KonsumMarken 1-2020
Aktuelle Informationen aus der Familie der Konsumgenossenschaften.
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KONSUM-Tarifgemeinschaft e.V.
Das neue Gesicht der KTG
Die KONSUM-Tarifgemeinschaft e.V. hat sich im
Jahr 2019 neu positioniert und präsentiert inzwischen ein
breites Leistungsangebot für ihre Mitglieder.
Claudia Schulz,
Vorsitzende der
KTG, ist zu Recht
stolz auf die Neuausrichtung
des
Vereins, die sie gemeinsam
mit ihren Vorstandskollegen
Katrin Kurch und Heiko Bönig
umgesetzt hat. Nachdem sich
die Mitglieder Ende 2018 für den
Weiterbestand des Vereins und
eine Neuausrichtung entschieden
hatten, ging der Vorstand mit
viel Engagement daran, Altlasten
zu beseitigen und den Verein
zukunftsfähig aufzustellen. In
vielen persönlichen Gesprächen
gelang es dem ehrenamtlichen
Vorstand, Mitglieder zu aktivieren
und »Verlorengegangenes«
wieder zu integrieren. Jetzt wird
ein breites Dienstleistungsspektrum
angeboten: Geblieben ist
die arbeitsrechtliche Beratung,
die jetzt durch Dr. Sasse (Kanzlei
Göhmann in Magdeburg) betreut
wird. Sie ermöglicht es den Mitgliedern
der Tarifgemeinschaft,
sich monatlich für zwei Stunden
kostenlos beraten zu lassen. Für
das laufende Jahr wurde ein umfangreicher
Trainings- und Seminarplan
erarbeitet. Er beinhaltet
nicht nur arbeitsrechtliche Seminare,
sondern auch Führungsse-
Der Arbeitgeber, der gegenüber dem Arbeitnehmer
eine unwirksame nicht von
seinem Direktionsrecht gedeckte Versetzung
ausspricht, verletzt schuldhaft seine
arbeitsvertraglichen Verpflichtungen.
Wenn der Arbeitnehmer dann infolge der
Befolgung der Weisung Mehrkosten hat,
z.B. Fahrt/Unterbringung, so ist der Arbeitgeber
zum Ersatz dieser Kosten verpflichtet.
Hiergegen kann der Arbeitgeber
auch nicht einwenden, dass ein Mitverschulden
des Arbeitnehmers vorliege.
Dies gilt, obwohl der Arbeitnehmer nach
der Rechtsprechung nicht verpflichtet
ist, unbilligen Weisungen zu folgen. Es
ist dem Arbeitnehmer im bestehenden
Arbeitsverhältnis aber nicht zumutbar,
bei einer Versetzung, deren Wirksamkeit
noch nicht rechtskräftig geklärt ist, dieser
nicht nachzukommen. Der Gefahr einer
arbeitsrechtlichen Sanktion durch
den Arbeitgeber in Form einer Abmahnung
oder gar einer Kündigung muss
sich der Arbeitnehmer nicht aussetzen.
Eine neue Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts
(v. 28.11.2019 - 8 AZR
minare und Schulungen zu aktuellen
Themen mit hochkarätigen
Referenten. Beispielsweise werden
für Führungskräfte Spezialseminare
zu Themen »Psychische
Belastungen am Arbeitsplatz«
oder »Motivation der Mitarbeiter«
angeboten. Einen großen
Stellenwert im Programm der
Tarifgemeinschaft werden künftig
die Themen Datenschutz und
Digitalisierung einnehmen. Dazu
wurde mit der LGD Datenschutz
GmbH ein Rahmenvertrag geschlossen,
der es den Mitgliedern
ermöglicht, sich im Rahmen einer
begrenzten Stundenzahl beraten
zu lassen. Geplant ist darüber
hinaus die Digitalisierung der
KTG und die Vernetzung aller
Mitglieder. Für die gemeinsame
Personalsuche steht seit März
dieses Jahres allen Mitgliedern
das Tool »Pitch You« zur Verfügung,
mit dem sich Bewerber
Bundesarbeitsminister
Hubertus Heil hat mit
Schreiben vom 18. Mai 2020
Claudia Schulz, der neugewählten
KTG-Vorsitzenden,
für das Angebot zum Erfahrungsaustausch
gedankt und Bereitschaft für ein weiterführendes
Gespräch mit der Tarifgemeinschaft
signalisiert.
