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Beitragsordnung des TSV Essingen 1893 e.V.<br />

(gemäß §6, der Vereinssatzung)<br />

1. Die Beitragsordnung regelt alle Einzelheiten über die Pflichten der Mitglieder zur Entrichtung von Beiträgen<br />

an die Verein. Sie ist Bestandteil der Beitrittserklärung.<br />

2. Der Mitgliedsbeitrag wird von der Mitgliederversammlung beschlossen. Die festgesetzten Beiträge treten<br />

rückwirkend zum 1. Januar eines jeden Jahres in Kraft, in dem der Beschluss gefasst wird. Die<br />

Mitgliederversammlung kann einen anderen Termin festlegen.<br />

3. Der jährliche Abteilungsbeitrag beträgt:<br />

Beitragsklasse Mitgliedsart Beitrag<br />

0 Ehrenmitglieder frei<br />

1 Kinder bis 14 Jahre 38,00 DM<br />

2 Jugendliche 14 – 18 Jahre 43,00 DM<br />

3 Erwachsene über 18 Jahre 60,00 DM<br />

4 In Ausbildung befindliche Personen auf Nachweis 43,00 DM<br />

5 Familienbeitrag<br />

120,00 DM<br />

Sportbeitrag<br />

6 Aktive bis 18 Jahre 10,00 DM<br />

7 Aktive über 18 Jahre 15,00 DM<br />

Weitere Ermäßigungen sind unzulässig.<br />

Bahnhofstraße<br />

40<br />

www.Yellowcar.de – Tel.: 07361/79911 – Ausbildungsbeginn jederzeit<br />

4. Anträge auf Änderung der Beitragshöhe sind mit entsprechenden Nachweisen dem Beitragskassier<br />

vorzulegen. Anschriften- und Kontowechsel sind unverzüglich dem Beitragskassier mitzuteilen.<br />

5. Im Mitgliedsbeitrag ist die Sportversicherung des Württ. Landessportbundes (WLSB) enthalten.<br />

6. Der Einzug des Mitgliedsbeitrags erfolgt durch Abbuchungsverfahren über EDV zum 1. April jeden Jahres.<br />

Das Beitragskonto der Abteilung ist:<br />

Raiba Essingen, Kto.Nr. 35 461 012, BLZ 60069317<br />

Abbuchungen sind nur von einem Girokonto möglich.<br />

7. Mitglieder, die bisher am Abbuchungsverfahren EDV nicht teilgenommen haben, entrichten ihre Beiträge bis<br />

zum 1. April jeden Jahres auf das o.a. Beitragskonto.<br />

8. Bei Vereinseintritt bis zum 30. Juni ist der volle Mitgliedsbeitrag, ab 1. Juli der halbe Mitgliedsbeitrag zu<br />

entrichten.<br />

9. Der Vereinsaustritt ist nur zum Ende eines Kalenderjahres möglich und muss beim Vorstand des<br />

Vereins bis zum 30. September schriftlich erklärt werden.<br />

10. Abteilungen können zur Deckung von Mehrausgaben auf Beschluss der Abteilungsversammlung<br />

Abteilungsbeiträge, Umlagen und Aufnahmegebühren erheben. Sie sind den Mitgliedern bei Eintritt in die<br />

Abteilung bekanntzugeben.<br />

11. Die Mitlgiederverwaltung erfolgt durch Datenverwaltung (EDV). Die personenbezogenen Daten der<br />

Mitglieder werden nach dem Bundesdatengesetz gespeichert.<br />

Diese Beitragsordnung wurde in der Mitgliederversammlung 1993 beschlossen.

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