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2019-01-20 Bayreuther Sonntagszeitung

Bayreuth. Die neue Ausgabe der Bayreuther Sonntagszeitung steht zum Lesen bereit. Diese Woche u. a. mit den Themen: einem Interview des SpVgg Bayreuth Trainers Timo Rost zum Saisonauftakt und dem Landrat Hübner zum Jahresauftakt in Oberfranken, dem Rechtstipp zum Thema "Trennung - wer muss ausziehen", dem Gesundheitstipp "Medizinischer Informationsdschungel", sowie die den neuesten Verbraucherinformationen in und um Bayreuth. Wir wünschen allen Lesern einen schönen Sonntag!

Bayreuth. Die neue Ausgabe der Bayreuther Sonntagszeitung steht zum Lesen bereit.

Diese Woche u. a. mit den Themen: einem Interview des SpVgg Bayreuth Trainers Timo Rost zum Saisonauftakt und dem Landrat Hübner zum Jahresauftakt in Oberfranken, dem Rechtstipp zum Thema "Trennung - wer muss ausziehen", dem Gesundheitstipp "Medizinischer Informationsdschungel", sowie die den neuesten Verbraucherinformationen in und um Bayreuth.

Wir wünschen allen Lesern einen schönen Sonntag!

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<strong>Bayreuther</strong> <strong>Sonntagszeitung</strong><br />

Anzeigensonderseite <strong>20</strong>. Januar <strong>2<strong>01</strong>9</strong> 9<br />

H ier hilft der Steuerberater<br />

Kompliziertes Steuerrecht fordert Unterstützung<br />

BAYREUTH. Viele Entscheidungen<br />

des täglichen Lebens<br />

sind mit steuerlichen Auswirkungen<br />

verbunden. Bei Unternehmen<br />

wie auch Privatpersonen<br />

ist die steuerliche<br />

Belastung ein wesentlicher<br />

Faktor, wenn es um Gewinn<br />

oder Verlust geht.<br />

Das komplizierte Steuerrecht<br />

sowie komplexe wirtschaftliche<br />

Sachverhalte machen die fachkundige<br />

Unterstützung eines<br />

Steuerberaters erforderlich. Zumal<br />

die Steuererklärung oft als<br />

lästige Pflicht empfunden wird,<br />

der man nur gerne nachkommt,<br />

wenn am Ende eine Steuererstattung<br />

winkt. Für die Abgabe<br />

der Einkommensteuererklärung<br />

hat man heuer erstmals zwei<br />

Monate mehr Zeit. Die Erklärung<br />

für 2<strong>01</strong>8 muss bis 31. Juli <strong>2<strong>01</strong>9</strong>,<br />

bei Unterstützung durch einen<br />

Steuerberater oder einen Lohnsteuerhilfevereins<br />

bis Ende Februar<br />

<strong>20</strong><strong>20</strong> beim Finanzamt sein.<br />

<strong>2<strong>01</strong>9</strong> erwarten Steuerzahler<br />

einige Neuregelungen.<br />

Im steuerlichen Familienleistungsausgleich<br />

sorgen Kinderfreibeträge<br />

und Kindergeld für<br />

eine angemessene Besteuerung<br />

von Familien. Ab dem 1.<br />

Juli <strong>2<strong>01</strong>9</strong> wird das Kindergeld<br />

pro Kind um 10 Euro pro Monat<br />

erhöht. Zudem steigt entsprechend<br />

auch der steuerliche Kinderfreibetrag<br />

ab dem 1. Januar<br />

<strong>2<strong>01</strong>9</strong> um 192 Euro von 7.428<br />

Euro auf 7.6<strong>20</strong> Euro und ab dem<br />

1. Januar <strong>20</strong><strong>20</strong> um weitere 192<br />

Euro von 7.6<strong>20</strong> Euro auf dann<br />

7.812 Euro.<br />

Außerdem wird der in den<br />

Einkommensteuertarif integrierte<br />

Grundfreibetrag angehoben,<br />

nämlich ab dem 1. Januar <strong>2<strong>01</strong>9</strong><br />

um 168 Euro von 9.000 Euro<br />

auf 9.168 Euro sowie ab dem<br />

1. Januar <strong>20</strong><strong>20</strong> um weitere 240<br />

Euro auf dann 9.408 Euro. Für<br />

die Veranlagungszeiträume<br />

<strong>2<strong>01</strong>9</strong> und <strong>20</strong><strong>20</strong> werden zudem<br />

