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Petitionsbericht 2017

Jahresbericht des Petitionsausschusses des Sächsischen Landtags für das Jahr 2017

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44 | Petitionen im Jahr <strong>2017</strong><br />

Petitionen im Jahr <strong>2017</strong> | 45<br />

Des Weiteren sind im Freistaat Sachsen die Regionalen<br />

Planungsverbände (hier der Regionale Planungsverband<br />

Region Chemnitz) zuständig für die Festlegung von Vorrang-<br />

und Vorbehaltsgebieten, Kulturlandschaft beziehungsweise<br />

Arten- und Biotopschutz.<br />

Im Zusammenhang mit der angesprochenen »ganzheitlichen<br />

Betrachtung« wird darauf verwiesen, dass im<br />

Rahmen der »Grenzübergreifenden Zusammenarbeit<br />

zwischen dem Freistaat Sachsen und der Tschechischen<br />

Republik (Ziel 3-Programm)« umfangreiche Studien und<br />

Projekte gefördert worden sind; wie zum Beispiel:<br />

a) »Landschaftsstrukturen im tschechisch-sächsischen<br />

Grenzgebiet« (Čmelák Společnost přátel přírody,<br />

Liberec und Stiftung Internationales Begegnungszentrum<br />

St. Marienthal, Ostritz),<br />

b) »Interklim – Klimakooperation für den Böhmisch-<br />

Sächsischen Grenzraum« (Sächsisches Landesamt<br />

für Umwelt, Landwirschaft und Geologie, Dresden und<br />

Ústav výzkumu globální změny AV, Brno),<br />

c) »Historische Topographie des Kulturerbes des sächsisch-böhmischen<br />

Grenzlandes« (Regioskop, z. s. p. o.,<br />

České Budějovice und TU Bergakademie Freiberg).<br />

Eine fachliche Einflussnahme auf die Gebietsauswahl<br />

ist seitens der Staatsregierung nicht möglich. Die<br />

kommunal verfassten Regionalen Planungsverbände<br />

unterliegen lediglich der Rechtsaufsicht.<br />

In welchen Fällen naturschutzfachliche und wasserrechtliche<br />

Ausnahmegenehmigungen erteilt werden können, ist<br />

durch einschlägige bundesrechtliche Vorschriften geregelt.<br />

Genehmigungen können ausnahmsweise erteilt werden,<br />

wenn die dort genannten Voraussetzungen vorliegen. Das<br />

ist nach den gesetzlichen Vorgaben jeweils im Einzelfall<br />

zu prüfen. Die Zugehörigkeit zu einer bestimmten Gebietskulisse<br />

entbindet von einer Einzelfallprüfung nicht.<br />

Zu 5.:<br />

Ausweisung des Landschaftsschutzgebietes (LSG)<br />

»Thüringisches-Sächsisches-Bayerisches Vogtland«:<br />

Die Gebietskulisse für das begehrte LSG ist in der Petition<br />

nicht näher dargestellt. Die Grenzregion zu Bayern ist<br />

innerhalb des Vogtlandkreises nahezu vollständig und<br />

großflächig durch die LSG »Talsperre Dröda« und »Oberes<br />

Triebeltal-Saale-Einzugsgebiet« unter Schutz gestellt.<br />

Innerhalb des Vogtlandkreises wurde die Grenzregion<br />

zu Thüringen stellenweise durch die Ausweisung der<br />

LSG »Burgsteinlandschaft«, »Leubnitz-Tobertitzer<br />

Riedelgebiet« und »Kuhberg-Steinicht« geschützt.<br />

Die Zuständigkeit für die Unterschutzstellung von Natur<br />

und Landschaft als LSG liegt gemäß § 48 Abs. 1 Nr. 2<br />

Sächsisches Naturschutzgesetz (SächsNatSchG) bei den<br />

unteren Naturschutzbehörden (uNB). Im Vogtlandkreis<br />

befinden sich insgesamt 16 festgesetzte beziehungsweise<br />

übergeleitete und vier einstweilig sichergestellte LSG.<br />

Darüber hinaus ist langfristig die Ausweisung und Erweiterung<br />

sieben weiterer LSG geplant. Die Schutzgebietsarbeit<br />

im Vogtlandkreis, die LSG betreffend, konzentriert<br />

sich auf die endgültige Unterschutzstellung der einstweilig<br />

