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todesfall was ist zu tun merkblatt - Meisterschwanden

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Gemeinde<br />

Me<strong>ist</strong>erschwanden<br />

Bei Todesfällen an normalen Wochenenden kann mit der Benachrichtigung der<br />

Gemeindekanzlei bis Montag <strong>zu</strong>gewartet werden. (An verlängerten Wochenenden siehe<br />

weiter unten)<br />

7. Bestellung des Grabkreuzes: die Schreinerei Blum Me<strong>ist</strong>erschwanden nimmt gerne Ihren<br />

Auftrag entgegen, Tel. 056 667 10 16.<br />

8. Aufgabe von Todesanzeigen in Zei<strong>tun</strong>gen und Versand der Leidzirkulare. Drei Exemplare<br />

der Todesanzeigen können Sie auf der Gemeindekanzlei abgeben, sie werden in den<br />

Anschlagkasten der Gemeinde publiziert.<br />

9. Falls Sicherungsmassnahmen nötig sind (bei unbeaufsichtigten Wertsachen, Bargeld,<br />

Schmuck, Kunstgegenstände, Schlüssel, Auto usw.), benachrichtigen Sie bitte die<br />

Gemeindekanzlei innert 3 Tagen.<br />

10. Testament oder letztwillige Verfügungen umgehend an Bezirksgericht, Metzgplatz, 5600<br />

Lenzburg senden.<br />

11. Benachrichtigung des Arbeitgebers (Pensionskasse) und AHV/SVA. Anzeige an allfällige<br />

Lebens- oder Unfallversicherungen. Mitteilung an Krankenkasse, Swisscom, Bank, Post,<br />

etc.<br />

12. Weiteres: Reservation von Lokalitäten für Leidmahl, Blumen, Orientierung und Mitwirkung<br />

von Vereinen usw. sowie Erledigung von höchstpersönlichen Angelegenheiten<br />

des/der Verstorbenen.<br />

Bemerkung:<br />

Bei Todesfällen in Spitälern oder Heimen wird folgendes bereits durch die Spitalverwal<strong>tun</strong>g<br />

geregelt:<br />

− Einholung der ärztlichen Todesbescheinigung und schriftliche Meldung an die Gemeindekanzlei.<br />

Die Angehörigen werden jedoch gebeten, trotzdem noch persönlich bei der<br />

Gemeindekanzlei vor<strong>zu</strong>sprechen.<br />

− Organisation der Einsargung, Überführung und evtl. Bestellung Grabkreuz.<br />

Ausserhalb der Öffnungszeiten (über Feiertage und verlängerte Wochenenden)<br />

kann bei Todesfällen oder sonstigen dringenden Geschäften auf dem Telefonbeantworter<br />

der Gemeindekanzlei eine Nachricht hinterlegt werden (Tel. 056 676 66 66). Die<br />

Nachrichten werden regelmässig (täglich) abgehört und spätestens am darauf folgenden Tag<br />

telefonisch beantwortet. Ausserdem <strong>ist</strong> mit dem <strong>zu</strong>ständigen Pfarramt und dem Bestat<strong>tun</strong>gsinstitut<br />

nach Wahl Kontakt auf<strong>zu</strong>nehmen. Email-Nachrichten an die Gemeindeverwal<strong>tun</strong>g<br />

werden ausschliesslich nur an Werktagen bearbeitet.<br />

Bestellungen von Todesscheinen nimmt das Regionale Zivilstandsamt des Todesortes gerne<br />

entgegen.<br />

Gemeindekanzlei Eggenstrasse 2 Postfach 63 5616 Me<strong>ist</strong>erschwanden www.me<strong>ist</strong>erschwanden.ch<br />

Telefon 056 676 66 66 Fax 056 676 66 60 info@me<strong>ist</strong>erschwanden.ch Seite 2/3

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