Magazin Ferienwandern 2020
Das Magazin zum Wandern: Geführte Touren, Unterkünfte, Regionen und Wege
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Wanderangebote: Erläuterungen
Erläuterungen zu den Ferienwanderangeboten
Hier finden Sie alle wichtigen Informationen
zu den in diesem Magazin angebotenen Ferienwanderungen,
Hinweise zum reiserechtlichen
Hintergrund sowie zu den Anmelde- und Durchführungsmodalitäten.
Das Magazin Ferienwandern
2020 ist eine Angebotsübersicht. Weitere
Informationen zu den einzelnen Angeboten erhalten
Sie vor einer Buchung bei dem jeweiligen
Anbieter. Bitte beachten Sie darüber hinaus
folgende Erläuterungen:
1. Verantwortung
Der Deutsche Wanderverband stellt als Herausgeber
des Magazins Ferienwandern die Wanderangebote
zusammen. Der Deutsche Wanderverband
ist nicht der Veranstalter der Wanderungen,
für die Richtigkeit der Angaben trägt
er keine Haftung. Die Wanderangebote werden
von ausgebildeten und zertifizierten Wanderführern
aus den Mitgliedsvereinen des Deutschen
Wanderverbandes sowie von Partnern
der Qualitätsoffensive Wanderbares Deutschland
geführt. Die Verantwortung für ein Wanderangebot
liegt beim anbietenden Wanderführer
selbst oder beim Veranstalter, bzw. beim zuständigen
Gebietsverein, der das Angebot für
die Veröffentlichung freigibt. Bei gewerblichen
Angeboten haftet der kommerzielle Reiseveranstalter.
2. Ehrenamtliches Wanderangebot
Die Wanderführer handeln als Vermittler (Vermittlerangebot)
oder als ehrenamtlich tätige Reiseveranstalter
(Ehrenamtliches Reiseangebot).
2a. Vermittlerangebot
Der Wanderführer plant eine Ferienwanderung.
Die Reservierungen für Übernachtungen, Transfers
usw. erfolgen im Namen und im Auftrag der
angemeldeten Teilnehmer. Es wird ein direkter
Vertrag zwischen Leistungserbringer und Reiseteilnehmer
vermittelt, die Bezahlung der verschiedenen
Leistungen durch den Teilnehmer
erfolgt direkt vor Ort an den jeweiligen Leistungserbringer.
Der Wanderführer trägt seine
Kosten selbst. Verauslagte Kosten, z.B. für Porto
und Telefon, kann er auf die Teilnehmer umlegen.
Reisevertragsrecht und Insolvenzsicherungspflicht
finden keine Anwendung. Es entsteht
jedoch ein „Geschäftsbesorgungsvertrag“,
nach dem der Vermittler für den fachgerechten
Abschluss des vermittelten Vertrages zu
sorgen und zu haften hat.
2b. Ehrenamtliches Reiseangebot
Der Wanderführer plant eine Ferienwanderung.
Er reserviert Übernachtungen, Transfers usw.
So melden Sie sich an:
1. Die Kontaktdaten des jeweiligen Wanderführers oder Veranstalters finden Sie
im unteren Teil jedes Wanderangebotes.
2. Kontaktieren Sie zuerst bitte den Wanderführer und erfragen freie Plätze.
3. Die Buchung wird erst nach der Bestätigung durch den Wanderführer bzw. den
verantwortlichen Veranstalter rechtsverbindlich.
Nähere Informationen erhalten Sie bei Ihrem Wanderführer.
auf seinen Namen und auf seine Rechnung.
Nach Bestätigung der Teilnahme durch den
Wanderführer wird i.d.R. eine Anzahlung an den
Wanderführer gezahlt. Die Gesamtkosten (inkl.
der Reisekosten des Wanderführers) werden
auf die Anzahl der Teilnehmer umgelegt. Der
Reisepreis wird vor Reiseantritt an den Wanderführer
gezahlt. Der Wanderführer begleicht die
Rechnungen der Leistungserbringer. Der Wanderführer
bietet ein Leistungspaket an, er ist als
Reiseveranstalter zu sehen. Das Reisevertragsrecht
kommt zur Anwendung, es besteht Insolvenzsicherungspflicht.
