GK_007_05_Zeitung_EW_web[1]
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AUS DER GEMEINDE
Projekt Ferdinand
Eröffnungs- und Einweihungsfeier
am 29.11.2019
Nach ca. vier Jahre andauernder Projektentwicklungs-
und Bauphase wurde das
Projekt „Ferdinand“ nun feierlich übergeben.
Im Beisein von Landesrat Mag. Johannes
Tratter, dem Bürgermeister Rudolf Häusler, den
Eigentümern, den Projektpartnern und den
Vertretern der ausführenden Firmen fand die
symbolische Schlüsselübergabe an die neuen
Eigentümer und die Einweihung und Segnung
des Gebäudes durch den Pfarrer Dominik
Jenewein statt. Im Nordosten von Kematen
wurde damit die Fertigstellung von 48
Wohnungen in nachhaltiger Bauweise gefeiert.
Die unmittelbare Nähe zum Kemater Bahnhof
ermöglicht mit ca. 10 Minuten eine unschlagbar
schnelle Verbindung in das Zentrum der Landeshauptstadt
Innsbruck.
Mit Freude dürfen wir Sie darüber informieren,
dass wir für unser Projekt
Ferdinand die Auszeichnung „klimaaktiv
BRONZE“ für ENERGIESPARENDE UND
UMWELTFREUNDLICHE MASSNAHMEN
erhalten haben.
Die Eigentümer der geförderten Einheiten
dürfen sich über eine Erhöhung der
Zusatzförderung freuen.
Wir danken allen Beteiligten für die gelungene
Zusammenarbeit und für den Beitrag zum
Klimaschutz.
bauwerk Bauholding GmbH
INFORMATION
Hundehaltung
Liebe HundehalterInnen!
Wir wollen euch über neue Regelungen für das
Halten und Führen von Hunden informieren:
Leinen- ODER Maulkorbzwang
Innerhalb geschlossener Ortschaften und
den ausgewiesenen Wegen – Feldwege in
Michelfeld, Auffahrt Afling (Loambichl),
Feldweg Pischl-Hof bis zur Bahnunterführung
einschließlich Stichweg beim Tirggenhäusl –
sind Hunde an der Leine zu führen oder mit
einem Maulkorb zu versehen.
Leinen- UND Maulkorbzwang
Hunde sind an öffentlichen Orten, an denen
sich üblicherweise größere Menschenansammlungen
bilden, jedenfalls in öffentlichen
Verkehrsmitteln, Kinderbetreuungs- und Schul-
einrichtungen, Spielanlagen und Einkaufszentren,
an der Leine und mit Maulkorb oder
in geschlossenen Behältnissen zu führen.
Der Maulkorb hat den tierschutzrechtlichen
Vorgaben zu entsprechen und muss so
beschaffen sein, dass er vom Hund nicht abgestreift
werden kann.
Ausnahmen
Der Leinen- oder Maulkorbzwang gilt nicht für
Rettungs-, Therapie-, Assistenz- und Diensthunde
während ihrer bestimmungsgemäßen
Verwendung (Ausbildung und Einsatz) sowie
für Jagdhunde, wenn sie zu Jagdzwecken in
einem Jagdgebiet eingesetzt werden.
Ausbildung zur Hundeführung
Hundehalter, die erstmals einen Hund bei der
Gemeinde anmelden, müssen den Nachweis
einer theoretischen Ausbildung zur Hundeführung
(Sachkundenachweis) in Form eines
Kurses vorlegen. Diese Kurse werden von
tierschutzqualifizierten HundetrainerInnen
oder von speziell ausgebildeten Tierärzten
angeboten. Nähere Informationen dazu
erhalten Sie in unserem Bürgerservice.
Anmeldung
Der Halter eines mehr als drei Monate alten
Hundes hat der Behörde
a, innerhalb einer Woche die Anmeldung zu
tätigen;
b, innerhalb eines Monats den Abschluss einer
Hunde-Haftpflichtversicherung nachzuweisen
c, gemäß § 24a Abs. 4 Tierschutzgesetz-
Registrierung in der Heimtierdatenbank
Haben Sie
eine Immobilie
in Kematen zu
verkaufen oder zu
vermieten?
Elmar Michael
s REAL Immobilienfachberater
05 0100 -263 96
elmar.michael@sreal.at
www.sreal.at
AUS DER GEMEINDE
Kemater Wirtschaft
Liebe Gewerbetreibende! Ab sofort habt Ihr
die Möglichkeit, mit Eurem Kemater Betrieb
auch auf unserer Homepage vertreten zu sein.
Das Formular zur Selbstregistrierung befindet
sich auf
www.kematenintirol.at/kemater-wirtschaft.
Nutze auch Du diesen kostenfreien Service
und trage Dich ein!
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