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Standpunkt der Wirtschaft – Offizielles Informationsorgan der Wirtschaftskammer Baselland

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2 | <strong>Standpunkt</strong> der Wirtschaft HAUS DER WIRTSCHAFT 21. September 2018<br />

BASELBIETER ENERGIEPAKET – Das kantonale Förderprogramm für energetische Sanierungen informiert an fünf öffentlichen<br />

Veranstaltungen in Laufen, Pratteln, Binningen, Münchenstein und Liestal über die Chancen und Anforderungen des Energiepakets.<br />

Energiepaket tourt durchs Baselbiet<br />

Das Baselbieter Energiepaket tourt<br />

von Mitte Oktober bis Mitte November<br />

dieses Jahres durch das Baselbiet.<br />

An insgesamt fünf öffentlichen<br />

Veranstaltungen informieren Energie-<br />

Experten über die Chancen und Anforderungen<br />

des Energie pakets. Die<br />

Veranstaltungen finden in Laufen,<br />

Pratteln, Binningen, Münchenstein<br />

und Liestal in Zusammenarbeit mit<br />

den beiden Energieversorgungsunternehmen<br />

EBM und EBL statt.<br />

Felix Jehle vom Baselbieter Amt für Umweltschutz und Energie<br />

referiert an einem Informationsanlass des Energiepakets. Bild: Archiv<br />

Experten geben Auskunft<br />

Wohneigentümerinnen und -eigentümer,<br />

wie auch Eigentümerinnen<br />

und Eigentümer von gewerb lichen<br />

Immobilien haben so die Möglichkeit,<br />

sich fundiert über das Energiepaket<br />

zu informieren sowie offene<br />

Fragen im direkten Austausch mit<br />

den Energie-Experten zu klären.<br />

Weitere Einzelheiten zum Anlass<br />

finden Sie auf dem rechts abgedruckten<br />

Flyer.<br />

Der Besuch einer der Veranstaltungen<br />

lohnt sich. Das Baselbieter<br />

Energie paket als kantonales Förderprogramm<br />

für energetische Sanierungen<br />

hat viel zu bieten. So können<br />

Wohneigentümerinnen und -eigentümer<br />

dank dem Energiepaket bei<br />

Gebäudesanierungen von interessanten<br />

Förderbeiträgen profitieren. Was<br />

diese auch tun: Seit 2010 hat das kantonale<br />

Förderprogramm rund 16 000<br />

Privatpersonen und Unternehmen<br />

unkompliziert mit Fördergeldern in<br />

der Höhe von bislang insgesamt 100<br />

Millionen Franken unterstützt. Mithilfe<br />

dieser Mittel konnte im Baselbiet<br />

eine Fassadenfläche von insgesamt<br />

1,4 Millionen Quadrat metern<br />

saniert werden; dies entspricht mehr<br />

als 200 Fussball feldern. Dieses Geld<br />

ist gut investiert. Noch immer werden<br />

im Kanton zu viel Energie und<br />

Geld verheizt. Auf den Gebäudepark<br />

entfällt noch immer rund die Hälfte<br />

des gesamten kantonalen Energieverbrauchs.<br />

Simon Dalhäuser<br />

POLIT-KOLUMNE<br />

Haftet niemand für rückfällige Straftäter?<br />

Wohl die wenigsten Personen kennen den Wortlaut von<br />

Artikel 41 des Obligationenrechts (OR): «Wer einem andern<br />

widerrechtlich Schaden zufügt, sei es mit Absicht,<br />

sei es aus Fahrlässigkeit, wird ihm zum Ersatz verpflichtet.»<br />

Kaum bekannter ist wahrscheinlich Artikel 146 der<br />

Bundesverfassung über die Staatshaftung: «Der Bund haftet<br />

für Schäden, die seine Organe in Ausübung amtlicher<br />

Tätigkeiten widerrechtlich verursachen.» Für Kantone und<br />

Gemeinden gelten die kantonalen Haftungsgesetze. So<br />

weit alles klar, sollte man meinen.<br />

Doch im Schadenhaftungsbereich klafft seit Jahren eine<br />

Gesetzeslücke. Die Zürcher SVP-Nationalrätin Natalie<br />

Rickli verlangte am 4. Juni 2013 mit einer Parlamentarischen<br />

Initiative eine gesetzliche Grundlage für die<br />

Haftung des zuständigen Gemeinwesens bei bedingten<br />

Entlassungen und Strafvollzugslockerungen von Straftätern,<br />

«wenn eine wegen eines schweren Gewalt- oder<br />

Sexualdelikts verurteilte Person bedingt entlassen wird<br />

oder Strafvollzugslockerungen erhält und darauf erneut<br />

ein solches Verbrechen begeht».<br />

In diesem Ratsgeschäft haben sich die Konferenz der<br />

Kantonalen Justiz- und Polizeidirektoren (KKJPD) und<br />

die Rechtskommission (RK) des Nationalrats so weit aus<br />

dem Fenster gelehnt, dass Nationalrätin Ricklis Anliegen<br />

fast abgestürzt wäre. Am 7. April 2017 beantragte die RK<br />

«Abschreibung des Geschäfts» – doch am 16. Juni 2017<br />

wurde sie vom Nationalrat dazu «verurteilt», die Arbeiten<br />

fortzuführen.<br />

Der Ablauf wird verständlicher, wenn man die Argumentationslinie<br />

der KKJPD-Opponenten und der RK im Lichte<br />

zweier besonders tragischer Fälle beurteilt.<br />

2009 wurde das Au-pair-Mädchen «Lucie» im Aargau von<br />

