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Anwendung der ATEX 95 - Inburex GmbH

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Nicht-elektrische Betriebsmittel nach<br />

<strong>ATEX</strong> <strong>95</strong> für explosionsgefährdete Bereiche<br />

Dr.-Ing. Klaus Wagner, INBUREX <strong>GmbH</strong>, Hamm<br />

INBUREX Consulting<br />

Gesellschaft für<br />

Explosionsschutz und<br />

Anlagensicherheit mbH<br />

August-Thyssen-Str. 1<br />

59067 Hamm<br />

Telefon: +49 (0 23 81) 27 16 10<br />

Telefax: +49 (0 23 81) 27 16 20<br />

E-Mail: info@inburex.com<br />

Internet: www.inburex.com<br />

Geschäftsführer:<br />

Dr. Franz Alfert,<br />

Dr. Bernd Broeckmann<br />

Sitz <strong>der</strong> Gesellschaft: Hamm<br />

Amtsgericht Hamm HRB 1523


Konformitätsbewertung nach <strong>ATEX</strong> <strong>95</strong><br />

1. Einleitung<br />

Für den Explosionsschutz in Europa hat die europäische Richtliniensetzung und Normung<br />

schon große Verän<strong>der</strong>ungen gebracht, jedoch ist dieser Prozess noch nicht abgeschlossen.<br />

Ziel ist die Herstellung von sicheren Produkten und <strong>der</strong> gleichzeitige Abbau von<br />

Handelshemmnissen. Ein wichtiger Termin sowohl für Hersteller als auch Betreiber war dabei<br />

<strong>der</strong> 30.6.2003, <strong>der</strong> die volle <strong>Anwendung</strong> <strong>der</strong> Richtlinie 94/9/EWG (<strong>ATEX</strong> <strong>95</strong>) brachte. Diese<br />

Richtlinie enthält die grundlegenden Sicherheitsanfor<strong>der</strong>ungen für Geräte und<br />

Schutzsysteme, die in explosionsgefährlicher Atmosphäre eingesetzt werden sollen. Sie<br />

betrifft sowohl elektrische als auch nicht-elektrische Geräte. Während bis zu diesem Termin<br />

nur elektrische Betriebsmittel durch europäische Richtlinien und Normen geregelt waren, ist<br />

nun <strong>der</strong> <strong>Anwendung</strong>sbereich wesentlich größer, so dass auch eine lange Übergangsfrist von<br />

1994 bis Mitte 2003 eingeräumt wurde.<br />

2. Grundlagen zu europäischen Regelungen für explosionsgefährdete<br />

Bereiche<br />

Europäische Richtlinien zu elektrischen Geräten für explosionsgefährdete Bereiche waren die<br />

ersten, die europaweit einheitliche Vorgaben für diesen Gerätetyp machten. Auf <strong>der</strong><br />

Grundlage dieser Richtlinien wurden die einzelnen Schutzarten in verschiedenen Normen<br />

(EN-Normen <strong>der</strong> 50 0.. – Reihe) festgelegt, die zur Produktion von Geräten für die Zonen 0<br />

und 1 sowie 10 und 11 angewandt wurden.<br />

Damit diese Geräte auch den Anfor<strong>der</strong>ungen entsprachen, wurden Zulassungsverfahren<br />

festgelegt, die eine Einschaltung nationaler Prüfstellen erfor<strong>der</strong>lich machten und zu<br />

Prüfzeugnissen und Baumusterzulassungen führten. Eine Umsetzung fand auch in den<br />

Verordnungen zum Gerätesicherheitsgesetz, <strong>der</strong> ElexV und <strong>der</strong> VbF statt.<br />

Anfor<strong>der</strong>ungen an nicht-elektrische Betriebmittel o<strong>der</strong> an Geräte für Zone 2 / Zone 11 fanden<br />

sich in verschiedenen nationalen Regelwerken wie Verordnung über brennbare Flüssigkeiten<br />

– VbF, Explosionsschutzregeln <strong>der</strong> BG, VDI- und VDE-Regelwerk (z.B. VDE 0165), VDMA-<br />

Einheitsblättern und Verordnung über elektrische Anlagen in explosionsgefährdeten<br />

Bereichen (ElexV).<br />

Datum: Dezember 2003 www.inburex.com<br />

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Konformitätsbewertung nach <strong>ATEX</strong> <strong>95</strong><br />

