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Leseprobe: Das Betriebsratsmandat

Dieses Buch gehört in die Handbibliothek jedes Rechtsanwalts/Rechtssekretärs/gewerkschaftlichen Betriebsratsbetreuers und natürlich jedes Betriebsrats. Auf der Grundlage der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts und den praktischen Erfahrungen des Verfassers wird in vier Kapiteln abgehandelt, was zu beachten und einzuhalten ist, um das Mandat rechtssicher zu gestalten und Honoraransprüche zu sichern. Den Voraussetzungen für die rechtswirksame Durchführung von Beschlussverfahren wird ebenfalls die nötige Aufmerksamkeit gewidmet.

Dieses Buch gehört in die Handbibliothek jedes Rechtsanwalts/Rechtssekretärs/gewerkschaftlichen Betriebsratsbetreuers und natürlich jedes Betriebsrats. Auf der Grundlage der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts und den praktischen Erfahrungen des Verfassers wird in vier Kapiteln abgehandelt, was zu beachten und einzuhalten ist, um das Mandat rechtssicher zu gestalten und Honoraransprüche zu sichern. Den Voraussetzungen für die rechtswirksame Durchführung von Beschlussverfahren wird ebenfalls die nötige Aufmerksamkeit gewidmet.

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Bertriebsräte bei einem Streit zwischen Arbeitgeber und Gesamtbetriebsrat<br />

über dessen originäre Zuständigkeit nach § 50 Abs.1 BetrVG).<br />

Wie oben bereits angeführt können zu den Kosten, die vom Arbeitgeber<br />

zu tragen sind, auch die Kosten eines vom Betriebsrat beauftragten<br />

Rechtsanwalts für die Einleitung und Durchführung eines arbeitsgerichtlichen<br />

Beschlussverfahrens gehören. <strong>Das</strong> Beschlussverfahren muss geeignet<br />

sein, das vom Betriebsrat geltend gemachte Recht durchzusetzen<br />

oder eine nicht auf andere Weise zu klärende Streitigkeit betriebsverfassungsrechtlichen<br />

Inhalts zu beseitigen, was vom Betriebsrat vorab<br />

zu prüfen und seiner Entscheidung zugrunde zulegen ist. Insbesondere<br />

dann, wenn arbeitsgerichtliche Beschlussverfahren zur Durchsetzung<br />

oder Sicherung seiner Rechte oder zur Auflösung von Streitigkeiten vom<br />

BetrVG vorgesehen sind, wird der Betriebsrat ohne anwaltliche Hilfe bzw.<br />

Vertretung nicht auskommen. Der Betriebsrat hat grundsätzlich die Möglichkeit<br />

zu wählen, ob er seine Interessen in einem Beschlussverfahren<br />

selbst vertreten oder sich dazu eines Rechtsanwalts oder eines Vertreters<br />

einer Gewerkschaft bedienen will. Bei den Landesarbeitsgerichten und<br />

dem Bundesarbeitsgericht kann sich der Betriebsrat wohl selbst vertreten<br />

(es besteht kein Vertretungszwang), aber die Verfahren nicht einleiten<br />

und das Rechtsmittel begründen. Für die Beschwerde gegen einen<br />

Beschluss des Arbeitsgerichts, bedarf es der Beauftragung eines Rechtsanwalts<br />

bzw. eines Verbandsvertreters. Die Beschwerdeschrift und die<br />

Beschwerdebegründungsschrift müssen von einem Rechtsanwalt oder<br />

einem Verbandsvertreter unterzeichnet sein. Für die Rechtsbeschwerde<br />

zum Bundesarbeitsgericht gilt entsprechendes mit der Maßgabe, dass die<br />

Rechtsbeschwerdeschrift und die Rechtsbeschwerdebegründungsschrift<br />

von einem Rechtsanwalt oder von einer Person mit der Befähigung zum<br />

Richteramt unterzeichnet sein muss. Eine Beschwerde gegen die Nichtszulassung<br />

der Rechtsbeschwerde unterliegt denselben Voraussetzungen.<br />

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