Anwendung der ATEX 95 - Inburex GmbH
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Nicht-elektrische Betriebsmittel nach<br />
<strong>ATEX</strong> <strong>95</strong> für explosionsgefährdete Bereiche<br />
Dr.-Ing. Klaus Wagner, INBUREX <strong>GmbH</strong>, Hamm<br />
INBUREX Consulting<br />
Gesellschaft für<br />
Explosionsschutz und<br />
Anlagensicherheit mbH<br />
August-Thyssen-Str. 1<br />
59067 Hamm<br />
Telefon: +49 (0 23 81) 27 16 10<br />
Telefax: +49 (0 23 81) 27 16 20<br />
E-Mail: info@inburex.com<br />
Internet: www.inburex.com<br />
Geschäftsführer:<br />
Dr. Franz Alfert,<br />
Dr. Bernd Broeckmann<br />
Sitz <strong>der</strong> Gesellschaft: Hamm<br />
Amtsgericht Hamm HRB 1523
Konformitätsbewertung nach <strong>ATEX</strong> <strong>95</strong><br />
1. Einleitung<br />
Für den Explosionsschutz in Europa hat die europäische Richtliniensetzung und Normung<br />
schon große Verän<strong>der</strong>ungen gebracht, jedoch ist dieser Prozess noch nicht abgeschlossen.<br />
Ziel ist die Herstellung von sicheren Produkten und <strong>der</strong> gleichzeitige Abbau von<br />
Handelshemmnissen. Ein wichtiger Termin sowohl für Hersteller als auch Betreiber war dabei<br />
<strong>der</strong> 30.6.2003, <strong>der</strong> die volle <strong>Anwendung</strong> <strong>der</strong> Richtlinie 94/9/EWG (<strong>ATEX</strong> <strong>95</strong>) brachte. Diese<br />
Richtlinie enthält die grundlegenden Sicherheitsanfor<strong>der</strong>ungen für Geräte und<br />
Schutzsysteme, die in explosionsgefährlicher Atmosphäre eingesetzt werden sollen. Sie<br />
betrifft sowohl elektrische als auch nicht-elektrische Geräte. Während bis zu diesem Termin<br />
nur elektrische Betriebsmittel durch europäische Richtlinien und Normen geregelt waren, ist<br />
nun <strong>der</strong> <strong>Anwendung</strong>sbereich wesentlich größer, so dass auch eine lange Übergangsfrist von<br />
1994 bis Mitte 2003 eingeräumt wurde.<br />
2. Grundlagen zu europäischen Regelungen für explosionsgefährdete<br />
Bereiche<br />
Europäische Richtlinien zu elektrischen Geräten für explosionsgefährdete Bereiche waren die<br />
ersten, die europaweit einheitliche Vorgaben für diesen Gerätetyp machten. Auf <strong>der</strong><br />
Grundlage dieser Richtlinien wurden die einzelnen Schutzarten in verschiedenen Normen<br />
(EN-Normen <strong>der</strong> 50 0.. – Reihe) festgelegt, die zur Produktion von Geräten für die Zonen 0<br />
und 1 sowie 10 und 11 angewandt wurden.<br />
Damit diese Geräte auch den Anfor<strong>der</strong>ungen entsprachen, wurden Zulassungsverfahren<br />
festgelegt, die eine Einschaltung nationaler Prüfstellen erfor<strong>der</strong>lich machten und zu<br />
Prüfzeugnissen und Baumusterzulassungen führten. Eine Umsetzung fand auch in den<br />
Verordnungen zum Gerätesicherheitsgesetz, <strong>der</strong> ElexV und <strong>der</strong> VbF statt.<br />
Anfor<strong>der</strong>ungen an nicht-elektrische Betriebmittel o<strong>der</strong> an Geräte für Zone 2 / Zone 11 fanden<br />
sich in verschiedenen nationalen Regelwerken wie Verordnung über brennbare Flüssigkeiten<br />