einem Wieder holungstäter umgebracht. Der «eigentlich»<br />

verwahrte Serienvergewaltiger lebte in Basel im Wohnexternat.<br />

Total hat er 29 Frauen missbraucht. 2013 erschütterte<br />

im Kanton Waadt die Ermordung von «Marie»<br />

die Schweiz.<br />

Beide Wiederholungstäter waren bedingt entlassen worden<br />

oder haben Strafvollzugslockerungen erhalten. In<br />

dieser Phase wurden sie rückfällig.<br />

«IM SCHADENHAFTUNGSBEREICH<br />

KLAFFT SEIT JAHREN<br />

EINE GESETZESLÜCKE.»<br />

Peter Amstutz*<br />

Rickli beanstandet zu Recht: «Nie übernimmt jemand die<br />

Verantwortung für den Tod beziehungsweise die Vergewaltigungen<br />

der Opfer. Die zuständigen Politiker, Behörden,<br />

Richter und Gutachter weisen sich die Schuld gegenseitig<br />

zu.» Die Eltern von Lucie wollten im Kanton Aargau<br />

gegen drei Angestellte des Kantons Aargau klagen. Der<br />

Kanton hat das Verfahren eingestellt.<br />

Nach dem Ja von Volk und Ständen vom 8. Februar 2004<br />

zur Ausweitung der Staatshaftung bei Aufhebung der<br />

lebens länglichen Verwahrung für gefährliche Sexual- oder<br />

Gewaltstraftäter müsste der Staat prinzipiell «unabhängig<br />

von einem eventuellen Verschulden seiner Angestellten»<br />

für Folgeschäden haften. In ihrem kürzlich zur Vernehmlassung<br />

verbreiteten Bericht schildert die RK das Dilemma<br />

mit einem entlarvenden Satz: «Es ist gerecht, dass das<br />

inhärente (innewohnende) Risiko der Resozialisierung der<br />

Inhaftierten vom Gemeinwesen als Ganzes verantwortet<br />

wird.»<br />

Wer aber ist schuld, wenn verurteilte Sexual- oder Gewaltstraftäter<br />

auf die Gesellschaft losgelassen werden statt die<br />

Bevölkerung vor ihnen zu schützen? Im Zentrum des Problems<br />

steht für die KKJPD die vom Bundesrecht zwingend<br />

vorgeschriebene «Konzeption der stufenweisen<br />

Wieder eingliederung». Vor allem aber sei zu beachten:<br />

«Beim Entscheid über Vollzugslockerungen stützen sich<br />

die Behörden in vielen Fällen auf Gutachten von Fachpersonen.<br />

(...) Gutachter dürften von Staatshaftungserlassen<br />

nicht erfasst werden, da sie weder Angestellte<br />

oder Behörden des Gemeinwesens sind noch hoheitliche<br />

Aufgaben erfüllen.»<br />

Wie das von der RK begründet und beschrieben wird, ist<br />

schwer nachvollziehbar: «Die (von Nationalrätin Rickli)<br />

vorgesehene Haftungsregelung würde die problematische<br />

Tendenz der öffentlichen Wahrnehmung bestärken,<br />

wonach die Behörden für Straftaten verantwortlich seien.»<br />

Als Folge könnten in der Praxis nur noch sehr wenige<br />

Vollzugsöffnungen bewilligt werden. Das führe zu einem<br />

«Anstieg der Hafttage und damit der Kosten im Strafvollzug».<br />

Soll damit gesagt sein, Wiederholungstäter als Vorbereitung<br />

auf die spätere Haftentlassung auf freien Fuss zu setzen,<br />

sei wirtschaftlicher – selbst wenn sie die frag würdige<br />

Wohltat des Strafvollzugs missbrauchen und bei Rückfall<br />

dafür noch länger hinter Gitter brummen müssen?<br />

Vollzugslockerungen und vorzeitige Entlassungen mit<br />

Bewährungsprobezeit werden leider trotz Rückfalltaten<br />

als «bedeutende Instrumente im System der stufenweisen<br />

Wiedereingliederung von Straftätern» dargestellt. Man versuche<br />

einmal, diese Denkweise überlebenden Opfern von<br />

Straftaten und deren Angehörigen zu erklären ...<br />

*Peter Amstutz, ehemaliger Leiter der Bundeshaus-Redaktion<br />

der «Basler Zeitung»<br />

Der Autor gibt seine eigene Meinung wieder. Diese muss sich nicht mit<br />

jener der Wirtschaftskammer decken.<br />

IMPRESSUM<br />

Herausgeber ⁄ Verlag: Schweizerischer Gewerbeverband sgv,<br />

Schwarztorstrasse 26, Postfach 8166, 3001 Bern,<br />

Tel. 031 380 14 14, verlag@sgv-usam.ch<br />

Redaktion sgz: Schwarztorstrasse 26, 3007 Bern<br />

Tel. 031 380 14 14, redaktion@sgv-usam.ch<br />

Regionalbund «<strong>Standpunkt</strong>»<br />

Herausgeber: Wirtschaftskammer Baselland<br />

Arbeitgeber Baselland, Unabhängiges Podium für eine<br />

liberale Wirtschaft und Gesellschaft, Haus der Wirtschaft,<br />

Altmarktstrasse 96, 4410 Liestal<br />

Tel. 061 927 64 64, Fax 061 927 65 50<br />

www.kmu.org, standpunkt@kmu.org<br />

Verantwortung: Christoph Buser, Direktor<br />

Redaktion/Umbruch: Reto Anklin (ra)<br />

Produktion: IWF, Postfach 633, 4410 Liestal<br />

Abonnement im Mitgliederbeitrag inbegriffen<br />

Adressänderungen: Bitte an Wirtschaftskammer<br />

Baselland, standpunkt@kmu.org<br />

Der Abdruck von Textbeiträgen mit vollständiger<br />

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