125/18) zeigt nochmals die Optionen
des Arbeitnehmers auf. Er kann sich auf
die Unwirksamkeit der Weisung berufen
und dieser nicht Folge leisten. Dies birgt
aber die beschriebenen Risiken. Alternativ
kann er der Weisung zunächst Folge
leisten, gegen die Weisung klagen und
sollte die Weisung unwirksam sein, dann
Schadenersatz z.B. in Form der Fahrtkosten
verlangen. Die möglichen wirtschaftlichen
Folgen für den Arbeitgeber
können also erheblich sein. Dies gilt
z.B. dann, wenn der Arbeitnehmer sich
an dem neuen Arbeitsort eine Wohnung
mieten musste. Denn derartige Rechtsstreitigkeiten
über die Wirksamkeit einer
Weisung können sich geraume Zeit
hinziehen.
Kürzlich ging die Corona-Warn-App auf
den Markt. IT-Sicherheit und Datenschutz
wurden von der TÜViT im Auftrag
des Bundesamtes für Sicherheit in der
Informationstechnik (BSI) geprüft. Zur
Vorgehensweise: Die Anmeldung erfolgt
zwar anonym, aber wenn Nutzer freiwillig
eine Infektion in die App eintragen,
handelt es sich um eine Verarbeitung
von Gesundheitsdaten, bei denen IT-
Sicherheit und Datenschutz im Fokus
stehen. Eine Verarbeitung erfolgt daher
nur mit Einwilligung der Nutzer. Die
App misst den Abstand zwischen zwei
Smartphones per Bluetooth. Liegt dieser
für 15 Minuten unter zwei Metern,
tauschen beide Geräte eine ID aus. Bewegungsprofile
werden nicht angelegt.
Trägt ein Nutzer seine Infektion in die
App ein, erhalten Kontaktpersonen eine
Mitteilung. Der Infizierte bleibt anonym.
Die Daten werden für 14 Tage direkt auf
dem Smartphone gespeichert. Zusätzlich
schützt eine Verschlüsselung der Daten
die Privatsphäre. Unbefugter Zugriff
von Dritten ist nicht möglich.
durch Nutzung eines QR-Codes
schnell und einfach bewerben
können. Die Bewerber werden
via Link oder WhatsApp durch
ein erstes Interview geführt. Den
Code kann das interessierte Unternehmen
auf Werbemitteln wie
Kundenmagazinen, Plakaten oder
Einkaufstüten veröffentlichen.
Das jüngste Projekt, »KONstruktiv
in SUMme«, wurde den Mitgliedern
bereits im Februar dieses
Jahres vorgestellt und stieß auf
eine überwältigende Resonanz.
Im Rahmen dieses Projektes
wird eine Arbeitsgruppe gegründet,
die sich um die Belange, die
gemeinschaftliche Aufgaben und
Probleme betreffen oder auf andere
Unternehmen übertagbar
sein könnten, kümmern soll. So
könnten Tarifverträge, Betriebsvereinbarungen
oder Arbeitsabläufe
analysiert sowie verbessert
werden und dann alle Teilnehmer
von den Ergebnissen profitieren.
Die Mitwirkung in der Arbeitsgruppe
steht allen Mitgliedern
offen. Das Projekt soll bewusst
über Mitgliedsgrenzen hinaus
gelebt werden. Um möglichst
viele Ideen für die weitere Ausgestaltung
der Programmarbeit
sammeln zu können, sollen auch
ehemalige Mitglieder angesprochen
werden.
RATGEBER RECHT RATGEBER DATENSCHUTZ TERMINE 2020
Schadenersatz bei
unwirksamer Versetzung
Dr. Stefan Sasse
Fachanwalt
für Arbeitsrecht
Corona-Warn-App: Wie
sicher sind unsere Daten?
Um notwendige Anforderungen an IT-
Sicherheit und Datenschutz zu gewährleisten,
wurden das BSI und der Bundesdatenschutzbeauftragte
in die Entwicklung
eingebunden. Letzterer bezeichnete
die App gegenüber der Saarbrücker
Zeitung als datenschutzkonform.
Werden Diensthandys auch privat
genutzt, muss ein Mobile Device
Management vorhanden sein – nicht
notwendige Apps können dann nicht
installiert werden. Dank Container-
Lösungen können auch private Apps auf
dem Diensthandy genutzt werden.
