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KonsumMarken 1-2020

Aktuelle Informationen aus der Familie der Konsumgenossenschaften.

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KONSUM-Tarifgemeinschaft e.V.

Das neue Gesicht der KTG

Die KONSUM-Tarifgemeinschaft e.V. hat sich im

Jahr 2019 neu positioniert und präsentiert inzwischen ein

breites Leistungsangebot für ihre Mitglieder.

Claudia Schulz,

Vorsitzende der

KTG, ist zu Recht

stolz auf die Neuausrichtung

des

Vereins, die sie gemeinsam

mit ihren Vorstandskollegen

Katrin Kurch und Heiko Bönig

umgesetzt hat. Nachdem sich

die Mitglieder Ende 2018 für den

Weiterbestand des Vereins und

eine Neuausrichtung entschieden

hatten, ging der Vorstand mit

viel Engagement daran, Altlasten

zu beseitigen und den Verein

zukunftsfähig aufzustellen. In

vielen persönlichen Gesprächen

gelang es dem ehrenamtlichen

Vorstand, Mitglieder zu aktivieren

und »Verlorengegangenes«

wieder zu integrieren. Jetzt wird

ein breites Dienstleistungsspektrum

angeboten: Geblieben ist

die arbeitsrechtliche Beratung,

die jetzt durch Dr. Sasse (Kanzlei

Göhmann in Magdeburg) betreut

wird. Sie ermöglicht es den Mitgliedern

der Tarifgemeinschaft,

sich monatlich für zwei Stunden

kostenlos beraten zu lassen. Für

das laufende Jahr wurde ein umfangreicher

Trainings- und Seminarplan

erarbeitet. Er beinhaltet

nicht nur arbeitsrechtliche Seminare,

sondern auch Führungsse-

Der Arbeitgeber, der gegenüber dem Arbeitnehmer

eine unwirksame nicht von

seinem Direktionsrecht gedeckte Versetzung

ausspricht, verletzt schuldhaft seine

arbeitsvertraglichen Verpflichtungen.

Wenn der Arbeitnehmer dann infolge der

Befolgung der Weisung Mehrkosten hat,

z.B. Fahrt/Unterbringung, so ist der Arbeitgeber

zum Ersatz dieser Kosten verpflichtet.

Hiergegen kann der Arbeitgeber

auch nicht einwenden, dass ein Mitverschulden

des Arbeitnehmers vorliege.

Dies gilt, obwohl der Arbeitnehmer nach

der Rechtsprechung nicht verpflichtet

ist, unbilligen Weisungen zu folgen. Es

ist dem Arbeitnehmer im bestehenden

Arbeitsverhältnis aber nicht zumutbar,

bei einer Versetzung, deren Wirksamkeit

noch nicht rechtskräftig geklärt ist, dieser

nicht nachzukommen. Der Gefahr einer

arbeitsrechtlichen Sanktion durch

den Arbeitgeber in Form einer Abmahnung

oder gar einer Kündigung muss

sich der Arbeitnehmer nicht aussetzen.

Eine neue Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts

(v. 28.11.2019 - 8 AZR

minare und Schulungen zu aktuellen

Themen mit hochkarätigen

Referenten. Beispielsweise werden

für Führungskräfte Spezialseminare

zu Themen »Psychische

Belastungen am Arbeitsplatz«

oder »Motivation der Mitarbeiter«

angeboten. Einen großen

Stellenwert im Programm der

Tarifgemeinschaft werden künftig

die Themen Datenschutz und

Digitalisierung einnehmen. Dazu

wurde mit der LGD Datenschutz

GmbH ein Rahmenvertrag geschlossen,

der es den Mitgliedern

ermöglicht, sich im Rahmen einer

begrenzten Stundenzahl beraten

zu lassen. Geplant ist darüber

hinaus die Digitalisierung der

KTG und die Vernetzung aller

Mitglieder. Für die gemeinsame

Personalsuche steht seit März

dieses Jahres allen Mitgliedern

das Tool »Pitch You« zur Verfügung,

mit dem sich Bewerber

Bundesarbeitsminister

Hubertus Heil hat mit

Schreiben vom 18. Mai 2020

Claudia Schulz, der neugewählten

KTG-Vorsitzenden,

für das Angebot zum Erfahrungsaustausch

gedankt und Bereitschaft für ein weiterführendes

Gespräch mit der Tarifgemeinschaft

signalisiert.

