Nutrition Press_03_Online_05
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Ausgabe Nr. 3 – Oktober 2013 · 4,95 Euro · ISSN 2195-8505
Nutrition-Press
Fachzeitschrift für Mikronährstoffe
Was ist los
mit unserer Nahrung?
Vergisst die Politik
die Ethik?
Selen
minus 96 %
Natrium
minus 62 %
Eisen
minus
67 %
Magnesium
minus 75 %
Kupfer
minus 93 %
Kalium
minus 75 %
Calcium
minus 70 %
Mikronährstoffe
Vitalstoffe
Vitamin C
minus 80 %
Nahrungsergänzungsmittel
Folsäure
minus 84 %
Hersteller und Vertriebe
Fazit: Deshalb werden wir alle krank!
www.nutrition-press.com
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Editorial
Sehr geehrte Leserinnen und Leser,
Immer wieder gibt es über die Medien Hinweise wie:
„Nahrungsergänzungsmittel braucht man nicht“ oder „Vorsicht kann gefährlich für
die Gesundheit sein“. Einer schreibt vom anderen ab, weil es eine Negativnachricht
gibt, die Leserstimmen einbringt. Wir glauben dennoch an das gute der Journalisten.
Die meisten sind eben beeinflussbar durch die Verlage, die wiederum ihr Hauptinteresse
auf Anzeigen legen. Wir glauben an die Zukunft der ehrlichen, gut recherchierenden
Journalisten mit ethischem Anspruch. Die Tendenz dazu ist schon zu sehen.
1. Überdosieren kann man nicht, da klare gesetzliche Regeln getroffen sind,
was die Verzehrempfehlung anbetrifft. Das hat sogar das BFR – das Bundesamt
für Risikobewertung – übersehen: die Behörde, die neulich in der BILD am
Sonntag ihre Falschmeldung veröffentlichen lies. Sogar einzelne Produkte wurden
diskriminiert, die alle gesetzeskonform sind.
2. Nahrungsergänzungsmittel braucht man nicht – ist eine totale Desinformation.
Das Gegenteil ist der Fall. Wer was anderes behauptet lügt und schadet
der Volksgesundheit – und dies ist milde ausgedrückt. Es ist menschenverachtend
und verstößt meiner Meinung gegen die Menschenrechte.
111,23 Millionen Krankheiten und Risikogruppen gibt es in Deutschland. Dies ist
eindeutig statistisch nachgewiesen – also dokumentiert. Die Quellen sind dem
Ver band bekannt. In der nächsten Ausgabe werden wir detailliert darüber berichten.
Das Krankheitsbild hat zum großen Teil etwas mit unserer Nahrung zu tun. Für un sere
Lebensmittel ergibt sich eine erschreckende Bilanz: Vitamine, Min eral stoffe,
Spu ren elemente usw. sind erheblich geschrumpft. Warum nehmen die Behörden
und Ministerien dies nicht endlich zur Kenntnis. Unabhängig von den Giften,
die wir über unsere Nahrung aufnehmen.
Manfred Scheffler
Präsident NEM e.V.
Abnahme der Nährstoffgehalte in den letzten 50 Jahren:
Möhren: Magnesium* minus 75 % Kartoffel: Calcium* minus 70 %
Bananen: Folsäure* minus 84 % Apfel: Vitamin C* minus 80 %
Spinat: Selen** minus 96 % Kresse: Kupfer* minus 93 %
Brokkoli: Kalium* minus 75 % Orangen: Eisen* minus 67 %
Avocados: Natrium* minus 62 %
* Quelle EFN ** Quelle souci-Tabelle
Klar, gibt es auch zusätzliche Gründe unserer mangelhaften Ernährungssituation:
• Genusshafte Ernährung bis hin zur Sucht, Umweltgifte, Intensivierung der
Landwirtschaft (Dünger, Pestizide), exzessiver und einseitiger Anbau, zu frühe
Ernten, lange Transportwege.
Die DGE (vom Staat gestützt) sagt 5 mal am Tag je eine Hand voll Obst und Gemüse
und man hat alle Mikronährstoffe erhalten, die man pro Tag benötigt. Nur wer isst
soviel Obst und Gemüse – die Wenigsten.
Gemeinsam mit unserem wissenschaftlichen Fachbeirat werden wir ehrliche
Öffen t lichkeitsarbeit betreiben. Die Wissenschaft muss sprechen – über Fakten
und was für unsere Gesundheit zu tun ist.
Mit herzlichen Grüßen
Manfred Scheffler
Präsident NEM e.V.
Nutrition-Press ist die offi zielle
Zeitschrift des NEM e.V.
Verband mittelständischer
europäischer Hersteller und
Distributoren von Nah rungsergänzungsmitteln
& Gesundheitsprodukten
e.V.
Nutrition-Press
Inhalt
5 Lebensmittelindustrie am Pranger•Dr. jur. Thomas Büttner
9 Kontrollpflicht, Kennzeichnung, Import von Lebensmitteln•Dr. H.-Joachim Kopp
13 Risiko = Mehrwertsteuer•Dr. Bettina Elles
17 Umsatzsteuer: Gelangensbestätigung ab dem 01. Oktober 2013•Günter Heenen, Carsten Stritzel
21 Das Burn-out-Syndrom – Energiewende auf Zellebene gefordert•Dr. med. Rainer Mutschler, M. A.
24 Firmicuten – die Dickmacher unter den Darmbakterien: Störungen der Darmflora
in Verbindung mit krankhaftem Übergewicht•Kyra Hoffmann, Sascha Kauffmann
28 Kamillentee alleine ist noch keine Naturheilkunde
und gesunde Ernährung kein Garant für genügend Vitamine und Spurenelemente•Peter Abels
32 Biotin (Vitamin B7, Vitamin H) – Die wichtigsten Funktionen von Biotin
36 Zunahme an Brusttumoren – Prävention und nicht nur Identifikation
ist das Gebot der Stunde! •Prof. Dr. med. Enno Freye
42 Brainfood DHA jetzt auch für Vegetarier und für alle, die Fischöl nicht vertragen•Robert Schneider
44 Nahrungsergänzung braucht man nicht – oder doch?•Andreas Binninger
48 Gesundheitsprävention in Unternehmen•Prof. Dr. med. Jörg Spitz
50 Die eigene Website•ARAG
Impressum
Nutrition-Press
Fachzeitschrift für Mikronährstoffe,
Vitalstoffe, Nahrungsergänzungsmittel,
Hersteller und Vertriebe
Online-Ausgabe: ISSN 2195-8505
Herausgeber: Elite Magazinverlags GmbH
Boslerstraße 29 · 71088 Holzgerlingen
Telefon:+49(0)7031/744-0 · Fax:+49(0)7031/744-195
E-Mail: info@nutrition-press.com
Chefredaktion: Bernd Seitz (V.i.S.d.P.)
Leitender Redakteur: Manfred Scheffler
Redaktion: Gabriele Thum M.A.
Wissenschaftlicher Beirat:
Dr. Gottfried Lange
Prof. Dr. Kurt S. Zänker
Juristischer Beirat: Dr. jur. Thomas Büttner
Gastautoren:
Peter Abels
Andreas Binninger
Dr. jur. Thomas Büttner
Dr. Bettina Elles
Prof. Dr. med. Enno Freye
Günter Heenen
Kyra Hoffmann
Sascha Kauffmann
Dr. H.-Joachim Kopp
Dr. med. Rainer Mutschler, M. A.
Manfred Scheffler
Robert Schneider
Prof. Dr. med. Jörg Spitz
Carsten Stritzel
Grafik/Layout: Melanie Wanner
Technische Abwicklung: Sanela Cutura
Anzeigenabteilung:
Andrea Hiddemann
Telefon: +49 (0)7031/744-110
E-Mail: hiddemann@elite-magazinverlag.de
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Erscheinungsweise: 3 mal pro Jahr:
Januar, April, Oktober
Einzelpreis: 4,95 Euro, zzgl. Versandkosten
Bestellung der Print-Ausgabe: info@nem-ev.de
Print-Ausgabe: ISSN 2196-1271
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kostenlos unter www.nutrition-press.com
Copyright-Hinweis: Die gesamten Inhalte des Magazins
sind urheberrechtlich geschützt. Alle Rechte auf Konzept
und Gestaltung: Elite Magazinverlags GmbH und NEM e.V..
Vervielfältigungen jeglicher Art nur mit ausdrücklicher
Genehmigung der Elite Magazinverlags GmbH
und des NEM e.V.. (alle Anschriften siehe Verlag)
Offizielles Magazin des NEM e.V.:
NEM Verband mittelständischer europäischer
Hersteller und Distributoren von Nahrungs ergänzungsmitteln
& Gesundheitsprodukten e.V.
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Internet: www.nem-ev.de
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Recht
Lebensmittelindustrie
am Pranger
Rechtswidrige Internetveröffentlichungen
durch staatliche Behörden – neueste Rechtsprechung
zu § 40 Abs. 1 a) LFGB
Nach einer Reihe von der Öffentlichkeit
verunsichernden Lebensmittelskandalen
wie EHEC, Dioxin, Salmonellen etc., reagierte
der Gesetzgeber reflexartig mit einer erheblichen Verschärfung
der Überwachungs- und Kontrollmöglichkeiten
der zuständigen Überwachungsbehörden gegenüber
der Lebensmittelindustrie. Unter anderem wurde
§ 40 Abs. 1 a) Nr. 2 LFGB eingeführt. Danach informiert
die zuständige Behörde die Öffentlichkeit unter Nennung
der Bezeichnung des Lebensmittels oder Futtermittels
sowie unter Nennung des Lebensmittel- oder
Futtermittelunternehmens, unter dessen Namen oder
Firma das Lebensmittel oder Futtermittel hergestellt
oder behandelt oder in den Verkehr gelangt ist, wenn
der durch Tatsachen hinreichend begründete Verdacht
besteht, dass
1. in Vorschrift im Anwendungsbereich dieses Gesetzes
festgelegte zulässige Grenzwerte, Höchstgehalte oder
Höchstmengen überschritten wurden oder
2. gegen sonstige Vorschriften im Anwendungsbereich
dieses Gesetzes, die dem Schutz der Verbraucherinnen
und Verbraucher vor Gesundheitsgefährdung
oder vor Täuschung oder der Einhaltung hygienischer
Anforderungen dienen, in nicht nur unerheblichem
Ausmaß oder wiederholt verstoßen worden ist
und die Verhängung eines Bußgeldes von mindestens
350,00 Euro zu erwarten ist.
Diese Regelung wurde von zahlreichen staatlichen Behörden
zum Anlass genommen, bei festgestellten Verstößen
gegen das Lebensmittelrecht sogenannte „Internetpranger“
einzurichten. In den Internetprangern wur den
die Namen von Lebensmittelunternehmern und Produktbezeichnungen
veröffentlicht, ohne Rücksicht da -
rauf, ob die festgestellten angeblichen Verstöße gegen
das Lebensmittelrecht rechtskräftig festgestellt waren,
noch fortbestehen oder tatsächlich gewichtig waren.
In der Zwischenzeit hat es zu dieser Fragestellung eine
Vielzahl von Gerichtsentscheidungen gegeben, woraus
sich die Rechtswidrigkeit entsprechender staatlicher
Maßnahmen ergibt.
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Nutrition-Press
Insbesondere stellte sich zunächst die Frage, ob die nationale
Regelung des § 40 Abs. 1 a) Nr. 2 LFGB gegen
das vorrangige Europäische Recht gemäß Artikel 10 der
Basisverordnung 178/2002/ EG verstößt. Mit dieser
Vorschrift ist ermöglicht, dass, wenn ein hinreichender
Verdacht besteht, dass ein Lebensmittel oder Futtermittel
ein Risiko für die Gesundheit von Mensch oder
Tier mit sich bringen kann, die Behörden unbeschadet
der nationalen oder Gemeinschaftsbestimmungen über
den Zugang von Dokumenten je nach Art, Schwere und
Ausmaß des Risikos geeignete Schritte, die Öffentlichkeit,
über die Art des Gesundheitsrisikos aufzuklären.
Dabei sind möglichst umfassend das Lebensmittel oder
Futtermittel oder die Art des Lebensmittels oder Futtermittels,
das möglicherweise damit verbundene Risiko
und die Maßnahmen anzugeben, die getroffen wurden
oder getroffen werden, um dem Risiko vorzubeugen, es
zu begrenzen oder auszuschalten.
In der Rechtsliteratur wurde deshalb die Auffassung
vertreten, dass Artikel 10 der Verordnung 178/2002/
EG eine abschließende Regelung für die den Behörden
erlaubten Maßnahmen enthält, über die nationales Recht
nicht hinausgehen darf. Dies ist vor allem vor dem Hintergrund
von Relevanz, da Artikel 10 ausdrücklich von
einem Risiko für die Gesundheit ausgeht, während dieser
Maßstab in § 40 Abs. 1a) Nr. 2 LFGB nicht zwingendes
Tatbestandsmerkmal ist.
Das Landgericht München hat in einem Vorab-Entscheidungsersuchen
diese Rechtsfrage dem Europäischen
Gerichtshof vorgelegt. Der EuGH hat mit Urteil
vom 11. 04. 2010 – „Berger“ in der Rechtssache Rs.
§
C-636/11, entschieden, dass Artikel 10 der Verordnung
178/2002/EG nicht einer nationalen Regelung entgegensteht,
nach deren Information der Öffentlichkeit unter
Nennung der Bezeichnung des Lebensmittels und
des Unternehmens, und dessen Namen oder Firma des
Lebensmittels hergestellt, behalten oder in Verkehr gebracht
wurde, unzulässig ist, wenn ein Lebensmittel
zwar nicht gesundheitsschädlich, aber für den Verzehr
durch den Menschen ungeeignet ist. Artikel 10 der Verordnung
beschränke sich nur darauf, den Behörden
eine Informationspflicht aufzuerlegen, wenn ein hinreichender
Verdacht auf Gesundheitsrisiken besteht. Die-
§
se Bestimmung untersagt es jedoch den Behörden
nicht, die Öffentlichkeit zu informieren, wenn ein Lebensmittel
für den Verzehr durch den Menschen ungeeignet,
aber nicht gesundheitsschädlich, ist. Im Ergebnis
hat der EuGH damit klargestellt, dass das europäische
Lebensmittelrecht keine abschließende Regelung
für staatliche Informationen enthält.
6
Recht
Nicht geklärt ist damit jedoch die weitere Frage, ob im
Einzelfall eine entsprechende Veröffentlichung des Lebensmittelunternehmers
auf einer Internetseite den notwendigen
Maßstäben des Verhältnismäßigkeitsprinzips
gerecht wird.
§
Der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg hat
mit Beschluss vom 28. 01. 2013 – Informationen über
Hygienemängel – entschieden, dass eine von der Überwachungsbehörde
vorgenommene Veröffentlichung
auf der Homepage zu festgestellten Hygienemängeln
unverhältnismäßig in die grundrechtlich geschützten
Rechte des Lebensmittelunternehmers
eingreift. Unter anderem stellt der Verwaltungsgerichtshof
Baden-Württemberg darauf ab, dass eine Verbraucherinformation
zu angeblichen Rechtsverstößen
eines Unternehmens für dieses existenzgefährdend
oder sogar existenzvernichtend wirken kann. Das Bundesverfassungsgericht
habe den Ge richten aufgegeben,
wegen der Besonderheiten der Ver breitung von Informationen
über das Internet – insbesondere die schnelle
und praktisch permanente Ver fügbarkeit der Informationen
für jeden, der an ihr interessiert ist, einschließlich
der über Suchdienste erleichterten Kombinierbarkeit
mit anderen relevanten In for mationen, die mit einer Anprangerung
in diesem Me dium verbundenen nachteiligen
Wirkungen für grundrechtlich geschützte Belange
ein gesteigertes Augenmerk zu widmen (BVerfG, Beschluss
des 1. Senats vom 09. 10. 2001, 1 BvR 622/01).
Mit einer Veröffentlichung im Internet werde ohne Zwei fel
in Grundrechte des Antragstellers eingegriffen, die auch
vor Beeinträchtigungen durch schlichtes Verwaltungshandeln
schützen. Betroffen seien die Schutzbereiche
des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung und
der Berufsausbildungsfreiheit sowie des Rechts auf Bewahrung
von Betriebsgeheimnissen sowie das Recht am
eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb. Zudem
würden erhebliche verfassungsrecht liche Bedenken gegen
die Regelung des § 40 Abs. 1 a) LFGB bestehen.
Durch die Anknüpfung an ein Bußgeld von mindestens
350,00 Euro fehlt es an der ausreichend präzisen Bestimmtheit
der Erkennbarkeit für den Betroffenen, ob er
unter den Tatbestand falle. Darüber hinaus bestünden
erhebliche Zweifel, ob § 40 Abs. 1 a) LFGB dem Gebot der
Verhältnismäßigkeit genügt. Dies insbesondere vor dem
Hintergrund, dass § 40 Abs. 1 LFGB keine Regelungen bezüglich
der Dauer der Veröffentlichung vorsehe. Zudem
verlange das Gebot der Ver hältnismäßigkeit, dass die
Schwere der gesetzgeberischen Grundrechtsbe schränkung
bei einer Gesamterwägung nicht außer Verhältnis
zu dem Gewicht der sie rechtfertigenden Gründe bestehe.
Bei Bußgeldtatbeständen in Höhe von 350,00 Euro sei
von Bagatellen auszugehen, die eine mit der Pran gerwirkung
im Internet einhergehenden Intensität der
Grundrechtsbeeinträchtigungen nicht entsprechen.
Ebenfalls nicht hinnehmbar sei, dass
§ 40 Abs. 1 a) LFGB eine zwingende
Pflicht zur Veröffentlichung enthalte.
Damit sei ein angemessener Ausgleich
zwischen dem öffentlichen Interesse an
der Information und dem grundrechtlichen Geheimhaltungsinteresse
nicht mehr gewährleistet. Die genannte
Vorschrift lasse nicht einmal Raum, um besonderen
Fallgestaltungen oder Folgen Rechnung zu tragen und
ein bei der Preisgabe von personen- und unternehmensbezogenen
Informationen im konkreten Einzelfall
drohendes Übermaß abzuwehren. Im Eilverfahren sei
deshalb zugunsten des Lebensmittelunternehmers zu
entscheiden.
Vergleichbar urteilte auch der Bayerische VGH in einem
Beschluss vom 18. März 2013, Az. 9 CE 12.2755. Hierbei
wurde es der zuständigen Behörde untersagt, die
bei einer amtlichen Kontrolle im Betrieb der Antragstellerin
festgestellten Mängel im Internet auf der hierfür
eingerichteten Plattform zu veröffentlichen. Auch dieser
Senat äußerte erhebliche Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit
des § 40 Abs. 1 a) Nr. 2 LFGB. Mit der
geplanten Veröffentlichung werde nachhaltig in Grundrechte
der Antragstellerin eingegriffen. Eingriffe dieser
Art unterliegen dem Gebot der Verhältnismäßigkeit,
welches verlange, dass ein Grundrechtseingriff einem
legitimen Zweck diene und als Mittel zu diesem Zweck
geeignet, erforderlich und angemessen sei. Hierfür
spreche schon das Missverhältnis zwischen § 40 Abs. 1
LFGB und § 40 Abs. 1 a) Nr. 2 LFGB. Während der Behörde
bei der Veröffentlichung von Gesundheitsgefahren
oder der Warnung vor ekelerregenden Lebensmitteln
ein Ermessensspielraum eingeräumt werden
(... soll ... informieren), sei die Behörde im Fall des § 40
Abs. 1 a) Nr. 2 LFGB bereits bei in aller Regel weniger
schwierigen Sachverhalten zu einer Information der
Öffentlichkeit mit namentlicher Nennung des Betriebs
verpflichtet.
7
Nutrition-Press
Dr. jur. Thomas Büttner
Rechtsanwalt, LL.M, Frankfurt a. Main.
Lebensmittelrechtlicher Beirat des NEM e.V.
und Mitglied des Rechtsausschusses des BLL.
Er hat das „OPC“-Urteil des Bundesver wal tungs -
gerichts vom 25. 07. 2007 erstritten und
ist spe zialisiert auf die rechtliche Beratung
von Vertreibern von Nahrungsergänzungsmitteln,
diätetischen Lebensmitteln, angereicherten
Lebensmitteln sowie Kosmetika, Medizinprodukten
und Arzneimitteln.
Angesichts der Schwere des Eingriffs und der zu erwartenden
wirtschaftlichen Folgen für die Betroffenen erscheine
ein Schwellenwert von nur 350,00 Euro für das
prognostizierte Bußgeld völlig unverhältnismäßig. Eine
solche Publikation in den Medien sei auch nicht erforderlich.
Der Tatbestand enthalte keine zeitlichen Vorgaben
für die Neuheit der Veröffentlichung bzw. keine
Löschungsfristen. Eine zeitlich unbegrenzte Information
der Öffentlichkeit über die in einem Betrieb zu einem
bestimmten Zeitpunkt festgestellten Mängel sei jedoch
unverhältnismäßig. Hinzu tritt, dass einmal ins Internet
gestellte Daten in der Folge kaum effektiv gelöscht werden
können, weil die Behörden mit deren Veröffen t-
lichung insoweit die Verfügungsgewalt weitestgehend
verlieren.
