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71_LVT_LIV_2018

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Arbeitsliste für Lehrmeister<br />

69<br />

6. Was sonst noch zu beachten ist:<br />

Arbeitszeit an Samstagen<br />

Kann beschäftigt werden<br />

Alkohol und Tabak<br />

„Lehrlingsverrechnungssätze“<br />

Stand April <strong>2018</strong><br />

An Samstagen dürfen Jugendliche nicht beschäftigt<br />

werden. Zulässig ist die Beschäftigung an<br />

außerbetrieblichen Ausbildungsmaßnahmen.<br />

darf Jugendlichen unter 16 Jahren nicht gegeben<br />

werden, über 16 Jahren kein Branntwein. Diese<br />

Bestimmung gilt noch und birgt Gefahren, wenn<br />

die Aufsichtspflicht verletzt wird.<br />

gibt es nicht mehr, allerdings vereinbaren „öffentliche<br />

Auftraggeber“ und Dachdeckerunternehmer<br />

immer wieder die alten Verrechnungssätze ohne<br />

den betriebsindividuellen Nachweis der Gemeinkosten.<br />

Die alten Verrechnungssätze werden errechnet<br />

aus<br />

45 % des Gesellenlohns für das 1. Lehrjahr,<br />

55 % für das 2. Lehrjahr und<br />

65 % für das 3. Lehrjahr,<br />

jeweils zuzüglich eines Gemeinkostenzuschlages.<br />

Der Zuschlagsatz sollte jedoch ihren betrieblichen<br />

Gemeinkosten entsprechen.<br />

<strong>71</strong>. Landesverbandstag des Dachdeckerhandwerks | Trier

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