VI. Verfahrensbevollmächtigung und Beauftragung - SAM
VI. Verfahrensbevollmächtigung und Beauftragung - SAM
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Praxisleitfaden<br />
Sonderabfall<br />
Wegweiser durch die Rechtsvorschriften<br />
in RheinlandPfalz<br />
Teil <strong>VI</strong><br />
<strong>Verfahrensbevollmächtigung</strong><br />
<strong>und</strong> <strong>Beauftragung</strong><br />
<strong>VI</strong>.1. <strong>Verfahrensbevollmächtigung</strong> 2<br />
<strong>VI</strong>.2. <strong>Beauftragung</strong> 2<br />
<strong>VI</strong>.2.a) Fallkonstellationen der <strong>Beauftragung</strong> 3<br />
<strong>VI</strong>.2.a) aa) Beauftragter ist zugleich Betreiber der Entsorgungsanlage 3<br />
<strong>VI</strong>.2.a) bb) Beauftragter ist nicht Betreiber der Entsorgungsanlage 3<br />
<strong>VI</strong>.2.b) Anforderungen an die Rechnung des Beauftragten 3<br />
Ansprechpartner 6
<strong>Verfahrensbevollmächtigung</strong><br />
<strong>Beauftragung</strong><br />
Fallkonstellationen<br />
der <strong>Beauftragung</strong><br />
Anforderungen an<br />
die Rechnung des<br />
Beauftragten<br />
<strong>VI</strong>-2<br />
Praxisleitfaden Sonderabfall<br />
Ein Hinweis an unsere Leserinnen <strong>und</strong> Leser:<br />
Fachbegriffe finden Sie in Teil IX „Glossar“ erläutert. Gesetze <strong>und</strong><br />
Verordnungen sind in Teil <strong>VI</strong>II „Rechtsgr<strong>und</strong>lagen“ gelistet.<br />
<strong>VI</strong>. <strong>Verfahrensbevollmächtigung</strong> <strong>und</strong> <strong>Beauftragung</strong><br />
Abfallerzeuger können sich durch die Erteilung einer<br />
<strong>Verfahrensbevollmächtigung</strong> <strong>und</strong> <strong>Beauftragung</strong> im Nachweis-<br />
<strong>und</strong> Andienungsverfahren sowie bei der Abrechnung<br />
der <strong>SAM</strong>-Gebühr vertreten lassen. <strong>Verfahrensbevollmächtigung</strong><br />
<strong>und</strong> <strong>Beauftragung</strong> können einzelnen <strong>und</strong> unterschiedlichen<br />
Personen oder Unternehmen erteilt werden.<br />
<strong>VI</strong>.1. <strong>Verfahrensbevollmächtigung</strong><br />
Mit der <strong>Verfahrensbevollmächtigung</strong> kann der Abfallerzeuger<br />
die verwaltungsseitige Abwicklung der Andienung<br />
<strong>und</strong> die Antragsstellung im Entsorgungsnachweisverfahren<br />
– kurz: den „Papierkram“– einem Dritten übertragen. Dieser<br />
ist dann an Stelle des Abfallerzeugers Ansprechpartner<br />
der <strong>SAM</strong> in allen Fragen, die das Nachweis- <strong>und</strong> Andienungsverfahren<br />
betreffen. Ihm gegenüber werden auch<br />
entsprechende Bescheide der <strong>SAM</strong> bekannt gegeben.<br />
Verfahrensbevollmächtigter darf nur sein, wer zur Besorgung<br />
fremder Rechtsangelegenheiten befugt ist. Dies sind<br />
• zugelassene Anwälte oder Rechtslehrer an deutschen<br />
Hochschulen,<br />
• kaufmännische oder sonstige gewerbliche Unternehmer,<br />
– die die Besorgung fremder Rechtsangelegenheiten<br />
nicht geschäftsmäßig, sondern nur aus Gefälligkeit<br />
oder nur in Einzelfällen <strong>und</strong> nicht mit Wiederholungsabsicht<br />
vornehmen oder<br />