sichergestellten Gebiete (»Würschnitz- und Eisenbachgebiet«,<br />

»Oberes Triebelbachtal-Saale-Einzugsgebiet«,<br />

»Talsperre Pirk – Unteres Triebelbachgebiet«,<br />

»Taltitz-Unterlosaer Kuppenland«).<br />

Die Ausweisung eines länderübergreifenden LSG<br />

»Thüringisches-Sächsisches-Bayerisches Vogtland«<br />

nach § 26 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) ist<br />

aufgrund der vorhandenen Gebietskulisse von LSG<br />

nicht erforderlich.<br />

Zu 6.:<br />

Ausweisung von regionalbedeutsamen Naturschutzgebieten<br />

(NSG) im Dreiländereck »Thüringisches-Sächsisches-Bayerisches<br />

Vogtland«:<br />

Die Gebietskulisse für die Ausweisung von regional<br />

bedeutsamen NSG im Dreiländereck ist in der Petition<br />

nicht näher dargestellt. In der Grenzregion zu Bayern<br />

sind innerhalb des »Grünen Bandes« folgende NSG<br />

festgesetzt worden: »Sachsenwiese«, »Pfarrwiese«,<br />

»Himmelreich«, »An der Ulitz«, »Feilebach«, »Fuchspöhl«,<br />

»Hasenreuth«. Über die bestehende Gebietskulisse<br />

von NSG hinaus sind in der sächsisch-bayerischen<br />

Grenzregion keine weiteren Ausweisungen von<br />

NSG geplant. In der Grenzregion zu Thüringen befinden<br />

sich hingegen nur wenige NSG (»Sandgrubenteich«,<br />

»Pausaer Weide«).<br />

Die Ausweisung von NSG erfolgt unter naturschutzfachlichen<br />

Gesichtspunkten vor allem zum Erhalt und zur<br />

Entwicklung von Lebensstätten, Biotopen und Lebensgemeinschaften<br />

gefährdeter und geschützter Tier- und<br />

Pflanzenarten. Zuständig für die Ausweisung von NSG<br />

ist gemäß § 48 Abs. 1 Nr. 2 SächsNatSchG die uNB. Im<br />

Vogtlandkreis gibt es 39 festgesetzte bzw. übergeleitete<br />

NSG. Darüber hinaus wird die Unterschutzstellung/Erweiterung<br />

von acht weiteren Gebieten kurz- bis mittelfristig<br />

geprüft. Von diesen acht geplanten NSG befindet<br />

sich das Gebiet »Schönberger Teiche« in der sächsischthüringischen<br />

Grenzregion. Der Fokus der Schutzgebietsarbeit<br />

im Vogtlandkreis, die NSG betreffend, liegt<br />

auf der Ausweisung der NSG »Elstersteilhänge« und<br />

»Unteres Zinsbachtal« (Beendigung der Unterschutzstel-<br />

lungsverfahren) sowie »Am Scheidebach« und »Hennabachtal«<br />

(Unterschutzstellung <strong>2017</strong>/2018 vorgesehen).<br />

Im Dreiländereck »Thüringisches-Sächsisches-Bayerisches<br />

Vogtland« bestehen zahlreiche regionalbedeutsame<br />

Naturschutzgebiete. Für ein weiteres Gebiet im<br />

Dreiländereck wird die Unterschutzstellung geprüft.<br />

Zu 7.:<br />

Ausweisung eines bundesländerübergreifenden Dichtezentrums<br />

für Schwarzstörche und allumfassende Einarbeitung<br />

der Belange des Vogel- und Wildtierschutzes<br />

bei der Abgrenzung von Vorranggebieten für die Windenergienutzung:<br />

Nach Auskunft der unteren Naturschutzbehörde (uNB)<br />

des Vogtlandkreises ist die Ausweisung eines bundesländerübergreifenden<br />

Dichtezentrums für Schwarzstörche<br />

nicht vorgesehen. Im Zuge der Regionalplanung sind die<br />

der uNB bekannten Schwarzstorchhorste im Rahmen der<br />

Stellungnahme an den Regionalen Planungsverband<br />

übermittelt worden.<br />

Der Schutz des Schwarzstorches und der anderen aufgeführten<br />

besonders geschützten Arten ist über die Ausweisung<br />

der oben genannten Schutzgebiete bzw. den<br />

Einzelartenschutz nach §§ 44, 45 BNatSchG sichergestellt.<br />

Zu Forderung 1 kann aus Sicht des Sächsischen<br />

Landtags abgeholfen werden.<br />

Zu den Forderungen 2 bis 4 kann aus Sicht des<br />