125/18) zeigt nochmals die Optionen

des Arbeitnehmers auf. Er kann sich auf

die Unwirksamkeit der Weisung berufen

und dieser nicht Folge leisten. Dies birgt

aber die beschriebenen Risiken. Alternativ

kann er der Weisung zunächst Folge

leisten, gegen die Weisung klagen und

sollte die Weisung unwirksam sein, dann

Schadenersatz z.B. in Form der Fahrtkosten

verlangen. Die möglichen wirtschaftlichen

Folgen für den Arbeitgeber

können also erheblich sein. Dies gilt

z.B. dann, wenn der Arbeitnehmer sich

an dem neuen Arbeitsort eine Wohnung

mieten musste. Denn derartige Rechtsstreitigkeiten

über die Wirksamkeit einer

Weisung können sich geraume Zeit

hinziehen.

Kürzlich ging die Corona-Warn-App auf

den Markt. IT-Sicherheit und Datenschutz

wurden von der TÜViT im Auftrag

des Bundesamtes für Sicherheit in der

Informationstechnik (BSI) geprüft. Zur

Vorgehensweise: Die Anmeldung erfolgt

zwar anonym, aber wenn Nutzer freiwillig

eine Infektion in die App eintragen,

handelt es sich um eine Verarbeitung

von Gesundheitsdaten, bei denen IT-

Sicherheit und Datenschutz im Fokus

stehen. Eine Verarbeitung erfolgt daher

nur mit Einwilligung der Nutzer. Die

App misst den Abstand zwischen zwei

Smartphones per Bluetooth. Liegt dieser

für 15 Minuten unter zwei Metern,

tauschen beide Geräte eine ID aus. Bewegungsprofile

werden nicht angelegt.

Trägt ein Nutzer seine Infektion in die

App ein, erhalten Kontaktpersonen eine

Mitteilung. Der Infizierte bleibt anonym.

Die Daten werden für 14 Tage direkt auf

dem Smartphone gespeichert. Zusätzlich

schützt eine Verschlüsselung der Daten

die Privatsphäre. Unbefugter Zugriff

von Dritten ist nicht möglich.

durch Nutzung eines QR-Codes

schnell und einfach bewerben

können. Die Bewerber werden

via Link oder WhatsApp durch

ein erstes Interview geführt. Den

Code kann das interessierte Unternehmen

auf Werbemitteln wie

Kundenmagazinen, Plakaten oder

Einkaufstüten veröffentlichen.

Das jüngste Projekt, »KONstruktiv

in SUMme«, wurde den Mitgliedern

bereits im Februar dieses

Jahres vorgestellt und stieß auf

eine überwältigende Resonanz.

Im Rahmen dieses Projektes

wird eine Arbeitsgruppe gegründet,

die sich um die Belange, die

gemeinschaftliche Aufgaben und

Probleme betreffen oder auf andere

Unternehmen übertagbar

sein könnten, kümmern soll. So

könnten Tarifverträge, Betriebsvereinbarungen

oder Arbeitsabläufe

analysiert sowie verbessert

werden und dann alle Teilnehmer

von den Ergebnissen profitieren.

Die Mitwirkung in der Arbeitsgruppe

steht allen Mitgliedern

offen. Das Projekt soll bewusst

über Mitgliedsgrenzen hinaus

gelebt werden. Um möglichst

viele Ideen für die weitere Ausgestaltung

der Programmarbeit

sammeln zu können, sollen auch

ehemalige Mitglieder angesprochen

werden.

RATGEBER RECHT RATGEBER DATENSCHUTZ TERMINE 2020

Schadenersatz bei

unwirksamer Versetzung

Dr. Stefan Sasse

Fachanwalt

für Arbeitsrecht

Corona-Warn-App: Wie

sicher sind unsere Daten?

Um notwendige Anforderungen an IT-

Sicherheit und Datenschutz zu gewährleisten,

wurden das BSI und der Bundesdatenschutzbeauftragte

in die Entwicklung

eingebunden. Letzterer bezeichnete

die App gegenüber der Saarbrücker

Zeitung als datenschutzkonform.

Werden Diensthandys auch privat

genutzt, muss ein Mobile Device

Management vorhanden sein – nicht

notwendige Apps können dann nicht

installiert werden. Dank Container-

Lösungen können auch private Apps auf

dem Diensthandy genutzt werden.