die übrigen Eckwerte des Einkommensteuertarifs<br />

zum Ausgleich<br />

der „kalten Progression“<br />

nach rechts verschoben und<br />

zwar um 1,84 % ab dem 1. Januar<br />

<strong>2<strong>01</strong>9</strong> und 1,95 % ab dem<br />

1. Januar <strong>20</strong><strong>20</strong>. Änderungen<br />

ergeben sich überdies beim<br />

Höchstbetrag für den Abzug<br />

von Unterhaltsleistungen an gesetzlich<br />

unterhaltsberechtigte<br />

Personen, der wie der Grundfreibetrag<br />

angehoben wird.<br />

„Jobtickets“ steuerfrei<br />

Künftig werden zusätzlich zum<br />

ohnehin geschuldeten Arbeitslohn<br />

gewährte Zuschüsse und<br />

Sachbezüge des Arbeitgebers<br />

für die Nutzung öffentlicher<br />

Verkehrsmittel im Linienverkehr<br />

der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer<br />

zwischen Wohnung<br />

und erster Tätigkeitsstätte, zu einem<br />

weiträumigen Tätigkeitsgebiet<br />

(z. B. Forstgebiet) oder zu<br />

einem vom Arbeitgeber dauerhaft<br />

festgelegten Sammelpunkt<br />

(z. B. Busdepot oder Fährhafen)<br />

steuerfrei gestellt. Zudem wird<br />

die Steuerbegünstigung auf<br />

private Fahrten im öffentlichen<br />

Personennahverkehr erweitert.<br />

Diese geldwerten Vorteile fallen<br />

nicht mehr unter die monatliche<br />

Freigrenze von 44 Euro. Die<br />

steuerfreien Leistungen werden<br />

auf die Entfernungspauschale<br />

angerechnet, um eine systemwidrige<br />

Überbegünstigung<br />

gegenüber denjenigen Arbeitnehmern<br />

zu verhindern, die die<br />

betreffenden Aufwendungen<br />

selbst aus ihrem versteuerten<br />

Einkommen bezahlen.<br />

Entlastung für Elektrofahrzeuge<br />

als Dienstwagen<br />

Fahrer von Elektro- und extern<br />

aufladbaren Hybridelektrofahrzeugen<br />

werden bei der Privatnutzung<br />

dieser Fahrzeuge<br />

steuerlich entlastet. Grundsätzlich<br />

muss die private Nutzung<br />

eines Dienstwagens mit einem<br />

Prozent des inländischen Listenpreises<br />

für jeden Kalendermonat<br />

versteuert werden. Für<br />

Elektrofahrzeuge und auch für<br />

extern aufladbare Hybridelektrofahrzeuge,<br />

die nach dem 31.<br />

Dezember 2<strong>01</strong>8 und vor dem 1.<br />

Januar <strong>20</strong>22 angeschafft oder<br />

geleast werden, wird der Vorteil<br />

aus der Nutzung solcher Fahrzeuge<br />

nur noch zur Hälfte besteuert.<br />

Vorabpauschale bei<br />

Investmentfonds<br />

Die Anleger von Investmentfonds<br />

müssen die Ausschüttungen<br />

eines Investmentfonds<br />

versteuern. In vielen Fällen<br />

schüttet der Investmentfonds in<br />

einem Jahr jedoch wenig oder<br />

gar nicht aus, da Investmentfonds<br />

ihre Erträge häufig thesaurieren,<br />

also wieder anlegen.<br />

Damit eine Anlage über einen<br />

Investmentfonds nicht besser<br />

gestellt ist als die direkte Geldanlage,<br />

gibt es die sogenannte<br />

Vorabpauschale. Die Höhe der<br />

Vorabpauschale orientiert sich<br />

an einer risikolosen Marktverzinsung,<br />

das heißt an dem Betrag,<br />

den ein Anleger am Markt für<br />

eine risikofreie Geldanlage erhalten<br />

würde. Die tatsächlichen<br />

Ausschüttungen mindern die<br />

Jürgen Bauer<br />

Rechtsanwalt<br />

Fachanwalt für Steuerrecht<br />

Steuerberater<br />

BERATA-GmbH<br />

Nach Abschaffung der Eigenheimzulage im Jahr <strong>20</strong>05 gibt es<br />

nun wieder eine staatliche Förderung für den Erwerb von<br />

Wohnimmobilien. Es handelt sich dabei um das Baukindergeld,<br />

welches am 18.09.2<strong>01</strong>8 gestartet ist.<br />

Das Baukindergeld ist eine staatliche Förderung um Familien<br />

mit Kindern einen Immobilienerwerb zu erleichtern.<br />

Mit dem Geldzuschuss fördert das Bundesministerium des<br />

Inneren, für Bau und Heimat (BMI) den erstmaligen Erwerb<br />

von selbstgenutztem Wohneigentum für Familien mit Kindern.<br />

Was wird gefördert?<br />

Gefördert wird der erstmalige Neubau oder der Erwerb von<br />

Wohnungseigentum zur Selbstnutzung (Baugenehmigung<br />

oder Kaufvertrag zwischen <strong>01</strong>.<strong>01</strong>.2<strong>01</strong>8 und 31.12.<strong>20</strong><strong>20</strong>)<br />

