Milchleistung im Prüfjahr 2011 - Landeskontrollverband Schleswig ...
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BHV1 / Tierkennzeichnung<br />
auf. Hygienische oder fachliche Mängel wie fehlende<br />
Trinkwasserqualität in der Milchkammer führte bei 9,9<br />
% aller Audits zu einem Punktabzug. Das Kriterium „In<br />
Verdachtsfällen werden gezielte Euteruntersuchungen<br />
durchgeführt“ wurde bei 12,2 % der Audits nicht erfüllt.<br />
BHV1-Sanierung<br />
Die BHV1-Infektion der Rinder ist eine durch das BHV1-<br />
Virus verursachte Erkrankung, zu deren Bekämpfung die<br />
Rinderhalter seit 2002 gemäß staatlicher Anordnung verpflichtet<br />
sind. Dazu gehört, den Betriebsstatus festzustellen<br />
und regelmäßig zu überprüfen. Hat ein Betrieb den<br />
Status „BHV1-freier Betrieb“ erhalten, ist die regelmäßige<br />
Überprüfung durch serologische Untersuchungen der<br />
Milch möglich. Im Vergleich zu Blutuntersuchungen der<br />
einzelnen Rinder vereinfacht die serologische Untersuchung<br />
von Bestandsmilchproben das Verfahren erheblich.<br />
Der LKV unterstützt seine Mitglieder bei der Probenziehung<br />
und dem Transport der Proben ins Labor. Die<br />
Mitarbeiter gelten gemäß den Vorschriften zur Bekämpfung<br />
der BHV1-Erkrankung als amtliche Probenehmer.<br />
Im abgelaufenen Jahr wurden 2.204 Aufträge zur Probenziehung<br />
erledigt. Im Vergleich zum Vorjahr ist das<br />
eine Ausweitung um 9,7 %. Die in den Betrieben gezogenen<br />
Proben verteilen sich folgender Maßen auf die einzelnen<br />
Probenarten:<br />
Seit dem 1. März <strong>2011</strong> gilt in <strong>Schleswig</strong>-Holstein eine<br />
überarbeitete Landesverordnung zum Schutz der Rinder<br />
vor einer Ansteckung mit dem BHV1-Virus. Nicht BHV1freie<br />
Rinder dürfen nicht mehr <strong>im</strong> Freien gehalten werden<br />
und sind zusätzlich mit einer roten Ohrmarke zu kennzeichnen.<br />
17.000 dieser speziellen Ohrmarken hat die<br />
Landwirtschaftliche Kontroll- und Dienstleistungsgesellschaft<br />
mbH bisher an 450 Betriebe ausgegeben.<br />
24 | LKV S-H <strong>2011</strong><br />
BHV1-Sanierung<br />
Betriebe <strong>2011</strong> Differenz zu 2010<br />
Bestandsproben 2.164 + 177<br />
Einzeltierproben 3 + 1<br />
Poolproben 37 + 16<br />
Tierkennzeichnung<br />
Landwirtschaftliche Tierhaltungen müssen als vorbeugende<br />
Maßnahmen gegen Tierseuchen bei der zuständigen<br />
Behörde des Kreises registriert sein. Die gehaltenen<br />
Tiere der Gattungen Rinder, Schafe, Ziegen, Schweine<br />
und Equiden sind durch Ohrmarken oder eine elektronisch<br />
lesbare Identifikation zu kennzeichnen. Mit der<br />
Durchführung der Arbeiten für die Tierkennzeichnung<br />
und Registrierung <strong>im</strong> Rahmen der Viehverkehrsverordnung<br />
ist in <strong>Schleswig</strong>-Holstein und Hamburg die Landwirtschaftliche<br />
Kontroll- und Dienstleistungsgesellschaft<br />
mbH (LKD) – eine Tochtergesellschaft des LKV – als Regionale<br />
Stelle beauftragt.<br />
Für die 2010 eingeführten Rinderohrmarken mit einer<br />
Gewebeprobeentnahme be<strong>im</strong> Einziehen führte der Tierseuchenfonds<br />
<strong>Schleswig</strong>-Holstein am 1. September<br />
<strong>2011</strong> einige abrechnungstechnische Veränderungen ein<br />
und übernahm die vollständige Gebühr für die Gewebeohrmarken<br />
sowie das Porto für den Versand der Proben<br />
vom Betrieb zum Landeslabor in Neumünster. Diese<br />
Umstellung der Beihilferegelung führte zu einem Anstieg<br />
des Anteils der Gewebeohrmarken an allen ausgegebenen<br />
Rinderohrmarken auf über 98 %. Bezogen auf die<br />
Betriebe, die Geburten melden und dementsprechend<br />
untersuchungspflichtig sind, haben jedoch nur 75,6 %<br />
der Rinder haltenden Betriebe Gewebeohrmarken <strong>im</strong><br />
Einsatz. Be<strong>im</strong> Einziehen der Gewebeohrmarken kommt<br />
es bei etwa jeder 50. Kennzeichnung (1,9 %) zu einer<br />
nicht auswertbaren Probe. Um die Vorteile dieses neuen<br />
Systems der Untersuchung von Gewebeproben dennoch<br />
nutzen zu können, wird den Landwirten und Tierärzten<br />
ein Nachbeprobungsset angeboten, das ebenfalls von<br />
der LKD bezogen werden kann.<br />
100<br />
90<br />
80<br />
70<br />
60<br />
50<br />
40<br />
30<br />
%<br />
32,9<br />
50,4<br />
50,9<br />
74,7<br />
Die Untersuchungspflicht auf BSE für gesund geschlachtete<br />
Rinder wurde in der BSE-UntersuchungsVO am 19.<br />
Juli <strong>2011</strong> von 48 Monate auf ein Schlachtalter von 72 Monaten<br />
angehoben. In der LKD hatte das zur Folge, dass<br />
danach etwa 40 % weniger Untersuchungsergebnisse zu<br />
plausibilisieren waren. Seit 2010 ist die Bestellung von<br />
Ohrmarken auch per Internet möglich. Bei einem Anteil<br />
85,0<br />
83,5<br />
91,0<br />
I/2010 II/2010 III/2010 IV/2010 I/<strong>2011</strong> II/<strong>2011</strong> III/<strong>2011</strong> IV/<strong>2011</strong><br />
Anteil der Gewebeohrmarken<br />
98,0