– VbF, Explosionsschutzregeln <strong>der</strong> BG, VDI- und VDE-Regelwerk (z.B. VDE 0165), VDMA-<br />
Einheitsblättern und Verordnung über elektrische Anlagen in explosionsgefährdeten<br />
Bereichen (ElexV).<br />
Datum: Dezember 2003 www.inburex.com<br />
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Konformitätsbewertung nach <strong>ATEX</strong> <strong>95</strong><br />
Das neue Konzept <strong>der</strong> <strong>ATEX</strong> <strong>95</strong> (vorher <strong>ATEX</strong> 100a) stellt vor allem eine umfassende<br />
Berücksichtigung aller Geräte und Betriebsmittel dar, die in explosionsgefährdeten Bereichen<br />
eingesetzt werden sollen. Es sind:<br />
• Geräte und Schutzsysteme zur bestimmungsgemäßen Verwendung in explosionsgefährdeten<br />
Bereichen<br />
• Sicherheits-, Kontroll- und Regelvorrichtungen für den Einsatz außerhalb von explosionsgefährdeten<br />
Bereichen, die im Hinblick auf Explosionsgefahren jedoch für den sicheren<br />
Betrieb von Geräten und Schutzsystemen erfor<strong>der</strong>lich sind o<strong>der</strong> dazu beitragen.<br />
Ausgeschlossen sind die Bereiche wie medizinische Geräte, Geräte und Schutzsysteme bei<br />
Sprengstoffen, persönliche Schutzausrüstungen, Seeschiffe, Beför<strong>der</strong>ungsmittel, d.h.<br />
Fahrzeuge und dazugehörige Anhänger (in <strong>der</strong> Luft, auf Straßen- und Schienennetzen o<strong>der</strong><br />
auf dem Wasserweg). Nicht ausgenommen sind Fahrzeuge, die in explosionsgefährdeten<br />
Bereichen eingesetzt werden sollen.<br />
Ausgeschlossen sind auch Festlegungen zum Betrieb <strong>der</strong> Anlagen, da dieser Bereich durch<br />
die sogenannten „Sozialen Richtlinien“ auf <strong>der</strong> Grundlage des Art. 137 geregelt wird. Die<br />
<strong>ATEX</strong> <strong>95</strong> ist auf die Herstellung und das Inverkehrbringen sicherer Produkte beschränkt. Bau<br />
und Betrieb von Anlagen wird im Rahmen des Arbeitsschutzes geregelt wie <strong>ATEX</strong> 137,<br />
BetrSichV, UVVen und an<strong>der</strong>e Vorschriften, die aber keine Beschaffenheitsanfor<strong>der</strong>ungen<br />
enthalten.<br />
Die <strong>ATEX</strong> <strong>95</strong> wurde im Dezember 1996 durch die Explosionsschutzverordnung (ExVO – 11.VO<br />
zum GSG) und Än<strong>der</strong>ungen an <strong>der</strong> Verordnung über elektrische Anlagen in explosionsgefährdeten<br />
Bereichen (ElexV), <strong>der</strong> Verordnung über Anlagen zur Lagerung, Abfüllung und<br />
Beför<strong>der</strong>ung brennbarer Flüssigkeiten zu Lande (VbF) und <strong>der</strong> Druckbehälterverordnung<br />
(DruckbehV) umgesetzt; ElexV und VbF wie<strong>der</strong>um wurden im Oktober 2002 durch die<br />
Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) abgelöst. Die Anpassung zugehöriger Technischer<br />
Regeln (TRbF, TRB) ist noch nicht abgeschlossen.<br />
Ergänzend zu den EU-Richtlinien werden EN-Normen erstellt, die Details <strong>der</strong> Sicherheitsanfor<strong>der</strong>ungen<br />
enthalten. Hierfür wurde ein klares Normensystem festgelegt mit einer hierarchischen<br />