Diese Rechtsprechung wurde ferner durch
einen Beschluss des OVG Lüneburg
vom 14. 06. 2013 bestätigt. Das
Oberverwaltungsgericht
führte aus, dass die beabsichtigte
Veröffentlichung
von Grenzwertüberschrei tungen durch ein
Lebensmittel bereits nicht auf eine wirksame Ermächtigungsgrundlage
gestützt werden kön ne. Der Tatbestand
des § 40 Abs. 1 a) LFGB genüge jedenfalls bei der
im Eilverfahren gebotenen summarischen Überprüfung
nicht den verfassungsrechtlichen Vorgaben. Dies ergebe
sich schon daraus, dass er die vorgesehene Information
der Öffentlichkeit nicht zeitlich begrenze. Angesichts
der weitreichenden Verbreitung der vorgesehenen
Informationen durch die jederzeit gegebene Abrufbarkeit
des Internets und ihre erheblichen wirtschaftlichen
Konsequenzen für die betroffenen Lebensmittelunternehmen,
liegen eine besonders drastische Form
des Eingriffs in die grundrechtlich geschützten Positionen
des Lebensmittelunternehmers vor.
Bestätigt wird diese Rechtsprechung ebenfalls durch
ein aktuelles Urteil des VG Düsseldorf vom 16. 04. 2013,
Az. 16 L 494/13. Das VG Düsseldorf führt aus, dass
zwar durch das Urteil des EuGH vom 11. April 2013 geklärt
sei, dass Artikel 10 der Verordnung 178/2002/EG
keine generelle Sperrwirkung für nationale Regelungen
enthalte. Es bleibe jedoch dabei, dass § 40 Abs. 1a)
LFGB erheblichen verfassungsrechtlichen Bedenken
unterliege. Der EuGH habe nicht die Frage geklärt, ob
§ 40a Abs. 1 a) LFGB mit dem deutschen Verfassungsrecht
bzw. mit der Basisverordnung vereinbar ist.
Abschließend ist festzustellen, dass die zitierten Gerichtsentscheidungen
dazu geführt haben, dass in fünf
Bundesländern (Bayern, Baden-Württemberg, Rheinland-Pfalz,
Nordrhein-Westfalen und Hessen) formelle
Vollzugstops entsprechender Veröffentlichungen im Internet
erfolgt sind.
Erfreulicherweise haben somit die Gerichte einer unverhältnismäßigen
Vollzugspraxis der Überwachungsbehörde
zunächst einmal Einhalt geboten. Darüber hinaus
ist davon auszugehen, dass die Rechtmäßigkeit und
Verfassungsmäßigkeit der nationalen Regelungen des
§ 40 Abs. 1a) LFGB zukünftig vor dem Bundesverfassungsgericht
einer Überprüfung unterliegen wird.
Bis dahin sind die Überwachungsbehörden verpflichtet,
in jedem Einzelfall zu überprüfen, ob eine Veröffen t-
lichung von angeblichen lebensmittelrechtlichen Verstößen
im Internet verhältnismäßig ist. Auf der Grundlage
der zitierten Rechtsprechung haben betroffene
Lebensmittelunternehmen aktuell gute Erfolgsaussichten,
sich mit Rechtsmitteln gegen eine solche Veröffentlichung
zu wehren.
8
Recht
Kontrollpflicht, Kennzeichnung
und Import von Öko-Lebensmitteln
Öko-Lebensmittel haben einen festen Platz im Markt erobert
und sind beim Verbraucher weiterhin geschätzt. Zur Regelung
der Öko-Produkte gelten die Öko-Basis-Verordnung Nr. 834/2007
und die Durchführungsverordnungen Nr. 882/2008
und Nr. 1235/2008 zum Import.
Da der Unterschied zwischen Bio- und konventionellen
Erzeugnissen analytisch am
Produkt kaum festzumachen ist wurde ein ausgeklügeltes
Kontrollregime entwickelt, das auf Systemkontrollen
vor Ort beruht und den gesamten Werdegang eines Bio-
Produktes umfasst.
1. Kontrollpflicht
Die Öko-Verordnung regelt sämtliche Lebensmittel mit
Öko-Hinweisen, aber auch z. B. Heimtiernahrung und
Bio-Hefen. Seit 2012 gibt es auch „Bio-Wein“. Weitere
Regelungen durch die Kommission sollen folgen, ggf.
auch noch für Kosmetika. Arzneimittel werden nicht
von der Öko-Verordnung erfasst.
Das Auslösen der Öko-Verordnung und die Kontrollpflicht
ergeben sich durch Kennzeichnung und Werbung.
Grundsätzlich lösen alle Begriffe wie „ökologisch“
oder „biologisch“ oder „Bio“ und „Öko“ die Anwendung
der Verordnung aus.
Erfasst werden bei der Betrachtung nicht nur Hinweise,
die im Etikett der Produkte erscheinen, sondern auch
Angaben in Etikettierung, Werbung und Geschäftspapieren.
Selbst die Führung der Silbe „Bio“ in einer
Marke oder Firmierung, auch wenn diese historisch
belegt ist, führt nach Artikel 23 der Öko-Verordnung
dazu, dass der Verbraucher nach Auffassung des
Ge setzgebers ein Bio-Produkt vermutet. Die Kontrollpflicht
gilt für Erzeugerbetriebe und Hersteller genauso
wie für Einführer, Lagerhalter und grundsätzlich
alle Inverkehrbringer, aber auch für Restaurants und
Kan tinen.
Einzelhandel
Für den Einzelhandel bestehen Ausnahmen von der
Kontrollpflicht. Trotzdem befinden sich viele Einzelhandelsketten
im Öko-Kontrollverfahren, entweder weil sie
Vertriebslager betreiben oder auch, weil an Bedientheken
(Aufbacken, Fleischtheken, Fischtheken) Bio-Produkte
bearbeitet, abgepackt oder gekennzeichnet werden.
Internet-Shops
Die Arbeitsgemeinschaft der Bundesländer (LÖK) hat
festgestellt, dass Internet-Händler im Distanz-/Versandhandel
tätig seien und eine direkte Verkaufshandlung
unter Anwesenheit des Endverbrauchers hier nicht
vorliege und beschlossen: „Der Versandhandel einschließlich
des Online Handels über das Internet ist
unabhängig von individuellen Vereinbarungen und der
Zusammensetzung der Käuferschaft kontrollpflichtig.“
Unteraufträge
Unterauftragnehmer, die kontrollpflichtige Tätigkeiten
ausüben, müssen ebenfalls in das Kontrollregime einbezogen
werden. Allerdings gibt es neben der direkten
Anmeldung bei der zuständigen Behörde auch die Möglichkeit
einer indirekten Teilnahme über die Anmeldung
des den Lohnauftrag erteilenden Unternehmens.
9
Nutrition-Press
2. Bio-Kennzeichnung
Obwohl die Öko-Verordnung verschiedene Produktkategorien
und Kennzeichnungsmöglichkeiten beschreibt,
wird fast ausschließlich die 100 %-Bio Variante
genutzt, die eine prominente Bio-Auslobung ermöglicht.
Öko-Hinweise in der Verkehrsbezeichnung
Unter folgenden Voraussetzungen dürfen bei 95 % -100 %
Bio-Produkten Öko-/Bio-Hinweise in der Verkehrsbezeichnung
ohne Festlegung auf einen bestimmten
Wort laut verwendet werden, wie z. B. Bio-
Müsli oder Bio-Apfelsaft. Auch weitere zutreffende
Hinweise auf die ökologische
Erzeugung sind in der Kennzeichnung
möglich.
• Das Lebensmittel besteht überwiegend
aus Zutaten landwirtschaftlichen
Ursprungs; hinzugefügtes
Wasser und Kochsalz werden
nicht berücksichtigt
• Mindestens 95 % der Zutaten landwirtschaftlichen
Ursprungs stammen
aus der ökologischen Produktion;
nicht ökologische Zutaten
müssen zugelassen sein.
• Es dürfen nur Zusatzstoffe, Verarbeitungshilfsstoffe,
Aromastoffe, Wasser, Salz, Zubereitungen
aus Mikroorganismen, Enzyme, Mineralstoffe,
Spurenelemente, Vitamine sowie Aminosäuren und
andere Mikronährstoffe verwendet werden, die zugelassen
sind
• „Zwillingsverbot“: Eine ökologische Zutat darf nicht
zusammen mit der gleichen nicht ökologischen oder
einer Zutat verwendet werden
• Das Lebensmittel ist ohne Verwendung von gentechnisch
veränderten Organismen und auch nicht auf
der Grundlage von gentechnisch veränderten Organismen
hergestellt und auch nicht mit ionisierenden
Strahlen behandelt worden
• Zutaten aus ökologischer Erzeugung sind in der Zutatenliste
immer als solche kenntlich zu machen.
z. B. Tomatensaft*, Meersalz aus ökologischer Erzeugung*
• Kontrollgebot: Erzeugung und Verarbeitung sowie
gegebenenfalls auch Einfuhr und Vermarktung sind
gemäß gültiger Kontrollbestimmungen kontrolliert
und bescheinigt worden
Zutatenkennzeichnung ohne Bio-Mindestanteil
Unter bestimmten Voraussetzungen kann ein jeglicher
Öko-Anteil und sei er noch so gering, ausschließlich in
der Zutatenliste als „öko“ gekennzeichnet werden. Das
EU-Logo ist dann nicht zulässig. Die meisten Voraussetzungen
der 100 %-Kennzeichnung müssen aber erfüllt
sein, nämlich
• Überwiegend landwirtschaftlich
• Nur zugelassene Stoffe
• Zwillingsverbot
• Verbot von GVO und ionisierenden Strahlen
• Kontrollgebot
Einschränkungen in Bezug auf die Hinweise
• Der Hinweis darf nur im Verzeichnis der Zutaten erscheinen
• Der Gesamtanteil der ökologischen Zutaten muss
angegeben werden
• Die Angaben im Zutatenverzeichnis dürfen nicht
hervorgehoben werden
Wild-Produkte mit Bio-Anteil
Diese seltene Kategorie trifft z. B. auf
Fischkonserven zu wie z. B. Sardinen in
Bio-Olivenöl. Der Bio-Hinweis erscheint in
demselben Sichtfeld wie die Verkehrsbezeichnung,
sofern
• die Hauptzutat ein Erzeugnis der Jagd
oder der Fischerei ist
• andere Zutaten landwirtschaftlichen
Ur sprungs ausschließlich ökologisch
sind.
Umstellware
Gelegentlich trifft man auch auf die sogenannte „Umstellware“.
Für Lebensmittel gilt für diesen Fall in der
Kennzeichnung der einzig mögliche Pflichttext „Erzeugnis
aus der Umstellung auf den ökologischen Landbau“
oder „Erzeugnis aus der Umstellung auf die biologische
Landwirtschaft“ ohne jegliche Hervorhebung und ohne
weitere Bio-Hinweise. Voraussetzung ist aber auch
noch, dass das Erzeugnis nur eine pflanzliche Zutat
landwirtschaftlichen Ursprungs enthält und ein Umstellungszeitraum
von mindestens zwölf Monaten eingehalten
wurde.
Produkte mit Anteil Hefe
oder Hefeerzeugnissen
Ab dem 31. Dezember 2013
sind Hefe und Hefeprodukte
zu den Zutaten landwirtschaftlichen
Ursprungs zu rechnen. Das
heißt insbesondere für Hersteller
von Bio-Brot auf strichen,
dass Hefe anteile und Hefeextrakte
nicht mehr als „Mikroorganismenzubereitungen“
unberücksichtigt
bleiben, sondern aus Öko-Hefe gewonnen
worden sein müssen. Es bleibt jedoch die Möglichkeit
bestehen, konventionelle Hefe z. B. bei der
Herstellung von Backwaren einzusetzen, sofern der
Hefeanteil 5 % nicht übersteigt.
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Recht
Gemeinschaftslogo und Herkunftsangabe
Das EU-Logo muss und darf nur bei Bio-Produkten eingesetzt werden, die unter die
95 % - 100 % Kategorie fallen. Sofern das Logo eingesetzt wird, ist auch die Herkunft
der Zutaten des Lebensmittels anzugeben. Mit der Herkunft ist dabei der Ort gemeint,
an dem der pflanzliche Rohstoff gewachsen ist oder das Tier auf gewachsen
ist, nicht der Verarbeitungsort.
Die Herkunftsangabe muss in folgender Form erfolgen:
• „EU-Landwirtschaft“
• „Nicht-EU-Landwirtschaft“
• „EU-/Nicht-EU-Landwirtschaft“
• Alleinige oder zusätzliche Angabe des Ländernamens bei Erzeugung aller landwirtschaftlichen
Ausgangsstoffe in demselben Land, z. B. „Deutsche Landwirtschaft“.
Zutaten, die weniger als zwei Gewichtsprozent der Gesamtmenge der Zutaten landwirtschaftlichen
Ursprungs ausmachen, können außer Acht gelassen werden. Als
weitere zwingende Kennzeichnungsvorgaben sind festgelegt worden:
• Herkunftskennzeichnung muss unter der Codenummer der Kontrollstelle erscheinen
• die Herkunftskennzeichnung muss in demselben Sichtfeld wie das Gemeinschaftslogo
erscheinen
Das Gemeinschaftslogo darf auch außerhalb der verpflichtenden Kennzeichnung von
vorverpackten Lebensmitteln verwendet werden, wie z. B. in Katalogen, Verkaufsräumen,
auf Internetseiten oder in Geschäftspapieren. Die Angabe der Codenummer mit
Herkunftsangabe ist hier nicht erforderlich. Wohl aber ist die Angabe der Codenummer
des Rechnungsstellers auf Rechnungen über Bio-Waren sowie die Code nummer
des Lieferanten auf den Lieferscheinen erforderlich. Ebenso ist die Kennzeichnung
von blickdichten Umkartons vorverpackter Lebensmittel mit der Codenummer der
Kontrollstelle erforderlich, wie das Verwaltungsgericht Regensburg kürzlich feststellte.
Bei Heimtiernahrung schließen die Mitgliedstaaten die Verwendung des Gemeinschaftslogos
noch aus, da für diese Produktgruppe bisher keine EU-Regeln auf gestellt
wurden, sondern nur private oder nationale Richtlinien bestehen.
Codenummer der Kontrollstelle
Jede Kontrollstelle hat eine eindeutige Kontrollcodierung erhalten; in Deutschland
hat sie die Form „DE-ÖKO-000“, wobei in den letzten drei Ziffern die Nummer
der zugelassenen Stelle steht, die die Kontrolle der letzten Erzeugungs- oder Aufbereitungshandlung
vorgenommen hat“.
3. Einfuhr von Bio-Produkten
Die Einfuhr von Bio-Produkten erfolgt nach verschiedenen Regelungen, die alle
in Verordnung (EG) Nr. 1235/2008 aufgezeigt werden. Wer Bio-Produkte in die EU
einführen möchte, muss sich für diese Tätigkeit allerdings zuerst als Einführer registrieren
und kontrollieren lassen.
Warenbegleitend ist dann jeweils eine Kontrollbescheinigung bei der Verzollung zu
präsentieren, in der der Zoll die Richtigkeit per Sichtvermerk bescheinigt und der
Erste Empfänger in der EU anschließend auf demselben Dokument die Nämlichkeit
der Bio-Lieferung bestätigt.
11
Nutrition-Press
Das Einfuhrgeschäft selbst erfolgt derzeit nach drei
Verfahren.
1) „Drittlandliste“
Das Ausfuhrland ist mit den Produkten die eingeführt
werden sollen auf der sogenannten „Drittlandliste“.
Dies sind derzeit die Länder Argentinien, Australien,
Kanada, Costa Rica, Indien, Israel, Japan, Schweiz,
Tunesien, USA, Neuseeland. Im Anhang sind auch die
für diese Länder autorisierten Kontrollstellen gelistet
und die Produkte, für die die Länder in der Liste stehen.
Eine sorgfältige Überprüfung durch den Einführer ist
erforderlich, sonst übersieht er z. B. Besonderheiten
wie derzeit eine noch aktuelle Aussetzung der Drittlandlistung
für „verarbeitete Lebensmittel“ aus Indien.
2) „Liste anerkannter Kontrollstellen“
Das Ausfuhrland und die betroffenen Produkte sind
in der „Liste anerkannter Kontrollstellen“ erfasst. Diese
Liste wurde zuletzt durch Verordnung (EU) Nr. 586/2013
aktualisiert. Der Geltungsbereich dieses Verfahrens
be trifft nur Länder, die nicht auf der Drittlandliste
stehen.
3) Vermarktungsgenehmigungen
Es handelt sich um ein Antragsverfahren (BLE), in dem
der Importeur darlegt, welche Waren er in welchem
Umfang und woher einführen möchte. Nach Über prüfung
wird eine befristete Genehmigung erteilt, diese
Produkte einzuführen und zu vermarkten.
Dieses Verfahren wird jedoch auslaufen; es sollen
– ab 01. 07. 2013 für in Anhang IV gelistete Kontrollstellen/Erzeugnisse
keine Vermarktungsgenehmigungen
mehr erteilt werden
– ab 01. 07. 2014 keine neuen Vermarktungsgenehmigungen
mehr erteilt werden
– ab 01. 07. 2015 bestehende Vermarktungsgenehmigungen
ihre Gültigkeit verlieren
Wichtig für den Einführer ist es, dass sämtliche sogenannte
„Erste Empfänger“ in der EU für das Öko-
Kontrollverfahren anzuzeigen ist. Sofern der Einführer
einen Dienstleister mit dieser Aufgabe betraut, ist auch
dieser ins Verfahren zu melden; ansonsten kann die
Folge sein, dass ein Bio-Produkt seinen Bio-Status aus
formalen Gründen verliert.
Die Regelung der Produktion, des Inverkehrbringens
und der Einfuhr von Öko-Lebensmitteln und auch der
Vollzug dieser Regelungen sind inzwischen äußerst
komplex geworden, so dass die Europäische Kommission
auch schon laut darüber nachgedacht hat,
ob nicht die Kontrollen verstaatlicht werden sollen oder
ob gar die gesamte Öko-Regelung zugunsten privater
Standards wieder abgeschafft werden sollte.
Dr. H.-Joachim Kopp,
LACON-Institut, Offenburg
12
Steuern
Risiko = Mehrwertsteuer
Nahrungsergänzungsmittel wie auch diätetische Lebensmittel
befinden sich sozusagen an der Schnittstelle zwischen Lebensund
Arzneimitteln, und damit auch zwischen dem regulären
und dem ermäßigten Umsatzsteuersatz von 7 % . 1
Ihre Einordnung ist abhängig von der Zugehörigkeit zu bestimmten
Zolltarif-Nummern. Sie kann im Auftrag des Herstellers, bei spielsweise
durch einen Sachverständigen vorgenommen werden, rechtlich
belastbar ist jedoch in diesem Zusammenhang nur eine Zolltarifauskunft
. 2
Was aber ist zu tun, wenn die Einordnung
durch den Zoll nicht zufriedenstellend
ausfällt oder nachträglich, womöglich mit Rückwirkung,
geändert wird?
Aktuelle Praxis der Finanzbehörden
In der Beratungspraxis taucht immer häufiger das Problem
auf, dass im letztgenannten Fall, Produkte vom
Finanzamt aus dem ermäßigten Umsatzsteuersatz
ausgenommen werden, obwohl an dem Produkt und
sei ner Präsentation keinerlei Änderungen vorgenommen
wurden.
eine erneute Einholung, d. h. die Überprüfung einer bereits
erteilten ZTA 3 . Möglich ist ein solches Vorgehen
des Finanzamtes selbst dann, wenn eine verbindliche
ZTA erteilt wurde, denn selbst diese bietet keine endgültige
Sicherheit. 4
In der Regel wird das Finanzamt dabei so vorgehen,
dass es zunächst eine unverbindliche Zolltarifauskunft
(ZTA) einholt und dann auf deren Basis entscheidet.
Dies kann erstmalig geschehen, möglich ist aber auch
1 Vgl. dazu: „Welches ist der richtige Steuersatz“ – Die unverbindliche Zolltarifauskunft als Antwort, Nutrition Press 1 –
Januar 2013, S. 44 ff.
2 Zu Einzelheiten und zum Verfahren der verbindlichen Zolltarifauskunft siehe BMF 05. 08. 2004, - IV B 7 - S 7220 - 46/04 -,
BStBl 2004 I, 638.
3 Eine bereits erteilte uvZTA wird schlicht ungültig, wenn sich die zugrunde liegende zolltarifliche Einreihung oder der in
der Auskunft ausgewiesene Umsatzsteuersatz ändert.
