17.02.2020 Aufrufe

Magazin Ferienwandern 2020

Das Magazin zum Wandern: Geführte Touren, Unterkünfte, Regionen und Wege

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Wanderangebote: Erläuterungen

Erläuterungen zu den Ferienwanderangeboten

Hier finden Sie alle wichtigen Informationen

zu den in diesem Magazin angebotenen Ferienwanderungen,

Hinweise zum reiserechtlichen

Hintergrund sowie zu den Anmelde- und Durchführungsmodalitäten.

Das Magazin Ferienwandern

2020 ist eine Angebotsübersicht. Weitere

Informationen zu den einzelnen Angeboten erhalten

Sie vor einer Buchung bei dem jeweiligen

Anbieter. Bitte beachten Sie darüber hinaus

folgende Erläuterungen:

1. Verantwortung

Der Deutsche Wanderverband stellt als Herausgeber

des Magazins Ferienwandern die Wanderangebote

zusammen. Der Deutsche Wanderverband

ist nicht der Veranstalter der Wanderungen,

für die Richtigkeit der Angaben trägt

er keine Haftung. Die Wanderangebote werden

von ausgebildeten und zertifizierten Wanderführern

aus den Mitgliedsvereinen des Deutschen

Wanderverbandes sowie von Partnern

der Qualitätsoffensive Wanderbares Deutschland

geführt. Die Verantwortung für ein Wanderangebot

liegt beim anbietenden Wanderführer

selbst oder beim Veranstalter, bzw. beim zuständigen

Gebietsverein, der das Angebot für

die Veröffentlichung freigibt. Bei gewerblichen

Angeboten haftet der kommerzielle Reiseveranstalter.

2. Ehrenamtliches Wanderangebot

Die Wanderführer handeln als Vermittler (Vermittlerangebot)

oder als ehrenamtlich tätige Reiseveranstalter

(Ehrenamtliches Reiseangebot).

2a. Vermittlerangebot

Der Wanderführer plant eine Ferienwanderung.

Die Reservierungen für Übernachtungen, Transfers

usw. erfolgen im Namen und im Auftrag der

angemeldeten Teilnehmer. Es wird ein direkter

Vertrag zwischen Leistungserbringer und Reiseteilnehmer

vermittelt, die Bezahlung der verschiedenen

Leistungen durch den Teilnehmer

erfolgt direkt vor Ort an den jeweiligen Leistungserbringer.

Der Wanderführer trägt seine

Kosten selbst. Verauslagte Kosten, z.B. für Porto

und Telefon, kann er auf die Teilnehmer umlegen.

Reisevertragsrecht und Insolvenzsicherungspflicht

finden keine Anwendung. Es entsteht

jedoch ein „Geschäftsbesorgungsvertrag“,

nach dem der Vermittler für den fachgerechten

Abschluss des vermittelten Vertrages zu

sorgen und zu haften hat.

2b. Ehrenamtliches Reiseangebot

Der Wanderführer plant eine Ferienwanderung.

Er reserviert Übernachtungen, Transfers usw.

So melden Sie sich an:

1. Die Kontaktdaten des jeweiligen Wanderführers oder Veranstalters finden Sie

im unteren Teil jedes Wanderangebotes.

2. Kontaktieren Sie zuerst bitte den Wanderführer und erfragen freie Plätze.

3. Die Buchung wird erst nach der Bestätigung durch den Wanderführer bzw. den

verantwortlichen Veranstalter rechtsverbindlich.

Nähere Informationen erhalten Sie bei Ihrem Wanderführer.

auf seinen Namen und auf seine Rechnung.

Nach Bestätigung der Teilnahme durch den

Wanderführer wird i.d.R. eine Anzahlung an den

Wanderführer gezahlt. Die Gesamtkosten (inkl.

der Reisekosten des Wanderführers) werden

auf die Anzahl der Teilnehmer umgelegt. Der

Reisepreis wird vor Reiseantritt an den Wanderführer

gezahlt. Der Wanderführer begleicht die

Rechnungen der Leistungserbringer. Der Wanderführer

bietet ein Leistungspaket an, er ist als

Reiseveranstalter zu sehen. Das Reisevertragsrecht

kommt zur Anwendung, es besteht Insolvenzsicherungspflicht.

Ausnahme: Werden Ferienwanderungen

nur gelegentlich (1- bis 2-mal

pro Jahr und Wanderführer) angeboten oder

wird auf die Zahlung des Reisepreises vor Beendigung

der Reise verzichtet, entfällt die Insolvenzsicherungspflicht.

