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Milchleistung im Prüfjahr 2011 - Landeskontrollverband Schleswig ...

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BHV1 / Tierkennzeichnung<br />

auf. Hygienische oder fachliche Mängel wie fehlende<br />

Trinkwasserqualität in der Milchkammer führte bei 9,9<br />

% aller Audits zu einem Punktabzug. Das Kriterium „In<br />

Verdachtsfällen werden gezielte Euteruntersuchungen<br />

durchgeführt“ wurde bei 12,2 % der Audits nicht erfüllt.<br />

BHV1-Sanierung<br />

Die BHV1-Infektion der Rinder ist eine durch das BHV1-<br />

Virus verursachte Erkrankung, zu deren Bekämpfung die<br />

Rinderhalter seit 2002 gemäß staatlicher Anordnung verpflichtet<br />

sind. Dazu gehört, den Betriebsstatus festzustellen<br />

und regelmäßig zu überprüfen. Hat ein Betrieb den<br />

Status „BHV1-freier Betrieb“ erhalten, ist die regelmäßige<br />

Überprüfung durch serologische Untersuchungen der<br />

Milch möglich. Im Vergleich zu Blutuntersuchungen der<br />

einzelnen Rinder vereinfacht die serologische Untersuchung<br />

von Bestandsmilchproben das Verfahren erheblich.<br />

Der LKV unterstützt seine Mitglieder bei der Probenziehung<br />

und dem Transport der Proben ins Labor. Die<br />

Mitarbeiter gelten gemäß den Vorschriften zur Bekämpfung<br />

der BHV1-Erkrankung als amtliche Probenehmer.<br />

Im abgelaufenen Jahr wurden 2.204 Aufträge zur Probenziehung<br />

erledigt. Im Vergleich zum Vorjahr ist das<br />

eine Ausweitung um 9,7 %. Die in den Betrieben gezogenen<br />

Proben verteilen sich folgender Maßen auf die einzelnen<br />

Probenarten:<br />

Seit dem 1. März <strong>2011</strong> gilt in <strong>Schleswig</strong>-Holstein eine<br />

überarbeitete Landesverordnung zum Schutz der Rinder<br />

vor einer Ansteckung mit dem BHV1-Virus. Nicht BHV1freie<br />

Rinder dürfen nicht mehr <strong>im</strong> Freien gehalten werden<br />

und sind zusätzlich mit einer roten Ohrmarke zu kennzeichnen.<br />

17.000 dieser speziellen Ohrmarken hat die<br />

Landwirtschaftliche Kontroll- und Dienstleistungsgesellschaft<br />

mbH bisher an 450 Betriebe ausgegeben.<br />

24 | LKV S-H <strong>2011</strong><br />

BHV1-Sanierung<br />

Betriebe <strong>2011</strong> Differenz zu 2010<br />

Bestandsproben 2.164 + 177<br />

Einzeltierproben 3 + 1<br />

Poolproben 37 + 16<br />

Tierkennzeichnung<br />

Landwirtschaftliche Tierhaltungen müssen als vorbeugende<br />

Maßnahmen gegen Tierseuchen bei der zuständigen<br />

Behörde des Kreises registriert sein. Die gehaltenen<br />

Tiere der Gattungen Rinder, Schafe, Ziegen, Schweine<br />

und Equiden sind durch Ohrmarken oder eine elektronisch<br />

lesbare Identifikation zu kennzeichnen. Mit der<br />

Durchführung der Arbeiten für die Tierkennzeichnung<br />

und Registrierung <strong>im</strong> Rahmen der Viehverkehrsverordnung<br />

ist in <strong>Schleswig</strong>-Holstein und Hamburg die Landwirtschaftliche<br />

Kontroll- und Dienstleistungsgesellschaft<br />

mbH (LKD) – eine Tochtergesellschaft des LKV – als Regionale<br />

Stelle beauftragt.<br />

Für die 2010 eingeführten Rinderohrmarken mit einer<br />

Gewebeprobeentnahme be<strong>im</strong> Einziehen führte der Tierseuchenfonds<br />

<strong>Schleswig</strong>-Holstein am 1. September<br />

<strong>2011</strong> einige abrechnungstechnische Veränderungen ein<br />

und übernahm die vollständige Gebühr für die Gewebeohrmarken<br />

sowie das Porto für den Versand der Proben<br />

vom Betrieb zum Landeslabor in Neumünster. Diese<br />

Umstellung der Beihilferegelung führte zu einem Anstieg<br />

des Anteils der Gewebeohrmarken an allen ausgegebenen<br />

Rinderohrmarken auf über 98 %. Bezogen auf die<br />

Betriebe, die Geburten melden und dementsprechend<br />

untersuchungspflichtig sind, haben jedoch nur 75,6 %<br />

der Rinder haltenden Betriebe Gewebeohrmarken <strong>im</strong><br />

Einsatz. Be<strong>im</strong> Einziehen der Gewebeohrmarken kommt<br />

es bei etwa jeder 50. Kennzeichnung (1,9 %) zu einer<br />

nicht auswertbaren Probe. Um die Vorteile dieses neuen<br />

Systems der Untersuchung von Gewebeproben dennoch<br />

nutzen zu können, wird den Landwirten und Tierärzten<br />

ein Nachbeprobungsset angeboten, das ebenfalls von<br />

der LKD bezogen werden kann.<br />

100<br />

90<br />

80<br />

70<br />

60<br />

50<br />

40<br />

30<br />

%<br />

32,9<br />

50,4<br />

50,9<br />

74,7<br />

Die Untersuchungspflicht auf BSE für gesund geschlachtete<br />

Rinder wurde in der BSE-UntersuchungsVO am 19.<br />

Juli <strong>2011</strong> von 48 Monate auf ein Schlachtalter von 72 Monaten<br />

angehoben. In der LKD hatte das zur Folge, dass<br />

danach etwa 40 % weniger Untersuchungsergebnisse zu<br />

plausibilisieren waren. Seit 2010 ist die Bestellung von<br />

Ohrmarken auch per Internet möglich. Bei einem Anteil<br />

85,0<br />

83,5<br />

91,0<br />

I/2010 II/2010 III/2010 IV/2010 I/<strong>2011</strong> II/<strong>2011</strong> III/<strong>2011</strong> IV/<strong>2011</strong><br />

Anteil der Gewebeohrmarken<br />

98,0

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