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Struktur und Organisation - Zentralverband Deutsches Baugewerbe

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6 Wirtschaftsverband / Rechtspolitik<br />

1<br />

Vergaberecht: Reform der VOB<br />

VOB/A 2006<br />

Nachdem der DVA die VOB/A 006, mit der die<br />

Umsetzung der neuen europäischen Vergaberichtlinien<br />

in nationales Recht erfolgt, bereits<br />

im Mai fertiggestellt hatte, ist sie am 1. November<br />

006 durch Verabschiedung der Vergabeverordnung<br />

in Kraft getreten. Wir haben<br />

in den Beratungen des für die Erarbeitung der<br />

VOB zuständigen Deutschen Vergabe- <strong>und</strong><br />

Vertragsausschusses (DVA) unser Augenmerk<br />

insbesondere darauf gerichtet, dass die mittelständische<br />

Bauwirtschaft durch die neuen Regelungen<br />

nicht übermäßig belastet wird.<br />

Folgende Neuerungen der VOB/A 006 verdienen<br />

besondere Erwähnung:<br />

Das Präqualifikationsverfahren wird sowohl<br />

für nationale als auch für EU-weite<br />

Vergaben in die VOB/A eingeführt. Danach<br />

kann der Bieter seine Eignung auch durch die<br />

vom Auftraggeber direkt abrufbare Eintragung<br />

in die b<strong>und</strong>esweit einheitliche Liste präqualifizierter<br />

Bauunternehmen (www.pq-verein.de)<br />

nachweisen, die vom Verein zur Präqualifikation<br />

von Bauunternehmen geführt wird.<br />

Für EU-weite Vergaben (Auftragswert ≥<br />

5,3 Mio. Euro) ergeben sich folgende wesentliche<br />

Änderungen:<br />

Dem Auftraggeber steht neben dem offenen<br />

Verfahren, dem nichtoffenen Verfahren<br />

<strong>und</strong> dem Verhandlungsverfahren mit<br />

dem wettbewerblichen Dialog eine weitere<br />

Verfahrensart zur Verfügung. Der wettbewerbliche<br />

Dialog soll bei „besonders komplexen<br />

Aufträgen“ (z.B. PPP-Projekten) zur<br />

Anwendung kommen (§ 3 a VOB/A).<br />

Nach § 8 a Nr. 10 VOB/A kann sich ein Bieter<br />

bei der Erfüllung eines Auftrags der<br />

Fähigkeiten anderer Unternehmen bedienen<br />

(Generalübernehmer). In diesem Fall muss er<br />

jedoch dem Auftraggeber gegenüber nachweisen,<br />

dass ihm die erforderlichen Mittel zur<br />

Verfügung stehen, in dem er beispielsweise eine<br />

entsprechende Verpflichtungserklärung der<br />

Unternehmen vorlegt. Diese Entwicklung betrachten<br />

wir sehr kritisch.<br />

Der Auftraggeber kann bei EU-weiten Vergaben<br />

festlegen, dass Angebote nur in<br />

elektronischer Form abgegeben werden können.<br />

Auf Intervention des ZDB sind unterhalb<br />

der EU-Schwellenwerte auch weiterhin schriftliche<br />

Angebote zuzulassen.<br />

VOB/B 2006<br />

Die VOB/B 006 ist am 18. Oktober 006 im<br />

B<strong>und</strong>esanzeiger veröffentlicht worden. Bei<br />

Verträgen mit nicht-öffentlichen Auftraggebern<br />

kann sie ab diesem Datum vereinbart<br />

werden. Bei Verträgen mit öffentlichen Auftraggebern<br />

kommt die VOB/B 006 entsprechend<br />

dem In-Kraft-Treten der VOB/A 006 zur<br />

Anwendung.<br />

§ 16 Nr. 1 S. 1 VOB/B wird um eine Regelung<br />

ergänzt, die die bauvertragliche Praxis<br />

der Vereinbarung von Zahlungsplänen<br />

rechtssicher ermöglicht. Diese Regelung geht<br />

auf einen Vorschlag des ZDB zurück.<br />

Wird Sicherheit durch Hinterlegung von<br />

Geld geleistet, so hat der Auftragnehmer<br />

den Betrag bei einem zu vereinbarenden<br />

Geldinstitut gem. § 17 Nr. 5 S. 1 VOB/B auf ein<br />

Sperrkonto einzuzahlen, über das beide Parteien<br />

nur gemeinsam verfügen können. Durch<br />

die Ergänzung wird klargestellt, dass es sich<br />

bei dem in § 17 Nr. 5 S. 1 VOB/B genannten<br />

Sperrkonto um ein sog. „Und-Konto“ handeln<br />

muss. Mit dieser Regelung wird ein Vorschlag<br />

des ZDB aufgegriffen.<br />

In § 17 Nr. 6 Abs. 1 S. VOB/B wird festgelegt,<br />

dass, sofern Rechnungen gemäß<br />

§ 13 b UStG ohne Umsatzsteuer gestellt werden,<br />

die Umsatzsteuer bei der Berechnung des<br />

Sicherheitseinbehalts unberücksichtigt bleibt.<br />

Auch diese Regelung wurde vom <strong>Baugewerbe</strong><br />

vorgeschlagen.<br />

In der VOB/C wurden zahlreiche Allgemeine<br />

Technische Vertragsbedingungen unter Beteiligung<br />

des ZDB überarbeitet.<br />

Für unsere Mitglieder haben wir mit In-Kraft-<br />

Treten der VOB 006 ein Merkblatt erstellt, das<br />

einen detaillierten Überblick über sämtliche<br />

relevanten Neuregelungen bietet.

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