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2019-USA-Kanada-Katalog

USA & Kanada Reisen 2019 - In den USA und in Kanada haben wir uns auf individuelle Mietwagenrundreisen und geführte Rundreisen spezialisiert. Auch Wohnmobile und Camper finden Sie bei Karawane Reisen im Katalog oder online!

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Pauschalreise Ort nicht vorhanden gebucht und hat, vertraglich zur Kenntnis nicht geschuldet,<br />

Der sind Vertreter etwaige des Reisemängel RV ist beauftragt, an den für RV Abhilfe unter<br />

bringen.<br />

d)<br />

zu der sorgen, mitgeteilten sofern Kontaktstelle dies möglich des ist. RV Er zur ist Kenntnis jedoch<br />

nicht zu bringen. befugt, Über Ansprüche die Erreichbarkeit anzuerkennen. des Vertreters<br />

8.3. des RV Fristsetzung bzw. seiner vor Kontaktstelle Kündigungvor Ort wird in der<br />

Will Reisebestätigung der Kunde/Reisende unterrichtet. den Der Pauschalreisevertrag<br />

jedoch wegen die Mängelanzeige eines Reisemangels auch seinem der in Reisever-<br />

§ 651i<br />

Reisende kann<br />

Abs. mittler, (2) über BGB den bezeichneten er die Pauschalreise Art, sofern gebucht er erheblich<br />

zur Kenntnis ist, nach bringen. § 651l BGB kündigen, hat er dem RV<br />

hat,<br />

zuvor d) Der eine Vertreter angemessene des RV ist beauftragt, Frist zur Abhilfeleistung<br />

für zu<br />

zu sorgen, setzen. sofern Dies dies gilt möglich nur dann ist. nicht, Er ist wenn jedoch die nicht Abhilfe<br />

befugt, vom Ansprüche RV verweigert anzuerkennen. wird oder wenn die sofortige<br />

8.3. Fristsetzung Abhilfe notwendig vor Kündigung ist.<br />

8.4. Will der Gepäckbeschädigung Kunde/Reisende den und Pauschalreisevertrag<br />

Gepäckverspätung<br />

wegen bei eines Flugreisen; Reisemangels besondere in Regeln § 651i & Abs. Fristen (2)<br />

zum BGB bezeichneten Abhilfeverlangen Art, sofern er erheblich ist, nach<br />

a) § 651l Der Reisende BGB kündigen, wird darauf hat er dem hingewiesen, RV zuvor dass eine<br />

Gepäckverlust,<br />

angemessene Frist<br />

-beschädigung<br />

zur Abhilfeleistung<br />

und -verspätung<br />

zu setzen.<br />

im<br />

Dies<br />

Zusammenhang<br />

gilt nur dann nicht,<br />

mit<br />

wenn<br />

Flugreisen<br />

die Abhilfe<br />

nach<br />

vom<br />

den<br />

RV<br />

luftverkehrsrechtlichen<br />

verweigert wird oder wenn<br />

Bestimmungen<br />

die sofortige Abhilfe<br />

vom Reisenden<br />

unverzüglich vor Ort mittels Schadensan-<br />

notwendig<br />

ist.<br />

8.4. Gepäckbeschädigung und Gepäckverspätung<br />

zeige („P.I.R.“) der zuständigen Fluggesellschaft<br />

bei Flugreisen; besondere Regeln & Fristen zum<br />

anzuzeigen sind. Fluggesellschaften und RV<br />

Abhilfeverlangen<br />

können die Erstattungen aufgrund internationaler<br />

a) Der Reisende wird darauf hingewiesen, dass<br />

Übereinkünfte ablehnen, wenn die Schadensanzeige<br />

nicht ausgefüllt worden ist. Die Schadens-<br />

Gepäckverlust, -beschädigung und -verspätung<br />

im Zusammenhang mit Flugreisen nach den luftverkehrsrechtlichen<br />

Bestimmungen vom Reisenanzeige<br />

ist bei Gepäckbeschädigung binnen 7<br />

Tagen, bei Verspätung innerhalb 21 Tagen nach<br />

den unverzüglich vor Ort mittels Schadensanzeige<br />

Aushändigung,<br />

(„P.I.R.“) der zuständigen<br />

zu erstatten.<br />

Fluggesellschaft anzuzeigen<br />

b) Zusätzlich<br />

sind.<br />

ist<br />

Fluggesellschaften<br />

der Verlust, die Beschädigung<br />

und RV können<br />

oder<br />

die die Fehlleitung Erstattungen von aufgrund Reisegepäck internationaler unverzüglich Übereinkünfte<br />

