Schulung Compliance Dorsch Gruppe
Compliance-Schulung Dorsch
Compliance-Schulung Dorsch
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5.3. Richtlinie Zuwendungen<br />
Verhaltenskodex-Ampel (ohne öffentlichen Sektor)<br />
Aufmerksamkeiten mit Höflichkeitscharakter mit einem Wert<br />
von einzeln und p. a. zusammen nicht mehr als 100,- €<br />
Einladungen zu Geschäftsessen bis zu einem Wert von<br />
100,- €<br />
Einladungen ohne Freizeitcharakter (z. B. Vorträge und<br />
Informationsveranstaltungen ohne Bewirtung)<br />
Annahme / Vergabe der Zuwendung grundsätzlich<br />
erlaubt<br />
Keine Genehmigung vom Vorgesetzter/m /<br />
<strong>Compliance</strong>-Beauftragter/m erforderlich<br />
Zuwendungen über einem Wert von 100 € pro Jahr und<br />
Person / Mitarbeiter<br />
Einladungen im sozial adäquaten Rahmen, die auf der<br />
jeweiligen Ebene des Empfängers auch im privaten Bereich<br />
üblich sind und nicht den Anschein eines<br />
Interessenkonfliktes aufwerfen<br />
Genehmigung durch Vorgesetzte/n und<br />
<strong>Compliance</strong> erforderlich<br />
Kontaktaufnahme mit <strong>Compliance</strong>-Beauftragter/m,<br />
bevor die Zuwendung mit dem Empfänger<br />
besprochen wird<br />
Zuwendungen, die den Empfänger beeinflussen oder einen<br />
Interessenkonflikt auslösen können<br />
Geld oder geldgleiche Geschenke<br />
Zuwendungen, die auf der Ebene des Mitarbeiters als nicht<br />
sozial adäquat gelten<br />
Vergabe / Annahme unzulässig<br />
Erhaltene Geschenke, wenn Zurückweisung nicht<br />
möglich: Weitergabe an <strong>Compliance</strong>-Beauftragter/m<br />
und Zuführung zu einem wohltätigen Zweck<br />
Intranet-Link zur Richtlinie Zuwendungen: http://intranet/Documents/Richtlinie_Zuwendungen_DG.pdf<br />
<strong>Compliance</strong> DI / BDC / <strong>Dorsch</strong> Holding<br />
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