4 Im Allgemeinen gilt eine vZTA sechs Jahre. In bestimmten Fällen (z. B. Veröffentlichung einer Einreihungsverordnung,
Änderung in der Auslegung der Nomenklatur auf internationaler Ebene oder andere Möglichkeiten, die in den Durchführungsvorschriften
für den Zollkodex vorgesehen sind) kann die Gültigkeit einer VZTA aber vorher erlöschen. In solchen
Fällen hat der Wirtschaftsbeteiligte die Möglichkeit, bei den Zollbehörden beantragen, die VZTA für eine Übergangszeit
weiter verwenden zu dürfen (so genannte „Vertrauensschutzfrist“). Einem solchen Antrag wird nur
stattgegeben, sofern die gesetzlich vorgeschriebenen Bedingungen hierfür erfüllt sind.
13
Nutrition-Press
Als nachteilige Konsequenz ergibt sich auf steuerlich
er Ebene ein Änderungsaufwand, der regelmäßig,
namentlich bei rückwirkender Änderung der Einreihung,
zu einer aufwändigen Umsatzsteuerberichtigung führt.
Daraus entstehende Nachzahlungen können nicht immer
durch Zuzahlungen der beteiligten Geschäftspartner
abgefangen werden. Wurde bereits direkt an den
Endverbraucher verkauft, bleibt diese Möglichkeit verschlossen.
In jedem Fall sind in der Regel erhebliche
Beträge aufzubringen und zudem entsteht ein oft erheblicher
Verwaltungsaufwand.
Auch ohne eine Rückwirkung können sich nachteilige,
wirtschaftliche Konsequenzen aus dem geringeren Nettoerlös
oder einer Verteuerung des Produktes ergeben.
An die veränderte, zolltarifliche Einordnung knüpfen
sich unter Umständen weitere Konsequenzen für Einund
Ausfuhr von Produkten. Zudem kann auch für die
Verkehrsfähigkeit im Innland eine Arzneimittelzulassung
erforderlich werden, die bekanntermaßen nur mit
großem Aufwand zu erreichen ist.
Beispielfälle
Wichtig und wohl auch im Hinblick auf die Gesamtrechtsordnung
fragwürdig, ist in diesem Zusammenhang
der Umstand, dass die Einstufung als Arzneiware
keinesfalls von einer tatsächlichen, nachweisbaren
therapeutischen Wirkung des betreffenden Produktes,
sei es Nahrungsergänzungsmittel oder diätetisches
Lebensmittel, abhängt. Unter Umständen kann eine
solche Einreihung auch dann festgesetzt werden, wenn
der Hersteller von einer Auslobung entsprechender
Eigenschaften völlig abgesehen hat. 5
Ausreichend ist vielmehr, dass die verantwortliche Zollbehörde
zu der Auffassung gelangt, die Voraussetzungen
für die Einreihung in die Position 3004 der kombinierten
Nomenklatur („KN“) seien erfüllt. 6
Solche Ergebnisse sind, insbesondere im Hinblick auf
die unermüdlichen Bemühungen des europäischen Gesetzgebers
um die Eliminierung aller Produkte, deren
gesundheitsbezogene Auslobung nicht außerhalb jeden
Zweifels, wissenschaftlich nachweisbar ist, schwer nachvollziehbar.
Nährstoffkonzentration
Im Rahmen der behördlichen Prüfungspraxis wird besonders
häufig an das Kriterium der „Konzentration der
enthaltenen Wirkstoffe“ angeknüpft. Liegt diese „deutlich
höher als die empfohlene Tagesdosis“ reicht dies
vom Standpunkt der Zollbehörde und damit auch für
das Finanzamt oft bereits aus, da Angaben über die zu
verabreichende Menge und die Art der Anwendung
für Nahrungsergänzungsmittel und diätetische Lebensmittel
ohnehin zwingend vorgeschrieben sind und somit
auch die weiteren Voraussetzungen vorliegen.
Entgegen der ausdrücklichen Formulierung in der KN:
„Ein aktiver Wirkstoff ist eine chemisch definierte Substanz,
eine chemisch definierte Gruppe von Substanzen
oder ein Pflanzenextrakt. Diese aktiven Substanzen
müssen medizinische Eigenschaften zur Verhütung oder
Behandlung von spezifischen Krankheiten, Leiden oder
deren Symptomen haben (ErlKN zu Kapitel 30 (KN)
Anm. 1. 1)“. Die Zollbehörden tendieren eindeutig dazu,
jeden in einem Produkt enthaltenen Inhaltstoff als
Wirkstoff zu bewerten, ganz unabhängig davon, ob er
tatsächlich als „Wirkstoff“ in diesem Sinn anzusehen
5 Vgl. BFH-Urteil vom 04. 11. 2003 - VII R 58/02; BFH-Urteil in BFHE 190, 501, 505 sowie EuGH-Urteil in EuGHE 1998,
I-8357.
6 Die Position 3004 erfasst Arzneiwaren. Nicht in diese Position einzureihen sind nach Ziff. 1 a. der Anmerkungen zu
Kapitel 30, Nahrungsmittel wozu insbesondere auch diätetische Lebensmittel zählen. Aus den Zusätzlichen Anmerkungen
zu Kapitel 30 ergibt sich, dass die Einreihung unter die Position 3004 zwingend an das Vorliegen der folgenden,
Voraussetzungen geknüpft ist:
Die Zubereitungen sind in Pos. 3004 einzureihen, wenn auf dem Etikett, der Verpackung oder dem Beipackzettel
folgende Angaben gemacht werden:
a) die spezifischen Krankheiten, Leiden oder deren Symptome, bei denen die Erzeugnisse verwendet werden sollen;
b) die Konzentration des enthaltenen Wirkstoffs oder der enthaltenen Wirkstoffe;
c) die zu verabreichende Menge und
d) die Art der Anwendung. (...)
Bei Zubereitungen auf der Grundlage von Vitaminen, Mineralstoffen, essentiellen Aminosäuren oder Fettsäuren muss
die Menge dieser Stoffe pro auf dem Etikett angegebener Tagesdosis deutlich höher sein, als die für den Erhalt der
allgemeinen Gesundheit oder des allgemeinen Wohlbefindens empfohlene Tagesdosis.
7 RDA werden nicht international einheitlich festgelegt. So unterscheiden sich beispielsweise die in den USA geltenden
RDA signifikant von den innerhalb der EU geltenden Werte. Sowohl die Gültigkeit, als auch die Genauigkeit der Vorgaben
steht zudem wissenschaftlich in Frage, da grundsätzlich wie bei allen Bewertungsmethoden, verschiedenste
Ansätze und Kriterien gewählt werden können.
8 § 21 Abs. 2 Ziffer 1 DiätVO.
14
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ist, also ob ihm tatsächlich eine „heilende oder prophylaktische Wirkung“ im Zusammenhang
mit der Wirkung des Produktes zukommen kann. Hierdurch erhöht sich das
allgemeine Risiko für die Hersteller erheblich, da letztlich jeder Inhaltsstoff auf dem
Prüfstand steht.
Als „deutliche Überschreitung“ gelten dabei, entsprechend den Erläuterungen zur KN
Werte, die „mindestens dreimal höher“ als die normalerweise empfohlene Tagesdosis
(Recommended Daily Allowance – RDA) sind.
Hierzu ein kleiner Exkurs: Die RDA geben die Mengen von essentiellen Nährstoffen
an, die nach dem aktuellen wissenschaftlichen Kenntnisstand für ausreichend angesehen
werden, den täglichen Bedarf nahezu jedes gesunden Menschen zu decken.
Sie enthalten keine Aussagen über die täglich zulässige Höchstmenge des betreffenden
Stoffes, hier liegen die RDA häufig sogar weit unter der Menge, die durch natürliche
Nahrungsaufnahme möglich wäre. 7
Dies könnte insgesamt zu dem Schluss verleiten, hieraus ergäbe sich für den Hersteller
zumindest bei der Entwicklung eines Produktes im Falle der Einhaltung dieser
Werte eine gewisse Rechtssicherheit. Diese Annnahme ist jedoch unzutreffend.
Tatsächlich unterliegt der Bestand an RDA Festlegungen sowohl in Bezug auf die Zahl
der erfassten Nährstoffe, als auch in Bezug auf die festgelegten Werte, ständiger
Überarbeitung und stellt damit eine unberechenbare Variable dar. Aus diesem Grund
ist es also durchaus möglich, dass ein Produkt, dessen Gehalt an Inhaltsstoffen ursprünglich
innerhalb der empfohlenen Grenzwerte lag, infolge der Erweiterung und/
oder Änderung der RDA Festlegungen für einen beliebigen Inhaltsstoff, ohne weiteres
als Arzneiware eingestuft wird.
Therapeutische oder Prophylaktische Zweckbestimmung
Weiter wird von den Zollbehörden an das 1. Kriterium der KN, der Verwendung im
Zusammenhang mit „die spezifischen Krankheiten, Leiden oder deren Symptomen“
angeknüpft. Auch hier ist es möglich, dass einem Produkt, dessen Bestimmung vom
Hersteller z. B. nur mit „Nahrungsergänzungsmittel“ bezeichnet wird, nach einer Gesamtbewertung
der Präsentation durch die Behörden eine entsprechende heilende
oder vorbeugende Zweckbestimmung beigelegt wird. Ist ein diätetisches Lebensmittel
einzureihen, so wird dieser Schluss beinahe durchgängig aus der gesetzlich vorgesehenen
Zweckbeschreibung 8 gezogen.
Änderungen der Einreihung können sich schließlich auch noch aus anderen Gründen
ergeben, dies geschieht etwa, wenn sie aufgrund des Erlasses einer EU-Verordnung
dem damit gesetzten Recht nicht mehr entspricht,
wenn sie mit der Auslegung einer Nomenklatur
nicht mehr vereinbar ist, weil beispielsweise
die Erläuterungen zum harmonisierten
System oder zur kombinierten Nomenklatur geändert
worden sind oder aufgrund neuer Erkenntnisse
bzw. modernerer Herstellungsverfahren
und Materialien die Auffassung zum Einreihungsergebnis
neu überdacht werden musste.
Nutrition-Press
Lösungsansätze: Die richtige Strategie
Es ist vorauszuschicken, dass es bedingt durch die Verschiedenheit der Ursachen,
die für die oben dargestellte Rechtsänderung eine Rolle spielen können, nicht generell
möglich sein wird, sich vor den durch eine Einreihung unter Position 3004 entstehenden
Risiken zu schützen.
Dr. Bettina Elles, LL.M.,
Schadbach Rechtsanwälte,
Frankfurt a. Main, Fach -
li cher Beirat des NEM e. V.
(Präventive) Lösungsansätze
Eine präventive Berücksichtigung der Veränderung bzw. des Hinzutretens von RDA
würde hellseherische Fähigkeiten voraussetzen. Möglich und sinnvoll ist es allerdings,
die Präsentation des Produktes präventiv zu optimieren. Das bedeutet, dass –
unter Einhaltung aller zwingenden gesetzlichen Vorgaben – alle Angaben auf Verpackung
und Beipackzettel auf kritische Formulierungen untersucht und gegebenenfalls
abgeändert werden. Diese Möglichkeit bietet sich in allen geschilderten Fällen
an und hat sich in unserer Praxis bereits im außergerichtlichen Bereich als überwiegend
erfolgreich erwiesen.
Auf die Problematik einer „Überdosierung“ kann nur nach einer Einreihung als Arzneiware
reagiert werden. Insbesondere wegen der damit drohenden verschärften
Zu lassungsvoraussetzungen wird es dabei in der Regel nicht ratsam sein, die veränderte
Einreihung einfach hinzunehmen. Für manche Hersteller bietet sich hier die Veränderung
der Rezeptur als Lösung an.
Kommt dieser Ansatz nicht in Betracht kann es sich durchaus wiederum als sinnvoll
erweisen, die Präsentation des Produktes entscheidend zu bearbeiten 9 . Dies gilt
selbst dann, wenn einer der Inhaltsstoffe in einer die RDA mehr als das dreifache
überschreitenden Dosis enthalten ist. Veränderungen müssen dabei umfassend an
den Angaben auf Verpackung und Beipackzettel vorgenommen werden. Diese Vorgehensweise
kann sich trotz der zwingenden Vorgaben der DiätVO auch für diätetische
Lebensmittel anbieten. Werden Veränderungen vorgenommen, ist grundsätzlich
nach Abschluss eine neue ZTA zu beantragen.
Rechtsmittel
Neben den aufgezeigten präventiven und/oder außergerichtlichen Reaktionsmöglichkeiten
bleibt natürlich immer die Möglichkeit, im Rahmen von Einspruchsverfahren
und darauf folgenden Klageverfahren gegen die auf der geänderten Einreihung
basierenden Steuerbescheide vorzugehen.
Die Finanzbehörden sind dabei in den seltensten Fällen tragfähigen, rechtlichen Argumenten
zugänglich, sodass eine Abhilfe im Einspruchsverfahren kaum zu erwarten
sein wird. Ähnliches gilt für die Finanzgerichte, die in der 1. Instanz sehr häufig geneigt
sind, die Argumentation der Finanzbehörden zu übernehmen. Deutlich besser
werden die Aussichten für die Kläger allerdings vor den Obergerichten. Das bedeutet
allerdings selbstverständlich ein langwieriges, aufreibendes und kostenintensives
Verfahren, das teilweise durchgeführt werden muss, obwohl die unerwünschten
Steuerbescheide ihre Gültigkeit behalten.
Fazit
Für Nahrungsergänzungsmittel und diätetische Lebensmittel besteht grundsätzlich
ein akutes Risiko der (Neu-) Einreihung in die Position 3004 KN als Arzneiware.
Neben der weiterhin gültigen Empfehlung sich durch die Beantragung einer ZTA
zunächst Klarheit zu verschaffen, ist dazu zu raten, auch der Rezeptur und besonders
der Präsentation der Produkte große Aufmerksamkeit zu widmen und diese gerade
unter Berücksichtigung dieses Risikos zu prüfen und ggf. auch anzupassen. Insgesamt
sollten diese Maßnahmen unbedingt von fachlich kompetenten Beratern begleitet
werden.
16
9 Nach einer aktuellen Entscheidung des FG Niedersachsen vom 10. 05. 2012, Az.: 16 K
281/11, kommt es sogar allein auf die Aufmachung des Produktes an. Das Verfahren
ist zur Zeit beim BFH abhängig.
Steuern
Umsatzsteuer:
Gelangens be stätigung
ab 01. 10. 2013 –
jetzt aktiv werden!
Speziell im Hinblick auf die Belegnachweise, die in der sogenannten
Umsatzsteuer-Durchführungsverordnung (UStDV)
ge regelt sind, gab es zum 01. Januar 2012 eine praktisch bedeutsame
Neuerung, die sogenannte „Gelangensbestätigung“
Mit dem grenzüberschreitenden Wa renverkehr
sind viele steuerliche Fragen
eng verbunden. Ein zentraler Themenkomplex dabei ist
die Umsatzsteuer. Der innergemeinschaftliche Warenverkehr
sowie die Ausfuhrlieferungen sind regelmäßig
von der Idee geprägt, dass eine Umsatzbesteuerung
im Bestimmungsland der Ware erfolgen soll. Dies hat
konsequenter Weise zur Folge, dass die Ware im Land
des Lieferanten von der Umsatzbesteuerung zu befreien
ist (z. B. als steuerbefreite innergemeinschaftliche
Lieferung oder als Ausfuhrlieferung) und im Bestimmungsland
der dortigen Umsatzsteuer zu unterwerfen
ist (z. B. als steuerpflichtiger innergemeinschaftlicher
Erwerb oder als steuerpflichtige Einfuhr).
Voraussetzung für das komplexe Zusammenspiel von
Steuerbefreiung im Ursprungsland und Steuerpflicht im
Be stimmungsland ist unter anderem, dass die Ware tatsächlich
über die Grenze gelangt und entsprechende
Buch- und Belegnachweise hierüber geführt werden können.
War es bislang ausreichend, dass der Abnehmer
der Ware versichert, die Ware in ein anderes EU-Land
zu befördern und dort zu verwerten, müssen deutsche
Lieferanten zukünftig nachweisen, dass bei innergemeinschaftlichen
Lieferungen die gelieferten
Gegenstände auch tatsächlich im EU-Ausland an gekommen
sind – anderenfalls können diese Lieferungen
nicht steuerfrei erfolgen. Für den Nachweis sieht § 17 a
UStDV die Gelangensbestätigung vor. Diese Regelung
i st zwar bereits seit dem 01. Januar 2012 in Kraft,
wur de jedoch aufgrund massiver Gegenwehr bis lang
im Rahmen einer Übergangsregelung nicht ange wendet.
Zum 01. Oktober 2013 endete diese Übergangsregelung
– Unternehmer die regelmäßig Waren an Unternehmer
mit Ansässigkeit im EU-Ausland verkaufen sollten
daher aktiv werden und sich über die praktischen
Auswirkungen dieser Regelung informieren und sich
entsprechend vorbereiten.
Die Gelangensbestätigung kann dabei grundsätzlich in
jeder die erforderlichen Angaben enthaltenden Form
erbracht werden; sie kann auch aus mehreren Dokumenten
bestehen, aus denen sich die geforderten Angaben
insgesamt ergeben. Folgende Angaben sind ab
dem 01. Oktober jedoch zwingend erforderlich:
• Namen und Anschrift des Abnehmers (= Unternehmen
im EU-Ausland)
• Wie bei jeder normalen Rechnung auch die handelsübliche
Bezeichnung und die Menge der gelieferten
Ware. Bei Fahrzeugen im Sinn des § 1b Abs. 2 UStG
erwartet das Finanzamt zusätzlich die Angabe der
Fahrzeug-Identifikationsnummer.
17
Nutrition-Press
• Es muss der Ort und der Monat des Erhalts der Ware
schriftlich festgehalten werden.
• Bei Abholung der Ware durch den Abnehmer, muss dieser
nachträglich bestätigen, dass die Ware tatsächlich
ins EU-Ausland gelangt ist.
• Das Datum der Ausstellung der Gelangensbestätigung
oder der anderen Nachweispapiere.
• Die Unterschrift des Abnehmers. Bei elektronischer
Übermittlung ist keine Unterschrift erforderlich, wenn
der Abnehmer aus den anderen Papieren zu entnehmen
ist. Die Unterschrift des Abnehmers kann auch
von einem von dem Abnehmer Beauftragten oder von
einem zur Vertretung des Abnehmers Berechtigten
geleistet werden. Dies kann z. B. ein Arbeitnehmer
des Abnehmers sein, ein selbständiger Lagerhalter,
der für den Abnehmer die Ware entgegen nimmt, ein
anderer Unternehmer, der mit der Warenannahme
beauftragt wurde, oder in einem Reihengeschäft der
tatsächliche (letzte) Abnehmer am Ende der Lieferkette.
Sofern an der Vertretungsberechtigung für das
Leisten der Unterschrift des Abnehmers im konkreten
Einzelfall Zweifel bestehen, ist der Nachweis der
Vertretungsberechtigung zu führen (dies gilt nicht,
wenn die Gelangensbestätigung neben der Unterschrift
auch einen Firmenstempel des Abnehmers
enthält). Dieser kann sich aus anderen Unterlagen,
die dem liefernden Unternehmer vorliegen, ergeben
(z. B. aus dem Lieferauftrag bzw. Bestellvorgang).
In der am 22. März 2013 verabschiedeten „Elften Verordnung
zur Änderung der Umsatzsteuer-Durchführungsverordnung“
(BR-Drs. 66/13 vom 04. 02. 2013)
finden sich drei grundlegende Aussagen zur Gelangensbestätigung,
die Unternehmer bei ihren Vorbereitungen
unbedingt beachten sollten:
Wahlrecht: Der Nachweis, dass die Ware bei der innergemeinschaftlichen
Lieferung tatsächlich ins EU-Ausland
gelangt ist, „kann“ durch die Gelangensbestätigung
nachgewiesen werden. Es dürfen jedoch auch alternative
Nachweismöglichkeiten gewählt werden. Der
Nachweis muss also nicht zwingend durch die Gelangensbestätigung
erbracht werden, sondern kann auch
anhand anderer Unterlagen erfolgen. Es empfiehlt sich
jedoch die Verwendung der Gelangesbestätigung nach
Muster der Finanzverwaltung (abrufbar z. B. im Internet
bei IHK Rhein-Neckar, Ihr Steuerberater ist sicher
gerne behilflich), da sämtliche erforderlichen Vorgaben
dort berücksichtigt werden. Welche Alternativen möglich
sind hängt davon ab, ob die Ware bei einer innergemeinschaftlichen
Lieferung befördert oder versendet
wird (siehe unten).
Starttermin: Die neuen Nachweisregelungen zur Gelangensbestätigung
sind grundsätzlich ab 1. Oktober
2013 anzuwenden. Bis zum 31. Dezember 2013 wird es
jedoch nicht beanstandet, wenn die Buch- und Belegnachweise
nach der bis Ende 2011 gültigen Rechtslage
erbracht werden. (vgl. BMF vom 16. 09. 2013, IVD3-
S7141/13/10001).
Liefervariante: Ob die Gelangensbestätigung zum Einsatz
kommt oder andere Nachweismöglichkeiten hängt
davon ab, ob die Ware ins Ausland befördert oder versendet
wird. Denkbar sind bei der Beförderung die Eigenbeförderung
und die Abholfahrt sowie bei der Versendung
die Warenbewegung durch einen Kurier, durch
eine Spedition oder durch die Post.
