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Nutrition Press_03_Online_05

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Ausgabe Nr. 3 – Oktober 2013 · 4,95 Euro · ISSN 2195-85<strong>05</strong><br />

<strong>Nutrition</strong>-<strong>Press</strong><br />

Fachzeitschrift für Mikronährstoffe<br />

Was ist los<br />

mit unserer Nahrung?<br />

Vergisst die Politik<br />

die Ethik?<br />

Selen<br />

minus 96 %<br />

Natrium<br />

minus 62 %<br />

Eisen<br />

minus<br />

67 %<br />

Magnesium<br />

minus 75 %<br />

Kupfer<br />

minus 93 %<br />

Kalium<br />

minus 75 %<br />

Calcium<br />

minus 70 %<br />

Mikronährstoffe<br />

Vitalstoffe<br />

Vitamin C<br />

minus 80 %<br />

Nahrungsergänzungsmittel<br />

Folsäure<br />

minus 84 %<br />

Hersteller und Vertriebe<br />

Fazit: Deshalb werden wir alle krank!<br />

<br />

www.nutrition-press.com<br />

www.nutrition-press.com


Editorial<br />

Sehr geehrte Leserinnen und Leser,<br />

Immer wieder gibt es über die Medien Hinweise wie:<br />

„Nahrungsergänzungsmittel braucht man nicht“ oder „Vorsicht kann gefährlich für<br />

die Gesundheit sein“. Einer schreibt vom anderen ab, weil es eine Negativnachricht<br />

gibt, die Leserstimmen einbringt. Wir glauben dennoch an das gute der Journalisten.<br />

Die meisten sind eben beeinflussbar durch die Verlage, die wiederum ihr Hauptinteresse<br />

auf Anzeigen legen. Wir glauben an die Zukunft der ehrlichen, gut recherchierenden<br />

Journalisten mit ethischem Anspruch. Die Tendenz dazu ist schon zu sehen.<br />

1. Überdosieren kann man nicht, da klare gesetzliche Regeln getroffen sind,<br />

was die Verzehrempfehlung anbetrifft. Das hat sogar das BFR – das Bundesamt<br />

für Risikobewertung – übersehen: die Behörde, die neulich in der BILD am<br />

Sonntag ihre Falschmeldung veröffentlichen lies. Sogar einzelne Produkte wurden<br />

diskriminiert, die alle gesetzeskonform sind.<br />

2. Nahrungsergänzungsmittel braucht man nicht – ist eine totale Desinformation.<br />

Das Gegenteil ist der Fall. Wer was anderes behauptet lügt und schadet<br />

der Volksgesundheit – und dies ist milde ausgedrückt. Es ist menschenverachtend<br />

und verstößt meiner Meinung gegen die Menschenrechte.<br />

111,23 Millionen Krankheiten und Risikogruppen gibt es in Deutschland. Dies ist<br />

eindeutig statistisch nachgewiesen – also dokumentiert. Die Quellen sind dem<br />

Ver band bekannt. In der nächsten Ausgabe werden wir detailliert darüber berichten.<br />

Das Krankheitsbild hat zum großen Teil etwas mit unserer Nahrung zu tun. Für un sere<br />

Lebensmittel ergibt sich eine erschreckende Bilanz: Vitamine, Min eral stoffe,<br />

Spu ren elemente usw. sind erheblich geschrumpft. Warum nehmen die Behörden<br />

und Ministerien dies nicht endlich zur Kenntnis. Unabhängig von den Giften,<br />

die wir über unsere Nahrung aufnehmen.<br />

Manfred Scheffler<br />

Präsident NEM e.V.<br />

Abnahme der Nährstoffgehalte in den letzten 50 Jahren:<br />

Möhren: Magnesium* minus 75 % Kartoffel: Calcium* minus 70 %<br />

Bananen: Folsäure* minus 84 % Apfel: Vitamin C* minus 80 %<br />

Spinat: Selen** minus 96 % Kresse: Kupfer* minus 93 %<br />

Brokkoli: Kalium* minus 75 % Orangen: Eisen* minus 67 %<br />

Avocados: Natrium* minus 62 %<br />

* Quelle EFN ** Quelle souci-Tabelle<br />

Klar, gibt es auch zusätzliche Gründe unserer mangelhaften Ernährungssituation:<br />

• Genusshafte Ernährung bis hin zur Sucht, Umweltgifte, Intensivierung der<br />

Landwirtschaft (Dünger, Pestizide), exzessiver und einseitiger Anbau, zu frühe<br />

Ernten, lange Transportwege.<br />

Die DGE (vom Staat gestützt) sagt 5 mal am Tag je eine Hand voll Obst und Gemüse<br />

und man hat alle Mikronährstoffe erhalten, die man pro Tag benötigt. Nur wer isst<br />

soviel Obst und Gemüse – die Wenigsten.<br />

Gemeinsam mit unserem wissenschaftlichen Fachbeirat werden wir ehrliche<br />

Öffen t lichkeitsarbeit betreiben. Die Wissenschaft muss sprechen – über Fakten<br />

und was für unsere Gesundheit zu tun ist.<br />

Mit herzlichen Grüßen<br />

Manfred Scheffler<br />

Präsident NEM e.V.<br />

<strong>Nutrition</strong>-<strong>Press</strong> ist die offi zielle<br />

Zeitschrift des NEM e.V.<br />

Verband mittelständischer<br />

europäischer Hersteller und<br />

Distributoren von Nah rungsergänzungsmitteln<br />

& Gesundheitsprodukten<br />

e.V.


<strong>Nutrition</strong>-<strong>Press</strong><br />

Inhalt<br />

5 Lebensmittelindustrie am Pranger•Dr. jur. Thomas Büttner<br />

9 Kontrollpflicht, Kennzeichnung, Import von Lebensmitteln•Dr. H.-Joachim Kopp<br />

13 Risiko = Mehrwertsteuer•Dr. Bettina Elles<br />

17 Umsatzsteuer: Gelangensbestätigung ab dem 01. Oktober 2013•Günter Heenen, Carsten Stritzel<br />

21 Das Burn-out-Syndrom – Energiewende auf Zellebene gefordert•Dr. med. Rainer Mutschler, M. A.<br />

24 Firmicuten – die Dickmacher unter den Darmbakterien: Störungen der Darmflora<br />

in Verbindung mit krankhaftem Übergewicht•Kyra Hoffmann, Sascha Kauffmann<br />

28 Kamillentee alleine ist noch keine Naturheilkunde<br />

und gesunde Ernährung kein Garant für genügend Vitamine und Spurenelemente•Peter Abels<br />

32 Biotin (Vitamin B7, Vitamin H) – Die wichtigsten Funktionen von Biotin<br />

36 Zunahme an Brusttumoren – Prävention und nicht nur Identifikation<br />

ist das Gebot der Stunde! •Prof. Dr. med. Enno Freye<br />

42 Brainfood DHA jetzt auch für Vegetarier und für alle, die Fischöl nicht vertragen•Robert Schneider<br />

44 Nahrungsergänzung braucht man nicht – oder doch?•Andreas Binninger<br />

48 Gesundheitsprävention in Unternehmen•Prof. Dr. med. Jörg Spitz<br />

50 Die eigene Website•ARAG<br />

Impressum<br />

<strong>Nutrition</strong>-<strong>Press</strong><br />

Fachzeitschrift für Mikronährstoffe,<br />

Vitalstoffe, Nahrungsergänzungsmittel,<br />

Hersteller und Vertriebe<br />

<strong>Online</strong>-Ausgabe: ISSN 2195-85<strong>05</strong><br />

Herausgeber: Elite Magazinverlags GmbH<br />

Boslerstraße 29 · 71088 Holzgerlingen<br />

Telefon:+49(0)7<strong>03</strong>1/744-0 · Fax:+49(0)7<strong>03</strong>1/744-195<br />

E-Mail: info@nutrition-press.com<br />

Chefredaktion: Bernd Seitz (V.i.S.d.P.)<br />

Leitender Redakteur: Manfred Scheffler<br />

Redaktion: Gabriele Thum M.A.<br />

Wissenschaftlicher Beirat:<br />

Dr. Gottfried Lange<br />

Prof. Dr. Kurt S. Zänker<br />

Juristischer Beirat: Dr. jur. Thomas Büttner<br />

Gastautoren:<br />

Peter Abels<br />

Andreas Binninger<br />

Dr. jur. Thomas Büttner<br />

Dr. Bettina Elles<br />

Prof. Dr. med. Enno Freye<br />

Günter Heenen<br />

Kyra Hoffmann<br />

Sascha Kauffmann<br />

Dr. H.-Joachim Kopp<br />

Dr. med. Rainer Mutschler, M. A.<br />

Manfred Scheffler<br />

Robert Schneider<br />

Prof. Dr. med. Jörg Spitz<br />

Carsten Stritzel<br />

Grafik/Layout: Melanie Wanner<br />

Technische Abwicklung: Sanela Cutura<br />

Anzeigenabteilung:<br />

Andrea Hiddemann<br />

Telefon: +49 (0)7<strong>03</strong>1/744-110<br />

E-Mail: hiddemann@elite-magazinverlag.de<br />

Bildnachweis: thinkstockphotos.de, fotolia.com<br />

Erscheinungsweise: 3 mal pro Jahr:<br />

Januar, April, Oktober<br />

Einzelpreis: 4,95 Euro, zzgl. Versandkosten<br />

Bestellung der Print-Ausgabe: info@nem-ev.de<br />

Print-Ausgabe: ISSN 2196-1271<br />

<strong>Online</strong>-Magazin und Media-Daten:<br />

kostenlos unter www.nutrition-press.com<br />

Copyright-Hinweis: Die gesamten Inhalte des Magazins<br />

sind urheberrechtlich geschützt. Alle Rechte auf Konzept<br />

und Gestaltung: Elite Magazinverlags GmbH und NEM e.V..<br />

Vervielfältigungen jeglicher Art nur mit ausdrücklicher<br />

Genehmigung der Elite Magazinverlags GmbH<br />

und des NEM e.V.. (alle Anschriften siehe Verlag)<br />

Offizielles Magazin des NEM e.V.:<br />

NEM Verband mittelständischer europäischer<br />

Hersteller und Distributoren von Nahrungs ergänzungsmitteln<br />

& Gesundheitsprodukten e.V.<br />

Horst-Uhlig-Str. 3, 56291 Laudert<br />

Telefon: +49 (0)6746/80 29 82 0<br />

Fax: +49 (0)6746/80 29 82 1<br />

E-Mail: info@nem-ev.de<br />

Internet: www.nem-ev.de<br />

4<br />

www.nutrition-press.com


Recht<br />

Lebensmittelindustrie<br />

am Pranger<br />

Rechtswidrige Internetveröffentlichungen<br />

durch staatliche Behörden – neueste Rechtsprechung<br />

zu § 40 Abs. 1 a) LFGB<br />

Nach einer Reihe von der Öffentlichkeit<br />

verunsichernden Lebensmittelskandalen<br />

wie EHEC, Dioxin, Salmonellen etc., reagierte<br />

der Gesetzgeber reflexartig mit einer erheblichen Verschärfung<br />

der Überwachungs- und Kontrollmöglichkeiten<br />

der zuständigen Überwachungsbehörden gegenüber<br />

der Lebensmittelindustrie. Unter anderem wurde<br />

§ 40 Abs. 1 a) Nr. 2 LFGB eingeführt. Danach informiert<br />

die zuständige Behörde die Öffentlichkeit unter Nennung<br />

der Bezeichnung des Lebensmittels oder Futtermittels<br />

sowie unter Nennung des Lebensmittel- oder<br />

Futtermittelunternehmens, unter dessen Namen oder<br />

Firma das Lebensmittel oder Futtermittel hergestellt<br />

oder behandelt oder in den Verkehr gelangt ist, wenn<br />

der durch Tatsachen hinreichend begründete Verdacht<br />

besteht, dass<br />

1. in Vorschrift im Anwendungsbereich dieses Gesetzes<br />

festgelegte zulässige Grenzwerte, Höchstgehalte oder<br />

Höchstmengen überschritten wurden oder<br />

2. gegen sonstige Vorschriften im Anwendungsbereich<br />

dieses Gesetzes, die dem Schutz der Verbraucherinnen<br />

und Verbraucher vor Gesundheitsgefährdung<br />

oder vor Täuschung oder der Einhaltung hygienischer<br />

Anforderungen dienen, in nicht nur unerheblichem<br />

Ausmaß oder wiederholt verstoßen worden ist<br />

und die Verhängung eines Bußgeldes von mindestens<br />

350,00 Euro zu erwarten ist.<br />

Diese Regelung wurde von zahlreichen staatlichen Behörden<br />

zum Anlass genommen, bei festgestellten Verstößen<br />

gegen das Lebensmittelrecht sogenannte „Internetpranger“<br />

einzurichten. In den Internetprangern wur den<br />

die Namen von Lebensmittelunternehmern und Produktbezeichnungen<br />

veröffentlicht, ohne Rücksicht da -<br />

rauf, ob die festgestellten angeblichen Verstöße gegen<br />

das Lebensmittelrecht rechtskräftig festgestellt waren,<br />

noch fortbestehen oder tatsächlich gewichtig waren.<br />

In der Zwischenzeit hat es zu dieser Fragestellung eine<br />

Vielzahl von Gerichtsentscheidungen gegeben, woraus<br />

sich die Rechtswidrigkeit entsprechender staatlicher<br />

Maßnahmen ergibt.<br />

5


<strong>Nutrition</strong>-<strong>Press</strong><br />

Insbesondere stellte sich zunächst die Frage, ob die nationale<br />

Regelung des § 40 Abs. 1 a) Nr. 2 LFGB gegen<br />

das vorrangige Europäische Recht gemäß Artikel 10 der<br />

Basisverordnung 178/2002/ EG verstößt. Mit dieser<br />

Vorschrift ist ermöglicht, dass, wenn ein hinreichender<br />

Verdacht besteht, dass ein Lebensmittel oder Futtermittel<br />

ein Risiko für die Gesundheit von Mensch oder<br />

Tier mit sich bringen kann, die Behörden unbeschadet<br />

der nationalen oder Gemeinschaftsbestimmungen über<br />

den Zugang von Dokumenten je nach Art, Schwere und<br />

Ausmaß des Risikos geeignete Schritte, die Öffentlichkeit,<br />

über die Art des Gesundheitsrisikos aufzuklären.<br />

Dabei sind möglichst umfassend das Lebensmittel oder<br />

Futtermittel oder die Art des Lebensmittels oder Futtermittels,<br />

das möglicherweise damit verbundene Risiko<br />

und die Maßnahmen anzugeben, die getroffen wurden<br />

oder getroffen werden, um dem Risiko vorzubeugen, es<br />

zu begrenzen oder auszuschalten.<br />

In der Rechtsliteratur wurde deshalb die Auffassung<br />

vertreten, dass Artikel 10 der Verordnung 178/2002/<br />

EG eine abschließende Regelung für die den Behörden<br />

erlaubten Maßnahmen enthält, über die nationales Recht<br />

nicht hinausgehen darf. Dies ist vor allem vor dem Hintergrund<br />

von Relevanz, da Artikel 10 ausdrücklich von<br />

einem Risiko für die Gesundheit ausgeht, während dieser<br />

Maßstab in § 40 Abs. 1a) Nr. 2 LFGB nicht zwingendes<br />

Tatbestandsmerkmal ist.<br />

Das Landgericht München hat in einem Vorab-Entscheidungsersuchen<br />

diese Rechtsfrage dem Europäischen<br />

Gerichtshof vorgelegt. Der EuGH hat mit Urteil<br />

vom 11. 04. 2010 – „Berger“ in der Rechtssache Rs.<br />

§<br />

C-636/11, entschieden, dass Artikel 10 der Verordnung<br />

178/2002/EG nicht einer nationalen Regelung entgegensteht,<br />

nach deren Information der Öffentlichkeit unter<br />

Nennung der Bezeichnung des Lebensmittels und<br />

des Unternehmens, und dessen Namen oder Firma des<br />

Lebensmittels hergestellt, behalten oder in Verkehr gebracht<br />

wurde, unzulässig ist, wenn ein Lebensmittel<br />

zwar nicht gesundheitsschädlich, aber für den Verzehr<br />

durch den Menschen ungeeignet ist. Artikel 10 der Verordnung<br />

beschränke sich nur darauf, den Behörden<br />

eine Informationspflicht aufzuerlegen, wenn ein hinreichender<br />

Verdacht auf Gesundheitsrisiken besteht. Die-<br />

§<br />

se Bestimmung untersagt es jedoch den Behörden<br />

nicht, die Öffentlichkeit zu informieren, wenn ein Lebensmittel<br />

für den Verzehr durch den Menschen ungeeignet,<br />

aber nicht gesundheitsschädlich, ist. Im Ergebnis<br />

hat der EuGH damit klargestellt, dass das europäische<br />

Lebensmittelrecht keine abschließende Regelung<br />

für staatliche Informationen enthält.<br />

6


Recht<br />

Nicht geklärt ist damit jedoch die weitere Frage, ob im<br />

Einzelfall eine entsprechende Veröffentlichung des Lebensmittelunternehmers<br />

auf einer Internetseite den notwendigen<br />

Maßstäben des Verhältnismäßigkeitsprinzips<br />

gerecht wird.<br />

§<br />

Der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg hat<br />

mit Beschluss vom 28. 01. 2013 – Informationen über<br />

Hygienemängel – entschieden, dass eine von der Überwachungsbehörde<br />

vorgenommene Veröffentlichung<br />

auf der Homepage zu festgestellten Hygienemängeln<br />

unverhältnismäßig in die grundrechtlich geschützten<br />

Rechte des Lebensmittelunternehmers<br />

eingreift. Unter anderem stellt der Verwaltungsgerichtshof<br />

Baden-Württemberg darauf ab, dass eine Verbraucherinformation<br />

zu angeblichen Rechtsverstößen<br />

eines Unternehmens für dieses existenzgefährdend<br />

oder sogar existenzvernichtend wirken kann. Das Bundesverfassungsgericht<br />

habe den Ge richten aufgegeben,<br />

wegen der Besonderheiten der Ver breitung von Informationen<br />

über das Internet – insbesondere die schnelle<br />

und praktisch permanente Ver fügbarkeit der Informationen<br />

für jeden, der an ihr interessiert ist, einschließlich<br />

der über Suchdienste erleichterten Kombinierbarkeit<br />

mit anderen relevanten In for mationen, die mit einer Anprangerung<br />

in diesem Me dium verbundenen nachteiligen<br />

Wirkungen für grundrechtlich geschützte Belange<br />

ein gesteigertes Augenmerk zu widmen (BVerfG, Beschluss<br />

des 1. Senats vom 09. 10. 2001, 1 BvR 622/01).<br />

Mit einer Veröffentlichung im Internet werde ohne Zwei fel<br />

in Grundrechte des Antragstellers eingegriffen, die auch<br />

vor Beeinträchtigungen durch schlichtes Verwaltungshandeln<br />

schützen. Betroffen seien die Schutzbereiche<br />

des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung und<br />

der Berufsausbildungsfreiheit sowie des Rechts auf Bewahrung<br />

von Betriebsgeheimnissen sowie das Recht am<br />

eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb. Zudem<br />

würden erhebliche verfassungsrecht liche Bedenken gegen<br />

die Regelung des § 40 Abs. 1 a) LFGB bestehen.<br />

Durch die Anknüpfung an ein Bußgeld von mindestens<br />

350,00 Euro fehlt es an der ausreichend präzisen Bestimmtheit<br />

der Erkennbarkeit für den Betroffenen, ob er<br />

unter den Tatbestand falle. Darüber hinaus bestünden<br />

erhebliche Zweifel, ob § 40 Abs. 1 a) LFGB dem Gebot der<br />

Verhältnismäßigkeit genügt. Dies insbesondere vor dem<br />

Hintergrund, dass § 40 Abs. 1 LFGB keine Regelungen bezüglich<br />

der Dauer der Veröffentlichung vorsehe. Zudem<br />

verlange das Gebot der Ver hältnismäßigkeit, dass die<br />

Schwere der gesetzgeberischen Grundrechtsbe schränkung<br />

bei einer Gesamterwägung nicht außer Verhältnis<br />

zu dem Gewicht der sie rechtfertigenden Gründe bestehe.<br />

Bei Bußgeldtatbeständen in Höhe von 350,00 Euro sei<br />

von Bagatellen auszugehen, die eine mit der Pran gerwirkung<br />

im Internet einhergehenden Intensität der<br />

Grundrechtsbeeinträchtigungen nicht entsprechen.<br />

Ebenfalls nicht hinnehmbar sei, dass<br />

§ 40 Abs. 1 a) LFGB eine zwingende<br />

Pflicht zur Veröffentlichung enthalte.<br />

Damit sei ein angemessener Ausgleich<br />

zwischen dem öffentlichen Interesse an<br />

der Information und dem grundrechtlichen Geheimhaltungsinteresse<br />

nicht mehr gewährleistet. Die genannte<br />

Vorschrift lasse nicht einmal Raum, um besonderen<br />

Fallgestaltungen oder Folgen Rechnung zu tragen und<br />

ein bei der Preisgabe von personen- und unternehmensbezogenen<br />

Informationen im konkreten Einzelfall<br />

drohendes Übermaß abzuwehren. Im Eilverfahren sei<br />

deshalb zugunsten des Lebensmittelunternehmers zu<br />

entscheiden.<br />

Vergleichbar urteilte auch der Bayerische VGH in einem<br />

Beschluss vom 18. März 2013, Az. 9 CE 12.2755. Hierbei<br />

wurde es der zuständigen Behörde untersagt, die<br />

bei einer amtlichen Kontrolle im Betrieb der Antragstellerin<br />

festgestellten Mängel im Internet auf der hierfür<br />

eingerichteten Plattform zu veröffentlichen. Auch dieser<br />

Senat äußerte erhebliche Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit<br />

