POPSCENE Juli 07/18
Das total umsonste Popkulturmagazin.
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At Work<br />
HEISS, HEISSER ... ARBEITSSCHUTZ!<br />
KEIN HITZEFREI FÜR ARBEITNEHMER<br />
Vorab die schlechte Nachricht, es gibt im Arbeitsrecht<br />
kein Hitzefrei ab einer bestimmten<br />
Außentemperatur. Arbeitszeitverkürzungen<br />
liegen allein im Ermessen des Arbeitgebers.<br />
Der Arbeitgeber muss jedoch entsprechende<br />
Schutzmaßnahmen treffen.<br />
ARBEITGEBER MUSS GEEIGNETE<br />
SCHUTZMASSNAHMEN TREFFEN<br />
Generell ist der verpflichtet Räume, Vorrichtungen<br />
und Gerätschaften zu Arbeitsleistungen<br />
so einzurichten und zu unterhalten, dass<br />
Arbeitnehmer vor Gefahren für Leben und<br />
Gesundheit weitestgehend geschützt sind.<br />
Der Arbeitgeber hat dabei ebenso auf eine<br />
„gesundheitlich zuträgliche Raumtemperatur“<br />
zu achten, dies ergibt sich aus der Arbeitsstättenverordnung<br />
(ArbStättV). Dazu gehört,<br />
dass der Arbeitgeber den Raum vor „übermäßiger<br />
Sonneneinstrahlung“ schützt und auch<br />
im Raum für eine „ausreichende gesundheitliche<br />
zuträgliche Atemluft“ sorgt.<br />
Gerade bei Arbeitnehmern, die bei sehr sommerlichen<br />
Temperaturen außen arbeiten<br />
muss der Arbeitgeber geeignete Schutzmaßnahmen<br />
treffen: Schutzkleidung, Mützen,<br />
Sonnenbrillen mit UV-Schutz Sonnencreme<br />
bereitstellen und darauf achten, dass Arbeitnehmer<br />
jederzeit nach eigenem Ermessen<br />
zusätzliche kurzpausen machen dürfen und<br />
ausreichend Wasser zum Trinken vor Ort haben.<br />
Die Verlagerung der Arbeitszeit kann<br />
auch eine wirksame Maßnahme sein.<br />
MASSNAHMEN BEI ÜBERHITZUNG:<br />
• Person sofort in den Schatten/kühleren<br />
Ort bringen<br />
• Ausziehen von schwerer Kleidung<br />
• Übergießen mit kühlen Wasser<br />
• Fachkraft für Arbeitssicherheit<br />
kontaktieren und Notruf wählen<br />
SCHUTZMASSNAHMEN:<br />
• Bereitstellen von Klimageräten, Ventilatoren<br />
• Verdunklungen für Fenster und Oberlichter<br />
• Durchlüften am Morgen<br />
• Bereitstellen von kostenfreien alkoholfreien<br />
Getränken (Wasser)<br />
• Zusätzliche Abkühlungs- und Trinkpausen im<br />
Ermessen der Arbeitnehmer<br />
Über die Autorin:<br />
Maria Dimartino ist Rechtsanwältin mit<br />
Interessenschwerpunkt Arbeitsrecht. Sie<br />
ist als Rechtsanwältin und Referentin<br />
bundesweit tätig. Mehr Informationen<br />
unter: www.jurvita.de<br />
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