Arbeitnehmer müssen jedoch bedenken,
dass durch die App Gesundheitsdaten
auf dem Eigentum des Arbeitgebers
gespeichert werden.
Joelle Hirsch,
Zertifizierte Datenschutzbeauftragte
und -auditorin,
LGD Datenschutz
GmbH
PERSONALIA
Heiko Bönig
hat die Position
des Vorstandsvorsitzenden
der Konsumgenossenschaft
Burg-Genthin-
Zerbst eG
übernommen,
nachdem
Sabine Kose in den Ruhestand
getreten ist. Ihm zur
Seite steht das Vorstandsmitglied
Kirsten Bärmann.
Dr. Thomas
Dithmar
ist als Vorstandssprecher
der Konsumgenossenschaft
Erfurt eG der
Nachfolger von Ulrich Heiler,
der sich in den Ruhestand
verabschiedet hat.
Sigrid
Hebestreit
ist neue Vorsitzende
des
Aufsichtsrates,
nachdem Wilhelm Kaltenborn
sein Mandat als Aufsichtsratsmitglied
der Zentralkonsum
eG niedergelegt hat.
15./16. September
Seminar »Lohnabrechnung
kompakt« Magdeburg
23. September
Mitgliederworkshop
Dresden
25./26. November
Fachseminar
»Jahresabschluss 2020«
Berghotel Oberhof
Herausgeber: Zentralkonsum eG
Neue Grünstr. 18, 10179 Berlin
Tel. (030) 275 84 -111
www. zentralkonsum. de
Redaktion: George media (0152–341 724 88)
Gestaltung: Siegmar Förster
Druck: Laser-Line Berlin
KonsumMarken
AKTUELLE NACHRICHTEN AUS DER GROSSEN KONSUMFAMILIE
Konsum Altenburg aufgelöst
Die Zwangsmitgliedschaft in genossenschaftlichen Prüfungsverbänden
ist ein Relikt aus der Nazizeit und bis heute Gesetz.
Dagegen haben im
Jahr 2016 die achtzig
Genossen der Konsumgenossenschaft
Altenburg und Umgebung eG aufbegehrt
und die Mitgliedschaft
im Prüfverband gekündigt. Nachdem
fast zwei Jahre gar nichts
passierte, beschied nun Ende vergangenen
Jahres das Amtsgericht
Jena den Protest der Thüringer
Genossen als nicht rechtmäßig
und erklärte die Genossenschaft
für aufgelöst. In seinem Beschluss
berief sich das Gericht auf Paragraph
54a Abs. 2 des Genossenschaftsgesetzes.
Die sofortige Beschwerde
des Vorstands verwies
das Amtsgericht an das zuständige
Landgericht Gera, welches
die Beschwerde zurückwies. Eine
weitere Rechtsbeschwerde wurde
nicht zugelassen. Damit ist die
kleine Thüringer Genossenschaft
mit einem Jahresumsatz von
rund zweihunderttausend Euro
aufgelöst und zur Liquidation gezwungen.
Die Zwangsmitgliedschaft von
Genossenschaften in Prüfverbänden
verfügte die nationalsozialistische
Reichsregierung im Jahr
1934 ohne Beteiligung des Parlaments,
in der Absicht, Genossenschaften
zu überwachen und eng
an das Regime zu binden. Doch
auch nach 1945 waren handelnde
Personen in den Verbänden (beispielsweise
Johann Lang der Verfasser
des Kommentars zum Genossenschaftsgesetz),
aber auch
Logo der Konsumgenossenschaft
Altenburg
Wilhelm Kaltenborn weist in
seiner jüngsten Publikation
zur Geschichte des Genossenschaftsgesetzes
nach, dass der
Anschlusszwang konstitutiver
Teil der Eingliederung von
Genossenschaften und ihren
Verbänden in das nationalsozialistische
Herrschaftssystem war
und auch nach 1945 aufgrund
von personellen Kontinuitäten
in den Verbänden nie in Frage
gestellt wurde.
