eine 100-jährige Geschichte der Rechtsmedizin - GWDG
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Einführung<br />
Ein Centenarium verlangt bei <strong>eine</strong>r wissenschaftlichen Einrichtung, wie <strong>der</strong><br />
<strong>Rechtsmedizin</strong>, <strong>eine</strong>n Rückblick auf Lehre und Forschung. Welche Impulse jedoch<br />
von <strong>der</strong> rechtsmedizinischen Lehre ausgegangen sind, ist nicht so leicht<br />
feststellbar. Zu je<strong>der</strong> Zeit in diesen <strong>100</strong> Jahren werden es verschiedene, durchaus<br />
von Zeiterscheinungen beeinflußte und auch nicht immer die richtigen gewesen<br />
sein. Darin unterscheidet sich die <strong>Rechtsmedizin</strong> nicht von den an<strong>der</strong>en medizinischen<br />
Fächern.<br />
Hinzu kommt, dass sich bei deutscher Vergangenheit ohnehin nicht ungebrochen<br />
auf <strong>eine</strong> <strong>100</strong>-<strong>jährige</strong> <strong>Geschichte</strong> zurückblicken lässt, auf <strong>100</strong>-<strong>jährige</strong> rechtsmedizinische<br />
Lehre und rechtsmedizinische Forschung in Göttingen.<br />
Uns erschien es aber trotz dieser Vorbehalte <strong>eine</strong>r Betrachtung wert, die rechtsmedizinischen<br />
Forschungsergebnisse über diese Zeitspanne zusammenzustellen.<br />
Danach betrafen die Forschungsthemen in <strong>der</strong> Göttinger <strong>Rechtsmedizin</strong><br />
durchgehend Fragen des forensischen Sachbeweises als angewandte naturwissenschaftlich<br />
orientierte Forschung.<br />
Auch wenn für jede Forscherpersönlichkeit <strong>eine</strong> gewisse Vorliebe nachzuweisen<br />
ist, sind doch die Grundthemen des Fachs zu allen Zeiten recht konstant gewesen<br />
unter Verwendung <strong>der</strong> jeweils aktuellen Techniken und Methoden.<br />
Aber für die <strong>Rechtsmedizin</strong> gilt vielleicht etwas weniger diese Abhängigkeit<br />
von Methoden und Techniken als für an<strong>der</strong>e Fächer. Einen hohen Stellenwert<br />
vii