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eine 100-jährige Geschichte der Rechtsmedizin - GWDG

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Die Gerichtsmedizin/<strong>Rechtsmedizin</strong><br />

von <strong>der</strong> Nachkriegszeit bis heute<br />

Nach <strong>der</strong> Suspendierung von Jungmichel erhielten 1946/47 gleich zwei Wissenschaftler<br />

den Ruf nach Göttingen, die ihm aber nicht folgen konnten.<br />

Es handelte sich um Prof. Dr. rer. nat. Dr. med. Friedrich Timm, ein Chemiker<br />

und Arzt, <strong>der</strong> als Direktor des Instituts für Gerichtliche Medizin in Jena wegen<br />

s<strong>eine</strong>r Mitwirkung bei <strong>der</strong> Klärung <strong>der</strong> Verbrechen <strong>der</strong> Roten Armee in Katyn in<br />

<strong>eine</strong>m sowjetischen Lager inhaftiert war.<br />

Als <strong>eine</strong>r <strong>der</strong> Pioniere <strong>der</strong> Histochemie hat er später die Abteilung Histochemie<br />

am Max-Planck-Institut für experimentelle Medizin in Göttingen geleitet. Er<br />

wurde Ehrenmitglied <strong>der</strong> Deutschen Gesellschaft für <strong>Rechtsmedizin</strong>.<br />

Der an<strong>der</strong>e <strong>Rechtsmedizin</strong>er, nämlich Prof. Dr. med. Gottfried Raestrup aus<br />

Leipzig, konnte dem erteilten Ruf ebenfalls nicht folgen, weil er gleichfalls nach<br />

Aufklärungen von Verbrechen <strong>der</strong> Roten Armee (Winniza) in sowjetischer Haft<br />

befand. Nach Mallach ( 1996 ) erhielt er jedoch an <strong>der</strong> Georgia Augusta am 15. 4.<br />

1952 ein persönliches Ordinariat für Gerichtliche Medizin.<br />

1949 wurde Prof. Dr. med. Dr. jur. Otto Schmidt, Arzt und Jurist, nach Göttingen<br />

berufen und Direktor des Instituts für gerichtliche Medizin und Kriminalistik.<br />

Die Berufung erfolgte als Ordinarius; <strong>der</strong> Status wurde für s<strong>eine</strong> Nachfolger<br />

beibehalten.<br />

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