Ordnung <strong>der</strong> Normen:<br />
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Konformitätsbewertung nach <strong>ATEX</strong> <strong>95</strong><br />
A-Normen: Sicherheitsgrundnormen, Grundbegriffe, Gestaltungsleitsätze und allgemeine<br />
Aspekte, die alle Maschinen, Geräte und Anlagen in gleicher o<strong>der</strong> ähnlicher Weise betreffen<br />
B-Normen: Sicherheitsgruppennormen<br />
- Fach Gruppennormen: Sicherheitsaspekte, die eine Reihe von Maschinen, Geräte und<br />
Anlagen betreffen (z.B. Zündschutzarten, Brandschutzgrundsätze, Lärmbeanspruchung)<br />
- Komponenten-Normen: Sicherheitseinrichtungen (z.B. Berstscheiben)<br />
C-Normen: Sicherheitsproduktnormen für eine bestimmte Maschine o<strong>der</strong> Gruppen von<br />
Maschinen (z.B. Absauganlagen); aber: nur Zusatzanfor<strong>der</strong>ungen<br />
Übergreifende Aspekte sind in den A- und B-Normen enthalten und können in den<br />
spezifischen C-Normen in Bezug genommen werden.<br />
Die Normung erfolgt meist unter Leitung einer <strong>der</strong> beiden europäischen Normungsinstitutionen<br />
CEN und CENELEC. Eine Liste zur Zeit vorliegen<strong>der</strong> relevanter Normen, z.T. als<br />
Entwurf (prEN) findet sich im Anhang (Tabelle A1).<br />
Zur Ausfüllung <strong>der</strong> zur Diskussion stehenden Richtlinie 94/9/EG (<strong>ATEX</strong> <strong>95</strong>) sind daher<br />
Normen zu erstellen, die den <strong>Anwendung</strong>sbereich umfassen. Die folgenden Definitionen<br />
sollen den genauen Umfang erläutern:<br />
(1) Geräte und Schutzsysteme zur bestimmungsgemäßen Verwendung in explosionsgefährdeten<br />
Bereichen.<br />
(2) Sicherheits-, Kontroll- und Regelvorrichtungen für den Einsatz außerhalb von explosionsgefährdeten<br />
Bereichen, die im Hinblick auf Explosionsgefahren jedoch für den sicheren<br />
Betrieb von Geräten und Schutzsystemen erfor<strong>der</strong>lich sind o<strong>der</strong> dazu beitragen.<br />
Wesentliche Eigenschaft ist dabei die Tatsache, dass Geräte „eigene potentielle Zündquellen<br />
aufweisen“, unabhängig davon, ob es mechanische o<strong>der</strong> elektrische Betriebsmittel<br />
o<strong>der</strong> Kombinationen sind.<br />
Schutzsysteme unterliegen hohen Prüfanfor<strong>der</strong>ungen und sind hier als ein System definiert,<br />
das anlaufende Explosionen stoppt und als Ganzes zu prüfen ist.<br />
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Konformitätsbewertung nach <strong>ATEX</strong> <strong>95</strong><br />
Um die hohen Anfor<strong>der</strong>ungen <strong>der</strong> Richtlinie von <strong>der</strong> Größe des <strong>Anwendung</strong>sbereichs als auch<br />
<strong>der</strong> Prüfanfor<strong>der</strong>ungen <strong>der</strong> Produkte zu erfüllen, muss zur Festlegung <strong>der</strong> Einzelheiten eine<br />
Vielzahl von Normen erstellt werden, um eine verlässliche Grundlage für Hersteller und<br />
Anwen<strong>der</strong> zu schaffen. Diese Normen liegen weitgehend vor.<br />
Nachdem die Übergangsfrist mit dem 30.6.2003 abgelaufen ist, hat <strong>der</strong> Hersteller nicht mehr<br />