Arbeitnehmer müssen jedoch bedenken,

dass durch die App Gesundheitsdaten

auf dem Eigentum des Arbeitgebers

gespeichert werden.

Joelle Hirsch,

Zertifizierte Datenschutzbeauftragte

und -auditorin,

LGD Datenschutz

GmbH

PERSONALIA

Heiko Bönig

hat die Position

des Vorstandsvorsitzenden

der Konsumgenossenschaft

Burg-Genthin-

Zerbst eG

übernommen,

nachdem

Sabine Kose in den Ruhestand

getreten ist. Ihm zur

Seite steht das Vorstandsmitglied

Kirsten Bärmann.

Dr. Thomas

Dithmar

ist als Vorstandssprecher

der Konsumgenossenschaft

Erfurt eG der

Nachfolger von Ulrich Heiler,

der sich in den Ruhestand

verabschiedet hat.

Sigrid

Hebestreit

ist neue Vorsitzende

des

Aufsichtsrates,

nachdem Wilhelm Kaltenborn

sein Mandat als Aufsichtsratsmitglied

der Zentralkonsum

eG niedergelegt hat.

15./16. September

Seminar »Lohnabrechnung

kompakt« Magdeburg

23. September

Mitgliederworkshop

Dresden

25./26. November

Fachseminar

»Jahresabschluss 2020«

Berghotel Oberhof

Herausgeber: Zentralkonsum eG

Neue Grünstr. 18, 10179 Berlin

Tel. (030) 275 84 -111

www. zentralkonsum. de

Redaktion: George media (0152–341 724 88)

Gestaltung: Siegmar Förster

Druck: Laser-Line Berlin

KonsumMarken

AKTUELLE NACHRICHTEN AUS DER GROSSEN KONSUMFAMILIE

Konsum Altenburg aufgelöst

Die Zwangsmitgliedschaft in genossenschaftlichen Prüfungsverbänden

ist ein Relikt aus der Nazizeit und bis heute Gesetz.

Dagegen haben im

Jahr 2016 die achtzig

Genossen der Konsumgenossenschaft

Altenburg und Umgebung eG aufbegehrt

und die Mitgliedschaft

im Prüfverband gekündigt. Nachdem

fast zwei Jahre gar nichts

passierte, beschied nun Ende vergangenen

Jahres das Amtsgericht

Jena den Protest der Thüringer

Genossen als nicht rechtmäßig

und erklärte die Genossenschaft

für aufgelöst. In seinem Beschluss

berief sich das Gericht auf Paragraph

54a Abs. 2 des Genossenschaftsgesetzes.

Die sofortige Beschwerde

des Vorstands verwies

das Amtsgericht an das zuständige

Landgericht Gera, welches

die Beschwerde zurückwies. Eine

weitere Rechtsbeschwerde wurde

nicht zugelassen. Damit ist die

kleine Thüringer Genossenschaft

mit einem Jahresumsatz von

rund zweihunderttausend Euro

aufgelöst und zur Liquidation gezwungen.

Die Zwangsmitgliedschaft von

Genossenschaften in Prüfverbänden

verfügte die nationalsozialistische

Reichsregierung im Jahr

1934 ohne Beteiligung des Parlaments,

in der Absicht, Genossenschaften

zu überwachen und eng

an das Regime zu binden. Doch

auch nach 1945 waren handelnde

Personen in den Verbänden (beispielsweise

Johann Lang der Verfasser

des Kommentars zum Genossenschaftsgesetz),

aber auch

Logo der Konsumgenossenschaft

Altenburg

Wilhelm Kaltenborn weist in

seiner jüngsten Publikation

zur Geschichte des Genossenschaftsgesetzes

nach, dass der

Anschlusszwang konstitutiver

Teil der Eingliederung von

Genossenschaften und ihren

Verbänden in das nationalsozialistische

Herrschaftssystem war

und auch nach 1945 aufgrund

von personellen Kontinuitäten

in den Verbänden nie in Frage

gestellt wurde.

