Ausbildungs-Navi WE WL SOEM 2019
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Diplom-Rechtspfleger/in<br />
FH - Laufbahn des gehobenen Justizdienstes,<br />
Laufbahnzweig Rechtspflegerdienst (21)<br />
Studieninhalte:<br />
Rechtspfleger/innen als Beamte des gehobenen Justizdienstes,<br />
sind als selbständiges Organ der Rechtspflege,<br />
welches sich durch die Änderung der Gerichtsorganisation<br />
neben den allseits bekannten Rechtspflegeorganen (Richter,<br />
Staatsanwalt, Rechtsanwalt und Notar) entwickelt<br />
hat, bei allen Gerichten und Staatsanwaltschaften tätig.<br />
Im Rahmen der ihnen nach dem Rechtspflegegesetz<br />
übertragenen Geschäfte entscheiden die Rechtspfleger/<br />
innen in eigener Verantwortung und sind hierbei nur<br />
dem Gesetz unterworfen. Die sachliche Unabhängigkeit<br />
bei der Ausübung der Funktionen unterscheidet den<br />
Rechtspfleger in seiner Tätigkeit von den Beamten der<br />
gehobenen Laufbahnen aller übrigen Verwaltungen.<br />
Diese Sonderstellung ist im Rechtspflegegesetz bundeseinheitlich<br />
geregelt. Die Aufgaben bei den Gerichten<br />
unterteilen sich in die der freiwilligen und die<br />
der streitigen Gerichtsbarkeit. Das Schwergewicht der<br />
Aufgaben eines/r Rechtspflegers/in liegt auf dem Gebiet<br />
der freiwilligen Gerichtsbarkeit, die zum sachlichen<br />
Zuständigkeitsbereich des Amtsgerichts gehört. Hierzu<br />
zählt das umfangreiche und rechtlich schwierige Gebiet<br />
des Grundbuchrechts, das Registerrecht, Nachlasssachen<br />
oder das Familien- und Betreuungsrecht. Im Rahmen<br />
der streitigen Gerichtsbarkeit sind Rechtspfleger beteiligt<br />
bei Insolvenzverfahren, Zwangsversteigerung,<br />
Zwangsverwaltung und Zwangsvollstreckungsverfahren.<br />
In Strafverfahren vollstrecken Rechtspfleger die<br />
vom Richter rechtskräftig verhängten Strafen bei der<br />
Staatsanwaltschaft.<br />
Anforderungen:<br />
Um die Einstellung in den Vorbereitungsdienst für den<br />
gehobenen Justizdienst kann sich bewerben, wer: die<br />
Fachhochschulreife oder eine andere zu einem Hochschulstudium<br />
berechtigende Schulbildung oder einen<br />
als gleichwertig anerkannten Bildungsstand nachweisen<br />
kann; die deutsche Staatsangehörigkeit gemäß § 116 GG<br />
besitzt und die sonstigen Voraussetzungen für die Berufung<br />
in das Beamtenverhältnis auf Widerruf nach den<br />
aktuellen beamten- und laufbahnrechtlichen Vorschriften,<br />
insbesondere nach § 8 Thüringer Laufbahngesetz in<br />
Verbindung mit § 7 Beamtenstatusgesetz, erfüllt. Der<br />
Rechtspflegerberuf verlangt neben der Fähigkeit komplexe<br />
Sachverhalte zu erfassen, Zusammenhänge zu verstehen<br />
und Rechtsfragen herauszufiltern auch die Bereitschaft<br />
sich dem recht suchenden Bürger anzunehmen und<br />
ihm eigenverantwortlich im Rahmen der gesetzlichen<br />
Möglichkeiten zu helfen. Rechtspfleger/innen müssen<br />
Sie Verfahrensfragen klären, Verfahren leiten, über eingehende<br />
Anträge entscheiden und diese Entscheidungen<br />
angemessen vermitteln und rechtfertigen.<br />
All dies setzt ein umfassendes Fach- und Allgemeinwissen<br />
sowie Einfühlungsvermögen, Entschlusskraft, Zuverlässigkeit,<br />
Verantwortungsbewusstsein und ein gutes<br />
Ausdrucksvermögen voraus.<br />
<strong>Ausbildungs</strong>dauer:<br />
in der Regel 3 Jahre bzw. 6 Semester mit wechselnden<br />
Theorie- und Praxisphasen<br />
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