die Wahl und muss die Anfor<strong>der</strong>ungen <strong>der</strong> Richtlinie erfüllen; <strong>der</strong> Anwen<strong>der</strong> wird die<br />
entsprechenden Geräte beschaffen. Während Hersteller elektrischer Betriebsmittel schon<br />
über Erfahrungen mit Bauartzulassungen und Abnahmeprüfungen haben, sind diese<br />
Aufgaben für Produzenten mechanischer Geräte noch sehr neu. Der Weg zu einem<br />
richtlinienkonformen, sicheren Gerät wird daher im folgenden aufgezeigt.<br />
2.1. Kriterien für ein Gerät<br />
Zunächst ist zu prüfen, ob das geplante Betriebsmittel (Apparat, Maschine, Gerät usw.) überhaupt<br />
die Kriterien für ein unter die <strong>ATEX</strong> <strong>95</strong> fallendes Gerät o<strong>der</strong> Schutzsystem erfüllt. Am<br />
besten zieht man hier die von <strong>der</strong> Europäischen Kommission veröffentlichten Leitlinien (siehe<br />
Anhang) heran, die auf folgende Kriterien hinweisen:<br />
• Verwendung in o<strong>der</strong> in Zusammenhang mit einer explosionsfähigen Atmosphäre<br />
• eigene potentielle Zündquelle<br />
• eventuell eine innere explosionsfähige Atmosphäre<br />
Treffen z.B. die ersten beiden Punkte nicht zu, wie bei einer Handarmatur, fällt dieses<br />
Betriebsmittel nicht unter die <strong>ATEX</strong> <strong>95</strong>. Weitere Einzelheiten zu Geräten, Baugruppen,<br />
Komponenten usw. sind aus den genannten Leitlinien zu entnehmen.<br />
2.2. Konformitätsbewertungsverfahren<br />
Am Ende einer erfolgreichen Zulassung steht die Ausstellung einer Konformitätserklärung<br />
(Bestätigung <strong>der</strong> Einhaltung <strong>der</strong> grundlegenden Sicherheitsanfor<strong>der</strong>ungen <strong>der</strong> zutreffenden<br />
Richtlinien) und die Kennzeichnung des Geräts mit dem CE-Zeichen. Damit ist eine freie<br />
Vermarktung in Europa möglich.<br />
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Konformitätsbewertung nach <strong>ATEX</strong> <strong>95</strong><br />
Für diesen Weg gibt es mehrere Möglichkeiten und Alternativen, zunächst abhängig von <strong>der</strong><br />
Zuordnung zu einer <strong>der</strong> gewünschten Gerätegruppen bzw. Kategorien. Im folgenden wird <strong>der</strong><br />
Bergbau nicht betrachtet, son<strong>der</strong>n nur die<br />
Gruppe II<br />
- Industrieanwendung außerhalb des Bergbaus mit den Gerätekategorien 1 , 2 und 3<br />
Die Anfor<strong>der</strong>ungen an die Zündquellenvermeidung (hier für Gruppe II) richten sich nach <strong>der</strong><br />
Gerätekategorie:<br />
Gerätekategorie keine Zündquellen<br />
Kat. 3 im Normalbetrieb<br />
Kat. 2 auch bei zu erwartenden Betriebsstörungen<br />
Kat. 1 selbst bei seltenen Betriebsstörungen<br />
(umfasst auch Schutzsysteme)<br />
Für jedes Gerät muss jedoch auch festgelegt sein, ob es für Gase/Dämpfe o<strong>der</strong> Stäube<br />
eingesetzt werden soll.<br />
In <strong>der</strong> <strong>ATEX</strong> 137 (auch in EN 1127-1) sind die Zonen definiert, die im Betrieb festgelegt<br />
werden müssen. Nach dieser Zoneneinteilung richtet sich dann, Geräte welcher Kategorie<br />
