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Narrenspiegel19-20

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Schon Jan Wellem

feierte Maskenfeste

Eine kurze Geschichte des Karnevals in Düsseldorf

Die Wurzeln des närrischen Brauchtums in Düsseldorf

gehen zuverlässig bis ins 14. Jahrhundert zurück. Erstmals

wurde 1360 über karnevalistische Feiern im Schloss anlässlich

der Fastnacht berichtet. Dort traf sich der bergische und

jülichsche Adel. Der Düsseldorfer Historiker Friedrich Lau

geht aber davon aus, dass bereits im 15. Jahrhundert

Karneval auch in bürgerlichen Kreisen gefeiert wurde.

Im 16. Jahrhundert sahen viele Protestanten im Karneval mehr

oder weniger den Teufel am Werk. Weil man auch die „Sittlichkeit“

bei dem Treiben mit den Masken für gefährdet hielt. Das

hielt die rheinischen Katholiken in Düsseldorf aber nicht davon

ab, den Mummenschanz kräftig zu feiern, lange bevor auch

die Evangelen fanden, dass der Karneval eine harmlose wenn

auch überschäumend fröhliche Sache

ist.

Kurfürstenpaar Jan Wellem und Anna Maria

Luisa im spanischen Kostüm beim

Maskenball

Bis weit ins 18. Jahrhundert blieb er indessen hier mehr

eine geschlossene Veranstaltung des Hofes und des höheren

Bürgertums. Nach der Überlieferung wurde am Hof

Jan Wellems kräftig gefeiert, so beschrieben in Heines

Gedicht „Schelm von Bergen“. Nach 1750 wandelte sich

das Narrenfest zu einer Art Bürgerfest vor allem in den

einzelnen Straßen der Altstadt. Wobei der Rat sich um die

Sicherheit sorgte und 1788 eine Verordnung erließ, wonach

Unruhestifter „ein Viertel Ahm gutes Bier“ bezahlen musste,

was umgerechnet rund 40 Liter sind.

Zum Volksfest für breitere Schichten wurde das Narrentreiben

erst um 1800. Die Maskenbälle wurden zu Anfang nur

in geschlossenen Sälen z.B bei einem gewissen Kasino

„Lejeune“ auf der Flingerstraße gefeiert. Viele empörten

sich damals allerdings über das Tragen von „unziemlichen

Kostümen“, was das auch heißen mag. Nach einem Erlass

der Obrigkeit war das „Mitführen von Waffen und Stöcken

verboten“. Verboten war auch überraschenderweise das

Necken von maskierten Personen. Verkleideten Personen

war es umgekehrt „auf das schärfste“ untersagt, „keinen zu

insultieren, Streit zu suchen oder mit Gewalt in Läden einzudringen“.

Alle maskierten oder verkleideten Narren mussten

eine „Polizeikarte“ mit sich führen. Die Karte, welche an den

drei Carnevalstagen im hiesigem Rathaus zum Besten der

Armen ausgeben wurde, kostete 6 Stüber. Wer keine Polizeikarte

vorweisen konnte, kam in Gewahrsam und

hatte eine Strafe von 3 Talern zu zahlen. Die „Übertreter“

waren aufgefordert, den „Polizei-Offizianten“ ohne „alle

Weigerung gleich Folge zu leisten“. Den Düsseldorfer „Gast-

, Wein- und Kaffewirthen“ erlaubte die Verordnung, über

Karneval „ihre Häuser die ganze Nacht offenzuhalten“.

Amüsante Eintrittskarte von 1834

für einen Maskenball im Schauspielhaus

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