des § 40 Abs. 1 a) Nr. 2 LFGB. Mit der<br />

geplanten Veröffentlichung werde nachhaltig in Grundrechte<br />

der Antragstellerin eingegriffen. Eingriffe dieser<br />

Art unterliegen dem Gebot der Verhältnismäßigkeit,<br />

welches verlange, dass ein Grundrechtseingriff einem<br />

legitimen Zweck diene und als Mittel zu diesem Zweck<br />

geeignet, erforderlich und angemessen sei. Hierfür<br />

spreche schon das Missverhältnis zwischen § 40 Abs. 1<br />

LFGB und § 40 Abs. 1 a) Nr. 2 LFGB. Während der Behörde<br />

bei der Veröffentlichung von Gesundheitsgefahren<br />

oder der Warnung vor ekelerregenden Lebensmitteln<br />

ein Ermessensspielraum eingeräumt werden<br />

(... soll ... informieren), sei die Behörde im Fall des § 40<br />

Abs. 1 a) Nr. 2 LFGB bereits bei in aller Regel weniger<br />

schwierigen Sachverhalten zu einer Information der<br />

Öffentlichkeit mit namentlicher Nennung des Betriebs<br />

verpflichtet.<br />

7


<strong>Nutrition</strong>-<strong>Press</strong><br />

Dr. jur. Thomas Büttner<br />

Rechtsanwalt, LL.M, Frankfurt a. Main.<br />

Lebensmittelrechtlicher Beirat des NEM e.V.<br />

und Mitglied des Rechtsausschusses des BLL.<br />

Er hat das „OPC“-Urteil des Bundesver wal tungs -<br />

gerichts vom 25. 07. 2007 erstritten und<br />

ist spe zialisiert auf die rechtliche Beratung<br />

von Vertreibern von Nahrungsergänzungsmitteln,<br />

diätetischen Lebensmitteln, angereicherten<br />

Lebensmitteln sowie Kosmetika, Medizinprodukten<br />

und Arzneimitteln.<br />

Angesichts der Schwere des Eingriffs und der zu erwartenden<br />

wirtschaftlichen Folgen für die Betroffenen erscheine<br />

ein Schwellenwert von nur 350,00 Euro für das<br />

prognostizierte Bußgeld völlig unverhältnismäßig. Eine<br />

solche Publikation in den Medien sei auch nicht erforderlich.<br />

Der Tatbestand enthalte keine zeitlichen Vorgaben<br />

für die Neuheit der Veröffentlichung bzw. keine<br />

Löschungsfristen. Eine zeitlich unbegrenzte Information<br />

der Öffentlichkeit über die in einem Betrieb zu einem<br />

bestimmten Zeitpunkt festgestellten Mängel sei jedoch<br />

unverhältnismäßig. Hinzu tritt, dass einmal ins Internet<br />

gestellte Daten in der Folge kaum effektiv gelöscht werden<br />

können, weil die Behörden mit deren Veröffen t-<br />

lichung insoweit die Verfügungsgewalt weitestgehend<br />

verlieren.<br />

Diese Rechtsprechung wurde ferner durch<br />

einen Beschluss des OVG Lüneburg<br />

vom 14. 06. 2013 bestätigt. Das<br />

Oberverwaltungsgericht<br />

führte aus, dass die beabsichtigte<br />

Veröffentlichung<br />

von Grenzwertüberschrei tungen durch ein<br />

Lebensmittel bereits nicht auf eine wirksame Ermächtigungsgrundlage<br />

gestützt werden kön ne. Der Tatbestand<br />

des § 40 Abs. 1 a) LFGB genüge jedenfalls bei der<br />

im Eilverfahren gebotenen summarischen Überprüfung<br />

nicht den verfassungsrechtlichen Vorgaben. Dies ergebe<br />

sich schon daraus, dass er die vorgesehene Information<br />

der Öffentlichkeit nicht zeitlich begrenze. Angesichts<br />

der weitreichenden Verbreitung der vorgesehenen<br />

Informationen durch die jederzeit gegebene Abrufbarkeit<br />

des Internets und ihre erheblichen wirtschaftlichen<br />

Konsequenzen für die betroffenen Lebensmittelunternehmen,<br />

liegen eine besonders drastische Form<br />

des Eingriffs in die grundrechtlich geschützten Positionen<br />

des Lebensmittelunternehmers vor.<br />

Bestätigt wird diese Rechtsprechung ebenfalls durch<br />

ein aktuelles Urteil des VG Düsseldorf vom 16. 04. 2013,<br />

Az. 16 L 494/13. Das VG Düsseldorf führt aus, dass<br />

zwar durch das Urteil des EuGH vom 11. April 2013 geklärt<br />

sei, dass Artikel 10 der Verordnung 178/2002/EG<br />

keine generelle Sperrwirkung für nationale Regelungen<br />

enthalte. Es bleibe jedoch dabei, dass § 40 Abs. 1a)<br />

LFGB erheblichen verfassungsrechtlichen Bedenken<br />

unterliege. Der EuGH habe nicht die Frage geklärt, ob<br />

§ 40a Abs. 1 a) LFGB mit dem deutschen Verfassungsrecht<br />

bzw. mit der Basisverordnung vereinbar ist.<br />

Abschließend ist festzustellen, dass die zitierten Gerichtsentscheidungen<br />

dazu geführt haben, dass in fünf<br />

Bundesländern (Bayern, Baden-Württemberg, Rheinland-Pfalz,<br />

Nordrhein-Westfalen und Hessen) formelle<br />

Vollzugstops entsprechender Veröffentlichungen im Internet<br />

erfolgt sind.<br />

Erfreulicherweise haben somit die Gerichte einer unverhältnismäßigen<br />

Vollzugspraxis der Überwachungsbehörde<br />

zunächst einmal Einhalt geboten. Darüber hinaus<br />

ist davon auszugehen, dass die Rechtmäßigkeit und<br />

Verfassungsmäßigkeit der nationalen Regelungen des<br />

§ 40 Abs. 1a) LFGB zukünftig vor dem Bundesverfassungsgericht<br />

einer Überprüfung unterliegen wird.<br />

Bis dahin sind die Überwachungsbehörden verpflichtet,<br />

in jedem Einzelfall zu überprüfen, ob eine Veröffen t-<br />

lichung von angeblichen lebensmittelrechtlichen Verstößen<br />

im Internet verhältnismäßig ist. Auf der Grundlage<br />

der zitierten Rechtsprechung haben betroffene<br />

Lebensmittelunternehmen aktuell gute Erfolgsaussichten,<br />

sich mit Rechtsmitteln gegen eine solche Veröffentlichung<br />

zu wehren.<br />

8


Recht<br />

Kontrollpflicht, Kennzeichnung<br />

und Import von Öko-Lebensmitteln<br />

Öko-Lebensmittel haben einen festen Platz im Markt erobert<br />

und sind beim Verbraucher weiterhin geschätzt. Zur Regelung<br />

der Öko-Produkte gelten die Öko-Basis-Verordnung Nr. 834/2007<br />

und die Durchführungsverordnungen Nr. 882/2008<br />

und Nr. 1235/2008 zum Import.<br />

Da der Unterschied zwischen Bio- und konventionellen<br />

Erzeugnissen analytisch am<br />

Produkt kaum festzumachen ist wurde ein ausgeklügeltes<br />

Kontrollregime entwickelt, das auf Systemkontrollen<br />

vor Ort beruht und den gesamten Werdegang eines Bio-<br />

Produktes umfasst.<br />

1. Kontrollpflicht<br />

Die Öko-Verordnung regelt sämtliche Lebensmittel mit<br />

Öko-Hinweisen, aber auch z. B. Heimtiernahrung und<br />

Bio-Hefen. Seit 2012 gibt es auch „Bio-Wein“. Weitere<br />

Regelungen durch die Kommission sollen folgen, ggf.<br />

auch noch für Kosmetika. Arzneimittel werden nicht<br />

von der Öko-Verordnung erfasst.<br />

Das Auslösen der Öko-Verordnung und die Kontrollpflicht<br />

ergeben sich durch Kennzeichnung und Werbung.<br />

Grundsätzlich lösen alle Begriffe wie „ökologisch“<br />

oder „biologisch“ oder „Bio“ und „Öko“ die Anwendung<br />

der Verordnung aus.<br />

Erfasst werden bei der Betrachtung nicht nur Hinweise,<br />

die im Etikett der Produkte erscheinen, sondern auch<br />

Angaben in Etikettierung, Werbung und Geschäftspapieren.<br />

Selbst die Führung der Silbe „Bio“ in einer<br />

Marke oder Firmierung, auch wenn diese historisch<br />

belegt ist, führt nach Artikel 23 der Öko-Verordnung<br />

dazu, dass der Verbraucher nach Auffassung des<br />

Ge setzgebers ein Bio-Produkt vermutet. Die Kontrollpflicht<br />

gilt für Erzeugerbetriebe und Hersteller genauso<br />

wie für Einführer, Lagerhalter und grundsätzlich<br />

alle Inverkehrbringer, aber auch für Restaurants und<br />

Kan tinen.<br />

Einzelhandel<br />

Für den Einzelhandel bestehen Ausnahmen von der<br />

Kontrollpflicht. Trotzdem befinden sich viele Einzelhandelsketten<br />

im Öko-Kontrollverfahren, entweder weil sie<br />

Vertriebslager betreiben oder auch, weil an Bedientheken<br />

(Aufbacken, Fleischtheken, Fischtheken) Bio-Produkte<br />

bearbeitet, abgepackt oder gekennzeichnet werden.<br />

Internet-Shops<br />

Die Arbeitsgemeinschaft der Bundesländer (LÖK) hat<br />

festgestellt, dass Internet-Händler im Distanz-/Versandhandel<br />

tätig seien und eine direkte Verkaufshandlung<br />

unter Anwesenheit des Endverbrauchers hier nicht<br />

vorliege und beschlossen: „Der Versandhandel einschließlich<br />

des <strong>Online</strong> Handels über das Internet ist<br />

unabhängig von individuellen Vereinbarungen und der<br />

Zusammensetzung der Käuferschaft kontrollpflichtig.“<br />

Unteraufträge<br />

Unterauftragnehmer, die kontrollpflichtige Tätigkeiten<br />

ausüben, müssen ebenfalls in das Kontrollregime einbezogen<br />

werden. Allerdings gibt es neben der direkten<br />

Anmeldung bei der zuständigen Behörde auch die Möglichkeit<br />

einer indirekten Teilnahme über die Anmeldung<br />

des den Lohnauftrag erteilenden Unternehmens.<br />

9


<strong>Nutrition</strong>-<strong>Press</strong><br />

2. Bio-Kennzeichnung<br />

Obwohl die Öko-Verordnung verschiedene Produktkategorien<br />

und Kennzeichnungsmöglichkeiten beschreibt,<br />

wird fast ausschließlich die 100 %-Bio Variante<br />

genutzt, die eine prominente Bio-Auslobung ermöglicht.<br />

Öko-Hinweise in der Verkehrsbezeichnung<br />

Unter folgenden Voraussetzungen dürfen bei 95 % -100 %<br />

Bio-Produkten Öko-/Bio-Hinweise in der Verkehrsbezeichnung<br />

ohne Festlegung auf einen bestimmten<br />

Wort laut verwendet werden, wie z. B. Bio-<br />

Müsli oder Bio-Apfelsaft. Auch weitere zutreffende<br />

Hinweise auf die ökologische<br />

Erzeugung sind in der Kennzeichnung<br />

möglich.<br />

• Das Lebensmittel besteht überwiegend<br />

aus Zutaten landwirtschaftlichen<br />

Ursprungs; hinzugefügtes<br />

Wasser und Kochsalz werden<br />

nicht berücksichtigt<br />

• Mindestens 95 % der Zutaten landwirtschaftlichen<br />

Ursprungs stammen<br />

aus der ökologischen Produktion;<br />

nicht ökologische Zutaten<br />

müssen zugelassen sein.<br />

• Es dürfen nur Zusatzstoffe, Verarbeitungshilfsstoffe,<br />

Aromastoffe, Wasser, Salz, Zubereitungen<br />

aus Mikroorganismen, Enzyme, Mineralstoffe,<br />

Spurenelemente, Vitamine sowie Aminosäuren und<br />

andere Mikronährstoffe verwendet werden, die zugelassen<br />

sind<br />

• „Zwillingsverbot“: Eine ökologische Zutat darf nicht<br />

zusammen mit der gleichen nicht ökologischen oder<br />

einer Zutat verwendet werden<br />

• Das Lebensmittel ist ohne Verwendung von gentechnisch<br />

veränderten Organismen und auch nicht auf<br />

der Grundlage von gentechnisch veränderten Organismen<br />

hergestellt und auch nicht mit ionisierenden<br />

Strahlen behandelt worden<br />

• Zutaten aus ökologischer Erzeugung sind in der Zutatenliste<br />

immer als solche kenntlich zu machen.<br />

z. B. Tomatensaft*, Meersalz aus ökologischer Erzeugung*<br />

• Kontrollgebot: Erzeugung und Verarbeitung sowie<br />

gegebenenfalls auch Einfuhr und Vermarktung sind<br />

gemäß gültiger Kontrollbestimmungen kontrolliert<br />

und bescheinigt worden<br />

Zutatenkennzeichnung ohne Bio-Mindestanteil<br />

Unter bestimmten Voraussetzungen kann ein jeglicher<br />

Öko-Anteil und sei er noch so gering, ausschließlich in<br />

der Zutatenliste als „öko“ gekennzeichnet werden. Das<br />

EU-Logo ist dann nicht zulässig. Die meisten Voraussetzungen<br />

der 100 %-Kennzeichnung müssen aber erfüllt<br />

sein, nämlich<br />

• Überwiegend landwirtschaftlich<br />

• Nur zugelassene Stoffe<br />

• Zwillingsverbot<br />

• Verbot von GVO und ionisierenden Strahlen<br />

• Kontrollgebot<br />

Einschränkungen in Bezug auf die Hinweise<br />

• Der Hinweis darf nur im Verzeichnis der Zutaten erscheinen<br />

• Der Gesamtanteil der ökologischen Zutaten muss<br />

angegeben werden<br />

• Die Angaben im Zutatenverzeichnis dürfen nicht<br />

hervorgehoben werden<br />

Wild-Produkte mit Bio-Anteil<br />

Diese seltene Kategorie trifft z. B. auf<br />

Fischkonserven zu wie z. B. Sardinen in<br />

Bio-Olivenöl. Der Bio-Hinweis erscheint in<br />

demselben Sichtfeld wie die Verkehrsbezeichnung,<br />

sofern<br />

• die Hauptzutat ein Erzeugnis der Jagd<br />

oder der Fischerei ist<br />

• andere Zutaten landwirtschaftlichen<br />

Ur sprungs ausschließlich ökologisch<br />

sind.<br />

Umstellware<br />

Gelegentlich trifft man auch auf die sogenannte „Umstellware“.<br />

Für Lebensmittel gilt für diesen Fall in der<br />

Kennzeichnung der einzig mögliche Pflichttext „Erzeugnis<br />

aus der Umstellung auf den ökologischen Landbau“<br />

oder „Erzeugnis aus der Umstellung auf die biologische<br />

Landwirtschaft“ ohne jegliche Hervorhebung und ohne<br />

weitere Bio-Hinweise. Voraussetzung ist aber auch<br />

noch, dass das Erzeugnis nur eine pflanzliche Zutat<br />

landwirtschaftlichen Ursprungs enthält und ein Umstellungszeitraum<br />

von mindestens zwölf Monaten eingehalten<br />

wurde.<br />

Produkte mit Anteil Hefe<br />

oder Hefeerzeugnissen<br />

Ab dem 31. Dezember 2013<br />

sind Hefe und Hefeprodukte<br />

zu den Zutaten landwirtschaftlichen<br />

Ursprungs zu rechnen. Das<br />

heißt insbesondere für Hersteller<br />

von Bio-Brot auf strichen,<br />

dass Hefe anteile und Hefeextrakte<br />

nicht mehr als „Mikroorganismenzubereitungen“<br />

unberücksichtigt<br />

bleiben, sondern aus Öko-Hefe gewonnen<br />

worden sein müssen. Es bleibt jedoch die Möglichkeit<br />

bestehen, konventionelle Hefe z. B. bei der<br />

Herstellung von Backwaren einzusetzen, sofern der<br />

Hefeanteil 5 % nicht übersteigt.<br />

10


Recht<br />

Gemeinschaftslogo und Herkunftsangabe<br />

Das EU-Logo muss und darf nur bei Bio-Produkten eingesetzt werden, die unter die<br />

95 % - 100 % Kategorie fallen. Sofern das Logo eingesetzt wird, ist auch die Herkunft<br />

der Zutaten des Lebensmittels anzugeben. Mit der Herkunft ist dabei der Ort gemeint,<br />

an dem der pflanzliche Rohstoff gewachsen ist oder das Tier auf gewachsen<br />

ist, nicht der Verarbeitungsort.<br />

Die Herkunftsangabe muss in folgender Form erfolgen:<br />

• „EU-Landwirtschaft“<br />

• „Nicht-EU-Landwirtschaft“<br />

• „EU-/Nicht-EU-Landwirtschaft“<br />

• Alleinige oder zusätzliche Angabe des Ländernamens bei Erzeugung aller landwirtschaftlichen<br />

Ausgangsstoffe in demselben Land, z. B. „Deutsche Landwirtschaft“.<br />

Zutaten, die weniger als zwei Gewichtsprozent der Gesamtmenge der Zutaten landwirtschaftlichen<br />

Ursprungs ausmachen, können außer Acht gelassen werden. Als<br />

weitere zwingende Kennzeichnungsvorgaben sind festgelegt worden:<br />

• Herkunftskennzeichnung muss unter der Codenummer der Kontrollstelle erscheinen<br />

• die Herkunftskennzeichnung muss in demselben Sichtfeld wie das Gemeinschaftslogo<br />

erscheinen<br />

Das Gemeinschaftslogo darf auch außerhalb der verpflichtenden Kennzeichnung von<br />

vorverpackten Lebensmitteln verwendet werden, wie z. B. in Katalogen, Verkaufsräumen,<br />

auf Internetseiten oder in Geschäftspapieren. Die Angabe der Codenummer mit<br />

Herkunftsangabe ist hier nicht erforderlich. Wohl aber ist die Angabe der Codenummer<br />

des Rechnungsstellers auf Rechnungen über Bio-Waren sowie die Code nummer<br />

des Lieferanten auf den Lieferscheinen erforderlich. Ebenso ist die Kennzeichnung<br />

von blickdichten Umkartons vorverpackter Lebensmittel mit der Codenummer der<br />

Kontrollstelle erforderlich, wie das Verwaltungsgericht Regensburg kürzlich feststellte.<br />

Bei Heimtiernahrung schließen die Mitgliedstaaten die Verwendung des Gemeinschaftslogos<br />

noch aus, da für diese Produktgruppe bisher keine EU-Regeln auf gestellt<br />

wurden, sondern nur private oder nationale Richtlinien bestehen.<br />

Codenummer der Kontrollstelle<br />

Jede Kontrollstelle hat eine eindeutige Kontrollcodierung erhalten; in Deutschland<br />

hat sie die Form „DE-ÖKO-000“, wobei in den letzten drei Ziffern die Nummer<br />

der zugelassenen Stelle steht, die die Kontrolle der letzten Erzeugungs- oder Aufbereitungshandlung<br />

vorgenommen hat“.<br />

3. Einfuhr von Bio-Produkten<br />

Die Einfuhr von Bio-Produkten erfolgt nach verschiedenen Regelungen, die alle<br />

in Verordnung (EG) Nr. 1235/2008 aufgezeigt werden. Wer Bio-Produkte in die EU<br />

einführen möchte, muss sich für diese Tätigkeit allerdings zuerst als Einführer registrieren<br />

und kontrollieren lassen.<br />

Warenbegleitend ist dann jeweils eine Kontrollbescheinigung bei der Verzollung zu<br />

präsentieren, in der der Zoll die Richtigkeit per Sichtvermerk bescheinigt und der<br />

Erste Empfänger in der EU anschließend auf demselben Dokument die Nämlichkeit<br />

der Bio-Lieferung bestätigt.<br />

11


<strong>Nutrition</strong>-<strong>Press</strong><br />

Das Einfuhrgeschäft selbst erfolgt derzeit nach drei<br />

Verfahren.<br />

1) „Drittlandliste“<br />

Das Ausfuhrland ist mit den Produkten die eingeführt<br />

werden sollen auf der sogenannten „Drittlandliste“.<br />

Dies sind derzeit die Länder Argentinien, Australien,<br />

Kanada, Costa Rica, Indien, Israel, Japan, Schweiz,<br />

Tunesien, USA, Neuseeland. Im Anhang sind auch die<br />

für diese Länder autorisierten Kontrollstellen gelistet<br />

und die Produkte, für die die Länder in der Liste stehen.<br />

Eine sorgfältige Überprüfung durch den Einführer ist<br />

erforderlich, sonst übersieht er z. B. Besonderheiten<br />

wie derzeit eine noch aktuelle Aussetzung der Drittlandlistung<br />

für „verarbeitete Lebensmittel“ aus Indien.<br />

2) „Liste anerkannter Kontrollstellen“<br />

Das Ausfuhrland und die betroffenen Produkte sind<br />

in der „Liste anerkannter Kontrollstellen“ erfasst. Diese<br />

Liste wurde zuletzt durch Verordnung (EU) Nr. 586/2013<br />

aktualisiert. Der Geltungsbereich dieses Verfahrens<br />

be trifft nur Länder, die nicht auf der Drittlandliste<br />

stehen.<br />

3) Vermarktungsgenehmigungen<br />

Es handelt sich um ein Antragsverfahren (BLE), in dem<br />

der Importeur darlegt, welche Waren er in welchem<br />

Umfang und woher einführen möchte. Nach Über prüfung<br />

wird eine befristete Genehmigung erteilt, diese<br />

Produkte einzuführen und zu vermarkten.<br />

Dieses Verfahren wird jedoch auslaufen; es sollen<br />

– ab 01. 07. 2013 für in Anhang IV gelistete Kontrollstellen/Erzeugnisse<br />

keine Vermarktungsgenehmigungen<br />

mehr erteilt werden<br />

– ab 01. 07. 2014 keine neuen Vermarktungsgenehmigungen<br />

mehr erteilt werden<br />

– ab 01. 07. 2015 bestehende Vermarktungsgenehmigungen<br />

ihre Gültigkeit verlieren<br />

Wichtig für den Einführer ist es, dass sämtliche sogenannte<br />

„Erste Empfänger“ in der EU für das Öko-<br />

Kontrollverfahren anzuzeigen ist. Sofern der Einführer<br />

einen Dienstleister mit dieser Aufgabe betraut, ist auch<br />

dieser ins Verfahren zu melden; ansonsten kann die<br />

Folge sein, dass ein Bio-Produkt seinen Bio-Status aus<br />

formalen Gründen verliert.<br />

Die Regelung der Produktion, des Inverkehrbringens<br />

und der Einfuhr von Öko-Lebensmitteln und auch der<br />

Vollzug dieser Regelungen sind inzwischen äußerst<br />

komplex geworden, so dass die Europäische Kommission<br />

auch schon laut darüber nachgedacht hat,<br />

ob nicht die Kontrollen verstaatlicht werden sollen oder<br />

ob gar die gesamte Öko-Regelung zugunsten privater<br />

Standards wieder abgeschafft werden sollte.<br />

Dr. H.-Joachim Kopp,<br />

LACON-Institut, Offenburg<br />

12


Steuern<br />

Risiko = Mehrwertsteuer<br />

Nahrungsergänzungsmittel wie auch diätetische Lebensmittel<br />

befinden sich sozusagen an der Schnittstelle zwischen Lebensund<br />

Arzneimitteln, und damit auch zwischen dem regulären<br />

und dem ermäßigten Umsatzsteuersatz von 7 % . 1<br />

Ihre Einordnung ist abhängig von der Zugehörigkeit zu bestimmten<br />

Zolltarif-Nummern. Sie kann im Auftrag des Herstellers, bei spielsweise<br />

durch einen Sachverständigen vorgenommen werden, rechtlich<br />

belastbar ist jedoch in diesem Zusammenhang nur eine Zolltarifauskunft<br />

. 2<br />

Was aber ist zu tun, wenn die Einordnung<br />

durch den Zoll nicht zufriedenstellend<br />

ausfällt oder nachträglich, womöglich mit Rückwirkung,<br />

geändert wird?<br />

Aktuelle Praxis der Finanzbehörden<br />

In der Beratungspraxis taucht immer häufiger das Problem<br />

auf, dass im letztgenannten Fall, Produkte vom<br />

Finanzamt aus dem ermäßigten Umsatzsteuersatz<br />

ausgenommen werden, obwohl an dem Produkt und<br />

sei ner Präsentation keinerlei Änderungen vorgenommen<br />

wurden.<br />

eine erneute Einholung, d. h. die Überprüfung einer bereits<br />

erteilten ZTA 3 . Möglich ist ein solches Vorgehen<br />

des Finanzamtes selbst dann, wenn eine verbindliche<br />

ZTA erteilt wurde, denn selbst diese bietet keine endgültige<br />

Sicherheit. 4<br />

In der Regel wird das Finanzamt dabei so vorgehen,<br />

dass es zunächst eine unverbindliche Zolltarifauskunft<br />

(ZTA) einholt und dann auf deren Basis entscheidet.<br />

Dies kann erstmalig geschehen, möglich ist aber auch<br />

1 Vgl. dazu: „Welches ist der richtige Steuersatz“ – Die unverbindliche Zolltarifauskunft als Antwort, <strong>Nutrition</strong> <strong>Press</strong> 1 –<br />

Januar 2013, S. 44 ff.<br />

2 Zu Einzelheiten und zum Verfahren der verbindlichen Zolltarifauskunft siehe BMF <strong>05</strong>. 08. 2004, - IV B 7 - S 7220 - 46/04 -,<br />