– die für ihre K<strong>und</strong>en Rechtsangelegenheiten erledigen,<br />
die mit einem Hauptgeschäft des vom<br />
Verfahrensbevollmächtigten ausgeübten Gewerbebetriebes<br />
unmittelbar zusammenhängen (Art. I<br />
§ 5 Nr. 1 Rechtsberatungsgesetz); Bsp. Betreiber<br />
einer Entsorgungsanlage oder Vermittlungsmakler<br />
nach § 50 KrW-/AbfG.<br />
Die <strong>Verfahrensbevollmächtigung</strong> richtet sich nach § 14 des<br />
Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVfG).<br />
Mit dem „Ergänzendes Formblatt <strong>Verfahrensbevollmächtigung</strong>“<br />
(siehe Seite <strong>VI</strong>-5) kann der Abfallerzeuger der <strong>SAM</strong><br />
seinen Verfahrensbevollmächtigten bekannt geben. Das<br />
Datenblatt kann von der Internetseite der <strong>SAM</strong> heruntergeladen<br />
werden (www.sam-rpl.de/pdf/formblatt_bevoll.pdf).<br />
Die <strong>Verfahrensbevollmächtigung</strong> erfolgt unter Ziffer 2 des<br />
Datenblattes.<br />
Bitte beachten: Pro Entsorgungsnachweis ist ein separates<br />
Datenblatt auszufüllen.<br />
Stand: April 2007<br />
<strong>VI</strong>.2. <strong>Beauftragung</strong><br />
Mit der <strong>Beauftragung</strong> kann der Abfallerzeuger die Abrechnung<br />
der <strong>SAM</strong>-Gebühr einem Dritten übertragen.<br />
Der Beauftragte erhält dann regelmäßig anstelle des Abfallerzeugers<br />
den Kostenfestsetzungsbescheid der <strong>SAM</strong>.<br />
Durch Unterschrift verpflichtet sich der Beauftragte, die<br />
anfallenden Gebühren an die <strong>SAM</strong> zu zahlen.<br />
Eine <strong>Beauftragung</strong> ist sinnvoll,<br />
• wenn der Abfallerzeuger nur eine Rechnung wünscht,<br />
die alle Kosten der Entsorgung enthält <strong>und</strong> hinreichend<br />
transparent ist. Ohne <strong>Beauftragung</strong> erhält er vom Entsorger<br />
eine Entsorgungsrechnung, von der <strong>SAM</strong> einen<br />
Kostenfestsetzungsbescheid <strong>und</strong> gegebenenfalls von<br />
anderen Beteiligten weitere Rechnungen, z.B. vom<br />
Makler, Ingenieurbüro, Beförderer etc.<br />
• wenn Beförderer, Entsorger, Makler oder Ingenieurbüros<br />
Komplett- bzw. Pauschalangebote abgeben<br />
möchten, die alle Kosten der Entsorgung inkl. der<br />
<strong>SAM</strong>-Gebühr enthalten.<br />
Bei der <strong>Beauftragung</strong> haften Abfallerzeuger <strong>und</strong> Beauftragter<br />
gesamtschuldnerisch für die <strong>SAM</strong>-Gebühr (§ 13 Abs. 2<br />
Landesgebührengesetz). Sofern der Beauftragte die <strong>SAM</strong>-<br />
Gebühren nicht entrichtet, kann die <strong>SAM</strong> entscheiden, wen<br />
sie für die Zahlung vorrangig in Anspruch nimmt. Kommt<br />
der „In-Anspruch-Genommene“ seiner Zahlungspflicht<br />
nicht nach, kann die <strong>SAM</strong> die Gebühr dem jeweils anderen<br />
Kostenschuldner erneut in Rechnung stellen. Erhebt die<br />
<strong>SAM</strong> beispielsweise die Gebühr zunächst beim Beauftragten<br />
<strong>und</strong> wird dieser anschließend zahlungsunfähig,<br />
so ist die <strong>SAM</strong> aufgr<strong>und</strong> der Gesamtschuldnerhaftung<br />
berechtigt, die Gebühr nunmehr beim Abfallerzeuger<br />
geltend zu machen. Hat der Abfallerzeuger den jeweiligen<br />
