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Vorsorge in der Schweiz Vorsorgeanalyse Pensionsplanung ...

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<strong>Vorsorge</strong>lösungen für Private<br />

Das REVOR Freizügigkeitskonto<br />

im Rahmen <strong>der</strong> beruflichen <strong>Vorsorge</strong> (2. Säule)<br />

Wenn e<strong>in</strong>e Arbeitsstelle aufgegeben, unterbrochen o<strong>der</strong> gewechselt wird o<strong>der</strong> wenn Sie Ihr Pensum reduzieren<br />

respektive e<strong>in</strong>e selbständige Erwerbstätigkeit aufnehmen, dann wird das <strong>Vorsorge</strong>guthaben von <strong>der</strong><br />

Pensionskasse vorübergehend o<strong>der</strong> def<strong>in</strong>itiv an e<strong>in</strong>e Freizügigkeitsstiftung überwiesen. Dort bleibt es im<br />

Rahmen <strong>der</strong> 2. Säule an Ihre Altersvorsorge gebunden. Hier bietet sich unser REVOR Freizügigkeitskonto an.<br />

Ihr <strong>Vorsorge</strong>guthaben profitiert von e<strong>in</strong>em Vorzugsz<strong>in</strong>s und bleibt dem <strong>Vorsorge</strong>zweck auf sichere<br />

Weise erhalten. Das Gesetz schränkt die Verfügbarkeit Ihres Guthabens e<strong>in</strong>. Dieses wird auf <strong>der</strong> an<strong>der</strong>en<br />

Seite steuerlich stark privilegiert. Die Erträge unterliegen während <strong>der</strong> <strong>Vorsorge</strong>dauer we<strong>der</strong> <strong>der</strong> E<strong>in</strong>kommens-<br />

noch <strong>der</strong> Vermögenssteuer. Bei <strong>der</strong> Auszahlung wird Ihr Guthaben geson<strong>der</strong>t zu e<strong>in</strong>em reduzierten<br />

Tarif besteuert.<br />

Wenn Sie zusätzlich zur Kontolösung weiteres Ertragspotential wünschen, besteht beim REVOR die Möglichkeit<br />

Wertschriftenanlagen. Dafür stehen verschiedene BVG-konforme Lösungen bereit. Falls<br />

Sie die versicherten Leistungen Ihrer früheren Pensionskasse weiterführen möchten, kann REVOR e<strong>in</strong>e<br />

Invaliden- o<strong>der</strong> Überlebenszeitrente be<strong>in</strong>halten. Die Invalidenrente wird nach e<strong>in</strong>er Wartefrist von<br />

360 Tagen ausgerichtet. Und zwar so lange, bis <strong>der</strong> Versicherte wie<strong>der</strong> erwerbsfähig ist, längstens aber<br />

bis zum Pensionierungsalter. Das Freizügigkeitskapital bleibt erhalten und wird spätestens bei Erreichen<br />

des AHV-Alters <strong>in</strong>klusive <strong>der</strong> aufgelaufenen Z<strong>in</strong>sen ausbezahlt. Die Überlebenszeitrente erhalten die<br />

H<strong>in</strong>terbliebenen ab Todestag bis zu dem Zeitpunkt, an welchem <strong>der</strong> Versicherte das Pensionierungsalter<br />

erreicht hätte. Zusätzlich erhalten die H<strong>in</strong>terbliebenen das am Todestag vorhandene Freizügigkeitskapital<br />

des <strong>Vorsorge</strong>nehmers als Kapitalauszahlung. An Stelle <strong>der</strong> Rente können die H<strong>in</strong>terbliebenen den Barwert<br />

aller noch fällig werdenden Renten als Kapital beziehen.

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