Vertreter der Rechtswissenschaft,
die diese Entwicklung gestützt
und gefördert hatten, weiterhin
im Genossenschaftswesen und in
der Genossenschaftswissenschaft
tätig und verhinderten die vom
Bundesjustizministerium Anfang
der sechziger Jahre bereits vorbereitete
Aufhebung des gesetzlichen
Anschlusszwanges. Die
Bundesrepublik Deutschland hat
dadurch den Paragraphen 54a unverändert
beibehalten und damit
hat er seit der Wiedervereinigung
auch für die Genossenschaften in
den neuen Ländern unverändert
Gültigkeit.
Die vom Amtsgericht Jena
verfügte Auflösung der Konsumgenossenschaft
Altenburg
beruft sich auf eine frühere
Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts.
Dieses hatte eine
Beschwerde gegen die »Pflichtmitgliedschaft«
mit der Begründung
nicht angenommen, dass
die Beschwerde keine grundsätzliche
verfassungsrechtliche Bedeutung
hätte. Martin Bergner,
Aufsichtsratschef in Altenburg
und Vorstandssprecher der Zentralkonsum
eG in Berlin, erklärte
dazu: »Wir sind gescheitert, werden
uns jedoch einer einst braunen
Gesetzgebung nicht beugen
und den Kampf gegen den Anschlusszwang
nicht aufgeben. Die
Zentralkonsum eG prüft, Verfassungsbeschwerde
gegen dieses
völlig unzeitgemäße Gesetz einzulegen.«
KONSUM-GRUPPE IN ZAHLEN*
Mitglieder Einzelmitglieder EHU brutto sonst. beschäftigte Anzahl Läden VKF in qm
Umsatz Personen
in Mio. EUR davon Azubi Food Non-Food
konsumgenossenschaftliche
Mitglieder (KG‘en inkl. Töchter) 17 127.000 440 11 3.049 165 165 36 118.000
weitere Mitglieder 14 50.000 85 373 1.463 123 123 45 22.000
Summe 31 207.200 525 374 4.517 288 288 81 140.000
Zuversicht trotz Jahresfehlbetrag | Die Zentralkonsum eG weist erstmals seit 22 Jahren einen negatives Jahresergebnis
in Höhe von 1,3 Millionen Euro aus. Sonderfaktoren wie die intensive Investitionstätigkeit bei den beiden Konsumhotels sowie Umstrukturierungsmaßnahmen
bei der Bürstenmann GmbH beeinflussten das Ergebnis. Die Eigenkapitalquote liegt ungeachtet dessen mit 87 %
deutlich über der Quote vergleichbarer Unternehmen. Die Anteile der Genossen wurden satzungsgemäß mit 4 % verzinst. Die Prognose für
das laufende Jahr 2020 ist trotz der Beeinträchtigungen durch die Corona-Pandemie positiv. *Daten der Konsum-Gruppe per 31. 12. 2019
AUSGABE 1/2020
Begegnungen
mit Abstand
Seit Mitte März befinden wir
uns nun im »Corona-Ausnahmezustand«.
Die Auswirkungen
der Beschränkungen auf unsere
Mitglieds- und Tochterunternehmen
werden in dieser Ausgabe
beschrieben. Neue Formen der
Zusammenarbeit, des Arbeitsalltages
und der Beratungskultur
– Stichwort Digitalisierung, Telefon-
und Webkonferenzen – sind
nun an der Tagesordnung und
haben bewiesen, dass vielleicht
die eine oder andere Dienstreise
zu einer Präsenzberatung
zukünftig nicht mehr notwendig
ist. Dies schont den Geldbeutel,
die Umwelt und schafft freie Zeit.
Doch haben wir nicht alle
die Begegnung vermisst, den
direkten Austausch, das persönliche
Gespräch? Und es fällt uns
auch zunehmend schwer, den
Abstand zu wahren, nicht unsere
Gegenüber mit Handschlag oder
einer Umarmung zu begrüßen?
Vor dem Hintergrund der Digitalisierung,
die auch die Gefahr
der Entfremdung birgt, kommt
dem vertrauensvollen Miteinander
eine besondere Bedeutung zu
– einem Miteinander, welches wir
in unserer genossenschaftlichen
Gruppe immer gepflegt haben
und auch zukünftig pflegen
werden.
Und so freuen wir uns schon
auf unsere nächsten Veranstaltungen
und den persönlichen
Austausch mit Ihnen. Das lassen
wir uns trotz Abstandsregeln
und Einschränkungen nicht
nehmen.