Betrag zuvor bereits an den Beauftragten bezahlt, muss er<br />
ihn von diesem zurückfordern.<br />
Die <strong>SAM</strong> erhebt die <strong>SAM</strong>-Gebühr nicht beim Beauftragten,<br />
sondern beim Abfallerzeuger,<br />
• wenn nicht sichergestellt ist, dass der Abfallerzeuger<br />
vom Beauftragten nur eine Rechnung erhält <strong>und</strong> diese<br />
zumindest hinsichtlich der <strong>SAM</strong>-Gebühr hinreichend<br />
transparent ist (siehe hierzu Kapitel <strong>VI</strong>.2.a) <strong>und</strong><br />
<strong>VI</strong>.2.b), Seiten <strong>VI</strong>-3ff.) oder<br />
• wenn bei einer Abrechnung über den Beauftragten die<br />
konkrete Gefahr wirtschaftlicher Nachteile für den<br />
Abfallerzeuger oder die <strong>SAM</strong> besteht (z.B. weil zu
efürchten ist, dass der Beauftragte durch eine unge-<br />
rechtfertigte „Gebührenerhöhung“ gegenüber dem<br />
Abfallerzeuger wirtschaftliche Vorteile zu erlangen<br />
sucht) oder<br />
• wenn durch die Inanspruchnahme des Beauftragten das<br />
Abrechnungsverfahren zu Lasten des Abfallerzeugers<br />
oder der <strong>SAM</strong> unnötig verkompliziert würde.<br />
Mit dem „Ergänzendes Formblatt <strong>Verfahrensbevollmächtigung</strong>“<br />
(siehe S. <strong>VI</strong>-5) kann der Abfallerzeuger der <strong>SAM</strong><br />
seinen Beauftragten bekannt geben. Das Datenblatt kann<br />
auf der Website der <strong>SAM</strong> heruntergeladen werden (www.<br />
sam-rlp.de/sam-publikationen.html (Formulare). Die <strong>Beauftragung</strong><br />
erfolgt unter Ziffer 3 des Datenblattes. Darin<br />
Abfallerzeuger<br />
verpflichtet sich der Beauftragte, dem Abfallerzeuger die<br />
<strong>SAM</strong>-Gebühr ohne Aufschlag weiterzuberechnen. Wird<br />
bei der Vorabfakturierung (siehe hierzu auch Kapitel<br />
<strong>VI</strong>.2.a) aa) „Beauftragter ist zugleich Betreiber der Ent-<br />
sorgungsanlage“ <strong>und</strong> <strong>VI</strong>.2.a) bb) „Beauftragter ist nicht<br />
Betreiber der Entsorgungsanlage“, Seiten <strong>VI</strong>-3f.) eine<br />
höhere <strong>SAM</strong>-Gebühr ausgewiesen, als von der <strong>SAM</strong> später<br />
festgesetzt wird, hat eine Gutschrift zu erfolgen.<br />
Bitte beachten: pro Entsorgungsnachweis ist ein separates<br />
Datenblatt auszufüllen.<br />
� Rechnung des Beauftragten<br />
mit Entsorgungskosten <strong>und</strong> vor-<br />
aussichtlicher <strong>SAM</strong>-Gebühr<br />
<strong>VI</strong>.2.a) Fallkonstellationen der <strong>Beauftragung</strong><br />
Nur in den nachfolgenden Fällen ist sichergestellt, dass<br />
der Abfallerzeuger eine Rechnung erhält.<br />
<strong>VI</strong>.2.a) aa) Beauftragter ist zugleich Betreiber<br />
der Entsorgungsanlage (siehe Abb. 1)<br />
� Der Entsorger stellt eine Rechnung inkl. voraussichtlicher<br />
<strong>SAM</strong>-Gebühr an den Erzeuger. In dieser<br />
Rechnung müssen die gebührenpflichtigen Kostenpositionen<br />
gesondert ausgewiesen werden (siehe hierzu<br />
Praxisleitfaden Sonderabfall<br />
auch Teil V „Abrechnungsverfahren zur Erhebung der<br />
<strong>SAM</strong>-Gebühr“).<br />
� Der Entsorger sendet eine Kopie dieser Rechung an<br />
die <strong>SAM</strong>.<br />
