Alterssicherung an den Grenzen - EURES Bodensee
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ALTERSSICHERUNG IN DEUTSCHLAND<br />
Angst geht um in Deutschl<strong>an</strong>d! Angst, dass<br />
das altehrwürdige System der gesetzlichen<br />
Rentenversicherung nicht mehr die Versorgung<br />
gar<strong>an</strong>tieren k<strong>an</strong>n, <strong>an</strong> die m<strong>an</strong> sich gewöhnt<br />
hat. Angst davor, wie und ob dieses<br />
System reformiert wer<strong>den</strong> k<strong>an</strong>n. Angst, wie<br />
viel zusätzliche Belastung durch Eigenleistung<br />
auf einen zukommen wird. Um diese<br />
Ängste zu verstehen, müssen wir zunächst<br />
das System der <strong>Alterssicherung</strong> in Deutschl<strong>an</strong>d<br />
näher betrachten.<br />
Die <strong>Alterssicherung</strong> in Deutschl<strong>an</strong>d<br />
steht auf drei Säulen. Eckpfeiler und erste<br />
Säule ist das System der gesetzlichen Rentenversicherung<br />
bzw. alternative Versorgungssysteme<br />
(z. B. Beamte). Als zweite Säule stocken<br />
die Leistungen der Arbeitgeber im Rahmen<br />
der betrieblichen Altersversorgung die staatliche<br />
Grundversorgung auf. Die Bedeutung<br />
der zweiten Säule gewinnt seit der Riester-<br />
Rentenreform im Jahr 2001 zunehmend <strong>an</strong><br />
Gewicht. Die private Altersvorsorge als dritte<br />
Komponente spielt derzeit in der öffentlichen<br />
Diskussion eine große Rolle. Die Notwendigkeit<br />
zur privaten Vorsorge, in Deutschl<strong>an</strong>d<br />
noch freiwillig, ist spätestens seit der „Riester-Rente“<br />
nicht mehr umstritten, wird aber<br />
noch immer nicht in ausreichendem Maße<br />
praktiziert.<br />
Die Grundprinzipien der<br />
deutschen Rentenversicherung<br />
Wen<strong>den</strong> wir uns nun der ersten Säule, der gesetzlichen<br />
Rentenversicherung, näher zu. Um<br />
dieses System zu verstehen, betrachten wir<br />
zunächst die Grundprinzipien der gesetzlichen<br />
Rentenversicherung. Die Fin<strong>an</strong>zierung<br />
der Leistungen fußt auf entgeltbezogenen<br />
Beiträgen nach einem einheitlichen Beitragssatz.<br />
Sie wer<strong>den</strong> seit Beginn der gesetzlichen<br />
Rentenversicherung Ende des 19. Jahrhunderts<br />
in der Regel je zur Hälfte von Arbeit-<br />
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nehmern und Arbeitgebern getragen. Mit<br />
<strong>den</strong> Beiträgen wird jedoch kein Kapital <strong>an</strong>gesammelt,<br />
aus dem d<strong>an</strong>n die spätere Rente<br />
fin<strong>an</strong>ziert wird.<br />
Seit Einführung der dynamischen<br />
Rente im Jahr 1957 gilt in der gesetzlichen<br />
Rentenversicherung das Umlageverfahren.<br />
Das bedeutet, die jeweils erwerbstätige Generation<br />
fin<strong>an</strong>ziert mit ihren Beiträgen die<br />
Renten derjenigen, die nicht mehr im Erwerbsleben<br />
stehen. Die Erwerbstätigen erhalten<br />
durch ihre Beiträge Anwartschaften<br />
für ihre eigene Rente, die später durch die<br />
nachfolgende Generation eingelöst wer<strong>den</strong><br />
müssen. Dies nennt m<strong>an</strong> auch <strong>den</strong> Generationenvertrag.<br />
Da die Rentenversicherung eine Versicherung<br />
ist, gilt – wie bei jeder Versicherung<br />
– das Äquivalenzprinzip; je höher die Beitragsleistung<br />
und je länger die Beiträge gezahlt<br />
wer<strong>den</strong>, um so höher die Rente und umgekehrt.<br />
Als letztes Grundprinzip ist die<br />
Lohnbezogenheit der Rente zu nennen. Vor<br />
einigen Jahren sprach m<strong>an</strong> noch von der Lohnersatzfunktion<br />
der Rente. Die Lohnersatzfunktion<br />
der Rente sollte gewährleisten, dass<br />
die Versicherten ihren Lebensst<strong>an</strong>dard im<br />
Wesentlichen im Ruhest<strong>an</strong>d allein mit der<br />
Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung<br />
beibehalten können sollen.<br />
Inzwischen ist klar, dass die gesetzliche<br />
Rentenversicherung allein diese Sicherungsfunktion<br />
nicht mehr erfüllen k<strong>an</strong>n. M<strong>an</strong><br />
muss aber fordern, dass die gesetzliche Rente<br />
wegen des Prinzips der Lohnbezogenheit<br />
noch einen deutlichen Abst<strong>an</strong>d zur Sozialhilfe<br />
aufweisen muss.<br />
Die Träger<br />
Wenn wir die Träger der gesetzlichen Rentenversicherung<br />
betrachten, so stellen wir<br />
zunächst eine Org<strong>an</strong>isationsstruktur fest, die