26.09.2018 Aufrufe

Petitionsbericht 2017

Jahresbericht des Petitionsausschusses des Sächsischen Landtags für das Jahr 2017

Jahresbericht des Petitionsausschusses des Sächsischen Landtags für das Jahr 2017

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

48 | Petitionen im Jahr <strong>2017</strong><br />

Petitionen im Jahr <strong>2017</strong> | 49<br />

Es gebe keine Lobby für die Kitas. Bedarfsgerechte Öffnungszeiten<br />

seien von Bedeutung, fänden aber keine<br />

Beachtung im Personalschlüssel, aus dem auch noch Urlaub<br />

und Krankheitszeiten abgesichert werden müssten.<br />

Zusammenlegungen von Gruppen seien keine Seltenheit.<br />

Es stelle sich die Frage, wie die Kinder dies empfinden.<br />

Erzieherinnen fehle die Möglichkeit, Bildungsarbeit zu<br />

leisten ohne Zeit für Vor- und Nachbereitung. Es sei bekannt,<br />

dass die Erzieherinnen in ihrer Freizeit pädagogische<br />

Arbeit vor- und nachbereiten, Beobachtungsbögen<br />

erstellen, dokumentieren und Portfolios gestalten.<br />

Mit dem Beschluss des Sächsischen Landtags über den<br />

Doppelhaushalt 2015/2016 des Freistaates Sachsen<br />

am 29. April 2015 wurde eine Änderung in § 12 Abs. 2<br />

des Sächsischen Gesetzes über Kindertageseinrichtungen<br />

(SächsKitaG) vorgenommen. Danach hat sich der<br />

Personalschlüssel für Kindergartenkinder ab dem<br />

1. September 2015 von 1:13 auf 1:12,5 verbessert. Ab<br />

dem 1. September 2016 gilt für Kindergartenkinder der<br />

Schlüssel 1:12. Für Krippenkinder verbessert sich der<br />

Personalschlüssel ab dem 1. September <strong>2017</strong> von 1:6 auf<br />

1:5,5 und am 1. September 2018 auf 1:5. Nach Abschluss<br />

der stufenweisen Schlüsselverbesserung stehen im<br />

Kindergarten 8 Prozent und in der Krippe 20 Prozent<br />

mehr Personal zur Verfügung. Die mit dieser Qualitätsverbesserung<br />

verbundenen zusätzlichen Kosten von<br />

ca. 140 Mio. EUR je Jahr trägt der Freistaat Sachsen<br />

durch eine entsprechende Erhöhung des Landeszuschusses<br />

nach § 18 SächsKitaG an die Gemeinden.<br />

Wofür das zusätzliche Personal eingesetzt wird, obliegt<br />

der Entscheidung der Kindertageseinrichtung.<br />

Für die in der Petition angesprochenen Vor- und Nachbereitungszeiten<br />

bzw. den Ausgleich von Abwesenheitszeiten<br />

bringt die Verbesserung der Personalschlüssel<br />

größere Spielräume.<br />

Der Petition kann aus Sicht des Sächsischen Landtags<br />

abgeholfen werden.<br />

Petition 06/01322/6<br />

Anerkennung des Abschlusses<br />

»Angewandte Kindheitswissenschaften«<br />

Beschlussempfehlung:<br />

Der Petition wird abgeholfen.<br />

Mit der Petition wird die Anerkennung des Abschlusses<br />

Angewandte Kindheitswissenschaften der Hochschule<br />

Magdeburg-Stendal in Verbindung mit der Schaffung<br />

einer konstruktiven Lösung für das Tätigwerden von<br />

Bachelor-Absolventen der Angewandten Kindheitswissenschaften<br />

in Sachsen begehrt.<br />

Die Petentin hat am 30. März 2016 an der Hochschule<br />

Magdeburg-Stendal 2013 einen Bachelor-Abschluss im<br />

Studiengang »Angewandte Kindheitswissenschaften«<br />

erworben. Bewerbungen in Sachsen, z. B. in einer Kita<br />

in Dresden, sind nicht erfolgreich gewesen. Die Petentin<br />

führt dies auf bürokratische Hürden zurück.<br />

Im Freistaat Sachsen sind die Anforderungen an die im<br />

Rahmen der gesetzlich geregelten Personalschlüssel<br />

