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BBH_12-2018_Internet

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34 I Betriebsinformation<br />

Berlin-Brandenburgisches Handwerk <strong>12</strong> I <strong>2018</strong><br />

Recht auf befristete Teilzeit<br />

Künftig können Arbeitnehmer für eine bestimmte Zeit ihre Arbeitszeit<br />

reduzieren, behalten aber ihr Recht, in Vollzeit zurückzukehren.<br />

Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer<br />

in Deutschland sollen ein Recht auf befristete<br />

Teilzeit erhalten. Das sogenannte<br />

Brückenteilzeitgesetz von Arbeitsminister<br />

Hubertus Heil (SPD) sieht vor, dass<br />

Beschäftigte später wieder in Vollzeit<br />

zurückkehren können. Meist betrifft es<br />

Frauen, für die es schwer war, aus der<br />

Teilzeitfalle herauszukommen. Das Gesetz<br />

muss noch den Bundesrat passieren und<br />

soll am 1. Januar 2019 in Kraft treten.<br />

Es gilt künftig für Arbeitnehmer/-innen<br />

aus Betrieben mit mehr als 45 Beschäftigten.<br />

Die Teilzeitphase kann ein bis fünf<br />

Jahre dauern. Für Unternehmen mit 46<br />

bis 200 Arbeitnehmern soll es allerdings<br />

eine Zumutbarkeitsgrenze geben: Sie<br />

müssen je 15 Arbeitnehmern nur einem<br />

den Anspruch auf Brückenteilzeit gewähren.<br />

Weitere Anträge können abgelehnt<br />

werden. Brückenteilzeit beantragen können<br />

Arbeitnehmer, die länger als sechs<br />

Monate im Unternehmen beschäftigt<br />

sind. Bestimmte Gründe für die Reduzierung,<br />

etwa die Pflege von Angehörigen<br />

oder die Erziehung von Kindern, müssen<br />

sie dabei nicht angeben. Gestellt werden<br />

muss der Antrag mindestens drei Monate<br />

vor der gewünschten Verringerung der Arbeitszeit.<br />

Will der Arbeitgeber einem Teilzeitbeschäftigten<br />

die Verlängerung der<br />

Arbeitszeit verweigern, muss er darlegen,<br />

dass es keine entsprechende freie Stelle<br />

gibt. Dringende betriebliche Gründe oder<br />

die Interessen anderer Teilzeitbeschäftigter<br />

können der Rückkehr in Vollzeit<br />

ebenfalls entgegenstehen. Auch hier ist<br />

der Arbeitgeber in der Beweispflicht.<br />

Die Brückenteilzeit wird von Arbeitgeberseite<br />

kritisch gesehen. Die Bundesvereinigung<br />

der Deutschen Arbeitgeberverbände<br />

(BDA) erwartet eine „erhebliche<br />

organisatorische Mehrbelastung für<br />

die Unternehmen in Deutschland".<br />

Dass bei der Erarbeitung des Gesetzes<br />

die sogenannte Beweislastumkehr<br />

deutlich entschärft wurde, sei aber ein<br />

Erfolg. Dabei geht es um die Frage, wer<br />

nachweisen muss, dass eine geeignete<br />

Vollzeitstelle zur Verfügung steht. Die unternehmerische<br />

Freiheit bleibe gewahrt:<br />

„Die Unternehmen entscheiden, mit wie<br />

vielen Arbeitnehmern sie künftig ihre<br />

Produkte und Dienstleistungen herstellen<br />

beziehungsweise erbringen wollen", so<br />

die BDA.<br />

Amtliche<br />

Bekanntmachung<br />

Der Vorstand der Handwerkskammer<br />

Berlin hat in seiner<br />

Sitzung am 21. September<br />

<strong>2018</strong> den Wahltag für die<br />

Vollversammlung der Handwerkskammer<br />

auf<br />

Sonntag, den 7. April 2019,<br />

festgesetzt.<br />

In derselben Sitzung hat der<br />

Vorstand zum Wahlleiter Herrn<br />

Rechtsanwalt und Notar Frank<br />

Boermann, Monbijouplatz <strong>12</strong>,<br />

10178 Berlin, und zum Stellvertreter<br />

Herrn Rechtsanwalt Thomas<br />

Meyer, Monbijouplatz <strong>12</strong>, 10178<br />

Berlin, bestellt.<br />

Berlin, den 7. November <strong>2018</strong><br />

Handwerkskammer Berlin<br />

Schwarz<br />

Präsident<br />

Wittke<br />

Hauptgeschäftsführer

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