Petitionsbericht 2017
Jahresbericht des Petitionsausschusses des Sächsischen Landtags für das Jahr 2017
Jahresbericht des Petitionsausschusses des Sächsischen Landtags für das Jahr 2017
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»Jede Person hat das Recht,<br />
sich einzeln oder in Gemeinschaft<br />
mit anderen schriftlich mit<br />
Bitten oder Beschwerden an<br />
die zuständigen Stellen und an die<br />
Volksvertretung zu wenden.«<br />
ARTIKEL 35 SATZ 1 VERFASSUNG DES FREISTAATES SACHSEN