BBH_12-2018_Internet
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34 I Betriebsinformation<br />
Berlin-Brandenburgisches Handwerk <strong>12</strong> I <strong>2018</strong><br />
Recht auf befristete Teilzeit<br />
Künftig können Arbeitnehmer für eine bestimmte Zeit ihre Arbeitszeit<br />
reduzieren, behalten aber ihr Recht, in Vollzeit zurückzukehren.<br />
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer<br />
in Deutschland sollen ein Recht auf befristete<br />
Teilzeit erhalten. Das sogenannte<br />
Brückenteilzeitgesetz von Arbeitsminister<br />
Hubertus Heil (SPD) sieht vor, dass<br />
Beschäftigte später wieder in Vollzeit<br />
zurückkehren können. Meist betrifft es<br />
Frauen, für die es schwer war, aus der<br />
Teilzeitfalle herauszukommen. Das Gesetz<br />
muss noch den Bundesrat passieren und<br />
soll am 1. Januar 2019 in Kraft treten.<br />
Es gilt künftig für Arbeitnehmer/-innen<br />
aus Betrieben mit mehr als 45 Beschäftigten.<br />
Die Teilzeitphase kann ein bis fünf<br />
Jahre dauern. Für Unternehmen mit 46<br />
bis 200 Arbeitnehmern soll es allerdings<br />
eine Zumutbarkeitsgrenze geben: Sie<br />
müssen je 15 Arbeitnehmern nur einem<br />
den Anspruch auf Brückenteilzeit gewähren.<br />
Weitere Anträge können abgelehnt<br />
werden. Brückenteilzeit beantragen können<br />
Arbeitnehmer, die länger als sechs<br />
Monate im Unternehmen beschäftigt<br />
sind. Bestimmte Gründe für die Reduzierung,<br />
etwa die Pflege von Angehörigen<br />
oder die Erziehung von Kindern, müssen<br />
sie dabei nicht angeben. Gestellt werden<br />
muss der Antrag mindestens drei Monate<br />
vor der gewünschten Verringerung der Arbeitszeit.<br />
Will der Arbeitgeber einem Teilzeitbeschäftigten<br />
die Verlängerung der<br />
Arbeitszeit verweigern, muss er darlegen,<br />
dass es keine entsprechende freie Stelle<br />
gibt. Dringende betriebliche Gründe oder<br />
die Interessen anderer Teilzeitbeschäftigter<br />
können der Rückkehr in Vollzeit<br />
ebenfalls entgegenstehen. Auch hier ist<br />
der Arbeitgeber in der Beweispflicht.<br />
Die Brückenteilzeit wird von Arbeitgeberseite<br />
kritisch gesehen. Die Bundesvereinigung<br />
der Deutschen Arbeitgeberverbände<br />
(BDA) erwartet eine „erhebliche<br />
organisatorische Mehrbelastung für<br />
die Unternehmen in Deutschland".<br />
Dass bei der Erarbeitung des Gesetzes<br />
die sogenannte Beweislastumkehr<br />
deutlich entschärft wurde, sei aber ein<br />
Erfolg. Dabei geht es um die Frage, wer<br />
nachweisen muss, dass eine geeignete<br />
Vollzeitstelle zur Verfügung steht. Die unternehmerische<br />
Freiheit bleibe gewahrt:<br />
„Die Unternehmen entscheiden, mit wie<br />
vielen Arbeitnehmern sie künftig ihre<br />
Produkte und Dienstleistungen herstellen<br />
beziehungsweise erbringen wollen", so<br />
die BDA.<br />
Amtliche<br />
Bekanntmachung<br />
Der Vorstand der Handwerkskammer<br />
Berlin hat in seiner<br />
Sitzung am 21. September<br />
<strong>2018</strong> den Wahltag für die<br />
Vollversammlung der Handwerkskammer<br />
auf<br />
Sonntag, den 7. April 2019,<br />
festgesetzt.<br />
In derselben Sitzung hat der<br />
Vorstand zum Wahlleiter Herrn<br />
Rechtsanwalt und Notar Frank<br />
Boermann, Monbijouplatz <strong>12</strong>,<br />
10178 Berlin, und zum Stellvertreter<br />
Herrn Rechtsanwalt Thomas<br />
Meyer, Monbijouplatz <strong>12</strong>, 10178<br />
Berlin, bestellt.<br />
Berlin, den 7. November <strong>2018</strong><br />
Handwerkskammer Berlin<br />
Schwarz<br />
Präsident<br />
Wittke<br />
Hauptgeschäftsführer