Das neue Konzept <strong>der</strong> <strong>ATEX</strong> <strong>95</strong> (vorher <strong>ATEX</strong> 100a) stellt vor allem eine umfassende<br />

Berücksichtigung aller Geräte und Betriebsmittel dar, die in explosionsgefährdeten Bereichen<br />

eingesetzt werden sollen. Es sind:<br />

• Geräte und Schutzsysteme zur bestimmungsgemäßen Verwendung in explosionsgefährdeten<br />

Bereichen<br />

• Sicherheits-, Kontroll- und Regelvorrichtungen für den Einsatz außerhalb von explosionsgefährdeten<br />

Bereichen, die im Hinblick auf Explosionsgefahren jedoch für den sicheren<br />

Betrieb von Geräten und Schutzsystemen erfor<strong>der</strong>lich sind o<strong>der</strong> dazu beitragen.<br />

Ausgeschlossen sind die Bereiche wie medizinische Geräte, Geräte und Schutzsysteme bei<br />

Sprengstoffen, persönliche Schutzausrüstungen, Seeschiffe, Beför<strong>der</strong>ungsmittel, d.h.<br />

Fahrzeuge und dazugehörige Anhänger (in <strong>der</strong> Luft, auf Straßen- und Schienennetzen o<strong>der</strong><br />

auf dem Wasserweg). Nicht ausgenommen sind Fahrzeuge, die in explosionsgefährdeten<br />

Bereichen eingesetzt werden sollen.<br />

Ausgeschlossen sind auch Festlegungen zum Betrieb <strong>der</strong> Anlagen, da dieser Bereich durch<br />

die sogenannten „Sozialen Richtlinien“ auf <strong>der</strong> Grundlage des Art. 137 geregelt wird. Die<br />

<strong>ATEX</strong> <strong>95</strong> ist auf die Herstellung und das Inverkehrbringen sicherer Produkte beschränkt. Bau<br />

und Betrieb von Anlagen wird im Rahmen des Arbeitsschutzes geregelt wie <strong>ATEX</strong> 137,<br />

BetrSichV, UVVen und an<strong>der</strong>e Vorschriften, die aber keine Beschaffenheitsanfor<strong>der</strong>ungen<br />

enthalten.<br />

Die <strong>ATEX</strong> <strong>95</strong> wurde im Dezember 1996 durch die Explosionsschutzverordnung (ExVO – 11.VO<br />

zum GSG) und Än<strong>der</strong>ungen an <strong>der</strong> Verordnung über elektrische Anlagen in explosionsgefährdeten<br />

Bereichen (ElexV), <strong>der</strong> Verordnung über Anlagen zur Lagerung, Abfüllung und<br />

Beför<strong>der</strong>ung brennbarer Flüssigkeiten zu Lande (VbF) und <strong>der</strong> Druckbehälterverordnung<br />

(DruckbehV) umgesetzt; ElexV und VbF wie<strong>der</strong>um wurden im Oktober 2002 durch die<br />

Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) abgelöst. Die Anpassung zugehöriger Technischer<br />

Regeln (TRbF, TRB) ist noch nicht abgeschlossen.<br />

Ergänzend zu den EU-Richtlinien werden EN-Normen erstellt, die Details <strong>der</strong> Sicherheitsanfor<strong>der</strong>ungen<br />

enthalten. Hierfür wurde ein klares Normensystem festgelegt mit einer hierarchischen<br />

Ordnung <strong>der</strong> Normen:<br />

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Konformitätsbewertung nach <strong>ATEX</strong> <strong>95</strong><br />

A-Normen: Sicherheitsgrundnormen, Grundbegriffe, Gestaltungsleitsätze und allgemeine<br />

Aspekte, die alle Maschinen, Geräte und Anlagen in gleicher o<strong>der</strong> ähnlicher Weise betreffen<br />

B-Normen: Sicherheitsgruppennormen<br />

- Fach Gruppennormen: Sicherheitsaspekte, die eine Reihe von Maschinen, Geräte und<br />

Anlagen betreffen (z.B. Zündschutzarten, Brandschutzgrundsätze, Lärmbeanspruchung)<br />

- Komponenten-Normen: Sicherheitseinrichtungen (z.B. Berstscheiben)<br />

C-Normen: Sicherheitsproduktnormen für eine bestimmte Maschine o<strong>der</strong> Gruppen von<br />

Maschinen (z.B. Absauganlagen); aber: nur Zusatzanfor<strong>der</strong>ungen<br />

