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Vorsorge in der Schweiz Vorsorgeanalyse Pensionsplanung ...

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Das Glossar.<br />

1. Säule<br />

Staatliche <strong>Vorsorge</strong>, basierend auf dem Bundesgesetz über die Alters- und H<strong>in</strong>terlassenenversicherung (AHV) vom 20.<br />

Dezember 1946; Stellt das Existenzm<strong>in</strong>imum sicher.<br />

2. Säule<br />

Obligatorische berufliche <strong>Vorsorge</strong> im Rahmen des Bundesgesetzes vom 25. Juni 1982 über die berufliche Alters-, H<strong>in</strong>terlassenen-<br />

und Invalidenvorsorge (BVG).<br />

3. Säule<br />

Freiwillige, private <strong>Vorsorge</strong> zur Ergänzung <strong>der</strong> Leistungen aus <strong>der</strong> 1. und <strong>der</strong> 2. Säule. Sie umfasst alle Formen <strong>der</strong><br />

Vermögensbildung und Risikoabsicherung. In die gebundene <strong>Vorsorge</strong> <strong>der</strong> Säule 3a können jedes Jahr auf e<strong>in</strong> <strong>Vorsorge</strong>konto,<br />

-depot o<strong>der</strong> <strong>in</strong> e<strong>in</strong>e Versicherungspolice Beiträge entrichtet werden, welche vom Staat steuerlich privilegiert<br />

werden. Die Säule 3b ist e<strong>in</strong>e freie und ungebundene <strong>Vorsorge</strong>. Sie steht allen Privatpersonen offen und kann mittels<br />

Bankprodukten und Lebensversicherungen umgesetzt werden. Auch kann <strong>in</strong> e<strong>in</strong>geschränktem Umfang von Steuervorteilen<br />

profitiert werden. Das Vermögen steht je nach Laufzeit und Vertrag grundsätzlich frei zur Verfügung.<br />

AHV/IV (1. Säule)<br />

Vgl. unter «1. Säule».<br />

AHV-Rente<br />

Rentene<strong>in</strong>kommen aus <strong>der</strong> staatlichen <strong>Vorsorge</strong>. Die Höhe richtet sich nach <strong>der</strong> Anzahl Beitragsjahre und dem während<br />

<strong>der</strong> Erwerbszeit durchschnittlich erzielten Jahrese<strong>in</strong>kommen.<br />

AHV-Rentenalter<br />

Entspricht dem ordentlichen Pensionierungsalter: Alter 64 bei Frauen bzw. Alter 65 bei Männern.<br />

Beitragsprimat<br />

Die versicherten Leistungen <strong>der</strong> Pensionskasse werden auf Basis <strong>der</strong> geleisteten Beiträge gemäss Pensionskassenreglement<br />

berechnet.<br />

BVG<br />

Vgl. unter «2. Säule».<br />

E<strong>in</strong>kauf <strong>in</strong> die Pensionskasse<br />

E<strong>in</strong>zahlung <strong>in</strong> die Pensionskasse, mit welcher zusätzlich zum reglementarischen Beitrag e<strong>in</strong>e allenfalls bestehende<br />

<strong>Vorsorge</strong>lücke geschlossen werden kann. Der e<strong>in</strong>bezahlte Betrag kann vom steuerbaren E<strong>in</strong>kommen <strong>in</strong> Abzug gebracht<br />

werden.<br />

E<strong>in</strong>kommenslücke<br />

Zur Deckung Ihrer persönlichen Lebenshaltung (z.B. im Alter o<strong>der</strong> im Invaliditätsfall) steht zu wenig E<strong>in</strong>kommen zur<br />

Verfügung.<br />

E<strong>in</strong>kommenssteuern<br />

Steuern, welche <strong>der</strong> Staat hauptsächlich auf E<strong>in</strong>künften aus selbständiger o<strong>der</strong> unselbständiger Erwerbstätigkeit sowie<br />

Erträgen aus beweglichem und unbeweglichem Vermögen e<strong>in</strong>verlangt.<br />

Freie <strong>Vorsorge</strong> (Säule 3b)<br />

Vgl. unter «3. Säule».<br />

Gebundene <strong>Vorsorge</strong> (Säule 3a)<br />

Vgl. unter «3. Säule».<br />

Kapitalbezug aus Pensionskasse<br />

Anstelle <strong>der</strong> versicherten Altersrente im Rahmen <strong>der</strong> beruflichen <strong>Vorsorge</strong> kann e<strong>in</strong> Teil als Kapitalabf<strong>in</strong>dung bezogen<br />

werden. Bei <strong>der</strong> Frage, ob Rente o<strong>der</strong> Kapital bezogen werden soll, gilt es verschiedene Vor- und Nachteile abzuwägen.<br />

Kapitalleistungssteuer<br />

Steuer, welche bei <strong>der</strong> Auszahlung von <strong>Vorsorge</strong>guthaben aus <strong>der</strong> 2. o<strong>der</strong> 3. Säule anfällt. Diese wird unabhängig von<br />

<strong>der</strong> E<strong>in</strong>kommenssteuer zu e<strong>in</strong>em separaten, reduzierten Tarif berechnet und ist je nach Höhe des Betrages und des<br />

Wohnorts verschieden.<br />

Lebensversicherung<br />

Im Rahmen e<strong>in</strong>es Versicherungsvertrages werden auf Basis e<strong>in</strong>er e<strong>in</strong>maligen Kapitalleistung o<strong>der</strong> periodisch zu<br />

bezahlen<strong>der</strong> Prämien Leistungen für die drei Risiken Alter, Invalidität und Todesfall garantiert. Grundlage bilden die<br />

Allgeme<strong>in</strong>en Versicherungsbed<strong>in</strong>gungen. Lebensversicherungen können entwe<strong>der</strong> im Rahmen <strong>der</strong> Säule 3a o<strong>der</strong> auch<br />

<strong>der</strong> Säule 3b abgeschlossen werden.<br />

Leistungsprimat<br />

Die versicherten Leistungen <strong>der</strong> Pensionskasse werden auf Basis e<strong>in</strong>es Leistungsziels (z.B. <strong>in</strong> % des Lohns) berechnet.

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