� Die <strong>SAM</strong> erhebt die <strong>SAM</strong>-Gebühr beim Beauftragten<br />
(Anlagenbetreiber).<br />
<strong>VI</strong>.2.a) bb) Beauftragter ist nicht Betreiber der<br />
Entsorgungsanlage (siehe Abb.2 u. ,<br />
Seite <strong>VI</strong>-4)<br />
� Der Entsorger stellt eine Rechnung an den Beauftragten.<br />
In dieser Rechnung müssen die gebührenpflichtigen<br />
Kostenpositionen gesondert ausgewiesen werden<br />
� Kostenfestsetzungsbescheid<br />
(siehe hierzu auch Teil V „Abrechnungsverfahren zur<br />
Erhebung der <strong>SAM</strong>-Gebühr“).<br />
� Der Entsorger sendet eine Kopie dieser Rechung an<br />
die <strong>SAM</strong>.<br />
� Die <strong>SAM</strong> erhebt die <strong>SAM</strong>-Gebühr beim Beauftrag-<br />
ten.<br />
Abfallentsorger<br />
<strong>und</strong> Beauftragter<br />
� Kopie der Entsorgungsrechnung/<br />
Ausweisung der<br />
Entsorgungskosten<br />
� Der Beauftragte fakturiert in einer Rechnung an den<br />
Erzeuger (Vorabfakturierung inkl. voraussichtlicher<br />
<strong>SAM</strong>-Gebühr möglich; siehe Fall 2/Abb.3).<br />
Es ist zu beachten, dass in diesen Fällen die Entsorgungskosten<br />
mit dem Beauftragten abzurechnen sind. Als die<br />
„für den Abfallbesitzer ausgestellte Kostenrechnung“<br />
gemäß § 8 Abs. 8 Satz 2 LAbfWG ist dann die Rechnung<br />
des Entsorgers an den Beauftragten anzusehen.<br />
<strong>VI</strong>.2.b) Anforderungen an die Rechnung des<br />
Beauftragten<br />
Abbildung 1<br />
Nur bei den folgenden drei Alternativen ist eine hinreichende<br />
Transparenz der Rechnung des Beauftragten<br />
an den Abfallerzeuger in Bezug auf die abzurechnende<br />
<strong>SAM</strong>-Gebühr gewährleistet.<br />
<strong>Verfahrensbevollmächtigung</strong> <strong>und</strong> <strong>Beauftragung</strong> <strong>VI</strong>
<strong>VI</strong>-4<br />
Praxisleitfaden Sonderabfall<br />
• Der Kostenfestsetzungsbescheid der <strong>SAM</strong> muss der<br />
Rechnung im Original oder in Kopie beigefügt sein.<br />
Die Rechnung muss außerdem folgende Position enthalten:<br />
oder<br />
<strong>SAM</strong>-Gebühr lt. Anlage xxx €<br />
<strong>SAM</strong>-Gebühr lt. Kostenfestsetzungsbescheid<br />
Nr. yyy<br />
• Der Kostenfestsetzungsbescheid muss der Rechnung<br />
nicht beigefügt sein. Die Rechnung hat jedoch folgende<br />
Positionen zu enthalten:<br />
– <strong>SAM</strong>-Gebührensatz <strong>und</strong> die<br />
– <strong>SAM</strong>-Gebühr in Euro.<br />
• Der Kostenfestsetzungsbescheid muss der Rechnung<br />
nicht beigefügt sein. Die Rechnung muss jedoch folgenden<br />
Zusatz enthalten: „In diesem Betrag ist die<br />
<strong>SAM</strong>-Gebühr enthalten. Auf Wunsch des Abfaller-<br />
Stand: April 2007<br />
Abfallerzeuger Abfallentsorger<br />
� Rechnung des Beauftragten mit<br />
Entsorgungskosten <strong>und</strong> <strong>SAM</strong>-<br />
Gebühr<br />
Beauftragter<br />
� Entsorgungsrechnung<br />
� Kostenfestsetzungsbescheid<br />
Fall 1:<br />
komplette Abrechnung über den Beauftragten mit zeitlich verzögerter Weiterberechnung<br />
Abbildung 2<br />
� Kopie der Entsorgungsrechnung<br />
zeugers wird diesem von dem Beauftragten oder der<br />