Ihr
Martin Bergner
Vorstandssprecher
Zentralkonsum eG
INTERVIEW
Nancy Krappe –
Keine Quotenfrau
Am 1. September 2019 wurde
Nancy Krappe (36) zur Geschäftsführerin
der Röstfein Kaffee GmbH
berufen und führt seither als Doppelspitze
gemeinsam mit Sprecher
Eike-Jens König das Unternehmen.
Frau Krappe, seit wann arbeiten
Sie im Unternehmen?
Seit 2007 bin ich bei Röstfein.
Welche Stufen der Karriereleiter
haben Sie seither genommen?
Begonnen habe ich als Sachbearbeiterin
für Materialwirtschaft, im Laufe
der Jahre weitere Aufgaben übernommen
und meinen Bachelor als
Betriebswirt sowie den Master of Art
gemacht.
Sind Sie eine Quotenfrau?
Ich glaube, dass ich meine Berufung
zur Geschäftsführerin nicht einer
Quote verdanke, sondern meiner
Qualifizierung und langjährigen
Betriebserfahrung.
Was umfasst Ihr Aufgabengebiet?
Neben meinen bisherigen Aufgaben
Materialwirtschaft, Lagerhaltung,
Bearbeitung von Industrie- und Handelskunden
verantworte ich Vertrieb
und Marketing unserer Eigenmarken.
Was haben Sie sich zum Ziel
gesetzt?
Ich möchte die Marke Röstfein im
ostdeutschen Handel wieder stärker
präsent machen.
Frau Krappe, Sie sind jüngst in
kurzer Folge Mutter eines kleinen
Sohnes und Geschäftsführerin von
Röstfein geworden. Sind Familie
und Beruf für Sie vereinbar?
Ja, denn ich kann zeitweise im
Homeoffice arbeiten und werde
bei der Erfüllung meiner häuslichen
Pflichten von meiner Familie sehr
unterstützt.
Was verbindet Sie emotional
mit Kaffee von Röstfein?
Zu Hause sein, Freunde treffen und
Genuss.
Herausforderungen gemeistert?
Der Mitte März im Zusammenhang mit dem Covid-19-Virus ausgelöste Lock-Down stellte
auch die Tochterunternehmen der Zentralkonsum eG und einige ihrer Mitglieder vor größere
wirtschaftliche Herausforderungen. Die Geschäftsführer der beiden Konsumhotels in Oberhof
und Weimar und der Bürstenmann GmbH sowie die Vorstandssprecher der Konsumgenossenschaften
Dresden und Weimar berichten über die aktuelle Lage in ihren Unternehmen.
Sebastian Löser, Geschäftsführer der Berghotel Oberhof GmbH und Hotel Dorotheenhof Weimar GmbH
Verluste in Millionenhöhe
Die angeordnete
Schließung unserer
Hotels in
Oberhof und
Weimar von Mitte
März bis Mitte
Mai bescherte
beiden Hotelgesellschaften
Verluste in Millionenhöhe.
Soforthilfen über die
Thüringer Aufbaubank von jeweils
30 000 Euro waren in dieser
kritischen Lage nur ein Tropfen
auf den heißen Stein. Mit der
Muttergesellschaft, der Zentralkonsum
eG, im Rücken waren
wir dennoch in der Lage, die laufenden
Kosten ohne Inanspruchnahme
von Drittmitteln durch
die KfW zu bestreiten. Trotzdem
werden wir kurzfristig die entstandenen
Verluste nicht kom-
Roger Ulke, Vorstandssprecher der KONSUM DRESDEN eG
Vielerorts hören
wir jetzt vom Lebensmittelhandel
als Krisengewinner.
Es stimmt,
dass wir derzeit
rund zehn Prozent
mehr umsetzen.
Die damit erzielten Roherträge
werden jedoch zum großen Teil
für die Umsetzung diverser Allgemeinverfügungen
verbraucht –
für Wachpersonal zur Zutrittsregelung,
für Schutzmaßnahmen
wie Masken und Plexiglasscheiben,
aber auch für die umfangreichen
Informationspflichten, welche die
Herstellung von Plakaten, Aufklebern
und Bannern erfordern. Ich
habe positiv wahrgenommen, dass
der Lebensmittelhandel und seine
Mitarbeiter verdiente Anerkennung
bekamen. Der Dank der
Kundschaft war quasi allgegenwärtig.
