04.11.2019 Aufrufe

Schulung Compliance Dorsch Gruppe

Compliance-Schulung Dorsch

Compliance-Schulung Dorsch

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

3.3. Generelle Regelungen<br />

1. Die Annahme oder Gewährung von Zuwendungen, die das<br />

geschäftliche Urteilsvermögen beeinträchtigen bzw. zu einem<br />

Interessenkonflikt führen könnten, ist nicht gestattet. Ferner sind<br />

alle Handlungen zu unterlassen, welche bereits den Eindruck<br />

einer unzulässigen Beeinflussung eines Geschäftspartners<br />

hervorrufen könnten. Dies gilt insbesondere dann, wenn<br />

konkrete Verhandlungen mit einem Kunden geführt werden,<br />

ein Geschäftsabschluss unmittelbar bevorsteht oder gerade erfolgte.<br />

2. Die Mitarbeiter der <strong>Dorsch</strong> <strong>Gruppe</strong> dürfen (sich) Zuwendungen im Rahmen ihrer beruflichen<br />

Tätigkeit nur in dem Umfang gewähren (lassen), wie es in der Branche auf der Stufe des<br />

Mitarbeiters bzw. Empfängers der Zuwendung sozial adäquat ist. Der Begriff der sozialen<br />

Adäquanz ist nicht gleichzusetzten mit demjenigen der Üblichkeit. Über die Üblichkeit hinaus ist es<br />

erforderlich, dass die Zuwendung in ihrer konkreten Situation und Ausprägung durch die<br />

Allgemeinheit gebilligt ist.<br />

3. Die Annahme oder das Gewähren von Bargeld im Rahmen der beruflichen Tätigkeit ist nicht<br />

gestattet. Dieses gilt auch für bargeldähnliche Zuwendungen wie Gutscheine.<br />

4. Mitarbeitern der <strong>Dorsch</strong> <strong>Gruppe</strong> ist es untersagt, aktiv Zuwendungen zu fordern, auch wenn diese<br />

nicht direkt für die Herbeiführung einer Geschäftsentscheidung bestimmt sein sollen.<br />

<strong>Compliance</strong> DI / BDC / <strong>Dorsch</strong> Holding<br />

14

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!