BStBl 2004 I, 638.<br />

3 Eine bereits erteilte uvZTA wird schlicht ungültig, wenn sich die zugrunde liegende zolltarifliche Einreihung oder der in<br />

der Auskunft ausgewiesene Umsatzsteuersatz ändert.<br />

4 Im Allgemeinen gilt eine vZTA sechs Jahre. In bestimmten Fällen (z. B. Veröffentlichung einer Einreihungsverordnung,<br />

Änderung in der Auslegung der Nomenklatur auf internationaler Ebene oder andere Möglichkeiten, die in den Durchführungsvorschriften<br />

für den Zollkodex vorgesehen sind) kann die Gültigkeit einer VZTA aber vorher erlöschen. In solchen<br />

Fällen hat der Wirtschaftsbeteiligte die Möglichkeit, bei den Zollbehörden beantragen, die VZTA für eine Übergangszeit<br />

weiter verwenden zu dürfen (so genannte „Vertrauensschutzfrist“). Einem solchen Antrag wird nur<br />

stattgegeben, sofern die gesetzlich vorgeschriebenen Bedingungen hierfür erfüllt sind.<br />

13


<strong>Nutrition</strong>-<strong>Press</strong><br />

Als nachteilige Konsequenz ergibt sich auf steuerlich<br />

er Ebene ein Änderungsaufwand, der regelmäßig,<br />

namentlich bei rückwirkender Änderung der Einreihung,<br />

zu einer aufwändigen Umsatzsteuerberichtigung führt.<br />

Daraus entstehende Nachzahlungen können nicht immer<br />

durch Zuzahlungen der beteiligten Geschäftspartner<br />

abgefangen werden. Wurde bereits direkt an den<br />

Endverbraucher verkauft, bleibt diese Möglichkeit verschlossen.<br />

In jedem Fall sind in der Regel erhebliche<br />

Beträge aufzubringen und zudem entsteht ein oft erheblicher<br />

Verwaltungsaufwand.<br />

Auch ohne eine Rückwirkung können sich nachteilige,<br />

wirtschaftliche Konsequenzen aus dem geringeren Nettoerlös<br />

oder einer Verteuerung des Produktes ergeben.<br />

An die veränderte, zolltarifliche Einordnung knüpfen<br />

sich unter Umständen weitere Konsequenzen für Einund<br />

Ausfuhr von Produkten. Zudem kann auch für die<br />

Verkehrsfähigkeit im Innland eine Arzneimittelzulassung<br />

erforderlich werden, die bekanntermaßen nur mit<br />

großem Aufwand zu erreichen ist.<br />

Beispielfälle<br />

Wichtig und wohl auch im Hinblick auf die Gesamtrechtsordnung<br />

fragwürdig, ist in diesem Zusammenhang<br />

der Umstand, dass die Einstufung als Arzneiware<br />

keinesfalls von einer tatsächlichen, nachweisbaren<br />

therapeutischen Wirkung des betreffenden Produktes,<br />

sei es Nahrungsergänzungsmittel oder diätetisches<br />

Lebensmittel, abhängt. Unter Umständen kann eine<br />

solche Einreihung auch dann festgesetzt werden, wenn<br />

der Hersteller von einer Auslobung entsprechender<br />

Eigenschaften völlig abgesehen hat. 5<br />

Ausreichend ist vielmehr, dass die verantwortliche Zollbehörde<br />

zu der Auffassung gelangt, die Voraussetzungen<br />

für die Einreihung in die Position 3004 der kombinierten<br />

Nomenklatur („KN“) seien erfüllt. 6<br />

Solche Ergebnisse sind, insbesondere im Hinblick auf<br />

die unermüdlichen Bemühungen des europäischen Gesetzgebers<br />

um die Eliminierung aller Produkte, deren<br />

gesundheitsbezogene Auslobung nicht außerhalb jeden<br />

Zweifels, wissenschaftlich nachweisbar ist, schwer nachvollziehbar.<br />

Nährstoffkonzentration<br />

Im Rahmen der behördlichen Prüfungspraxis wird besonders<br />

häufig an das Kriterium der „Konzentration der<br />

enthaltenen Wirkstoffe“ angeknüpft. Liegt diese „deutlich<br />

höher als die empfohlene Tagesdosis“ reicht dies<br />

vom Standpunkt der Zollbehörde und damit auch für<br />

das Finanzamt oft bereits aus, da Angaben über die zu<br />

verabreichende Menge und die Art der Anwendung<br />

für Nahrungsergänzungsmittel und diätetische Lebensmittel<br />

ohnehin zwingend vorgeschrieben sind und somit<br />

auch die weiteren Voraussetzungen vorliegen.<br />

Entgegen der ausdrücklichen Formulierung in der KN:<br />

„Ein aktiver Wirkstoff ist eine chemisch definierte Substanz,<br />

eine chemisch definierte Gruppe von Substanzen<br />

oder ein Pflanzenextrakt. Diese aktiven Substanzen<br />

müssen medizinische Eigenschaften zur Verhütung oder<br />

Behandlung von spezifischen Krankheiten, Leiden oder<br />

deren Symptomen haben (ErlKN zu Kapitel 30 (KN)<br />

Anm. 1. 1)“. Die Zollbehörden tendieren eindeutig dazu,<br />

jeden in einem Produkt enthaltenen Inhaltstoff als<br />

Wirkstoff zu bewerten, ganz unabhängig davon, ob er<br />

tatsächlich als „Wirkstoff“ in diesem Sinn anzusehen<br />

5 Vgl. BFH-Urteil vom 04. 11. 20<strong>03</strong> - VII R 58/02; BFH-Urteil in BFHE 190, 501, 5<strong>05</strong> sowie EuGH-Urteil in EuGHE 1998,<br />

I-8357.<br />

6 Die Position 3004 erfasst Arzneiwaren. Nicht in diese Position einzureihen sind nach Ziff. 1 a. der Anmerkungen zu<br />

Kapitel 30, Nahrungsmittel wozu insbesondere auch diätetische Lebensmittel zählen. Aus den Zusätzlichen Anmerkungen<br />

zu Kapitel 30 ergibt sich, dass die Einreihung unter die Position 3004 zwingend an das Vorliegen der folgenden,<br />

Voraussetzungen geknüpft ist:<br />

Die Zubereitungen sind in Pos. 3004 einzureihen, wenn auf dem Etikett, der Verpackung oder dem Beipackzettel<br />

folgende Angaben gemacht werden:<br />

a) die spezifischen Krankheiten, Leiden oder deren Symptome, bei denen die Erzeugnisse verwendet werden sollen;<br />

b) die Konzentration des enthaltenen Wirkstoffs oder der enthaltenen Wirkstoffe;<br />

c) die zu verabreichende Menge und<br />

d) die Art der Anwendung. (...)<br />

Bei Zubereitungen auf der Grundlage von Vitaminen, Mineralstoffen, essentiellen Aminosäuren oder Fettsäuren muss<br />

die Menge dieser Stoffe pro auf dem Etikett angegebener Tagesdosis deutlich höher sein, als die für den Erhalt der<br />

allgemeinen Gesundheit oder des allgemeinen Wohlbefindens empfohlene Tagesdosis.<br />

7 RDA werden nicht international einheitlich festgelegt. So unterscheiden sich beispielsweise die in den USA geltenden<br />

RDA signifikant von den innerhalb der EU geltenden Werte. Sowohl die Gültigkeit, als auch die Genauigkeit der Vorgaben<br />

steht zudem wissenschaftlich in Frage, da grundsätzlich wie bei allen Bewertungsmethoden, verschiedenste<br />

Ansätze und Kriterien gewählt werden können.<br />

8 § 21 Abs. 2 Ziffer 1 DiätVO.<br />

14


Anzeige /<br />

ist, also ob ihm tatsächlich eine „heilende oder prophylaktische Wirkung“ im Zusammenhang<br />

mit der Wirkung des Produktes zukommen kann. Hierdurch erhöht sich das<br />

allgemeine Risiko für die Hersteller erheblich, da letztlich jeder Inhaltsstoff auf dem<br />

Prüfstand steht.<br />

Als „deutliche Überschreitung“ gelten dabei, entsprechend den Erläuterungen zur KN<br />

Werte, die „mindestens dreimal höher“ als die normalerweise empfohlene Tagesdosis<br />

(Recommended Daily Allowance – RDA) sind.<br />

Hierzu ein kleiner Exkurs: Die RDA geben die Mengen von essentiellen Nährstoffen<br />

an, die nach dem aktuellen wissenschaftlichen Kenntnisstand für ausreichend angesehen<br />

werden, den täglichen Bedarf nahezu jedes gesunden Menschen zu decken.<br />

Sie enthalten keine Aussagen über die täglich zulässige Höchstmenge des betreffenden<br />

Stoffes, hier liegen die RDA häufig sogar weit unter der Menge, die durch natürliche<br />

Nahrungsaufnahme möglich wäre. 7<br />

Dies könnte insgesamt zu dem Schluss verleiten, hieraus ergäbe sich für den Hersteller<br />

zumindest bei der Entwicklung eines Produktes im Falle der Einhaltung dieser<br />

Werte eine gewisse Rechtssicherheit. Diese Annnahme ist jedoch unzutreffend.<br />

Tatsächlich unterliegt der Bestand an RDA Festlegungen sowohl in Bezug auf die Zahl<br />

der erfassten Nährstoffe, als auch in Bezug auf die festgelegten Werte, ständiger<br />

Überarbeitung und stellt damit eine unberechenbare Variable dar. Aus diesem Grund<br />

ist es also durchaus möglich, dass ein Produkt, dessen Gehalt an Inhaltsstoffen ursprünglich<br />

innerhalb der empfohlenen Grenzwerte lag, infolge der Erweiterung und/<br />

oder Änderung der RDA Festlegungen für einen beliebigen Inhaltsstoff, ohne weiteres<br />

als Arzneiware eingestuft wird.<br />

Therapeutische oder Prophylaktische Zweckbestimmung<br />

Weiter wird von den Zollbehörden an das 1. Kriterium der KN, der Verwendung im<br />

Zusammenhang mit „die spezifischen Krankheiten, Leiden oder deren Symptomen“<br />

angeknüpft. Auch hier ist es möglich, dass einem Produkt, dessen Bestimmung vom<br />

Hersteller z. B. nur mit „Nahrungsergänzungsmittel“ bezeichnet wird, nach einer Gesamtbewertung<br />

der Präsentation durch die Behörden eine entsprechende heilende<br />

oder vorbeugende Zweckbestimmung beigelegt wird. Ist ein diätetisches Lebensmittel<br />

einzureihen, so wird dieser Schluss beinahe durchgängig aus der gesetzlich vorgesehenen<br />

Zweckbeschreibung 8 gezogen.<br />

Änderungen der Einreihung können sich schließlich auch noch aus anderen Gründen<br />

ergeben, dies geschieht etwa, wenn sie aufgrund des Erlasses einer EU-Verordnung<br />

dem damit gesetzten Recht nicht mehr entspricht,<br />

wenn sie mit der Auslegung einer Nomenklatur<br />

nicht mehr vereinbar ist, weil beispielsweise<br />

die Erläuterungen zum harmonisierten<br />

System oder zur kombinierten Nomenklatur geändert<br />

worden sind oder aufgrund neuer Erkenntnisse<br />

bzw. modernerer Herstellungsverfahren<br />

und Materialien die Auffassung zum Einreihungsergebnis<br />

neu überdacht werden musste.


<strong>Nutrition</strong>-<strong>Press</strong><br />

Lösungsansätze: Die richtige Strategie<br />

Es ist vorauszuschicken, dass es bedingt durch die Verschiedenheit der Ursachen,<br />

die für die oben dargestellte Rechtsänderung eine Rolle spielen können, nicht generell<br />

möglich sein wird, sich vor den durch eine Einreihung unter Position 3004 entstehenden<br />

Risiken zu schützen.<br />

Dr. Bettina Elles, LL.M.,<br />

Schadbach Rechtsanwälte,<br />

Frankfurt a. Main, Fach -<br />

li cher Beirat des NEM e. V.<br />

(Präventive) Lösungsansätze<br />

Eine präventive Berücksichtigung der Veränderung bzw. des Hinzutretens von RDA<br />

würde hellseherische Fähigkeiten voraussetzen. Möglich und sinnvoll ist es allerdings,<br />

die Präsentation des Produktes präventiv zu optimieren. Das bedeutet, dass –<br />

unter Einhaltung aller zwingenden gesetzlichen Vorgaben – alle Angaben auf Verpackung<br />

und Beipackzettel auf kritische Formulierungen untersucht und gegebenenfalls<br />

abgeändert werden. Diese Möglichkeit bietet sich in allen geschilderten Fällen<br />

an und hat sich in unserer Praxis bereits im außergerichtlichen Bereich als überwiegend<br />

erfolgreich erwiesen.<br />

Auf die Problematik einer „Überdosierung“ kann nur nach einer Einreihung als Arzneiware<br />

reagiert werden. Insbesondere wegen der damit drohenden verschärften<br />

Zu lassungsvoraussetzungen wird es dabei in der Regel nicht ratsam sein, die veränderte<br />

Einreihung einfach hinzunehmen. Für manche Hersteller bietet sich hier die Veränderung<br />

der Rezeptur als Lösung an.<br />

Kommt dieser Ansatz nicht in Betracht kann es sich durchaus wiederum als sinnvoll<br />

erweisen, die Präsentation des Produktes entscheidend zu bearbeiten 9 . Dies gilt<br />

selbst dann, wenn einer der Inhaltsstoffe in einer die RDA mehr als das dreifache<br />

überschreitenden Dosis enthalten ist. Veränderungen müssen dabei umfassend an<br />

den Angaben auf Verpackung und Beipackzettel vorgenommen werden. Diese Vorgehensweise<br />

kann sich trotz der zwingenden Vorgaben der DiätVO auch für diätetische<br />

Lebensmittel anbieten. Werden Veränderungen vorgenommen, ist grundsätzlich<br />

nach Abschluss eine neue ZTA zu beantragen.<br />

Rechtsmittel<br />

Neben den aufgezeigten präventiven und/oder außergerichtlichen Reaktionsmöglichkeiten<br />

bleibt natürlich immer die Möglichkeit, im Rahmen von Einspruchsverfahren<br />

und darauf folgenden Klageverfahren gegen die auf der geänderten Einreihung<br />

basierenden Steuerbescheide vorzugehen.<br />

Die Finanzbehörden sind dabei in den seltensten Fällen tragfähigen, rechtlichen Argumenten<br />

zugänglich, sodass eine Abhilfe im Einspruchsverfahren kaum zu erwarten<br />

sein wird. Ähnliches gilt für die Finanzgerichte, die in der 1. Instanz sehr häufig geneigt<br />

sind, die Argumentation der Finanzbehörden zu übernehmen. Deutlich besser<br />

werden die Aussichten für die Kläger allerdings vor den Obergerichten. Das bedeutet<br />

allerdings selbstverständlich ein langwieriges, aufreibendes und kostenintensives<br />

Verfahren, das teilweise durchgeführt werden muss, obwohl die unerwünschten<br />

Steuerbescheide ihre Gültigkeit behalten.<br />

Fazit<br />

Für Nahrungsergänzungsmittel und diätetische Lebensmittel besteht grundsätzlich<br />

ein akutes Risiko der (Neu-) Einreihung in die Position 3004 KN als Arzneiware.<br />

Neben der weiterhin gültigen Empfehlung sich durch die Beantragung einer ZTA<br />

zunächst Klarheit zu verschaffen, ist dazu zu raten, auch der Rezeptur und besonders<br />

der Präsentation der Produkte große Aufmerksamkeit zu widmen und diese gerade<br />

unter Berücksichtigung dieses Risikos zu prüfen und ggf. auch anzupassen. Insgesamt<br />

sollten diese Maßnahmen unbedingt von fachlich kompetenten Beratern begleitet<br />

werden.<br />

16<br />

9 Nach einer aktuellen Entscheidung des FG Niedersachsen vom 10. <strong>05</strong>. 2012, Az.: 16 K<br />

281/11, kommt es sogar allein auf die Aufmachung des Produktes an. Das Verfahren<br />

ist zur Zeit beim BFH abhängig.


Steuern<br />

Umsatzsteuer:<br />

Gelangens be stätigung<br />

ab 01. 10. 2013 –<br />

jetzt aktiv werden!<br />

Speziell im Hinblick auf die Belegnachweise, die in der sogenannten<br />

Umsatzsteuer-Durchführungsverordnung (UStDV)<br />

ge regelt sind, gab es zum 01. Januar 2012 eine praktisch bedeutsame<br />

Neuerung, die sogenannte „Gelangensbestätigung“<br />

Mit dem grenzüberschreitenden Wa renverkehr<br />

sind viele steuerliche Fragen<br />

eng verbunden. Ein zentraler Themenkomplex dabei ist<br />

die Umsatzsteuer. Der innergemeinschaftliche Warenverkehr<br />

sowie die Ausfuhrlieferungen sind regelmäßig<br />

von der Idee geprägt, dass eine Umsatzbesteuerung<br />

im Bestimmungsland der Ware erfolgen soll. Dies hat<br />

konsequenter Weise zur Folge, dass die Ware im Land<br />

des Lieferanten von der Umsatzbesteuerung zu befreien<br />

ist (z. B. als steuerbefreite innergemeinschaftliche<br />

Lieferung oder als Ausfuhrlieferung) und im Bestimmungsland<br />

der dortigen Umsatzsteuer zu unterwerfen<br />

ist (z. B. als steuerpflichtiger innergemeinschaftlicher<br />

Erwerb oder als steuerpflichtige Einfuhr).<br />

Voraussetzung für das komplexe Zusammenspiel von<br />

Steuerbefreiung im Ursprungsland und Steuerpflicht im<br />

Be stimmungsland ist unter anderem, dass die Ware tatsächlich<br />

über die Grenze gelangt und entsprechende<br />

Buch- und Belegnachweise hierüber geführt werden können.<br />

War es bislang ausreichend, dass der Abnehmer<br />

der Ware versichert, die Ware in ein anderes EU-Land<br />

zu befördern und dort zu verwerten, müssen deutsche<br />

Lieferanten zukünftig nachweisen, dass bei innergemeinschaftlichen<br />

Lieferungen die gelieferten<br />

Gegenstände auch tatsächlich im EU-Ausland an gekommen<br />

sind – anderenfalls können diese Lieferungen<br />

nicht steuerfrei erfolgen. Für den Nachweis sieht § 17 a<br />

UStDV die Gelangensbestätigung vor. Diese Regelung<br />

i st zwar bereits seit dem 01. Januar 2012 in Kraft,<br />

wur de jedoch aufgrund massiver Gegenwehr bis lang<br />

im Rahmen einer Übergangsregelung nicht ange wendet.<br />

Zum 01. Oktober 2013 endete diese Übergangsregelung<br />

– Unternehmer die regelmäßig Waren an Unternehmer<br />

mit Ansässigkeit im EU-Ausland verkaufen sollten<br />

daher aktiv werden und sich über die praktischen<br />

Auswirkungen dieser Regelung informieren und sich<br />

entsprechend vorbereiten.<br />

Die Gelangensbestätigung kann dabei grundsätzlich in<br />

jeder die erforderlichen Angaben enthaltenden Form<br />

erbracht werden; sie kann auch aus mehreren Dokumenten<br />

bestehen, aus denen sich die geforderten Angaben<br />

insgesamt ergeben. Folgende Angaben sind ab<br />

dem 01. Oktober jedoch zwingend erforderlich:<br />

• Namen und Anschrift des Abnehmers (= Unternehmen<br />

im EU-Ausland)<br />

• Wie bei jeder normalen Rechnung auch die handelsübliche<br />

Bezeichnung und die Menge der gelieferten<br />

Ware. Bei Fahrzeugen im Sinn des § 1b Abs. 2 UStG<br />

erwartet das Finanzamt zusätzlich die Angabe der<br />

Fahrzeug-Identifikationsnummer.<br />

17


<strong>Nutrition</strong>-<strong>Press</strong><br />

• Es muss der Ort und der Monat des Erhalts der Ware<br />

schriftlich festgehalten werden.<br />

• Bei Abholung der Ware durch den Abnehmer, muss dieser<br />

nachträglich bestätigen, dass die Ware tatsächlich<br />

ins EU-Ausland gelangt ist.<br />

• Das Datum der Ausstellung der Gelangensbestätigung<br />

oder der anderen Nachweispapiere.<br />

• Die Unterschrift des Abnehmers. Bei elektronischer<br />

Übermittlung ist keine Unterschrift erforderlich, wenn<br />

der Abnehmer aus den anderen Papieren zu entnehmen<br />

ist. Die Unterschrift des Abnehmers kann auch<br />

von einem von dem Abnehmer Beauftragten oder von<br />

einem zur Vertretung des Abnehmers Berechtigten<br />

geleistet werden. Dies kann z. B. ein Arbeitnehmer<br />

des Abnehmers sein, ein selbständiger Lagerhalter,<br />

der für den Abnehmer die Ware entgegen nimmt, ein<br />

anderer Unternehmer, der mit der Warenannahme<br />

beauftragt wurde, oder in einem Reihengeschäft der<br />

tatsächliche (letzte) Abnehmer am Ende der Lieferkette.<br />

Sofern an der Vertretungsberechtigung für das<br />

Leisten der Unterschrift des Abnehmers im konkreten<br />

Einzelfall Zweifel bestehen, ist der Nachweis der<br />

Vertretungsberechtigung zu führen (dies gilt nicht,<br />

wenn die Gelangensbestätigung neben der Unterschrift<br />

auch einen Firmenstempel des Abnehmers<br />

enthält). Dieser kann sich aus anderen Unterlagen,<br />

die dem liefernden Unternehmer vorliegen, ergeben<br />

(z. B. aus dem Lieferauftrag bzw. Bestellvorgang).<br />

In der am 22. März 2013 verabschiedeten „Elften Verordnung<br />

zur Änderung der Umsatzsteuer-Durchführungsverordnung“<br />

(BR-Drs. 66/13 vom 04. 02. 2013)<br />

finden sich drei grundlegende Aussagen zur Gelangensbestätigung,<br />

die Unternehmer bei ihren Vorbereitungen<br />

unbedingt beachten sollten:<br />

Wahlrecht: Der Nachweis, dass die Ware bei der innergemeinschaftlichen<br />

Lieferung tatsächlich ins EU-Ausland<br />

gelangt ist, „kann“ durch die Gelangensbestätigung<br />

nachgewiesen werden. Es dürfen jedoch auch alternative<br />

Nachweismöglichkeiten gewählt werden. Der<br />

Nachweis muss also nicht zwingend durch die Gelangensbestätigung<br />

erbracht werden, sondern kann auch<br />

anhand anderer Unterlagen erfolgen. Es empfiehlt sich<br />

jedoch die Verwendung der Gelangesbestätigung nach<br />

Muster der Finanzverwaltung (abrufbar z. B. im Internet<br />

bei IHK Rhein-Neckar, Ihr Steuerberater ist sicher<br />

gerne behilflich), da sämtliche erforderlichen Vorgaben<br />

dort berücksichtigt werden. Welche Alternativen möglich<br />

sind hängt davon ab, ob die Ware bei einer innergemeinschaftlichen<br />

Lieferung befördert oder versendet<br />

wird (siehe unten).<br />

Starttermin: Die neuen Nachweisregelungen zur Gelangensbestätigung<br />

sind grundsätzlich ab 1. Oktober<br />

2013 anzuwenden. Bis zum 31. Dezember 2013 wird es<br />

jedoch nicht beanstandet, wenn die Buch- und Belegnachweise<br />

nach der bis Ende 2011 gültigen Rechtslage<br />

erbracht werden. (vgl. BMF vom 16. 09. 2013, IVD3-<br />

S7141/13/10001).<br />

Liefervariante: Ob die Gelangensbestätigung zum Einsatz<br />

kommt oder andere Nachweismöglichkeiten hängt<br />

davon ab, ob die Ware ins Ausland befördert oder versendet<br />

wird. Denkbar sind bei der Beförderung die Eigenbeförderung<br />

und die Abholfahrt sowie bei der Versendung<br />

die Warenbewegung durch einen Kurier, durch<br />

eine Spedition oder durch die Post.<br />

Bei der Eigenbeförderung (z. B. mit firmeneigenen Lkw)<br />

empfiehlt sich die Verwendung des Musters der Gelangensbestätigung<br />

der Finanzverwaltung. Die Unterzeichnung<br />

der Gelangensbestätigung durch den Abnehmer<br />

sollte dann vor Herausgabe der Ware zur Bedingung gemacht<br />

werden.<br />

Auch im Fall der Selbstabholung der Ware durch den<br />

Abnehmer sollte die Gelangensbestätigung nach amtlichem<br />

Muster verwendet werden – natürlich darf die<br />

Gelangensbestätigung auch erst am Ende der Abholfahrt<br />

ausgestellt werden. An dieser Stelle sei darauf<br />

hingewiesen, dass in solchen Abholfällen seit jeher besondere<br />

Sorgfaltspflichten gelten, welche durch die Gelangensbestätigung<br />

nicht außer Kraft gesetzt sind (hierzu<br />

jüngst BFH Urteil vom 14. 12. 2012 – XI R 17/12,<br />

Vertrauensschutz bei fehlerhaftem Identitätsnachweis).<br />

Bei der Versendung der Ware als innergemeinschaftliche<br />

Lieferung durch eine Spedition – egal ob vom Lieferanten<br />

oder vom Abnehmer beauftragt – kommen als<br />

Alternative zur Gelangensbestätigung auch folgende<br />

Nachweise in Betracht:<br />

• Frachtbrief: Es genügt als Nachweis für die Umsatzsteuerfreiheit<br />

der innergemeinschaftlichen Lieferung<br />

der handelsrechtliche Frachtbrief (§ 17a Abs. 3 Satz 1<br />

Nr. 1a UStDV i.d.F. ab 01. 10. 2013).<br />

• Konnossement: Der Nachweis kann auch durch ein<br />

Konnossement oder durch Doppelstücke des Frachtbriefs<br />

oder den Konnossements erbracht werden.<br />

Hinweis: Der Frachtbrief oder das Konnossement müssen<br />

die Unterschriften des deutschen Unternehmers und<br />

die Empfangsbestätigung des Abnehmers enthalten.<br />

18


Steuern<br />

Die Unterschrift des Spediteurs ist nicht nötig. Ist der Versendungsbeleg ein Frachtbrief<br />