Bei der Eigenbeförderung (z. B. mit firmeneigenen Lkw)
empfiehlt sich die Verwendung des Musters der Gelangensbestätigung
der Finanzverwaltung. Die Unterzeichnung
der Gelangensbestätigung durch den Abnehmer
sollte dann vor Herausgabe der Ware zur Bedingung gemacht
werden.
Auch im Fall der Selbstabholung der Ware durch den
Abnehmer sollte die Gelangensbestätigung nach amtlichem
Muster verwendet werden – natürlich darf die
Gelangensbestätigung auch erst am Ende der Abholfahrt
ausgestellt werden. An dieser Stelle sei darauf
hingewiesen, dass in solchen Abholfällen seit jeher besondere
Sorgfaltspflichten gelten, welche durch die Gelangensbestätigung
nicht außer Kraft gesetzt sind (hierzu
jüngst BFH Urteil vom 14. 12. 2012 – XI R 17/12,
Vertrauensschutz bei fehlerhaftem Identitätsnachweis).
Bei der Versendung der Ware als innergemeinschaftliche
Lieferung durch eine Spedition – egal ob vom Lieferanten
oder vom Abnehmer beauftragt – kommen als
Alternative zur Gelangensbestätigung auch folgende
Nachweise in Betracht:
• Frachtbrief: Es genügt als Nachweis für die Umsatzsteuerfreiheit
der innergemeinschaftlichen Lieferung
der handelsrechtliche Frachtbrief (§ 17a Abs. 3 Satz 1
Nr. 1a UStDV i.d.F. ab 01. 10. 2013).
• Konnossement: Der Nachweis kann auch durch ein
Konnossement oder durch Doppelstücke des Frachtbriefs
oder den Konnossements erbracht werden.
Hinweis: Der Frachtbrief oder das Konnossement müssen
die Unterschriften des deutschen Unternehmers und
die Empfangsbestätigung des Abnehmers enthalten.
18
Steuern
Die Unterschrift des Spediteurs ist nicht nötig. Ist der Versendungsbeleg ein Frachtbrief
(z. B. CMR-Frachtbrief), muss dieser vom Absender als Auftraggeber des Frachtführers,
also dem Versender des Liefergegenstands, unterzeichnet sein (beim CMR-
Frachtbrief in Feld 22).
• Der Nachweis, dass die Ware ins EU-Ausland gelangt ist, kann auch durch eine
Bescheinigung des Spediteurs erfolgen (§ 17a Abs. 3 Satz 1 Nr. 1b UStDV i.d.F. ab
01. 10. 2013).
Bei Einschaltung eines Kurierdienstleisters kommen anstatt der Gelangensbestätigung
als Nachweis folgende Unterlagen in Betracht (§ 17a Abs. 3 Satz 1 Nr. 1c UStDV
i.d.F. ab 01. 10. 2013):
• Vorlage der schriftlichen oder elektronischen Auftragserteilung des Kuriers und
• Protokoll des Kurierdienstleisters, das den Transport bis zur Ablieferung beim Kunden
im EU-Ausland lückenlos dokumentiert (sog. Tracking-and-Tracing-Protokoll).
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Nutrition-Press
Nachweisführung zur innergemeinschaftlichen Lieferung bei Versendung durch
Postdienstleister
• Bei Postsendungen an Kunden im EU-Ausland würde die Gelangensbestätigung
nicht zum gewünschten Ziel führen. Bei der Versendung der Ware über einen Postdienstleister
kommt folgende Nachweisführung in Betracht (§ 17a Abs. 3 Satz 1 Nr.
1d UStDV i.d.F. ab 01. 10. 2013):
• Empfangsbescheinigung des Postdienstleisters über die Entgegennahme der an
den Abnehmer adressierten Postsendung und
• Nachweis über die Bezahlung der Lieferung.
Es genügt bei Versendung als innergemeinschaftliche Lieferung durch einen Postdienstleister
jedoch auch, wenn wie bei Versendung durch einen Kurier die Auftragserteilung
und das Tracking-and-Tracing-Protokoll als Nachweis aufbewahrt werden.
Praxishinweis: Die Gelangensbestätigung kann auch als sogenannte Sammelbestätigung
ausgestellt werden. In der Sammelbestätigung können Umsätze aus bis zu
einem Quartal zusammengefasst werden. Die Sammelbestätigung nach einem Quartal
ist auch bei der Pflicht zur monatlichen Abgabe von Umsatzsteuer-Voranmeldungen
zulässig.
Beispiel:
Der liefernde Unternehmer hat mit einem Kunden eine ständige Geschäftsbeziehung
und liefert in den Monaten Juli bis September Waren, über die in insgesamt 150 Rechnungen
abgerechnet wird. Der Kunde kann in einer einzigen Gelangensbestätigung
den Erhalt der Waren unter Bezugnahme auf die jeweiligen Rechnungsnummern hinweisen.
Als Zeitpunkt des Warenerhalts kann der jeweilige Monat angegeben werden.
Die Unternehmensführung sollte in den nächsten Wochen klären, für welche
Kunden die Gelangensbestätigung oder eine andere Nachweisführung ab dem
1. Oktober 2013 am meisten geeignet ist.
Günter Heenen
Dipl.-Kfm., Dipl.-Hdl.
Günter Heenen,
Steuer berater
und Fachberater
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Steuerrecht,
NeD Tax Kanzlei
Günter Heenen
Carsten Stritzel
Dipl.-Oec., Steuerberater
Grenzüberschreitende
Steuerberatung
Ganz ohne Komplikationen dürfte die Umstellung des Nachweisverfahrens nicht vonstattengehen.
Denn die Regelung zur Gelangensbestätigung ist – kaum verwunderlich
– eine rein deutsche Maßnahme und viele unternehmerische Kunden im EU-
Ausland dürften wenig Verständnis dafür aufbringen, Zusatzarbeiten aufgebürdet zu
bekommen. Um bei diesen Kunden ein Einsehen zu bewirken, empfiehlt es sich daher,
die entsprechenden Konsequenzen bei fehlender Gelangesbestätigung darzulegen,
nämlich, dass ansonsten deutsche Umsatzsteuer für die Warenlieferung in Rechnung
gestellt werden muss. Die Vorsteuer würde der EU-Unternehmer dann nur im
Wege des sogenannten Vorsteuervergütungsverfahren wieder erstattet bekommen -
und dieser Erstattungsweg ist für den Kunden in der Regel (zeit-) aufwändig und führt
bis zur Erstattung unter Umständen zu Liquiditätsengpässen.
Tipp: Weigert sich ein EU-Kunde also, das Gelangen der Ware ins EU-Ausland zu bestätigen,
könnte das Darlegen des geschilderten Szenarios – Ausweis Umsatzsteuer
in Rechnung und Vorsteuervergütungsverfahren – zu einer Akzeptanz der Gelangensbestätigung
beim EU-Kunden führen. Um diese Schwierigkeiten nicht erst ab dem
1. Januar 2014 zu bekommen, empfiehlt es sich dringend, bereits heute aktiv zu
werden und die Vorkehrungen für die Gelangensbestätigung oder die alternativen
Nachweisführungen anzugehen. Dies kann zum Beispiel auch die rechtzeitige Information
von Geschäftspartnern im Ausland in Form eines kurzen Formschreibens
einschließen um etwaige Fragen im Vorfeld erörtern zu können. Auch sollte eine
Rücksprache mit Ihrem steuerlichen Berater erfolgen, um die getroffenen bzw. beschlossenen
Maßnahmen rechtssicher beurteilen zu lassen.
20
Ernährung / Prävention Ernährung
Das Burn-out-
Syndrom –
wenn die Lichter
ausgehen –
Energiewende
auf Zellebene
gefordert!
Die Energiewende ist deutschlandweit in aller Munde. Jede Firma,
jede Behörde, jede Fabrik muss sich darum kümmern, dass jederzeit
genug Energie zur Verfügung steht – und zwar genau dort,
wo sie gebraucht wird! Dabei sollte das teure Gut Energie so nachhaltig
und sparsam wie möglich gewonnen und verteilt werden.
Wird die Energiewende hin zu mehr regenerativen Energien nicht
gut geplant und durchgeführt, dann wird es zu Stromausfällen kommen,
viel gefürchtet und von Kritikern oft vorhergesagt: Die Lichter
werden ausgehen, die Fabriken stillstehen, nichts geht dann mehr.
Wer derzeit in Fragen der Energieversorgung mitentscheidet, kommt schnell
auf die Idee, sich Systeme genauer anzusehen, die schon lange eine optimierte
und nachhaltige Energieversorgung praktizieren. Auf diese Weise kann man lernen,
wie solch funktionierende Netze und erfolgreiche Transportmöglichkeiten funktionieren.
Und diese gut erprobten Abläufe können – nach einer geeigneten Anpassung – auf
die eigene Energieversorgung übertragen werden. Ebenso kann man aus Pannen und
Fehlfunktionen solcher Systeme seine Schlüsse ziehen und gegebenen falls deren Notfallund
Reparaturmaßnahmen übernehmen.
21
Nutrition-Press
Körperzellen sind energieoptimiert
Körperzellen und -organe sind solche Systeme, die ihre
Energieversorgung schon seit Jahrtausenden optimiert haben.
Die Evolution hat dafür gesorgt, dass fast jede Zelle
ihre eigenen „Energiekraftwerke“ hat: die Mitochondrien.
Sie bilden stetig energiereiche Moleküle, das sogenannte
Adenosintriphosphat, kurz ATP, das universell überall in
der Zelle als Energielieferant verwertbar ist. Bei seiner Nutzung
wird ATP gespalten und seine Spaltprodukte können
später in den Mitochondrien wiederum zu energiereichem
ATP zusammengefügt werden. Die Menge ATP, die jeder
Mensch auf diese Weise täglich ab- und wieder aufbaut,
beträgt in etwa der seines Körpergewichtes! Weil ATP direkt
in der Zelle produziert wird, sind die Wege zum Ort der
Energienutzung immer sehr kurz, daher stellt die Kurzlebigkeit
des Zellenergie-Trägers in der Praxis keine Schwierigkeit
dar.
Wenn jedoch etwas in den Mitochondrien schiefläuft,
dann hat das natürlich Auswirkungen auf die Energiebereitstellung.
Die optimale Versorgung mit Energie wird
dann nicht mehr erreicht. Die Zelle sucht und findet
Alternativ-Lösungen, die jedoch den Bedarf an ATP in der
Zelle nur unzureichend decken können. Die Folgen sind
klar: Der Stoffwechsel verlangsamt sich. Die Zelle konzentriert
sich auf ihre lebenserhaltenden Vorgänge, andere
müssen „warten“. Es entstehen Stoffe, die sich in den
Zellen sonst nicht in dem Ausmaß bilden. Die Zellen
können diese nicht rechtzeitig entsorgen, daher sammeln
sie sich an. Die Langzeitfolgen sind vorhersehbar, wie auch
bei der Energie wende in der realen politisch-wirtschaftlichen
Welt: Nichts geht mehr – Burn-out!
Burn-out ist mehr als der psychische Knock-out
Alle wissen: Burn-out ist ein sehr aktuelles Problem in unserer
Gesellschaft. Es gibt kaum eine Firma oder Behörde,
die nicht Ausfälle von Mitarbeitern wegen Burn-out kennt.
Früher waren es vor allem die Manager, die „ausgebrannt“
waren. Man stellte sich damals den typischen Börsenmakler
vor, der ständig unter Strom stand, mit mehreren Telefonen
und Computern gleichzeitig hantierte und wichtige,
folgenschwere Entscheidungen zu treffen hatte. Das Bild
hat sich gründlich gewandelt. Heute weiß man, dass jeder,
vom Chef bis zum kleinen Angestellten, vom Burn-out betroffen
sein kann. Jeder zweite Arbeitnehmer fühlt sich
gestresst, jeder fünfte überfordert. Burn-out, Depression
und Angstzustände waren 2011 für 73.200 Menschen der
Grund vorzeitig in Rente zu gehen. Insgesamt 53 Millionen
Krankheitstage waren 2012 psychischen Störungen geschuldet
1 . Damit steht psychosozialer Stress als Auslöser
für Burn-out fest. Doch ist das alles? Sind die Ursachen für
Burn-out wirklich ausschließlich in der Psyche, dem Gehirn
und in den Lebenseinstellungen des Betroffenen zu finden?
Definitiv nicht! Burn-out ist auch eine körperliche Erkrankung.
Burn-out ist sogar im Labor messbar. Werden die
körperlichen Ursachen beseitigt, dann können sich Burnout-Patienten
meist sehr schnell wieder in ihren (Berufs-)
Alltag integrieren und gleichzeitig erfolgreich an der psychischen
Seite der Erkrankung arbeiten. Oder noch besser:
Wer um die körperliche Seite der Erkrankung weiß,
kann gezielt vorbeugen und den Burn-out verhindern.
Gerade für Firmen ist dieses Wissen bares Geld wert, denn
mit den richtigen Maßnahmen ist es möglich, lange Krankheitsausfälle
von Mitarbeitern frühzeitig abzuwenden.
Die Lösung ist in den Mitochondrien zu finden
Der Weg zu Prävention und Behandlung von Burn-out läuft
demnach natürlich über die Mitochondrien der Betroffenen.
Ein Neuer Zweig der Medizin hat sich diesem Weg
verschrieben: die Regenerative Mitochondrien-Medizin
(RMM). Sie sucht an erster Stelle durch gezielte Laboranalysen,
wo bei einem – aktuell oder präventiv – von Burnout
Betroffenen die Schwachstelle des Energiesystems
steckt. Häufig spielen dabei (vergangene) Infektionen
( z. B. Borreliose) oder/und unterschwellige Entzündungen
1 Lohmann-Haislah: Stressreport Deutschland 2012. Psychische Anforderungen, Ressourcen und Befinden. 1. Auflage.
Dortmund: Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin, 2012.
2 Kuklinski, B.: „Das HWS-Trauma“, Aurum-Verlag, Bielefeld, 2006.
3 Gröber, U.: „Arzneimittel und Mikronährstoffe“, Wissenschaftliche Verlagsgesellschaft Stuttgart, 2. Auflage 2012,
S. 53 bis 90.
4 Seminar „Klinische Mitochondrien- und Umweltmedizin“ Fortbildungsveranstaltung für Ärzte
und Therapeuten sowie Studierende an der Viadrina 2012 und 2013; siehe auch www.mito-medizin.de.
22
Ernährung / Prävention
(z. B. im Darm) eine Rolle, die in der Schulmedizin bis dato
keine Beachtung finden. Auch psychische und körperliche
Traumata (insb. HWS 2 ) können eine wichtige Rolle spielen.
Alle diese Störeinflüsse wirken sich langfristig über oxidativen
und nitrosativen Stress schädigend auf die Mitochondrien
der Betroffenen aus.
Ebenso ohne Behandlung durch die herkömmliche Medizin
bleiben Belastungen mit Umweltgiften (Schwermetalle,
organische Stoffe, etc.), die leicht in die Mitochondrien
eindringen und dort zu Fehlfunktionen führen können.
Gesunde können diese schädlichen Stoffe meist gut entgiften.
Menschen mit Mitochondrien-Schäden (sogenannte
sekundäre Mitochondriopathien) hingegen zeigen häufig
ungünstige Variationen (Polymorphismen) in ihren Entgiftungsenzymen,
sodass dieselben Umweltgifte bei ihnen
mehr Schäden anrichten können. Hinzu kommen bestimmte
alltägliche Gewohnheiten: Rauchen, Alkohol, Ernährung
sowie Bewegung und Entspannung haben alle
großen Einfluss auf die Gesundheit der Mitochondrien.
Nicht vergessen werden dürfen auch die in vielen Fällen
negativen Auswirkungen von Medikamenten auf die Mitochondrien
(insb. Antibiotika, Chemotherapeutika u. a.) 3 .
Weiterhin ist das Verdauungssystem ein zentraler Punkt
für die Mitochondrien: Die durch die westliche Ernährungsweise
leider sehr häufigen Fehlbesiedelungen in
Dünn- und Dickdarm führen nicht selten zu Nährstoff-
Defiziten, die langfristig auch die Mitochondrien treffen.
Die RMM begegnet all diesen schädlichen Einflüssen
durch eine spezielle Therapien-Kombination, die individuell
auf die Patienten ausgerichtet wird.
Wie therapiert die Regenerative Mitochondrien-
Medizin?
Die richtigen Mikronährstoffe spielen eine zentrale Rolle in
der RMM. Durch oben genannte Störungen kommt es bei
den Betroffenen zu einer mangelhaften Versorgung mit
Nährstoffen und gleichzeitig zu einem erhöhten Bedarf
daran. Um diese Situation zu entschärfen, empfiehlt es
sich – insbesondere bei akuten Fällen des Burn-outs – zuerst
über Mikronährstoff-Infusionen die Situation unter
Umgehung des Darmes zu verbessern. Eine Darmsanierung
sollte parallel dazu gestartet werden, damit sich so
ein mög licher Entzündungsherd im Darm beruhigen kann,
eine normale Nährstoffversorgung in absehbarer Zeit wieder
möglich wird und dann auch ggf. auf eine orale Einnahme
der benötigten Mikronährstoffe gewechselt werden kann.
Entgiftungskuren mit Komplexbildnern und/oder Algen
(Chlo rella) zur Entgiftungsunterstützung und stoffliche Hilfen
mit Antioxidantien und Co. gehören ebenso zur RMM,
wenn entsprechende Belastungen nachweisbar sind. Weiterhin
ist die Versorgung mit gesunden Ölen (viel Omega-
3-Fettsäuren) sehr zu empfehlen und eine individuelle Ernährungsumstellung
auf ballaststoffreiche Kost mit viel
Gemüse. Ein besonderer Blick sollte bei der Ernährung unbedingt
in Richtung der Unverträglichkeiten von Nahrungsmitteln
gehen. Diese sind viel häufiger als gemeinhin angenommen.
Dass der spezielle Zucker aus Milch und Milchprodukten
(Laktose) oft ein Problem ist, das ist in Deutschland
inzwischen weitgehend anerkannt. Auch die Zöliakie
als Reaktion gegen das Klebeeiweiß (Gluten) der gängigen
Getreidearten ist als Krankheit etabliert. Doch die Unverträglichkeiten
gegen Fruchtzucker (Fruktose), den Zuckeraustauschstoff
Sorbit, und/oder andere Unverträglichkeiten
gegen Getreide oder weitere Nahrungsmittel sind nicht
so leicht zu ermitteln und auch die Akzeptanz dafür ist bei
Ärzten und Patienten bisher eher schlecht. Dabei sind diese
Unverträglichkeiten und das Meiden der entsprechenden
Lebensmittel ein wichtiger Schlüssel zur Gesundung
eines kranken Darmes. Weitere energieliefernde oder entlastende
Therapien (Laser, Infrarot-Sauna, IHHT, spezielle
Phytotherapie, ganzheitliche Zahnmedizin, antientzündliche
Therapien u. a.) komplettieren das Portfolio der RMM 4 .
So gelingt es die Mitochondrien der Betroffenen zur Regeneration
anzuregen und eine Energiewende zurück zum
optimalen System in den Zellen einzuleiten. Der ganze
Mensch wird wieder besser mit Energie versorgt und
kommt zu Kräften. Vielen Patienten geht es sogar nach der
Behandlung besser als jemals zuvor.
Erst der Körper dann die Psyche
Bei all den Erfolgen auf körperlicher Ebene sollte man
die psychische Seite des Burn-outs keinesfalls vergessen!
Wer sich ständig selbst überfordert, den unbarmherzigen
Perfektionismus auf seine Fahnen geschrieben
hat, es immer allen recht machen will und nicht mal
schaut, ob er denn seine eigenen Bedürfnisse wirklich erfüllt
bekommt, der wird auch nach einer Mitochondrien-
Therapie Gefahr laufen, erneut in die Burn-out-Falle zu geraten.
So kann der Schritt danach nur heißen, mit neugewonnener
Kraft seine bisherige Lebensweise (selbst-)
kritisch unter die Lupe zu nehmen und geeignete Maßnahmen
einzuleiten, um falsche Verhaltensweisen zu verändern
– am besten geschieht dies natürlich unter fachkundiger
Anleitung. Daher gehört zu einer guten RMM-Therapie
des Burn-out immer auch das Angebot der Psychotherapie.
Denn die RMM gehört im besten Sinne des Begriffes
zu den ganzheitlichen Therapien! Sie macht es damit möglich,
dass Burn-out bald ein Problem von gestern sein wird.
Dr. med. Rainer Mutschler,
M.A.
Centrum für integrative
Me dizin (CFI), Speyer, und
Leiter des Ausbildungsganges
„Klinische Mito chondrienund
Umweltmedizin“
an der Viadrina, Fachlicher
Beirat des NEM e. V.
• www.cfi-speyer.de
• www.mito-medizin.de
23
Nutrition-Press
Firmicuten: Die Dickmacher
unter den Darmbakterien –
Störungen der Darmflora
in Verbindung mit krankhaftem
Übergewicht
Übergewicht und Fettleibigkeit können eine mikrobielle Ursache
haben. So kann eine falsch zusammengesetzte Darmflora zusätz liche
Kalorien aus Ballaststoffen produzieren.
