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Der Uracher KW 51-2018

Mitteilungsblatt Der Uracher KW 51-2018

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Donnerstag, 20.12.<strong>2018</strong>/Amtliche Bekanntmachungen<br />

<strong>Der</strong> <strong>Uracher</strong><br />

5<br />

station in der Kurstadt können künftig zwei Elektrofahrzeuge<br />

gleichzeitig aufgeladen werden. Die<br />

Ladesäule hat eine Gesamtleistung von 22 kWh.<br />

Bezahlen können die E-Fahrzeug-Besitzer mit der<br />

Kundenkarte von FairEnergie oder einem Drittanbieter.<br />

Auch wer keine Kundenkarte hat, kann<br />

mit dem Handy über einen QR-Code bargeldlos<br />

bezahlen. Die E-Ladesäulen der FairEnergie GmbH<br />

werden unter www.ladenetz.de dargestellt, hier<br />

kann auch eingesehen werden, welche Ladesäulen<br />

frei und welche belegt sind.<br />

In Bad Urach gibt es bereits zwei weitere Ladesäulen,<br />

eine im Bereich das ZOB und eine am Hotel<br />

Bischoffs in der Innenstadt. Auch eine E-Ladestation<br />

für E-Bikes gibt es, diese wurde neben der<br />

Entdeckerwelt errichtet.<br />

Energieberatung der Klimaschutz-<br />

Agentur im Landkreis Reutlingen<br />

gGmbH<br />

unabhängig und objektiv<br />

Die KlimaschutzAgentur im Landkreis Reutlingen<br />

bietet ein vierstufiges Beratungssystem für Bürger<br />

an: Von der Einstiegsberatung bis zur umfassenden<br />

Modernisierungs- und Neubauberatung steht jedem<br />

Bürger - egal ob Mieter oder Eigentümer - ein<br />

passender Beratungsbaustein zur Verfügung.<br />

Die Einstiegsberatung wird in Kooperation mit<br />

der Verbraucherzentrale Baden- Württemberg<br />

durchgeführt. Für den Bürger ist die 45-minütige<br />

Beratung kostenfrei, da die Energieberater von<br />

der Verbraucherzentrale und Ihrer Gemeinde bezahlt<br />

werden.<br />

Energieberatungstermine im Alten Oberamt in<br />

Bad Urach<br />

- 16.00 Uhr bis 19.00 Uhr -<br />

14.01.2019<br />

11.02.2019<br />

11.03.2019<br />

08.04.2019<br />

13.05.2019<br />

08.06.2019<br />

12.08.2019<br />

09.09.2019<br />

14.10.2019<br />

11.11.2019<br />

09.12.2019<br />

Damit sich der Energieberater auf das Gespräch<br />

optimal vorbereiten kann, ist eine Anmeldung<br />

zwingend erforderlich.<br />

Bitte wenden Sie sich an die KlimaschutzAgentur<br />

im Landkreis Reutlingen, Frau Hipp unter Telefonnummer<br />

07121/1432571, info@klimaschutzagentur-rt.de<br />

oder Fax 07121-1432572.<br />

Von der detaillierten Vor-Ort-Untersuchung bis<br />

zur qualifizierten Thermografie - erfahren Sie<br />

mehr über das Beratungsangebot der KlimaschutzAgentur<br />

unter: www.klimaschutzagenturreutlingen.de<br />

im Verlauf der B 28 durch. Für die Sicherung der<br />

Steigungsstrecke wird im Bereich der Hangrutschung<br />

eine 40 m lange und acht Meter breite<br />

Stahlbetonplatte auf Stahlbetonpfählen errichtet.<br />

Darüber hinaus findet eine Sicherung der talseitigen<br />

Böschung der Straße unterhalb und oberhalb<br />

des abgerutschten Bereiches mit mehreren<br />

Bohrpfahlwänden mit einer Gesamtlänge von<br />

rund 240 m statt.<br />

Die Sanierungsarbeiten im Bereich der Hangrutschung<br />

und der Bohrpfahlwände sind soweit<br />

fortgeschritten, dass die Böhringer Steige über<br />

die Wintermonate geöffnet werden kann. Am<br />

Donnerstag, den 20. Dezember <strong>2018</strong> erfolgt im<br />

Laufe des Tages die Freigabe der B 28 in diesem Abschnitt<br />

für die Verkehrsteilnehmer. Im zentralen<br />

Baustellenbereich (abgerutschter Bereich) ist die<br />

Geschwindigkeit aus Verkehrssicherheitsgründen<br />

auf 30 km/h beschränkt. Die Umleitungsbeschilderungen<br />

über Grabenstetten und Seeburg werden<br />

in diesem Zuge abgebaut.<br />

Die Wiederaufnahme der Arbeiten ist witterungsbedingt<br />

für Mitte März 2019 geplant. Nach Abschluss<br />

der Hangsicherungsmaßnahmen schließt<br />

sich die Fahrbahndeckenerneuerung in diesem Bereich<br />

an. Ein Abschluss der grundhaften Sanierung<br />