Aber auch wir haben uns
bei Mitarbeitern, Lieferanten und
Kunden bedankt. Ebenso positiv
Renaissance des Nahversorgers
pensieren können, zumal die Buchungen
unserer Gäste nur
schleppend in Gang kommen. Da
fällt auch die beschlossene Senkung
der Mehrwertsteuer im
Speisenverkauf, befristet bis 30.
Juni 2021, und die Senkung der
Mehrwertsteuer von 19% auf
16% beziehungsweise von 7% auf
5% nicht besonders ins Gewicht.
Jedenfalls solange wie der aktuell
verordnete Hygienekanon Gültigkeit
hat, Saunen und Schwimmbäder
in beiden Häusern nur eingeschränkt
zu benutzen sind,
und die Thüringer Weihnachtsmärkte
in diesem Jahr nicht öffnen
dürfen. So gesehen rechne
ich damit, dass wir erst im kommenden
Frühjahr und Sommer
wieder zu einem normalen Geschäft
zurückfinden werden. Es
sei denn, Thüringen geht weiterhin
mit der Lockerung der bestehenden
Hygiene-Regeln voran
und setzt verstärkt auf die Eigenverantwortung
der Unternehmer
und Gäste im Umgang mit dem
Virus.
ist zu bewerten, dass es ganz offensichtlich
eine Renaissance des
Nahversorgers gegeben hat. Trotzdem
müssen wir das explosionsartige
Wachstum des Online-Handels
zur Kenntnis nehmen.
Obwohl beim Online-Handel mit
Lebensmitteln noch immer kein
Geld verdient wird, konnte die Akzeptanz
deutlich gesteigert werden.
Und so hoffen wir, dass durch
die Reisezurückhaltung unserer
Kunden und vermehrten Urlaub in
Deutschland die aktuelle Umsatzund
Ertragssteigerung noch eine
Weile Bestand haben wird. Für die
Zeit »nach Corona« werden wir allerdings
mit Blick auf die Steigerung
der Kaufkraft unter den Bedingungen
einer zu erwartenden
Rezession neue Ideen brauchen.
Sigrid Hebestreit, Vorstandsvorsitzende der Konsumgenossenschaft Weimar eG
Online war hilfreich
Als am 16. März
von jetzt auf
gleich die Schließung
unserer 29
Kaufhäuser und
Filialen in Thüringen
und Sachsen
angeordnet
wurde, waren unsere Lager mit
modischer Frühjahrs- und Sommerware
prall gefüllt. In dieser
außergewöhnlich kritischen Situation
waren nicht alle Lieferanten
und Banken bereit, uns Zahlungsaufschub
bzw. Kredite zur notwendigen
Zwischenfinanzierung
zu gewähren. Glücklicherweise
hatten wir 2018 bereits begonnen,
unser Online-Geschäft aufzubauen
und 2019 im Verbund mit dem
Online-Händler Zalando drei Millionen
Euro Umsatz gemacht. Die
dabei gesammelten Erfahrungen
haben uns befähigt, im April trotz
Ralf Bade, Vorstandssprecher der Bürstenmann GmbH
geschlossener Geschäfte Online
860 000 Euro Umsatz zu erzielen.
Darauf werden wir weiter aufbauen
und Online einen Jahresumsatz
von fünf Millionen Euro
(50% des geplanten Jahresumsatzes)
anvisieren. Dazu werden
wir weitere Plattformen bei den
Onlinehändlern Amazon und
Otto sowie im eigenen Haus aufschalten.
Trotzdem ist es unmöglich,
die entstandenen Verluste –
30 bis 35% im Vergleich zum
Vorjahr – zu kompensieren. Wir
verbinden deshalb im Zuge der
Krisenbewältigung die Erwartung
an den Staat, die vom Shut-Down
erzeugten Verluste mitzutragen,
indem er die Kredite zur Zwischenfinanzierung
der Krise zum
Jahresende Eigenkapital schonend
in Zuschüsse umwandelt,
denn der Staat hat die Schließungen
angeordnet.
Zur Normalität zurückgekehrt
Mit geringen Einschränkungen
sind wir gut
durch die Corona-Krise
gekommen.
Dank dem
Umstand, dass
wir unsere Haushaltprodukte
deutschlandweit
über Discounter und Lebensmittelmärkte
vertreiben. Leichte Umsatzrückgänge
waren lediglich
durch die Schließungen von Bauund
Sonderposten-Märkten zu beklagen.
