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4 BETRIEBSERGEBNISSE - AUSWIRKUNGEN AUF DIE UMWELT<br />

4.1 ALLGEMEINES - DIREKTE UND INDIREKTE UMWELTASPEKTE<br />

Da eine Abwasserreinigungsanlage keine Waren im Sinne eines Produktionsbetriebes herstellt, sondern die<br />

Abwasserreinigung als „Dienstleistung“ für die Verbandsmitglieder erfüllt, ist es schwierig zwischen direkten<br />

(kontrollierbaren) und indirekten (kaum oder unkontrollierbaren) Umweltaspekten zu differenzieren.<br />

Der Input zur ARA (= Rohabwasser) kann vom Verband nicht oder nur im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben<br />

(Indirekteinleiterverordnung, Abwasseremissionsverordnungen) beeinflusst werden. Beeinflusst, weil gezielt<br />

geregelt und gesteuert ist dagegen aber der Prozess der Abwasserreinigung. Unabhängig vom Input ist der<br />

Output der Anlage (= gereinigtes Abwasser) immer an Qualitätsvorgaben wie Bescheidauflagen und<br />

Mindesteliminationsraten gebunden. Bei gesteigertem oder höherem Input und erforderlicher<br />

Mindestreinigungsleistung ergibt sich somit, dass der Einsatz von Hilfsstoffen und der Anfall von Reststoffen<br />

(Klärschlamm, Sand, Rechengut) sowie die sonstigen Emissionen (Abgase Gasmotoren, Geruch) steigen. In dem<br />

Maße, wie der Vorfluter durch eine gute Reinigungsleistung der ARA entlastet wird, werden die vor erwähnten<br />

Reststoffe und Emissionen zunehmen. Diese Emissionen hängen damit direkt mit der Qualität der<br />

Abwasserreinigung zusammen und werden nur indirekt in der ARA „produziert“. Sie sind eine direkte Folge der<br />

Dienstleistung „Abwasserreinigung“ und keines Produktionsprozesses.<br />

Als indirekte Umweltaspekte könnte man nachstehende Bereiche und Maßnahmen anführen<br />

(Status: = wird umgesetzt soweit möglich; = Umsetzung nicht möglich):<br />

Bereich Ablauf im Normalbetrieb Ökologische Maßnahme Status<br />

Mitarbeiterverkehr zum/vom<br />

Dienstort<br />

Kompostierung des<br />

Klärschlammes<br />

Individualverkehr mit<br />

Dienstnehmereigenen KFZ´s<br />

LKW-Transport<br />

Umwelterklärung 2002 Seite 15<br />

Bildung von Fahrgemeinschaften<br />

Transport mit emissionsarmen<br />

LKW´s in Großraummulden zur rd.<br />

8 km entfernten Kompostieranlage<br />

4.2 ABWASSEREMISSIONEN<br />

Eine Abwasserreinigungsanlage dient naturgemäß und vorrangig dem Schutze der Umwelt, insbesondere dem<br />

Gewässerschutz. Die seit mehreren Jahrzehnten zum Teil katastrophale Zunahme des Schadstoffeintrages und<br />

der Überdüngung der Fließgewässer, Binnenseen und Binnenmeere hat sowohl im Rahmen der Europäischen<br />

Gemeinschaft wie auch auf nationalen Ebenen zu einer fortlaufend strengeren Gesetzgebung im Bereich des<br />

Gewässerschutzes geführt. Da praktisch das gesamte Bundesgebiet Österreichs über die Flüsse Donau und Drau<br />

in das Schwarze Meer entwässert, hat die Republik Österreich als „Oberlieger“ und aus den angeführten<br />

Gründen internationale Übereinkommen einzuhalten.<br />

4.2.1 Abwasseremissionen in den Vorfluter Inn<br />

Da in Abwasserreinigungsanlagen über die Kanalisationssysteme schlechthin die flüssigen Abfälle aus dem<br />

kommunalen Bereich unserer modernen Konsumgesellschaft eingeleitet werden – im Abwasser kennt man<br />

derzeit etwa 2000 organische und anorganische chemische Verbindungen – sind sie die wichtigsten<br />

Einrichtungen eines umfassenden Gewässerschutzes. Aus diesem Gesichtspunkt heraus sind die über den<br />

Kläranlagenablauf in die Umwelt abgegebenen jährlichen Schadstoff- und Nährstofffrachten von großer<br />

Bedeutung.<br />

Aus dem Verbandsgebiet mit etwa 1.450 km 2 Flächenausdehnung werden die Abwässer aus 31 Gemeinden<br />

eingeleitet, woraus eine jährliche Durchschnittsbelastung im Jahr 2001 von 119.000 EW60 1 resultiert. Infolge<br />

saisonaler Spitzenbelastungen aus dem Tourismus unterliegt der Zufluss starken Schwankungen, und kann<br />

Tagesspitzen bis zu 215.000 EW60 erreichen.<br />

Für die Belastung der Gewässer aus dem Kläranlagenablauf sind allerdings nicht einzelne Spitzenwerte<br />

maßgeblich, sondern – eine Folge der Langzeitwirkung der Schad- und Nährstoffe – die jährlichen in die Umwelt<br />

abgegeben Frachten. Für kommunale Abwasserreinigungsanlagen sind die Grenzwerte und Wirkungsgrade in<br />

der 1. Abwasseremissionsverordnung (AEV) für kommunales Abwasser (BGBl. 210/1996) gesetzlich geregelt.<br />

1 EW60 = Einwohnerwert (mit BSB5 von 60 g O2 pro Einwohner und Tag)

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