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Petitionsbericht 2017

Jahresbericht des Petitionsausschusses des Sächsischen Landtags für das Jahr 2017

Jahresbericht des Petitionsausschusses des Sächsischen Landtags für das Jahr 2017

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»Jede Person hat das Recht,<br />

sich einzeln oder in Gemeinschaft<br />

mit anderen schriftlich mit<br />

Bitten oder Beschwerden an<br />

die zuständigen Stellen und an die<br />

Volksvertretung zu wenden.«<br />

ARTIKEL 35 SATZ 1 VERFASSUNG DES FREISTAATES SACHSEN

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