Übergreifende Aspekte sind in den A- und B-Normen enthalten und können in den<br />

spezifischen C-Normen in Bezug genommen werden.<br />

Die Normung erfolgt meist unter Leitung einer <strong>der</strong> beiden europäischen Normungsinstitutionen<br />

CEN und CENELEC. Eine Liste zur Zeit vorliegen<strong>der</strong> relevanter Normen, z.T. als<br />

Entwurf (prEN) findet sich im Anhang (Tabelle A1).<br />

Zur Ausfüllung <strong>der</strong> zur Diskussion stehenden Richtlinie 94/9/EG (<strong>ATEX</strong> <strong>95</strong>) sind daher<br />

Normen zu erstellen, die den <strong>Anwendung</strong>sbereich umfassen. Die folgenden Definitionen<br />

sollen den genauen Umfang erläutern:<br />

(1) Geräte und Schutzsysteme zur bestimmungsgemäßen Verwendung in explosionsgefährdeten<br />

Bereichen.<br />

(2) Sicherheits-, Kontroll- und Regelvorrichtungen für den Einsatz außerhalb von explosionsgefährdeten<br />

Bereichen, die im Hinblick auf Explosionsgefahren jedoch für den sicheren<br />

Betrieb von Geräten und Schutzsystemen erfor<strong>der</strong>lich sind o<strong>der</strong> dazu beitragen.<br />

Wesentliche Eigenschaft ist dabei die Tatsache, dass Geräte „eigene potentielle Zündquellen<br />

aufweisen“, unabhängig davon, ob es mechanische o<strong>der</strong> elektrische Betriebsmittel<br />

o<strong>der</strong> Kombinationen sind.<br />

Schutzsysteme unterliegen hohen Prüfanfor<strong>der</strong>ungen und sind hier als ein System definiert,<br />

das anlaufende Explosionen stoppt und als Ganzes zu prüfen ist.<br />

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Konformitätsbewertung nach <strong>ATEX</strong> <strong>95</strong><br />

Um die hohen Anfor<strong>der</strong>ungen <strong>der</strong> Richtlinie von <strong>der</strong> Größe des <strong>Anwendung</strong>sbereichs als auch<br />

<strong>der</strong> Prüfanfor<strong>der</strong>ungen <strong>der</strong> Produkte zu erfüllen, muss zur Festlegung <strong>der</strong> Einzelheiten eine<br />

Vielzahl von Normen erstellt werden, um eine verlässliche Grundlage für Hersteller und<br />

Anwen<strong>der</strong> zu schaffen. Diese Normen liegen weitgehend vor.<br />

Nachdem die Übergangsfrist mit dem 30.6.2003 abgelaufen ist, hat <strong>der</strong> Hersteller nicht mehr<br />

die Wahl und muss die Anfor<strong>der</strong>ungen <strong>der</strong> Richtlinie erfüllen; <strong>der</strong> Anwen<strong>der</strong> wird die<br />

entsprechenden Geräte beschaffen. Während Hersteller elektrischer Betriebsmittel schon<br />

über Erfahrungen mit Bauartzulassungen und Abnahmeprüfungen haben, sind diese<br />

Aufgaben für Produzenten mechanischer Geräte noch sehr neu. Der Weg zu einem<br />

richtlinienkonformen, sicheren Gerät wird daher im folgenden aufgezeigt.<br />

2.1. Kriterien für ein Gerät<br />

Zunächst ist zu prüfen, ob das geplante Betriebsmittel (Apparat, Maschine, Gerät usw.) überhaupt<br />

die Kriterien für ein unter die <strong>ATEX</strong> <strong>95</strong> fallendes Gerät o<strong>der</strong> Schutzsystem erfüllt. Am<br />

besten zieht man hier die von <strong>der</strong> Europäischen Kommission veröffentlichten Leitlinien (siehe<br />

Anhang) heran, die auf folgende Kriterien hinweisen:<br />

• Verwendung in o<strong>der</strong> in Zusammenhang mit einer explosionsfähigen Atmosphäre<br />

• eigene potentielle Zündquelle<br />

• eventuell eine innere explosionsfähige Atmosphäre<br />

Treffen z.B. die ersten beiden Punkte nicht zu, wie bei einer Handarmatur, fällt dieses<br />

Betriebsmittel nicht unter die <strong>ATEX</strong> <strong>95</strong>. Weitere Einzelheiten zu Geräten, Baugruppen,<br />