Ausnahme: Werden Ferienwanderungen
nur gelegentlich (1- bis 2-mal
pro Jahr und Wanderführer) angeboten oder
wird auf die Zahlung des Reisepreises vor Beendigung
der Reise verzichtet, entfällt die Insolvenzsicherungspflicht.
3. Kommerzielles Reiseangebot
Der Wanderführer arbeitet selbst als kommerzieller
Anbieter oder mit einem kommerziellen
Partner (z.B. Touristinformation, Reiseunternehmen,
Hotel) zusammen. Er bzw.
der kommerzielle Partner übernimmt die Organisation
der Reise und bietet eine Gesamtheit
von Reiseleistungen an. Der Reisepreis
ist i.d.R. mit Gewinnerzielung kalkuliert,
wird auf die Teilnehmer umgelegt und
vor Erbringen der Leistung in Rechnung gestellt.
Der Anbieter ist Reiseveranstalter, Reisevertragsrecht
und Insolvenzsicherungspflicht
kommen bei Erfüllung der notwendigen
Voraussetzungen zur Anwendung.
4. Haftung, Versicherungsansprüche
Die Teilnehmer nehmen grundsätzlich auf eigene
Gefahr und eigenes Risiko an den Wanderungen
teil. Erkundigen Sie sich beim Wanderführer
oder dem zuständigen Veranstalter,
ob für Sie personengebundene Versicherungen
und eine Reiserücktrittsversicherung abgeschlossen
werden oder schließen
Sie diese bei Bedarf selbst ab.
5. Anmeldung
Bitte melden Sie sich bei dem jeweils in den
Texten angegebenen Ansprechpartner, i.d.R.
dem Wanderführer, schriftlich an bzw. bitten
um nähere Informationen zum ausgeschriebenen
Wanderangebot. Legen Sie insbesondere
bei den ehrenamtlichen Angeboten Rückporto
in Höhe von 1,45 € bei und halten Sie bitte
die angegebene Anmeldefrist ein. Diese ist zugleich
die Absagefrist für den Wanderführer,
sollte ein Angebot mangels Interessenten
nicht stattfinden.
6. Organisationsabgabe / Anzeigenpreise
Die „Verbandsabgabe“ wird als Beteiligung an
den Erstellungs- und Druckkosten erhoben und
ist von jedem Teilnehmer an einer ehrenamtlichen
Wanderung, außer vom Wanderführer
selbst, zu entrichten. Die ehrenamtlich aktiven
Wanderführer erheben 0,50 € pro Tag und Teilnehmer
und leiten diese über den Vereinswanderwart
an den Deutschen Wanderverband weiter.
Für die Veröffentlichung gewerblicher Wanderangebote
gelten die Preise der aktuellen Anzeigenpreisliste.
7. Bezugsbedingungen
Das Magazin Ferienwandern erscheint einmal
jährlich im Dezember. Es ist für eine Schutzgebühr
inkl. MwSt. und Versand für 4,40 €
(Inland) bzw. 6,20 € (Ausland) beim Deutschen
Wanderverband erhältlich. Ein 5-Jahres-Abonnement
(Inland) kostet 19,90 € inkl.
MwSt. und Versand. Nach Überweisung des
Betrages auf die IBAN: DE25 8105 2000
0901 0680 39 bei der Harzsparkasse, BIC:
NOLADE21HRZ, erhalten Sie das Magazin
druckfrisch nach Erscheinen. Nutzen Sie bitte
den beiliegenden Überweisungsträger und
geben Sie Ihre persönliche Rechnungsnummer
oder Ihre Adresse an.
8. DWV-Gesundheitswanderungen
Beim vom Deutschen Wanderverband zertifizierten
Gesundheitswandern, den DWV-Gesundheitswanderungen,
werden kürzere Strecken
zurückgelegt, die niemanden überfordern.
Unterwegs gibt es Stopps, während denen
Übungen und Spiele stattfinden, die Kraft,
Beweglichkeit und Koordination schulen, sowie
das Herz-Kreislauf-System und die Kondition
stärken.
Symbole
Streckenwanderung
Standquartier
Gepäcktransport
Familienwanderung
Radwanderung
Naturkundliche Wanderung
Flugreise
Hochgebirgswanderung
Langlauf, Skiurlaub
Kulturelle Wanderung
Wohnmobil
Diese Wanderung punktet
für das Deutsche Wanderabzeichen
Qualitätsweg oder Qualitätsgastgeber
Wanderbares Deutschland
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