(z. B. CMR-Frachtbrief), muss dieser vom Absender als Auftraggeber des Frachtführers,<br />

also dem Versender des Liefergegenstands, unterzeichnet sein (beim CMR-<br />

Frachtbrief in Feld 22).<br />

• Der Nachweis, dass die Ware ins EU-Ausland gelangt ist, kann auch durch eine<br />

Bescheinigung des Spediteurs erfolgen (§ 17a Abs. 3 Satz 1 Nr. 1b UStDV i.d.F. ab<br />

01. 10. 2013).<br />

Bei Einschaltung eines Kurierdienstleisters kommen anstatt der Gelangensbestätigung<br />

als Nachweis folgende Unterlagen in Betracht (§ 17a Abs. 3 Satz 1 Nr. 1c UStDV<br />

i.d.F. ab 01. 10. 2013):<br />

• Vorlage der schriftlichen oder elektronischen Auftragserteilung des Kuriers und<br />

• Protokoll des Kurierdienstleisters, das den Transport bis zur Ablieferung beim Kunden<br />

im EU-Ausland lückenlos dokumentiert (sog. Tracking-and-Tracing-Protokoll).<br />

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<strong>Nutrition</strong>-<strong>Press</strong><br />

Nachweisführung zur innergemeinschaftlichen Lieferung bei Versendung durch<br />

Postdienstleister<br />

• Bei Postsendungen an Kunden im EU-Ausland würde die Gelangensbestätigung<br />

nicht zum gewünschten Ziel führen. Bei der Versendung der Ware über einen Postdienstleister<br />

kommt folgende Nachweisführung in Betracht (§ 17a Abs. 3 Satz 1 Nr.<br />

1d UStDV i.d.F. ab 01. 10. 2013):<br />

• Empfangsbescheinigung des Postdienstleisters über die Entgegennahme der an<br />

den Abnehmer adressierten Postsendung und<br />

• Nachweis über die Bezahlung der Lieferung.<br />

Es genügt bei Versendung als innergemeinschaftliche Lieferung durch einen Postdienstleister<br />

jedoch auch, wenn wie bei Versendung durch einen Kurier die Auftragserteilung<br />

und das Tracking-and-Tracing-Protokoll als Nachweis aufbewahrt werden.<br />

Praxishinweis: Die Gelangensbestätigung kann auch als sogenannte Sammelbestätigung<br />

ausgestellt werden. In der Sammelbestätigung können Umsätze aus bis zu<br />

einem Quartal zusammengefasst werden. Die Sammelbestätigung nach einem Quartal<br />

ist auch bei der Pflicht zur monatlichen Abgabe von Umsatzsteuer-Voranmeldungen<br />

zulässig.<br />

Beispiel:<br />

Der liefernde Unternehmer hat mit einem Kunden eine ständige Geschäftsbeziehung<br />

und liefert in den Monaten Juli bis September Waren, über die in insgesamt 150 Rechnungen<br />

abgerechnet wird. Der Kunde kann in einer einzigen Gelangensbestätigung<br />

den Erhalt der Waren unter Bezugnahme auf die jeweiligen Rechnungsnummern hinweisen.<br />

Als Zeitpunkt des Warenerhalts kann der jeweilige Monat angegeben werden.<br />

Die Unternehmensführung sollte in den nächsten Wochen klären, für welche<br />

Kunden die Gelangensbestätigung oder eine andere Nachweisführung ab dem<br />

1. Oktober 2013 am meisten geeignet ist.<br />

Günter Heenen<br />

Dipl.-Kfm., Dipl.-Hdl.<br />

Günter Heenen,<br />

Steuer berater<br />

und Fachberater<br />

für internationa les<br />

Steuerrecht,<br />

NeD Tax Kanzlei<br />

Günter Heenen<br />

Carsten Stritzel<br />

Dipl.-Oec., Steuerberater<br />

Grenzüberschreitende<br />

Steuerberatung<br />

Ganz ohne Komplikationen dürfte die Umstellung des Nachweisverfahrens nicht vonstattengehen.<br />

Denn die Regelung zur Gelangensbestätigung ist – kaum verwunderlich<br />

– eine rein deutsche Maßnahme und viele unternehmerische Kunden im EU-<br />

Ausland dürften wenig Verständnis dafür aufbringen, Zusatzarbeiten aufgebürdet zu<br />

bekommen. Um bei diesen Kunden ein Einsehen zu bewirken, empfiehlt es sich daher,<br />

die entsprechenden Konsequenzen bei fehlender Gelangesbestätigung darzulegen,<br />

nämlich, dass ansonsten deutsche Umsatzsteuer für die Warenlieferung in Rechnung<br />

gestellt werden muss. Die Vorsteuer würde der EU-Unternehmer dann nur im<br />

Wege des sogenannten Vorsteuervergütungsverfahren wieder erstattet bekommen -<br />

und dieser Erstattungsweg ist für den Kunden in der Regel (zeit-) aufwändig und führt<br />

bis zur Erstattung unter Umständen zu Liquiditätsengpässen.<br />

Tipp: Weigert sich ein EU-Kunde also, das Gelangen der Ware ins EU-Ausland zu bestätigen,<br />

könnte das Darlegen des geschilderten Szenarios – Ausweis Umsatzsteuer<br />

in Rechnung und Vorsteuervergütungsverfahren – zu einer Akzeptanz der Gelangensbestätigung<br />

beim EU-Kunden führen. Um diese Schwierigkeiten nicht erst ab dem<br />

1. Januar 2014 zu bekommen, empfiehlt es sich dringend, bereits heute aktiv zu<br />

werden und die Vorkehrungen für die Gelangensbestätigung oder die alternativen<br />

Nachweisführungen anzugehen. Dies kann zum Beispiel auch die rechtzeitige Information<br />

von Geschäftspartnern im Ausland in Form eines kurzen Formschreibens<br />

einschließen um etwaige Fragen im Vorfeld erörtern zu können. Auch sollte eine<br />

Rücksprache mit Ihrem steuerlichen Berater erfolgen, um die getroffenen bzw. beschlossenen<br />

Maßnahmen rechtssicher beurteilen zu lassen.<br />

20


Ernährung / Prävention Ernährung<br />

Das Burn-out-<br />

Syndrom –<br />

wenn die Lichter<br />

ausgehen –<br />

Energiewende<br />

auf Zellebene<br />

gefordert!<br />

Die Energiewende ist deutschlandweit in aller Munde. Jede Firma,<br />

jede Behörde, jede Fabrik muss sich darum kümmern, dass jederzeit<br />

genug Energie zur Verfügung steht – und zwar genau dort,<br />

wo sie gebraucht wird! Dabei sollte das teure Gut Energie so nachhaltig<br />

und sparsam wie möglich gewonnen und verteilt werden.<br />

Wird die Energiewende hin zu mehr regenerativen Energien nicht<br />

gut geplant und durchgeführt, dann wird es zu Stromausfällen kommen,<br />

viel gefürchtet und von Kritikern oft vorhergesagt: Die Lichter<br />

werden ausgehen, die Fabriken stillstehen, nichts geht dann mehr.<br />

Wer derzeit in Fragen der Energieversorgung mitentscheidet, kommt schnell<br />

auf die Idee, sich Systeme genauer anzusehen, die schon lange eine optimierte<br />

und nachhaltige Energieversorgung praktizieren. Auf diese Weise kann man lernen,<br />

wie solch funktionierende Netze und erfolgreiche Transportmöglichkeiten funktionieren.<br />

Und diese gut erprobten Abläufe können – nach einer geeigneten Anpassung – auf<br />

die eigene Energieversorgung übertragen werden. Ebenso kann man aus Pannen und<br />

Fehlfunktionen solcher Systeme seine Schlüsse ziehen und gegebenen falls deren Notfallund<br />

Reparaturmaßnahmen übernehmen.<br />

21


<strong>Nutrition</strong>-<strong>Press</strong><br />

Körperzellen sind energieoptimiert<br />

Körperzellen und -organe sind solche Systeme, die ihre<br />

Energieversorgung schon seit Jahrtausenden optimiert haben.<br />

Die Evolution hat dafür gesorgt, dass fast jede Zelle<br />

ihre eigenen „Energiekraftwerke“ hat: die Mitochondrien.<br />

Sie bilden stetig energiereiche Moleküle, das sogenannte<br />

Adenosintriphosphat, kurz ATP, das universell überall in<br />

der Zelle als Energielieferant verwertbar ist. Bei seiner Nutzung<br />

wird ATP gespalten und seine Spaltprodukte können<br />

später in den Mitochondrien wiederum zu energiereichem<br />

ATP zusammengefügt werden. Die Menge ATP, die jeder<br />

Mensch auf diese Weise täglich ab- und wieder aufbaut,<br />

beträgt in etwa der seines Körpergewichtes! Weil ATP direkt<br />

in der Zelle produziert wird, sind die Wege zum Ort der<br />

Energienutzung immer sehr kurz, daher stellt die Kurzlebigkeit<br />

des Zellenergie-Trägers in der Praxis keine Schwierigkeit<br />

dar.<br />

Wenn jedoch etwas in den Mitochondrien schiefläuft,<br />

dann hat das natürlich Auswirkungen auf die Energiebereitstellung.<br />

Die optimale Versorgung mit Energie wird<br />

dann nicht mehr erreicht. Die Zelle sucht und findet<br />

Alternativ-Lösungen, die jedoch den Bedarf an ATP in der<br />

Zelle nur unzureichend decken können. Die Folgen sind<br />

klar: Der Stoffwechsel verlangsamt sich. Die Zelle konzentriert<br />

sich auf ihre lebenserhaltenden Vorgänge, andere<br />

müssen „warten“. Es entstehen Stoffe, die sich in den<br />

Zellen sonst nicht in dem Ausmaß bilden. Die Zellen<br />

können diese nicht rechtzeitig entsorgen, daher sammeln<br />

sie sich an. Die Langzeitfolgen sind vorhersehbar, wie auch<br />

bei der Energie wende in der realen politisch-wirtschaftlichen<br />

Welt: Nichts geht mehr – Burn-out!<br />

Burn-out ist mehr als der psychische Knock-out<br />

Alle wissen: Burn-out ist ein sehr aktuelles Problem in unserer<br />

Gesellschaft. Es gibt kaum eine Firma oder Behörde,<br />

die nicht Ausfälle von Mitarbeitern wegen Burn-out kennt.<br />

Früher waren es vor allem die Manager, die „ausgebrannt“<br />

waren. Man stellte sich damals den typischen Börsenmakler<br />

vor, der ständig unter Strom stand, mit mehreren Telefonen<br />

und Computern gleichzeitig hantierte und wichtige,<br />

folgenschwere Entscheidungen zu treffen hatte. Das Bild<br />

hat sich gründlich gewandelt. Heute weiß man, dass jeder,<br />

vom Chef bis zum kleinen Angestellten, vom Burn-out betroffen<br />

sein kann. Jeder zweite Arbeitnehmer fühlt sich<br />

gestresst, jeder fünfte überfordert. Burn-out, Depression<br />

und Angstzustände waren 2011 für 73.200 Menschen der<br />

Grund vorzeitig in Rente zu gehen. Insgesamt 53 Millionen<br />

Krankheitstage waren 2012 psychischen Störungen geschuldet<br />

1 . Damit steht psychosozialer Stress als Auslöser<br />

für Burn-out fest. Doch ist das alles? Sind die Ursachen für<br />

Burn-out wirklich ausschließlich in der Psyche, dem Gehirn<br />

und in den Lebenseinstellungen des Betroffenen zu finden?<br />

Definitiv nicht! Burn-out ist auch eine körperliche Erkrankung.<br />

Burn-out ist sogar im Labor messbar. Werden die<br />

körperlichen Ursachen beseitigt, dann können sich Burnout-Patienten<br />

meist sehr schnell wieder in ihren (Berufs-)<br />

Alltag integrieren und gleichzeitig erfolgreich an der psychischen<br />

Seite der Erkrankung arbeiten. Oder noch besser:<br />

Wer um die körperliche Seite der Erkrankung weiß,<br />

kann gezielt vorbeugen und den Burn-out verhindern.<br />

Gerade für Firmen ist dieses Wissen bares Geld wert, denn<br />

mit den richtigen Maßnahmen ist es möglich, lange Krankheitsausfälle<br />

von Mitarbeitern frühzeitig abzuwenden.<br />

Die Lösung ist in den Mitochondrien zu finden<br />

Der Weg zu Prävention und Behandlung von Burn-out läuft<br />

demnach natürlich über die Mitochondrien der Betroffenen.<br />

Ein Neuer Zweig der Medizin hat sich diesem Weg<br />

verschrieben: die Regenerative Mitochondrien-Medizin<br />

(RMM). Sie sucht an erster Stelle durch gezielte Laboranalysen,<br />

wo bei einem – aktuell oder präventiv – von Burnout<br />

Betroffenen die Schwachstelle des Energiesystems<br />

steckt. Häufig spielen dabei (vergangene) Infektionen<br />

( z. B. Borreliose) oder/und unterschwellige Entzündungen<br />

1 Lohmann-Haislah: Stressreport Deutschland 2012. Psychische Anforderungen, Ressourcen und Befinden. 1. Auflage.<br />

Dortmund: Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin, 2012.<br />

2 Kuklinski, B.: „Das HWS-Trauma“, Aurum-Verlag, Bielefeld, 2006.<br />

3 Gröber, U.: „Arzneimittel und Mikronährstoffe“, Wissenschaftliche Verlagsgesellschaft Stuttgart, 2. Auflage 2012,<br />

S. 53 bis 90.<br />

4 Seminar „Klinische Mitochondrien- und Umweltmedizin“ Fortbildungsveranstaltung für Ärzte<br />

und Therapeuten sowie Studierende an der Viadrina 2012 und 2013; siehe auch www.mito-medizin.de.<br />