Sicher hat der ein oder andere von Ihnen
diese Gedanken mit ein wenig Neid auch
schon mal im Kopf gehabt: „Der kann ja essen was er
will – und nimmt einfach kein Gramm zu!“ Gleichzeitig
fragt man sich dann, warum es so vielen Menschen
genau anders ergeht. Sie quälen sich mit Zurückhaltung
und das Gewicht will trotzdem nicht weichen. Jede kleine
Sünde findet ihren Weg und landet schließlich als
hartnäckige Fettpolster auf den Hüften. Dort machen
sie sich es gemütlich und bleiben. Naja, sagt man sich
dann, der eine kann es eben besser verwerten und der
andere schlechter. „Ach und die Gene sind sowieso
schuld daran, da kann man einfach nichts machen“ –
es klingt nach einem naivem Spruch, an dem – nach
neuesten Forschungen – aber mehr dran sein könnte,
als bisher vermutet wurde.
Der Amerikaner Jeffrey Gordon und sein Team von der
Washington University School of Medicine aus St. Louis,
haben im Wissenschaftsmagazin Nature im Jahre 2004
Ergebnisse vorgelegt, die allen bisherigen Konzepten
über die Entstehung der Fettleibigkeit einen Umschwung
geben könnten. Sie konnten im Tierversuch an Mäusen
und später auch an der menschlichen Darmflora einen
eindeutigen Zusammenhang von Fettleibigkeit und bestimmten
Darmflorastörungen feststellen.
Während wir mit unseren „schuldigen Genen“ selbstverständlich
unsere Erbanlagen meinen, zeigte Gordon
mit seiner Studie, dass unsere vielfältigen bakteriellen
Mitbewohner eine entscheidende Rolle spielen. Jener
buchstäblich Milliarden von Mikroben nämlich, die unser
Verdauungssystem besiedeln.
Die menschliche Mikrobiota
Forscher gehen davon aus, dass im Darm ca. 100 Billionen
Bakterien leben, die sich auf 500 bis 1000 Bakterienarten
verteilen. Die Darmflora ist nur in sehr
geringem Ausmaß erforscht. Bekannt ist, dass die
Darmbakterien eine wichtige Funktion in der Immunabwehr,
Produktion von Vitaminen und auch in der
Krebsprävention einnehmen. In der modernen Naturheilkunde
wird daher in Therapie und Prävention großen
Wert auf eine gesunde Darmflora gelegt. Laboruntersuchungen
geben Aufschluß über den jeweiligen
Bakterienstatus. Abweichungen können gut mit Probiotika
(= Gabe von lebenswichtigen Darmbakterien,
z. B. Laktobazillen) behandelt werden.
Neu ist die Untersuchung des Verhältnisses von Firmicuten
zu Bakteriodetes bei der Therapie von Adipositas
(krankhaftes Übergewicht). Die Firmicuten sind
eine Gruppe von ca. 270 Bakterienarten, die in der
Lage sind, aus Ballaststoffen Kalorien herzustellen.
Die Bakteriodetes sind sogenannte „physiologische“,
also „gute“ Darmbakterien, die die schädlichen Auswirkungen
der Firmicuten verhindern können.
24
Ernährung / Prävention
Was bedeutet das für die Patienten im Alltag? Es bedeutet,
dass Patienten mit einem hohen Firmicutenanteil
auch aus Lebensmitteln, die im allgemeinen als gesund
bezeichnet werden, wie z. B. Obst und Gemüse sowie
Vollkornprodukte, überdurchschnittlich viel Kalorien herstellen
können. Eine Ernährungstherapie, wie sie
übli ch e r weise bei Fettleibigkeit verordnet wird, kann
daher häufig an den unsichtbaren Mitbewohnern im
Darm scheitern. Diese Begebenheit läßt die Betroffenen
oft verzweifeln. So wurden Therapien häufig mit
dem Ergebnis beendet, da sie ja eh (scheinbar) nichts
brachten.
Seit der Entdeckung der Firmicuten, ist es deshalb
auch ratsam, grundsätzlich in der Therapie von Übergewicht
und seiner Folgeerkrankungen, z. B. auch Diabetes
Typ II (Altersdiabetes), die Diagnose und ggf. Therapie
der Darmflora, mit zu berücksichtigen.
Die Diagnose von Darmflorastörungen beinhaltet – neben
einem Anamnesegespräch – in jedem Fall auch
ei nen ausführlichen Kyberstatus (Darstellung der wich -
t i gsten Leitkeime), sowie Entzündungsmarker, ggf. noch
Funktionsmarker für die Bauchspeicheldrüse und Leber/Galle.
Zudem sollte auch das Verhältnis der Fir -
micuten zu den Bakteriodetesbakterien ermittelt werden.
Ein erhöhtes Verhältnis, wie bei der o. g. Patientin, zeigt,
dass eine Milieustörung vorliegt. Ein „Ausmerzen“
der schlechten Firmicuten wäre – naturheilkundlich betrachtet
– nur ein bloßes „Herumdoktern“ an den Symptomen.
Wichtig ist hier eine ganzheitliche Therapie, die
fallweise eine gründliche Darmreinigung (z. B. mit Colon-Hydro-Therapie),
die Gabe hochwertiger Pro biotika,
eine individuelle Ernährungstherapie sowie ggf. darmschleimhautaufbauende
Maßnahmen beinhalten sollte.
Seit den Veröffentlichungen von Gordon konnte mehrfach
gezeigt werden, dass eine bestimmte Gruppe
von Darmbakterien, die Firmicuten, bei einem Teil von
fettleibigen Menschen zu hoch ist. Diese Gruppe von
Mikroben sind in der Lage, sogar aus Ballaststoffen
Kalorien herzustellen.
25
Nutrition-Press
26
Anzeige /
Um den therapeutischen Effekt so effektiv wie möglich zu gestalten,
sollten die Probiotika möglichst hochdosiert sein. Bewährt haben
sich in unseren Praxen, die Gabe von Breitbandprobiotika, die mindestens
1 Milliarde lebensfähige Keime pro Milliliter sowie eine hohe
Anzahl verschiedener Bakterienstämme enthalten.
Die Therapie eines gestörten Darmmilieus nimmt Zeit in Anspruch.
Wir sprechen hier gerne sinnbildlich von einem Marathon und keinem
Sprint. Berücksichtigt man den Bereich den man therapieren
will: Denn die gesamte Fläche des Verdauungstraktes beträgt
ca. 400 qm, dies entspricht in etwa der Größe eines Fußballfeldes.
Schon ein Kleinkind benötigt 2 Jahre, um seine Darmflora aufzubauen
und zu trainieren, ein kranker Erwachsener benötigt mindestens
1 Jahr, um eine gestörte Darmflora wieder herzustellen. Das
sollte der Patient wissen und auch verstehen. Darum sollte es in der
Therapieplanung immer berücksichtigt werden.
Wichtig finden wir, sich in der Therapie des Darmes von einem erfahrenen
Therapeuten begleiten zu lassen. Alleingänge, insbesondere
ohne vorherige ausreichende Diagnostik, führen in der Regel
nicht zum gewünschten Erfolg.
Darum sagen wir:
Erst richtig diagnostizieren, dann erfolgreich therapieren!
Kyra Hoffmann
Heilpraktikerin und zertifizierte
Cellsymbiosis-Therapeutin.
Tätig in der Ausbildung von
Heilpraktikern und Ärzten so wie
in der Erwachsenen bildung.
Fachautorin und Co-Autorin
des Buches „Der Burnout Irrtum“.
• www.naturheilkund l iche -
medizin.de
Sascha Kauffmann
Heilpraktiker mit Schwerpunkt
Diagnose und Therapie
von Stoffwechselerkran kungen,
Nahrungsmittelunverträg -
lich keiten sowie Autoimmun -
er krankungen. Er ist zudem
auch als Referent undvFachautor
tätig.
• www.saschakauffmann.de
Nutrition-Press
Kamillentee alleine ist noch
keine Naturheilkunde
und ge sunde Ernährung kein
Garant für genügend Vita mine
und Spuren elemente
Was macht eigentlich Naturheilkunde aus?
Sind Naturheilkunde und Schulmedizin
überhaupt kompatibel? Um es
mit den Worten der NRW
Gesundheitsministerin Frau
Barbara Steffens auszudrücken:
„… beide Medizin richtungen
sollten für den Bürger
ein SOWOHL ALS
AUCH sein.“
Naturmedizin ist in ihrer
Gesamtheit so facettenreich
wie die Natur selbst. Der Mensch ist
aus der Natur entstanden und benötigt daher
für seine Gesunderhaltung die Natur. Bei
genauerer Betrachtung eines Erkrankten,
können in der Natur sehr häufig die Bestandteile
gefunden werden, die zu einer Heilung notwendig
sind. Das bedeutet für Therapeutinnen und Therapeuten:
Ursachenfindung. Nicht das Symptom, sondern die
Ursache bildet die Basis für einen Behandlungserfolg. Die gilt insbesondere für
chronische Erkrankungen. Dabei kann und darf es keine Rolle spielen, ob Arzneimittel
oder Nahrungsergänzungsmittel zum Einsatz kommen. Entscheidend ist,
dass die notwendige Substanz zur Anwendung kommt.
28
Ernährung / Prävention
Daher Vorsicht bei Kombinationsmitteln! Ein Hinweis
auf die Tagesmenge ist ein wichtiger Hinweis im Rahmen
der Eigenverantwortung.
Die Eigenverantwortung ist besonders wichtig, da die
Hersteller naturheilkundlicher Mittel genau hinsehen,
was auf den Beipackzetteln der Hersteller von Nahrungsergänzungsmitteln
steht.
Das Wissen über viele helfende Mittel aus der Natur
war früher in den Familien bekannt. In der modernen
Zeit ist es verloren gegangen. Nur wenige Teesorten
sind in Erinnerung geblieben. Nicht selten wird Kamillentee
als ein besonderer Heilsbringer angesehen.
Nicht selten habe ich aber auch in meiner Praxis Patienten
mit unklaren Oberbauchbeschwerden behandelt.
Nach eingehender Anamnese stellte sich heraus,
dass sie über Monate manche sogar über Jahre Kamillentee
tranken. Nach Absetzen des Kamillenfrühstückstees
und der Verordnung eines homöopathischen Mittels
konnten die Beschwerden beseitigt werden.
Kamillentee ist eine gute Heilpflanze und unter
gegebenen Umständen anzuwenden aber nicht
für den täglichen Gebrauch geeignet.
Das Wissen über den Einsatz naturheilkundlicher Mittel,
insbesondere über den Einsatz von Tees, ist in der
Bevölkerung verloren gegangen. Eine vor einigen Jahren
durchgeführte Befragung ergab, dass mehr als 80
Prozent der Befragten Naturheilkunde lediglich mit
Homöopathie in Verbindung brachten. Die Vielzahl von
Behandlungsverfahren wie Phytotherapie, Akupunktur,
Ayurveda, Bachblütentherapie, um nur einige zu nennen,
sind ebenso wie eine Viel zahl manueller Verfahren, nur
einer gewissen Bevölkerungsschicht
bekannt.
So dürfen Hersteller homöopathischer Mittel keine
Indikationsangaben auf ihren Präparaten machen, was
zu starken Einschränkungen im Vertrieb führt. Auf Zeit
gesehen führt dies auch zu einer Reduzierung von naturheilkundlichen
Therapien in der Bevölkerung. Betrachtet
man den gesamten Markt naturheilkundlicher
Mittel, in den auch Nahrungsergänzungsmittel mit einzubeziehen
sind, ist dies eine gewollte Kampagne. Der Bevölkerung
soll vermittelt werden, dass die Chemie und
die angebotenen Nahrungsmittel alles zu unserer Gesunderhaltung
liefern können.
Weit gefehlt! Wir leben in der Medizin nicht im rein wissenschaftlichen
Bereich, sondern leben aus einer Jahrhunderte
bzw. Jahrtausend alten Erfahrung.
Die Medizin ist ein Hybrid, die aus allen Wissenschaften
und der Erfahrung profitiert. Versucht man die
Wissenschaftsanteile in der Medizin in Prozent zu analysieren,
dann wird man nicht weit über 5 Prozent kommen.
Nun könnte man geneigt sein, dies als eine Katastrophe
oder als lächerliche Behauptung abzutun,
ohne sich über den Schatz der Erfahrung klar zu werden.
Zu den modernen Therapieverfahren
gehören auch die Nahrungsergänzungsmittel
(Lebensmittelkonzentrate). Aber auch hier
ist bei der Selbstverabreichung Vorsicht geboten.
Nicht selten werden aufgrund von Empfehlungen
Mittel doppelt und dreifach eingenommen, die durch
die Addition einzelner Substanzen ungewollte Nebenwirkungen
auslösen können.
Es ist dringend darauf zu achten, dass die Verzehrempfehlungen,
die gesetzlich geregelt sind, eingehalten
werden. Bei allem, was wir verabreichen,
durch Verordnung oder durch Selbstversorgung,bleibt
der bekannte Satz: „Auf die Dosis kommt es an“. Ein
Zuviel an Zink oder Selen, um nur zwei Beispiele zu
nennen, kann bei Überdosis eine toxische Wirkung
auslösen. Dies gilt es zu vermeiden.
29
Nutrition-Press
Denken wir an den wertvollen Schatz der Sammlung
naturheilkundlicher Mittel der Hildegard von Bingen
oder an die großartigen Behandlungsmöglichkeiten
mit der Akupunktur, um nur auch hier 2 Beispiele zu
nennen.
Durch Erfahrung konnten Wirkstoffe aus pflanzlichen
Mitteln entwickelt werden, die in der Schulmedizin
zum Einsatz gelangten. Auch hier 2 Beispiele: Convallaria
majalis (das Maiglöckchen) oder Digitalis (der
Fingerhut). Beide Mittel sind wertvolle Herzglykoside.
Das Wichtigste in der Medizin sollte sein, den Schatz
der Erfahrung zu nutzen und zum Wohl der Menschen
zu verwenden.
Gleiches gilt für unsere Lebensmittel. Hier hat die
Menschheit scheinbar das Maß der Dinge überschritten.
Überschritten bedeutet, durch Profitgier Veränderungen
an Getreide, Gemüse und Früchten vorgenommen,
mit der Folge, dass hieraus eine Versorgung mit
wichtigen Vitaminen und Spurenelemente nicht mehr
gewährleistet ist. Der anerkannte Vitaminforscher
Dr. Dr. Karlheinz Schmidt, Professor für Experimentelle
Medizin, sieht eine Kostenlawine ernährungsbedingter
Krankheiten auf uns zukommen. Volkswirtschaftlich
eine Katastrophe, menschlich eine Tragödie.
Starben früher die Menschen meistens an Altersschwäche,
so sterben sie heute an schweren chronischen
Erkrankungen. Diabetes, Rheuma, Krebs, Arteriosklerose,
um nur einige schwere Erkrankungen zu
nennen, sind durch falsche Ernährung vorprogrammiert.
Aus der Welt am Sonntag vom 18. 03. 2013:
Die Qualität von Obst und Gemüse hat seit 50 Jahren
erheblich abgenommen. In der dort aufgeführten Tabelle
wird deutlich, welches Defizit in der Aufnahme
unserer täglichen Nahrung liegt:
Verlust an Kupfer
93 %
in Kresse
Magnesium
75 %
in Möhren
Kalium in Brokkoli 75 %
Eisen in Steckrüben 71 %
Eisen in Spinat 60 %
Phosphor
47 %
in Kartoffeln
Verlust an Eisen
67 %
in Orangen
Natrium in Avocados 62 %
Kalzium in Erdbeeren 55 %
Kalium in Passionsfrüchten
43 %
Kalium in Himbeeren 39 %
Kalium in Rhabarber 32 %
Wenn wir auch Glauben uns vollwertig zu ernähren,
verhungern wir bei vollen Töpfen!
30
Ernährung / Prävention
Betrachtet man die Angaben über Verluste an Vitaminen
in der Veröffentlichung der vorletzten Ausgabe
dieser Zeitschrift, rundet sich das Bild der Verluste von
wichtigen Wirkstoffen in unserer Ernährung ab.
Diese Angaben tragen zum Verständnis der Entstehung
zivilisationsbedingter Erkrankungen bei.
Hieraus wird einmal mehr erkennbar, wie wichtig Nahrungsergänzungsmittel
für den Erhalt der Gesundheit
und für die Genesung erkrankter Menschen sind.
Nicht nur bei der Prävention sondern auch in der Therapie
haben diese Mittel einen unverzichtbaren Wert.
Wenn diese Mittel erkrankten Menschen nicht erstattet
werden, ist das ein nicht mehr zu vertretendes Verhalten
der Krankenversicherungen.
Hier gilt es über die Politik Einfluss auszuüben, eine
dringend notwendige Veränderung anzumahnen.
Eine Erstattung hilft den Betroffenen, aber auch der
Versicherung im Rahmen der Kostensenkung.
Dann muss man nicht mehr so dümmliche Erstattungsablehnungen
lesen wie:
Wir verstehen, dass Sie selbst für Ihre Gesundheit sorgen
möchten, indem Sie Ihren Körper mit Vitaminen,
Mineralien und Spurenelementen in Form von Kapseln
oder Tabletten versorgen. In den meisten Fällen ist das
nicht notwendig. Der Bedarf an Vitaminen, Mineralstoffen
Peter Abels
Heilpraktiker,
Vorsitzender des EFN –
European Fe der ation
for Naturo pathy e.V.
und Kooperationspartner
des NEM e.V.
und Spurenelementen kann weitgehend durch gesunde
Ernährung gedeckt werden.
Die Versicherung hatte vergessen aufzulisten, was der
Patient denn nach ihrer Auffassung essen und trinken
sollte, um den notwendigen Ausgleich zu erlangen.
Es lohnt sich klare Position für unsere Gesundheit zu
beziehen. Wir benötigen keine patentierten Samen.
Wir benötigen Natur pur ohne das Bastelwerk von Profithaien!
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31
Nutrition-Press
Biotin (Vitamin B7, Vitamin H):
Die wichtigsten Funktionen
von Biotin
Biotin unterstützt den Aufbau von Eiweiß und die Energiegewinnung
aus Fett. Der Körper braucht Biotin, um die Energiefreisetzung
aus Kohlenhydraten zu steuern. Biotin hilft, Haut und Schleimhäute
gesund zu erhalten. Es ist für eine normale Nervenfunktion erforderlich.
Biotin ist wichtig für den Fett- und
Zucker stoffwechsel und ermöglicht ein
optimales Zellwachstum. Biotin, das auch als Vitamin H
bezeichnet wird, zählt zu den wasserlöslichen B-Vitaminen.
Es wurde 1936 aus Eigelb isoliert und 1942 erzeugte
man bei einer Gruppe von freiwilligen Biotinmangel,
der zu Hautveränderungen, Muskelschmerzen
und Depressionen führte. Nach Gabe von 150 Mikrogramm
Biotin verschwanden die Symptome. Bis heute
kennt man neun Enzyme, die von Biotin abhängen, und
die am Eiweiß-, Fett- und Kohlenhydratstoffwechsel
beteiligt sind. Rohe Eier enthalten Avidin, das die Aufnahme
des Biotins verhindert. Biotin ist wichtig für das
Wachstum, für die Erhaltung von Blutzellen und Nervengewebe.
Wegen seiner Bedeutung für die Talgdrüsen
und somit für Haut und Haare, findet man es häufig
in Kosmetika. Biotin ist wirksamer, wenn es zusammen
mit Vitamin B2, B6 Niacin und A aufgenommen wird.
32
Ernährung / Prävention
Biotin ist wichtig für die Synthese der
DNS, die das Zellwachstum ermöglicht.
Für Abbau und Synthese der Fettsäuren
sind biotin haltige Enzyme notwendig. Beim
Stoffwechsel der essenziellen Fettsäuren,
z. B. der Umwandlung von Linolensäure in verschiedene
Omega-3-Fettsäuren, wird Biotin gebraucht.
Ein biotinhaltiges Enzym verursacht den ersten Schritt
bei der Synthese von Glucose. Glucose ist nötig, um
den Blutzuckerspiegel konstant zu halten und Unterzuckerung
zu vermeiden.
Biotin gehört zu den lebensnotwendigen
(essentiellen) Vitaminen
Biotin, auch als Vitamin B7 oder Vitamin H bezeichnet,
ist ein wasserlösliches Vitamin aus dem B-Komplex. Es
spielt als prosthetische Gruppe von Enzymen im Stoffwechsel
eine bedeutende Rolle, ist aber auch im
Zellkern wichtig für die epigenetische Regulation der
Genfunktion.
Die französische Nomenklatur benennt Biotin häufig
als Vitamin B8, während sich in der angelsächsischen
und auch in der deutschen Literatur die „Adenylsäure“
(Adenosinmonophosphat) als Vitamin B8 findet; zuweilen
werden auch das Inositol, welches kein Vitamin
ist, bzw. die Folsäure, die ebenfalls dem Vitamin-B-
Komplex angehört, als Vitamin B8 bezeichnet. Der von
der IUPAC empfohlene Name ist jedoch einzig Biotin.
