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Beitragsordnung des TSV Essingen 1893 e.V.<br />
(gemäß §6, der Vereinssatzung)<br />
1. Die Beitragsordnung regelt alle Einzelheiten über die Pflichten der Mitglieder zur Entrichtung von Beiträgen<br />
an die Verein. Sie ist Bestandteil der Beitrittserklärung.<br />
2. Der Mitgliedsbeitrag wird von der Mitgliederversammlung beschlossen. Die festgesetzten Beiträge treten<br />
rückwirkend zum 1. Januar eines jeden Jahres in Kraft, in dem der Beschluss gefasst wird. Die<br />
Mitgliederversammlung kann einen anderen Termin festlegen.<br />
3. Der jährliche Abteilungsbeitrag beträgt:<br />
Beitragsklasse Mitgliedsart Beitrag<br />
0 Ehrenmitglieder frei<br />
1 Kinder bis 14 Jahre 38,00 DM<br />
2 Jugendliche 14 – 18 Jahre 43,00 DM<br />
3 Erwachsene über 18 Jahre 60,00 DM<br />
4 In Ausbildung befindliche Personen auf Nachweis 43,00 DM<br />
5 Familienbeitrag<br />
120,00 DM<br />
Sportbeitrag<br />
6 Aktive bis 18 Jahre 10,00 DM<br />
7 Aktive über 18 Jahre 15,00 DM<br />
Weitere Ermäßigungen sind unzulässig.<br />
Bahnhofstraße<br />
40<br />
www.Yellowcar.de – Tel.: 07361/79911 – Ausbildungsbeginn jederzeit<br />
4. Anträge auf Änderung der Beitragshöhe sind mit entsprechenden Nachweisen dem Beitragskassier<br />
vorzulegen. Anschriften- und Kontowechsel sind unverzüglich dem Beitragskassier mitzuteilen.<br />
5. Im Mitgliedsbeitrag ist die Sportversicherung des Württ. Landessportbundes (WLSB) enthalten.<br />
6. Der Einzug des Mitgliedsbeitrags erfolgt durch Abbuchungsverfahren über EDV zum 1. April jeden Jahres.<br />
Das Beitragskonto der Abteilung ist:<br />
Raiba Essingen, Kto.Nr. 35 461 012, BLZ 60069317<br />
Abbuchungen sind nur von einem Girokonto möglich.<br />
7. Mitglieder, die bisher am Abbuchungsverfahren EDV nicht teilgenommen haben, entrichten ihre Beiträge bis<br />
zum 1. April jeden Jahres auf das o.a. Beitragskonto.<br />
8. Bei Vereinseintritt bis zum 30. Juni ist der volle Mitgliedsbeitrag, ab 1. Juli der halbe Mitgliedsbeitrag zu<br />
entrichten.<br />
9. Der Vereinsaustritt ist nur zum Ende eines Kalenderjahres möglich und muss beim Vorstand des<br />
Vereins bis zum 30. September schriftlich erklärt werden.<br />
10. Abteilungen können zur Deckung von Mehrausgaben auf Beschluss der Abteilungsversammlung<br />
Abteilungsbeiträge, Umlagen und Aufnahmegebühren erheben. Sie sind den Mitgliedern bei Eintritt in die<br />
Abteilung bekanntzugeben.<br />
11. Die Mitlgiederverwaltung erfolgt durch Datenverwaltung (EDV). Die personenbezogenen Daten der<br />
Mitglieder werden nach dem Bundesdatengesetz gespeichert.<br />
Diese Beitragsordnung wurde in der Mitgliederversammlung 1993 beschlossen.