der Steige ist für September 2019 vorgesehen.<br />

<strong>Der</strong> Bund investiert mit den Hangsicherungsmaßnahmen<br />

rund 4,5 Millionen Euro in den Erhalt der<br />

Infrastruktur. Das Regierungspräsidium Tübingen<br />

bedankt sich bei allen von der Baumaßnahme betroffenen<br />

Gemeinden, Verkehrsteilnehmern und<br />

Anliegern für die Geduld und Kooperation.<br />

Häckselplatz und Erddeponie „Dicke<br />

Teil“ Bad Urach – Wittlingen<br />

– Schließzeiten über die Weihnachtsfeiertage<br />

<strong>Der</strong> Häckselplatz „Dicke Teil“ bleibt am Samstag,<br />

den 29.12.<strong>2018</strong> und Samstag, den 05.01.2019 geschlossen.<br />

Sofern die Witterung es zulässt, ist der<br />

Häckselplatz am Samstag, den 12.01.2019 wieder<br />

wie gewohnt geöffnet. Kurzfristige Schließungen<br />

des Häckselplatzes aufgrund schlechter<br />

Witterungsbedingungen behält sich die Stadt Bad<br />

Urach vor.<br />

Die Erddeponie „Dicke Teil“ ist wegen der schlechten<br />

Witterung und der fast erreichten Auffüllhöhe<br />

des Deponieabschnittes bis vorläufig 07.01.2019<br />

geschlossen.<br />

Weitere Informationen zum Häckselplatz und der<br />

Erddeponie „Dicke Teil“, wie z.B. die Betriebs- und<br />

Benutzungsordnung finden Sie auf der Internetseite<br />

der Stadt Bad Urach unter der Rubrik „Dienstleistungen“<br />

oder bei der Stadt Bad Urach unter der<br />

Telefonnummer: 07125/156-211.<br />

Ergänzende Bekanntmachung zur<br />

Veröffentlichung der „Allgemeinverfügung<br />

zum Umgang mit Wasserpfeifen<br />

(Shishas) in Betriebsräumen von<br />

bestehenden Gaststätten in der Stadt<br />

Bad Urach“ in der Ausgabe des <strong>Uracher</strong><br />

vom 08.11.<strong>2018</strong><br />

Die Veröffentlichung der vorgenannten Allgemeinverfügung<br />

erfolgte auf Erlass des Wirtschaftsministeriums<br />

Baden-Württemberg vom<br />

26.10.<strong>2018</strong> als oberste Gaststätten-behörde des<br />

Landes. Im den Kommunen zur Verfügung gestelltem<br />

Muster der Allgemeinverfügung wurde der<br />

Abschnitt Nr. 2.5 mit einem fachlich-inhaltlichen<br />

Fehler, was die Typenbezeichnung der Feuerlöscher<br />

betrifft, übermittelt.<br />

Daher wird dieser Abschnitt nachfolgend nochmals<br />

in der korrigierten Fassung veröffentlicht.<br />

2.5<br />

Im Anzündbereich sowie im Bereich der Theke ist<br />

jeweils ein Feuerlöscher der Brandklasse A, der<br />

der DIN EN 3 (Tragbare Feuerlöscher) entspricht,<br />

mit 6 Kilogramm Löschmittel vorzuhalten. Feuerlöscher<br />

müssen regelmäßig (alle zwei Jahre) fachmännisch<br />

gewartet bzw. ausgetauscht werden<br />

(siehe Prüfplakette auf dem Löschmittelbehälter)<br />

Die komplette Allgemeinverfügung kann mit Begründung<br />

und Rechtsbehelfsbelehrung bei der<br />

Stadt Bad Urach, Fachbereich 3 – Öffentliche Ordnung,<br />

Zimmer 303, Marktplatz 8-9, 72574 Bad<br />

Urach eingesehen werden.<br />

Bad Urach, den 18.12.<strong>2018</strong><br />

Elmar Rebmann<br />

Bürgermeister<br />

Baumfällarbeiten an der B 28<br />

Von Mittwoch, 2. bis Freitag, 4. Januar finden<br />

entlang der B 28 zwischen der Einfahrt Bäderstraße<br />

und dem Ende des Lärmschutzwalls jeweils<br />

zwischen 8 und 16 Uhr Baumfällarbeiten zur Verkehrssicherung<br />

statt. Hierzu wird die Bundesstraße<br />

halbseitig gesperrt. <strong>Der</strong> Verkehr wird über eine<br />

mobile Ampelanlage geregelt. Dadurch kann es<br />

zweitweise zu größeren Rückstaus kommen. Die<br />

Stadtverwaltung bitte um Verständnis.<br />

B 28, Böhringer Steige bei Bad Urach<br />

Abschluss der Bohrpfahlarbeiten<br />

und Freigabe über die Wintermonate<br />

Das Regierungspräsidium Tübingen führt seit Anfang<br />

Oktober <strong>2018</strong> die Sanierung der Hangrutschung<br />

an der Böhringer Steige bei Bad Urach<br />

<strong>Der</strong> <strong>Uracher</strong><br />

Telefon 07123/3688-630<br />

Telefax 07123/3688-222<br />

E-Mail: nak.anzeigen@swp.de

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