Biotin gehört zu den lebensnotwendigen (essenziellen)
Vita minen, die dem Körper mit der Nahrung zugeführt
werden müssen. Ein Biotinmangel tritt bei gesunden
Menschen mit ausgewogener Ernährung nur sehr selten
auf. Der Körper braucht Biotin für eine Reihe wichtiger
Stoffwechselprozesse. So ist das Vitamin Bestandteil
des Fett-, Kohlenhydrat- und Eiweißstoffwechsels.
Funktion im Körper
Der Name Vitamin H als veraltete Bezeichnung für
Bio tin leitet sich aus seiner Wirkung ab: Biotin trägt zu
einem gesunden Wachstum von Haut und Haaren bei.
Deswegen wird bei verschiedenen Hauterkrankungen
wie zum Beispiel Akne empfohlen, zusätzlich Biotin einzunehmen.
Eine zentrale Bedeutung nimmt Biotin beim Stoffwechsel
der Fette, Kohlenhydrate und Eiweiße als soge nan n-
tes Koenzym ein. Koenzyme sind Bestandteile der Enzyme.
Enzyme wiederum wirken wie Katalysatoren.
Ohne sie würden bestimmte biochemische Reaktionen
im Körper nicht oder nur sehr verlangsamt stattfinden.
Ein Beispiel für eine solche biochemische Reaktion, an
der Biotin als Koenzym mitwirkt,
ist die so genannte Gluconeogenese.
Bei der Gluconeogenese
wird aus körpereigenen Eiweißen
und Fetten Zucker (Glukose) gewonnen.
Dieser Mechanismus trägt dazu
bei, dass der Blutzuckerspiegel steigt. In
Zeiten des Hungers verfügt der Körper
über zu wenig Zucker (Kohlenhydrate).
Die Gluconeogenese sorgt dafür, das
Blut mit ausreichend Zucker zu versorgen.
Biotin wirkt auch positiv auf die Qualität der
Fingernägel. Bei Menschen mit „schlechten Fingernägeln“
kann das Vitamin dazu beitragen,
die Dicke und Oberflächenstruktur der Nägel
und die Nagelfestigkeit zu verbessern. Weiterhin
ist Biotin wichtig für das Wachstum
und die Lebensdauer der Blutzellen, des
Nervengewebes und der Talgdrüsen.
33
Nutrition-Press
schaft und Stillzeit gilt die gleiche Empfehlung. Für
Säuglinge wird die benötigte Biotinmenge mit 5-10 μg/
Tag angenommen. Die europäische RDA nennt als
wünschenswerte Biotinzufuhr für gesunde Erwachsene
50 μg/Tag, vor einigen Jahren wurden noch 150 μg/
Tag angegeben.
Der genaue Bedarf ist nicht bekannt, da es an aussagekräftigen
experimentellen Studien fehlt. Das macht es
notwendig, die Angaben zum Biotinbedarf auf Plau sibilitätsüberlegungen
zu stützen. Bei Säuglingen wird
beispielsweise der durchschnittliche Biotingehalt der
Muttermilch und die tägliche Trinkmenge der Abschätzung
zugrunde gelegt.
Vorkommen in der Nahrung
Biotin ist in sehr vielen Nahrungsmitteln enthalten, jedoch
meistens nur im einstelligen Mikrogramm-Bereich.
Die folgenden Beispiele geben einen Überblick
und beziehen sich jeweils auf 100 g des Lebensmittels:
• Trockenhefe (200μg),
• Rinderleber (103 μg),
• Eigelb (50 μg),
• Sojabohnen (30 μg),
• Haferflocken (20 μg),
• Walnüsse (19 μg),
• Champignons (12 μg),
• ungeschälter Reis (12 μg),
• Weizen-Vollkornmehl (8 μg),
• Fisch (7 μg),
• Spinat (6 μg),
• Rind- und Schweinefleisch (5 μg),
• Bananen (5 μg),
• Kuhmilch (3 μg),
• Äpfel (1 μg)
Bakterien der Darmflora produzieren Biotin
Seit den 1940er Jahren ist bekannt, dass Bakterien, die
in der normalen Darmflora enthalten sind, neben anderen
B-Vitaminen auch Biotin produzieren und in Abhängigkeit
von der Bakterienart und der zur Verfügung
stehenden Zeit ihre Umgebung in unterschiedlichem
Maße damit anreichern. Eine Folge ist, dass die Ausscheidungen
mehr Biotin enthalten als die zuvor konsumierte
Nahrung. Es gilt als sehr wahrscheinlich, dass
aus dieser Quelle stammendes Biotin in gewisser Menge
vom Organismus verwertet wird, bezüglich der Höhe
dieses Beitrags herrscht aber Unsicherheit.
Weitere Aussagen zum Tagesbedarf
Bei ausgewogener und abwechslungsreicher Ernährung,
wird der tägliche Biotinbedarf in der Regel ausreichend
gedeckt. Da der genaue Tagesbedarf allerdings
nicht exakt bekannt ist, kann der Bedarf in Einzelfällen
deutlich höher sein. Der Tagesbedarf liegt Schätzungen
zufolge für Erwachsene zwischen 30 bis 60 Mikrogramm
(µg) Biotin (Vitamin H) pro Tag. Grundschulkinder
zwischen sieben und zehn Jahren haben einen täglichen
Biotinbedarf von etwa 30 Mikrogramm. Bei
Säug lingen und Kleinkindern steigt die wünschenswerte
Zufuhr von anfangs 5 Mikrogramm bis auf 15 Mikrogramm
Biotin pro Tag.
Schwangere und stillende Mütter können einen erhöhten
Biotinbedarf haben. Das gleiche gilt für Menschen,
die übermäßig viel Alkohol und Nikotin konsumieren.
Auf eine ausreichende Biotinzufuhr sollten außerdem
Menschen achten, die sich besonders einseitig mit rohen
Eiern ernähren. Wir empfehlen, auf die nachfolgend beschriebenen
Mangelsymptome zu achten und bei Bedarf
Biotin als Nahrungsergänzung einzunehmen.
Biotinmangel
Ein Biotinmangel wirkt sich auf den Kohlenhydrat-, den
Eiweiß- und den Fettstoffwechsel aus. Diese Folgen resultieren
vor allem aus einer Funktionseinschränkung
der biotinabhängigen Carboxylasen. Das Krankheitsbild
wird deshalb allgemein als multipler Carboxylasemangel
bezeichnet. Neben einem eigentlichen Biotinmangel
kommen aber auch Gendefekte im Bereich des
Biotinstoffwechsels als Auslöser dafür infrage.
Die Deutsche Gesellschaft für Ernährung nennt
30 - 60 μg/Tag als Schätzwert für die angemessene Zufuhr
bei gesunden Erwachsenen. In der Schwanger-
34
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Als Folge eines Biotinmangels wurden beim Menschen
folgende Symptome beobachtet:
• Hautstörungen,
• Depressionen,
• extreme Mattigkeit,
• Schläfrigkeit,
• Muskelschmerzen,
• Überempfindlichkeit,
• lokale Fehlempfindungen,
• Halluzinationen,
• Appetitlosigkeit,
• Übelkeit,
• Haarausfall,
• Farbveränderungen der Haare,
• brüchige Nägel,
• erhöhte Cholesterinwerte,
• abnorm hohe Spiegel an ungeradzahligen
Fettsäuren,
• Störungen der Herzfunktion,
• Blutarmut, grau-blasse Hautfarbe,
• Bewegungsstörungen (Ataxie, Hypotonie)
• erhöhte Anfälligkeit für Infektionen
(Kandidose, Keratokonjunktivitis, Glossitis)
Bei Tieren wurden außerdem noch weitere Effekte festgestellt,
wie metabolische Veränderungen und Verfettung
des Herzmuskels, Fettleber, plötzlicher Tod durch
Unterzuckerung bei körperlicher Belastung, Beeinträchtigung
des Immunsystems und eine schlechtere
Wundheilung. Bei Hühnern senkte Biotinmangel den
Biotingehalt der Eier wesentlich, was zu einer verringerten
Schlupfrate und häufigen Missbildungen der
Küken führte, obwohl die Anzahl der gelegten Eier noch
unverändert blieb. Auch bei einigen Säugetierarten
wurden fruchtschädigende Wirkungen des Biotinmangels
beschrieben.
Mit freundlicher Genehmigung
der Redaktion des www.vitalstoff-journal.de
Nutrition-Press
Zunahme an Brusttumoren –
Prä vention und nicht nur
Identi fikation ist das Gebot
der Stunde!
Weil in den westlichen Ländern eine fast schon endemische
Zunahme an Brustdrüsenerkrankungen bei der Frau in
den letzten 20 Jahren zu verzeichnen ist und die senologischen
Ambulanzen (Senologie = Spezialgebiet für Brusterkrankungen
der Frau) voller Rat suchender und verzweifelter Frauen sind,
soll mit dem Artikel ein Problem angesprochen werden,
dass nicht nur in Deutschland, sondern weltweit ein Umdenken
er fordert resp. zum Nachdenken auffordert. Denn nur der aufgeklärte
und informierte Patient kann als Partner, zusammen
mit dem Arzt, ein Therapi eregime abstecken; er ist jedoch
n iemals verpflichtet, alles kritiklos über sich ergehen zu lassen!
36
Ernährung / Prävention
Der Brustkrebs ist die häufigste maligne (= bösartige) Erkrankung bei
der Frau und die zweithäufigste Ursache für eine krebsbedingte Todesfolge.
Auch ist der Brustkrebs 3mal häufiger, als alle anderen gynäkologischen Krebserkrankungen
zusammen. Wobei eine stetige Zunahme zu verzeichnen ist. Lag die
Erkrankungsrate im Jahre 1960 noch bei 1:20, so ist sie heute bis auf 1 : 7 angestiegen,
d. h. von 7 Frauen wird, mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit, eine
an Brustkrebs erkranken.
Wie kann man sich solch eine steile Zunahme der Erkrankung erklären? Auch muss
es erlaubt sein, einmal den heutigen Stand der hierbei angebotenen therapeutischen
Optionen kritisch zu hinterfragen. Und last but not least dürfen, ja sollten auch alternative
Therapieansätze nicht von vornherein als völlig wirkungslos abgetan und dem
Gebiet der Quacksalberei zugeordnet werden.
Im Rahmen der Regeneration, Prävention und der Rehabilitation nach durchgemachten
Operationen, Chemo- und/oder Radiotherapien, ist eine natürlich belassene
Er nährung von besonderer Bedeutung. Dies zumal der sog. Fortschritt in der Lebensmittelindustrie
noch nicht in alle Nischen der täglichen Nahrungsmittelversorgung
Eingang gefunden hat und der Anbau von genmodifiziertem Mais und Soja noch nicht
den großen Durchbruch in Deutschland geschafft hat. Denn die heutige, zivili satorische
Lebensweise ist mit bis zu 80 Prozent maßgeblich an der Entwicklung einer
malignen Erkrankung beteiligt, zumal die zunehmende Konservierung, Behandlung
mit Pestiziden und Herbiziden seit den 50er Jahren ebenfalls mit einer Zunahme
an Krebs einhergeht. In der Tat konnten anhand von paleoanthropologischen (Lehre
bzw. Wissenschaft von der Entwicklung des Menschen) Untersuchungen nachgewiesen
werden, dass früher die Erkrankung Krebs nicht existent war und erst mit
Verzehr einer wertstoffarmen und durch die Agrochemie veränderten Nahrung aufgetreten
ist. Krebs ist somit eine durch den Menschen verursachte Erkrankung.
Zwar gibt es spezielle Kliniken, die sich der Patienten mit Krebs annehmen und wo
die bei einer solchen Erkrankung notwendige Entgiftung des Organismus und die
Aufnahme von echten Lebensmitteln (denn konservierte Nahrungsmittel zeigen keine
Vitalität mehr) als Grundpfeiler jeglicher therapeutischer Ansätze, begleitet von Sonnenbestrahlung,
einer vergleichsweise reinen Luft und einem nicht mit hormonellen
Resten belasteten Quellwassers in der Therapie, angestrebt wird.
Was jedoch beinhaltet eine beginnende Entgiftung? Hierzu soll etwas ausgeholt
werden, indem unsere tägliche Nahrung kritisch ins Visier genommen, aber auch
gleich mit einigen der so lieb gewonnenen Produkte der Kosmetikindustrie abgerechnet
wird. So ist die in fast allen Hautcremes, Waschlotionen, ja selbst in Sonnenschutzcremes
nachweisliche Parabenbelastung als potentes Karzinogen (Stoff der
einen Krebs auslöst) offensichtlich und selbst Haarfärbemittel, Haarshampoos,
Kon ditioner (Haarspüler) sowie Make-ups sind in der Liste potentieller Karzinogene
zu finden. Ein Blick auf die Inhaltsstoffe wird bestätigt dies und der neutrale Be obachter
muss sich dann nicht wundern, dass eine Zunahme an Brustkrebser krankungen im
letzten Jahrzehnt zu verzeichnen ist. So war es besonders auffallend, dass sich bis
zu sechs verschiedene Parabene in Brusttumoren nachweisen liessen, die als potentiell
brustkrebsauslösend eingestuft werden konnten.
Weitere Beispiele potentieller Brandbeschleuniger für Brustkrebs sind:
1. Natrium-Laurylsulfat und Natrium-Laurethsulfat (sowie ihre zahlreichen Abkömmlinge)
die sich regelmäßig in Zahnpasta, Haarshampoos, Konditioner und Seifen als
Fettlöser resp. Schaumbildner finden und die nicht nur die schützende Fettschicht
der Haut radikal entfernen und die Haut sowie Haarfollikel brüchig machen. Sie
bilden mit den häufig verwendeten Zusatzprodukten wie Dioxan krebserzeugende
Nitrosamine.
37
Nutrition-Press
2. Dioxan und Ethylenoxid finden sich als Abfallprodukte
in sulfathaltigen Detergentien wie flüssigen Duschseifen
und Kosmetikprodukten, wobei das Erste als
Karzinogen (löst beim Tier Brusttumore aus, eine Tatsache
die schon seit 1965 bekannt ist!) eingestuft
wird und das Zweite als Nervengift zu klassifizieren
ist.
3. Diethylaminoethanol oder DEAE, ebenfalls in Shampoos
und Kosmetikartikeln, reagiert mit Nitraten unter
Bildung krebserzeugender Nitrosamine.
4. Propylenglycol (E 1520), verwandt mit dem Frostschutzmittel
Ethylenglycol, wird als Wärmeträgermedium
in Kühlanlagen eingesetzt und findet sich als
Zusatz in Zahnpasta, Shampoos, Hautcremes, Bräunungslotionen
und Deos. Als Lösungsmittel, Feuchthaltemittel,
Penetrationsverstärker und Weichmacher,
kann es bis zu 50 % darin enthalten sein. Es
führt zu Hautirritationen und wird in den Sicherheitsbestimmungen
als potentiell Leber- und Nierenschädlich
eingestuft.
Noch brandheißer wird es aber, wenn wir die Östrogenmimetika
(= Substanzen, die eine hormonähnliche,
östro genartige Wirkung offenbaren) betrachten. Denn
der Brustkrebs ist eng an eine Exposition mit Östrogenen
gebunden. Solche, das Hormon Östrogen nachahmende
Stoffe, finden wir in:
1. Der Innenauskleidung jeglicher Konservendosen, in
Form des BPA (Bisphenol A).
2. BPA findet sich auch in allen Arten von Deos (nebst
den darin zusätzlich enthaltenen Duftstoffen), wobei
auf Grund ihrer hohen Aluminiumanteile die Östrogenbindestellen
in der Brustdrüse zusätzlich und unnötigerweise
aktiviert werden.
3. Haarshampoos und Haarfärbemittel enthalten karzinogen
wirkende Zusätze aus der Petrochemie (ein
Blick auf die Inhaltsstoffe und man erblickt einen
kleinen Chemiebaukasten).
4. Detergentien, d. h. synthetische, organische, grenzflächenaktive
Substanzen, wie sie im Haushalt und in
Waschmitteln regelmäßig Verwendung finden.
5. Der so appetitliche Chicken-Burger am Stand, wo
das Huhn zur Wachstumsbeschleunigung mit Hormonen
„behandelt“ wurde, die der Konsument dann
(neben den im Huhn enthaltenen Antibiotika) ebenfalls
aufnimmt. Fazit: Nur das frei umherlaufende
Huhn ist hormon- und antibiotikafrei
6. Seifen, denen Duftstoffe zugesetzt wurden. Mindestens
900 der chemischen Duftstoffe in Parfum & Eau
de Toilette können als toxisch eingestuft werden.
7. PET-Plastikflaschen die neben Bisphenol A auch
noch sog. Phthalate (= Weichmacher) enthalten, Substanzen
die ebenfalls als Östrogenmimetika einzustufen
sind und den Brustdrüsenkörper unnötigerweise
aktivieren.
8. Die im Lippenstift, aber auch in fast allen Hautcremes
in die Östrogensynthese eingreifenden sowie
zerstörenden Zusatzstoffe wie Aluminiumoxid, Polyethylen,
Polybuten und Titandioxid. Als besonders
karzinogen ist jedoch die gesamte Gruppe der Parabene
(z. B. Methyl- und Propylparaben um nur einige
zu nennen) aufzuführen, die als Östrogenmimetika in
Verbindung mit den oben aufgeführten Penetrationsverstärkern
rasch die Haut durchwandern und dann
vom Blutstrom aufgenommen, zu den Brustdrüsen
gelangen, wo sie ihr zerstörendes Werk beginnen.
Die Alternative zu diesen belasteten Produkten? Einsatz
von Hygieneprodukten, die frei von solchen potentiell,
karzinogenen Zusatzstoffen sind (kritischer Blick auf
die Inhaltsbezeichnungen genügt) und nur reine, natürliche
Substanzen verwenden. Und weil solche Belastungen
selten alleine in Erscheinung treten, werden
dem ahnungslosen Konsumenten auch gleich noch
1. Pestizid-behandelte Früchte in besonders schöner
Farbe angeboten (Bio-Obst wäre die Alternative)
2. Sog. Acrylamide, die in stark geröstetem Knabbergebäck
und gebratenem Fleisch, Pommes Frites
oder Kartoffelchips entstehen.
3. Fleischprodukte wie Wurst, Pizza, Schinken, Peppero ni
usw., die mit dem Konservierungsmittel Natriumnitrit
(einem Karzinogen, oft auch mit einem weiteren Karzinogen
dem MSG, im Gepäck) angeboten werden.
4. Mononatriumglutamat (MSG), das in allen Fertigsaucen,
Ketchup und Tütensuppen als Geschmacksverstärker
zu finden ist, eine Substanz die im Tier zu
Hirntumoren führt.
5. Nicht zu vergessen, eine schon im Jahre 2002 nachgewiesene
Verbindung zwischen einer Hormonersatztherapie
in der Menopause und ein damit einhergehender
steiler Anstieg an Brusttumoren (Studie
der Frauengesundheitsinitiative).
38
Ernährung / Prävention
6. Daneben sind genmodifizierter Mais und Soja (befinden
sich in den importierten US Cerealien und
Cornflakes) auch als potentielle Krebsverursacher in
Verruf gekommen. Denn erst kürzlich konnte eine
franz. Forschergruppe nachweisen, dass bei Fütterungsversuchen
mit genmodifizierten (GMO) Mais bis
zu 70 % (!) der weibliche Ratten nach 2 Jahren, neben
Nieren- und Leberschäden, massive Brusttumore
aufwiesen. Interessant ist hierbei, dass GMO-Produzenten
wie die Fa. Monsanto 23 % der weltweiten
Produktion kontrollieren, während eine Fa. wie Bayer
einen Anteil von 20 % der Pestizidproduktion auf dem
Weltmarkt einnimmt.
Was aber kann zur Prävention (Vorbeugung) unternommen
werden? Denn ist die Diagnose eines Brusttumors
erst einmal gestellt, so kann zwar Operation und
Chemotherapie mit einer daran sich anschließenden
Bestrahlung die Überlebensrate verlängern – aber zu
welchem Preis: Haarausfall, chronische Nervenschmerzen,
chron. Müdigkeit, Übelkeit/Erbrechen, sowie Abgeschlagenheit
und Konzentrationsschwäche, Symptome
die im amerikanischen Sprachgebrauch unter der
schönen Bezeichnung „Chemo brain“ schon eine eigene
Krankheitsbezeichnung erlangt haben. (Tenor eines bekannten
Krebspezialisten: „Oftmals ist es doch so, dass
eine achtwöchige Chemotherapie zu einer Verlängerung
der Überlebenszeit von nur wenigen Wochen führt.
In dieser Zeit leben aber viele Patienten nur für die Statistik,
denn es geht ihnen sehr schlecht“. Oder, wie die
engl. Zusammenfassung eine Reviews zur Chemotherapie
bei allen Krebsformen aufzeigt: chemotherapy
contributes just over 2 % to improved survival rates for
cancer patients(!) In fact, 2 % should be regarded as
chemo’s “upper limit of effectiveness.”). Fazit: Chemotherapie
hat im günstigsten Fall nur bei 2 % aller Betroffenen
Erfolg!
