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Teil 1 Jahresbericht - Personalvorsorgekasse der Stadt Bern

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34<br />

3. Anhang<br />

3.1 Grundlagen und Organisation<br />

Rechtsform und Zweck<br />

Die <strong>Personalvorsorgekasse</strong> <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Bern</strong> (PVK) ist<br />

eine selbständige öffentlich-rechtliche Anstalt <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong><br />

und bezweckt gemäss dem Reglement über die<br />

<strong>Personalvorsorgekasse</strong> (Personalvorsorgereglement;<br />

PVR; SSSB 153.21) vom 26. April 1990 die Versicherung<br />

<strong>der</strong> Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer <strong>der</strong><br />

<strong>Stadt</strong> <strong>Bern</strong> und Organisationen, die mit ihr juristisch<br />

o<strong>der</strong> wirtschaftlich in ständiger und enger Verbindung<br />

stehen, gegen die wirtschaftlichen Folgen von Alter,<br />

Tod und Invalidität.<br />

Die <strong>Stadt</strong> <strong>Bern</strong> garantiert gemäss Artikel 74 PVR die<br />

Versicherungsleistungen <strong>der</strong> Kasse nach den Bestimmungen<br />

des Reglements.<br />

Registrierung BVG und Sicherheitsfonds<br />

Mit Verfügung vom 22. Oktober 1990 des Amt für<br />

berufliche Vorsorge und Stiftungsaufsicht des Kantons<br />

<strong>Bern</strong> wurde die <strong>Personalvorsorgekasse</strong> <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Bern</strong><br />

unter <strong>der</strong> Ordnungsnummer BE.0183 definitiv in das<br />

kantonale Register für die berufliche Vorsorge eingetragen.<br />

Die PVK bezahlte im Berichtsjahr an den Sicherheitsfonds<br />

einen Saldobetrag (Beiträge abzüglich Zuschüsse)<br />

von CHF 750 972.25 (Vorjahr: 738 860.75).<br />

Der Sicherheitsfonds garantiert die gesetzlichen und<br />

reglementarischen Leistungen bis zu einem anrechenbaren<br />

Lohn von CHF 116 000.– (Stand 2005) von<br />

zahlungsunfähig gewordenen Vorsorgeeinrichtungen.<br />

Urkunde und Reglemente<br />

Der <strong>Stadt</strong>rat <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Bern</strong> hat gestützt auf Artikel 48<br />

<strong>der</strong> Gemeindeordnung vom 3. Dezember 1998 das<br />

Personalvorsorgereglement beschlossen. Die Verwaltungskommission<br />

kann Ausführungsbestimmungen<br />

erlassen, soweit nicht im Reglement ausdrücklich eine<br />

an<strong>der</strong>e Gemeindebehörde als zuständig bezeichnet<br />

wurde.<br />

Es bestehen folgende Ausführungsbestimmungen mit<br />

Reglementscharakter:<br />

- Verordnung für die ratenweise Zahlung <strong>der</strong> Einkaufssumme<br />

in die Pensionskasse vom 22. Juni 1992<br />

- Ausführungsbestimmungen zu den Än<strong>der</strong>ungen des<br />

PVR vom 1. September 1994<br />

- Ausführungsbestimmungen zum Einkauf von<br />

fehlenden Beschäftigungsgraden in <strong>der</strong> Pensionskasse<br />

vom 15. September 2000<br />

- Ausführungsbestimmungen im Hinblick auf interne<br />

Wechsel von bei <strong>der</strong> PVK angeschlossenen Arbeitgebenden<br />

vom 13. September 2002<br />

- Ausführungsbestimmungen im Hinblick auf die<br />

Rückzahlung eines Vorbezuges zur Finanzierung von<br />

Wohneigentum vom 13. September 2002<br />

- Ausführungsbestimmungen infolge <strong>der</strong> 1. BVG-<br />

Revision vom 10. Dezember 2004<br />

- Anlagereglement und Richtlinien für die Vermögensbewirtschaftung<br />

vom 9. Dezember 2005<br />

- Verordnung über die Übertragung von Geschäften<br />

<strong>der</strong> Verwaltungskommission an die Leitung <strong>der</strong><br />

Kassenverwaltung vom 9. Dezember 2005<br />

Mit Verfügung vom 31. März 2005 hat das Amt für<br />

Sozialversicherung und Stiftungsaufsicht des Kantons<br />

<strong>Bern</strong> die Än<strong>der</strong>ungen des Personalvorsorgereglements<br />

gültig ab 1. Januar 2006 bzw. 1. Januar 2008 genehmigt.<br />

Die genehmigten Än<strong>der</strong>ungen betreffen die<br />

Einführung einer Lebenspartnerrente und die Än<strong>der</strong>ungen<br />

im Zusammenhang mit <strong>der</strong> 1. BVG-Revision<br />

1. Etappe.<br />

Gegenwärtig ist eine weitere Revision des Personalvorsorgereglements<br />

hängig, welche Anpassungen<br />

im Zusammenhang mit <strong>der</strong> 1. BVG-Revision 2. und<br />

3. Etappe umfasst und einige <strong>der</strong> oben stehenden<br />

Ausführungsbestimmungen ins PVR übernimmt.<br />

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