Komponenten usw. sind aus den genannten Leitlinien zu entnehmen.<br />

2.2. Konformitätsbewertungsverfahren<br />

Am Ende einer erfolgreichen Zulassung steht die Ausstellung einer Konformitätserklärung<br />

(Bestätigung <strong>der</strong> Einhaltung <strong>der</strong> grundlegenden Sicherheitsanfor<strong>der</strong>ungen <strong>der</strong> zutreffenden<br />

Richtlinien) und die Kennzeichnung des Geräts mit dem CE-Zeichen. Damit ist eine freie<br />

Vermarktung in Europa möglich.<br />

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Konformitätsbewertung nach <strong>ATEX</strong> <strong>95</strong><br />

Für diesen Weg gibt es mehrere Möglichkeiten und Alternativen, zunächst abhängig von <strong>der</strong><br />

Zuordnung zu einer <strong>der</strong> gewünschten Gerätegruppen bzw. Kategorien. Im folgenden wird <strong>der</strong><br />

Bergbau nicht betrachtet, son<strong>der</strong>n nur die<br />

Gruppe II<br />

- Industrieanwendung außerhalb des Bergbaus mit den Gerätekategorien 1 , 2 und 3<br />

Die Anfor<strong>der</strong>ungen an die Zündquellenvermeidung (hier für Gruppe II) richten sich nach <strong>der</strong><br />

Gerätekategorie:<br />

Gerätekategorie keine Zündquellen<br />

Kat. 3 im Normalbetrieb<br />

Kat. 2 auch bei zu erwartenden Betriebsstörungen<br />

Kat. 1 selbst bei seltenen Betriebsstörungen<br />

(umfasst auch Schutzsysteme)<br />

Für jedes Gerät muss jedoch auch festgelegt sein, ob es für Gase/Dämpfe o<strong>der</strong> Stäube<br />

eingesetzt werden soll.<br />

In <strong>der</strong> <strong>ATEX</strong> 137 (auch in EN 1127-1) sind die Zonen definiert, die im Betrieb festgelegt<br />

werden müssen. Nach dieser Zoneneinteilung richtet sich dann, Geräte welcher Kategorie<br />

eingesetzt werden dürfen. Es ergibt sich dann folgende Zuordnung:<br />

Zone<br />

(G)<br />

(Gase, Dämpfe)<br />

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Gerätekategorie Zone<br />

(D)<br />

(Stäube/dust)<br />

2 Kat. 3 22<br />

1 Kat. 2 21<br />

0 Kat. 1 20<br />

Entsprechend den Anfor<strong>der</strong>ungen an die Gerätekategorien sind auch die Arten <strong>der</strong> Prüfungen<br />

gestaffelt. Generell ist zu unterscheiden zwischen Prüfungen, die <strong>der</strong> Hersteller selbst<br />

durchführen darf und Prüfungen, an denen eine externe Institution (Benannte Stelle)<br />

beteiligt werden muss. Im Zuge einer erhöhten Selbstverantwortung <strong>der</strong> Hersteller können<br />

Produktprüfungen alternativ durch Maßnahmen innerhalb eines anerkannten Qualitätssicherungssystems<br />

ersetzt werden.<br />

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Konformitätsbewertung nach <strong>ATEX</strong> <strong>95</strong><br />

Kat. 1 und Kat. 2 Kat.3<br />

Schutzsysteme elektrische Geräte &<br />

Motoren mit innerer<br />

Verbrennung<br />

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übrige Geräte<br />

(nicht-elektrische<br />

Geräte)<br />

Baumusterprüfung Baumusterprüfung interne<br />

Fertigungskontrolle<br />

QS Produktion<br />

o<strong>der</strong><br />

Prüfung <strong>der</strong> Produkte<br />

QS Produkt<br />

o<strong>der</strong><br />

Prüfung <strong>der</strong><br />

Konformität mit <strong>der</strong><br />

Bauart<br />

Unterlagen an<br />

Benannte Stelle<br />

übermitteln<br />

interne<br />

Fertigungskontrolle<br />

Anstelle <strong>der</strong> aufgelisteten Prüfungen ist jeweils auch eine Einzelprüfung möglich<br />

Ergebnis:<br />

Produkt erfüllt die Anfor<strong>der</strong>ungen<br />

Konformitätserklärung kann ausgestellt werden<br />

CE-Zeichen darf angebracht werden<br />

Der Aufwand für die Planung, die Ermittlung von Schutzarten, die Konstruktion, die<br />