eingesetzt werden dürfen. Es ergibt sich dann folgende Zuordnung:<br />
Zone<br />
(G)<br />
(Gase, Dämpfe)<br />
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Gerätekategorie Zone<br />
(D)<br />
(Stäube/dust)<br />
2 Kat. 3 22<br />
1 Kat. 2 21<br />
0 Kat. 1 20<br />
Entsprechend den Anfor<strong>der</strong>ungen an die Gerätekategorien sind auch die Arten <strong>der</strong> Prüfungen<br />
gestaffelt. Generell ist zu unterscheiden zwischen Prüfungen, die <strong>der</strong> Hersteller selbst<br />
durchführen darf und Prüfungen, an denen eine externe Institution (Benannte Stelle)<br />
beteiligt werden muss. Im Zuge einer erhöhten Selbstverantwortung <strong>der</strong> Hersteller können<br />
Produktprüfungen alternativ durch Maßnahmen innerhalb eines anerkannten Qualitätssicherungssystems<br />
ersetzt werden.<br />
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Konformitätsbewertung nach <strong>ATEX</strong> <strong>95</strong><br />
Kat. 1 und Kat. 2 Kat.3<br />
Schutzsysteme elektrische Geräte &<br />
Motoren mit innerer<br />
Verbrennung<br />
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übrige Geräte<br />
(nicht-elektrische<br />
Geräte)<br />
Baumusterprüfung Baumusterprüfung interne<br />
Fertigungskontrolle<br />
QS Produktion<br />
o<strong>der</strong><br />
Prüfung <strong>der</strong> Produkte<br />
QS Produkt<br />
o<strong>der</strong><br />
Prüfung <strong>der</strong><br />
Konformität mit <strong>der</strong><br />
Bauart<br />
Unterlagen an<br />
Benannte Stelle<br />
übermitteln<br />
interne<br />
Fertigungskontrolle<br />
Anstelle <strong>der</strong> aufgelisteten Prüfungen ist jeweils auch eine Einzelprüfung möglich<br />
Ergebnis:<br />
Produkt erfüllt die Anfor<strong>der</strong>ungen<br />
Konformitätserklärung kann ausgestellt werden<br />
CE-Zeichen darf angebracht werden<br />
Der Aufwand für die Planung, die Ermittlung von Schutzarten, die Konstruktion, die<br />
Erstellung von Unterlagen und die Durchführung von internen Versuchen richtet sich vor<br />
allem nach den in Normen beschriebenen Einzelheiten, so dass die Tabelle nur den<br />
generellen Rahmen zeigt.<br />
Ein wesentlicher Schritt im Rahmen <strong>der</strong> Planung ist die Festlegung des zukünftigen Einsatzbereichs<br />
und damit <strong>der</strong> Gerätekategorie, so dass dann die Durchführung einer Zündgefahrenanalyse<br />
und die Festlegung <strong>der</strong> Zündschutzarten erfolgen kann.<br />
Schema einer Bewertungstabelle für Zündgefahren, Gerätegruppe II (aus EN 13463-1<br />
entnommen):<br />
Mögliche Zündquelle<br />
Normalbetrieb vorhersehbarer<br />
Fehler<br />
Seltener Fehler Angewandte Maßnahmen,<br />
um die Zündquelle nicht<br />
wirksam werden zu lassen<br />
benutzte<br />
Zündschutzart<br />
Diese Schema dient dazu, je nach gewählter Gerätekategorie, die relevanten Zündquellen zu<br />
ermitteln und durch <strong>Anwendung</strong> geeigneter Schutzarten ihre Wirksamkeit zu verhin<strong>der</strong>n. Neu<br />
zu beachten sind hierbei die Schutzarten für nicht-elektrische Betriebsmittel <strong>der</strong> Gruppe II,<br />
