Vorsteuerabzug oder nicht? Das ist hier die Frage! - Kommunal
Vorsteuerabzug oder nicht? Das ist hier die Frage! - Kommunal
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können. Dabei haben <strong>die</strong> Gemeinden<br />
zur Bewertung von FinanzierungsvorstellungenFinanzierungsvarianten,<br />
wie beispielsweise<br />
Leasing- <strong>oder</strong> Darlehensfinanzierungen<br />
in Form von<br />
Vergleichsrechnungen vorzulegen.<br />
Es empfiehlt sich <strong>die</strong>sen<br />
Weg grundsätzlich bei allen Investitionen<br />
des außerordentlichen<br />
Haushaltes (ausgenommen<br />
jene für <strong>die</strong> Bereiche Müll, Wasser,<br />
Kanal) zu gehen.<br />
3 Neuerungen im Bereich der<br />
Umsatzsteuervoranmeldungen<br />
(UVA) ab Jänner 2008: Für Umsatzsteuervoranmeldungszeiträume<br />
ab Jänner 2008 wurde<br />
das Formular U30 (UVA) um<br />
zwei Kennzahlen erweitert (027<br />
– Kraftfahrzeuge, 028 – Gebäude).<br />
Wesentlich <strong>ist</strong> dabei, dass<br />
sämtliche Vorsteuern einerseits<br />
nach wie vor unter der Kennzahl<br />
060 („Vorsteuern“) auszuweisen<br />
sind und bestimmte Vorsteuern,<br />
nämlich solche in Zusammenhang<br />
mit KFZ (Kennzahl 027)<br />
bzw. in Zusammenhang mit Gebäuden<br />
(Kennzahl 028) zusätzlich<br />
gegenüber dem Finanzamt<br />
deklariert werden müssen.<br />
3 Kennzahl 027 – Kraftfahrzeuge<br />
Unter der Kennzahl 027 sind<br />
Vorsteuern einzutragen, <strong>die</strong> sich<br />
auf Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten<br />
sowie auf laufende<br />
Aufwendungen betreffend Kraftfahrzeuge<br />
beziehen.<br />
Einzutragen sind unter anderem<br />
Vorsteuern aus:<br />
3 Anschaffungskosten<br />
3 Reparaturen<br />
3 Leasingraten<br />
3 Treibstoff etc.<br />
Neben PKW und LKW im herkömmlichen<br />
Sinn sind auch Anhänger<br />
und Sattelkraftfahrzeuge<br />
(Sattelzugfahrzeug und Sattelanhänger<br />
bzw. Sattelauflieger)<br />
von der Kennzahl 027 umfasst,<br />
<strong>nicht</strong> jedoch Gabelstapler, Radlager,<br />
Bagger, Baumaschinen,<br />
Transportbetonmischer und<br />
Traktoren.<br />
Grundsätzlich besteht für Ausgaben<br />
in Zusammenhang mit<br />
PKW kein <strong>Vorsteuerabzug</strong>. Lediglich<br />
für Lastkraftwagen und<br />
sogenannte „Fiskal-Lastkraftwagen“<br />
steht der <strong>Vorsteuerabzug</strong><br />
zu. Eine L<strong>ist</strong>e, welche Fahrzeuge<br />
unter den Begriff „Fiskal-Lastkraftwagen“<br />
fallen, findet man<br />
auf der Homepage des Bundesmin<strong>ist</strong>eriums<br />
für Finanzen unter<br />
www.bmf.gv.at/Steuern/Fach -<br />
information/Umsatzsteuer/L<strong>ist</strong>e<br />
dervorsteuerab_5549/_start.htm<br />
3 Kennzahl 028 – Gebäude:<br />
Unter <strong>die</strong>ser Kennzahl sind Vorsteuern<br />
auszuweisen, <strong>die</strong> in Zusammenhang<br />
mit Anschaffungsbzw.<br />
Herstellungskosten von Gebäuden<br />
einschließlich gele<strong>ist</strong>eter<br />
Anzahlungen und Anlagen in<br />
Bau stehen. Anders als bei KFZ-<br />
Aufwendungen sind <strong>die</strong> Vorsteuern<br />
aus laufenden Instandhaltungskosten<br />
sowie Betriebskosten<br />
<strong>nicht</strong> unter <strong>die</strong>ser Kennzahl<br />