Erstellung von Unterlagen und die Durchführung von internen Versuchen richtet sich vor<br />

allem nach den in Normen beschriebenen Einzelheiten, so dass die Tabelle nur den<br />

generellen Rahmen zeigt.<br />

Ein wesentlicher Schritt im Rahmen <strong>der</strong> Planung ist die Festlegung des zukünftigen Einsatzbereichs<br />

und damit <strong>der</strong> Gerätekategorie, so dass dann die Durchführung einer Zündgefahrenanalyse<br />

und die Festlegung <strong>der</strong> Zündschutzarten erfolgen kann.<br />

Schema einer Bewertungstabelle für Zündgefahren, Gerätegruppe II (aus EN 13463-1<br />

entnommen):<br />

Mögliche Zündquelle<br />

Normalbetrieb vorhersehbarer<br />

Fehler<br />

Seltener Fehler Angewandte Maßnahmen,<br />

um die Zündquelle nicht<br />

wirksam werden zu lassen<br />

benutzte<br />

Zündschutzart<br />

Diese Schema dient dazu, je nach gewählter Gerätekategorie, die relevanten Zündquellen zu<br />

ermitteln und durch <strong>Anwendung</strong> geeigneter Schutzarten ihre Wirksamkeit zu verhin<strong>der</strong>n. Neu<br />

zu beachten sind hierbei die Schutzarten für nicht-elektrische Betriebsmittel <strong>der</strong> Gruppe II,<br />

die in <strong>der</strong> Tabelle aufgeführt sind.<br />

Seite: 7 von 13


Konformitätsbewertung nach <strong>ATEX</strong> <strong>95</strong><br />

Symbol Norm Schutzart<br />

(tw. vorläufige, unverbindliche Übersetzung)<br />

EN 13463-1 Teil 1: Grundlagen und Anfor<strong>der</strong>ungen<br />

fr prEN 13463-2 Teil 2: Schutz durch schwadenhemmende Kapselung „fr“<br />

d prEN 13463-3 Teil 3: Schutz durch druckfeste Kapselung 'd'<br />

g (prEN 13463-4) inhärente Sicherheit<br />

c prEN 13463-5 Teil 5: Schutz durch sichere Bauweise<br />

b prEN 13463-6 Teil 6: Schutz durch Zündquellenüberwachung ´b´<br />

p (prEN 13463-7) Überdruckkapselung<br />

k EN 13463-8 Teil 8: Schutz durch Flüssigkeitskapselung "k"<br />

Die folgende Grafik zeigt den Ablauf <strong>der</strong> Analyse, <strong>der</strong>en Ergebnisse Teil <strong>der</strong><br />

Gerätedokumentation wird.<br />

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Konformitätsbewertung nach <strong>ATEX</strong> <strong>95</strong><br />

Neues Gerät<br />

Zündgefahrenanalyse<br />

wirksame<br />

Zündquelle<br />

im Normalbetrieb<br />

?<br />

Nein<br />

Kat. 3<br />

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Ja<br />

wirksame<br />

Zündquelle bei<br />

häufiger auftretenden<br />

Gerätestörungen<br />

?<br />

Nein<br />

Grundlegende Anfor<strong>der</strong>ungen<br />

Kat. 2<br />

unterschiedliche<br />

Schutzmaßnahmen<br />

Ja<br />

Ja<br />

wirksame<br />

Zündquelle bei<br />

seltener auftretenden<br />

Gerätestörungen<br />

?<br />

Nein<br />

Kat. 1<br />

Schema einer Zündgefahrenanalyse<br />

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Konformitätsbewertung nach <strong>ATEX</strong> <strong>95</strong><br />

Geräte<br />

Die Grafik zeigt die verschiedenen Wege, wie <strong>der</strong> Konformitätsnachweis zu führen ist, je<br />

nach Kategorie, <strong>der</strong> das Gerät entsprechen soll. Häufig sind dabei auch<br />

Sicherheitsanfor<strong>der</strong>ungen an<strong>der</strong>er EU-Richtlinien mit zu behandeln und in <strong>der</strong><br />

Konformitätserklärung zu bestätigen. Beispiele ergänzen<strong>der</strong> Richtlinien sind:<br />