Vertreter der Rechtswissenschaft,

die diese Entwicklung gestützt

und gefördert hatten, weiterhin

im Genossenschaftswesen und in

der Genossenschaftswissenschaft

tätig und verhinderten die vom

Bundesjustizministerium Anfang

der sechziger Jahre bereits vorbereitete

Aufhebung des gesetzlichen

Anschlusszwanges. Die

Bundesrepublik Deutschland hat

dadurch den Paragraphen 54a unverändert

beibehalten und damit

hat er seit der Wiedervereinigung

auch für die Genossenschaften in

den neuen Ländern unverändert

Gültigkeit.

Die vom Amtsgericht Jena

verfügte Auflösung der Konsumgenossenschaft

Altenburg

beruft sich auf eine frühere

Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts.

Dieses hatte eine

Beschwerde gegen die »Pflichtmitgliedschaft«

mit der Begründung

nicht angenommen, dass

die Beschwerde keine grundsätzliche

verfassungsrechtliche Bedeutung

hätte. Martin Bergner,

Aufsichtsratschef in Altenburg

und Vorstandssprecher der Zentralkonsum

eG in Berlin, erklärte

dazu: »Wir sind gescheitert, werden

uns jedoch einer einst braunen

Gesetzgebung nicht beugen

und den Kampf gegen den Anschlusszwang

nicht aufgeben. Die

Zentralkonsum eG prüft, Verfassungsbeschwerde

gegen dieses

völlig unzeitgemäße Gesetz einzulegen.«

KONSUM-GRUPPE IN ZAHLEN*

Mitglieder Einzelmitglieder EHU brutto sonst. beschäftigte Anzahl Läden VKF in qm

Umsatz Personen

in Mio. EUR davon Azubi Food Non-Food

konsumgenossenschaftliche

Mitglieder (KG‘en inkl. Töchter) 17 127.000 440 11 3.049 165 165 36 118.000

weitere Mitglieder 14 50.000 85 373 1.463 123 123 45 22.000

Summe 31 207.200 525 374 4.517 288 288 81 140.000

Zuversicht trotz Jahresfehlbetrag | Die Zentralkonsum eG weist erstmals seit 22 Jahren einen negatives Jahresergebnis

in Höhe von 1,3 Millionen Euro aus. Sonderfaktoren wie die intensive Investitionstätigkeit bei den beiden Konsumhotels sowie Umstrukturierungsmaßnahmen

bei der Bürstenmann GmbH beeinflussten das Ergebnis. Die Eigenkapitalquote liegt ungeachtet dessen mit 87 %

deutlich über der Quote vergleichbarer Unternehmen. Die Anteile der Genossen wurden satzungsgemäß mit 4 % verzinst. Die Prognose für

das laufende Jahr 2020 ist trotz der Beeinträchtigungen durch die Corona-Pandemie positiv. *Daten der Konsum-Gruppe per 31. 12. 2019

AUSGABE 1/2020

Begegnungen

mit Abstand

Seit Mitte März befinden wir

uns nun im »Corona-Ausnahmezustand«.

Die Auswirkungen

der Beschränkungen auf unsere

Mitglieds- und Tochterunternehmen

werden in dieser Ausgabe

beschrieben. Neue Formen der

Zusammenarbeit, des Arbeitsalltages

und der Beratungskultur

– Stichwort Digitalisierung, Telefon-

und Webkonferenzen – sind

nun an der Tagesordnung und

haben bewiesen, dass vielleicht

die eine oder andere Dienstreise

zu einer Präsenzberatung

zukünftig nicht mehr notwendig

ist. Dies schont den Geldbeutel,

die Umwelt und schafft freie Zeit.

Doch haben wir nicht alle

die Begegnung vermisst, den

direkten Austausch, das persönliche

Gespräch? Und es fällt uns

auch zunehmend schwer, den

Abstand zu wahren, nicht unsere

Gegenüber mit Handschlag oder

einer Umarmung zu begrüßen?

Vor dem Hintergrund der Digitalisierung,

die auch die Gefahr

der Entfremdung birgt, kommt

dem vertrauensvollen Miteinander

eine besondere Bedeutung zu

– einem Miteinander, welches wir

in unserer genossenschaftlichen

Gruppe immer gepflegt haben

und auch zukünftig pflegen

werden.

Und so freuen wir uns schon

auf unsere nächsten Veranstaltungen

und den persönlichen

Austausch mit Ihnen. Das lassen

wir uns trotz Abstandsregeln

und Einschränkungen nicht

nehmen.

