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Sportmagazin_2_20_web

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AKTUELL<br />

Fotos: A. Bowinkelman / LSB NRW (2), BSC Bremer Sport-Club e.V., Mär<br />

Lockerungen für den Vereinssport<br />

In- und Outdooraktivitäten unter Auflagen wieder möglich<br />

8<br />

Erleichterung bei den Sportvereinen im<br />

Land Bremen: Seit Ende Mai ist unter<br />

Einhaltung bestimmter Auflagen<br />

auch der Betrieb in räumlich geschlossenen<br />

Sportanlagen wieder zulässig. Zudem sind<br />

die Quadratmeterbeschränkungen pro Teilnehmer<br />

sowohl für den Indoor- als auch für<br />

den Outdoorsport aufgehoben.<br />

Trotz des Wegfalls der Quadratmeterbeschränkungen<br />

appelliert der LSB Bremen an<br />

seine Mitgliedsorganisationen, nur eine der<br />

jeweiligen Situation angemessene Anzahl<br />

an Personen in die Hallen zu lassen, sofern<br />

es keine Beschränkung der Personenanzahl<br />

durch den Hallenbetreiber gibt. Übungsleiter/Innen<br />

und Trainer/Innen sollten weiter<br />

eindringlich für die Wichtigkeit der Hygiene-<br />

und Abstandsregeln - insbesondere bei<br />

Gruppen - sensibilisiert werden. Outdooraktivitäten<br />

sollten bis auf weiteres - wenn<br />

möglich - bevorzugt werden.<br />

Am 23. Juni hat der Senat weitere Lockerungen<br />

für den Sport beschlossen.<br />

Demnach sind im Zuge der neuen Coronaverordnung<br />

wieder bis zu <strong>20</strong>0 Zuschauer<br />

bei Sportveranstaltungen zulässig. Generell<br />

gelten für die Zuschauer aber nach wie vor<br />

die Hygiene- und Abstandsregeln. Auch<br />

Kontaktsportarten mit bis zu 10 Personen<br />

sind ab 26. Juni offiziell wieder erlaubt.<br />

Umkleiden und Duschen bleiben vorerst<br />

noch geschlossen. Anfang Juli will der<br />

Senat aber darüber entscheiden, ob diese<br />

wieder geöffnet werden können „Dies wäre<br />

nicht zuletzt mit Blick auf die Schwimmbäder<br />

eine wichtige Lockerung“, erklärt Sozialsenatorin<br />

Anja Stahmann, mahnt aber<br />

auch zur Vorsicht: “Wichtig ist und bleibt,<br />

dass die Menschen sich an die Regeln halten.<br />

Dies ist die Voraussetzung für weitere<br />

Lockerungen.”<br />

Die Aufnahme von Kontaktdaten der<br />

Teilnehmenden ist für Indooraktivitäten<br />

weiterhin verpflichtend. Auch für Outdooraktivitäten<br />

empfiehlt der LSB, die Kontaktdaten<br />

zu erfassen und zum Zwecke<br />

einer etwaigen Infektionskettenverfolgung<br />

datenschutzkonform drei Wochen aufzubewahren.<br />

Mehr Infos zu Verhaltensregeln: https://www.<br />

dosb.de/medien-service/coronavirus/sportartspezifische-uebergangsregeln/?Leitplanken=<br />

LSB-Empfehlungen für den Sportbetrieb:<br />

geltende Abstands- und Hygieneregeln<br />

einhalten (aktuelle Coronaverordnung)<br />

Handwaschmittel und Papierhandtücher<br />

in den Toiletten vorrätig halten<br />

benutzte Geräte/Oberflächen regelmäßig<br />

reinigen<br />

Reinigungsintervall für Toiletten<br />

bedarfsgerecht anpassen<br />

Fenster und Türen in geschlossenen Räumen<br />

offen lassen, Frischluftzufuhr sichern<br />

Rücksicht auf Risikogruppen nehmen<br />

Kontakt zu anderen Sportgruppen<br />

vermeiden<br />

Hallenräume so kontaktarm wie möglich<br />

nutzen<br />

Klönschnack unter Vereinsmitgliedern<br />

auf ein Minimum reduzieren<br />

Hygiene- und Pandemieplan zugänglich<br />

machen<br />

Kontaktdaten der teilnehmenden Sportler<br />

erfassen<br />

Outdooraktivitäten sollten weiterhin<br />

bevorzugt werden<br />

Empfehlungen und Regeln der Spitzenverbände<br />

und des DOSB berücksichtigen

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