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Struktur und Organisation - Zentralverband Deutsches Baugewerbe

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36<br />

Reform des Arbeits- <strong>und</strong> Tarifrechts<br />

Stillstand ist dagegen bei der überfälligen<br />

<strong>und</strong> von allen Sachverständigen immer wieder<br />

angemahnten Reform des Arbeits- <strong>und</strong> Tarifrechts<br />

zu verzeichnen. Die Ankündigungen<br />

in dem Koalitionsvertrag blieben bereits weit<br />

hinter den Forderungen des <strong>Zentralverband</strong>es<br />

des Deutschen <strong>Baugewerbe</strong>s zurück. Das<br />

heutige Arbeitsrecht ist hoch kompliziert, fast<br />

<strong>und</strong>urchschaubar <strong>und</strong> unkalkulierbar. Eine<br />

mutige Deregulierung des arbeitsrechtlichen<br />

Gesetzesdickichts ist überfällig, da der Kündigungsschutz<br />

eine der größten Einstellungshemmnisse<br />

darstellt.<br />

Mit entsprechenden Reformen ist allerdings<br />

in der laufenden Legislaturperiode des Deutschen<br />

B<strong>und</strong>estages offensichtlich nicht zu<br />

rechnen. Gegen das Dekret der SPD <strong>und</strong> des<br />

B<strong>und</strong>esarbeitsministers, dass sich beim Kündigungsschutz<br />

zwar etwas bewegen soll, aber<br />

nichts passieren darf, kommt der Koalitionspartner<br />

CDU/CSU in der Regierungskoalition<br />

offenbar nicht an. Mehr <strong>und</strong> mehr setzt<br />

sich daher die Erkenntnis durch, dass es keinen<br />

Sinn machen dürfte, eine nur halbherzige<br />

Kündigungsschutzreform durchzuführen,<br />

die eigentlich keiner will – weder die Arbeitgeber<br />

noch die Gewerkschaft. Mehr als nur<br />

kleine Arbeitsrechtsreformen dürften jedenfalls<br />

von dieser Großen Koalition nicht zu erwarten<br />

sein.<br />

Allgemeines<br />

Gleichbehandlungsgesetz<br />

Statt notwendiger Reformen ist im Arbeitsrecht<br />

neue Rechtsunsicherheit zu verzeichnen.<br />

Das Musterbeispiel für diese Entwicklung<br />

stellt das sog. Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz<br />

dar, welches am 18. August 006 in<br />

Kraft getreten ist. Dieses Gesetz ist eine große<br />

Enttäuschung vor allem für diejenigen, die auf<br />

die Ankündigung der B<strong>und</strong>eskanzlerin gesetzt<br />

hatten, für eine 1 : 1-Umsetzung der Europäischen<br />

Richtlinien sorgen zu wollen. Mit diesem<br />

Gesetz ist die B<strong>und</strong>esregierung wieder einmal<br />

weit über die europäischen Vorgaben hinausgegangen.<br />

Anders als in anderen europäischen<br />

Ländern gab es in Deutschland bereits vor Verabschiedung<br />

dieses Gesetzes einen im internationalen<br />

Vergleich hohen Schutz vor möglicher<br />

Diskriminierung, vor allem im Arbeitsrecht. Es<br />

hätte deshalb völlig ausgereicht, die vorhandenen<br />

Instrumente behutsam an die nur vereinzelt<br />

darüber hinausgehenden Vorgaben der<br />

europäischen Antidiskriminierungsrichtlinien<br />

anzupassen. Statt dessen ist ohne Not ein<br />

komplettes, die europäischen Vorgaben übertreffendes<br />

Antidiskriminierungsrecht nach<br />

anglo-amerikanischem Vorbild aufgesattelt<br />

worden – mit zusätzlicher Verrechtlichung, Bürokratie<br />

<strong>und</strong> Rechtsunsicherheit.<br />

In das Arbeitsrecht <strong>und</strong> in die unternehmerische<br />

Entscheidungsfreiheit bei Personalentscheidungen<br />

aller Art wird durch dieses Gesetz<br />

erheblich eingegriffen. Welche praktischen<br />

Auswirkungen sich daraus ergeben werden,<br />

bleibt allerdings abzuwarten. Wir haben den<br />

Mitgliedsbetrieben der baugewerblichen <strong>Organisation</strong><br />

in einem Leitfaden für die betriebliche<br />

Praxis Handlungsempfehlungen für die<br />

tägliche Praxis gegeben, Rechtfertigungsmöglichkeiten<br />

des Arbeitgebers aufgezeigt <strong>und</strong> zugleich<br />

deutlich gemacht, auf welche Weise in<br />

den Betrieben ein diskriminierungsfreies Umfeld<br />

geschaffen werden kann, um mit dem Allgemeinen<br />

Gleichbehandlungsgesetz in der<br />

betrieblichen Praxis nicht in Konflikt zu kommen.

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