die in <strong>der</strong> Tabelle aufgeführt sind.<br />
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Konformitätsbewertung nach <strong>ATEX</strong> <strong>95</strong><br />
Symbol Norm Schutzart<br />
(tw. vorläufige, unverbindliche Übersetzung)<br />
EN 13463-1 Teil 1: Grundlagen und Anfor<strong>der</strong>ungen<br />
fr prEN 13463-2 Teil 2: Schutz durch schwadenhemmende Kapselung „fr“<br />
d prEN 13463-3 Teil 3: Schutz durch druckfeste Kapselung 'd'<br />
g (prEN 13463-4) inhärente Sicherheit<br />
c prEN 13463-5 Teil 5: Schutz durch sichere Bauweise<br />
b prEN 13463-6 Teil 6: Schutz durch Zündquellenüberwachung ´b´<br />
p (prEN 13463-7) Überdruckkapselung<br />
k EN 13463-8 Teil 8: Schutz durch Flüssigkeitskapselung "k"<br />
Die folgende Grafik zeigt den Ablauf <strong>der</strong> Analyse, <strong>der</strong>en Ergebnisse Teil <strong>der</strong><br />
Gerätedokumentation wird.<br />
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Konformitätsbewertung nach <strong>ATEX</strong> <strong>95</strong><br />
Neues Gerät<br />
Zündgefahrenanalyse<br />
wirksame<br />
Zündquelle<br />
im Normalbetrieb<br />
?<br />
Nein<br />
Kat. 3<br />
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Ja<br />
wirksame<br />
Zündquelle bei<br />
häufiger auftretenden<br />
Gerätestörungen<br />
?<br />
Nein<br />
Grundlegende Anfor<strong>der</strong>ungen<br />
Kat. 2<br />
unterschiedliche<br />
Schutzmaßnahmen<br />
Ja<br />
Ja<br />
wirksame<br />
Zündquelle bei<br />
seltener auftretenden<br />
Gerätestörungen<br />
?<br />
Nein<br />
Kat. 1<br />
Schema einer Zündgefahrenanalyse<br />
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Konformitätsbewertung nach <strong>ATEX</strong> <strong>95</strong><br />
Geräte<br />
Die Grafik zeigt die verschiedenen Wege, wie <strong>der</strong> Konformitätsnachweis zu führen ist, je<br />
nach Kategorie, <strong>der</strong> das Gerät entsprechen soll. Häufig sind dabei auch<br />
Sicherheitsanfor<strong>der</strong>ungen an<strong>der</strong>er EU-Richtlinien mit zu behandeln und in <strong>der</strong><br />
Konformitätserklärung zu bestätigen. Beispiele ergänzen<strong>der</strong> Richtlinien sind:<br />
• Richtlinie über die elektromagnetische Verträglichkeit 89/336/EWG<br />
• Maschinenrichtlinie 98/37/EG (vorher 89/392/EWG)<br />
Kategorie 1 Kategorie 2<br />
Kategorie 3<br />
Schutzsysteme<br />
Gefährdungsanalyse<br />
QS<br />
Produktion<br />
Baumusterprüfung<br />
Prüfung<br />
Produkte<br />
Verbrennungsmotoren<br />
& elektrische<br />
Geräte<br />
QS<br />
Produkt<br />
Baumusterprüfung<br />
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übrige Geräte<br />
(nicht-elektrische)<br />
Gefährdungsanalyse Gefährdungsanalyse<br />
Konformität<br />
Unterlagen an<br />
benannte Stelle<br />
interne<br />
Fertigungskontrolle<br />
CE-Konformitätszeichen und Konformitätserklärung<br />
Grafik des Konformitätsnachweises<br />
interne<br />
Fertigungskontrolle<br />
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Konformitätsbewertung nach <strong>ATEX</strong> <strong>95</strong><br />
