Glücklich wohnen im Alter
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Barrierefrei ins <strong>Alter</strong><br />
37<br />
Ein namhaftes, europaweit tätiges Wohnentwicklungsunternehmen<br />
erwartet in seinen Standardvorgaben für Planung<br />
von den Architekten, dass Wohnungen in Mehrfamilienhäusern<br />
barrierefrei erreichbar sein müssen und dass auch<br />
der Zugang zu Balkon oder Terrasse barrierefrei zu sein<br />
hat, also mit Hebeschiebetürelementen statt der üblichen<br />
Balkon-/Terrassentüren. Der Hauseingang und der Zugang<br />
von der Tiefgarage aus müssen ebenfalls stufenlos sein. Türbreiten<br />
von 1,01 Meter müssen optional als Sonderwunsch für<br />
barrierefreies Wohnen zu erhalten sein. Auch die Küchen müssen<br />
auf Wunsch barrierefrei geplant werden, das heißt, die<br />
Bewegungsfläche muss mindestens 1,20 x 1,20 Meter betragen.<br />
Dieselbe Größe und einen bodengleich gefliesten Duschboden<br />
soll eine barrierefrei geplante Dusche haben.<br />
Das sind <strong>im</strong>merhin positive Ansätze, die hoffentlich Schule<br />
machen werden.<br />
Hier erhalten Sie weitere Informationen:<br />
Bundesarbeitsgemeinschaft<br />
Wohnungsanpassung<br />
Mühlenstraße 48<br />
13187 Berlin<br />
Telefon (0 30) 47 47 47 00<br />
www.wohnungsanpassung-bag.de<br />
(führt zu vielen weiteren Adressen)<br />
Für die Links sowie für den Download von weiterführenden Informationen<br />
und Publikationen siehe auch unsere Verlagswebseite:<br />
➤ www.alcorde.de/service/links-und-downloads