Sportmagazin_2_20_web
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AKTUELL<br />
Fotos: A. Bowinkelman / LSB NRW (2), BSC Bremer Sport-Club e.V., Mär<br />
Lockerungen für den Vereinssport<br />
In- und Outdooraktivitäten unter Auflagen wieder möglich<br />
8<br />
Erleichterung bei den Sportvereinen im<br />
Land Bremen: Seit Ende Mai ist unter<br />
Einhaltung bestimmter Auflagen<br />
auch der Betrieb in räumlich geschlossenen<br />
Sportanlagen wieder zulässig. Zudem sind<br />
die Quadratmeterbeschränkungen pro Teilnehmer<br />
sowohl für den Indoor- als auch für<br />
den Outdoorsport aufgehoben.<br />
Trotz des Wegfalls der Quadratmeterbeschränkungen<br />
appelliert der LSB Bremen an<br />
seine Mitgliedsorganisationen, nur eine der<br />
jeweiligen Situation angemessene Anzahl<br />
an Personen in die Hallen zu lassen, sofern<br />
es keine Beschränkung der Personenanzahl<br />
durch den Hallenbetreiber gibt. Übungsleiter/Innen<br />
und Trainer/Innen sollten weiter<br />
eindringlich für die Wichtigkeit der Hygiene-<br />
und Abstandsregeln - insbesondere bei<br />
Gruppen - sensibilisiert werden. Outdooraktivitäten<br />
sollten bis auf weiteres - wenn<br />
möglich - bevorzugt werden.<br />
Am 23. Juni hat der Senat weitere Lockerungen<br />
für den Sport beschlossen.<br />
Demnach sind im Zuge der neuen Coronaverordnung<br />
wieder bis zu <strong>20</strong>0 Zuschauer<br />
bei Sportveranstaltungen zulässig. Generell<br />
gelten für die Zuschauer aber nach wie vor<br />
die Hygiene- und Abstandsregeln. Auch<br />
Kontaktsportarten mit bis zu 10 Personen<br />
sind ab 26. Juni offiziell wieder erlaubt.<br />
Umkleiden und Duschen bleiben vorerst<br />
noch geschlossen. Anfang Juli will der<br />
Senat aber darüber entscheiden, ob diese<br />
wieder geöffnet werden können „Dies wäre<br />
nicht zuletzt mit Blick auf die Schwimmbäder<br />
eine wichtige Lockerung“, erklärt Sozialsenatorin<br />
Anja Stahmann, mahnt aber<br />
auch zur Vorsicht: “Wichtig ist und bleibt,<br />
dass die Menschen sich an die Regeln halten.<br />
Dies ist die Voraussetzung für weitere<br />
Lockerungen.”<br />
Die Aufnahme von Kontaktdaten der<br />
Teilnehmenden ist für Indooraktivitäten<br />
weiterhin verpflichtend. Auch für Outdooraktivitäten<br />
empfiehlt der LSB, die Kontaktdaten<br />
zu erfassen und zum Zwecke<br />
einer etwaigen Infektionskettenverfolgung<br />
datenschutzkonform drei Wochen aufzubewahren.<br />
Mehr Infos zu Verhaltensregeln: https://www.<br />
dosb.de/medien-service/coronavirus/sportartspezifische-uebergangsregeln/?Leitplanken=<br />
LSB-Empfehlungen für den Sportbetrieb:<br />
geltende Abstands- und Hygieneregeln<br />
einhalten (aktuelle Coronaverordnung)<br />
Handwaschmittel und Papierhandtücher<br />
in den Toiletten vorrätig halten<br />
benutzte Geräte/Oberflächen regelmäßig<br />
reinigen<br />
Reinigungsintervall für Toiletten<br />
bedarfsgerecht anpassen<br />
Fenster und Türen in geschlossenen Räumen<br />
offen lassen, Frischluftzufuhr sichern<br />
Rücksicht auf Risikogruppen nehmen<br />
Kontakt zu anderen Sportgruppen<br />
vermeiden<br />
Hallenräume so kontaktarm wie möglich<br />
nutzen<br />
Klönschnack unter Vereinsmitgliedern<br />
auf ein Minimum reduzieren<br />
Hygiene- und Pandemieplan zugänglich<br />
machen<br />
Kontaktdaten der teilnehmenden Sportler<br />
erfassen<br />
Outdooraktivitäten sollten weiterhin<br />
bevorzugt werden<br />
Empfehlungen und Regeln der Spitzenverbände<br />
und des DOSB berücksichtigen