22


Ernährung / Prävention<br />

(z. B. im Darm) eine Rolle, die in der Schulmedizin bis dato<br />

keine Beachtung finden. Auch psychische und körperliche<br />

Traumata (insb. HWS 2 ) können eine wichtige Rolle spielen.<br />

Alle diese Störeinflüsse wirken sich langfristig über oxidativen<br />

und nitrosativen Stress schädigend auf die Mitochondrien<br />

der Betroffenen aus.<br />

Ebenso ohne Behandlung durch die herkömmliche Medizin<br />

bleiben Belastungen mit Umweltgiften (Schwermetalle,<br />

organische Stoffe, etc.), die leicht in die Mitochondrien<br />

eindringen und dort zu Fehlfunktionen führen können.<br />

Gesunde können diese schädlichen Stoffe meist gut entgiften.<br />

Menschen mit Mitochondrien-Schäden (sogenannte<br />

sekundäre Mitochondriopathien) hingegen zeigen häufig<br />

ungünstige Variationen (Polymorphismen) in ihren Entgiftungsenzymen,<br />

sodass dieselben Umweltgifte bei ihnen<br />

mehr Schäden anrichten können. Hinzu kommen bestimmte<br />

alltägliche Gewohnheiten: Rauchen, Alkohol, Ernährung<br />

sowie Bewegung und Entspannung haben alle<br />

großen Einfluss auf die Gesundheit der Mitochondrien.<br />

Nicht vergessen werden dürfen auch die in vielen Fällen<br />

negativen Auswirkungen von Medikamenten auf die Mitochondrien<br />

(insb. Antibiotika, Chemotherapeutika u. a.) 3 .<br />

Weiterhin ist das Verdauungssystem ein zentraler Punkt<br />

für die Mitochondrien: Die durch die westliche Ernährungsweise<br />

leider sehr häufigen Fehlbesiedelungen in<br />

Dünn- und Dickdarm führen nicht selten zu Nährstoff-<br />

Defiziten, die langfristig auch die Mitochondrien treffen.<br />

Die RMM begegnet all diesen schädlichen Einflüssen<br />

durch eine spezielle Therapien-Kombination, die individuell<br />

auf die Patienten ausgerichtet wird.<br />

Wie therapiert die Regenerative Mitochondrien-<br />

Medizin?<br />

Die richtigen Mikronährstoffe spielen eine zentrale Rolle in<br />

der RMM. Durch oben genannte Störungen kommt es bei<br />

den Betroffenen zu einer mangelhaften Versorgung mit<br />

Nährstoffen und gleichzeitig zu einem erhöhten Bedarf<br />

daran. Um diese Situation zu entschärfen, empfiehlt es<br />

sich – insbesondere bei akuten Fällen des Burn-outs – zuerst<br />

über Mikronährstoff-Infusionen die Situation unter<br />

Umgehung des Darmes zu verbessern. Eine Darmsanierung<br />

sollte parallel dazu gestartet werden, damit sich so<br />

ein mög licher Entzündungsherd im Darm beruhigen kann,<br />

eine normale Nährstoffversorgung in absehbarer Zeit wieder<br />

möglich wird und dann auch ggf. auf eine orale Einnahme<br />

der benötigten Mikronährstoffe gewechselt werden kann.<br />

Entgiftungskuren mit Komplexbildnern und/oder Algen<br />

(Chlo rella) zur Entgiftungsunterstützung und stoffliche Hilfen<br />

mit Antioxidantien und Co. gehören ebenso zur RMM,<br />

wenn entsprechende Belastungen nachweisbar sind. Weiterhin<br />

ist die Versorgung mit gesunden Ölen (viel Omega-<br />

3-Fettsäuren) sehr zu empfehlen und eine individuelle Ernährungsumstellung<br />

auf ballaststoffreiche Kost mit viel<br />

Gemüse. Ein besonderer Blick sollte bei der Ernährung unbedingt<br />

in Richtung der Unverträglichkeiten von Nahrungsmitteln<br />

gehen. Diese sind viel häufiger als gemeinhin angenommen.<br />

Dass der spezielle Zucker aus Milch und Milchprodukten<br />

(Laktose) oft ein Problem ist, das ist in Deutschland<br />

inzwischen weitgehend anerkannt. Auch die Zöliakie<br />

als Reaktion gegen das Klebeeiweiß (Gluten) der gängigen<br />

Getreidearten ist als Krankheit etabliert. Doch die Unverträglichkeiten<br />

gegen Fruchtzucker (Fruktose), den Zuckeraustauschstoff<br />

Sorbit, und/oder andere Unverträglichkeiten<br />

gegen Getreide oder weitere Nahrungsmittel sind nicht<br />

so leicht zu ermitteln und auch die Akzeptanz dafür ist bei<br />

Ärzten und Patienten bisher eher schlecht. Dabei sind diese<br />

Unverträglichkeiten und das Meiden der entsprechenden<br />

Lebensmittel ein wichtiger Schlüssel zur Gesundung<br />

eines kranken Darmes. Weitere energieliefernde oder entlastende<br />

Therapien (Laser, Infrarot-Sauna, IHHT, spezielle<br />

Phytotherapie, ganzheitliche Zahnmedizin, antientzündliche<br />

Therapien u. a.) komplettieren das Portfolio der RMM 4 .<br />

So gelingt es die Mitochondrien der Betroffenen zur Regeneration<br />

anzuregen und eine Energiewende zurück zum<br />

optimalen System in den Zellen einzuleiten. Der ganze<br />

Mensch wird wieder besser mit Energie versorgt und<br />

kommt zu Kräften. Vielen Patienten geht es sogar nach der<br />

Behandlung besser als jemals zuvor.<br />

Erst der Körper dann die Psyche<br />

Bei all den Erfolgen auf körperlicher Ebene sollte man<br />

die psychische Seite des Burn-outs keinesfalls vergessen!<br />

Wer sich ständig selbst überfordert, den unbarmherzigen<br />

Perfektionismus auf seine Fahnen geschrieben<br />

hat, es immer allen recht machen will und nicht mal<br />

schaut, ob er denn seine eigenen Bedürfnisse wirklich erfüllt<br />

bekommt, der wird auch nach einer Mitochondrien-<br />

Therapie Gefahr laufen, erneut in die Burn-out-Falle zu geraten.<br />

So kann der Schritt danach nur heißen, mit neugewonnener<br />

Kraft seine bisherige Lebensweise (selbst-)<br />

kritisch unter die Lupe zu nehmen und geeignete Maßnahmen<br />

einzuleiten, um falsche Verhaltensweisen zu verändern<br />

– am besten geschieht dies natürlich unter fachkundiger<br />

Anleitung. Daher gehört zu einer guten RMM-Therapie<br />

des Burn-out immer auch das Angebot der Psychotherapie.<br />

Denn die RMM gehört im besten Sinne des Begriffes<br />

zu den ganzheitlichen Therapien! Sie macht es damit möglich,<br />

dass Burn-out bald ein Problem von gestern sein wird.<br />

Dr. med. Rainer Mutschler,<br />

M.A.<br />

Centrum für integrative<br />

Me dizin (CFI), Speyer, und<br />

Leiter des Ausbildungsganges<br />

„Klinische Mito chondrienund<br />

Umweltmedizin“<br />

an der Viadrina, Fachlicher<br />

Beirat des NEM e. V.<br />

• www.cfi-speyer.de<br />

• www.mito-medizin.de<br />

23


<strong>Nutrition</strong>-<strong>Press</strong><br />

Firmicuten: Die Dickmacher<br />

unter den Darmbakterien –<br />

Störungen der Darmflora<br />

in Verbindung mit krankhaftem<br />

Übergewicht<br />

Übergewicht und Fettleibigkeit können eine mikrobielle Ursache<br />

haben. So kann eine falsch zusammengesetzte Darmflora zusätz liche<br />

Kalorien aus Ballaststoffen produzieren.<br />

Sicher hat der ein oder andere von Ihnen<br />

diese Gedanken mit ein wenig Neid auch<br />

schon mal im Kopf gehabt: „Der kann ja essen was er<br />

will – und nimmt einfach kein Gramm zu!“ Gleichzeitig<br />

fragt man sich dann, warum es so vielen Menschen<br />

genau anders ergeht. Sie quälen sich mit Zurückhaltung<br />

und das Gewicht will trotzdem nicht weichen. Jede kleine<br />

Sünde findet ihren Weg und landet schließlich als<br />

hartnäckige Fettpolster auf den Hüften. Dort machen<br />

sie sich es gemütlich und bleiben. Naja, sagt man sich<br />

dann, der eine kann es eben besser verwerten und der<br />

andere schlechter. „Ach und die Gene sind sowieso<br />

schuld daran, da kann man einfach nichts machen“ –<br />

es klingt nach einem naivem Spruch, an dem – nach<br />

neuesten Forschungen – aber mehr dran sein könnte,<br />

als bisher vermutet wurde.<br />

Der Amerikaner Jeffrey Gordon und sein Team von der<br />

Washington University School of Medicine aus St. Louis,<br />

haben im Wissenschaftsmagazin Nature im Jahre 2004<br />

Ergebnisse vorgelegt, die allen bisherigen Konzepten<br />

über die Entstehung der Fettleibigkeit einen Umschwung<br />

geben könnten. Sie konnten im Tierversuch an Mäusen<br />

und später auch an der menschlichen Darmflora einen<br />

eindeutigen Zusammenhang von Fettleibigkeit und bestimmten<br />

Darmflorastörungen feststellen.<br />

Während wir mit unseren „schuldigen Genen“ selbstverständlich<br />

unsere Erbanlagen meinen, zeigte Gordon<br />

mit seiner Studie, dass unsere vielfältigen bakteriellen<br />

Mitbewohner eine entscheidende Rolle spielen. Jener<br />

buchstäblich Milliarden von Mikroben nämlich, die unser<br />

Verdauungssystem besiedeln.<br />

Die menschliche Mikrobiota<br />

Forscher gehen davon aus, dass im Darm ca. 100 Billionen<br />

Bakterien leben, die sich auf 500 bis 1000 Bakterienarten<br />

verteilen. Die Darmflora ist nur in sehr<br />

geringem Ausmaß erforscht. Bekannt ist, dass die<br />

Darmbakterien eine wichtige Funktion in der Immunabwehr,<br />

Produktion von Vitaminen und auch in der<br />

Krebsprävention einnehmen. In der modernen Naturheilkunde<br />

wird daher in Therapie und Prävention großen<br />

Wert auf eine gesunde Darmflora gelegt. Laboruntersuchungen<br />

geben Aufschluß über den jeweiligen<br />

Bakterienstatus. Abweichungen können gut mit Probiotika<br />

(= Gabe von lebenswichtigen Darmbakterien,<br />

z. B. Laktobazillen) behandelt werden.<br />

Neu ist die Untersuchung des Verhältnisses von Firmicuten<br />

zu Bakteriodetes bei der Therapie von Adipositas<br />

(krankhaftes Übergewicht). Die Firmicuten sind<br />

eine Gruppe von ca. 270 Bakterienarten, die in der<br />

Lage sind, aus Ballaststoffen Kalorien herzustellen.<br />

Die Bakteriodetes sind sogenannte „physiologische“,<br />

also „gute“ Darmbakterien, die die schädlichen Auswirkungen<br />

der Firmicuten verhindern können.<br />

24


Ernährung / Prävention<br />

Was bedeutet das für die Patienten im Alltag? Es bedeutet,<br />

dass Patienten mit einem hohen Firmicutenanteil<br />

auch aus Lebensmitteln, die im allgemeinen als gesund<br />

bezeichnet werden, wie z. B. Obst und Gemüse sowie<br />

Vollkornprodukte, überdurchschnittlich viel Kalorien herstellen<br />

können. Eine Ernährungstherapie, wie sie<br />

übli ch e r weise bei Fettleibigkeit verordnet wird, kann<br />

daher häufig an den unsichtbaren Mitbewohnern im<br />

Darm scheitern. Diese Begebenheit läßt die Betroffenen<br />

oft verzweifeln. So wurden Therapien häufig mit<br />

dem Ergebnis beendet, da sie ja eh (scheinbar) nichts<br />

brachten.<br />

Seit der Entdeckung der Firmicuten, ist es deshalb<br />

auch ratsam, grundsätzlich in der Therapie von Übergewicht<br />

und seiner Folgeerkrankungen, z. B. auch Diabetes<br />

Typ II (Altersdiabetes), die Diagnose und ggf. Therapie<br />

der Darmflora, mit zu berücksichtigen.<br />

Die Diagnose von Darmflorastörungen beinhaltet – neben<br />

einem Anamnesegespräch – in jedem Fall auch<br />

ei nen ausführlichen Kyberstatus (Darstellung der wich -<br />

t i gsten Leitkeime), sowie Entzündungsmarker, ggf. noch<br />

Funktionsmarker für die Bauchspeicheldrüse und Leber/Galle.<br />

Zudem sollte auch das Verhältnis der Fir -<br />

micuten zu den Bakteriodetesbakterien ermittelt werden.<br />

Ein erhöhtes Verhältnis, wie bei der o. g. Patientin, zeigt,<br />

dass eine Milieustörung vorliegt. Ein „Ausmerzen“<br />

der schlechten Firmicuten wäre – naturheilkundlich betrachtet<br />

– nur ein bloßes „Herumdoktern“ an den Symptomen.<br />

Wichtig ist hier eine ganzheitliche Therapie, die<br />

fallweise eine gründliche Darmreinigung (z. B. mit Colon-Hydro-Therapie),<br />

die Gabe hochwertiger Pro biotika,<br />

eine individuelle Ernährungstherapie sowie ggf. darmschleimhautaufbauende<br />

Maßnahmen beinhalten sollte.<br />

Seit den Veröffentlichungen von Gordon konnte mehrfach<br />

gezeigt werden, dass eine bestimmte Gruppe<br />

von Darmbakterien, die Firmicuten, bei einem Teil von<br />

fettleibigen Menschen zu hoch ist. Diese Gruppe von<br />

Mikroben sind in der Lage, sogar aus Ballaststoffen<br />

Kalorien herzustellen.<br />

25


<strong>Nutrition</strong>-<strong>Press</strong><br />

26


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Um den therapeutischen Effekt so effektiv wie möglich zu gestalten,<br />

sollten die Probiotika möglichst hochdosiert sein. Bewährt haben<br />

sich in unseren Praxen, die Gabe von Breitbandprobiotika, die mindestens<br />

1 Milliarde lebensfähige Keime pro Milliliter sowie eine hohe<br />

Anzahl verschiedener Bakterienstämme enthalten.<br />

Die Therapie eines gestörten Darmmilieus nimmt Zeit in Anspruch.<br />

Wir sprechen hier gerne sinnbildlich von einem Marathon und keinem<br />

Sprint. Berücksichtigt man den Bereich den man therapieren<br />

will: Denn die gesamte Fläche des Verdauungstraktes beträgt<br />

ca. 400 qm, dies entspricht in etwa der Größe eines Fußballfeldes.<br />

Schon ein Kleinkind benötigt 2 Jahre, um seine Darmflora aufzubauen<br />

und zu trainieren, ein kranker Erwachsener benötigt mindestens<br />

1 Jahr, um eine gestörte Darmflora wieder herzustellen. Das<br />

sollte der Patient wissen und auch verstehen. Darum sollte es in der<br />

Therapieplanung immer berücksichtigt werden.<br />

Wichtig finden wir, sich in der Therapie des Darmes von einem erfahrenen<br />

Therapeuten begleiten zu lassen. Alleingänge, insbesondere<br />

ohne vorherige ausreichende Diagnostik, führen in der Regel<br />

nicht zum gewünschten Erfolg.<br />

Darum sagen wir:<br />

Erst richtig diagnostizieren, dann erfolgreich therapieren!<br />

Kyra Hoffmann<br />

Heilpraktikerin und zertifizierte<br />

Cellsymbiosis-Therapeutin.<br />

Tätig in der Ausbildung von<br />

Heilpraktikern und Ärzten so wie<br />

in der Erwachsenen bildung.<br />

Fachautorin und Co-Autorin<br />

des Buches „Der Burnout Irrtum“.<br />

• www.naturheilkund l iche -<br />

medizin.de<br />

Sascha Kauffmann<br />

Heilpraktiker mit Schwerpunkt<br />

Diagnose und Therapie<br />

von Stoffwechselerkran kungen,<br />

Nahrungsmittelunverträg -<br />

lich keiten sowie Autoimmun -<br />

er krankungen. Er ist zudem<br />

auch als Referent undvFachautor<br />

tätig.<br />

• www.saschakauffmann.de<br />


<strong>Nutrition</strong>-<strong>Press</strong><br />

Kamillentee alleine ist noch<br />

keine Naturheilkunde<br />

und ge sunde Ernährung kein<br />

Garant für genügend Vita mine<br />

und Spuren elemente<br />

Was macht eigentlich Naturheilkunde aus?<br />

Sind Naturheilkunde und Schulmedizin<br />

überhaupt kompatibel? Um es<br />

mit den Worten der NRW<br />

Gesundheitsministerin Frau<br />

Barbara Steffens auszudrücken:<br />

„… beide Medizin richtungen<br />

sollten für den Bürger<br />

ein SOWOHL ALS<br />

AUCH sein.“<br />

Naturmedizin ist in ihrer<br />

Gesamtheit so facettenreich<br />

wie die Natur selbst. Der Mensch ist<br />

aus der Natur entstanden und benötigt daher<br />

für seine Gesunderhaltung die Natur. Bei<br />

genauerer Betrachtung eines Erkrankten,<br />

können in der Natur sehr häufig die Bestandteile<br />

gefunden werden, die zu einer Heilung notwendig<br />

sind. Das bedeutet für Therapeutinnen und Therapeuten:<br />

Ursachenfindung. Nicht das Symptom, sondern die<br />

Ursache bildet die Basis für einen Behandlungserfolg. Die gilt insbesondere für<br />

chronische Erkrankungen. Dabei kann und darf es keine Rolle spielen, ob Arzneimittel<br />

