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since 1971 - Kapers

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40<br />

Harry Kreienbühl<br />

Vorstandsmitglied kapers<br />

Die Forderung nach<br />

einer klaren und für<br />

beide Vertragspartner<br />

verbindlichen Definition<br />

eines Krisengebietes<br />

ist ein Thema,<br />

welches die kapers mit<br />

der Swiss in nächster<br />

Zeit angehen wird.<br />

GAV Artikel 24 Einsätze in Krisengebiete<br />

1 Einsätze in Zeiten erhöhter Gefährdung des Luftverkehrs, im Besonderen<br />

in Gebieten politischer und kriegerischer Wirren bedürfen des Einvernehmens<br />

mit dem Delegierten der kapers für Sicherheitsfragen.<br />

2 Flüge mit offensichtlich erhöhtem Risiko werden nur aus humanitären<br />

Gründen durchgeführt. Für solche Flüge ist zusätzlich zum Einvernehmen<br />

mit dem Delegierten der kapers für Sicherheitsfragen das persönliche<br />

Einverständnis der CCM einzuholen. Ausgenommen von dieser Regelung<br />

sind Flüge, welche die SWISS im Auftrag einer schweizerischen Behörde<br />

aufgrund einer zwingenden gesetzlichen Vorschrift durchführt.<br />

Fukushima aus der Ferne<br />

Fast 10‘000 Kilometer von mir entfernt bebt am 11. März 2011 die Erde.<br />

Ich entnehme dies einer Meldung im Teletext. Später dann die ersten<br />

CNN-Bilder.<br />

Von der kapers-Einsatzkommission erfahre ich,<br />

dass unsere Crewmembers vor Ort wohlauf sind<br />

und der heutige Flug nach Narita normal operiert<br />

wird (siehe dazu den Bericht von Lukas Schlumpf<br />

in dieser Ausgabe der kabine).<br />

Noch deutet nichts darauf hin, welch schwierige<br />

Fragen und Entscheide in den kommenden Tagen<br />

und Wochen auf uns zukommen werden. Noch ist<br />

es ruhig in meiner Aufgabe als Delegierter für Sicherheitsfragen<br />

der kapers...<br />

Das ändert sich tags darauf schlagartig. Jetzt sind<br />

genügend Informationen vorhanden, um das Ausmass<br />

der Katastrophe langsam erahnen zu können.<br />

Und nun wird auch die Gefahr einer unmittelbaren<br />

nuklearen Bedrohung klar.<br />

Das EDA gibt erste Reisewarnungen heraus. Japan<br />

wird zum Krisengebiet.<br />

Die nächste kapers-Vorstandswoche beginnt erst<br />

in 10 Tagen. Bis dann sind die Vorstands- und<br />

Kommissionsmitglieder irgendwo im Flugeinsatz,<br />

in den Frei-Tagen, in den Ferien. In einer<br />

solchen Situation ist Flexibilität gefragt. Spontan<br />

organisiert sich in den nächsten Stunden ein kapers-Krisenstab,<br />

bestehend aus Dassa Smith, Joel<br />

Strebel, Navin Kiser, Georg Zimmermann und<br />

mir. Telefonisch und via e-mail organisieren wir<br />

uns und verteilen die Aufgaben. Navin unterstützt<br />

uns aus dem Büro der Einsatzkommission. Joel<br />

aktiviert seine Kontakte zu unseren Kollegen von<br />

der Lufthansa-Gewerkschaft. Georg durchstreift<br />

das Internet auf der Suche nach Fakten über die<br />

Bedrohungslage in Japan und findet unter anderem<br />

eine Webseite, auf welcher die laufend gemessenen<br />

Strahlungswerte in Tokio publiziert<br />

werden (diese Webseite wird übrigens im weiteren<br />

Verlauf auch von der Swiss genutzt). Dassa<br />

koordiniert die Kommunikation, und ich stehe in<br />

laufendem Kontakt mit den Delegierten für Security<br />

der Aeropers sowie mit dem Emergency-<br />

Committee der Swiss.<br />

kabine 2/2011<br />

Die erste Entscheidung von grosser Tragweite<br />

betrifft den Flug nach Narita vom 12. März 2011.<br />

Bei Flügen in ein Krisengebiet kommt Artikel 24<br />

in unserem GAV zur Anwendung (siehe Kästchen).<br />

Nach unserer Meinung müsste also die Swiss das<br />

Einverständnis der kapers für diesen Flug einholen.<br />

Können wir dieses anhand der vorliegenden<br />

Informationen mit gutem Gewissen geben?<br />

Grundsätzlich möchten wir keine Besatzung in<br />

ein Krisengebiet fliegen lassen und einem Risiko<br />

aussetzen. Ein Layover in Narita kommt für die<br />

kapers nicht mehr in Frage. Die Crew des heutigen<br />

Fluges muss daher sofort deadheading nach<br />

Zürich zurückkehren. Und beide Besatzungen,<br />

die sich noch in Narita befinden, müssen mit dem<br />

Rückflug Japan verlassen.<br />

Und selbstverständlich muss ein Flugeinsatz nach<br />

Japan absolut freiwillig sein.<br />

Doch was ist mit unseren japanischen Kolleginnen?<br />

Sie fliegen in ihr gefährdetes Heimatland<br />

und bleiben dort in einer ungewissen Situation<br />

zurück. Wir erkennen, dass niemand einen solchen<br />

Entscheid treffen kann ausser die Betroffenen<br />

selbst.<br />

Wenig später werde ich von der Swiss informiert,<br />

dass der heutige Flug noch durchgeführt wird, um<br />

anschliessend beide in Narita befindlichen Besatzungen<br />

sowie die working crew des heutigen Fluges<br />

ZRH-NRT in die Schweiz zurückzufliegen.<br />

Für alle Besatzungsmitglieder sei der Einsatz<br />

freiwillig, und allen noch in Zürich befindlichen<br />

japanischen Kolleginnen sei ein sofortiger Rückflug<br />

nach Japan angeboten worden, von dem sie<br />

auch Gebrauch machen werden.<br />

Je nach Entwicklung der Situation in den nächsten<br />

Stunden evaluiere die Swiss ausserdem, am<br />

Delegierter für Sicherheitsfragen der kapers<br />

Der Vorstandsbereich 2 beinhaltet die Themen Operation und Security.<br />

Harry Kreienbühl als Vorstandsmitglied des Bereichs 2 ist damit<br />

nebst seinen Aufgaben im Bereich Planung/Einsatzkommission<br />

gleichzeitig auch Delegierter für Sicherheitsfragen der kapers. Dies<br />

beinhaltet eine regelmässige Kommunikation mit Swiss/OSY sowie<br />

den Sicherheitsdelegierten von anderen Personalgruppen (aeropers,<br />

IPG, Edelweiss, REGA). In Krisensituationen erfolgt die Zusammenarbeit<br />

ad hoc und in enger Zusammenarbeit mit dem gesamten kapers-Vorstand.

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