Wer kann den Antrag stellen?<br />

Der Antrag kann von jeder natürlichen Person gestellt werden,<br />

die Wohneigentum erworben hat. Voraussetzung ist,<br />

dass mindestens ein Kind unter 18 Jahren im Haushalt lebt,<br />

für welches die Berechtigung zum Bezug von Kindergeld<br />

besteht. Die Anträge können ausschließlich online bei der<br />

KfW Bankengruppe unter www.kfw.de/info-zuschussportal.<br />

de gestellt werden.<br />

Wie hoch ist das Baukindergeld?<br />

Der Geldzuschuss wird jährlich über einen Zeitraum von<br />

maximal 10 Jahren ausgezahlt und beträgt für jedes Kind<br />

1.<strong>20</strong>0,00 €. Will man die Förderung von 12.000,00 € für<br />

Vorabpauschale im Jahr ggf. bis<br />

auf null. Darüber hinaus ist die<br />

Vorabpauschale auf die tatsächliche<br />

Wertsteigerung des Anteils<br />

im Jahr begrenzt, sie fällt somit<br />

nicht an, wenn ein Verlust erzielt<br />

wurde.<br />

Für das Jahr 2<strong>01</strong>8 wird zur<br />

Berechnung der Vorabpauschale<br />

ein Zinssatz von 0,609 Prozent<br />

des Werts des Anteils am<br />

Investmentfonds angesetzt. Die<br />

Vorabpauschale für die Wertentwicklung<br />

des Jahres 2<strong>01</strong>8 fließt<br />

Steuerberatung<br />

ist Vertrauenssache<br />

• Finanz- und Lohnbuchhaltung<br />

• Bilanzierung/Gewinnermittlung<br />

• Erstellung von Steuererklärungen aller Art<br />

• Steuerrechtliche & Betriebswirtschaftlich Beratung<br />

• Existenzgründungsberatung<br />

• Beratung bei Schenkungen und Erbfolge<br />

Schulstraße 9<br />

95444 Bayreuth<br />

Tel.: 0921 / 15 12 755 -0<br />

Fax: 0921 / 15 12 755 -9<br />

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ein Kind voll ausschöpfen, so muss die Immobilie über<br />

einen Zeitraum von 10 Jahren mit dem Kind ununterbrochen<br />

selbst genutzt werden.<br />

Welche Einkommensgrenzen müssen beachtet werden?<br />

Gefördert werden nur Steuerpflichtige, deren Einkommen<br />

unter 90.000,00 € (Haushaltseinkommen 75.000,00 €<br />

pro Jahr + 15.000,00 € pro Kind) liegt. Es wird dabei auf<br />

den Durchschnitt des vorletzten und vorvorletzten Jahres<br />

abgestellt. Für Anträge im Jahr 2<strong>01</strong>8 wird demnach<br />

der Durchschnitt der Jahre 2<strong>01</strong>5 und 2<strong>01</strong>6 betrachtet.<br />

Als Nachweis dienen die Einkommensteuerbescheide der<br />

jeweiligen Jahre.<br />

Fazit: In Zeiten steigender Immobilienpreise ist diese Fördermaßnahme<br />

ein hilfreiches Instrument um den Traum<br />

vom Eigenheim verwirklichen zu können. Daneben gibt es in<br />

Bayern noch weitere regionale Förderprogramme wie z.B.<br />

das „Bayerische Baukindergeld Plus“ und die „Bayerische<br />

Eigenheimzulage“. Bei Fragen stehen wir Ihnen selbstverständlich<br />

gerne zur Verfügung.<br />

> BUCHHALTUNG<br />

> STEUERBERATUNG<br />

> UNTERNEHMENSBERATUNG<br />

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für Gewerbe, Freie Berufe und Privatpersonen<br />

BERATA-GmbH<br />

Steuerberatungsgesellschaft<br />

Eduard-Bayerlein-Straße 5<br />

95445 Bayreuth<br />

+49 (0) 921 15117080<br />

berata.bayreuth@bbjmail.de<br />

www.berata-bayreuth.de<br />

Anfang <strong>2<strong>01</strong>9</strong> zu, damit sie mit<br />

dem meist noch in voller Höhe<br />

vorhandenen Sparer-Pauschbetrag<br />

verrechnet werden kann.<br />

Reicht der Sparer-Pauschbetrag<br />

nicht aus oder wurde kein Freistellungsauftrag<br />

gestellt, erhebt<br />

das depotführende Kreditinstitut<br />

Kapitalertragsteuer, indem<br />

ein entsprechender Geldbetrag<br />

vom Konto des Anlegers eingezogen<br />

und an die Finanzverwaltung<br />

abgeführt wird. rs/red<br />

Bundesfinanzministerium.de<br />

info@peter-gemeinhardt.com<br />

www.peter-gemeinhardt.com

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