Bambolino Dez. 19/Jan. 20 - Heft 101
Die 101. Ausgabe unseres Familienmagazins Bambolino für die Region Bamberg
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Höhere Einkommensgrenzen
in der Eigenwohnraumförderung
und neue Zuschüsse
Eigenwohnraumförderung im Freistaat Bayern
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Über die BayernLabo:
KALENDER
Die BayernLabo ist die Förder- und Kommunalbank des Freistaats Bayern
und gehört zum BayernLB-Konzern. Das Institut ist traditionell als Organ
der staatlichen Wohnungspolitik für die Wohnraumförderung im Freistaat
Bayern zuständig. Zudem unterstützt die BayernLabo seit dem Jahr 2008 als
Kommunalbank die bayerischen Kommunen und Zweck- und Schulverbände
mit zinsgünstigen Krediten und speziellen Förderprogrammen.
BayernLabo, Brienner Straße 22, 80333 München
info@bayernlabo.de, www.bayernlabo.de
Der Freistaat Bayern und die BayernLabo unterstützen mit befristet
zinsverbilligten Darlehen und Zuschüssen den Traum vom
Eigenheim. Die Förderung beim Kauf oder Bau einer selbstgenutzten
Immobilie erfolgt durch befristet zinsverbilligte Darlehen
sowie Zuschüsse. Im Bayerischen Wohnungsbauprogramm erhalten
Haushalte mit Kindern einen einmaligen Zuschuss je Kind in Höhe
von 5.000 Euro. Beim Kauf einer gebrauchten Immobilie ist sogar ein
ergänzender Zuschuss in Höhe von 10% der förderfähigen Kosten bis
maximal 30.000 Euro möglich.
Durch die Erhöhung der einzuhaltenden Einkommensgrenzen in
der Eigenwohnraumförderung profitieren jetzt noch mehr Familien
beim Kauf oder Bau ihrer eigenen, selbstgenutzten Immobilie.
So ist zum Beispiel eine Familie mit zwei Kindern und einem
Jahresbruttoeinkommen von maximal 88.500 Euro grundsätzlich
antragsberechtigt.
Mit unserem Förderlotsen Eigenheimfinanzierung finden Sie
schnell heraus, ob Sie antragsberechtigt sind: www.bayernlabo.
de (Eigenwohnraum/Förderprogramme Eigenheimfinanzierung).
Das Darlehen für die Eigenheimfinanzierung ist noch vor Baubeginn
oder Kaufvertragsabschluss bei der örtlich zuständigen Bewilligungsstelle
(Landratsamt oder das jeweils zuständige Referat
bei kreisfreien Städten), des zukünftigen Wohnorts zu beantragen.
Die Bewilligungsstellen überprüfen jeden Förderantrag individuell
und entscheiden eigenverantwortlich darüber, ob dem Antrag
stattgegeben wird.
Bayerische Eigenheimzulage und Bayerisches Baukindergeld Plus
Die Bayerische Eigenheimzulage ist ein Zuschuss in Höhe von 10.000
Euro als einmaliger Festbetrag. Nach Bezug des Wohnraums ist der
Förderantrag innerhalb von sechs Monaten bei der BayernLabo zu
stellen, wenn für dieses Objekt die Baugenehmigung nach dem 30.
Juni 2018 erteilt bzw. der notarielle Kaufvertrag geschlossen wurde.
Zudem werden nur Haushalte gefördert, die die festgelegten Einkommensgrenzen
nicht überschreiten. Mit unserem Förderlotsen Eigenheimzulage
erfahren Sie, ob auch Sie antragsberechtigt sind: www.
bayernlabo.de (Eigenwohnraum/Bayerische Eigenheimzulage).
Außerdem gibt es für Haushalte mit Kindern das Bayerische Baukindergeld
Plus. Der Freistaat Bayern erhöht hiermit das Baukindergeld
des Bundes von 1.200 Euro um zusätzlich 300 Euro pro Kind und Jahr
über einen Zeitraum von 10 Jahren. Paare oder Alleinerziehende,
die das Baukindergeld des Bundes erhalten, können mit Vorlage der
Auszahlungsbestätigung der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW)
den Förderantrag für das Bayerische Baukindergeld Plus bei der
BayernLabo stellen.
Für beide Zuschüsse müssen Sie seit mindestens
einem Jahr Ihren Wohnsitz oder
gewöhnlichen Aufenthalt in Bayern haben
oder seit mindestens einem Jahr dauerhaft
einer Erwerbstätigkeit in Bayern
nachgehen.
Willkommen am Stand H31
Immobilienmesse Franken
Bamberg, 25. – 26.01.2020
Bei allen Einträgen mit handelt es sich um kostenpflichtige Text-/Bild-Anzeigen
Kinderleicht
ins eigene Heim
Wohnraumförderung im
Freistaat Bayern
Weitere Informationen über zins -
verbil ligte Darlehen und Zuschüsse
finden Sie unter O wohnen.bayern.de
oder bayernlabo.de.
Das Förderinstitut der BayernLB
Bitte blabo_AZ_Bambolino_139x99mm_2019-11-19_v02_cj.indd informieren Sie sich auch beim Veranstalter! 1 Dezember ’19 / Januar ’20 19.11.19
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