22.12.2012 Aufrufe

VI. Verfahrensbevollmächtigung und Beauftragung - SAM

VI. Verfahrensbevollmächtigung und Beauftragung - SAM

VI. Verfahrensbevollmächtigung und Beauftragung - SAM

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

Praxisleitfaden<br />

Sonderabfall<br />

Wegweiser durch die Rechtsvorschriften<br />

in Rheinland­Pfalz<br />

Teil <strong>VI</strong><br />

<strong>Verfahrensbevollmächtigung</strong><br />

<strong>und</strong> <strong>Beauftragung</strong><br />

<strong>VI</strong>.1. <strong>Verfahrensbevollmächtigung</strong> 2<br />

<strong>VI</strong>.2. <strong>Beauftragung</strong> 2<br />

<strong>VI</strong>.2.a) Fallkonstellationen der <strong>Beauftragung</strong> 3<br />

<strong>VI</strong>.2.a) aa) Beauftragter ist zugleich Betreiber der Entsorgungsanlage 3<br />

<strong>VI</strong>.2.a) bb) Beauftragter ist nicht Betreiber der Entsorgungsanlage 3<br />

<strong>VI</strong>.2.b) Anforderungen an die Rechnung des Beauftragten 3<br />

Ansprechpartner 6


<strong>Verfahrensbevollmächtigung</strong><br />

<strong>Beauftragung</strong><br />

Fallkonstellationen<br />

der <strong>Beauftragung</strong><br />

Anforderungen an<br />

die Rechnung des<br />

Beauftragten<br />

<strong>VI</strong>-2<br />

Praxisleitfaden Sonderabfall<br />

Ein Hinweis an unsere Leserinnen <strong>und</strong> Leser:<br />

Fachbegriffe finden Sie in Teil IX „Glossar“ erläutert. Gesetze <strong>und</strong><br />

Verordnungen sind in Teil <strong>VI</strong>II „Rechtsgr<strong>und</strong>lagen“ gelistet.<br />

<strong>VI</strong>. <strong>Verfahrensbevollmächtigung</strong> <strong>und</strong> <strong>Beauftragung</strong><br />

Abfallerzeuger können sich durch die Erteilung einer<br />

<strong>Verfahrensbevollmächtigung</strong> <strong>und</strong> <strong>Beauftragung</strong> im Nachweis-<br />

<strong>und</strong> Andienungsverfahren sowie bei der Abrechnung<br />

der <strong>SAM</strong>-Gebühr vertreten lassen. <strong>Verfahrensbevollmächtigung</strong><br />

<strong>und</strong> <strong>Beauftragung</strong> können einzelnen <strong>und</strong> unterschiedlichen<br />

Personen oder Unternehmen erteilt werden.<br />

<strong>VI</strong>.1. <strong>Verfahrensbevollmächtigung</strong><br />

Mit der <strong>Verfahrensbevollmächtigung</strong> kann der Abfallerzeuger<br />

die verwaltungsseitige Abwicklung der Andienung<br />

<strong>und</strong> die Antragsstellung im Entsorgungsnachweisverfahren<br />

– kurz: den „Papierkram“– einem Dritten übertragen. Dieser<br />

ist dann an Stelle des Abfallerzeugers Ansprechpartner<br />

der <strong>SAM</strong> in allen Fragen, die das Nachweis- <strong>und</strong> Andienungsverfahren<br />

betreffen. Ihm gegenüber werden auch<br />

entsprechende Bescheide der <strong>SAM</strong> bekannt gegeben.<br />

Verfahrensbevollmächtigter darf nur sein, wer zur Besorgung<br />

fremder Rechtsangelegenheiten befugt ist. Dies sind<br />

• zugelassene Anwälte oder Rechtslehrer an deutschen<br />

Hochschulen,<br />

• kaufmännische oder sonstige gewerbliche Unternehmer,<br />

– die die Besorgung fremder Rechtsangelegenheiten<br />

nicht geschäftsmäßig, sondern nur aus Gefälligkeit<br />

oder nur in Einzelfällen <strong>und</strong> nicht mit Wiederholungsabsicht<br />

vornehmen oder<br />

– die für ihre K<strong>und</strong>en Rechtsangelegenheiten erledigen,<br />

die mit einem Hauptgeschäft des vom<br />

Verfahrensbevollmächtigten ausgeübten Gewerbebetriebes<br />

unmittelbar zusammenhängen (Art. I<br />

§ 5 Nr. 1 Rechtsberatungsgesetz); Bsp. Betreiber<br />

einer Entsorgungsanlage oder Vermittlungsmakler<br />

nach § 50 KrW-/AbfG.<br />

Die <strong>Verfahrensbevollmächtigung</strong> richtet sich nach § 14 des<br />

Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVfG).<br />

Mit dem „Ergänzendes Formblatt <strong>Verfahrensbevollmächtigung</strong>“<br />