oder Nahrungsergänzungsmittel zum Einsatz kommen. Entscheidend ist,<br />

dass die notwendige Substanz zur Anwendung kommt.<br />

28


Ernährung / Prävention<br />

Daher Vorsicht bei Kombinationsmitteln! Ein Hinweis<br />

auf die Tagesmenge ist ein wichtiger Hinweis im Rahmen<br />

der Eigenverantwortung.<br />

Die Eigenverantwortung ist besonders wichtig, da die<br />

Hersteller naturheilkundlicher Mittel genau hinsehen,<br />

was auf den Beipackzetteln der Hersteller von Nahrungsergänzungsmitteln<br />

steht.<br />

Das Wissen über viele helfende Mittel aus der Natur<br />

war früher in den Familien bekannt. In der modernen<br />

Zeit ist es verloren gegangen. Nur wenige Teesorten<br />

sind in Erinnerung geblieben. Nicht selten wird Kamillentee<br />

als ein besonderer Heilsbringer angesehen.<br />

Nicht selten habe ich aber auch in meiner Praxis Patienten<br />

mit unklaren Oberbauchbeschwerden behandelt.<br />

Nach eingehender Anamnese stellte sich heraus,<br />

dass sie über Monate manche sogar über Jahre Kamillentee<br />

tranken. Nach Absetzen des Kamillenfrühstückstees<br />

und der Verordnung eines homöopathischen Mittels<br />

konnten die Beschwerden beseitigt werden.<br />

Kamillentee ist eine gute Heilpflanze und unter<br />

gegebenen Umständen anzuwenden aber nicht<br />

für den täglichen Gebrauch geeignet.<br />

Das Wissen über den Einsatz naturheilkundlicher Mittel,<br />

insbesondere über den Einsatz von Tees, ist in der<br />

Bevölkerung verloren gegangen. Eine vor einigen Jahren<br />

durchgeführte Befragung ergab, dass mehr als 80<br />

Prozent der Befragten Naturheilkunde lediglich mit<br />

Homöopathie in Verbindung brachten. Die Vielzahl von<br />

Behandlungsverfahren wie Phytotherapie, Akupunktur,<br />

Ayurveda, Bachblütentherapie, um nur einige zu nennen,<br />

sind ebenso wie eine Viel zahl manueller Verfahren, nur<br />

einer gewissen Bevölkerungsschicht<br />

bekannt.<br />

So dürfen Hersteller homöopathischer Mittel keine<br />

Indikationsangaben auf ihren Präparaten machen, was<br />

zu starken Einschränkungen im Vertrieb führt. Auf Zeit<br />

gesehen führt dies auch zu einer Reduzierung von naturheilkundlichen<br />

Therapien in der Bevölkerung. Betrachtet<br />

man den gesamten Markt naturheilkundlicher<br />

Mittel, in den auch Nahrungsergänzungsmittel mit einzubeziehen<br />

sind, ist dies eine gewollte Kampagne. Der Bevölkerung<br />

soll vermittelt werden, dass die Chemie und<br />

die angebotenen Nahrungsmittel alles zu unserer Gesunderhaltung<br />

liefern können.<br />

Weit gefehlt! Wir leben in der Medizin nicht im rein wissenschaftlichen<br />

Bereich, sondern leben aus einer Jahrhunderte<br />

bzw. Jahrtausend alten Erfahrung.<br />

Die Medizin ist ein Hybrid, die aus allen Wissenschaften<br />

und der Erfahrung profitiert. Versucht man die<br />

Wissenschaftsanteile in der Medizin in Prozent zu analysieren,<br />

dann wird man nicht weit über 5 Prozent kommen.<br />

Nun könnte man geneigt sein, dies als eine Katastrophe<br />

oder als lächerliche Behauptung abzutun,<br />

ohne sich über den Schatz der Erfahrung klar zu werden.<br />

Zu den modernen Therapieverfahren<br />

gehören auch die Nahrungsergänzungsmittel<br />

(Lebensmittelkonzentrate). Aber auch hier<br />

ist bei der Selbstverabreichung Vorsicht geboten.<br />

Nicht selten werden aufgrund von Empfehlungen<br />

Mittel doppelt und dreifach eingenommen, die durch<br />

die Addition einzelner Substanzen ungewollte Nebenwirkungen<br />

auslösen können.<br />

Es ist dringend darauf zu achten, dass die Verzehrempfehlungen,<br />

die gesetzlich geregelt sind, eingehalten<br />

werden. Bei allem, was wir verabreichen,<br />

durch Verordnung oder durch Selbstversorgung,bleibt<br />

der bekannte Satz: „Auf die Dosis kommt es an“. Ein<br />

Zuviel an Zink oder Selen, um nur zwei Beispiele zu<br />

nennen, kann bei Überdosis eine toxische Wirkung<br />

auslösen. Dies gilt es zu vermeiden.<br />

29


<strong>Nutrition</strong>-<strong>Press</strong><br />

Denken wir an den wertvollen Schatz der Sammlung<br />

naturheilkundlicher Mittel der Hildegard von Bingen<br />

oder an die großartigen Behandlungsmöglichkeiten<br />

mit der Akupunktur, um nur auch hier 2 Beispiele zu<br />

nennen.<br />

Durch Erfahrung konnten Wirkstoffe aus pflanzlichen<br />

Mitteln entwickelt werden, die in der Schulmedizin<br />

zum Einsatz gelangten. Auch hier 2 Beispiele: Convallaria<br />

majalis (das Maiglöckchen) oder Digitalis (der<br />

Fingerhut). Beide Mittel sind wertvolle Herzglykoside.<br />

Das Wichtigste in der Medizin sollte sein, den Schatz<br />

der Erfahrung zu nutzen und zum Wohl der Menschen<br />

zu verwenden.<br />

Gleiches gilt für unsere Lebensmittel. Hier hat die<br />

Menschheit scheinbar das Maß der Dinge überschritten.<br />

Überschritten bedeutet, durch Profitgier Veränderungen<br />

an Getreide, Gemüse und Früchten vorgenommen,<br />

mit der Folge, dass hieraus eine Versorgung mit<br />

wichtigen Vitaminen und Spurenelemente nicht mehr<br />

gewährleistet ist. Der anerkannte Vitaminforscher<br />

Dr. Dr. Karlheinz Schmidt, Professor für Experimentelle<br />

Medizin, sieht eine Kostenlawine ernährungsbedingter<br />

Krankheiten auf uns zukommen. Volkswirtschaftlich<br />

eine Katastrophe, menschlich eine Tragödie.<br />

Starben früher die Menschen meistens an Altersschwäche,<br />

so sterben sie heute an schweren chronischen<br />

Erkrankungen. Diabetes, Rheuma, Krebs, Arteriosklerose,<br />

um nur einige schwere Erkrankungen zu<br />

nennen, sind durch falsche Ernährung vorprogrammiert.<br />

Aus der Welt am Sonntag vom 18. <strong>03</strong>. 2013:<br />

Die Qualität von Obst und Gemüse hat seit 50 Jahren<br />

erheblich abgenommen. In der dort aufgeführten Tabelle<br />

wird deutlich, welches Defizit in der Aufnahme<br />

unserer täglichen Nahrung liegt:<br />

Verlust an Kupfer<br />

93 %<br />

in Kresse<br />

Magnesium<br />

75 %<br />

in Möhren<br />

Kalium in Brokkoli 75 %<br />

Eisen in Steckrüben 71 %<br />

Eisen in Spinat 60 %<br />

Phosphor<br />

47 %<br />

in Kartoffeln<br />

Verlust an Eisen<br />

67 %<br />

in Orangen<br />

Natrium in Avocados 62 %<br />

Kalzium in Erdbeeren 55 %<br />

Kalium in Passionsfrüchten<br />

43 %<br />

Kalium in Himbeeren 39 %<br />

Kalium in Rhabarber 32 %<br />

Wenn wir auch Glauben uns vollwertig zu ernähren,<br />

verhungern wir bei vollen Töpfen!<br />

30


Ernährung / Prävention<br />

Betrachtet man die Angaben über Verluste an Vitaminen<br />

in der Veröffentlichung der vorletzten Ausgabe<br />

dieser Zeitschrift, rundet sich das Bild der Verluste von<br />

wichtigen Wirkstoffen in unserer Ernährung ab.<br />

Diese Angaben tragen zum Verständnis der Entstehung<br />

zivilisationsbedingter Erkrankungen bei.<br />

Hieraus wird einmal mehr erkennbar, wie wichtig Nahrungsergänzungsmittel<br />

für den Erhalt der Gesundheit<br />

und für die Genesung erkrankter Menschen sind.<br />

Nicht nur bei der Prävention sondern auch in der Therapie<br />

haben diese Mittel einen unverzichtbaren Wert.<br />

Wenn diese Mittel erkrankten Menschen nicht erstattet<br />

werden, ist das ein nicht mehr zu vertretendes Verhalten<br />

der Krankenversicherungen.<br />

Hier gilt es über die Politik Einfluss auszuüben, eine<br />

dringend notwendige Veränderung anzumahnen.<br />

Eine Erstattung hilft den Betroffenen, aber auch der<br />

Versicherung im Rahmen der Kostensenkung.<br />

Dann muss man nicht mehr so dümmliche Erstattungsablehnungen<br />

lesen wie:<br />

Wir verstehen, dass Sie selbst für Ihre Gesundheit sorgen<br />

möchten, indem Sie Ihren Körper mit Vitaminen,<br />

Mineralien und Spurenelementen in Form von Kapseln<br />

oder Tabletten versorgen. In den meisten Fällen ist das<br />

nicht notwendig. Der Bedarf an Vitaminen, Mineralstoffen<br />

Peter Abels<br />

Heilpraktiker,<br />

Vorsitzender des EFN –<br />

European Fe der ation<br />

for Naturo pathy e.V.<br />

und Kooperationspartner<br />

des NEM e.V.<br />

und Spurenelementen kann weitgehend durch gesunde<br />

Ernährung gedeckt werden.<br />

Die Versicherung hatte vergessen aufzulisten, was der<br />

Patient denn nach ihrer Auffassung essen und trinken<br />

sollte, um den notwendigen Ausgleich zu erlangen.<br />

Es lohnt sich klare Position für unsere Gesundheit zu<br />

beziehen. Wir benötigen keine patentierten Samen.<br />

Wir benötigen Natur pur ohne das Bastelwerk von Profithaien!<br />

/ Anzeige /<br />

31


<strong>Nutrition</strong>-<strong>Press</strong><br />

Biotin (Vitamin B7, Vitamin H):<br />

Die wichtigsten Funktionen<br />

von Biotin<br />

Biotin unterstützt den Aufbau von Eiweiß und die Energiegewinnung<br />

aus Fett. Der Körper braucht Biotin, um die Energiefreisetzung<br />

aus Kohlenhydraten zu steuern. Biotin hilft, Haut und Schleimhäute<br />

gesund zu erhalten. Es ist für eine normale Nervenfunktion erforderlich.<br />

Biotin ist wichtig für den Fett- und<br />

Zucker stoffwechsel und ermöglicht ein<br />

optimales Zellwachstum. Biotin, das auch als Vitamin H<br />

bezeichnet wird, zählt zu den wasserlöslichen B-Vitaminen.<br />

Es wurde 1936 aus Eigelb isoliert und 1942 erzeugte<br />

man bei einer Gruppe von freiwilligen Biotinmangel,<br />

der zu Hautveränderungen, Muskelschmerzen<br />

und Depressionen führte. Nach Gabe von 150 Mikrogramm<br />

Biotin verschwanden die Symptome. Bis heute<br />

kennt man neun Enzyme, die von Biotin abhängen, und<br />

die am Eiweiß-, Fett- und Kohlenhydratstoffwechsel<br />

beteiligt sind. Rohe Eier enthalten Avidin, das die Aufnahme<br />

des Biotins verhindert. Biotin ist wichtig für das<br />

Wachstum, für die Erhaltung von Blutzellen und Nervengewebe.<br />

Wegen seiner Bedeutung für die Talgdrüsen<br />

und somit für Haut und Haare, findet man es häufig<br />

in Kosmetika. Biotin ist wirksamer, wenn es zusammen<br />

mit Vitamin B2, B6 Niacin und A aufgenommen wird.<br />

32


Ernährung / Prävention<br />

Biotin ist wichtig für die Synthese der<br />

DNS, die das Zellwachstum ermöglicht.<br />

Für Abbau und Synthese der Fettsäuren<br />

sind biotin haltige Enzyme notwendig. Beim<br />

Stoffwechsel der essenziellen Fettsäuren,<br />

z. B. der Umwandlung von Linolensäure in verschiedene<br />

Omega-3-Fettsäuren, wird Biotin gebraucht.<br />

Ein biotinhaltiges Enzym verursacht den ersten Schritt<br />

bei der Synthese von Glucose. Glucose ist nötig, um<br />

den Blutzuckerspiegel konstant zu halten und Unterzuckerung<br />

zu vermeiden.<br />

Biotin gehört zu den lebensnotwendigen<br />

(essentiellen) Vitaminen<br />

Biotin, auch als Vitamin B7 oder Vitamin H bezeichnet,<br />

ist ein wasserlösliches Vitamin aus dem B-Komplex. Es<br />

spielt als prosthetische Gruppe von Enzymen im Stoffwechsel<br />

eine bedeutende Rolle, ist aber auch im<br />

Zellkern wichtig für die epigenetische Regulation der<br />

Genfunktion.<br />

Die französische Nomenklatur benennt Biotin häufig<br />

als Vitamin B8, während sich in der angelsächsischen<br />

und auch in der deutschen Literatur die „Adenylsäure“<br />

(Adenosinmonophosphat) als Vitamin B8 findet; zuweilen<br />

werden auch das Inositol, welches kein Vitamin<br />

ist, bzw. die Folsäure, die ebenfalls dem Vitamin-B-<br />

Komplex angehört, als Vitamin B8 bezeichnet. Der von<br />

der IUPAC empfohlene Name ist jedoch einzig Biotin.<br />

Biotin gehört zu den lebensnotwendigen (essenziellen)<br />

Vita minen, die dem Körper mit der Nahrung zugeführt<br />

werden müssen. Ein Biotinmangel tritt bei gesunden<br />

Menschen mit ausgewogener Ernährung nur sehr selten<br />

auf. Der Körper braucht Biotin für eine Reihe wichtiger<br />

Stoffwechselprozesse. So ist das Vitamin Bestandteil<br />

des Fett-, Kohlenhydrat- und Eiweißstoffwechsels.<br />

Funktion im Körper<br />

Der Name Vitamin H als veraltete Bezeichnung für<br />

Bio tin leitet sich aus seiner Wirkung ab: Biotin trägt zu<br />

einem gesunden Wachstum von Haut und Haaren bei.<br />

Deswegen wird bei verschiedenen Hauterkrankungen<br />

wie zum Beispiel Akne empfohlen, zusätzlich Biotin einzunehmen.<br />

Eine zentrale Bedeutung nimmt Biotin beim Stoffwechsel<br />

der Fette, Kohlenhydrate und Eiweiße als soge nan n-<br />

tes Koenzym ein. Koenzyme sind Bestandteile der Enzyme.<br />

Enzyme wiederum wirken wie Katalysatoren.<br />

Ohne sie würden bestimmte biochemische Reaktionen<br />

im Körper nicht oder nur sehr verlangsamt stattfinden.<br />

Ein Beispiel für eine solche biochemische Reaktion, an<br />

der Biotin als Koenzym mitwirkt,<br />

ist die so genannte Gluconeogenese.<br />

Bei der Gluconeogenese<br />

wird aus körpereigenen Eiweißen<br />

und Fetten Zucker (Glukose) gewonnen.<br />

Dieser Mechanismus trägt dazu<br />

bei, dass der Blutzuckerspiegel steigt. In<br />

Zeiten des Hungers verfügt der Körper<br />

über zu wenig Zucker (Kohlenhydrate).<br />

Die Gluconeogenese sorgt dafür, das<br />

Blut mit ausreichend Zucker zu versorgen.<br />

Biotin wirkt auch positiv auf die Qualität der<br />

Fingernägel. Bei Menschen mit „schlechten Fingernägeln“<br />

kann das Vitamin dazu beitragen,<br />

die Dicke und Oberflächenstruktur der Nägel<br />

und die Nagelfestigkeit zu verbessern. Weiterhin<br />

ist Biotin wichtig für das Wachstum<br />

und die Lebensdauer der Blutzellen, des<br />

Nervengewebes und der Talgdrüsen.<br />

33


<strong>Nutrition</strong>-<strong>Press</strong><br />

schaft und Stillzeit gilt die gleiche Empfehlung. Für<br />

Säuglinge wird die benötigte Biotinmenge mit 5-10 μg/<br />

Tag angenommen. Die europäische RDA nennt als<br />

wünschenswerte Biotinzufuhr für gesunde Erwachsene<br />

50 μg/Tag, vor einigen Jahren wurden noch 150 μg/<br />

Tag angegeben.<br />

Der genaue Bedarf ist nicht bekannt, da es an aussagekräftigen<br />

experimentellen Studien fehlt. Das macht es<br />

notwendig, die Angaben zum Biotinbedarf auf Plau sibilitätsüberlegungen<br />

zu stützen. Bei Säuglingen wird<br />

beispielsweise der durchschnittliche Biotingehalt der<br />

Muttermilch und die tägliche Trinkmenge der Abschätzung<br />

zugrunde gelegt.<br />

Vorkommen in der Nahrung<br />

Biotin ist in sehr vielen Nahrungsmitteln enthalten, jedoch<br />

meistens nur im einstelligen Mikrogramm-Bereich.<br />

Die folgenden Beispiele geben einen Überblick<br />

und beziehen sich jeweils auf 100 g des Lebensmittels:<br />

• Trockenhefe (200μg),<br />

• Rinderleber (1<strong>03</strong> μg),<br />

• Eigelb (50 μg),<br />

• Sojabohnen (30 μg),<br />

• Haferflocken (20 μg),<br />

• Walnüsse (19 μg),<br />

• Champignons (12 μg),<br />

• ungeschälter Reis (12 μg),<br />

• Weizen-Vollkornmehl (8 μg),<br />

• Fisch (7 μg),<br />

• Spinat (6 μg),<br />

• Rind- und Schweinefleisch (5 μg),<br />

• Bananen (5 μg),<br />

• Kuhmilch (3 μg),<br />

• Äpfel (1 μg)<br />

Bakterien der Darmflora produzieren Biotin<br />

Seit den 1940er Jahren ist bekannt, dass Bakterien, die<br />

in der normalen Darmflora enthalten sind, neben anderen<br />

B-Vitaminen auch Biotin produzieren und in Abhängigkeit<br />

von der Bakterienart und der zur Verfügung<br />

stehenden Zeit ihre Umgebung in unterschiedlichem<br />

Maße damit anreichern. Eine Folge ist, dass die Ausscheidungen<br />

mehr Biotin enthalten als die zuvor konsumierte<br />

Nahrung. Es gilt als sehr wahrscheinlich, dass<br />

aus dieser Quelle stammendes Biotin in gewisser Menge<br />

vom Organismus verwertet wird, bezüglich der Höhe<br />

dieses Beitrags herrscht aber Unsicherheit.<br />

Weitere Aussagen zum Tagesbedarf<br />

Bei ausgewogener und abwechslungsreicher Ernährung,<br />

wird der tägliche Biotinbedarf in der Regel ausreichend<br />

gedeckt. Da der genaue Tagesbedarf allerdings<br />

nicht exakt bekannt ist, kann der Bedarf in Einzelfällen<br />

deutlich höher sein. Der Tagesbedarf liegt Schätzungen<br />

zufolge für Erwachsene zwischen 30 bis 60 Mikrogramm<br />

(µg) Biotin (Vitamin H) pro Tag. Grundschulkinder<br />

zwischen sieben und zehn Jahren haben einen täglichen<br />

Biotinbedarf von etwa 30 Mikrogramm. Bei<br />

Säug lingen und Kleinkindern steigt die wünschenswerte<br />

Zufuhr von anfangs 5 Mikrogramm bis auf 15 Mikrogramm<br />

Biotin pro Tag.<br />

Schwangere und stillende Mütter können einen erhöhten<br />

Biotinbedarf haben. Das gleiche gilt für Menschen,<br />

die übermäßig viel Alkohol und Nikotin konsumieren.<br />

Auf eine ausreichende Biotinzufuhr sollten außerdem<br />

Menschen achten, die sich besonders einseitig mit rohen<br />

Eiern ernähren. Wir empfehlen, auf die nachfolgend beschriebenen<br />

Mangelsymptome zu achten und bei Bedarf<br />

Biotin als Nahrungsergänzung einzunehmen.<br />

Biotinmangel<br />

Ein Biotinmangel wirkt sich auf den Kohlenhydrat-, den<br />

Eiweiß- und den Fettstoffwechsel aus. Diese Folgen resultieren<br />

vor allem aus einer Funktionseinschränkung<br />

der biotinabhängigen Carboxylasen. Das Krankheitsbild<br />

wird deshalb allgemein als multipler Carboxylasemangel<br />

bezeichnet. Neben einem eigentlichen Biotinmangel<br />

kommen aber auch Gendefekte im Bereich des<br />

Biotinstoffwechsels als Auslöser dafür infrage.<br />

Die Deutsche Gesellschaft für Ernährung nennt<br />

30 - 60 μg/Tag als Schätzwert für die angemessene Zufuhr<br />

bei gesunden Erwachsenen. In der Schwanger-<br />

34


Anzeige /<br />

Als Folge eines Biotinmangels wurden beim Menschen<br />

folgende Symptome beobachtet:<br />

• Hautstörungen,<br />

• Depressionen,<br />

• extreme Mattigkeit,<br />

• Schläfrigkeit,<br />

• Muskelschmerzen,<br />

• Überempfindlichkeit,<br />

• lokale Fehlempfindungen,<br />

• Halluzinationen,<br />

• Appetitlosigkeit,<br />

• Übelkeit,<br />

• Haarausfall,<br />

• Farbveränderungen der Haare,<br />

• brüchige Nägel,<br />

• erhöhte Cholesterinwerte,<br />

• abnorm hohe Spiegel an ungeradzahligen<br />

Fettsäuren,<br />

• Störungen der Herzfunktion,<br />

• Blutarmut, grau-blasse Hautfarbe,<br />

• Bewegungsstörungen (Ataxie, Hypotonie)<br />

• erhöhte Anfälligkeit für Infektionen<br />

(Kandidose, Keratokonjunktivitis, Glossitis)<br />

Bei Tieren wurden außerdem noch weitere Effekte festgestellt,<br />

wie metabolische Veränderungen und Verfettung<br />

des Herzmuskels, Fettleber, plötzlicher Tod durch<br />

Unterzuckerung bei körperlicher Belastung, Beeinträchtigung<br />

des Immunsystems und eine schlechtere<br />

Wundheilung. Bei Hühnern senkte Biotinmangel den<br />

Biotingehalt der Eier wesentlich, was zu einer verringerten<br />

Schlupfrate und häufigen Missbildungen der<br />

Küken führte, obwohl die Anzahl der gelegten Eier noch<br />

unverändert blieb. Auch bei einigen Säugetierarten<br />

wurden fruchtschädigende Wirkungen des Biotinmangels<br />

beschrieben.<br />

Mit freundlicher Genehmigung<br />

der Redaktion des www.vitalstoff-journal.de


<strong>Nutrition</strong>-<strong>Press</strong><br />

Zunahme an Brusttumoren –<br />

Prä vention und nicht nur<br />

Identi fikation ist das Gebot<br />

der Stunde!<br />

Weil in den westlichen Ländern eine fast schon endemische<br />

Zunahme an Brustdrüsenerkrankungen bei der Frau in<br />

den letzten 20 Jahren zu verzeichnen ist und die senologischen<br />

Ambulanzen (Senologie = Spezialgebiet für Brusterkrankungen<br />

der Frau) voller Rat suchender und verzweifelter Frauen sind,<br />

soll mit dem Artikel ein Problem angesprochen werden,<br />

dass nicht nur in Deutschland, sondern weltweit ein Umdenken<br />

er fordert resp. zum Nachdenken auffordert. Denn nur der aufgeklärte<br />

und informierte Patient kann als Partner, zusammen<br />

mit dem Arzt, ein Therapi eregime abstecken; er ist jedoch<br />

n iemals verpflichtet, alles kritiklos über sich ergehen zu lassen!<br />

36


Ernährung / Prävention<br />

Der Brustkrebs ist die häufigste maligne (= bösartige) Erkrankung bei<br />

der Frau und die zweithäufigste Ursache für eine krebsbedingte Todesfolge.<br />

Auch ist der Brustkrebs 3mal häufiger, als alle anderen gynäkologischen Krebserkrankungen<br />

zusammen. Wobei eine stetige Zunahme zu verzeichnen ist. Lag die<br />

Erkrankungsrate im Jahre 1960 noch bei 1:20, so ist sie heute bis auf 1 : 7 angestiegen,<br />

d. h. von 7 Frauen wird, mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit, eine<br />

an Brustkrebs erkranken.<br />

Wie kann man sich solch eine steile Zunahme der Erkrankung erklären? Auch muss<br />

es erlaubt sein, einmal den heutigen Stand der hierbei angebotenen therapeutischen<br />

Optionen kritisch zu hinterfragen. Und last but not least dürfen, ja sollten auch alternative<br />

Therapieansätze nicht von vornherein als völlig wirkungslos abgetan und dem<br />

Gebiet der Quacksalberei zugeordnet werden.<br />

Im Rahmen der Regeneration, Prävention und der Rehabilitation nach durchgemachten<br />

Operationen, Chemo- und/oder Radiotherapien, ist eine natürlich belassene<br />

Er nährung von besonderer Bedeutung. Dies zumal der sog. Fortschritt in der Lebensmittelindustrie<br />

noch nicht in alle Nischen der täglichen Nahrungsmittelversorgung<br />

Eingang gefunden hat und der Anbau von genmodifiziertem Mais und Soja noch nicht<br />

den großen Durchbruch in Deutschland geschafft hat. Denn die heutige, zivili satorische<br />

Lebensweise ist mit bis zu 80 Prozent maßgeblich an der Entwicklung einer<br />

malignen Erkrankung beteiligt, zumal die zunehmende Konservierung, Behandlung<br />

mit Pestiziden und Herbiziden seit den 50er Jahren ebenfalls mit einer Zunahme<br />

an Krebs einhergeht. In der Tat konnten anhand von paleoanthropologischen (Lehre<br />

bzw. Wissenschaft von der Entwicklung des Menschen) Untersuchungen nachgewiesen<br />

werden, dass früher die Erkrankung Krebs nicht existent war und erst mit<br />

Verzehr einer wertstoffarmen und durch die Agrochemie veränderten Nahrung aufgetreten<br />

ist. Krebs ist somit eine durch den Menschen verursachte Erkrankung.<br />

Zwar gibt es spezielle Kliniken, die sich der Patienten mit Krebs annehmen und wo<br />

die bei einer solchen Erkrankung notwendige Entgiftung des Organismus und die<br />

Aufnahme von echten Lebensmitteln (denn konservierte Nahrungsmittel zeigen keine<br />

Vitalität mehr) als Grundpfeiler jeglicher therapeutischer Ansätze, begleitet von Sonnenbestrahlung,<br />

einer vergleichsweise reinen Luft und einem nicht mit hormonellen<br />

Resten belasteten Quellwassers in der Therapie, angestrebt wird.<br />

Was jedoch beinhaltet eine beginnende Entgiftung? Hierzu soll etwas ausgeholt<br />

werden, indem unsere tägliche Nahrung kritisch ins Visier genommen, aber auch<br />

gleich mit einigen der so lieb gewonnenen Produkte der Kosmetikindustrie abgerechnet<br />

wird. So ist die in fast allen Hautcremes, Waschlotionen, ja selbst in Sonnenschutzcremes<br />

nachweisliche Parabenbelastung als potentes Karzinogen (Stoff der<br />

einen Krebs auslöst) offensichtlich und selbst Haarfärbemittel, Haarshampoos,<br />

Kon ditioner (Haarspüler) sowie Make-ups sind in der Liste potentieller Karzinogene<br />

zu finden. Ein Blick auf die Inhaltsstoffe wird bestätigt dies und der neutrale Be obachter<br />

muss sich dann nicht wundern, dass eine Zunahme an Brustkrebser krankungen im<br />

letzten Jahrzehnt zu verzeichnen ist. So war es besonders auffallend, dass sich bis<br />

zu sechs verschiedene Parabene in Brusttumoren nachweisen liessen, die als potentiell<br />

brustkrebsauslösend eingestuft werden konnten.<br />

Weitere Beispiele potentieller Brandbeschleuniger für Brustkrebs sind:<br />

1. Natrium-Laurylsulfat und Natrium-Laurethsulfat (sowie ihre zahlreichen Abkömmlinge)<br />

die sich regelmäßig in Zahnpasta, Haarshampoos, Konditioner und Seifen als<br />

Fettlöser resp. Schaumbildner finden und die nicht nur die schützende Fettschicht<br />

der Haut radikal entfernen und die Haut sowie Haarfollikel brüchig machen. Sie<br />

bilden mit den häufig verwendeten Zusatzprodukten wie Dioxan krebserzeugende<br />

