INPUT
INPUT
INPUT
Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.
YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.
4 BETRIEBSERGEBNISSE - AUSWIRKUNGEN AUF DIE UMWELT<br />
4.1 ALLGEMEINES - DIREKTE UND INDIREKTE UMWELTASPEKTE<br />
Da eine Abwasserreinigungsanlage keine Waren im Sinne eines Produktionsbetriebes herstellt, sondern die<br />
Abwasserreinigung als „Dienstleistung“ für die Verbandsmitglieder erfüllt, ist es schwierig zwischen direkten<br />
(kontrollierbaren) und indirekten (kaum oder unkontrollierbaren) Umweltaspekten zu differenzieren.<br />
Der Input zur ARA (= Rohabwasser) kann vom Verband nicht oder nur im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben<br />
(Indirekteinleiterverordnung, Abwasseremissionsverordnungen) beeinflusst werden. Beeinflusst, weil gezielt<br />
geregelt und gesteuert ist dagegen aber der Prozess der Abwasserreinigung. Unabhängig vom Input ist der<br />
Output der Anlage (= gereinigtes Abwasser) immer an Qualitätsvorgaben wie Bescheidauflagen und<br />
Mindesteliminationsraten gebunden. Bei gesteigertem oder höherem Input und erforderlicher<br />
Mindestreinigungsleistung ergibt sich somit, dass der Einsatz von Hilfsstoffen und der Anfall von Reststoffen<br />
(Klärschlamm, Sand, Rechengut) sowie die sonstigen Emissionen (Abgase Gasmotoren, Geruch) steigen. In dem<br />
Maße, wie der Vorfluter durch eine gute Reinigungsleistung der ARA entlastet wird, werden die vor erwähnten<br />
Reststoffe und Emissionen zunehmen. Diese Emissionen hängen damit direkt mit der Qualität der<br />
Abwasserreinigung zusammen und werden nur indirekt in der ARA „produziert“. Sie sind eine direkte Folge der<br />
Dienstleistung „Abwasserreinigung“ und keines Produktionsprozesses.<br />
Als indirekte Umweltaspekte könnte man nachstehende Bereiche und Maßnahmen anführen<br />
(Status: = wird umgesetzt soweit möglich; = Umsetzung nicht möglich):<br />
Bereich Ablauf im Normalbetrieb Ökologische Maßnahme Status<br />
Mitarbeiterverkehr zum/vom<br />
Dienstort<br />
Kompostierung des<br />
Klärschlammes<br />
Individualverkehr mit<br />
Dienstnehmereigenen KFZ´s<br />
LKW-Transport<br />
Umwelterklärung 2002 Seite 15<br />
Bildung von Fahrgemeinschaften<br />
Transport mit emissionsarmen<br />
LKW´s in Großraummulden zur rd.<br />
8 km entfernten Kompostieranlage<br />
4.2 ABWASSEREMISSIONEN<br />
Eine Abwasserreinigungsanlage dient naturgemäß und vorrangig dem Schutze der Umwelt, insbesondere dem<br />
Gewässerschutz. Die seit mehreren Jahrzehnten zum Teil katastrophale Zunahme des Schadstoffeintrages und<br />
der Überdüngung der Fließgewässer, Binnenseen und Binnenmeere hat sowohl im Rahmen der Europäischen<br />
Gemeinschaft wie auch auf nationalen Ebenen zu einer fortlaufend strengeren Gesetzgebung im Bereich des<br />
Gewässerschutzes geführt. Da praktisch das gesamte Bundesgebiet Österreichs über die Flüsse Donau und Drau<br />
in das Schwarze Meer entwässert, hat die Republik Österreich als „Oberlieger“ und aus den angeführten<br />
Gründen internationale Übereinkommen einzuhalten.<br />
4.2.1 Abwasseremissionen in den Vorfluter Inn<br />
Da in Abwasserreinigungsanlagen über die Kanalisationssysteme schlechthin die flüssigen Abfälle aus dem<br />
kommunalen Bereich unserer modernen Konsumgesellschaft eingeleitet werden – im Abwasser kennt man<br />
derzeit etwa 2000 organische und anorganische chemische Verbindungen – sind sie die wichtigsten<br />
Einrichtungen eines umfassenden Gewässerschutzes. Aus diesem Gesichtspunkt heraus sind die über den<br />
Kläranlagenablauf in die Umwelt abgegebenen jährlichen Schadstoff- und Nährstofffrachten von großer<br />
Bedeutung.<br />
Aus dem Verbandsgebiet mit etwa 1.450 km 2 Flächenausdehnung werden die Abwässer aus 31 Gemeinden<br />
eingeleitet, woraus eine jährliche Durchschnittsbelastung im Jahr 2001 von 119.000 EW60 1 resultiert. Infolge<br />
saisonaler Spitzenbelastungen aus dem Tourismus unterliegt der Zufluss starken Schwankungen, und kann<br />
Tagesspitzen bis zu 215.000 EW60 erreichen.<br />
Für die Belastung der Gewässer aus dem Kläranlagenablauf sind allerdings nicht einzelne Spitzenwerte<br />
maßgeblich, sondern – eine Folge der Langzeitwirkung der Schad- und Nährstoffe – die jährlichen in die Umwelt<br />
abgegeben Frachten. Für kommunale Abwasserreinigungsanlagen sind die Grenzwerte und Wirkungsgrade in<br />
der 1. Abwasseremissionsverordnung (AEV) für kommunales Abwasser (BGBl. 210/1996) gesetzlich geregelt.<br />
1 EW60 = Einwohnerwert (mit BSB5 von 60 g O2 pro Einwohner und Tag)