Ihr

Martin Bergner

Vorstandssprecher

Zentralkonsum eG


INTERVIEW

Nancy Krappe –

Keine Quotenfrau

Am 1. September 2019 wurde

Nancy Krappe (36) zur Geschäftsführerin

der Röstfein Kaffee GmbH

berufen und führt seither als Doppelspitze

gemeinsam mit Sprecher

Eike-Jens König das Unternehmen.

Frau Krappe, seit wann arbeiten

Sie im Unternehmen?

Seit 2007 bin ich bei Röstfein.

Welche Stufen der Karriereleiter

haben Sie seither genommen?

Begonnen habe ich als Sachbearbeiterin

für Materialwirtschaft, im Laufe

der Jahre weitere Aufgaben übernommen

und meinen Bachelor als

Betriebswirt sowie den Master of Art

gemacht.

Sind Sie eine Quotenfrau?

Ich glaube, dass ich meine Berufung

zur Geschäftsführerin nicht einer

Quote verdanke, sondern meiner

Qualifizierung und langjährigen

Betriebserfahrung.

Was umfasst Ihr Aufgabengebiet?

Neben meinen bisherigen Aufgaben

Materialwirtschaft, Lagerhaltung,

Bearbeitung von Industrie- und Handelskunden

verantworte ich Vertrieb

und Marketing unserer Eigenmarken.

Was haben Sie sich zum Ziel

gesetzt?

Ich möchte die Marke Röstfein im

ostdeutschen Handel wieder stärker

präsent machen.

Frau Krappe, Sie sind jüngst in

kurzer Folge Mutter eines kleinen

Sohnes und Geschäftsführerin von

Röstfein geworden. Sind Familie

und Beruf für Sie vereinbar?

Ja, denn ich kann zeitweise im

Homeoffice arbeiten und werde

bei der Erfüllung meiner häuslichen

Pflichten von meiner Familie sehr

unterstützt.

Was verbindet Sie emotional

mit Kaffee von Röstfein?

Zu Hause sein, Freunde treffen und

Genuss.

Herausforderungen gemeistert?

Der Mitte März im Zusammenhang mit dem Covid-19-Virus ausgelöste Lock-Down stellte

auch die Tochterunternehmen der Zentralkonsum eG und einige ihrer Mitglieder vor größere

wirtschaftliche Herausforderungen. Die Geschäftsführer der beiden Konsumhotels in Oberhof

und Weimar und der Bürstenmann GmbH sowie die Vorstandssprecher der Konsumgenossenschaften

Dresden und Weimar berichten über die aktuelle Lage in ihren Unternehmen.

Sebastian Löser, Geschäftsführer der Berghotel Oberhof GmbH und Hotel Dorotheenhof Weimar GmbH

Verluste in Millionenhöhe

Die angeordnete

Schließung unserer

Hotels in

Oberhof und

Weimar von Mitte

März bis Mitte

Mai bescherte

beiden Hotelgesellschaften

Verluste in Millionenhöhe.

Soforthilfen über die

Thüringer Aufbaubank von jeweils

30 000 Euro waren in dieser

kritischen Lage nur ein Tropfen

auf den heißen Stein. Mit der

Muttergesellschaft, der Zentralkonsum

eG, im Rücken waren

wir dennoch in der Lage, die laufenden

Kosten ohne Inanspruchnahme

von Drittmitteln durch

die KfW zu bestreiten. Trotzdem

werden wir kurzfristig die entstandenen

Verluste nicht kom-

Roger Ulke, Vorstandssprecher der KONSUM DRESDEN eG

Vielerorts hören

wir jetzt vom Lebensmittelhandel

als Krisengewinner.

Es stimmt,

dass wir derzeit

rund zehn Prozent

mehr umsetzen.

Die damit erzielten Roherträge

werden jedoch zum großen Teil

für die Umsetzung diverser Allgemeinverfügungen

verbraucht –

für Wachpersonal zur Zutrittsregelung,

für Schutzmaßnahmen

wie Masken und Plexiglasscheiben,

aber auch für die umfangreichen

Informationspflichten, welche die

Herstellung von Plakaten, Aufklebern

und Bannern erfordern. Ich

habe positiv wahrgenommen, dass

der Lebensmittelhandel und seine

Mitarbeiter verdiente Anerkennung

bekamen. Der Dank der

Kundschaft war quasi allgegenwärtig.