<strong>SAM</strong> die Gebührenhöhe sowie der Gebührensatz mitgeteilt<br />
oder der Kostenfestsetzungsbescheid vorgelegt.“<br />
Mit den oben beschriebenen Verfahren ist auch die Abrechnung<br />
eines Komplettpreises zwischen Beauftragtem<br />
<strong>und</strong> Erzeuger möglich (z.B. Gesamtkosten 2000 €, darin<br />
enthalten sind 3 % <strong>SAM</strong>-Gebühr = 60 €).<br />
Hier sind nur die standardisierten Modalitäten wiedergegeben.<br />
Mögliche Abweichungen in Sonderfällen sind mit<br />
der <strong>SAM</strong> zu erörtern. Der aktuelle Gebührensatz ist auf<br />
der Website der <strong>SAM</strong> zu ersehen (www.sam-rlp.de/<br />
gebuehren.html).<br />
Abfallerzeuger Abfallentsorger<br />
� Rechnung des Beauftragten mit<br />
Entsorgungskosten <strong>und</strong> voraussichtlicher<br />
<strong>SAM</strong>-Gebühr<br />
Beauftragter<br />
� Entsorgungsrechnung<br />
� Kostenfestsetzungsbescheid<br />
Abbildung<br />
� Kopie der Entsorgungsrechnung<br />
Fall 2:<br />
komplette Abrechnung über den Beauftragten mit Vorabfakturierung der voraussichtlichen <strong>SAM</strong>-Gebühr
Praxisleitfaden Sonderabfall<br />
Das Datenblatt „Ergänzendes Formblatt <strong>Verfahrensbevollmächtigung</strong>“ kann von der Website der <strong>SAM</strong> heruntergeladen<br />
werden: www.sam-rlp.de/sam-publikationen.html (Formulare)<br />
Ergänzendes Formblatt <strong>Verfahrensbevollmächtigung</strong><br />
(Sammel)Entsorgungsnachweis Nr. (sofern bereits vergeben) Abfallschlüssel (immer auszufüllen)<br />
Ergänzendes Formblatt (soweit Andienungspflicht besteht, zugleich Antrag auf Zuweisung)<br />
1. Angaben zum Abfallerzeuger / -besitzer Erzeuger-Nummer<br />
Firma / Körperschaft<br />
1.1 |<br />
Straße Hausnummer<br />
1.2 |<br />
Postleitzahl Ort<br />
1.3 |<br />
Ansprechpartner für das elektronische Nachweisverfahren Telefon<br />
1.4 |<br />
Elektronischer Empfangszugang<br />
1.5 |<br />
Anfallstelle (falls von 1.2/1.3 abweichend) Hausnummer<br />
1.6 |<br />
Postleitzahl Ort<br />
1.7 |<br />
Sonstiges (z.B. Menge, Laufzeit)<br />
1.8 |<br />
Durch seine Unterschrift (gilt nur wenn Nr. 2. bzw. Nr. 3. vollständig ausgefüllt sind)<br />
• bevollmächtigt der Abfallerzeuger / -besitzer die unter Nr. 2 genannte Firma / Körperschaft zur Abgabe <strong>und</strong> Entgegennahme aller<br />
Erklärungen im Rahmen des Nachweis- <strong>und</strong>/oder Andienungsverfahrens (§ 14 VwVfG);<br />
• beauftragt der Abfallerzeuger / -besitzer die unter Nr. 3 genannte Firma / Körperschaft mit der Bezahlung der anfallenden Entgelte bzw.<br />
Gebühren <strong>und</strong> Auslagen (Kosten) <strong>und</strong> nimmt zur Kenntnis, dass er weiterhin – insbesondere für den Fall der Nichtzahlung durch den<br />
Beauftragten – als Gesamtschuldner für die Kosten haftet.<br />
Die Vollmacht unter Nr. 2. ist auf die Abgabe der Verantwortlichen Erklärung (§ 3 Abs.4 NachwV) beschränkt (siehe Formblatt DEN).<br />
Datum (Tag/Monat/Jahr) Rechtsverbindliche Unterschrift des Abfallerzeugers / -besitzer<br />
1.9 |<br />
2. Angaben zum Bevollmächtigten (nur auszufüllen bei Bevollmächtigung)<br />
Firma / Körperschaft<br />
2.1 |<br />
Straße Hausnummer<br />
2.2 |<br />
Postleitzahl Ort<br />
