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Bericht 2011 als PDF - in der Berndorf AG

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BESTÄTIGUNGSVERMERK<br />

Wir haben den Konzernabschluss <strong>der</strong> <strong>Berndorf</strong> Aktien-<br />

gesellschaft, <strong>Berndorf</strong>, für das Geschäftsjahr vom 1.<br />

Jänner bis 31. Dezember <strong>2011</strong> geprüft. Die Aufstellung<br />

und <strong>der</strong> Inhalt dieses Konzernabschlusses sowie des<br />

Konzernlageberichtes <strong>in</strong> Übere<strong>in</strong>stimmung mit den<br />

österreichischen unternehmensrechtlichen Vorschriften<br />

liegen <strong>in</strong> <strong>der</strong> Verantwortung <strong>der</strong> gesetzlichen Vertreter<br />

<strong>der</strong> Gesellschaft. Unsere Verantwortung besteht <strong>in</strong> <strong>der</strong><br />

Abgabe e<strong>in</strong>es Prüfungsurteils zu diesem Konzernab-<br />

schluss auf <strong>der</strong> Grundlage unserer Prüfung und e<strong>in</strong>er<br />

Aussage, ob <strong>der</strong> Konzernlagebericht <strong>in</strong> E<strong>in</strong>klang mit<br />

dem Konzernabschluss steht.<br />

Wir haben unsere Prüfung unter Beachtung <strong>der</strong> <strong>in</strong><br />

Österreich geltenden gesetz- lichen Vorschriften und<br />

Grundsätze ordnungsgemäßer Abschlussprüfung<br />

durchgeführt. Diese Grundsätze erfor<strong>der</strong>n, die Prüfung<br />

so zu planen und durchzuführen, dass e<strong>in</strong> h<strong>in</strong>reichend<br />

sicheres Urteil darüber abgegeben werden kann, ob <strong>der</strong><br />

Konzernabschluss frei von wesentlichen Fehldarstel-<br />

lungen ist und e<strong>in</strong>e Aussage getroffen werden kann, ob<br />

<strong>der</strong> Konzernlagebericht mit dem Konzernabschluss <strong>in</strong><br />

E<strong>in</strong>klang steht. Bei <strong>der</strong> Festlegung <strong>der</strong> Prüfungshand-<br />

lungen werden die Kenntnisse über die Geschäftstätig-<br />

keit und über das wirtschaftliche und rechtliche Um-<br />

feld des Konzerns sowie die Erwartungen über mögliche<br />

Fehler berücksichtigt.<br />

Im Rahmen <strong>der</strong> Prüfung werden die Nachweise für<br />

Beträge und sonstige Angaben im Konzernabschluss<br />

überwiegend auf Basis von Stichproben beurteilt. Die<br />

Prüfung umfasst ferner die Beurteilung <strong>der</strong> ange-<br />

wandten Rechnungslegungsgrundsätze und <strong>der</strong> von den<br />

gesetzlichen Vertretern vorgenommenen wesentlichen<br />

Schätzungen sowie e<strong>in</strong>e Würdigung <strong>der</strong> Gesamtaussage<br />

des Konzernabschlusses. Wir s<strong>in</strong>d <strong>der</strong> Auffassung, dass<br />

unsere Prüfung e<strong>in</strong>e h<strong>in</strong>reichend sichere Grundlage für<br />

unser Prüfungsurteil darstellt.<br />

Unsere Prüfung hat zu ke<strong>in</strong>en E<strong>in</strong>wendungen geführt.<br />

Aufgrund <strong>der</strong> bei <strong>der</strong> Prüfung gewonnenen Erkenntnisse<br />

entspricht <strong>der</strong> Konzernabschluss <strong>der</strong> <strong>Berndorf</strong> Aktien-<br />

gesellschaft nach unserer Beurteilung den gesetzlichen<br />

Vorschriften und vermittelt e<strong>in</strong> möglichst getreues Bild<br />

<strong>der</strong> Vermögens- und F<strong>in</strong>anzlage des Konzerns zum 31.<br />

Dezember <strong>2011</strong> sowie <strong>der</strong> Ertragslage und <strong>der</strong> Zah-<br />

lungsströme des Konzerns für das Geschäftsjahr vom<br />

1. Jänner bis 31. Dezember <strong>2011</strong> <strong>in</strong> Übere<strong>in</strong>stimmung<br />

mit den österreichischen Grundsätzen ordnungsmäßiger<br />

Buchführung. Der Konzernlagebericht steht <strong>in</strong> E<strong>in</strong>klang<br />

mit dem Konzernabschluss.<br />

Wien, März 2012<br />

Deloitte Wirtschaftsprüfungs GmbH<br />

Michael Heller<br />

Gudrun Dorner<br />

Wirtschaftsprüfer<br />

Bei Veröffentlichung o<strong>der</strong> Weitergabe des Jahresabschlusses <strong>in</strong> e<strong>in</strong>er<br />

von <strong>der</strong> bestätigten Fassung abweichenden Form bedarf es zuvor<br />

unserer erneuten Stellungnahme, sofern hierbei unser Bestätigungsvermerk<br />

zitiert o<strong>der</strong> auf unsere Prüfung h<strong>in</strong>gewiesen wird.

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