Zielsetzung eines zusätzlichen alternativen Ansatzes ist
es deshalb immer, das Immunsystem zu stärken (und es
mit Zellgiften nicht zusätzlich zu schwächen), damit die
dort entstehenden natürlichen Killerzellen in ausreichender
Zahl gebildet werden, die dann die Tumorzellen
vernichten und/oder verhindern, dass sich Tochtergeschwülste
festsetzen können. Obgleich die fol genden
Optionen einer alternativen Therapie keinen Anspruch
auf Vollständigkeit erheben, soll hiermit doch
ver deutlicht werden, dass auch die Ernährung als Medizin
wirken kann (Zitat: „Eure Nahrungsmittel sollen
Eure Heilmittel und Eure Heil -
mittel Eure Nah rungsmittel
sein“ – Hippokra
tes 460 - 370 v.
Chr.) Zumal bei bis
zu 98 % der Brustkrebs
pa tientinnen
die Er krankung durch eine entsprechende Diät verhindert
werden kann:
1. Als erstes sollte jeglicher Zucker und insbesondere
die in Diätgetränken enthaltene Fruktose verbannt
werden, weil Zuckermoleküle selektiv von Krebszellen
zum Wachstum genutzt werden und eine Tumorausbreitung
insofern noch fördern indem nach Zuckerkonsum
ein hoher Insulinspiegel in Verbindung
mit dem Insulin-ähnlichen Wachstumsfaktoren (IGF)
die Tumorzunahme erst recht ankurbeln. Die sog. Zuckerersatzstoffe
wie z. B. Cyclamat und Aspartam
stellen auch keine Lösung dar, weil es bei regelmäßigem
Konsum nachweislich zu einer höheren Rate an
Leukämie, multiplem Myelom und Non-Hodgkin Lymphom
kommt und insbesondere Aspartam die Tumorrate
nch fördert.
2. Ein ausreichend hoher Vit. D3-Spiegel, wobei ein
Wert über der üblichen Norm von 50 ng/ml anzustreben
ist. Denn Metaanalysen (Studien mit > 7000
Patienten) haben eindeutig eine enge Beziehung
zwischen hoher Krebsrate und einem niedrigen Vit.
D3 -Spiegel belegt.
3. Ausreichende Mengen an natürlichem Vit. A, wie es
in Eigelb, Biobutter, Rohmilch sowie in der Rinderund
Hühnerleber (aber nur bei natürlich aufgezogenen
Tieren) enthalten ist.
4. Nur fermentierte Sojaprodukte, weil rohes Soja, aus
den USA oder Brasilien importiert, genmodifiziert
ist und der rohe Soja sog. Phytoöstrogene (= pflanzl.
Östro gne) enthält, die im Konzert mit anderen Östrogenen
das Brustzellenwachstum ankurbeln, mit zunehmender
Wahrscheinlichkeit einer krebsigen Entartung.
5. Eines der besten gehüteten Geheimnisse im Rahmen
der Therapie von Krebs ist die Einnahme von qualitativ
hochwertigem Curcumin (Wirkstoff im Curcuma
Longa, dem gelben Ingwer in Verbindung mit schwarzem
Pfeffer). Dies besonders, weil erste Studien (bis
zu 3 g 4 x täglich) auf seine tumortötende, entzündungshemmende
Wirkung hinweisen (Curcumin-Lösungen
führen die Apotheken).
39
Nutrition-Press
Prof. Dr. med.
Enno Freye
Arzt; Spezialgebiete
Spezielle Schmerz -
t hera pie, Anästhe si o lo gie,
Intensivmedizin
und Suchttherapie,
Nutra zeutika, Mikronährstoffe,
Zivilisationskrank
heiten, Renaturierung
Die folgenden Empfehlungen sind unter der Rubrik „Zusatztherapien“ einzustufen,
weil sie alleine nicht ausreichen, das Tumorzellwachstum hemmen zu können.
1. Der Granatapfel oder Präparate mit Granatapfelextrakt weisen einen tumo r-
tötenden Effekt sowohl im Labor als auch in der Phase 2 bei Patientinnen auf.
2. Sportliche Betätigung soweit möglich, weil laut Studien, hierdurch die Todesratebei
Brusttumorerkrankung um 50 % (!) reduziert werden konnte.
3. Ausreichende Mengen an Antioxidantien, wie das natürliche (!) Vit. C in Früchten
(z. B. Acerola) in Verbindung mit Vitamin E und Selen sowie alpha-Liponsäure
(in Brokkoli oder als Reinsubstanz in der Apotheke).
4. Das Karotinoid Lykopin in der Tomate, insbesondere bei Prostatakrebs und nach
neusten Untersuchungen verhindert es bis zu 50% einen Schlaganfall.
5. Ginsengextrakt, insbesondere der Sibirische Ginseng (erhältlich in einer speziellen,
gut-resorbierbaren Formulierung in der Apotheke)
6. Fisch-Öle oder mittelkettige Fettsäuren (z. B. in Kokosnussöl) mit ihren hohen
Anteilen an Omega-3 Fetten, um die bei einem Krebsgeschehen auch immer ursächlich
beteiligte Entzündung zu unterbinden. In diesem Zusammenhang haben
selbst Kirschen einen entzündungshemmenden Effekt unter Beweis gestellt (bitte
nur die nicht mit Pestiziden behandelten Früchte!).
7. Die vielen in der Natur vorkommenden Polyphenole, wie z. B. Quercetin und Re s-
veratrol, die sich in allen Beerensorten und Traubenschalen finden sowie die
Phytofarbstoffe, die sich u.a. in allen grünen Blattgemüsen (nicht pestizidbehandlt!)
nachweisen lassen.
8. Das im Extrakt von Weintraubenkernen und den Schalen der Weintraube enthaltene
Antioxidans OPC (Oligomere Proanthocyanidine) oder das Astaxanthin, ein
Beta-Carotinoid aus der Mikroalge Haematococcus pluvialis, ebenfalls ein wirkstarkes
Antioxidanz (OPC und Astaxanthin aus der Apotheke).
9. Coenzym Q10 (oder Ubiquinon) ist ein weiteres nützliches Ergänzungsmittel, dass
für die Zellatmung von ganz entscheidender Bedeutung ist. Und weil das reduzierte
Q10 (oder Ubiquinol) vom Körper besser verwertet werden kann, sollte auch
hier, den neusten Forschungsergebnissen entsprechend, eine in der Apotheke
angebotene Ubiquinol-Fomulierung zum Einsatz kommen.
10. Methylsulfonylmethan (MSM) als diätetisches Ergänzungsmittel, liefert die für
eine Zellreparatur notwendigen Schwefelwasserstoffe.
11. Und weil 80 % aller Brustkarzinome bei Patientinnen nach der Menopause festgestellt
werden, besteht auch ein Bedarf, vorbeugend sog. natürliche Aromatasehemmer
(= hemmen die Produktion der Östrogene) aus Vital-Pilzen mit fast unaussprechlichem
Namen wie Coriolus versicolor (Trametes versicolor, Polyporus
versicolor, Polystictus versicolor, Yun Zhi, Kawaratake) einzusetzen.
12. Broccoli, welcher in hohen Dosen das Phytopharmakon Indol-
3-carbinol (I3C) enthält, um die hohen Östrogenmengen in
ein nicht-aktives Produkt zu überführen (Studie am Nationalen
Krebsinstitut in den USA).
13. Genistein aus fermentierter Soja leitet den Zelltod der
Krebszelle ein und ist antioxidativ. Beide, sowohl
IC3 als auch Genistein, hemmen dosisabhängig
die durch Östrogene aktivierten Bindestellen
in der Brustdrüse.
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14. Daneben soll nicht verschwiegen werden, dass tief
sitzende psychische Probleme, die als Dauerstress
über Jahre anhalten, die Bereitschaft an einem Karzinom
zu er kran ken, deutlich erhöhen. Hier wäre ein
weiterer Angriffspunkt der Prävention anzusetzen
indem einige Kliniken mit der Einrichtung sog. Psychoonkologischer
Abteilungen den Trend der Zeit
erkennen.
Zusammengefast wird der (die) Normalverbraucher (in)
mit Recht nun feststellen, dass die so angeblich gesunde
Nahrung voller Gifte und Toxine ist, deren Konsum
nicht sofort aber bei jahrelanger Zufuhr letztendlich
nicht nur zu Brusttumoren führen kann, sondern fast
zwangsläufig führen muss. Daraus abzuleiten ist deshalb
die Prävention (Vorbeugung) durch rigorose Elimination
(Weglassen) belasteter Produkte angezeigt, wobei natürliche
Antioxidantien, wie oben aufgeführt, wertvolle
Hilfe leisten.
Zum Abschluss noch einige Bemerkungen zu der propagierten
regelmäßigen Mammographie, um den Tumor
rechtzeitig zu entdecken. Nach einer groß angelegten
Untersuchung, konnte die Mammographie die Todesrate
nur bei einer von insgesamt 1000 Brustkrebspatientinnen
verhindern (Studie im renommierten New
England Journal of Medicine, 2010). Oder in anderen
Worten: 2500 Frauen müssten sich über 10 Jahre lang
regelmäßig einer Mammographie unterziehen, um nur
einen krebsbedingten Todesfall zu verhindern. Dies ist
mehr als ernüchternd und bestätigt nur, dass die heutige
Medizin weit von einer Prävention entfernt ist. Somit
rettet die propagierte Mammographie, trotz landläufiger
Meinung, kaum Leben und noch weniger verhindert
sie, diese bedrohliche Erkrankung überhaupt zu
bekommen. Zwar wird konstant weiter behauptet, dass
die Mammographie eine „lebensrettende“ Untersuchungsform
darstellt und sich hierdurch die Todesrate
um 15 % bis 25 % reduzieren lässt, nur leider basieren diese
Ergebnisse auf Studien, die vor Jahrzehnten gemacht wurden
und heutzutage keine Aktualität mehr haben!
Als Alternative zu einer Mammographie, bei der die
Brust einem Druck ausgesetzt wird, um anschließend
mit Hilfe ionisierender Strahlen Dichteunterschiede (die
in den meisten Fällen nicht krebsbedingt sind) zu identifizieren,
empfiehlt sich die Thermographie. Denn bei
jeder Krebserkrankung liegt am Randbezirk immer ein
Entzündungsprozess mit einer gesteigerten Durchblutung
und einer damit einhergehenden lokalen Erwärmung
vor. Es ist somit eine Methode, neben der Sonographie
(fragen Sie als mündige Patientin dazu ihren
Frauenarzt – er hat die Antwort), die mit einer höheren
Identifikationsrate, keiner zusätzlichen Strahlenbelastung
und geringeren Kosten im Rahmen des regulären
Screenings einhergeht.
41
Nutrition-Press
Brainfood DHA
jetzt auch für Vege tarier
und für alle, die Fischöl
nicht vertragen
Die essentielle Omega-3-Fettsäure DHA (Docosahexaensäure)
ist für Hirn, Herz und Augen unverzichtbar. Da große Teile
der Bevölkerung daran Mangel leiden, empfehlen Ärzte,
vor allem Schwangeren und stillenden Müttern sowie allen
infarktgefährdeten älteren Patienten, täglich mindestens
200 Milligramm DHA einzunehmen. Nur wer zweimal pro Woche
ausreichend Lachs, Hering, Makrele, Sardinen oder Thunfisch
isst, kann auf Omega-3 aus Nahrungsergänzungen verzichten.
Einerseits wird der regelmäßige Verzehr dieser Fische empfohlen und
andererseits wird wegen der hohen Schadstoffbelastung und der Überfischung
der Meere auch davon abgeraten. Das aus Fischen und Fischabfällen gewonnene
Öl kann große Mengen an Schadstoffen enthalten. Wenn aus diesem Fischöl
so genanntes „pharma zeutisches Qualitätsfischöl“ hergestellt wird, muss es etliche
denaturierende Ver arbeitungsschritte durchlaufen. Außerdem vertragen viele
Menschen Fischöl nicht gut und nehmen diese dann doch nicht regelmäßig. Mit DHA
aus Algen ist jetzt eine echte Alternative verfügbar.
Nach 15 Jahren Forschung, ursprünglich aus einem Projekt für die NASA, kann jetzt
DHA aus gezüchteten Algen in speziell dafür entwickelten Pflanzenkapseln an geboten
werden. Dieser Schritt lag nahe, denn letztlich produzieren auch die Fische
das DHA nicht selbst, sondern akkumulieren es aus DHA-reichen Algen.
42
Ernährung / Prävention
Die Patienten vertragen es, auch jene, die bisher Fischöl abgelehnt haben, weil
sie unter anderem unangenehmes Aufstoßen davon bekamen. DHA ist für Vegetarier,
und alle, die aus anderen Gründen keinen Fisch essen, unerlässlich, aber letzt lich
profitiert jeder von einer ausreichenden DHA-Zufuhr. Viele wissen heute, das Omega-
3-Fettsäuren wichtig sind, und dass ein Zuviel an Omega-6 entzündliche Prozesse
fördert. Unsere übliche Nahrung hat jedoch einen zu hohen Anteil an Omega-6 und
kaum jemand ernährt sich so bewusst, dass er das ideale Verhältnis von einem Anteil
Omega-3 zu drei Anteilen Omega-6 erreicht. Aber selbst, wenn man den Omega-3-
Anteil über Leinöl oder Hanföl steigert, diese Öle versorgen uns mit ALA (Alpha-Linolensäure),
die auch wichtig ist aber nicht mit der für unser Hirn, Herz und unsere
Augen wichtigsten Fettsäure DHA. Die Leber kann zwar in geringen Mengen DHA aus
ALA synthetisieren, aber das reicht in vielen Fällen nicht aus. Ich rate daher jedem,
vorbeugend täglich eine Kapsel Algen-DHA einzunehmen.“
Robert Schneider
Heilpraktiker
DHA ist ein integraler Bestandteil von Zellmembranen, vor allem der Nervenzellen,
und befindet sich hauptsächlich im Gehirn und in der Netzhaut. Fast alle Omega-3-
Fettsäuren des Gehirns und bis zu 93 Prozent der Omega-3-Fettsäuren der Netzhaut
bestehen aus DHA. Außerdem ist DHA eine Schlüsselkomponente des Herzgewebes
und ein natürlicher Bestandteil der Muttermilch.
Zahlreiche wissenschaftliche Studien bestätigen, dass jeder Mensch von einer aus -
reich enden Versorgung mit DHA profitieren kann. Bei werdenden Müttern unterstützt
DHA eine gesunde Schwangerschaft. Bei Embryos und Säuglingen ist DHA
wichtig für die Entwicklung des Gehirns und der Augen. Bei Kindern verbessert
DHA die Entwicklung der Konzentrationsfähigkeit und fördert einen gesunden
Schlaf und bei Erwachsenen und auch im Alter unterstützt DHA die Gesunderhaltung
des Gehirns, der Augen und des Herz-Kreislauf-Systems.
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43
Nutrition-Press
Nahrungsergänzung
braucht man nicht –
oder doch?
Sie hören und lesen es immer wieder. Fast schon gebetsmühlenartig
wird vor der Einnahme von Nahrungsergänzungsmitteln
gewarnt. Nutzlos bis gefährlich sollen sie sein. Von gesundheitlichem
Nutzen keine Spur.
Nun frage ich Sie, kochen Sie jeden Tag
Ihre Mahlzeiten selber? Verwenden
Sie dabei nur oder überwiegend frische, hochwertige
Zutaten? Würzen Sie Ihre Speisen mit Kräutern und guten
Gewürzen? Essen Sie jeden Tag mehrmals Obst und
Gemüse? Verzehren Sie insbesondere viel grüne Blattsalate
und grünes Gemüse? Gehören Pilze regelmäßig
zu Ihrem Speiseplan? Halten Sie sich regelmäßig in der
Sonne auf?
Wenn Sie nur eine dieser Fragen mit Nein beantwor -
ten, dann profitieren Sie wahrscheinlich von einem
Nah rungs ergänzungsmittel.
Schauen wir ein wenig zurück in die menschliche
Entwicklungsgeschichte
Als unsere Vorfahren noch Jäger und Sammler waren,
nutzten sie ein vielfältiges und abwechslungsreiches
Nahrungsangebot. Der Wechsel hin zu einer sesshaften
Lebensweise und die Entwicklung des Ackerbaus
führten jedoch zu einer deutlichen Reduzierung unserer
Lebensmittelauswahl. Die Ernährung veränderte sich
zudem hin zu einer kohlenhydratreicheren Zusammensetzung.
Anhand von Zahn- und Knochenfunden konnten
Wissenschaftler feststellen, dass zu dieser Zeit der
Menschheitsgeschichte Zahnerkrankungen und Infektionen
sprunghaft anstiegen. Betrachtet man unsere
44
Ernährung / Prävention
heutige Ernährung, so ist diese mehr denn je geprägt
von einseitigem, extrem kohlenhydratreichen Essverhalten.
Der ewige Hype um das Cholesterin und die
angeblich ungesunden Fette hat diese Entwicklung
entscheidend vorangetrieben. Eine Vielzahl von sogenannten
Light-Produkten mit geringerem Fettanteil ziert
mittlerweile die Verkaufsregale. Ein Widerspruch wird
dabei gerne übersehen. Nämlich, dass die ebenfalls
weit läufige Gesundheitsempfehlung zu mediterraner Kost
ja gerade eine Empfehlung für eine ölreiche (also fettreiche),
dafür aber eben kohlenhydratärmere Ernährung
ist. Mediterrane Kost enthält reichlich gesundes Öl,
einen hohen Anteil an Gemüse und Salat, Fisch, Fleisch,
aber weniger kohlenhydrathaltige Beigaben wie Kartoffeln,
Reis und Brot, als das in unseren Breitengraden
der Fall ist. Mediterranes Essen ist das Paradebeispiel
für eine Lowcarbernährung, der Ernährung unserer
Vorfahren, auf die wir noch immer genetisch programmiert
sind. Immer mehr Wissenschaftler sind mittlerweile
davon überzeugt, dass nicht fettreiche Lebensmittel,
sondern die allgegenwärtigen Kohlenhydrate die
Ursache für die Zunahme an Fettleibigkeit und Diabetes
II sind. Es zeigt sich übrigens immer deutlicher, dass es
übergewichtigen Menschen in der Regel nicht gelingt,
durch den Einsatz von fettreduzierten Light-Produkten
abzunehmen.
Statt auf Lowcarb zu setzen, verwenden wir vielfach
fertige Nahrungsmittel oder Zutaten, die kohlenhydratlastig
sind. Dabei kommen gerne auch geschmacks neutrale
Kohlenhydrate, wie Maltodextrin, als Füllstoffe in
den Rezepturen zum Einsatz. Verallgemeinernd kann
man über diese Art kohlenhydratreicher Kost sagen,
dass es sich um „leere“ Lebensmittel handelt. Sie
haben eine hohe Energiedichte, machen satt, aber enthalten
nur verhältnismäßig geringe Mengen an Mikronährstoffen.
Mit dem Begriff „Versteckter Hunger“, wird
dieses Problem in der modernen Ernährungswissenschaft
sehr treffend beschrieben. Vormals nur als Problem
der dritten Welt betrachtet, wo einseitige Ernährung
mit „Sattmachern“ an der Tagesordnung ist, müssen
wir uns mittlerweile auch bei uns mit dem Thema
ernsthaft auseinandersetzen. Energiereiche Lebensmittel
sind in der Regel die billigeren Lebensmittel, weshalb
nicht zuletzt auch der Geldbeutel eine entscheidende
Rolle spielt. Zudem ersetzen immer häufiger
Aromastoffe oder Kunstprodukte, auch aus Preisgründen,
natürliche Bestandteile in unserem Essen mit der
Folge, dass wichtige Stoffe aus pflanzlicher Nahrung
zunehmend weniger enthalten sind:
Die sekundären Pflanzeninhaltsstoffe
Ihre Zahl ist so riesig, dass viele noch gar nicht untersucht
werden konnten. Von einigen wissen wir aber bereits
jetzt, dass sie gegen Viren und Bakterien schützen,
den Körper im Kampf gegen Krebs unterstützen
können oder die Wirkung der Vitamine in unserem Körper
positiv beeinflussen. Nach jüngsten Erkenntnissen
sind sie auch an epigenetischen Vorgängen beteiligt
und können über die Regulation von Genen in den
Stoffwechsel eingreifen.
Wir müssen sie deshalb heute genau so wie Vitamine,
Mineralstoffe und Spurenelemente zu den unverzichtbaren
Mikronährstoffen zählen, die für ein gesundes
Leben wichtig sind. Seit Jahren gibt es daher die Forderung
nach mindestens fünf Portionen Obst und Gemüse
in der täglichen Ernährung.
