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Glücklich wohnen im Alter

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Barrierefrei ins <strong>Alter</strong><br />

37<br />

Ein namhaftes, europaweit tätiges Wohnentwicklungsunternehmen<br />

erwartet in seinen Standardvorgaben für Planung<br />

von den Architekten, dass Wohnungen in Mehrfamilienhäusern<br />

barrierefrei erreichbar sein müssen und dass auch<br />

der Zugang zu Balkon oder Terrasse barrierefrei zu sein<br />

hat, also mit Hebeschiebetürelementen statt der üblichen<br />

Balkon-/Terrassentüren. Der Hauseingang und der Zugang<br />

von der Tiefgarage aus müssen ebenfalls stufenlos sein. Türbreiten<br />

von 1,01 Meter müssen optional als Sonderwunsch für<br />

barrierefreies Wohnen zu erhalten sein. Auch die Küchen müssen<br />

auf Wunsch barrierefrei geplant werden, das heißt, die<br />

Bewegungsfläche muss mindestens 1,20 x 1,20 Meter betragen.<br />

Dieselbe Größe und einen bodengleich gefliesten Duschboden<br />

soll eine barrierefrei geplante Dusche haben.<br />

Das sind <strong>im</strong>merhin positive Ansätze, die hoffentlich Schule<br />

machen werden.<br />

Hier erhalten Sie weitere Informationen:<br />

Bundesarbeitsgemeinschaft<br />

Wohnungsanpassung<br />

Mühlenstraße 48<br />

13187 Berlin<br />

Telefon (0 30) 47 47 47 00<br />

www.wohnungsanpassung-bag.de<br />

(führt zu vielen weiteren Adressen)<br />

Für die Links sowie für den Download von weiterführenden Informationen<br />

und Publikationen siehe auch unsere Verlagswebseite:<br />

➤ www.alcorde.de/service/links-und-downloads

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