seinem ablehnen, Vertreter wenn bzw. die Schadensanzeige seiner Kontaktstelle nicht<br />

dem<br />

RV,<br />

oder ausgefüllt dem worden Reisevermittler ist. Die Schadensanzeige anzuzeigen. Dies ist entbindet<br />

Gepäckbeschädigung den Reisenden binnen nicht davon, 7 Tagen, die bei Schaden-<br />

Verspä-<br />

bei<br />

anzeige tung innerhalb an die Fluggesellschaft 21 Tagen nach Aushändigung, gemäß Buchst. zu a)<br />

innerhalb erstatten. der vorstehenden Fristen zu erstatten.<br />

9. b) Zusätzlich Beschränkung ist der der Verlust, Haftung die Beschädigung oder<br />

9.1. die Fehlleitung Die vertragliche von Reisegepäck Haftung des unverzüglich RV für Schäden, dem<br />

die RV, nicht seinem aus Vertreter der Verletzung bzw. seiner des Kontaktstelle Lebens, des Körpers<br />

dem Reisevermittler oder der Gesundheit anzuzeigen. resultieren Dies entbindet und nicht den<br />

oder<br />

Reisenden nicht davon, die Schadenanzeige an die<br />

Fluggesellschaft schuldhaft herbeigeführt gemäß Buchst. wurden, a) innerhalb ist auf den der<br />

vorstehenden dreifachen Reisepreis Fristen zu erstatten. beschränkt. Möglicherweise<br />

darüberhinausgehende Ansprüche nach<br />

9. dem Beschränkung Montrealer der Übereinkommen Haftung bzw. dem<br />

9.1. Luftverkehrsgesetz Die vertragliche bleiben Haftung von des dieser RV für Haftungsbeschränkung<br />

nicht aus der unberührt. Verletzung des Lebens, des Kör-<br />

Schäden,<br />

die<br />

pers 9.2. Der oder RV der haftet Gesundheit nicht für resultieren Leistungsstörungen, und nicht<br />

schuldhaft Personen- herbeigeführt und Sachschäden wurden, im ist Zusammenhang<br />

auf den dreifachen<br />

mit Leistungen, Reisepreis beschränkt. die als Fremdleistungen Möglicher weise lediglich darüberhinausgehende<br />

vermittelt werden (z.B. Ansprüche vermittelte nach Ausflüge, dem Montrealer Sportveranstaltungen,<br />

bzw. Theaterbesuche, dem Luftverkehrsgesetz Ausstellungen), blei-<br />

Übereinkommen<br />

ben wenn von diese dieser Leistungen Haftungsbeschränkung in der Reiseausschreibung unberührt.<br />

9.2. und der Der Reisebestätigung RV haftet nicht für ausdrücklich Leistungsstörungen, und unter<br />

Personen- Angabe der und Identität Sachschäden und Anschrift im des Zusammenhang vermittelten<br />

mit Vertragspartners Leistungen, die als Fremdleistungen als Fremdleistungen so eindeutig lediglich<br />

vermittelt gekennzeichnet werden wurden, (z.B. vermittelte dass sie Ausflüge, für den Reisenden<br />