Nitrosamine.<br />

37


<strong>Nutrition</strong>-<strong>Press</strong><br />

2. Dioxan und Ethylenoxid finden sich als Abfallprodukte<br />

in sulfathaltigen Detergentien wie flüssigen Duschseifen<br />

und Kosmetikprodukten, wobei das Erste als<br />

Karzinogen (löst beim Tier Brusttumore aus, eine Tatsache<br />

die schon seit 1965 bekannt ist!) eingestuft<br />

wird und das Zweite als Nervengift zu klassifizieren<br />

ist.<br />

3. Diethylaminoethanol oder DEAE, ebenfalls in Shampoos<br />

und Kosmetikartikeln, reagiert mit Nitraten unter<br />

Bildung krebserzeugender Nitrosamine.<br />

4. Propylenglycol (E 1520), verwandt mit dem Frostschutzmittel<br />

Ethylenglycol, wird als Wärmeträgermedium<br />

in Kühlanlagen eingesetzt und findet sich als<br />

Zusatz in Zahnpasta, Shampoos, Hautcremes, Bräunungslotionen<br />

und Deos. Als Lösungsmittel, Feuchthaltemittel,<br />

Penetrationsverstärker und Weichmacher,<br />

kann es bis zu 50 % darin enthalten sein. Es<br />

führt zu Hautirritationen und wird in den Sicherheitsbestimmungen<br />

als potentiell Leber- und Nierenschädlich<br />

eingestuft.<br />

Noch brandheißer wird es aber, wenn wir die Östrogenmimetika<br />

(= Substanzen, die eine hormonähnliche,<br />

östro genartige Wirkung offenbaren) betrachten. Denn<br />

der Brustkrebs ist eng an eine Exposition mit Östrogenen<br />

gebunden. Solche, das Hormon Östrogen nachahmende<br />

Stoffe, finden wir in:<br />

1. Der Innenauskleidung jeglicher Konservendosen, in<br />

Form des BPA (Bisphenol A).<br />

2. BPA findet sich auch in allen Arten von Deos (nebst<br />

den darin zusätzlich enthaltenen Duftstoffen), wobei<br />

auf Grund ihrer hohen Aluminiumanteile die Östrogenbindestellen<br />

in der Brustdrüse zusätzlich und unnötigerweise<br />

aktiviert werden.<br />

3. Haarshampoos und Haarfärbemittel enthalten karzinogen<br />

wirkende Zusätze aus der Petrochemie (ein<br />

Blick auf die Inhaltsstoffe und man erblickt einen<br />

kleinen Chemiebaukasten).<br />

4. Detergentien, d. h. synthetische, organische, grenzflächenaktive<br />

Substanzen, wie sie im Haushalt und in<br />

Waschmitteln regelmäßig Verwendung finden.<br />

5. Der so appetitliche Chicken-Burger am Stand, wo<br />

das Huhn zur Wachstumsbeschleunigung mit Hormonen<br />

„behandelt“ wurde, die der Konsument dann<br />

(neben den im Huhn enthaltenen Antibiotika) ebenfalls<br />

aufnimmt. Fazit: Nur das frei umherlaufende<br />

Huhn ist hormon- und antibiotikafrei<br />

6. Seifen, denen Duftstoffe zugesetzt wurden. Mindestens<br />

900 der chemischen Duftstoffe in Parfum & Eau<br />

de Toilette können als toxisch eingestuft werden.<br />

7. PET-Plastikflaschen die neben Bisphenol A auch<br />

noch sog. Phthalate (= Weichmacher) enthalten, Substanzen<br />

die ebenfalls als Östrogenmimetika einzustufen<br />

sind und den Brustdrüsenkörper unnötigerweise<br />

aktivieren.<br />

8. Die im Lippenstift, aber auch in fast allen Hautcremes<br />

in die Östrogensynthese eingreifenden sowie<br />

zerstörenden Zusatzstoffe wie Aluminiumoxid, Polyethylen,<br />

Polybuten und Titandioxid. Als besonders<br />

karzinogen ist jedoch die gesamte Gruppe der Parabene<br />

(z. B. Methyl- und Propylparaben um nur einige<br />

zu nennen) aufzuführen, die als Östrogenmimetika in<br />

Verbindung mit den oben aufgeführten Penetrationsverstärkern<br />

rasch die Haut durchwandern und dann<br />

vom Blutstrom aufgenommen, zu den Brustdrüsen<br />

gelangen, wo sie ihr zerstörendes Werk beginnen.<br />

Die Alternative zu diesen belasteten Produkten? Einsatz<br />

von Hygieneprodukten, die frei von solchen potentiell,<br />

karzinogenen Zusatzstoffen sind (kritischer Blick auf<br />

die Inhaltsbezeichnungen genügt) und nur reine, natürliche<br />

Substanzen verwenden. Und weil solche Belastungen<br />

selten alleine in Erscheinung treten, werden<br />

dem ahnungslosen Konsumenten auch gleich noch<br />

1. Pestizid-behandelte Früchte in besonders schöner<br />

Farbe angeboten (Bio-Obst wäre die Alternative)<br />

2. Sog. Acrylamide, die in stark geröstetem Knabbergebäck<br />

und gebratenem Fleisch, Pommes Frites<br />

oder Kartoffelchips entstehen.<br />

3. Fleischprodukte wie Wurst, Pizza, Schinken, Peppero ni<br />

usw., die mit dem Konservierungsmittel Natriumnitrit<br />

(einem Karzinogen, oft auch mit einem weiteren Karzinogen<br />

dem MSG, im Gepäck) angeboten werden.<br />

4. Mononatriumglutamat (MSG), das in allen Fertigsaucen,<br />

Ketchup und Tütensuppen als Geschmacksverstärker<br />

zu finden ist, eine Substanz die im Tier zu<br />

Hirntumoren führt.<br />

5. Nicht zu vergessen, eine schon im Jahre 2002 nachgewiesene<br />

Verbindung zwischen einer Hormonersatztherapie<br />

in der Menopause und ein damit einhergehender<br />

steiler Anstieg an Brusttumoren (Studie<br />

der Frauengesundheitsinitiative).<br />

38


Ernährung / Prävention<br />

6. Daneben sind genmodifizierter Mais und Soja (befinden<br />

sich in den importierten US Cerealien und<br />

Cornflakes) auch als potentielle Krebsverursacher in<br />

Verruf gekommen. Denn erst kürzlich konnte eine<br />

franz. Forschergruppe nachweisen, dass bei Fütterungsversuchen<br />

mit genmodifizierten (GMO) Mais bis<br />

zu 70 % (!) der weibliche Ratten nach 2 Jahren, neben<br />

Nieren- und Leberschäden, massive Brusttumore<br />

aufwiesen. Interessant ist hierbei, dass GMO-Produzenten<br />

wie die Fa. Monsanto 23 % der weltweiten<br />

Produktion kontrollieren, während eine Fa. wie Bayer<br />

einen Anteil von 20 % der Pestizidproduktion auf dem<br />

Weltmarkt einnimmt.<br />

Was aber kann zur Prävention (Vorbeugung) unternommen<br />

werden? Denn ist die Diagnose eines Brusttumors<br />

erst einmal gestellt, so kann zwar Operation und<br />

Chemotherapie mit einer daran sich anschließenden<br />

Bestrahlung die Überlebensrate verlängern – aber zu<br />

welchem Preis: Haarausfall, chronische Nervenschmerzen,<br />

chron. Müdigkeit, Übelkeit/Erbrechen, sowie Abgeschlagenheit<br />

und Konzentrationsschwäche, Symptome<br />

die im amerikanischen Sprachgebrauch unter der<br />

schönen Bezeichnung „Chemo brain“ schon eine eigene<br />

Krankheitsbezeichnung erlangt haben. (Tenor eines bekannten<br />

Krebspezialisten: „Oftmals ist es doch so, dass<br />

eine achtwöchige Chemotherapie zu einer Verlängerung<br />

der Überlebenszeit von nur wenigen Wochen führt.<br />

In dieser Zeit leben aber viele Patienten nur für die Statistik,<br />

denn es geht ihnen sehr schlecht“. Oder, wie die<br />

engl. Zusammenfassung eine Reviews zur Chemotherapie<br />

bei allen Krebsformen aufzeigt: chemotherapy<br />

contributes just over 2 % to improved survival rates for<br />

cancer patients(!) In fact, 2 % should be regarded as<br />

chemo’s “upper limit of effectiveness.”). Fazit: Chemotherapie<br />

hat im günstigsten Fall nur bei 2 % aller Betroffenen<br />

Erfolg!<br />

Zielsetzung eines zusätzlichen alternativen Ansatzes ist<br />

es deshalb immer, das Immunsystem zu stärken (und es<br />

mit Zellgiften nicht zusätzlich zu schwächen), damit die<br />

dort entstehenden natürlichen Killerzellen in ausreichender<br />

Zahl gebildet werden, die dann die Tumorzellen<br />

vernichten und/oder verhindern, dass sich Tochtergeschwülste<br />

festsetzen können. Obgleich die fol genden<br />

Optionen einer alternativen Therapie keinen Anspruch<br />

auf Vollständigkeit erheben, soll hiermit doch<br />

ver deutlicht werden, dass auch die Ernährung als Medizin<br />

wirken kann (Zitat: „Eure Nahrungsmittel sollen<br />

Eure Heilmittel und Eure Heil -<br />

mittel Eure Nah rungsmittel<br />

sein“ – Hippokra<br />

tes 460 - 370 v.<br />

Chr.) Zumal bei bis<br />

zu 98 % der Brustkrebs<br />

pa tientinnen<br />

die Er krankung durch eine entsprechende Diät verhindert<br />

werden kann:<br />

1. Als erstes sollte jeglicher Zucker und insbesondere<br />

die in Diätgetränken enthaltene Fruktose verbannt<br />

werden, weil Zuckermoleküle selektiv von Krebszellen<br />

zum Wachstum genutzt werden und eine Tumorausbreitung<br />

insofern noch fördern indem nach Zuckerkonsum<br />

ein hoher Insulinspiegel in Verbindung<br />

mit dem Insulin-ähnlichen Wachstumsfaktoren (IGF)<br />

die Tumorzunahme erst recht ankurbeln. Die sog. Zuckerersatzstoffe<br />

wie z. B. Cyclamat und Aspartam<br />

stellen auch keine Lösung dar, weil es bei regelmäßigem<br />

Konsum nachweislich zu einer höheren Rate an<br />

Leukämie, multiplem Myelom und Non-Hodgkin Lymphom<br />

kommt und insbesondere Aspartam die Tumorrate<br />

nch fördert.<br />

2. Ein ausreichend hoher Vit. D3-Spiegel, wobei ein<br />

Wert über der üblichen Norm von 50 ng/ml anzustreben<br />

ist. Denn Metaanalysen (Studien mit > 7000<br />

Patienten) haben eindeutig eine enge Beziehung<br />

zwischen hoher Krebsrate und einem niedrigen Vit.<br />

D3 -Spiegel belegt.<br />

3. Ausreichende Mengen an natürlichem Vit. A, wie es<br />

in Eigelb, Biobutter, Rohmilch sowie in der Rinderund<br />

Hühnerleber (aber nur bei natürlich aufgezogenen<br />

Tieren) enthalten ist.<br />

4. Nur fermentierte Sojaprodukte, weil rohes Soja, aus<br />

den USA oder Brasilien importiert, genmodifiziert<br />

ist und der rohe Soja sog. Phytoöstrogene (= pflanzl.<br />

Östro gne) enthält, die im Konzert mit anderen Östrogenen<br />

das Brustzellenwachstum ankurbeln, mit zunehmender<br />

Wahrscheinlichkeit einer krebsigen Entartung.<br />

5. Eines der besten gehüteten Geheimnisse im Rahmen<br />

der Therapie von Krebs ist die Einnahme von qualitativ<br />

hochwertigem Curcumin (Wirkstoff im Curcuma<br />

Longa, dem gelben Ingwer in Verbindung mit schwarzem<br />

Pfeffer). Dies besonders, weil erste Studien (bis<br />

zu 3 g 4 x täglich) auf seine tumortötende, entzündungshemmende<br />

Wirkung hinweisen (Curcumin-Lösungen<br />

führen die Apotheken).<br />

39


<strong>Nutrition</strong>-<strong>Press</strong><br />

Prof. Dr. med.<br />

Enno Freye<br />

Arzt; Spezialgebiete<br />

Spezielle Schmerz -<br />

t hera pie, Anästhe si o lo gie,<br />

Intensivmedizin<br />

und Suchttherapie,<br />

Nutra zeutika, Mikronährstoffe,<br />

Zivilisationskrank<br />

heiten, Renaturierung<br />

Die folgenden Empfehlungen sind unter der Rubrik „Zusatztherapien“ einzustufen,<br />

weil sie alleine nicht ausreichen, das Tumorzellwachstum hemmen zu können.<br />

1. Der Granatapfel oder Präparate mit Granatapfelextrakt weisen einen tumo r-<br />

tötenden Effekt sowohl im Labor als auch in der Phase 2 bei Patientinnen auf.<br />

2. Sportliche Betätigung soweit möglich, weil laut Studien, hierdurch die Todesratebei<br />

Brusttumorerkrankung um 50 % (!) reduziert werden konnte.<br />

3. Ausreichende Mengen an Antioxidantien, wie das natürliche (!) Vit. C in Früchten<br />

(z. B. Acerola) in Verbindung mit Vitamin E und Selen sowie alpha-Liponsäure<br />

(in Brokkoli oder als Reinsubstanz in der Apotheke).<br />

4. Das Karotinoid Lykopin in der Tomate, insbesondere bei Prostatakrebs und nach<br />

neusten Untersuchungen verhindert es bis zu 50% einen Schlaganfall.<br />

5. Ginsengextrakt, insbesondere der Sibirische Ginseng (erhältlich in einer speziellen,<br />

gut-resorbierbaren Formulierung in der Apotheke)<br />

6. Fisch-Öle oder mittelkettige Fettsäuren (z. B. in Kokosnussöl) mit ihren hohen<br />

Anteilen an Omega-3 Fetten, um die bei einem Krebsgeschehen auch immer ursächlich<br />

beteiligte Entzündung zu unterbinden. In diesem Zusammenhang haben<br />

selbst Kirschen einen entzündungshemmenden Effekt unter Beweis gestellt (bitte<br />

nur die nicht mit Pestiziden behandelten Früchte!).<br />

7. Die vielen in der Natur vorkommenden Polyphenole, wie z. B. Quercetin und Re s-<br />

veratrol, die sich in allen Beerensorten und Traubenschalen finden sowie die<br />

Phytofarbstoffe, die sich u.a. in allen grünen Blattgemüsen (nicht pestizidbehandlt!)<br />

nachweisen lassen.<br />

8. Das im Extrakt von Weintraubenkernen und den Schalen der Weintraube enthaltene<br />

Antioxidans OPC (Oligomere Proanthocyanidine) oder das Astaxanthin, ein<br />

Beta-Carotinoid aus der Mikroalge Haematococcus pluvialis, ebenfalls ein wirkstarkes<br />

Antioxidanz (OPC und Astaxanthin aus der Apotheke).<br />

9. Coenzym Q10 (oder Ubiquinon) ist ein weiteres nützliches Ergänzungsmittel, dass<br />

für die Zellatmung von ganz entscheidender Bedeutung ist. Und weil das reduzierte<br />

Q10 (oder Ubiquinol) vom Körper besser verwertet werden kann, sollte auch<br />

hier, den neusten Forschungsergebnissen entsprechend, eine in der Apotheke<br />

angebotene Ubiquinol-Fomulierung zum Einsatz kommen.<br />

10. Methylsulfonylmethan (MSM) als diätetisches Ergänzungsmittel, liefert die für<br />

eine Zellreparatur notwendigen Schwefelwasserstoffe.<br />

11. Und weil 80 % aller Brustkarzinome bei Patientinnen nach der Menopause festgestellt<br />

werden, besteht auch ein Bedarf, vorbeugend sog. natürliche Aromatasehemmer<br />

(= hemmen die Produktion der Östrogene) aus Vital-Pilzen mit fast unaussprechlichem<br />

Namen wie Coriolus versicolor (Trametes versicolor, Polyporus<br />

versicolor, Polystictus versicolor, Yun Zhi, Kawaratake) einzusetzen.<br />

12. Broccoli, welcher in hohen Dosen das Phytopharmakon Indol-<br />

3-carbinol (I3C) enthält, um die hohen Östrogenmengen in<br />

ein nicht-aktives Produkt zu überführen (Studie am Nationalen<br />

Krebsinstitut in den USA).<br />

13. Genistein aus fermentierter Soja leitet den Zelltod der<br />

Krebszelle ein und ist antioxidativ. Beide, sowohl<br />

IC3 als auch Genistein, hemmen dosisabhängig<br />

die durch Östrogene aktivierten Bindestellen<br />

in der Brustdrüse.<br />

40


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14. Daneben soll nicht verschwiegen werden, dass tief<br />

sitzende psychische Probleme, die als Dauerstress<br />

über Jahre anhalten, die Bereitschaft an einem Karzinom<br />

zu er kran ken, deutlich erhöhen. Hier wäre ein<br />

weiterer Angriffspunkt der Prävention anzusetzen<br />

indem einige Kliniken mit der Einrichtung sog. Psychoonkologischer<br />

Abteilungen den Trend der Zeit<br />

erkennen.<br />

Zusammengefast wird der (die) Normalverbraucher (in)<br />

mit Recht nun feststellen, dass die so angeblich gesunde<br />

Nahrung voller Gifte und Toxine ist, deren Konsum<br />

nicht sofort aber bei jahrelanger Zufuhr letztendlich<br />

nicht nur zu Brusttumoren führen kann, sondern fast<br />

zwangsläufig führen muss. Daraus abzuleiten ist deshalb<br />

die Prävention (Vorbeugung) durch rigorose Elimination<br />

(Weglassen) belasteter Produkte angezeigt, wobei natürliche<br />

Antioxidantien, wie oben aufgeführt, wertvolle<br />

Hilfe leisten.<br />

Zum Abschluss noch einige Bemerkungen zu der propagierten<br />

regelmäßigen Mammographie, um den Tumor<br />

rechtzeitig zu entdecken. Nach einer groß angelegten<br />

Untersuchung, konnte die Mammographie die Todesrate<br />

nur bei einer von insgesamt 1000 Brustkrebspatientinnen<br />

verhindern (Studie im renommierten New<br />

England Journal of Medicine, 2010). Oder in anderen<br />

Worten: 2500 Frauen müssten sich über 10 Jahre lang<br />

regelmäßig einer Mammographie unterziehen, um nur<br />

einen krebsbedingten Todesfall zu verhindern. Dies ist<br />

mehr als ernüchternd und bestätigt nur, dass die heutige<br />

Medizin weit von einer Prävention entfernt ist. Somit<br />

rettet die propagierte Mammographie, trotz landläufiger<br />

Meinung, kaum Leben und noch weniger verhindert<br />

sie, diese bedrohliche Erkrankung überhaupt zu<br />

bekommen. Zwar wird konstant weiter behauptet, dass<br />

die Mammographie eine „lebensrettende“ Untersuchungsform<br />

darstellt und sich hierdurch die Todesrate<br />

um 15 % bis 25 % reduzieren lässt, nur leider basieren diese<br />

Ergebnisse auf Studien, die vor Jahrzehnten gemacht wurden<br />

und heutzutage keine Aktualität mehr haben!<br />

Als Alternative zu einer Mammographie, bei der die<br />

Brust einem Druck ausgesetzt wird, um anschließend<br />

mit Hilfe ionisierender Strahlen Dichteunterschiede (die<br />

in den meisten Fällen nicht krebsbedingt sind) zu identifizieren,<br />

empfiehlt sich die Thermographie. Denn bei<br />

jeder Krebserkrankung liegt am Randbezirk immer ein<br />

Entzündungsprozess mit einer gesteigerten Durchblutung<br />

und einer damit einhergehenden lokalen Erwärmung<br />

vor. Es ist somit eine Methode, neben der Sonographie<br />

(fragen Sie als mündige Patientin dazu ihren<br />

Frauenarzt – er hat die Antwort), die mit einer höheren<br />

Identifikationsrate, keiner zusätzlichen Strahlenbelastung<br />

und geringeren Kosten im Rahmen des regulären<br />

Screenings einhergeht.<br />

41


<strong>Nutrition</strong>-<strong>Press</strong><br />

Brainfood DHA<br />

jetzt auch für Vege tarier<br />

und für alle, die Fischöl<br />

nicht vertragen<br />

Die essentielle Omega-3-Fettsäure DHA (Docosahexaensäure)<br />

ist für Hirn, Herz und Augen unverzichtbar. Da große Teile<br />

der Bevölkerung daran Mangel leiden, empfehlen Ärzte,<br />

vor allem Schwangeren und stillenden Müttern sowie allen<br />

infarktgefährdeten älteren Patienten, täglich mindestens<br />

200 Milligramm DHA einzunehmen. Nur wer zweimal pro Woche<br />

ausreichend Lachs, Hering, Makrele, Sardinen oder Thunfisch<br />

isst, kann auf Omega-3 aus Nahrungsergänzungen verzichten.<br />

Einerseits wird der regelmäßige Verzehr dieser Fische empfohlen und<br />

andererseits wird wegen der hohen Schadstoffbelastung und der Überfischung<br />

der Meere auch davon abgeraten. Das aus Fischen und Fischabfällen gewonnene<br />

Öl kann große Mengen an Schadstoffen enthalten. Wenn aus diesem Fischöl<br />

so genanntes „pharma zeutisches Qualitätsfischöl“ hergestellt wird, muss es etliche<br />

denaturierende Ver arbeitungsschritte durchlaufen. Außerdem vertragen viele<br />

Menschen Fischöl nicht gut und nehmen diese dann doch nicht regelmäßig. Mit DHA<br />

aus Algen ist jetzt eine echte Alternative verfügbar.<br />

Nach 15 Jahren Forschung, ursprünglich aus einem Projekt für die NASA, kann jetzt<br />

DHA aus gezüchteten Algen in speziell dafür entwickelten Pflanzenkapseln an geboten<br />

werden. Dieser Schritt lag nahe, denn letztlich produzieren auch die Fische<br />

das DHA nicht selbst, sondern akkumulieren es aus DHA-reichen Algen.<br />

42


Ernährung / Prävention<br />

Die Patienten vertragen es, auch jene, die bisher Fischöl abgelehnt haben, weil<br />

sie unter anderem unangenehmes Aufstoßen davon bekamen. DHA ist für Vegetarier,<br />

und alle, die aus anderen Gründen keinen Fisch essen, unerlässlich, aber letzt lich<br />

profitiert jeder von einer ausreichenden DHA-Zufuhr. Viele wissen heute, das Omega-<br />

3-Fettsäuren wichtig sind, und dass ein Zuviel an Omega-6 entzündliche Prozesse<br />

fördert. Unsere übliche Nahrung hat jedoch einen zu hohen Anteil an Omega-6 und<br />

kaum jemand ernährt sich so bewusst, dass er das ideale Verhältnis von einem Anteil<br />

Omega-3 zu drei Anteilen Omega-6 erreicht. Aber selbst, wenn man den Omega-3-<br />

Anteil über Leinöl oder Hanföl steigert, diese Öle versorgen uns mit ALA (Alpha-Linolensäure),<br />

die auch wichtig ist aber nicht mit der für unser Hirn, Herz und unsere<br />

Augen wichtigsten Fettsäure DHA. Die Leber kann zwar in geringen Mengen DHA aus<br />

ALA synthetisieren, aber das reicht in vielen Fällen nicht aus. Ich rate daher jedem,<br />

vorbeugend täglich eine Kapsel Algen-DHA einzunehmen.“<br />

Robert Schneider<br />

Heilpraktiker<br />

DHA ist ein integraler Bestandteil von Zellmembranen, vor allem der Nervenzellen,<br />

und befindet sich hauptsächlich im Gehirn und in der Netzhaut. Fast alle Omega-3-<br />

Fettsäuren des Gehirns und bis zu 93 Prozent der Omega-3-Fettsäuren der Netzhaut<br />

bestehen aus DHA. Außerdem ist DHA eine Schlüsselkomponente des Herzgewebes<br />

und ein natürlicher Bestandteil der Muttermilch.<br />

Zahlreiche wissenschaftliche Studien bestätigen, dass jeder Mensch von einer aus -<br />

reich enden Versorgung mit DHA profitieren kann. Bei werdenden Müttern unterstützt<br />

DHA eine gesunde Schwangerschaft. Bei Embryos und Säuglingen ist DHA<br />

wichtig für die Entwicklung des Gehirns und der Augen. Bei Kindern verbessert<br />

DHA die Entwicklung der Konzentrationsfähigkeit und fördert einen gesunden<br />

Schlaf und bei Erwachsenen und auch im Alter unterstützt DHA die Gesunderhaltung<br />