einzusetzenden pädagogischen Fachkräfte in Kindertageseinrichtungen<br />

in der Sächsischen Qualifikationsund<br />

Fortbildungsverordnung (SächsQualiVO) geregelt.<br />

Der Vollzug der Verordnung erfolgt im Betriebserlaubnisverfahren<br />

durch das Landesjugendamt. Die Berufsqualifikationen<br />

der Fachkräfte für die Arbeit mit den Kindern<br />

sind in § 1 Absatz 1 Satz 1 Nr. 1 bis 11 SächsQualiVO<br />

aufgeführt.<br />

An der Hochschule Magdeburg-Stendal wird ein Bachelor-Studiengang<br />

der Kindheitspädagogik angeboten,<br />

dessen Absolventen die staatliche Anerkennung als<br />

Kindheitspädagogin oder Kindheitspädagoge erhalten<br />

können. Im Internetauftritt der Hochschule wird der Studiengang<br />

u. a. wie folgt charakterisiert: »Das Studium<br />

der Kindheitspädagogik – Praxis, Leitung, Forschung ist<br />

auf die Aneignung wissenschaftlich fundierter Handlungskompetenz<br />

in kindheitspädagogischen Arbeitsfeldern<br />

ausgerichtet. Studierende werden auf die unmittelbare<br />

pädagogische Arbeit mit Kindern vom Eintritt in<br />

eine Kindertageseinrichtung bis zum Ende des Hortalters<br />

vorbereitet. (…) Im Studium werden Leitungskompetenzen<br />

erworben. Diese befähigen dazu, in multidisziplinären<br />

Teams anspruchsvolle Aufgaben zu übernehmen«<br />

(vgl. https://www.hs-magdeburg.de/studium/bachelor/<br />

kindheitspaedagogik-praxis-leitung-forschung.html).<br />

An derselben Fakultät der Hochschule kann im Unterschied<br />

zu o. g. Studiengang auch der Bachelor-Studiengang<br />

»Angewandte Kindheitswissenschaften« gewählt<br />

werden. Die Hochschule weist hierzu auf Folgendes hin:<br />

»Das Studium der Angewandten Kindheitswissenschaften<br />

(…) legt einen Schwerpunkt darauf, die Studierenden<br />

durch interdisziplinäres Wissen zur Gestaltung der<br />

institutionellen und gesellschaftlichen Rahmenbedingungen<br />

von Kindheit zu befähigen. (…) Zentrales Ziel<br />

ist die Ausbildung von Kompetenzen, um innerhalb<br />

bestehender Institutionen grundlegende Reformprozesse<br />

anstoßen, planen und begleiten zu können«<br />

(vgl. https://www.hs-magdeburg.de/studium/bachelor/<br />

angewandte-kindheitswissenschaften.html).<br />

Gemäß sachsen-anhaltinischem Landesrecht führt dieser<br />

Studiengang nicht zu einer staatlichen Anerkennung<br />

als Kindheitspädagoge.<br />

Insoweit treffen Studierende die Entscheidung für den<br />

Studiengang Angewandte Kindheitswissenschaften oder<br />

Kindheitspädagogik bewusst im Hinblick auf das künftig<br />

angestrebte Tätigkeitsfeld. Sollte sich während des<br />

Studiums eine verändernde Interessenlage ergeben,<br />

kann ggf. auch ein Wechsel des Studiengangs in Betracht<br />

gezogen werden.<br />

Nach Auskunft des zuständigen Ministeriums für Arbeit,<br />

Soziales und Integration sind in Kindertageseinrichtungen<br />

in Sachsen-Anhalt geeignete pädagogische Fachkräfte<br />

u. a. auch Personen mit Hochschulabschluss, insbesondere<br />

der Früh- oder Kindheitspädagogik und der<br />

sozialen Arbeit sowie verwandten Gebieten, die vor Aufnahme<br />

ihrer Tätigkeit mindestens ein Jahr im Bereich<br />

der Betreuung, Bildung, Erziehung und Förderung von<br />

Kindern in einer Tageseinrichtung tätig waren und fachspezifische<br />

Aus-, Fort- oder Weiterbildung im Umfang<br />

von 60 Stunden nachweisen. Absolventen des Studiengangs<br />

Angewandte Kindheitswissenschaften können unter<br />

