12.09.2019 Aufrufe

JuS 10/2019 Karriere-Special Vergaberecht

Das Vergaberecht legt dem Staat und seinen Untergliederungen mannigfaltige Pflichten auf, welche bei zahllosen Beschaffungen zu Rügen und Nachprüfungsverfahren führen. Warum? Ausgangspunkt ist der Umstand, dass die dem Vergaberecht unterworfenen Auftraggeber ihre Beschaffungen im Wege transparenter Verfahren und unter Beachtung des sogenannten Wettbewerbsgrundsatzes durchführen müssen. Dabei müssen ferner die Grundsätze der Wirtschaftlichkeit und der Verhältnismäßigkeit gewahrt werden. Zudem müssen die Teilnehmer an einem Vergabeverfahren grundsätzlich gleichbehandelt werden.

Das Vergaberecht legt dem Staat und seinen Untergliederungen
mannigfaltige Pflichten auf, welche bei zahllosen Beschaffungen zu Rügen und Nachprüfungsverfahren führen. Warum?
Ausgangspunkt ist der Umstand, dass die dem Vergaberecht unterworfenen Auftraggeber ihre Beschaffungen im Wege transparenter Verfahren und unter Beachtung des sogenannten Wettbewerbsgrundsatzes durchführen müssen. Dabei müssen ferner die Grundsätze der Wirtschaftlichkeit und der Verhältnismäßigkeit gewahrt werden. Zudem müssen die Teilnehmer an einem Vergabeverfahren grundsätzlich gleichbehandelt werden.

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