auszuweisen.<br />
Die Abgrenzung zwischen aktivierungspflichtigenHerstellungsaufwand<br />
und sofort bzw.<br />
verteilt absetzbarem Erhaltungsaufwand<br />
kann mitunter auf<br />
Schwierigkeiten stoßen. Sollte<br />
sich daher im Einzelfall <strong>die</strong> ursprünglich<br />
vorgenommene Zuordnung<br />
später als unrichtig<br />
herausstellen (z.B. Herstellungsaufwand<br />
statt wie ursprünglich<br />
angenommen Erhaltungsaufwand<br />
<strong>oder</strong> umgekehrt), so bestehen<br />
keine Bedenken, wenn<br />
der richtige Ausweis der Vorsteuern<br />
in der Jahreserklärung<br />
erfolgt und keine Korrektur der<br />
UVA vorgenommen wird.<br />
Einzutragen sind daher unter<br />
der Kennzahl 028 jene abziehbaren<br />
Vorsteuern von Ausgaben,<br />
Eine L<strong>ist</strong>e, welche Fahrzeuge unter<br />
den Begriff „Fiskal-Lastkraftwagen“<br />
fallen, findet man auf der Homepage<br />
des Finanzmin<strong>ist</strong>eriums.<br />
<strong>Kommunal</strong>: <strong>Kommunal</strong>e Finanzierung 57<br />
<strong>die</strong> bei folgenden Posten verbucht<br />
werden.<br />
3 002 Straßenbauten<br />
3 004 Wasser- und Kanalisationsbauten<br />
3 006 sonstige Grundstückseinrichtungen<br />
3 010 Gebäude<br />
Nicht in <strong>die</strong> UVA-Kennzahl 028<br />
einzutragen sind unter anderem<br />
jene Ausgaben, <strong>die</strong> unter folgende<br />
Posten fallen:<br />
3 611 Instandhaltung von<br />
Straßenbauten<br />
3 612 Instandhaltung von Wasser-<br />
und Kanalisationsanlagen<br />
3 613 Instandhaltung von sonstigenGrundstückseinrichtungen<br />
3 614 Instandhaltung von Gebäuden<br />
3 700, 701 Mieten und Pachtzinse<br />
(einschließlich Leasing -<br />
raten)<br />
Schlussbetrachtung<br />
Bei Errichtung von kommunalen<br />
Großprojekten wird <strong>die</strong> Wahl<br />
der optimalen Rechtsform immer<br />
vom jeweiligen Projekt abhängen.<br />
Mitentscheidend wird dabei<br />
sein, ob voller <strong>oder</strong> anteiliger<br />
<strong>Vorsteuerabzug</strong> besteht <strong>oder</strong> –<br />
wie bei Objekten, <strong>die</strong> ausschließlich<br />
hoheitlich genutzt werden<br />
– kein <strong>Vorsteuerabzug</strong><br />
zulässig <strong>ist</strong>.<br />
Für Betriebe mit marktbestimmter<br />
Tätigkeit, wie bei der Wasserund<br />
Abwasserbeseitigung, bei<br />
der Müllabfuhr <strong>oder</strong> bei Gemeindewohnhäusern,<br />
treten<br />
durch <strong>die</strong> Neuerungen im Umsatzsteuerrecht<br />
(außer <strong>die</strong> Ausweisung<br />
von Vorsteuern der<br />
Kennzahl 028 der UVA) keine<br />
Änderungen ein, da bei Ausgaben<br />
in <strong>die</strong>sen Bereichen ohnehin<br />
voller <strong>Vorsteuerabzug</strong> besteht.<br />
Bei allen anderen baulichen<br />
Großprojekten empfiehlt es sich<br />
vor Inangriffnahme <strong>die</strong>ser Investitionen<br />
im Hinblick auf <strong>die</strong> ab<br />
2008 geltenden geänderten<br />
steuerlichen Voraussetzungen<br />
jedenfalls Vergleichsrechnungen,<br />
also zwischen einer Direktvermietung<br />
durch <strong>die</strong> Gemeinde,<br />
einer Vermietung durch einen<br />
ausgegliederten Rechtsträger<br />
<strong>oder</strong> einer Immobilienleasingvariante<br />
anzustellen.