2.3. Spezielle Kriterien für einige beispielhafte Geräte/Schutzsysteme<br />
3. Schluss<br />
Schutzsysteme fallen immer in die Gerätekategorie 1, so dass stets die Beteiligung einer<br />
Benannten Stelle erfor<strong>der</strong>lich ist. Diese erhöhten Anfor<strong>der</strong>ungen ergeben sich aus <strong>der</strong><br />
Aufgabenstellung, anlaufende Explosionen zu stoppen. Dabei ist nicht nur das Gerät zu<br />
prüfen, das sich innerhalb <strong>der</strong> explosionsgefährdeten Atmosphäre befindet, son<strong>der</strong>n alle<br />
zugehörigen Komponenten, die zu diesem Schutzsystem gehören und es als Ganzes<br />
funktionieren lassen.<br />
2.3.1. Schutzsystem: Explosionsunterdrückungssystem<br />
Gerade an ein <strong>der</strong>artiges Schutzsystem werden hohe Anfor<strong>der</strong>ungen gestellt, da häufig<br />
einzelne Komponenten in Zone 20 betrieben werden, aber auch die Vielzahl <strong>der</strong> Bauteile<br />
sicher zusammenwirken müssen, um die Funktion <strong>der</strong> Unterdrückung zu erfüllen.<br />
2.3.2. Beispiele für nicht-elektrische Betriebsmittel, die zu Zündquellen<br />
werden können, sind:<br />
Pumpen, Kompressoren, Hubkolbenverbrennungsmotoren (prEN 1834-1), Flurför<strong>der</strong>fahrzeug<br />
(EN 1755), Absauganlagen (EN 12779), För<strong>der</strong>schnecken, Wirbelschichttrockner, Rührer,<br />
Maschinen zur Oberflächenreinigung und -vorbehandlung (EN 12921-1 ff.)<br />
Einige <strong>der</strong> Normen <strong>der</strong> EN 13 463-Serie liegen bis jetzt erst als Normentwurf vor. Grundlagen<br />
und Verfahren sind jedoch in <strong>der</strong> veröffentlichten Norm EN 13463-1 enthalten.<br />
Die europäische Explosionsschutzrichtlinie 94/9/EWG (<strong>ATEX</strong> <strong>95</strong>) stellt die Industrie vor große<br />
Herausfor<strong>der</strong>ungen. Ab dem Termin 30.6.2003 müssen alle Geräte und Schutzsysteme, die in<br />
explosionsgefährlicher Atmosphäre eingesetzt und auf den Markt gebracht werden, nach den<br />
neuen Vorgaben geprüft und zertifiziert sein. Da es sich nicht nur um die bisher schon<br />
prüfpflichtigen elektrischen Betriebsmittel handelt, son<strong>der</strong>n auch um nicht-elektrische Geräte,<br />
sind auch weitere Hersteller gefor<strong>der</strong>t. Diese Hersteller können jedoch häufig die<br />
erfor<strong>der</strong>liche Dokumentation, die mit <strong>der</strong> Konformitätserklärung abgeschlossen wird, in<br />
eigener Regie erstellen, ohne eine Benannte Stelle einschalten zu müssen.<br />
Datum: Dezember 2003 www.inburex.com<br />
© <strong>Inburex</strong> <strong>GmbH</strong><br />
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Konformitätsbewertung nach <strong>ATEX</strong> <strong>95</strong><br />
Literatur<br />
Verordnung über Anlagen zur Lagerung, Abfüllung und Beför<strong>der</strong>ung brennbarer<br />
Flüssigkeiten zu Lande () Vom 19. Dezember 1996 (BGBl. I S. 1938) , Stand Februar 1997<br />
(außer Kraft)<br />
Verordnung über Druckbehälter, Druckgasbehälter und Füllanlagen<br />
