SUPPLYspezial e-Vergabe
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waren. Die <strong>Vergabe</strong>kammer kam zu<br />
dem Schluss, dass von einem „durchschnittlich<br />
versierten Bieter“ erwartet<br />
werden könne, dass er die Softwareprogramme<br />
selbst aktuell halten könne. So<br />
wie er für die gesamte Ausstattung im<br />
Unternehmen selbst verantwortlich sei,<br />
sei er auch für eine funktionsfähige IT<br />
zuständig. Deshalb müsse der Bieter in<br />
regelmäßigen Abständen prüfen, ob<br />
aktuellere Versionen einer Software<br />
existierten und diese dann auch installieren.<br />
Der Hinweis der Plattform „Auf<br />
neue Version prüfen“ sei aber unberücksichtigt<br />
geblieben.<br />
In ähnlichem Stil könnten in den Anfangsjahren<br />
der e<strong>Vergabe</strong> weitere<br />
Auseinandersetzungen folgen. Der<br />
Vorteil: Die Entscheidungen und Urteile<br />
werden mittelfristig – ähnlich wie<br />
bei den anderen neuen Bestimmungen<br />
der <strong>Vergabe</strong>rechtsreform – bei der<br />
praktischen Umsetzung der e<strong>Vergabe</strong><br />
helfen. Aufmerksame <strong>Vergabe</strong>stellen<br />
und Bieter werden versuchen, Fehler<br />
von anderen nicht zu wiederholen.<br />
In den kommenden Jahren rechnen<br />
e<strong>Vergabe</strong>-Experten auf Seiten der Hersteller<br />
damit, dass sie mit zunehmender<br />
Dauer ihr Knowhow so weit vertiefen,<br />
dass sie der öffentlichen Hand noch<br />
passgenauere und individuellere Software<br />
anbieten können. Sogar die an<br />
anderer Stelle höchst problematischen<br />
Bot-Technologien könnten irgendwann<br />
zum Einsatz kommen. Wo automatisierte<br />
Kommunikation in sozialen<br />
Netzwerken zu einer unzulässigen<br />
Meinungsbeeinflussung führen kann,<br />
sind Bots in diesem Fall möglicherweise<br />
eine Unterstützung in der Kommunikationsphase<br />
zwischen Auftraggeber und<br />
Bieter.<br />
Obwohl die e<strong>Vergabe</strong> kein neues Instrument<br />
ist und von öffentlichen Auftraggebern<br />
wie von Bietern schon seit<br />
einigen Jahren erfolgreich praktiziert<br />
wird, bleiben überschwängliche Bewertungen<br />
aus. Die verbindliche Einführung<br />
der e<strong>Vergabe</strong> sei für alle <strong>Vergabe</strong>stellen<br />
ein wichtiger Schritt zur<br />
Digitalisierung der öffentlichen Verwaltung,<br />
meint Felicia Muffler, beim IT-<br />
Branchenverband Bitkom zuständig für<br />
den Bereich „Öffentlicher Sektor“. Bei<br />
der Umsetzung gebe es allerdings Kommunikationsdefizite.<br />
„Unser Eindruck<br />
ist, dass sich Handwerkskammern, IHK<br />
und Branchenverbände wie etwa Bauverbände<br />
mit dem Thema nicht oder<br />
nur unzureichend beschäftigt haben“.<br />
Es hätten kaum Informationsveranstaltungen<br />
stattgefunden. Dies gelte<br />
insbesondere für die öffentliche Hand.<br />
Viele <strong>Vergabe</strong>stellen wüssten nicht, wie<br />
sie die e<strong>Vergabe</strong> umsetzen sollen, auch<br />
der 18. Oktober als Stichtag sei oft kein<br />
Begriff, glaubt Felicia Muffler. Problematisch<br />
sei, dass es jenseits der Bundesebene<br />
keine zentralen Zuständigkeiten<br />
gebe bei diesem Thema. Auch die Kommunikation<br />
der Länder gegenüber den<br />
Kommunen sei oft unzureichend.<br />
Die Bitkom-Vertreterin kommt zur<br />
nüchternen Erkenntnis: „<strong>Vergabe</strong>stellen,<br />
die sich jetzt noch nicht mit dem<br />
Thema beschäftigt haben, werden die<br />
e<strong>Vergabe</strong> bis Oktober nicht umsetzen<br />
können.“ Die spannende Frage werde<br />
aber sein, was passiere, wenn <strong>Vergabe</strong>stellen<br />
bis Oktober keine e<strong>Vergabe</strong><br />
haben? Gebe es dann Sanktionen?<br />
Tendenziell besser aufgestellt seien Unternehmen<br />
aus dem Straßenbau oder<br />
dem Reinigungssektor, die häufiger<br />
mit öffentlichen Auftraggebern zu tun<br />
hätten. „Kritisch sieht es dagegen zum<br />
Beispiel bei kleinen Handwerksunternehmen<br />
aus“. Der Eindruck bestätigt<br />
sich: der Deutsche Handwerkskammertag<br />
in Berlin lässt eine entsprechende<br />
Anfrage lieber unbeantwortet. Begründung:<br />
zu diesem Thema könne<br />
man gar nicht so viel sagen, meint eine<br />
Sprecherin. Dennoch sieht die Bitkom-<br />
Expertin für den öffentlichen Sektor<br />
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