des Gehirns, der Augen und des Herz-Kreislauf-Systems.<br />

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43


<strong>Nutrition</strong>-<strong>Press</strong><br />

Nahrungsergänzung<br />

braucht man nicht –<br />

oder doch?<br />

Sie hören und lesen es immer wieder. Fast schon gebetsmühlenartig<br />

wird vor der Einnahme von Nahrungsergänzungsmitteln<br />

gewarnt. Nutzlos bis gefährlich sollen sie sein. Von gesundheitlichem<br />

Nutzen keine Spur.<br />

Nun frage ich Sie, kochen Sie jeden Tag<br />

Ihre Mahlzeiten selber? Verwenden<br />

Sie dabei nur oder überwiegend frische, hochwertige<br />

Zutaten? Würzen Sie Ihre Speisen mit Kräutern und guten<br />

Gewürzen? Essen Sie jeden Tag mehrmals Obst und<br />

Gemüse? Verzehren Sie insbesondere viel grüne Blattsalate<br />

und grünes Gemüse? Gehören Pilze regelmäßig<br />

zu Ihrem Speiseplan? Halten Sie sich regelmäßig in der<br />

Sonne auf?<br />

Wenn Sie nur eine dieser Fragen mit Nein beantwor -<br />

ten, dann profitieren Sie wahrscheinlich von einem<br />

Nah rungs ergänzungsmittel.<br />

Schauen wir ein wenig zurück in die menschliche<br />

Entwicklungsgeschichte<br />

Als unsere Vorfahren noch Jäger und Sammler waren,<br />

nutzten sie ein vielfältiges und abwechslungsreiches<br />

Nahrungsangebot. Der Wechsel hin zu einer sesshaften<br />

Lebensweise und die Entwicklung des Ackerbaus<br />

führten jedoch zu einer deutlichen Reduzierung unserer<br />

Lebensmittelauswahl. Die Ernährung veränderte sich<br />

zudem hin zu einer kohlenhydratreicheren Zusammensetzung.<br />

Anhand von Zahn- und Knochenfunden konnten<br />

Wissenschaftler feststellen, dass zu dieser Zeit der<br />

Menschheitsgeschichte Zahnerkrankungen und Infektionen<br />

sprunghaft anstiegen. Betrachtet man unsere<br />

44


Ernährung / Prävention<br />

heutige Ernährung, so ist diese mehr denn je geprägt<br />

von einseitigem, extrem kohlenhydratreichen Essverhalten.<br />

Der ewige Hype um das Cholesterin und die<br />

angeblich ungesunden Fette hat diese Entwicklung<br />

entscheidend vorangetrieben. Eine Vielzahl von sogenannten<br />

Light-Produkten mit geringerem Fettanteil ziert<br />

mittlerweile die Verkaufsregale. Ein Widerspruch wird<br />

dabei gerne übersehen. Nämlich, dass die ebenfalls<br />

weit läufige Gesundheitsempfehlung zu mediterraner Kost<br />

ja gerade eine Empfehlung für eine ölreiche (also fettreiche),<br />

dafür aber eben kohlenhydratärmere Ernährung<br />

ist. Mediterrane Kost enthält reichlich gesundes Öl,<br />

einen hohen Anteil an Gemüse und Salat, Fisch, Fleisch,<br />

aber weniger kohlenhydrathaltige Beigaben wie Kartoffeln,<br />

Reis und Brot, als das in unseren Breitengraden<br />

der Fall ist. Mediterranes Essen ist das Paradebeispiel<br />

für eine Lowcarbernährung, der Ernährung unserer<br />

Vorfahren, auf die wir noch immer genetisch programmiert<br />

sind. Immer mehr Wissenschaftler sind mittlerweile<br />

davon überzeugt, dass nicht fettreiche Lebensmittel,<br />

sondern die allgegenwärtigen Kohlenhydrate die<br />

Ursache für die Zunahme an Fettleibigkeit und Diabetes<br />

II sind. Es zeigt sich übrigens immer deutlicher, dass es<br />

übergewichtigen Menschen in der Regel nicht gelingt,<br />

durch den Einsatz von fettreduzierten Light-Produkten<br />

abzunehmen.<br />

Statt auf Lowcarb zu setzen, verwenden wir vielfach<br />

fertige Nahrungsmittel oder Zutaten, die kohlenhydratlastig<br />

sind. Dabei kommen gerne auch geschmacks neutrale<br />

Kohlenhydrate, wie Maltodextrin, als Füllstoffe in<br />

den Rezepturen zum Einsatz. Verallgemeinernd kann<br />

man über diese Art kohlenhydratreicher Kost sagen,<br />

dass es sich um „leere“ Lebensmittel handelt. Sie<br />

haben eine hohe Energiedichte, machen satt, aber enthalten<br />

nur verhältnismäßig geringe Mengen an Mikronährstoffen.<br />

Mit dem Begriff „Versteckter Hunger“, wird<br />

dieses Problem in der modernen Ernährungswissenschaft<br />

sehr treffend beschrieben. Vormals nur als Problem<br />

der dritten Welt betrachtet, wo einseitige Ernährung<br />

mit „Sattmachern“ an der Tagesordnung ist, müssen<br />

wir uns mittlerweile auch bei uns mit dem Thema<br />

ernsthaft auseinandersetzen. Energiereiche Lebensmittel<br />

sind in der Regel die billigeren Lebensmittel, weshalb<br />

nicht zuletzt auch der Geldbeutel eine entscheidende<br />

Rolle spielt. Zudem ersetzen immer häufiger<br />

Aromastoffe oder Kunstprodukte, auch aus Preisgründen,<br />

natürliche Bestandteile in unserem Essen mit der<br />

Folge, dass wichtige Stoffe aus pflanzlicher Nahrung<br />

zunehmend weniger enthalten sind:<br />

Die sekundären Pflanzeninhaltsstoffe<br />

Ihre Zahl ist so riesig, dass viele noch gar nicht untersucht<br />

werden konnten. Von einigen wissen wir aber bereits<br />

jetzt, dass sie gegen Viren und Bakterien schützen,<br />

den Körper im Kampf gegen Krebs unterstützen<br />

können oder die Wirkung der Vitamine in unserem Körper<br />

positiv beeinflussen. Nach jüngsten Erkenntnissen<br />

sind sie auch an epigenetischen Vorgängen beteiligt<br />

und können über die Regulation von Genen in den<br />

Stoffwechsel eingreifen.<br />

Wir müssen sie deshalb heute genau so wie Vitamine,<br />

Mineralstoffe und Spurenelemente zu den unverzichtbaren<br />

Mikronährstoffen zählen, die für ein gesundes<br />

Leben wichtig sind. Seit Jahren gibt es daher die Forderung<br />

nach mindestens fünf Portionen Obst und Gemüse<br />

in der täglichen Ernährung.<br />

Aber ein Großteil unserer Bevölkerung unterschreitet<br />

noch immer die von der Deutschen Gesellschaft für<br />

Ernährung empfohlene tägliche Menge für den Verzehr<br />

von Obst und Gemüse sowie die Aufnahme von Folsäure<br />

und Vitamin D. (statistisch belegt durch die vom<br />

Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und<br />

Verbraucherschutz im Jahre 2008 veröffentlichte Nationale<br />

Verzehrsstudie II, Herausgeber Max-Rubner-<br />

In stitut, Bundesforschungsinstitut für Ernährung und<br />

Lebensmittel, Haid-und-Neu-Str. 9, 76131 Karlsruhe).<br />

Allein diese unbestrittene Tatsache führte bisher leider<br />

nicht dazu, dass allgemeine Empfehlungen zur re gelmäßigen<br />

Supplementierung von Folsäure und Vitamin D<br />

ausgesprochen wurden. Noch schlimmer, es wird sogar<br />

ausdrücklich davon abgeraten.<br />

Wenn Sie jetzt an dieser Stelle meinen, dass Sie das<br />

alles nicht betrifft, weil Sie jeden Tag ausreichend Obst<br />

und Gemüse verzehren, dann haben Sie vielleicht damit<br />

Recht. Bedenken Sie aber, dass viele Obstsorten unreif<br />

geerntet werden und unter künstlichen Bedingungen<br />

nachreifen. Und Gemüse und Obst müssen häufig lange<br />

Transport- und Lagerzeiten über sich ergehen lassen.<br />

45


<strong>Nutrition</strong>-<strong>Press</strong><br />

Ein sehr gutes Beispiel hierzu präsentierte die Re da k tion<br />

W wie Wissen in ihrer Sendung vom 3. Fe bruar 2013<br />

(nachzulesen im Internet unter http://www.daserste.de/<br />

information/wissen-kultur/w-wie-wissen/sendung/<br />

aepfel-110.html). Das interessanteste Fazit die ser Sendung<br />

für mich war, dass ein Apfel während der monatelangen<br />

Lagerung in hochtechnisierten Kühlhäusern<br />

nur wenig Verluste erleidet, jedoch innerhalb von sieben<br />

Tagen bei Raumtemperatur den Großteil an Vitamin C<br />

und sekundären Pflanzenstoffen verliert. Alldieweil, die<br />

abschließende Empfehlung des Autors, Äpfel nach dem<br />

Kauf im Kühlschrank auf zubewahren, stellte mich nicht<br />

wirklich zufrieden. Denn die meisten Äpfel haben bis<br />

zum Kauf bereits Tage bei Raumtemperatur im örtlichen<br />

Handel verbracht. Zwangsläufig müsste man für Äpfel<br />

eine Kühlkette fordern, wollte man die Qualität bis zum<br />

Verbraucher bewahren. Der Apfel würde zum Luxusgut<br />

werden.<br />

Doch bereits schon vorher, in der Produktion von Obst<br />

und Gemüse, gibt es Probleme. Oftmals wird auf ausgelaugten<br />

Böden angebaut und vielfach werden Neuzüchtungen<br />

eingesetzt, die aus Haltbarkeitsgründen,<br />

wegen des Aussehens oder des Geschmacks, ganz anders<br />

zusammengesetzt sind als die Obst- und Gemüsesorten,<br />

die wir noch im frühen 20. Jahrhundert kannten.<br />

Statistische Erhebungen zum Gehalt von Lebensmitteln<br />

belegen über die letzten Jahrzehnte eine deutliche<br />

Re duzierung an Calcium, Magnesium, Kalium, Zink,<br />

Vita min C, Folsäure und Vitamin E in Obst und Gemüse.<br />

So dass selbst abwechslungsreiche Ernährung zu unzureichender<br />

Versorgung mit lebenswichtigen Substanzen<br />

führen kann. Man sieht es den Nahrungsmitteln<br />

leider nicht an, was in ihnen steckt.<br />

Mittlerweile gibt es zahlreiche wissenschaftliche Studien<br />

zur Wirkung von Mikronährstoffen. Viele zeigen<br />

die positive Wirkung einer ausreichenden Versorgung<br />

für unsere Gesundheit sowie die körperliche und geistige<br />

Leistungsfähigkeit.<br />

Besonders deutlich wird ihr ganzes Potential im Bereich<br />

des Leistungssports. Gerade bei extrem hoher körperlicher<br />

Beanspruchung entscheidet eine ausreichende<br />

Versorgung mit Mikronährstoffen oft über Erfolg oder<br />

Mißerfolg.<br />

Wenn Sie intensiv Freizeit- oder Profisport<br />

betreiben, bildet Ihr Körper in höherem Maße<br />

freie Radikale, als im Alltag.<br />

Diese sind für uns zwar unerlässlich, denn sie unterstützen<br />

unser Immunsystem u. a. bei der Zerstörung von<br />

Krankheitserregern (auch deshalb hat Sport einen positiven<br />

Einfluss auf unsere Gesundheit).<br />

46


Ernährung / Prävention<br />

Ein Übermaß jedoch hat nachteilige Wirkungen. So wirken sich überhöhte Konzentrationen<br />

an freien Radikalen negativ auf das Immunsystem aus. Darüber hinaus<br />

zerstören sie körpereigene Strukturen und werden beispielsweise mit Gefäßerkrankungen<br />

wie Atheriosklerose in Verbindung gebracht. Für Sportler besonders interessant<br />

ist, dass mittlerweile für freie Radikale auch eine ursächliche Bedeutung für die<br />

Mikrofrakturen unserer Muskulatur diskutiert wird. Gemeinhin bezeichnen wir diese<br />

Muskelfrakturen als Muskelkater. Im schlimmsten Fall kommt es sogar zum Muskelfaserriss.<br />

Jeder Muskelkater bedeutet einen Trainingsrückschritt. Im Wettkampf,<br />

können Mikrofrakturen zu Leistungsminderungen bis hin zum vorzeitigen Ausscheiden<br />

führen. Eine ausreichende Zufuhr von Antioxidantien versetzt unseren Körper<br />

in die Lage, nachteilige Wirkungen freier Radikale zu verhindern. Um dem erhöhten<br />

oxidativen Stress beim leistungsorientierten Sport zu begegnen, müssten die täglich<br />

verzehrten Mengen an Obst und Gemüse wesentlich erhöht werden. Große Mengen<br />

pflanzlicher Lebensmittel belasten jedoch erheblich den Darm. Verantwortlich hierfür<br />

sind vor allem die Ballaststoffe und die Fructose in vielen Obstsorten. Von dem<br />

so beliebten Apfel weiß man beispielsweise, dass er ein besonders ungünstiges Fruc to se-<br />

Glucose-Verhältnis hat und deshalb bei vielen Menschen in größerer Menge zu<br />

Bauchgrummeln und Durchfall führt. Und Hülsenfrüchte, die zu den wertvollsten<br />

pflanzlichen Eiweißlieferanten zählen, führen bekanntermaßen ebenfalls zu unerwünschten<br />

Darmbeschwerden.<br />

Allerdings, für eine normale und gesunde Darmtätigkeit, sind Ballaststoffe wichtig.<br />

Niemand sollte deshalb auf den regelmäßigen Verzehr von Obst und Gemüse verzichten.<br />

Aber ein Mehrbedarf, wie er zum Beispiel beim Sport entsteht, lässt sich vorteilhaft<br />

mit Nahrungsergänzungsmitteln decken.<br />

In der Realität sieht es leider eher so aus, dass sogar im Leistungssport Fastfood an<br />

der Tagesordnung ist und viele Sportler sich genau so unausgewogen ernähren, wie der<br />

Rest der Bevölkerung. Mit dem Ergebnis, dass sie weit unter ihren Möglichkeiten<br />

bleiben.<br />

Zum Ende meiner Betrachtung kann ich nur zu einem Schluss kommen:<br />

Nahrungsergänzungsmittel haben eine Daseinsberechtigung. Sie sind aufgrund<br />

unserer modernen Lebens- und Ernährungsumstände unverzichtbar und schließen<br />

die Lücken in unserer täglichen Mikronährstoffversorgung. Darüber hinaus haben sie<br />

das Potential, die körperliche Leistungsfähigkeit zu verbessern und stellen eine Alternative<br />

zu verbreiteten Dopingpraktiken dar. Wer sie pauschal ablehnt, vergibt eine<br />

Chance auf mehr Gesundheit, Vitalität und Leistungsfähigkeit. Forderungen nach<br />

einer sinnvollen Regulierung des Marktes sind aber berechtigt. Maßnahmen zum<br />

Verbraucherschutz sollten jedoch sachlich und mit Sinn und Verstand umge setzt<br />

werden. Niemand würde bestreiten, dass die Aussage, grünen Tee zu trinken sei<br />

gesund, richtig ist. Warum soll es dann für Grünteeextrakt bewiesen werden?<br />

Andreas Binninger<br />

Apotheker und Vorsitzender<br />

der Europäischen Gesellschaft<br />

für Gesunde Ernä hrung<br />

und Gesundheit im Allgemeinen<br />

Gemeinnütziger<br />

Verbraucherverein e. V. (EGE)<br />

47


<strong>Nutrition</strong>-<strong>Press</strong><br />

Gesundheitsprävention<br />

in Unternehmen<br />

Jahrzehntelang war es in deutschen Unternehmen<br />

üblich, in ihrer Leistung nachlassende,<br />

ältere Mitarbeiter durch jüngere Bewerber zu<br />

ersetzen<br />

Dies galt insbesondere für solche Fälle, in denen sich chronische<br />

Krankheiten einstellten. Auch wenn die Einarbeitung der neuen Mitarbeiter<br />

ebenso wie das vorzeitige Ausscheiden der alten Mitarbeiter Kosten verursachte,<br />

rechnete sich dieses Vorgehen für die Unternehmen. Seit wenigen Jahren<br />

zeichnet sich nun jedoch ein Paradigmenwechsel ab und es wird zunehmend von der<br />

betrieblichen Gesundheitsvorsorge gesprochen.<br />

Prof. Dr. med. Jörg Spitz<br />

Spezialgebiet Präventionsmedizin,<br />

u. a. Gründer<br />

der „Gesellschaft für<br />

Me di zinische Information<br />

und Prävention“, Referent<br />

und Buchautor, Fachlicher<br />

Beirat des NEM e. V.<br />

Treiberfaktoren für die Entwicklung der Gesundheitsprävention<br />

in Unternehmen<br />

1. Demographische Entwicklung in den Industriestaaten<br />

2. Versagen der individuellen Verhaltensprävention im Rahmen der Gesundheitsvorsorge<br />

3. Positive Erfahrungen mit Maßnahmen zur Arbeitsplatzsicherheit in den Unternehmen<br />

4. Maßnahmen zur betrieblichen Gesundheitsvorsorge sind Investitionen mit hohem<br />

ROI<br />

Aus dem Zusammenspiel der unterschiedlichen Treiberfaktoren ergibt sich ein<br />

ganzes Dutzend guter Argumente für die Etablierung gezielter Maßnahmen zur Gesundheitsvorsorge<br />

in Unternehmen. Dabei wird im Rahmen dieses Übersichtsartikels<br />

nicht zwischen betrieblicher Gesundheitsvorsorge und betrieblichem Gesundheitsmanagement<br />

unterschieden. Es soll vielmehr dargelegt werden, dass es für jeden<br />

Unternehmer sinnvoll ist, sich mit diesem Thema näher zu befassen, und eine<br />

ge zielte Strategie zur Implementation von Maßnahmen zur Gesundheitsprävention<br />

in seinem Unternehmen zu entwickeln. Die Punkte erheben keinen Anspruch auf<br />

Vollständigkeit, bieten jedoch hilfreiche Denkansätze für ein individuelles Konzept,<br />

das idealerweise mit einem auf dem Gebiet der betrieblichen Gesundheitsvorsorge<br />

kompetenten Partner eingeleitet und umgesetzt werden sollte.<br />

1. Der Arbeitsplatz ist der Bereich, in dem der einzelne Mensch den größten Teil<br />

seiner ihm zur Verfügung stehenden Zeit verbringt. Dieser Umstand erhöht die<br />

Wirksamkeit jeglicher Maßnahme.<br />

2. In den Betrieben existiert in der Regel bereits eine gut wickelte Organisationstruktur,<br />

die zur effektiven und ökonomischen Umsetzung von Maßnahmen genutzt<br />

werden kann.<br />

48


Prävention<br />

3. Damit entfällt der kostspielige Aufbau neuer Organisationsstrukturen<br />

für die Gesundheitsvorsorge.<br />

4. Die meisten Betriebe verfügen über umfangreiche<br />

Erfahrungen auf dem Gebiet der Verhältnisprävention<br />

(Arbeitsplatzsicherheit), deren Maßnahmen in der<br />

Regel wesentlich erfolgreicher sind als die reine Verhaltensprävention<br />

mit ihren Compliance Problemen.<br />

Das betriebliche „Setting“ bietet somit eine einzigartige<br />

Chance zur effektiven Kombination beider Präventionsprinzipien.<br />

5. Die unveränderte Fortführung der bisherigen Arbeitsplatzmaßnahmen<br />

wird mit relativ hohem Kostenaufwand<br />

nur noch zu einer geringen Optimierung der<br />

bereits erreichten Ziele bei der Gesunderhaltung der<br />

Mitarbeiter führen (Berufskrankheiten sind gegenüber<br />

den „Zivilisationskrankheiten“ absolut in den<br />

Hintergrund getreten).<br />

6. Dem gegenüber lassen sich mit relativ geringem<br />

finanziellem Aufwand im beruflichen Setting Maßnahmen<br />

zur Verbesserung des Lebensstils der Mi t-<br />

arbeiter initiieren und nachhaltig organisieren.<br />

7. Die demographische Entwicklung führt zu einem steigenden<br />

ökonomischen Interesse an der Gesunderhaltung<br />

der Mitarbeiter und damit an der konsequenten<br />

Umsetzung von Maßnahmen zur Änderung<br />

des Lebensstils. Dies unterstützt wiederum die individuellen<br />

Bemühungen des Mitarbeiters. Der „return on<br />

invest“ für solche Maßnahmen liegt bei 1:3 bis 1:5.<br />

Damit wird die betriebliche Gesundheitsvorsorge zu<br />

einer sinnvollen betrieblichen Investition, auch aus<br />

ökonomischen Gründen.<br />

8. Kollektive Maßnahmen innerhalb des Betriebes haben<br />

durch die zugrunde liegende Gruppendynamik<br />

eine weitaus höhere Erfolgsquote als individuelle<br />

Einzelmaßnahmen.<br />

9. Wissenschaftliche Studien zeigen ferner, dass der<br />

erforderliche Maßnahmenkatalog standardisierbar<br />

und somit für kollektive Maßnahmen sehr geeignet<br />

ist, ohne dabei den Anspruch auf individuelle Ausprägung<br />

für den einzelnen Mitarbeiter aufzugeben.<br />

10. Der Benefit der Präventionsmaßnahmen stellt sich<br />

für den Mitarbeiter und das Unternehmen nicht erst<br />

nach ungewissen Jahrzehnten ein, sondern bei zahlreichen<br />

Maßnahmen bereits kurzfristig innerhalb<br />

weniger Monate nach ihrem Beginn.<br />

11. Das betriebliche Setting ist wie kein anderes geeignet<br />

als Multiplikator zu dienen, da über die Familien<br />

der Mitarbeiter praktisch die gesamte Bevölkerung<br />

erreicht wird. Die Maßnahmen müssen nur entsprechend<br />

angelegt werden.<br />

12. Die betriebliche Gesundheitsvorsorge ist somit in<br />

der Lage, mittel- bis langfristig eine Sanierung des<br />

kaum noch finanzierbaren Gesundheitswesens zu<br />

bewirken.<br />

Professionelle Lösungsansätze stehen bereits auf dem<br />

Markt zur Verfügung. Aufgabe der Politik ist es, die Rahmenbedingungen<br />

für die Betriebe und die Krankenkassen<br />

so zu verändern, dass der für eine effektive Umsetzung<br />

zwingend erforderliche finanzielle Anreiz nicht nur<br />

bei den Unternehmen, sondern auch bei den Mitarbeitern<br />

spürbar wird.<br />

49


<strong>Nutrition</strong>-<strong>Press</strong><br />

Die eigene Website<br />

Sie träumen vom eigenen Kochbuch-Blog, einer coolen<br />

eigenen Website, einer spannenden Facebook-Profilseite?<br />

Alles ist schnell gebaut. Und wer generell nur vom Urheber<br />

genehmigte Bilder, Texte und Musikstücke verwendet,<br />

die Impressumspflicht beachtet und weiß, dass er für die Inhalte<br />

haftet, macht schon das Allermeiste richtig.<br />

Als Websitebetreiber wie auch als Inhaber<br />

von Twitter- und Facebook-Accounts<br />

haften Sie für Inhalte wie Postings, Kommentare und<br />

RSS-Feeds, denn laut § 7 Abs. 1 Telemediengesetz ist<br />

der Diensteanbieter grundsätzlich für eigene Inhalte auf<br />

seinen Seiten verantwortlich.<br />

Haftung für eigene Inhalte<br />

Gut, wenn Sie fremde Texte auf Ihrer Seite prüfen und<br />

reagieren, wenn Ihnen eine Rechtsverletzung gemeldet<br />

wird. Denn: Sie haften möglicherweise als so genannter<br />

„Störer“ auch dafür. So urteilte das Landgericht Berlin<br />

in einem Fall um einen auf einer Website eingebundenen<br />

RSS-Feed, der ehrverletzende Äußerungen enthielt<br />

(LG Berlin Az.: 27 O 190/10).<br />

Haftung für Links<br />

Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass derjenige,<br />

der den Hyperlink setzt, wie für eigene Informationen<br />

haftet, wenn er sich die Inhalte der fremden Website<br />

zu Eigen macht (BGH AZ I ZR 10/<strong>05</strong>). Diese Haftung<br />

kann teilweise durch die Er stellung eines „Disclaimers“<br />

vermieden werden. Das ist die ausdrückliche Erklärung,<br />

dass man sich vom Inhalt der verlinkten Website distanziert.<br />

Ratsam ist es, nur ein fache Links zum Beispiel auf<br />

das Logo oder die Adresse der fremden Seite anzugeben<br />

mit dem Beisatz „Weiterführende Informationen“.<br />

Die fremde Seite sollte in einem neuen Fenster<br />

erscheinen.<br />

Überprüfen Sie generell und regelmäßig verlinkte<br />

Seiten auf deren Rechtmäßigkeit und löschen die Verlinkung<br />

sofort, wenn Sie Umstände erfahren, aus denen<br />

sich eine offensichtliche Rechtswidrigkeit ergibt.<br />

Haftung für Fotos<br />

Jede Veröffentlichung von Bildern im Internet kann<br />

haftungsrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen,<br />

wenn das Urheberrecht oder Persönlichkeitsrecht<br />

verletzt werden. Dies kann zu Unterlassungs- oder<br />

Schadensersatzansprüchen führen.<br />

Unser Tipp für Facebooknutzer<br />

Wenn Sie einen Medien-Artikel verlinken, zieht Facebook<br />

automatisch ein Miniaturbild, wenn vorhanden,<br />

mit. Setzen Sie in jedem Fall ein Häkchen beim Button<br />

„Kein Miniaturbild“, damit Sie nicht die Urheberrechte<br />

des Fotografen verletzen.<br />

Quelle: www.arag.de<br />

(Rund ums Recht<br />

> Mein Recht<br />

> Internetrecht)<br />

50


Der Fachbeirat<br />

des NEM e.V.<br />

stellt sich vor:<br />

Peter Abels<br />

Therapeut, Vorsitzender des European Federation<br />

for Naturopathy e.V. – EFN,<br />

Medizinischer Leiter des Steinbeis-Transfer-Instituts<br />

Gesundheitsprävention, Therapie und Komplementärmedizin<br />

der Steinbeis-Hochschule Berlin – SHB<br />

Fachbereich: Ernährungswissenschaft<br />

Dr. jur. Thomas Büttner<br />

Rechtsanwalt, LL.M.<br />

Fachbereich: Lebensmittelrecht,<br />

Cosmeticrecht, Medizinprodukterecht,<br />

Wettbewerbsrecht,<br />

Verwaltungsrecht, Strafrecht<br />

und Markenrecht<br />

Dr. Bettina C. Elles<br />

Rechtsanwältin, LL.M.<br />

Fachbereich:<br />

Gesellschaftsrecht, Internetrecht,<br />

Markenrecht, Wettbewerbsrecht<br />

und Steuerrecht<br />

Prof. Dr. med. Enno Freye<br />

Arzt; Spezialgebiete Spezielle Schmerztherapie,<br />

Anästhesiologie, Intensivmedizin<br />

und Suchttherapie, Nutrazeutika,<br />

Mikronährstoffe, Zivilisations krankheiten,<br />

Renaturierung<br />

Fachbereich: Ernährungswissenschaft<br />

Dr. Uwe Greulach<br />

Chemiker<br />

Fachbereich:<br />

Lebensmittelchemie,<br />

Qualitäts-Management<br />

Günter Heenen<br />

Steuerberater, Fachberater<br />

für Internationales Steuerrecht<br />

Fachrichtung: Allgemeines Steuerrecht<br />

inkl. Lohn- und Umsatzsteuer,<br />

Internationales Steuerrecht, Bilanzierung,<br />

Betriebswirtschaftliche Beratung<br />

Dr. med. Gottfried Lange<br />

Spezialgebiet Orthomolekulare Medizin<br />

Fachbereich:<br />

Ernährungswissenschaft<br />

Prof. Dr. Dr. h.c. Jan I. Lelley<br />

Spezialgebiet angewandte Mykologie<br />

Fachbereich:<br />

Ernährungswissenschaft<br />

Dr. Peter Mewes<br />

Apotheker; Spezialgebiet<br />

Nahrungsergänzungsmittel<br />

Fachbereich:<br />

Ernährungswissenschaft<br />

Prof. Dr. Dr. Claus Muss<br />

Spezialgebiet Studien<br />

für NEM-Industrie<br />

Fachbereich:<br />

Ernährungswissenschaft<br />

Dr. med. Rainer Mutschler M.A.<br />

Spezialgebiet angewandte Mykologie<br />

Fachbereich:<br />

Ernährungswissenschaft<br />

Prof. Dr. Dr. h.c. Otto Pulz<br />

Spezialgebiet Mikroalgen<br />

Fachbereich:<br />

Ernährungswissenschaft<br />

Prof. Dr. med. Jörg Spitz<br />

Spezialgebiet Präventionsmedizin<br />

Fachbereich:<br />

Ernährungswissenschaft<br />

Prof. Dr. med Wolfgang Wuttke<br />

Spezialgebiet Endokrinologie<br />

Fachbereich:<br />

Ernährungswissenschaft


NEM e.V.<br />

Der NEM-Verband setzt neue Qualitätsmaßstäbe für<br />

Hersteller und Unternehmen durch Selbstkontrolle.<br />

Ziel ist es, ein (Nahrungsergänzungsmittel-) Produkt auf den Markt zu<br />

bringen, dessen Zusammensetzung und Aufmachung inhaltlich geprüft<br />

und somit über der gesetzlichen Forderung liegt, als Selbstkontrolle.<br />

www.nem-ev.de<br />

NEM e.V. Qualitätsmaßstab für Europa<br />

Qualitätsmarke NEM Control ®<br />

Mit Einreichung vorbereiteter und vollständiger Produkt-<br />

Dokumentationen findet eine Abschlussprüfung durch das<br />

NEM-Fachgremium statt. Anträge können nur Mitglieder<br />

des NEM-Verbandes stellen.<br />

Informationen unter www.nem-ev.de<br />

cos<br />

NEM e.V.<br />

Abteilung Cosmetic<br />

NEM e.V. – Abteilung Cosmetic<br />

Das Hauptaugenmerk der Abteilung Cosmetic des NEM e.V. liegt<br />

auf dem Bereich der Naturkosmetik, die eine gesunde Pflege<br />

ermöglicht. Ziel sind wissenschaftlich fundierte Informationen für<br />

Hersteller und Unternehmen sowie Verbraucheraufklärung.<br />

Informationen unter www.cos-ev.de<br />

NEM Verband mittelständischer europäischer Hersteller und Distributoren<br />

von Nahrungsergänzungsmitteln & Gesundheitsprodukten e. V.<br />

Horst-Uhlig-Straße 3 · D-56291 Laudert · Telefon +49 (0)6746/80298-20<br />

Telefax +49 (0)6746/80298-21 · E-Mail: info@nem-ev.de<br />

www.nem-ev.de

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