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Alterssicherung an den Grenzen - EURES Bodensee

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ALTERSSICHERUNG IN DEUTSCHLAND<br />

Angst geht um in Deutschl<strong>an</strong>d! Angst, dass<br />

das altehrwürdige System der gesetzlichen<br />

Rentenversicherung nicht mehr die Versorgung<br />

gar<strong>an</strong>tieren k<strong>an</strong>n, <strong>an</strong> die m<strong>an</strong> sich gewöhnt<br />

hat. Angst davor, wie und ob dieses<br />

System reformiert wer<strong>den</strong> k<strong>an</strong>n. Angst, wie<br />

viel zusätzliche Belastung durch Eigenleistung<br />

auf einen zukommen wird. Um diese<br />

Ängste zu verstehen, müssen wir zunächst<br />

das System der <strong>Alterssicherung</strong> in Deutschl<strong>an</strong>d<br />

näher betrachten.<br />

Die <strong>Alterssicherung</strong> in Deutschl<strong>an</strong>d<br />

steht auf drei Säulen. Eckpfeiler und erste<br />

Säule ist das System der gesetzlichen Rentenversicherung<br />

bzw. alternative Versorgungssysteme<br />

(z. B. Beamte). Als zweite Säule stocken<br />

die Leistungen der Arbeitgeber im Rahmen<br />

der betrieblichen Altersversorgung die staatliche<br />

Grundversorgung auf. Die Bedeutung<br />

der zweiten Säule gewinnt seit der Riester-<br />

Rentenreform im Jahr 2001 zunehmend <strong>an</strong><br />

Gewicht. Die private Altersvorsorge als dritte<br />

Komponente spielt derzeit in der öffentlichen<br />

Diskussion eine große Rolle. Die Notwendigkeit<br />

zur privaten Vorsorge, in Deutschl<strong>an</strong>d<br />

noch freiwillig, ist spätestens seit der „Riester-Rente“<br />

nicht mehr umstritten, wird aber<br />

noch immer nicht in ausreichendem Maße<br />

praktiziert.<br />

Die Grundprinzipien der<br />

deutschen Rentenversicherung<br />

Wen<strong>den</strong> wir uns nun der ersten Säule, der gesetzlichen<br />

Rentenversicherung, näher zu. Um<br />

dieses System zu verstehen, betrachten wir<br />

zunächst die Grundprinzipien der gesetzlichen<br />

Rentenversicherung. Die Fin<strong>an</strong>zierung<br />

der Leistungen fußt auf entgeltbezogenen<br />

Beiträgen nach einem einheitlichen Beitragssatz.<br />

Sie wer<strong>den</strong> seit Beginn der gesetzlichen<br />

Rentenversicherung Ende des 19. Jahrhunderts<br />

in der Regel je zur Hälfte von Arbeit-<br />

64<br />

nehmern und Arbeitgebern getragen. Mit<br />

<strong>den</strong> Beiträgen wird jedoch kein Kapital <strong>an</strong>gesammelt,<br />

aus dem d<strong>an</strong>n die spätere Rente<br />

fin<strong>an</strong>ziert wird.<br />

Seit Einführung der dynamischen<br />

Rente im Jahr 1957 gilt in der gesetzlichen<br />

Rentenversicherung das Umlageverfahren.<br />

Das bedeutet, die jeweils erwerbstätige Generation<br />

fin<strong>an</strong>ziert mit ihren Beiträgen die<br />

Renten derjenigen, die nicht mehr im Erwerbsleben<br />

stehen. Die Erwerbstätigen erhalten<br />

durch ihre Beiträge Anwartschaften<br />

für ihre eigene Rente, die später durch die<br />

nachfolgende Generation eingelöst wer<strong>den</strong><br />

müssen. Dies nennt m<strong>an</strong> auch <strong>den</strong> Generationenvertrag.<br />

Da die Rentenversicherung eine Versicherung<br />

ist, gilt – wie bei jeder Versicherung<br />

– das Äquivalenzprinzip; je höher die Beitragsleistung<br />

und je länger die Beiträge gezahlt<br />

wer<strong>den</strong>, um so höher die Rente und umgekehrt.<br />

Als letztes Grundprinzip ist die<br />

Lohnbezogenheit der Rente zu nennen. Vor<br />

einigen Jahren sprach m<strong>an</strong> noch von der Lohnersatzfunktion<br />

der Rente. Die Lohnersatzfunktion<br />

der Rente sollte gewährleisten, dass<br />

die Versicherten ihren Lebensst<strong>an</strong>dard im<br />

Wesentlichen im Ruhest<strong>an</strong>d allein mit der<br />

Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung<br />

beibehalten können sollen.<br />

Inzwischen ist klar, dass die gesetzliche<br />

Rentenversicherung allein diese Sicherungsfunktion<br />

nicht mehr erfüllen k<strong>an</strong>n. M<strong>an</strong><br />

muss aber fordern, dass die gesetzliche Rente<br />

wegen des Prinzips der Lohnbezogenheit<br />

noch einen deutlichen Abst<strong>an</strong>d zur Sozialhilfe<br />

aufweisen muss.<br />

Die Träger<br />

Wenn wir die Träger der gesetzlichen Rentenversicherung<br />

betrachten, so stellen wir<br />

zunächst eine Org<strong>an</strong>isationsstruktur fest, die

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