Aber auch wir haben uns

bei Mitarbeitern, Lieferanten und

Kunden bedankt. Ebenso positiv

Renaissance des Nahversorgers

pensieren können, zumal die Buchungen

unserer Gäste nur

schleppend in Gang kommen. Da

fällt auch die beschlossene Senkung

der Mehrwertsteuer im

Speisenverkauf, befristet bis 30.

Juni 2021, und die Senkung der

Mehrwertsteuer von 19% auf

16% beziehungsweise von 7% auf

5% nicht besonders ins Gewicht.

Jedenfalls solange wie der aktuell

verordnete Hygienekanon Gültigkeit

hat, Saunen und Schwimmbäder

in beiden Häusern nur eingeschränkt

zu benutzen sind,

und die Thüringer Weihnachtsmärkte

in diesem Jahr nicht öffnen

dürfen. So gesehen rechne

ich damit, dass wir erst im kommenden

Frühjahr und Sommer

wieder zu einem normalen Geschäft

zurückfinden werden. Es

sei denn, Thüringen geht weiterhin

mit der Lockerung der bestehenden

Hygiene-Regeln voran

und setzt verstärkt auf die Eigenverantwortung

der Unternehmer

und Gäste im Umgang mit dem

Virus.

ist zu bewerten, dass es ganz offensichtlich

eine Renaissance des

Nahversorgers gegeben hat. Trotzdem

müssen wir das explosionsartige

Wachstum des Online-Handels

zur Kenntnis nehmen.

Obwohl beim Online-Handel mit

Lebensmitteln noch immer kein

Geld verdient wird, konnte die Akzeptanz

deutlich gesteigert werden.

Und so hoffen wir, dass durch

die Reisezurückhaltung unserer

Kunden und vermehrten Urlaub in

Deutschland die aktuelle Umsatzund

Ertragssteigerung noch eine

Weile Bestand haben wird. Für die

Zeit »nach Corona« werden wir allerdings

mit Blick auf die Steigerung

der Kaufkraft unter den Bedingungen

einer zu erwartenden

Rezession neue Ideen brauchen.

Sigrid Hebestreit, Vorstandsvorsitzende der Konsumgenossenschaft Weimar eG

Online war hilfreich

Als am 16. März

von jetzt auf

gleich die Schließung

unserer 29

Kaufhäuser und

Filialen in Thüringen

und Sachsen

angeordnet

wurde, waren unsere Lager mit

modischer Frühjahrs- und Sommerware

prall gefüllt. In dieser

außergewöhnlich kritischen Situation

waren nicht alle Lieferanten

und Banken bereit, uns Zahlungsaufschub

bzw. Kredite zur notwendigen

Zwischenfinanzierung

zu gewähren. Glücklicherweise

hatten wir 2018 bereits begonnen,

unser Online-Geschäft aufzubauen

und 2019 im Verbund mit dem

Online-Händler Zalando drei Millionen

Euro Umsatz gemacht. Die

dabei gesammelten Erfahrungen

haben uns befähigt, im April trotz

Ralf Bade, Vorstandssprecher der Bürstenmann GmbH

geschlossener Geschäfte Online

860 000 Euro Umsatz zu erzielen.

Darauf werden wir weiter aufbauen

und Online einen Jahresumsatz

von fünf Millionen Euro

(50% des geplanten Jahresumsatzes)

anvisieren. Dazu werden

wir weitere Plattformen bei den

Onlinehändlern Amazon und

Otto sowie im eigenen Haus aufschalten.

Trotzdem ist es unmöglich,

die entstandenen Verluste –

30 bis 35% im Vergleich zum

Vorjahr – zu kompensieren. Wir

verbinden deshalb im Zuge der

Krisenbewältigung die Erwartung

an den Staat, die vom Shut-Down

erzeugten Verluste mitzutragen,

indem er die Kredite zur Zwischenfinanzierung

der Krise zum

Jahresende Eigenkapital schonend

in Zuschüsse umwandelt,

denn der Staat hat die Schließungen

angeordnet.

Zur Normalität zurückgekehrt

Mit geringen Einschränkungen

sind wir gut

durch die Corona-Krise

gekommen.

Dank dem

Umstand, dass

wir unsere Haushaltprodukte

deutschlandweit

über Discounter und Lebensmittelmärkte

vertreiben. Leichte Umsatzrückgänge

waren lediglich

durch die Schließungen von Bauund

Sonderposten-Märkten zu beklagen.