• Richtlinie über die elektromagnetische Verträglichkeit 89/336/EWG<br />

• Maschinenrichtlinie 98/37/EG (vorher 89/392/EWG)<br />

Kategorie 1 Kategorie 2<br />

Kategorie 3<br />

Schutzsysteme<br />

Gefährdungsanalyse<br />

QS<br />

Produktion<br />

Baumusterprüfung<br />

Prüfung<br />

Produkte<br />

Verbrennungsmotoren<br />

& elektrische<br />

Geräte<br />

QS<br />

Produkt<br />

Baumusterprüfung<br />

Datum: Dezember 2003 www.inburex.com<br />

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übrige Geräte<br />

(nicht-elektrische)<br />

Gefährdungsanalyse Gefährdungsanalyse<br />

Konformität<br />

Unterlagen an<br />

benannte Stelle<br />

interne<br />

Fertigungskontrolle<br />

CE-Konformitätszeichen und Konformitätserklärung<br />

Grafik des Konformitätsnachweises<br />

interne<br />

Fertigungskontrolle<br />

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Konformitätsbewertung nach <strong>ATEX</strong> <strong>95</strong><br />

2.3. Spezielle Kriterien für einige beispielhafte Geräte/Schutzsysteme<br />

3. Schluss<br />

Schutzsysteme fallen immer in die Gerätekategorie 1, so dass stets die Beteiligung einer<br />

Benannten Stelle erfor<strong>der</strong>lich ist. Diese erhöhten Anfor<strong>der</strong>ungen ergeben sich aus <strong>der</strong><br />

Aufgabenstellung, anlaufende Explosionen zu stoppen. Dabei ist nicht nur das Gerät zu<br />

prüfen, das sich innerhalb <strong>der</strong> explosionsgefährdeten Atmosphäre befindet, son<strong>der</strong>n alle<br />

zugehörigen Komponenten, die zu diesem Schutzsystem gehören und es als Ganzes<br />

funktionieren lassen.<br />

2.3.1. Schutzsystem: Explosionsunterdrückungssystem<br />

Gerade an ein <strong>der</strong>artiges Schutzsystem werden hohe Anfor<strong>der</strong>ungen gestellt, da häufig<br />

einzelne Komponenten in Zone 20 betrieben werden, aber auch die Vielzahl <strong>der</strong> Bauteile<br />

sicher zusammenwirken müssen, um die Funktion <strong>der</strong> Unterdrückung zu erfüllen.<br />

2.3.2. Beispiele für nicht-elektrische Betriebsmittel, die zu Zündquellen<br />

werden können, sind:<br />

Pumpen, Kompressoren, Hubkolbenverbrennungsmotoren (prEN 1834-1), Flurför<strong>der</strong>fahrzeug<br />

(EN 1755), Absauganlagen (EN 12779), För<strong>der</strong>schnecken, Wirbelschichttrockner, Rührer,<br />

Maschinen zur Oberflächenreinigung und -vorbehandlung (EN 12921-1 ff.)<br />

Einige <strong>der</strong> Normen <strong>der</strong> EN 13 463-Serie liegen bis jetzt erst als Normentwurf vor. Grundlagen<br />

und Verfahren sind jedoch in <strong>der</strong> veröffentlichten Norm EN 13463-1 enthalten.<br />

Die europäische Explosionsschutzrichtlinie 94/9/EWG (<strong>ATEX</strong> <strong>95</strong>) stellt die Industrie vor große<br />

Herausfor<strong>der</strong>ungen. Ab dem Termin 30.6.2003 müssen alle Geräte und Schutzsysteme, die in<br />

explosionsgefährlicher Atmosphäre eingesetzt und auf den Markt gebracht werden, nach den<br />

neuen Vorgaben geprüft und zertifiziert sein. Da es sich nicht nur um die bisher schon<br />

prüfpflichtigen elektrischen Betriebsmittel handelt, son<strong>der</strong>n auch um nicht-elektrische Geräte,<br />

sind auch weitere Hersteller gefor<strong>der</strong>t. Diese Hersteller können jedoch häufig die<br />

erfor<strong>der</strong>liche Dokumentation, die mit <strong>der</strong> Konformitätserklärung abgeschlossen wird, in<br />

eigener Regie erstellen, ohne eine Benannte Stelle einschalten zu müssen.<br />

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Konformitätsbewertung nach <strong>ATEX</strong> <strong>95</strong><br />

Literatur<br />

Verordnung über Anlagen zur Lagerung, Abfüllung und Beför<strong>der</strong>ung brennbarer<br />