erkennbar nicht Theaterbesuche, Bestandteil der Ausstellungen),<br />

Pauschalreise<br />

Sportveranstaltungen,<br />

wenn<br />

von RV<br />

diese<br />

sind<br />

Leistungen<br />

und getrennt<br />

in<br />

ausgewählt<br />

der Reiseausschreibung<br />

wurden. Die<br />

und<br />

§§ 651b,<br />

der Reisebestätigung<br />

651c, 651w und<br />

ausdrücklich<br />

651y BGB bleiben<br />

und unter<br />

hierdurch<br />

unberührt.<br />

Angabe der Identität und Anschrift des vermittelten<br />

Vertragspartners als Fremdleistungen so eindeutig<br />

9.3. Der RV haftet jedoch, wenn und soweit für<br />

gekennzeichnet wurden, dass sie für den Reisenden<br />

einen Schaden des Reisenden die Verletzung von<br />

erkennbar nicht Bestandteil der Pauschalreise von<br />

Hinweis-, Aufklärungs- oder Organisationspflichten<br />

des RV ursächlich geworden ist.<br />

RV sind und getrennt ausgewählt wurden. Die §§<br />

651b, 651c, 651w und 651y BGB bleiben hierdurch<br />

unberührt. 10. Geltendmachung von Ansprüchen, Adressat<br />

9.3. Ansprüche Der RV nach haftet den jedoch, § 651i Abs. wenn (3) und Nr. 2, soweit 4-7 BGB für<br />

einen hat der Schaden Kunde/Reisende des Reisenden gegenüber die Verletzung RV geltend von zu<br />

Hinweis-, machen. Aufklärungs- Die Geltendmachung oder Organisationspflichten<br />

kann auch über<br />

des den RV Reisevermittler ursächlich geworden erfolgen, ist. wenn die Pauschalreise<br />

über diesen Reisevermittler gebucht war.<br />

10. Eine Geltendmachung von in Textform Ansprüchen, wird Adressat empfohlen.<br />

Ansprüche nach den § 651i Abs. (3) Nr. 2, 4-7 BGB<br />

11. Informationspflichten über die Identität<br />

hat der Kunde/Reisende gegenüber RV geltend zu<br />

des ausführenden Luftfahrtunternehmens<br />

machen. Die Geltendmachung kann auch über den<br />

11.1. Der RV informiert den Kunden bei Buchung<br />

Reisevermittler erfolgen, wenn die Pauschalreise<br />

entsprechend der EU-Verordnung zur Unterrichtung<br />

von Fluggästen über die Identität des<br />

über diesen Reisevermittler gebucht war. Eine Geltendmachung<br />

in Textform wird empfohlen.<br />

ausführenden Luftfahrtunternehmens vor oder<br />

11. Informationspflichten über die Identität des ausführenden<br />

spätestens<br />

Luftfahrtunternehmens<br />

bei der Buchung über die Identität<br />

11.1.<br />

der ausführenden<br />

Der RV informiert<br />

Fluggesellschaft(en)<br />

den Kunden bei<br />

bezüglich<br />

Buchung<br />

entsprechend sämtlicher im der Rahmen EU-Verordnung der gebuchten zur Unterrichtung Reise zu<br />

von erbringenden Fluggästen Flugbeförderungsleistungen.<br />

über die Identität des ausführenden<br />

Luftfahrtunternehmens 11.2. Steht/stehen bei vor der oder Buchung spätestens die ausführende<br />

Fluggesellschaft(en) über die Identität der noch ausführenden nicht fest, so Flug-<br />

ist<br />

bei der<br />

Buchung<br />

gesellschaft(en) der RV verpflichtet, bezüglich dem Kunden sämtlicher die im Fluggesellschaft<br />

gebuchten bzw. die Reise Fluggesellschaften zu erbringenden Flugbeförde-<br />

zu nennen,<br />

Rahmen<br />

der<br />

rungsleistungen.<br />

die wahrscheinlich den Flug durchführen wird<br />

11.2. bzw. werden. Steht/stehen Sobald bei der Buchung RV weiß, die welche ausführendgesellschaft<br />

Fluggesellschaft(en) den durchführt, noch nicht fest, wird so der ist RV der den RV<br />

Flug-<br />

verpflichtet, Kunden informieren. dem Kunden die Fluggesellschaft bzw.<br />

die 11.3. Fluggesellschaften Wechselt die dem zu Kunden nennen, als die ausführende wahrscheinlich<br />

Fluggesellschaft den durchführen genannte wird Fluggesellschaft, bzw. werden. wird Sobald<br />

der RV der den RV weiß, Kunden welche unverzüglich Fluggesellschaft und so den rasch Flug<br />

durchführt, dies mit angemessenen wird der RV den Mitteln Kunden möglich informieren. ist, über<br />