Kritischer entwickelte

sich dagegen die Lage in der Zahnbürsten-Fertigung.

In diesem Bereich

sind überwiegend Kollegen

aus Tschechien tätig. Sie kamen

zu Beginn des weltweiten Lock-

Down nicht über die Grenze, mit

der Folge, dass wir zeitweilig die

Produktion herunterfahren mussten.

Erst mit der später getroffenen

3+2-Reglung (drei Wochen

Bürstenmann, zwei Wochen

Quarantäne in Tschechien) konnte

der gordische Knoten zerschlagen

werden. Inzwischen reisen

unsere Tschechien-Kollegen täglich

wieder ungehindert ein und

aus. Seit Mitte Mai können wir in

der Zahnbürstenproduktion wieder

alle Schichten voll auslasten.

Im Vergleich mit Einzelunternehmen

genießt Bürstenmann als

Tochter der Zentralkonsum eG

den Vorteil, einer genossenschaftlich

organisierten Unternehmensgruppe

anzugehören, die zeitweilige

Verluste einer einzelnen

Tochter auszugleichen vermag.

WÜRDIGUNG

Ein herzliches »Dankeschön«

an Wilhelm Kaltenborn

Die Zentralkonsum

eG, wie sie sich heute

am Markt etabliert

hat, wurde maßgeblich

von Wilhelm Kaltenborn

mitgeprägt. Seit 1991, zunächst

als Abteilungsleiter, dann als

Büroleiter des Vorstandes des

Verbandes der Konsumgenossenschaften

der DDR (VdK),

begleitete er den Umstrukturierungs-

und Anpassungsprozess

an die Marktwirtschaft.

Im Dezember 1993 wurde er

in den Vorstand berufen und

war von 1996 bis 2002 Vorstandssprecher.

2002 wechselte

Wilhelm Kaltenborn in den

Aufsichtsrat und stand diesem

als Vorsitzender vor. Er begleitete

das Unternehmen sicher

durch wechselvolle Zeiten, wie

die Konsolidierungsphase nach

den Wendejahren, die Stabilisierung

und Neustrukturierungen

der frühen 2000er und die Finanzkrise

2008. Immer mit

Weitsicht, Klugheit und in engem

Schulterschluss mit seinen

Aufsichtsratskollegen ermutigte

er den Vorstand, umfangreich

in die Immobilien sowie

Hotel- und Industrietöchter zu

investieren, um diese zukunftssicher

aufzustellen. Ganz gleich

ob in besseren oder schlechteren

Zeiten, immer zeigte er

sich konstruktiv und ausgleichend

in der Diskussion und offen

für Neuerungen.

Gleichzeitig, wie nebenher, doch

mit unübertroffener Akribie

und unermüdlichem Forscherdrang,

veröffentlichte er eine

Reihe von Schriften, die von

den Akteuren der Genossenschaftswissenschaften

durchaus

kontrovers aufgenommen

wurden. Als bekennender Verfechter

des Genossenschaftswesens

nach Schulze-Delitzsch

setzt er sich für die Abschaffung

der Zwangsmitgliedschaft

in einem genossenschaftlichen

Prüfungsverband ein, ohne auf

die Pflichtprüfung verzichten

zu wollen. Mit diesem durchaus

streitbaren Thema hat er sich

nicht nur Freunde gemacht, jedoch

immer gern den offenen

Diskurs gesucht.

Ich bedaure, dass sich Wilhelm

Kaltenborn entschieden hat,

sein Aufsichtsratsmandat bei

der Zentralkonsum eG niederzulegen.

Ich habe ihn immer als

um- und weitsichtigen Kollegen

erlebt, das Wohl des Unternehmens

fest im Blick. Wir werden

ihn und seine Expertise sehr

vermissen. Wir wünschen ihm

für den endgültigen Rückzug ins

Privatleben alles Gute, vor allem

Gesundheit und dass er sich nun

seiner Familie und seinen Interessen

jenseits der Genossenschaften

mit viel Freude und neu

gewonnener Zeit widmen kann.

Sigrid Hebestreit,

Vorsitzende des Aufsichtsrates

Vorsitzende Sigrid Hebestreit mit ihren Aufsichtsratskollegen

Thomas Auerswald (li.) und Ulrich Heiler.

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