Flüssigkeiten zu Lande () Vom 19. Dezember 1996 (BGBl. I S. 1938) , Stand Februar 1997<br />

(außer Kraft)<br />

Verordnung über Druckbehälter, Druckgasbehälter und Füllanlagen<br />

(Druckbehälterverordnung – DruckbehV) in <strong>der</strong> Fassung nach <strong>der</strong> letzten Än<strong>der</strong>ung vom<br />

12. Dezember 1996 (BGBl. Teil I Nr. 65 S. 1917), Stand 6/1999 (BGBl. Teil I Nr. 33 S.<br />

1436) (außer Kraft)<br />

Verordnung über elektrische Anlagen in explosionsgefährdeten Bereichen (ElexV)<br />

Dezember 1996 (außer Kraft)<br />

Verordnung über das Inverkehrbringen von Geräten und Schutzsystemen für<br />

explosionsgefährdete Bereiche –Explosionsschutzverordnung- 11.GSGV<br />

VDMA 24169, Teil 1: Bauliche Explosionsschutzmaßnahmen an Ventilatoren; Gase, Dämpfe<br />

VDMA 24169, Teil 2: Bauliche Explosionsschutzmaßnahmen an Ventilatoren; Stäube<br />

Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV): Verordnung über Sicherheit und<br />

Gesundheitsschutz bei <strong>der</strong> Bereitstellung von Arbeitsmitteln und <strong>der</strong>en Benutzung bei <strong>der</strong><br />

Arbeit, über Sicherheit beim Betrieb überwachungsbedürftiger Anlagen und über die<br />

Organisation des betrieblichen Arbeitsschutzes vom 27.09.02, BGBl. 2.Okt. 2002<br />

Geräte und Schutzsysteme zur bestimmungsgemäßen Verwendung in explosionsgefährdeten<br />

Bereichen 94/9/EG (<strong>ATEX</strong> <strong>95</strong>)<br />

<strong>ATEX</strong>-Leitlinien (Erste Ausgabe): Leitlinien zur <strong>Anwendung</strong> <strong>der</strong> Richtlinie 94/9/EG, Mai<br />

2000<br />

Mindestvorschriften zur Verbesserung des Gesundheitsschutzes und <strong>der</strong> Sicherheit <strong>der</strong><br />

Arbeitnehmer, die durch explosionsfähige Atmosphäre gefährdet werden können 99/92/EG<br />

(<strong>ATEX</strong> 137)<br />

Datum: Dezember 2003 www.inburex.com<br />

© <strong>Inburex</strong> <strong>GmbH</strong><br />

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Konformitätsbewertung nach <strong>ATEX</strong> <strong>95</strong><br />

Anhang<br />

Tabelle A 1: Liste relevanter Normen (Auswahl)<br />

EN 1127-1 Explosionsschutz Teil 1: Grundlagen und Methodik<br />

EN 1127-2 Explosionsschutz Teil 2: Grundlagen und Methodik in Bergwerken<br />

EN 50014 Elektrische Betriebsmittel für explosionsgefährdete Bereiche; Allgemeine<br />

Bestimmungen<br />

EN 13463-1 Nicht–elektrische Geräte für den Einsatz in explosionsgefährdeten Bereichen, Teil 1<br />

EN 1755 Sicherheit von Flurför<strong>der</strong>fahrzeugen – Einsatz in explosionsgefährdeten Bereichen;<br />

Verwendung in Bereichen mit brennbaren Gasen, Dämpfen, Nebel o<strong>der</strong> Stäuben,<br />

(1998)<br />

EN 12874 Flammendurchschlagsicherungen (1997)<br />

DIN EN ISO<br />

9001<br />

DIN EN ISO<br />

9003<br />

Qualitätsmanagementsysteme – Modell zur Qualitätssicherung/ QM-Darlegung in<br />

Design/Entwicklung, Produktion, Montage und Wartung (1994)<br />

Qualitätsmanagementsysteme – Modell zur Qualitätssicherung/ QM-Darlegung bei <strong>der</strong><br />

Endprüfung (1994)<br />

DIN EN 13980 DIN EN 13980, Ausgabe:2003-02<br />

Explosionsgefährdete Bereiche - <strong>Anwendung</strong> von Qualitätsmanagementsystemen<br />

Datum: Dezember 2003 www.inburex.com<br />

© <strong>Inburex</strong> <strong>GmbH</strong><br />

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