Aber ein Großteil unserer Bevölkerung unterschreitet
noch immer die von der Deutschen Gesellschaft für
Ernährung empfohlene tägliche Menge für den Verzehr
von Obst und Gemüse sowie die Aufnahme von Folsäure
und Vitamin D. (statistisch belegt durch die vom
Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und
Verbraucherschutz im Jahre 2008 veröffentlichte Nationale
Verzehrsstudie II, Herausgeber Max-Rubner-
In stitut, Bundesforschungsinstitut für Ernährung und
Lebensmittel, Haid-und-Neu-Str. 9, 76131 Karlsruhe).
Allein diese unbestrittene Tatsache führte bisher leider
nicht dazu, dass allgemeine Empfehlungen zur re gelmäßigen
Supplementierung von Folsäure und Vitamin D
ausgesprochen wurden. Noch schlimmer, es wird sogar
ausdrücklich davon abgeraten.
Wenn Sie jetzt an dieser Stelle meinen, dass Sie das
alles nicht betrifft, weil Sie jeden Tag ausreichend Obst
und Gemüse verzehren, dann haben Sie vielleicht damit
Recht. Bedenken Sie aber, dass viele Obstsorten unreif
geerntet werden und unter künstlichen Bedingungen
nachreifen. Und Gemüse und Obst müssen häufig lange
Transport- und Lagerzeiten über sich ergehen lassen.
45
Nutrition-Press
Ein sehr gutes Beispiel hierzu präsentierte die Re da k tion
W wie Wissen in ihrer Sendung vom 3. Fe bruar 2013
(nachzulesen im Internet unter http://www.daserste.de/
information/wissen-kultur/w-wie-wissen/sendung/
aepfel-110.html). Das interessanteste Fazit die ser Sendung
für mich war, dass ein Apfel während der monatelangen
Lagerung in hochtechnisierten Kühlhäusern
nur wenig Verluste erleidet, jedoch innerhalb von sieben
Tagen bei Raumtemperatur den Großteil an Vitamin C
und sekundären Pflanzenstoffen verliert. Alldieweil, die
abschließende Empfehlung des Autors, Äpfel nach dem
Kauf im Kühlschrank auf zubewahren, stellte mich nicht
wirklich zufrieden. Denn die meisten Äpfel haben bis
zum Kauf bereits Tage bei Raumtemperatur im örtlichen
Handel verbracht. Zwangsläufig müsste man für Äpfel
eine Kühlkette fordern, wollte man die Qualität bis zum
Verbraucher bewahren. Der Apfel würde zum Luxusgut
werden.
Doch bereits schon vorher, in der Produktion von Obst
und Gemüse, gibt es Probleme. Oftmals wird auf ausgelaugten
Böden angebaut und vielfach werden Neuzüchtungen
eingesetzt, die aus Haltbarkeitsgründen,
wegen des Aussehens oder des Geschmacks, ganz anders
zusammengesetzt sind als die Obst- und Gemüsesorten,
die wir noch im frühen 20. Jahrhundert kannten.
Statistische Erhebungen zum Gehalt von Lebensmitteln
belegen über die letzten Jahrzehnte eine deutliche
Re duzierung an Calcium, Magnesium, Kalium, Zink,
Vita min C, Folsäure und Vitamin E in Obst und Gemüse.
So dass selbst abwechslungsreiche Ernährung zu unzureichender
Versorgung mit lebenswichtigen Substanzen
führen kann. Man sieht es den Nahrungsmitteln
leider nicht an, was in ihnen steckt.
Mittlerweile gibt es zahlreiche wissenschaftliche Studien
zur Wirkung von Mikronährstoffen. Viele zeigen
die positive Wirkung einer ausreichenden Versorgung
für unsere Gesundheit sowie die körperliche und geistige
Leistungsfähigkeit.
Besonders deutlich wird ihr ganzes Potential im Bereich
des Leistungssports. Gerade bei extrem hoher körperlicher
Beanspruchung entscheidet eine ausreichende
Versorgung mit Mikronährstoffen oft über Erfolg oder
Mißerfolg.
Wenn Sie intensiv Freizeit- oder Profisport
betreiben, bildet Ihr Körper in höherem Maße
freie Radikale, als im Alltag.
Diese sind für uns zwar unerlässlich, denn sie unterstützen
unser Immunsystem u. a. bei der Zerstörung von
Krankheitserregern (auch deshalb hat Sport einen positiven
Einfluss auf unsere Gesundheit).
46
Ernährung / Prävention
Ein Übermaß jedoch hat nachteilige Wirkungen. So wirken sich überhöhte Konzentrationen
an freien Radikalen negativ auf das Immunsystem aus. Darüber hinaus
zerstören sie körpereigene Strukturen und werden beispielsweise mit Gefäßerkrankungen
wie Atheriosklerose in Verbindung gebracht. Für Sportler besonders interessant
ist, dass mittlerweile für freie Radikale auch eine ursächliche Bedeutung für die
Mikrofrakturen unserer Muskulatur diskutiert wird. Gemeinhin bezeichnen wir diese
Muskelfrakturen als Muskelkater. Im schlimmsten Fall kommt es sogar zum Muskelfaserriss.
Jeder Muskelkater bedeutet einen Trainingsrückschritt. Im Wettkampf,
können Mikrofrakturen zu Leistungsminderungen bis hin zum vorzeitigen Ausscheiden
führen. Eine ausreichende Zufuhr von Antioxidantien versetzt unseren Körper
in die Lage, nachteilige Wirkungen freier Radikale zu verhindern. Um dem erhöhten
oxidativen Stress beim leistungsorientierten Sport zu begegnen, müssten die täglich
verzehrten Mengen an Obst und Gemüse wesentlich erhöht werden. Große Mengen
pflanzlicher Lebensmittel belasten jedoch erheblich den Darm. Verantwortlich hierfür
sind vor allem die Ballaststoffe und die Fructose in vielen Obstsorten. Von dem
so beliebten Apfel weiß man beispielsweise, dass er ein besonders ungünstiges Fruc to se-
Glucose-Verhältnis hat und deshalb bei vielen Menschen in größerer Menge zu
Bauchgrummeln und Durchfall führt. Und Hülsenfrüchte, die zu den wertvollsten
pflanzlichen Eiweißlieferanten zählen, führen bekanntermaßen ebenfalls zu unerwünschten
Darmbeschwerden.
Allerdings, für eine normale und gesunde Darmtätigkeit, sind Ballaststoffe wichtig.
Niemand sollte deshalb auf den regelmäßigen Verzehr von Obst und Gemüse verzichten.
Aber ein Mehrbedarf, wie er zum Beispiel beim Sport entsteht, lässt sich vorteilhaft
mit Nahrungsergänzungsmitteln decken.
In der Realität sieht es leider eher so aus, dass sogar im Leistungssport Fastfood an
der Tagesordnung ist und viele Sportler sich genau so unausgewogen ernähren, wie der
Rest der Bevölkerung. Mit dem Ergebnis, dass sie weit unter ihren Möglichkeiten
bleiben.
Zum Ende meiner Betrachtung kann ich nur zu einem Schluss kommen:
Nahrungsergänzungsmittel haben eine Daseinsberechtigung. Sie sind aufgrund
unserer modernen Lebens- und Ernährungsumstände unverzichtbar und schließen
die Lücken in unserer täglichen Mikronährstoffversorgung. Darüber hinaus haben sie
das Potential, die körperliche Leistungsfähigkeit zu verbessern und stellen eine Alternative
zu verbreiteten Dopingpraktiken dar. Wer sie pauschal ablehnt, vergibt eine
Chance auf mehr Gesundheit, Vitalität und Leistungsfähigkeit. Forderungen nach
einer sinnvollen Regulierung des Marktes sind aber berechtigt. Maßnahmen zum
Verbraucherschutz sollten jedoch sachlich und mit Sinn und Verstand umge setzt
werden. Niemand würde bestreiten, dass die Aussage, grünen Tee zu trinken sei
gesund, richtig ist. Warum soll es dann für Grünteeextrakt bewiesen werden?
Andreas Binninger
Apotheker und Vorsitzender
der Europäischen Gesellschaft
für Gesunde Ernä hrung
und Gesundheit im Allgemeinen
Gemeinnütziger
Verbraucherverein e. V. (EGE)
47
Nutrition-Press
Gesundheitsprävention
in Unternehmen
Jahrzehntelang war es in deutschen Unternehmen
üblich, in ihrer Leistung nachlassende,
ältere Mitarbeiter durch jüngere Bewerber zu
ersetzen
Dies galt insbesondere für solche Fälle, in denen sich chronische
Krankheiten einstellten. Auch wenn die Einarbeitung der neuen Mitarbeiter
ebenso wie das vorzeitige Ausscheiden der alten Mitarbeiter Kosten verursachte,
rechnete sich dieses Vorgehen für die Unternehmen. Seit wenigen Jahren
zeichnet sich nun jedoch ein Paradigmenwechsel ab und es wird zunehmend von der
betrieblichen Gesundheitsvorsorge gesprochen.
Prof. Dr. med. Jörg Spitz
Spezialgebiet Präventionsmedizin,
u. a. Gründer
der „Gesellschaft für
Me di zinische Information
und Prävention“, Referent
und Buchautor, Fachlicher
Beirat des NEM e. V.
Treiberfaktoren für die Entwicklung der Gesundheitsprävention
in Unternehmen
1. Demographische Entwicklung in den Industriestaaten
2. Versagen der individuellen Verhaltensprävention im Rahmen der Gesundheitsvorsorge
3. Positive Erfahrungen mit Maßnahmen zur Arbeitsplatzsicherheit in den Unternehmen
4. Maßnahmen zur betrieblichen Gesundheitsvorsorge sind Investitionen mit hohem
ROI
Aus dem Zusammenspiel der unterschiedlichen Treiberfaktoren ergibt sich ein
ganzes Dutzend guter Argumente für die Etablierung gezielter Maßnahmen zur Gesundheitsvorsorge
in Unternehmen. Dabei wird im Rahmen dieses Übersichtsartikels
nicht zwischen betrieblicher Gesundheitsvorsorge und betrieblichem Gesundheitsmanagement
unterschieden. Es soll vielmehr dargelegt werden, dass es für jeden
Unternehmer sinnvoll ist, sich mit diesem Thema näher zu befassen, und eine
ge zielte Strategie zur Implementation von Maßnahmen zur Gesundheitsprävention
in seinem Unternehmen zu entwickeln. Die Punkte erheben keinen Anspruch auf
Vollständigkeit, bieten jedoch hilfreiche Denkansätze für ein individuelles Konzept,
das idealerweise mit einem auf dem Gebiet der betrieblichen Gesundheitsvorsorge
kompetenten Partner eingeleitet und umgesetzt werden sollte.
1. Der Arbeitsplatz ist der Bereich, in dem der einzelne Mensch den größten Teil
seiner ihm zur Verfügung stehenden Zeit verbringt. Dieser Umstand erhöht die
Wirksamkeit jeglicher Maßnahme.
2. In den Betrieben existiert in der Regel bereits eine gut wickelte Organisationstruktur,
die zur effektiven und ökonomischen Umsetzung von Maßnahmen genutzt
werden kann.
48
Prävention
3. Damit entfällt der kostspielige Aufbau neuer Organisationsstrukturen
für die Gesundheitsvorsorge.
4. Die meisten Betriebe verfügen über umfangreiche
Erfahrungen auf dem Gebiet der Verhältnisprävention
(Arbeitsplatzsicherheit), deren Maßnahmen in der
Regel wesentlich erfolgreicher sind als die reine Verhaltensprävention
mit ihren Compliance Problemen.
Das betriebliche „Setting“ bietet somit eine einzigartige
Chance zur effektiven Kombination beider Präventionsprinzipien.
5. Die unveränderte Fortführung der bisherigen Arbeitsplatzmaßnahmen
wird mit relativ hohem Kostenaufwand
nur noch zu einer geringen Optimierung der
bereits erreichten Ziele bei der Gesunderhaltung der
Mitarbeiter führen (Berufskrankheiten sind gegenüber
den „Zivilisationskrankheiten“ absolut in den
Hintergrund getreten).
6. Dem gegenüber lassen sich mit relativ geringem
finanziellem Aufwand im beruflichen Setting Maßnahmen
zur Verbesserung des Lebensstils der Mi t-
arbeiter initiieren und nachhaltig organisieren.
7. Die demographische Entwicklung führt zu einem steigenden
ökonomischen Interesse an der Gesunderhaltung
der Mitarbeiter und damit an der konsequenten
Umsetzung von Maßnahmen zur Änderung
des Lebensstils. Dies unterstützt wiederum die individuellen
Bemühungen des Mitarbeiters. Der „return on
invest“ für solche Maßnahmen liegt bei 1:3 bis 1:5.
Damit wird die betriebliche Gesundheitsvorsorge zu
einer sinnvollen betrieblichen Investition, auch aus
ökonomischen Gründen.
8. Kollektive Maßnahmen innerhalb des Betriebes haben
durch die zugrunde liegende Gruppendynamik
eine weitaus höhere Erfolgsquote als individuelle
Einzelmaßnahmen.
9. Wissenschaftliche Studien zeigen ferner, dass der
erforderliche Maßnahmenkatalog standardisierbar
und somit für kollektive Maßnahmen sehr geeignet
ist, ohne dabei den Anspruch auf individuelle Ausprägung
für den einzelnen Mitarbeiter aufzugeben.
10. Der Benefit der Präventionsmaßnahmen stellt sich
für den Mitarbeiter und das Unternehmen nicht erst
nach ungewissen Jahrzehnten ein, sondern bei zahlreichen
Maßnahmen bereits kurzfristig innerhalb
weniger Monate nach ihrem Beginn.
11. Das betriebliche Setting ist wie kein anderes geeignet
als Multiplikator zu dienen, da über die Familien
der Mitarbeiter praktisch die gesamte Bevölkerung
erreicht wird. Die Maßnahmen müssen nur entsprechend
angelegt werden.
12. Die betriebliche Gesundheitsvorsorge ist somit in
der Lage, mittel- bis langfristig eine Sanierung des
kaum noch finanzierbaren Gesundheitswesens zu
bewirken.
Professionelle Lösungsansätze stehen bereits auf dem
Markt zur Verfügung. Aufgabe der Politik ist es, die Rahmenbedingungen
für die Betriebe und die Krankenkassen
so zu verändern, dass der für eine effektive Umsetzung
zwingend erforderliche finanzielle Anreiz nicht nur
bei den Unternehmen, sondern auch bei den Mitarbeitern
spürbar wird.
49
Nutrition-Press
Die eigene Website
Sie träumen vom eigenen Kochbuch-Blog, einer coolen
eigenen Website, einer spannenden Facebook-Profilseite?
Alles ist schnell gebaut. Und wer generell nur vom Urheber
genehmigte Bilder, Texte und Musikstücke verwendet,
die Impressumspflicht beachtet und weiß, dass er für die Inhalte
haftet, macht schon das Allermeiste richtig.
Als Websitebetreiber wie auch als Inhaber
von Twitter- und Facebook-Accounts
haften Sie für Inhalte wie Postings, Kommentare und
RSS-Feeds, denn laut § 7 Abs. 1 Telemediengesetz ist
der Diensteanbieter grundsätzlich für eigene Inhalte auf
seinen Seiten verantwortlich.
Haftung für eigene Inhalte
Gut, wenn Sie fremde Texte auf Ihrer Seite prüfen und
reagieren, wenn Ihnen eine Rechtsverletzung gemeldet
wird. Denn: Sie haften möglicherweise als so genannter
„Störer“ auch dafür. So urteilte das Landgericht Berlin
in einem Fall um einen auf einer Website eingebundenen
RSS-Feed, der ehrverletzende Äußerungen enthielt
(LG Berlin Az.: 27 O 190/10).
Haftung für Links
Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass derjenige,
der den Hyperlink setzt, wie für eigene Informationen
haftet, wenn er sich die Inhalte der fremden Website
zu Eigen macht (BGH AZ I ZR 10/05). Diese Haftung
kann teilweise durch die Er stellung eines „Disclaimers“
vermieden werden. Das ist die ausdrückliche Erklärung,
dass man sich vom Inhalt der verlinkten Website distanziert.
Ratsam ist es, nur ein fache Links zum Beispiel auf
das Logo oder die Adresse der fremden Seite anzugeben
mit dem Beisatz „Weiterführende Informationen“.
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Überprüfen Sie generell und regelmäßig verlinkte
Seiten auf deren Rechtmäßigkeit und löschen die Verlinkung
sofort, wenn Sie Umstände erfahren, aus denen
sich eine offensichtliche Rechtswidrigkeit ergibt.
Haftung für Fotos
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Schadensersatzansprüchen führen.
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Wenn Sie einen Medien-Artikel verlinken, zieht Facebook
automatisch ein Miniaturbild, wenn vorhanden,
mit. Setzen Sie in jedem Fall ein Häkchen beim Button
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Quelle: www.arag.de
(Rund ums Recht
> Mein Recht
> Internetrecht)
50
Der Fachbeirat
des NEM e.V.
stellt sich vor:
Peter Abels
Therapeut, Vorsitzender des European Federation
for Naturopathy e.V. – EFN,
Medizinischer Leiter des Steinbeis-Transfer-Instituts
Gesundheitsprävention, Therapie und Komplementärmedizin
der Steinbeis-Hochschule Berlin – SHB
Fachbereich: Ernährungswissenschaft
Dr. jur. Thomas Büttner
Rechtsanwalt, LL.M.
Fachbereich: Lebensmittelrecht,
Cosmeticrecht, Medizinprodukterecht,
Wettbewerbsrecht,
Verwaltungsrecht, Strafrecht
und Markenrecht
Dr. Bettina C. Elles
Rechtsanwältin, LL.M.
Fachbereich:
Gesellschaftsrecht, Internetrecht,
Markenrecht, Wettbewerbsrecht
und Steuerrecht
Prof. Dr. med. Enno Freye
Arzt; Spezialgebiete Spezielle Schmerztherapie,
Anästhesiologie, Intensivmedizin
und Suchttherapie, Nutrazeutika,
Mikronährstoffe, Zivilisations krankheiten,
Renaturierung
Fachbereich: Ernährungswissenschaft
Dr. Uwe Greulach
Chemiker
Fachbereich:
Lebensmittelchemie,
Qualitäts-Management
Günter Heenen
Steuerberater, Fachberater
für Internationales Steuerrecht
Fachrichtung: Allgemeines Steuerrecht
inkl. Lohn- und Umsatzsteuer,
Internationales Steuerrecht, Bilanzierung,
Betriebswirtschaftliche Beratung
Dr. med. Gottfried Lange
Spezialgebiet Orthomolekulare Medizin
Fachbereich:
Ernährungswissenschaft
Prof. Dr. Dr. h.c. Jan I. Lelley
Spezialgebiet angewandte Mykologie
Fachbereich:
Ernährungswissenschaft
Dr. Peter Mewes
Apotheker; Spezialgebiet
Nahrungsergänzungsmittel
Fachbereich:
Ernährungswissenschaft
Prof. Dr. Dr. Claus Muss
Spezialgebiet Studien
für NEM-Industrie
Fachbereich:
Ernährungswissenschaft
Dr. med. Rainer Mutschler M.A.
Spezialgebiet angewandte Mykologie
Fachbereich:
Ernährungswissenschaft
Prof. Dr. Dr. h.c. Otto Pulz
Spezialgebiet Mikroalgen
Fachbereich:
Ernährungswissenschaft
Prof. Dr. med. Jörg Spitz
Spezialgebiet Präventionsmedizin
Fachbereich:
Ernährungswissenschaft
Prof. Dr. med Wolfgang Wuttke
Spezialgebiet Endokrinologie
Fachbereich:
Ernährungswissenschaft
NEM e.V.
Der NEM-Verband setzt neue Qualitätsmaßstäbe für
Hersteller und Unternehmen durch Selbstkontrolle.
Ziel ist es, ein (Nahrungsergänzungsmittel-) Produkt auf den Markt zu
bringen, dessen Zusammensetzung und Aufmachung inhaltlich geprüft
und somit über der gesetzlichen Forderung liegt, als Selbstkontrolle.
www.nem-ev.de
NEM e.V. Qualitätsmaßstab für Europa
Qualitätsmarke NEM Control ®
Mit Einreichung vorbereiteter und vollständiger Produkt-
Dokumentationen findet eine Abschlussprüfung durch das
NEM-Fachgremium statt. Anträge können nur Mitglieder
des NEM-Verbandes stellen.
Informationen unter www.nem-ev.de
cos
NEM e.V.
Abteilung Cosmetic
NEM e.V. – Abteilung Cosmetic
Das Hauptaugenmerk der Abteilung Cosmetic des NEM e.V. liegt
auf dem Bereich der Naturkosmetik, die eine gesunde Pflege
ermöglicht. Ziel sind wissenschaftlich fundierte Informationen für
Hersteller und Unternehmen sowie Verbraucheraufklärung.
Informationen unter www.cos-ev.de
NEM Verband mittelständischer europäischer Hersteller und Distributoren
von Nahrungsergänzungsmitteln & Gesundheitsprodukten e. V.
Horst-Uhlig-Straße 3 · D-56291 Laudert · Telefon +49 (0)6746/80298-20
Telefax +49 (0)6746/80298-21 · E-Mail: info@nem-ev.de
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