diesen Bedingungen im Wege der Einzelfallprüfung<br />

zugelassen werden.<br />

Das Sächsische Staatsministerium für Kultus hat in<br />

die geänderte und am 30. Oktober 2016 in Kraft getretene<br />

Fassung der SächsQualiVO in § 1 Absatz 1 den Satz 2<br />

neu aufgenommen. Damit ist die Möglichkeit für Kita-<br />

Träger transparenter gestaltet geworden, dass auch andere<br />

nach Vorbildung und Erfahrung geeignete Personen<br />

mit einer der SächsQualiVO entsprechenden Berufsqualifikation<br />

als pädagogische Fachkräfte mit Zustimmung<br />

des Landesjugendamtes eingesetzt werden können.<br />

Zu diesem Kreis können auch Absolventen des in Rede<br />

stehenden Studiengangs gehören, die die o. g. Bedingungen<br />

des Landes Sachsen-Anhalt erfüllen. Soweit<br />

also das Interesse eines Kita-Trägers am Einsatz einer<br />

Kindheitswissenschaftlerin oder eines Kindheitswissenschaftlers<br />

für die Arbeit mit den Kindern in seiner<br />

Einrichtung besteht, kann auf Antrag des Trägers die<br />

entsprechende Einzelfallprüfung im Rahmen des Betriebserlaubnisverfahrens<br />

erfolgen.<br />

Der Petition kann aus Sicht des Sächsischen Landtags<br />

abgeholfen werden.<br />

4.3.2 Erledigte Petitionen<br />

Massenpetition 06/01722/3<br />

Straßenbau – B 178n<br />

Beschlussempfehlung:<br />

Die Petition wird für erledigt erklärt.<br />

Im Rahmen einer Postkartenaktion werden Vertreter<br />

der Sächsischen Staatsregierung sowie der Sächsische<br />

Landtag aufgefordert, sich für die zukunftsorientierte<br />

Fertigstellung der B 178n einzusetzen.<br />

Die B 178n – Verlegung der B 178 beginnend von der A 4<br />

bis zur Bundesgrenze Deutschland/Tschechien – setzt sich<br />

aus mehreren Planungs- bzw. Bauabschnitten zusammen.<br />

Von den insgesamt 42 km auf deutschem Hoheitsgebiet<br />

sind bereits 30 km fertiggestellt. Die fehlenden Abschnitte<br />

Nostitz – A 4 (Abschnitt 1.1) und Zittau – Niederoderwitz<br />

(Abschnitt 3.3) werden derzeit beplant.<br />

Diese sind im aktuellen Bundesverkehrswegeplan<br />

als laufende und fest disponierte Vorhaben eingestuft.<br />

Dabei ist das Bauziel N3 (3-streifiger Neubau) verbindlich<br />

festgelegt.<br />

Der Sachstand zum jeweiligen Abschnitt stellt sich wie<br />

folgt dar:<br />

Abschnitt 1.1<br />

Derzeit wird die Vorplanung erstellt. Diese ist dem Bundesministerium<br />

für Verkehr und digitale Infrastruktur<br />

(BMVI) zur Zustimmung vorzulegen.<br />

Abschnitt 3.3<br />

Im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens fand vom<br />

2. April bis zum 3. Mai <strong>2017</strong> die öffentliche Auslegung<br />

der Planfeststellungsunterlagen statt. Derzeit werden<br />

die eingegangenen Stellungnahmen durch das Landesamt<br />

für Straßenbau und Verkehr bearbeitet.<br />

Mit der Einordnung der Abschnitte 1.1 und 3.3 im aktuellen<br />

Bundesverkehrswegeplan als laufende und fest<br />

disponierte Vorhaben wurde durch das BMVI der Bedarf<br />

grundsätzlich festgestellt. Durch den Freistaat Sachsen<br />

werden im Rahmen der Auftragsverwaltung derzeit die<br />

notwendigen Planungs- und Baurechtsverfahren durchgeführt.<br />

Dazu hat der Landtag die benötigten Planungsmittel<br />

bereitgestellt.<br />

Nach Herstellung des Baurechtes und Bereitstellung der<br />

Baumittel durch das BMVI können die beiden fehlenden<br />

Abschnitte baulich umgesetzt werden.

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!