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Schulung Compliance Dorsch Gruppe

Compliance-Schulung Dorsch

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3.4. Annahme von Zuwendungen<br />

Hinweis:<br />

Die Einhaltung steuerrechtlicher Vorschriften ist selbstverständlich<br />

auch ein Bestandteil von <strong>Compliance</strong>. Steuerrechtlich kann ein<br />

erhaltenes Geschenk oder eine erhaltene Zuwendung bereits<br />

ab einem erheblich niedrigeren Betrag relevant sein:<br />

• Bei der Annahme von Geschenken entsteht unter Umständen persönliche Steuerpflicht für den<br />

Empfänger. Der Empfänger muss sich in diesem Fall selbstständig um die Versteuerung kümmern.<br />

Daher bei größeren Geschenken bitte gegebenenfalls nachfragen, ob dieses bereits vom Schenker<br />

pauschal versteuert wurde.<br />

• Ab einem Geschenkwert von 35 € brutto pro Empfänger und Jahr ist das Geschenk bei <strong>Dorsch</strong><br />

keine steuerlich abzugsfähige Betriebsausgabe mehr.<br />

• Geschenke an in Deutschland Steuerpflichtige werden für diese von der <strong>Dorsch</strong> <strong>Gruppe</strong> pauschal<br />

lohnversteuert, bitte machen Sie daher stets genaue Angaben zu dem Beschenkten.<br />

Bei Fragen kontaktieren Sie diesbezüglich bitte die kaufmännische Abteilung oder die<br />

Personalabteilung.<br />

<strong>Compliance</strong> DI / BDC / <strong>Dorsch</strong> Holding<br />

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