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Vorstand der R+V Allgemeine Versicherung AG - R+V Versicherung

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Erläuterungen zur Bilanz – Passiva<br />

E. IV. RÜCKSTELLUNG FÜR ERFOLGSABHÄNGIGE UND ERFOLGSUNABHÄNGIGE BEITR<strong>AG</strong>SRÜCKERSTATTUNG<br />

in Euro 2010<br />

Rückstellung für erfolgsabhängige Beitragsrückgewähr<br />

Unfallversicherung mit Beitragsrückgewähr<br />

Vortrag zum 1. Januar 295.375.369,22<br />

Zahlungen und Gutschriften an <strong>Versicherung</strong>snehmer 36.686.558,59<br />

Beteiligung an Bewertungsreserven 12.605.758,06<br />

Zuweisung aus dem Überschuss des Geschäftsjahres 44.600.000,––<br />

Stand am 31. Dezember 290.683.052,57<br />

Davon entfallen auf:<br />

a) bereits festgelegte, aber noch nicht zugeteilte laufende Überschussanteile 11.569.278,26<br />

b) bereits festgelegte, aber noch nicht zugeteilte Schlussüberschussanteile und Schlusszahlungen 29.429.185,23<br />

c) bereits festgelegte, aber noch nicht zugeteilte Beträge für die Mindestbeteiligung an Bewertungsreserven 6.367.241,51<br />

d) bereits festgelegte, aber noch nicht zugeteilte Beträge zur Beteiligung an Bewertungsreserven, jedoch ohne Beträge nach Buchstabe c)<br />

e) den Teil des Schlussüberschussanteilfonds, <strong>der</strong> für die Finanzierung von Gewinnrenten zurückgestellt wird,<br />

12.412.560,19<br />

jedoch ohne Beträge nach Buchstabe a)<br />

f) den Teil des Schlussüberschussanteilfonds, <strong>der</strong> für die Finanzierung von Schlussüberschussanteilen und Schlusszahlungen<br />

––,––<br />

zurückgestellt wird, jedoch ohne Beträge nach Buchstabe b)<br />

g) den Teil des Schlussüberschussanteilfonds, <strong>der</strong> für die Finanzierung <strong>der</strong> Mindestbeteiligung an Bewertungsreserven<br />

77.274.273,27<br />

zurückgestellt wird, jedoch ohne Beträge nach Buchstabe c) 32.420.919,49<br />

h) den ungebundenen Teil 121.209.594,61<br />

Der Fonds für Schlusszahlungen für die Unfallversicherung mit<br />

Beitragsrückgewähr wurde nach einer prospektiven Methode<br />

errechnet.<br />

Für Verträge nach den bis April 1997 offenen Tarifen wurde für<br />

jeden einzelnen Vertrag entsprechend den geschäftsplanmäßigen<br />

Regelungen ein Betrag eingestellt, <strong>der</strong> <strong>der</strong> Leistung aus<br />

<strong>der</strong> Überschussbeteiligung bei Rückkauf zum Bilanztermin<br />

entsprach. Bei Verträgen mit Rückgewährtermin im Folgejahr<br />

entsprach <strong>der</strong> eingestellte Betrag <strong>der</strong> Überschussbeteiligung<br />

zum Rückgewährtermin.<br />

Für die ab April 1997 offenen Tarife erfolgte die Berechnung in<br />

Übereinstimmung mit § 28 RechVersV, wobei unter Beachtung<br />

<strong>der</strong> jeweiligen beson<strong>der</strong>en Verhältnisse die für die Diskontierung<br />

maßgeblichen Zinssätze 5,5 % bzw. 2,5 % betrugen.

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