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71_LVT_LIV_2018

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Arbeitsliste für Lehrmeister<br />

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4. Was ist zu zahlen:<br />

a) Ausbildungsvergütung Die Vergütung wird tariflich festgelegt. Beachten: Die Vergütung, die im Vertrag angegeben<br />

wird, verändert sich mit der Änderung des Tarifvertrages.<br />

Die Ausbildungsvergütungstarifverträge für das Dachdeckerhandwerk werden in der Regel<br />

zum 1. August eines jeden Jahres geändert.<br />

Wird die Verlängerung des Ausbildungsverhältnisses vereinbart, ist für die Dauer der Verlängerung<br />

die Vergütung des letzten Ausbildungsjahres zu zahlen.<br />

b) Arbeitszeit Die wöchentliche Arbeitszeit beträgt 39 Stunden. Sie kann unter Beachtung des Rahmentarifvertrages<br />

für die gewerblichen Arbeitnehmer, des Jugendarbeitsschutzgesetzes (JASchG)<br />

und des Arbeitszeitgesetzes (AzG) umverteilt werden, d.h. entsprechend der Umverteilung<br />

Sommer- oder Winterarbeitszeit wie bei den gewerblichen Arbeitnehmern bzw. entsprechend<br />

der Flexibilisierung der Arbeitszeit. Dabei ist bei Jugendlichen die Höchstbeschäftigungsdauer<br />

von täglich max. 8,5 Stunden und wöchentlich max. 40 Stunden einzuhalten.<br />

Gegebenenfalls müssen die Pausenzeiten entsprechend verlängert werden.<br />

c) Heiligabend Bezahlte Freistellung gewähren (wenn Arbeitstag) – ohne Anrechnung auf den Urlaub<br />

Silvester<br />

Urlaub nehmen<br />

d) Lohnsteuer Lohnsteuerabzugsverfahren wie bei Arbeitnehmern. Identifikationsnummer geben lassen.<br />

Anmeldung über ESTAM-Verfahren<br />

e) Sozialversicherung Liegt das regelmäßige monatliche Arbeitsentgelt zwischen 450 Euro und 850 Euro,<br />

findet die sog. Gleitzonenregelung keine Anwendung.<br />

f) Vermögenswirksame Leistungen Lehrlinge (Auszubildende), die in einem anerkannten gewerblichen oder kaufmännischen<br />

Ausbildungsverhältnis im Sinne des Berufsbildungsgesetzes oder der Handwerksordnung<br />

stehen, erhalten unter der Voraussetzung des § 5 Ziffer 1 monatlich eine Pauschalzahlung<br />

von E 13,29 Satz 2 des § 2 gilt entsprechend. Alternativ kann auch die Tarifliche Zusatzrente<br />

01 abgeschlossen werden (E 17,38 pro Monat). TZR 01 ist für beide Seiten die bessere Leistung,<br />

da es als Baustein der BAV steuer- und beitragsfrei ist.<br />

g) Saison-Kug Lehrlinge nehmen i.d.R. nicht am S-Kug-Verfahren teil.<br />

h) Urlaub 1. Der Jahresurlaub für Auszubildende beträgt 26 Arbeitstage (Samstage gelten nicht als<br />

Arbeitstage)<br />

2. Der volle Jahresanspruch wird erstmalig nach sechsmonatigem Bestehen des Ausbildungsverhältnisverhältnisses<br />

erworben.<br />

3. Anspruch auf 1/12 des Jahresurlaub für jeden vollen Monat des Bestehens des Ausbildungsverhältnisses<br />

hat der Auszubildende<br />

a) für Zeiten eines Kalenderjahres, für die er wegen Nichterfüllung der Wartezeiten in diesem<br />

Kalenderjahr keinen vollen Anspruch erwirbt,<br />

b) wenn er vor erfüllter Wartezeit aus dem Ausbildungsverhältnis ausscheidet,<br />

c) wenn er nach erfüllter Wartezeit in der ersten Hälfte eines Kalenderjahres aus dem<br />

Ausbildungsverhältnis ausscheidet.<br />

Zum Beispiel Ausbildungsbeginn 01.08., Ausbildungsende 31.07.<br />

1. Ausbildungsjahr 11 Arbeitstage, 2. Ausbildungsjahr 26 Arbeitstage<br />

3. Ausbildungsjahr 26 Arbeitstage, 4. Ausbildungsjahr 26 Arbeitstage<br />

Der Azubi erhält ein zusätzliches Urlaubsgeld von 25 % der Ausbildungsvergütung.<br />

i) Krankheit Laut BBiG § 12 erhält der Lehrling eine Fortzahlung der Vergütung bis zu einer Dauer von<br />

6 Wochen.<br />

j) Berufsschule Die Vergütung ist für den Schulbesuch fortzuzahlen. Siehe auch JArbSchG § 9.<br />

<strong>71</strong>. Landesverbandstag des Dachdeckerhandwerks | Trier

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