Sächsischen Landtags nicht abgeholfen werden.<br />

Die Forderungen 5 bis 7 können aus Sicht des<br />

Sächsischen Landtags als erledigt betrachtet werden.<br />

Petition 06/01371/3<br />

LKW-Fahrverbot Wilsdruff<br />

Beschlussempfehlung:<br />

1. Der Petition kann nicht abgeholfen werden.<br />

2. Der Petition wird abgeholfen.<br />

Die Petentin begehrt für die Ortsdurchfahrt Wilsdruff<br />

(Staatsstraße S 192)<br />

1. eine Geschwindigkeitsbegrenzung<br />

2. sowie die dauerhafte Beibehaltung der derzeit<br />

angeordneten Tonnagebeschränkung in Wilsdruff.<br />

Die Ortsdurchfahrt Wilsdruff, S 192, verläuft teilweise<br />

durch dicht bebautes städtisches Gebiet. Abschnittsweise<br />

ist der verfügbare Straßenraum sehr begrenzt,<br />

weshalb einige Teile der S 192 als Einbahnstraße geführt<br />

werden. Des Weiteren besteht auf der S 192 Gezinge im<br />

Bereich der Mittelschule eine Geschwindigkeitsbegrenzung<br />

auf 30 km/h. Im Jahr 2010 wurde auf der S 192 im<br />

Stadtgebiet Wilsdruff eine durchschnittliche tägliche<br />

Verkehrsbelastung von rund 6 700 Kfz/d mit einem<br />

Schwerverkehrsanteil von rund 9 Prozent gezählt.<br />

Seit dem 1. Januar 2014 wird ein Verkehrsversuch zur<br />

zielgerichteten Lenkung des Schwerlastverkehrs außerhalb<br />

des Stadtgebietes durchgeführt. Deshalb wurde<br />

erstmals mit Anordnung des Landkreises Sächsische<br />

Schweiz-Osterzgebirge vom 23. August 2013 eine<br />

Tonnagebeschränkung für LKW-Verkehr ab 3,5 t zulässiges<br />

Gesamtgewicht mit Zusatzzeichen Lieferverkehr<br />

frei für eine Dauer von 18 Monaten angeordnet. Der Verkehrsversuch<br />

wurde um weitere 18 Monate verlängert.<br />

Eine nochmalige Verlängerung bis zum 31. März <strong>2017</strong><br />

erfolgte durch den Landkreis am 29. Dezember 2016.<br />

Die Verkehrsbelastung hat sich daher im Jahr 2015<br />

gering fügig auf rund 6 200 Kfz/d verringert. Der Schwerverkehrsanteil<br />

ist entsprechend deutlicher zurückgegangen<br />

und wurde mit rund 4 Prozent ermittelt.<br />

Die Petentin führt aus, dass durch den Schwerlastverkehr<br />

im historischen Stadtkern sanierte Gebäude Schäden<br />

erlitten, neu gebaute Fußwege zerstört und Schutzgeländer<br />

fast wöchentlich beschädigt würden. Darüber<br />

hinaus würden Spurrinnen im historischen Pflaster entstehen<br />

und Anwohner im Stadtkerngebiet seien einer<br />

erhöhten Feinstaub- und Lärmbelastung ausgesetzt. Eine<br />

angemessene Nutzung des Marktplatzes, eine ausreichende<br />

Sicherheit der Fußgänger beim Kreuzen der Straße<br />

im Bereich des Stadtkerns und der zwei anliegenden<br />

Altenheime sowie eine Sicherheit für Radfahrer und Fußgänger<br />

in dem Straßenabschnitt seien nicht gegeben.<br />

Für eine Entlastung der Ortsdurchfahrt Wilsdruff vom<br />

Schwerlastverkehr wurde folgende straßenrechtliche<br />

Lösung gefunden:<br />

Für den jetzigen Bereich der Tonnagebeschränkung ist<br />

eine Teileinziehung der S 192 vorgesehen. Dadurch wird<br />

der Schwerverkehr in diesem Bereich dauerhaft von der<br />

Widmung und damit von der Nutzung der Staatsstraße<br />

ausgeschlossen. Die Teileinziehung soll ab dem nächsten<br />

Haushaltsjahr zum 1. Januar 2018 wirksam werden und<br />

wird vom Landesamt für Straßenbau und Verkehr (LASuV)<br />

erlassen. Das Landratsamt Sächsische Schweiz-Osterzgebirge<br />

wurde als zuständige Verkehrsbehörde vom<br />

Sächsischen Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit

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