Narrenspiegel19-20
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Schon Jan Wellem
feierte Maskenfeste
Eine kurze Geschichte des Karnevals in Düsseldorf
Die Wurzeln des närrischen Brauchtums in Düsseldorf
gehen zuverlässig bis ins 14. Jahrhundert zurück. Erstmals
wurde 1360 über karnevalistische Feiern im Schloss anlässlich
der Fastnacht berichtet. Dort traf sich der bergische und
jülichsche Adel. Der Düsseldorfer Historiker Friedrich Lau
geht aber davon aus, dass bereits im 15. Jahrhundert
Karneval auch in bürgerlichen Kreisen gefeiert wurde.
Im 16. Jahrhundert sahen viele Protestanten im Karneval mehr
oder weniger den Teufel am Werk. Weil man auch die „Sittlichkeit“
bei dem Treiben mit den Masken für gefährdet hielt. Das
hielt die rheinischen Katholiken in Düsseldorf aber nicht davon
ab, den Mummenschanz kräftig zu feiern, lange bevor auch
die Evangelen fanden, dass der Karneval eine harmlose wenn
auch überschäumend fröhliche Sache
ist.
Kurfürstenpaar Jan Wellem und Anna Maria
Luisa im spanischen Kostüm beim
Maskenball
Bis weit ins 18. Jahrhundert blieb er indessen hier mehr
eine geschlossene Veranstaltung des Hofes und des höheren
Bürgertums. Nach der Überlieferung wurde am Hof
Jan Wellems kräftig gefeiert, so beschrieben in Heines
Gedicht „Schelm von Bergen“. Nach 1750 wandelte sich
das Narrenfest zu einer Art Bürgerfest vor allem in den
einzelnen Straßen der Altstadt. Wobei der Rat sich um die
Sicherheit sorgte und 1788 eine Verordnung erließ, wonach
Unruhestifter „ein Viertel Ahm gutes Bier“ bezahlen musste,
was umgerechnet rund 40 Liter sind.
Zum Volksfest für breitere Schichten wurde das Narrentreiben
erst um 1800. Die Maskenbälle wurden zu Anfang nur
in geschlossenen Sälen z.B bei einem gewissen Kasino
„Lejeune“ auf der Flingerstraße gefeiert. Viele empörten
sich damals allerdings über das Tragen von „unziemlichen
Kostümen“, was das auch heißen mag. Nach einem Erlass
der Obrigkeit war das „Mitführen von Waffen und Stöcken
verboten“. Verboten war auch überraschenderweise das
Necken von maskierten Personen. Verkleideten Personen
war es umgekehrt „auf das schärfste“ untersagt, „keinen zu
insultieren, Streit zu suchen oder mit Gewalt in Läden einzudringen“.
Alle maskierten oder verkleideten Narren mussten
eine „Polizeikarte“ mit sich führen. Die Karte, welche an den
drei Carnevalstagen im hiesigem Rathaus zum Besten der
Armen ausgeben wurde, kostete 6 Stüber. Wer keine Polizeikarte
vorweisen konnte, kam in Gewahrsam und
hatte eine Strafe von 3 Talern zu zahlen. Die „Übertreter“
waren aufgefordert, den „Polizei-Offizianten“ ohne „alle
Weigerung gleich Folge zu leisten“. Den Düsseldorfer „Gast-
, Wein- und Kaffewirthen“ erlaubte die Verordnung, über
Karneval „ihre Häuser die ganze Nacht offenzuhalten“.
Amüsante Eintrittskarte von 1834
für einen Maskenball im Schauspielhaus