Kritischer entwickelte
sich dagegen die Lage in der Zahnbürsten-Fertigung.
In diesem Bereich
sind überwiegend Kollegen
aus Tschechien tätig. Sie kamen
zu Beginn des weltweiten Lock-
Down nicht über die Grenze, mit
der Folge, dass wir zeitweilig die
Produktion herunterfahren mussten.
Erst mit der später getroffenen
3+2-Reglung (drei Wochen
Bürstenmann, zwei Wochen
Quarantäne in Tschechien) konnte
der gordische Knoten zerschlagen
werden. Inzwischen reisen
unsere Tschechien-Kollegen täglich
wieder ungehindert ein und
aus. Seit Mitte Mai können wir in
der Zahnbürstenproduktion wieder
alle Schichten voll auslasten.
Im Vergleich mit Einzelunternehmen
genießt Bürstenmann als
Tochter der Zentralkonsum eG
den Vorteil, einer genossenschaftlich
organisierten Unternehmensgruppe
anzugehören, die zeitweilige
Verluste einer einzelnen
Tochter auszugleichen vermag.
WÜRDIGUNG
Ein herzliches »Dankeschön«
an Wilhelm Kaltenborn
Die Zentralkonsum
eG, wie sie sich heute
am Markt etabliert
hat, wurde maßgeblich
von Wilhelm Kaltenborn
mitgeprägt. Seit 1991, zunächst
als Abteilungsleiter, dann als
Büroleiter des Vorstandes des
Verbandes der Konsumgenossenschaften
der DDR (VdK),
begleitete er den Umstrukturierungs-
und Anpassungsprozess
an die Marktwirtschaft.
Im Dezember 1993 wurde er
in den Vorstand berufen und
war von 1996 bis 2002 Vorstandssprecher.
2002 wechselte
Wilhelm Kaltenborn in den
Aufsichtsrat und stand diesem
als Vorsitzender vor. Er begleitete
das Unternehmen sicher
durch wechselvolle Zeiten, wie
die Konsolidierungsphase nach
den Wendejahren, die Stabilisierung
und Neustrukturierungen
der frühen 2000er und die Finanzkrise
2008. Immer mit
Weitsicht, Klugheit und in engem
Schulterschluss mit seinen
Aufsichtsratskollegen ermutigte
er den Vorstand, umfangreich
in die Immobilien sowie
Hotel- und Industrietöchter zu
investieren, um diese zukunftssicher
aufzustellen. Ganz gleich
ob in besseren oder schlechteren
Zeiten, immer zeigte er
sich konstruktiv und ausgleichend
in der Diskussion und offen
für Neuerungen.
Gleichzeitig, wie nebenher, doch
mit unübertroffener Akribie
und unermüdlichem Forscherdrang,
veröffentlichte er eine
Reihe von Schriften, die von
den Akteuren der Genossenschaftswissenschaften
durchaus
kontrovers aufgenommen
wurden. Als bekennender Verfechter
des Genossenschaftswesens
nach Schulze-Delitzsch
setzt er sich für die Abschaffung
der Zwangsmitgliedschaft
in einem genossenschaftlichen
Prüfungsverband ein, ohne auf
die Pflichtprüfung verzichten
zu wollen. Mit diesem durchaus
streitbaren Thema hat er sich
nicht nur Freunde gemacht, jedoch
immer gern den offenen
Diskurs gesucht.
Ich bedaure, dass sich Wilhelm
Kaltenborn entschieden hat,
sein Aufsichtsratsmandat bei
der Zentralkonsum eG niederzulegen.
Ich habe ihn immer als
um- und weitsichtigen Kollegen
erlebt, das Wohl des Unternehmens
fest im Blick. Wir werden
ihn und seine Expertise sehr
vermissen. Wir wünschen ihm
für den endgültigen Rückzug ins
Privatleben alles Gute, vor allem
Gesundheit und dass er sich nun
seiner Familie und seinen Interessen
jenseits der Genossenschaften
mit viel Freude und neu
gewonnener Zeit widmen kann.
Sigrid Hebestreit,
Vorsitzende des Aufsichtsrates
Vorsitzende Sigrid Hebestreit mit ihren Aufsichtsratskollegen
Thomas Auerswald (li.) und Ulrich Heiler.