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AUS DER GEMEINDE

Projekt Ferdinand

Eröffnungs- und Einweihungsfeier

am 29.11.2019

Nach ca. vier Jahre andauernder Projektentwicklungs-

und Bauphase wurde das

Projekt „Ferdinand“ nun feierlich übergeben.

Im Beisein von Landesrat Mag. Johannes

Tratter, dem Bürgermeister Rudolf Häusler, den

Eigentümern, den Projektpartnern und den

Vertretern der ausführenden Firmen fand die

symbolische Schlüsselübergabe an die neuen

Eigentümer und die Einweihung und Segnung

des Gebäudes durch den Pfarrer Dominik

Jenewein statt. Im Nordosten von Kematen

wurde damit die Fertigstellung von 48

Wohnungen in nachhaltiger Bauweise gefeiert.

Die unmittelbare Nähe zum Kemater Bahnhof

ermöglicht mit ca. 10 Minuten eine unschlagbar

schnelle Verbindung in das Zentrum der Landeshauptstadt

Innsbruck.

Mit Freude dürfen wir Sie darüber informieren,

dass wir für unser Projekt

Ferdinand die Auszeichnung „klimaaktiv

BRONZE“ für ENERGIESPARENDE UND

UMWELTFREUNDLICHE MASSNAHMEN

erhalten haben.

Die Eigentümer der geförderten Einheiten

dürfen sich über eine Erhöhung der

Zusatzförderung freuen.

Wir danken allen Beteiligten für die gelungene

Zusammenarbeit und für den Beitrag zum

Klimaschutz.

bauwerk Bauholding GmbH

INFORMATION

Hundehaltung

Liebe HundehalterInnen!

Wir wollen euch über neue Regelungen für das

Halten und Führen von Hunden informieren:

Leinen- ODER Maulkorbzwang

Innerhalb geschlossener Ortschaften und

den ausgewiesenen Wegen – Feldwege in

Michelfeld, Auffahrt Afling (Loambichl),

Feldweg Pischl-Hof bis zur Bahnunterführung

einschließlich Stichweg beim Tirggenhäusl –

sind Hunde an der Leine zu führen oder mit

einem Maulkorb zu versehen.

Leinen- UND Maulkorbzwang

Hunde sind an öffentlichen Orten, an denen

sich üblicherweise größere Menschenansammlungen

bilden, jedenfalls in öffentlichen

Verkehrsmitteln, Kinderbetreuungs- und Schul-

einrichtungen, Spielanlagen und Einkaufszentren,

an der Leine und mit Maulkorb oder

in geschlossenen Behältnissen zu führen.

Der Maulkorb hat den tierschutzrechtlichen

Vorgaben zu entsprechen und muss so

beschaffen sein, dass er vom Hund nicht abgestreift

werden kann.

Ausnahmen

Der Leinen- oder Maulkorbzwang gilt nicht für

Rettungs-, Therapie-, Assistenz- und Diensthunde

während ihrer bestimmungsgemäßen

Verwendung (Ausbildung und Einsatz) sowie

für Jagdhunde, wenn sie zu Jagdzwecken in

einem Jagdgebiet eingesetzt werden.

Ausbildung zur Hundeführung

Hundehalter, die erstmals einen Hund bei der

Gemeinde anmelden, müssen den Nachweis

einer theoretischen Ausbildung zur Hundeführung

(Sachkundenachweis) in Form eines

Kurses vorlegen. Diese Kurse werden von

tierschutzqualifizierten HundetrainerInnen

oder von speziell ausgebildeten Tierärzten

angeboten. Nähere Informationen dazu

erhalten Sie in unserem Bürgerservice.

Anmeldung

Der Halter eines mehr als drei Monate alten

Hundes hat der Behörde

a, innerhalb einer Woche die Anmeldung zu

tätigen;

b, innerhalb eines Monats den Abschluss einer

Hunde-Haftpflichtversicherung nachzuweisen

c, gemäß § 24a Abs. 4 Tierschutzgesetz-

Registrierung in der Heimtierdatenbank

Haben Sie

eine Immobilie

in Kematen zu

verkaufen oder zu

vermieten?

Elmar Michael

s REAL Immobilienfachberater

05 0100 -263 96

elmar.michael@sreal.at

www.sreal.at

AUS DER GEMEINDE

Kemater Wirtschaft

Liebe Gewerbetreibende! Ab sofort habt Ihr

die Möglichkeit, mit Eurem Kemater Betrieb

auch auf unserer Homepage vertreten zu sein.

Das Formular zur Selbstregistrierung befindet

sich auf

www.kematenintirol.at/kemater-wirtschaft.

Nutze auch Du diesen kostenfreien Service

und trage Dich ein!

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