(Druckbehälterverordnung – DruckbehV) in <strong>der</strong> Fassung nach <strong>der</strong> letzten Än<strong>der</strong>ung vom<br />
12. Dezember 1996 (BGBl. Teil I Nr. 65 S. 1917), Stand 6/1999 (BGBl. Teil I Nr. 33 S.<br />
1436) (außer Kraft)<br />
Verordnung über elektrische Anlagen in explosionsgefährdeten Bereichen (ElexV)<br />
Dezember 1996 (außer Kraft)<br />
Verordnung über das Inverkehrbringen von Geräten und Schutzsystemen für<br />
explosionsgefährdete Bereiche –Explosionsschutzverordnung- 11.GSGV<br />
VDMA 24169, Teil 1: Bauliche Explosionsschutzmaßnahmen an Ventilatoren; Gase, Dämpfe<br />
VDMA 24169, Teil 2: Bauliche Explosionsschutzmaßnahmen an Ventilatoren; Stäube<br />
Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV): Verordnung über Sicherheit und<br />
Gesundheitsschutz bei <strong>der</strong> Bereitstellung von Arbeitsmitteln und <strong>der</strong>en Benutzung bei <strong>der</strong><br />
Arbeit, über Sicherheit beim Betrieb überwachungsbedürftiger Anlagen und über die<br />
Organisation des betrieblichen Arbeitsschutzes vom 27.09.02, BGBl. 2.Okt. 2002<br />
Geräte und Schutzsysteme zur bestimmungsgemäßen Verwendung in explosionsgefährdeten<br />
Bereichen 94/9/EG (<strong>ATEX</strong> <strong>95</strong>)<br />
<strong>ATEX</strong>-Leitlinien (Erste Ausgabe): Leitlinien zur <strong>Anwendung</strong> <strong>der</strong> Richtlinie 94/9/EG, Mai<br />
2000<br />
Mindestvorschriften zur Verbesserung des Gesundheitsschutzes und <strong>der</strong> Sicherheit <strong>der</strong><br />
Arbeitnehmer, die durch explosionsfähige Atmosphäre gefährdet werden können 99/92/EG<br />
(<strong>ATEX</strong> 137)<br />
Datum: Dezember 2003 www.inburex.com<br />
© <strong>Inburex</strong> <strong>GmbH</strong><br />
Seite: 12 von 13
Konformitätsbewertung nach <strong>ATEX</strong> <strong>95</strong><br />
Anhang<br />
Tabelle A 1: Liste relevanter Normen (Auswahl)<br />
EN 1127-1 Explosionsschutz Teil 1: Grundlagen und Methodik<br />
EN 1127-2 Explosionsschutz Teil 2: Grundlagen und Methodik in Bergwerken<br />
EN 50014 Elektrische Betriebsmittel für explosionsgefährdete Bereiche; Allgemeine<br />
Bestimmungen<br />
EN 13463-1 Nicht–elektrische Geräte für den Einsatz in explosionsgefährdeten Bereichen, Teil 1<br />
EN 1755 Sicherheit von Flurför<strong>der</strong>fahrzeugen – Einsatz in explosionsgefährdeten Bereichen;<br />
Verwendung in Bereichen mit brennbaren Gasen, Dämpfen, Nebel o<strong>der</strong> Stäuben,<br />
(1998)<br />
EN 12874 Flammendurchschlagsicherungen (1997)<br />
DIN EN ISO<br />
9001<br />
DIN EN ISO<br />
9003<br />
Qualitätsmanagementsysteme – Modell zur Qualitätssicherung/ QM-Darlegung in<br />
Design/Entwicklung, Produktion, Montage und Wartung (1994)<br />
Qualitätsmanagementsysteme – Modell zur Qualitätssicherung/ QM-Darlegung bei <strong>der</strong><br />
Endprüfung (1994)<br />
DIN EN 13980 DIN EN 13980, Ausgabe:2003-02<br />
Explosionsgefährdete Bereiche - <strong>Anwendung</strong> von Qualitätsmanagementsystemen<br />
Datum: Dezember 2003 www.inburex.com<br />
© <strong>Inburex</strong> <strong>GmbH</strong><br />
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