3. Kommerzielles Reiseangebot

Der Wanderführer arbeitet selbst als kommerzieller

Anbieter oder mit einem kommerziellen

Partner (z.B. Touristinformation, Reiseunternehmen,

Hotel) zusammen. Er bzw.

der kommerzielle Partner übernimmt die Organisation

der Reise und bietet eine Gesamtheit

von Reiseleistungen an. Der Reisepreis

ist i.d.R. mit Gewinnerzielung kalkuliert,

wird auf die Teilnehmer umgelegt und

vor Erbringen der Leistung in Rechnung gestellt.

Der Anbieter ist Reiseveranstalter, Reisevertragsrecht

und Insolvenzsicherungspflicht

kommen bei Erfüllung der notwendigen

Voraussetzungen zur Anwendung.

4. Haftung, Versicherungsansprüche

Die Teilnehmer nehmen grundsätzlich auf eigene

Gefahr und eigenes Risiko an den Wanderungen

teil. Erkundigen Sie sich beim Wanderführer

oder dem zuständigen Veranstalter,

ob für Sie personengebundene Versicherungen

und eine Reiserücktrittsversicherung abgeschlossen

werden oder schließen

Sie diese bei Bedarf selbst ab.

5. Anmeldung

Bitte melden Sie sich bei dem jeweils in den

Texten angegebenen Ansprechpartner, i.d.R.

dem Wanderführer, schriftlich an bzw. bitten

um nähere Informationen zum ausgeschriebenen

Wanderangebot. Legen Sie insbesondere

bei den ehrenamtlichen Angeboten Rückporto

in Höhe von 1,45 € bei und halten Sie bitte

die angegebene Anmeldefrist ein. Diese ist zugleich

die Absagefrist für den Wanderführer,

sollte ein Angebot mangels Interessenten

nicht stattfinden.

6. Organisationsabgabe / Anzeigenpreise

Die „Verbandsabgabe“ wird als Beteiligung an

den Erstellungs- und Druckkosten erhoben und

ist von jedem Teilnehmer an einer ehrenamtlichen

Wanderung, außer vom Wanderführer

selbst, zu entrichten. Die ehrenamtlich aktiven

Wanderführer erheben 0,50 € pro Tag und Teilnehmer

und leiten diese über den Vereinswanderwart

an den Deutschen Wanderverband weiter.

Für die Veröffentlichung gewerblicher Wanderangebote

gelten die Preise der aktuellen Anzeigenpreisliste.

7. Bezugsbedingungen

Das Magazin Ferienwandern erscheint einmal

jährlich im Dezember. Es ist für eine Schutzgebühr

inkl. MwSt. und Versand für 4,40 €

(Inland) bzw. 6,20 € (Ausland) beim Deutschen

Wanderverband erhältlich. Ein 5-Jahres-Abonnement

(Inland) kostet 19,90 € inkl.

MwSt. und Versand. Nach Überweisung des

Betrages auf die IBAN: DE25 8105 2000

0901 0680 39 bei der Harzsparkasse, BIC:

NOLADE21HRZ, erhalten Sie das Magazin

druckfrisch nach Erscheinen. Nutzen Sie bitte

den beiliegenden Überweisungsträger und

geben Sie Ihre persönliche Rechnungsnummer

oder Ihre Adresse an.

8. DWV-Gesundheitswanderungen

Beim vom Deutschen Wanderverband zertifizierten

Gesundheitswandern, den DWV-Gesundheitswanderungen,

werden kürzere Strecken

zurückgelegt, die niemanden überfordern.

Unterwegs gibt es Stopps, während denen

Übungen und Spiele stattfinden, die Kraft,

Beweglichkeit und Koordination schulen, sowie

das Herz-Kreislauf-System und die Kondition

stärken.

Symbole

Streckenwanderung

Standquartier

Gepäcktransport

Familienwanderung

Radwanderung

Naturkundliche Wanderung

Flugreise

Hochgebirgswanderung

Langlauf, Skiurlaub

Kulturelle Wanderung

Wohnmobil

Diese Wanderung punktet

für das Deutsche Wanderabzeichen

Qualitätsweg oder Qualitätsgastgeber

Wanderbares Deutschland

Der Veranstalter gewährt

Inhabern der DWV-Mitglieds -

karte einen Rabatt

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