11.3. den Wechsel Wechselt informieren. die dem Kunden als ausführende<br />

Fluggesellschaft 11.4. Die entsprechend genannte der Fluggesellschaft, EG-Verordnung wird erstellte<br />

RV „Black den Kunden List“ (Fluggesellschaften, unverzüglich und so rasch denen dies<br />

mit Nutzung angemessenen des Luftraumes Mitteln über möglich den Mitgliedstaaten<br />

ist, über den<br />

der<br />

Wechsel<br />

untersagt<br />

informieren.<br />

ist.), ist auf den Internet-Seiten des RV<br />

11.4.<br />

oder<br />

Die<br />

direkt<br />

entsprechend<br />

über http://ec.europa.eu/transport/<br />

der EG-Verordnung erstellte<br />

„Black<br />

modes/air/safety/air-ban/index_de.htm<br />

List“ (Fluggesellschaften, denen die<br />

abrufbar<br />

Nutzung<br />

des Luftraumes über den Mitgliedstaaten untersagt<br />

und in den Geschäftsräumen des RV einzusehen.<br />

ist.), ist auf den Internet-Seiten des RV oder direkt<br />

über 12. Pass-, http://ec.europa.eu/transport/modes/air/safety/air-ban/index_de.htm<br />

12.1. Der RV wird den abrufbar Kunden/Reisenden in den über Ge-<br />

Visa- und Gesundheitsvorschriften<br />

schäftsräumen allgemeine Pass- des RV und einzusehen. Visaerfordernisse sowie<br />

gesundheitspolizeiliche Formalitäten des Bestimmungslandes<br />

Pass-, Visa- einschließlich und Gesundheitsvorschriften<br />

der ungefähren Fristen<br />

12.<br />

12.1. für die Der Erlangung RV wird von den gegebenenfalls Kunden/Reisenden notwendigen über<br />

allgemeine Visa vor Vertragsabschluss Pass- und Visaerfordernisse sowie über deren sowie evtl.<br />

gesundheitspolizeiliche Änderungen vor Reiseantritt Formalitäten unterrichten. des Bestimmungslandes<br />

12.2. Der Kunde einschließlich ist verantwortlich der ungefähren für das Fristen Beschaffen<br />

die Erlangung und Mitführen von gegebenenfalls der behördlich notwendigen notwen-<br />

für<br />

Visa digen vor Reisedokumente, Vertragsabschluss eventuell sowie über erforderliche deren evtl.<br />

Änderungen Impfungen sowie vor Reiseantritt das Einhalten unterrichten. von Zoll- und Devisenvorschriften.<br />

Der Kunde Nachteile, ist verantwortlich die aus der für Nichtbe-<br />

das Be-<br />

12.2.<br />

schaffen achtung und dieser Mitführen Vorschriften der behördlich erwachsen, notwendigen z. B. die<br />

Reisedokumente, Zahlung von Rücktrittskosten, eventuell erforderliche gehen Impfungen zu Lasten<br />

sowie des Kunden/Reisenden. das Einhalten von Dies Zoll- gilt und nicht, Devisenvorschriften.<br />

RV nicht, unzureichend Nachteile, die oder aus falsch der Nichtbeachtung<br />

informiert hat.<br />

wenn der<br />

dieser 12.3. Der Vorschriften RV haftet erwachsen, nicht für die z. rechtzeitige B. die Zahlung Erteilung<br />

Rücktrittskosten, und den Zugang gehen notwendiger zu Lasten des Visa Kunden/ durch<br />

von<br />

Reisenden. Dies gilt nicht, wenn der RV nicht, unzureichend<br />

die jeweilige oder diplomatische falsch informiert Vertretung, hat. wenn der<br />