2.3 |<br />
2.4<br />
Ansprechpartner für das elektronische Nachweisverfahren Telefon<br />
2.4 |<br />
Elektronischer Empfangszugang<br />
2.5 |<br />
Hiermit erklären wir, dass wir mit der Bevollmächtigung durch den Abfallerzeuger / -besitzer einverstanden sind.<br />
Datum (Tag/Monat/Jahr) Rechtsverbindliche Unterschrift des Bevollmächtigten<br />
2.6 |<br />
3. Angaben zum Beauftragten (nur auszufüllen bei <strong>Beauftragung</strong> zum Rechnungsempfang)<br />
Firma / Körperschaft<br />
3.1 |<br />
Straße Hausnummer<br />
3.2 |<br />
Postleitzahl Ort<br />
3.3 |<br />
Ansprechpartner für die elektronischen Rechnungen Telefon<br />
3.4 |<br />
Elektronischer Empfangszugang<br />
3.5 |<br />
Hiermit übernehmen wir als Beauftragte die von der zuständigen Behörde / Zentralen Stelle zu erhebenden Kosten. Wir verpflichten uns, die<br />
uns berechneten Kosten ohne Aufschlag an den Abfallerzeuger / -besitzer weiter zu berechnen.<br />
Datum (Tag/Monat/Jahr) Rechtsverbindliche Unterschrift des Beauftragten<br />
3.6 |<br />
<strong>Verfahrensbevollmächtigung</strong> <strong>und</strong> <strong>Beauftragung</strong> <strong>VI</strong>-
<strong>VI</strong>-6<br />
Praxisleitfaden Sonderabfall<br />
Geschäftsführung<br />
Stand: April 2007<br />
Ansprechpartner<br />
Dr. Rainer Meffert rainer.meffert@sam-rlp.de 0 61 31/9 82 98 – 10<br />
Doris Koppenhöfer (Sekretariat) doris.koppenhoefer@sam-rlp.de 0 61 31/9 82 98 – 12<br />
Hans-Joachim Schulz-Ellermann schulz-ellermann@sam-rlp.de 0 61 31/9 82 98 – 30<br />
Nicole Sperber (Sekretariat) nicole.sperber@sam-rlp.de 0 61 31/9 82 98 – 32<br />
Prokurist/Justitiariat<br />
Dr. Olaf Kropp olaf.kropp@sam-rlp.de 0 61 31/9 82 98 – 46<br />
Zentralsekretariat<br />
Jutta Mehler jutta.mehler@sam-rlp.de 0 61 31/9 82 98 – 0<br />
Vorabkontrolle/Entsorgungsanfragen<br />
Frank Koser frank.koser@sam-rlp.de 0 61 31/9 82 98 – 58<br />
Dr. Ralph Dörrenbächer ralph.doerrenbaecher@sam-rlp.de 0 61 31/9 82 98 – 59<br />
Notifizierung/Grenzüberschreitende Abfallverbringung<br />
Elke Dinges elke.dinges@sam-rlp.de 0 61 31/9 82 98 – 60<br />
Verbleibskontrolle/Qualitatives Controlling<br />
Dr. Dirk Maak dirk.maak@sam-rlp.de 0 61 31/9 82 98 – 20<br />
Wolfgang Märker wolfgang.maerker@sam-rlp.de 0 61 31/9 82 98 – 28<br />
Vergabe von Betriebsnummern/Transportbegleitscheine<br />
Ulrike Sengheiser-Riechardt ulrike.sengheiser-riechardt@sam-rlp.de 0 61 31/9 82 98 – 82<br />
Abrechnung/Gebührenerhebung<br />
Bernhard Gerhard bernhard.gerhard@sam-rlp.de 0 61 31/9 82 98 – 40<br />
Horst Schenk horst.schenk@sam-rlp.de 0 61 31/9 82 98 – 76<br />
Vermeidung, Verminderung, Verwertung/PIUS<br />
Robert Weicht robert.weicht@sam-rlp.de 0 61 31/9 82 98 – 16<br />
Öffentlichkeitsarbeit/Seminare<br />
Nadja Anthes-Ploch nadja.anthes-ploch@sam-rlp.de 0 61 31/9 82 98 – 14<br />
Organisation/DV<br />
Alfons Tewes alfons.tewes@sam-rlp.de 0 61 31/9 82 98 – 72<br />
Arno Schlepper arno.schlepper@sam-rlp.de 0 61 31/9 82 98 – 70<br />
Eric Apfel (Landes-ASYS-Betreuer LAB) eric.apfel@sam-rlp.de 0 61 31/9 82 98 – 71<br />
Qualitäts-/Umweltmanagement<br />
Dr. Dirk Maak dirk.maak@sam-rlp.de 0 61 31/9 82 98 – 20<br />
Horst Schenk horst.schenk@sam-rlp.de 0 61 31/9 82 98 – 76