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2. Allgemeine steuerliche Aspekte der Einfuhr von Waren

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<strong>2.</strong> <strong>Allgemeine</strong> <strong>steuerliche</strong> <strong>Aspekte</strong> <strong>der</strong> <strong>Einfuhr</strong> <strong>von</strong> <strong>Waren</strong><br />

II – <strong>Einfuhr</strong>steuer<br />

(imposto de importação)<br />

Bemessungsgrundlage Steuersatz Bemerkungen<br />

Zollwert<br />

(FOB + Fracht + Versicherung)<br />

PlasBkrohr-­‐<br />

leitungen<br />

0 – 70%<br />

Beispiele:<br />

16% 14%<br />

Ex-­‐tarifario<br />

-­‐ Bund hat die Steuerhoheit<br />

-­‐ <strong>Einfuhr</strong>steuern sind Kosten für Unternehmer<br />

No-­‐Break PKW -­‐ Steuersatz variiert nach Produktart<br />

35%<br />

Airbag (komplet) System für Airbag Beutel für Airbag<br />

18% 2% 2%<br />

-­‐ SteuerbegünsBgungen:<br />

• Ex-­‐Tarifario – Anlagegüter und IT-­‐Ausrüstungen,<br />

die in Brasilien nicht produziert werden<br />

(Steuersatz <strong>von</strong> ca. 14% wird auf 2% reduziert)<br />

• ZFM – Importe <strong>der</strong> Industrie (RedukBon kann<br />

88% erreichen)

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