12.3. Kunde Der den RV RV haftet mit der nicht Besorgung für die rechtzeitige beauftragt hat, Erteilung<br />

es sei denn, und den dass Zugang der RV eigene notwendiger Pflichten Visa schuldhaft<br />

jeweilige verletzt hat. diplomatische Vertretung, wenn der<br />

durch<br />

die<br />

Kunde den RV mit der Besorgung beauftragt hat, es<br />

13. Alternative Streitbeilegung; Rechtswahlsei<br />

denn, dass der RV eigene Pflichten schuldhaft<br />

und Gerichtsstandsvereinbarung<br />

verletzt hat.<br />

13.1. Der RV weist im Hinblick auf das Gesetz über<br />

Verbraucherstreitbeilegung darauf hin, dass der RV<br />

13. Alternative Streitbeilegung; Rechtswahl- und<br />

nicht an einer freiwilligen Verbraucherstreitbeilegung<br />

teilnimmt. Sofern eine Verbraucherstreitbei-<br />

Gerichtsstandsvereinbarung<br />

13.1. Der RV weist im Hinblick auf das Gesetz über<br />

Verbraucherstreitbeilegung<br />

legung nach Drucklegung dieser<br />

darauf<br />

Reisebedingungen<br />

hin, dass der<br />

RV nicht<br />

für den<br />

an<br />

RV<br />

einer<br />

verpflichtend<br />

freiwilligen<br />

würde,<br />

Verbraucherstreitbeilegung<br />

RV die teilnimmt. Verbraucher Sofern hierüber eine Verbraucherstreitbei-<br />

in geeigneter Form.<br />

informiert der<br />

legung Der RV nach weist Drucklegung für alle Reiseverträge, dieser Reisebedingungen die im elektronischen<br />

den RV Rechtsverkehr verpflichtend geschlossen würde, informiert wurden, der auf RV<br />

die europäische Verbraucher hierüber Online Streitbeilegungs-Plattform<br />

in geeigneter Form. Der<br />

für<br />

RV http://ec.europa.eu/consumers/odr/ weist für alle Reiseverträge, die hin. im elektronischen<br />

13.2. Für Rechtsverkehr Kunden/Reisende, geschlossen die nicht wurden, Angehörige<br />

eines europäische Mitgliedstaats Online Streitbeilegungs-Plattform<br />

der Europäischen Union<br />

auf<br />

die<br />

http://ec.europa.eu/consumers/odr/ oder Schweizer Staatsbürger sind, hin. wird für das<br />

13.2. gesamte Für Kunden/Reisende, Rechts- Vertragsverhältnis die nicht Angehörige zwischen<br />

Mitgliedstaats dem Kunden/Reisenden der Europäischen und dem Union RV oder die<br />

eines<br />

Schweizer ausschließliche Staatsbürger Geltung sind, des wird deutschen für das gesamte<br />

vereinbart. Rechts- Solche und Vertragsverhältnis Kunden/Reisende zwischen können dem den<br />

Rechts<br />

Kunden/Reisenden RV ausschließlich am und Sitz dem des RV RV die verklagen. ausschließliche<br />

Geltung 13.3. Für des Klagen deutschen des Rechts RV gegen vereinbart. Kunden Solche bzw.<br />

Kunden/Reisende Vertragspartner des können Pauschalreisevertrages, den RV ausschließlich die am<br />

Sitz Kaufleute, des RV juristische verklagen. Personen des öffentlichen<br />

13.3. oder privaten Für Klagen Rechts des RV oder gegen Personen Kunden bzw. sind, Vertragspartner<br />

ihren Wohnsitz des oder gewöhnlichen Pauschalreisevertrages, Aufenthaltsort die<br />

die<br />

Kaufleute, im Ausland juristische haben, oder Personen deren Wohnsitz des öffentlichen oder gewöhnlicher<br />

privaten Aufenthalt Rechts oder im Personen Zeitpunkt sind, der Klageer-<br />

die ihren<br />

oder<br />

Wohnsitz hebung nicht oder bekannt gewöhnlichen ist, wird Aufenthaltsort als Gerichtsstand im Ausland<br />

der Sitz haben, des oder RV vereinbart. deren Wohnsitz oder gewöhnlicher<br />

Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht<br />

bekannt ist, wird als Gerichtsstand der Sitz des RV<br />

vereinbart.<br />

© Urheberrechtlich geschützt: Noll & Hütten Rechtsanwälte,<br />

Stuttgart geschützt: | München, Noll 2017 & Hütten – 2018 Rechts-<br />

© Urheberrechtlich<br />

anwälte, Stuttgart | München, 2017 – 2018<br />

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Reisebedingungen 131

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