Vorsteuerabzug oder nicht? Das ist hier die Frage! - Kommunal
Vorsteuerabzug oder nicht? Das ist hier die Frage! - Kommunal
Vorsteuerabzug oder nicht? Das ist hier die Frage! - Kommunal
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Afa-Berechnungsbeispiel bei Direktvermietung<br />
Vermietung eines Gemeindeobjektes an einen Dritten<br />
Anschaffungskosten Sporthalle netto 2.000.000,00 €<br />
Bedarfszuweisungen (BZ) 50 % 1.000.000,00 €<br />
Bemessungsgrundlage Afa (ohne BZ-Abzug) 2.000.000,00 €<br />
Afa-Komponente (1,5 %): Bestandteil<br />
Jahres-Mindestmiete 30.000.00 €<br />
davon 20 % USt 6.000,00 €<br />
Umsatzsteuerbelastung 10 Jahre 60.000,00 €<br />
Vermietung durch Ausgegliederte Rechtsträger<br />
Ablauf: Statt Selbstvermietung durch Gemeinde, Ausgliederung<br />
der betreffenden Liegenschaften in eine Gesellschaft<br />
des Privatrechts, <strong>die</strong> im Eigentum der Gemeinde steht<br />
(vorzugsweise eine Kommanditgesellschaft – KG); Diese<br />
tätigt <strong>die</strong> entsprechenden Gebäudeinvestitionen, lukriert<br />
daraus den <strong>Vorsteuerabzug</strong> und vermietet <strong>die</strong> Liegenschaft<br />
anschließend mit Umsatzsteuer (Option<br />
gemäß § 6 Abs 2 UStG 1994) weiter (entweder an Dritte<br />
<strong>oder</strong> an <strong>die</strong> Gemeinde selbst). Nach Ablauf von 10<br />
Jahren wird auf <strong>die</strong> Option zur Steuerpflicht verzichtet,<br />
womit ab <strong>die</strong>sem Zeitpunkt <strong>die</strong> 20%ige Umsatzsteuerbelastung<br />
auf <strong>die</strong> Afa-Tangente entfällt.<br />
Vorteil: Hinsichtlich der zu verrechnenden Mindestmiete gibt es<br />
für ausgegliederte Gesellschaften eine eigene Regelung<br />
in Randzahl 274 der UStR. Demnach setzt sich <strong>die</strong> Mindestmiete<br />
weiterhin ebenfalls aus den laufenden Betriebskosten<br />
im Sinne des §§ 21 – 24 Mietrechtsgesetz<br />
und der AfA-Komponente zusammen. Anders als bei<br />
der Selbstvermietung durch Gemeinden (KöR), sind<br />
<strong>hier</strong>bei <strong>die</strong> Bedarfszuweisungen von der AfA-Bemessungsgrundlage<br />
abzugsfähig.<br />
Ergebnis: Die niedrigere Mindestmiete gegenüber einer Direktvermietung<br />
durch <strong>die</strong> Gemeinde bringt einen höheren<br />
Steuervorteil.<br />
Afa-Berechnungsbeispiel bei Ausgliederung<br />
Vermietung eines von einer Gemeinde-KG errichteten<br />
Objektes an <strong>die</strong> Gemeinde <strong>oder</strong> an einen Dritten<br />
Anschaffungskosten Sporthalle netto durch KG 2.000.000,00 €<br />
Bedarfszuweisungen 50 % 1.000.000,00 €<br />
Bemessungsgrundlage Afa 1.000.000,00 €<br />
Afa-Komponente (1,5 %):<br />
Bestandteil Jahres-Mindestmiete 15.000.00 €<br />
davon 20 % USt 3.000,00 €<br />
Umsatzsteuerbelastung 10 Jahre 30.000,00 €<br />
Bezüglich einer stundenweisen Innutzunggebung von Objekten wird auf<br />
das Beispiel „Direktvermietung“ verwiesen.<br />
<strong>Kommunal</strong>: <strong>Kommunal</strong>e Finanzierung 55<br />
Diese Option <strong>ist</strong> dem Finanzamt<br />
<strong>nicht</strong> gesondert zur Kenntnis zu<br />
bringen, es <strong>ist</strong> ausreichend,<br />
wenn von den Mieten 20 Prozent<br />
Umsatzsteuer abgeführt<br />
wird. Werden bei Errichtung von<br />
Immobilien <strong>die</strong> Vorsteuern von<br />
den Investitionskosten in Abzug<br />
gebracht, dann hat <strong>die</strong> Abfuhr<br />
der Umsatzsteuer von den Mieten<br />
zumindest zehn Jahre (Vorsteuerkorrekturzeitraum)<br />
zu erfolgen,<br />
andernfalls rückwirkend<br />
eine Vorsteuerkorrektur vorzunehmen<br />
<strong>ist</strong>.<br />
3 Voraussetzungen für <strong>die</strong><br />
Anerkennung einer umsatzsteuerpflichtigen<br />
Vermietung: <strong>Das</strong><br />
Umsatzsteuerrecht bzw. <strong>die</strong> Umsatzsteuerrichtlinienunterscheiden<br />
zwischen einer Vermietung<br />
und Verpachtung von Grund-<br />
<strong>Das</strong> Umsatzsteuerrecht bzw. <strong>die</strong> Umsatzsteuerrichtlinien<br />
unterscheiden zwischen einer Vermietung<br />
und Verpachtung von Grundstücken<br />
von Gemeinden an Dritte und der Vermietung<br />
und Verpachtung von Grundstücken durch<br />
ausgegliederte Rechtsträger an Dritte.<br />
stücken von Gemeinden an Dritte<br />
(z.B. <strong>die</strong> Vermietung eines<br />
Sporthauses einer Gemeinde an<br />
den örtlichen Sportverein), und<br />
der Vermietung und Verpachtung<br />
von Grundstücken durch<br />
ausgegliederte Rechtsträger an<br />
Dritte [z.B. Vermietung eines<br />
Sporthauses einer Gemeinde-<br />
Kommanditgesellschaft (KG) an<br />
<strong>die</strong> Gemeinde <strong>oder</strong> an den<br />
Sportverein].