todesfall was ist zu tun merkblatt - Meisterschwanden
todesfall was ist zu tun merkblatt - Meisterschwanden
todesfall was ist zu tun merkblatt - Meisterschwanden
Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.
YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.
Gemeinde<br />
Me<strong>ist</strong>erschwanden<br />
Bei Todesfällen an normalen Wochenenden kann mit der Benachrichtigung der<br />
Gemeindekanzlei bis Montag <strong>zu</strong>gewartet werden. (An verlängerten Wochenenden siehe<br />
weiter unten)<br />
7. Bestellung des Grabkreuzes: die Schreinerei Blum Me<strong>ist</strong>erschwanden nimmt gerne Ihren<br />
Auftrag entgegen, Tel. 056 667 10 16.<br />
8. Aufgabe von Todesanzeigen in Zei<strong>tun</strong>gen und Versand der Leidzirkulare. Drei Exemplare<br />
der Todesanzeigen können Sie auf der Gemeindekanzlei abgeben, sie werden in den<br />
Anschlagkasten der Gemeinde publiziert.<br />
9. Falls Sicherungsmassnahmen nötig sind (bei unbeaufsichtigten Wertsachen, Bargeld,<br />
Schmuck, Kunstgegenstände, Schlüssel, Auto usw.), benachrichtigen Sie bitte die<br />
Gemeindekanzlei innert 3 Tagen.<br />
10. Testament oder letztwillige Verfügungen umgehend an Bezirksgericht, Metzgplatz, 5600<br />
Lenzburg senden.<br />
11. Benachrichtigung des Arbeitgebers (Pensionskasse) und AHV/SVA. Anzeige an allfällige<br />
Lebens- oder Unfallversicherungen. Mitteilung an Krankenkasse, Swisscom, Bank, Post,<br />
etc.<br />
12. Weiteres: Reservation von Lokalitäten für Leidmahl, Blumen, Orientierung und Mitwirkung<br />
von Vereinen usw. sowie Erledigung von höchstpersönlichen Angelegenheiten<br />
des/der Verstorbenen.<br />
Bemerkung:<br />
Bei Todesfällen in Spitälern oder Heimen wird folgendes bereits durch die Spitalverwal<strong>tun</strong>g<br />
geregelt:<br />
− Einholung der ärztlichen Todesbescheinigung und schriftliche Meldung an die Gemeindekanzlei.<br />
Die Angehörigen werden jedoch gebeten, trotzdem noch persönlich bei der<br />
Gemeindekanzlei vor<strong>zu</strong>sprechen.<br />
− Organisation der Einsargung, Überführung und evtl. Bestellung Grabkreuz.<br />
Ausserhalb der Öffnungszeiten (über Feiertage und verlängerte Wochenenden)<br />
kann bei Todesfällen oder sonstigen dringenden Geschäften auf dem Telefonbeantworter<br />
der Gemeindekanzlei eine Nachricht hinterlegt werden (Tel. 056 676 66 66). Die<br />
Nachrichten werden regelmässig (täglich) abgehört und spätestens am darauf folgenden Tag<br />
telefonisch beantwortet. Ausserdem <strong>ist</strong> mit dem <strong>zu</strong>ständigen Pfarramt und dem Bestat<strong>tun</strong>gsinstitut<br />
nach Wahl Kontakt auf<strong>zu</strong>nehmen. Email-Nachrichten an die Gemeindeverwal<strong>tun</strong>g<br />
werden ausschliesslich nur an Werktagen bearbeitet.<br />
Bestellungen von Todesscheinen nimmt das Regionale Zivilstandsamt des Todesortes gerne<br />
entgegen.<br />
Gemeindekanzlei Eggenstrasse 2 Postfach 63 5616 Me<strong>ist</strong>erschwanden www.me<strong>ist</strong>erschwanden.ch<br />
Telefon 056 676 66 66 Fax 056 676 66 60 info@me<strong>ist</strong>erschwanden.ch Seite 2/3