(siehe Seite <strong>VI</strong>-5) kann der Abfallerzeuger der <strong>SAM</strong><br />

seinen Verfahrensbevollmächtigten bekannt geben. Das<br />

Datenblatt kann von der Internetseite der <strong>SAM</strong> heruntergeladen<br />

werden (www.sam-rpl.de/pdf/formblatt_bevoll.pdf).<br />

Die <strong>Verfahrensbevollmächtigung</strong> erfolgt unter Ziffer 2 des<br />

Datenblattes.<br />

Bitte beachten: Pro Entsorgungsnachweis ist ein separates<br />

Datenblatt auszufüllen.<br />

Stand: April 2007<br />

<strong>VI</strong>.2. <strong>Beauftragung</strong><br />

Mit der <strong>Beauftragung</strong> kann der Abfallerzeuger die Abrechnung<br />

der <strong>SAM</strong>-Gebühr einem Dritten übertragen.<br />

Der Beauftragte erhält dann regelmäßig anstelle des Abfallerzeugers<br />

den Kostenfestsetzungsbescheid der <strong>SAM</strong>.<br />

Durch Unterschrift verpflichtet sich der Beauftragte, die<br />

anfallenden Gebühren an die <strong>SAM</strong> zu zahlen.<br />

Eine <strong>Beauftragung</strong> ist sinnvoll,<br />

• wenn der Abfallerzeuger nur eine Rechnung wünscht,<br />

die alle Kosten der Entsorgung enthält <strong>und</strong> hinreichend<br />

transparent ist. Ohne <strong>Beauftragung</strong> erhält er vom Entsorger<br />

eine Entsorgungsrechnung, von der <strong>SAM</strong> einen<br />

Kostenfestsetzungsbescheid <strong>und</strong> gegebenenfalls von<br />

anderen Beteiligten weitere Rechnungen, z.B. vom<br />

Makler, Ingenieurbüro, Beförderer etc.<br />

• wenn Beförderer, Entsorger, Makler oder Ingenieurbüros<br />

Komplett- bzw. Pauschalangebote abgeben<br />

möchten, die alle Kosten der Entsorgung inkl. der<br />

<strong>SAM</strong>-Gebühr enthalten.<br />

Bei der <strong>Beauftragung</strong> haften Abfallerzeuger <strong>und</strong> Beauftragter<br />

gesamtschuldnerisch für die <strong>SAM</strong>-Gebühr (§ 13 Abs. 2<br />

Landesgebührengesetz). Sofern der Beauftragte die <strong>SAM</strong>-<br />

Gebühren nicht entrichtet, kann die <strong>SAM</strong> entscheiden, wen<br />

sie für die Zahlung vorrangig in Anspruch nimmt. Kommt<br />

der „In-Anspruch-Genommene“ seiner Zahlungspflicht<br />

nicht nach, kann die <strong>SAM</strong> die Gebühr dem jeweils anderen<br />

Kostenschuldner erneut in Rechnung stellen. Erhebt die<br />

<strong>SAM</strong> beispielsweise die Gebühr zunächst beim Beauftragten<br />

<strong>und</strong> wird dieser anschließend zahlungsunfähig,<br />

so ist die <strong>SAM</strong> aufgr<strong>und</strong> der Gesamtschuldnerhaftung<br />

berechtigt, die Gebühr nunmehr beim Abfallerzeuger<br />

geltend zu machen. Hat der Abfallerzeuger den jeweiligen<br />

Betrag zuvor bereits an den Beauftragten bezahlt, muss er<br />

ihn von diesem zurückfordern.<br />

Die <strong>SAM</strong> erhebt die <strong>SAM</strong>-Gebühr nicht beim Beauftragten,<br />

sondern beim Abfallerzeuger,<br />

• wenn nicht sichergestellt ist, dass der Abfallerzeuger<br />

vom Beauftragten nur eine Rechnung erhält <strong>und</strong> diese<br />

zumindest hinsichtlich der <strong>SAM</strong>-Gebühr hinreichend<br />

transparent ist (siehe hierzu Kapitel <strong>VI</strong>.2.a) <strong>und</strong><br />

<strong>VI</strong>.2.b), Seiten <strong>VI</strong>-3ff.) oder<br />

• wenn bei einer Abrechnung über den Beauftragten die<br />

konkrete Gefahr wirtschaftlicher Nachteile für den<br />

Abfallerzeuger oder die <strong>SAM</strong> besteht (z.B. weil zu


efürchten ist, dass der Beauftragte durch eine unge-<br />

rechtfertigte „Gebührenerhöhung“ gegenüber dem<br />

Abfallerzeuger wirtschaftliche Vorteile zu erlangen<br />

sucht) oder<br />

• wenn durch die Inanspruchnahme des Beauftragten das<br />

Abrechnungsverfahren zu Lasten des Abfallerzeugers<br />

oder der <strong>SAM</strong> unnötig verkompliziert würde.<br />

Mit dem „Ergänzendes Formblatt <strong>Verfahrensbevollmächtigung</strong>“<br />

(siehe S. <strong>VI</strong>-5) kann der Abfallerzeuger der <strong>SAM</strong><br />

seinen Beauftragten bekannt geben. Das Datenblatt kann<br />

auf der Website der <strong>SAM</strong> heruntergeladen werden (www.<br />

sam-rlp.de/sam-publikationen.html (Formulare). Die <strong>Beauftragung</strong><br />

erfolgt unter Ziffer 3 des Datenblattes. Darin<br />

Abfallerzeuger<br />

verpflichtet sich der Beauftragte, dem Abfallerzeuger die<br />

<strong>SAM</strong>-Gebühr ohne Aufschlag weiterzuberechnen. Wird<br />

bei der Vorabfakturierung (siehe hierzu auch Kapitel<br />

<strong>VI</strong>.2.a) aa) „Beauftragter ist zugleich Betreiber der Ent-<br />

sorgungsanlage“ <strong>und</strong> <strong>VI</strong>.2.a) bb) „Beauftragter ist nicht<br />

Betreiber der Entsorgungsanlage“, Seiten <strong>VI</strong>-3f.) eine<br />

höhere <strong>SAM</strong>-Gebühr ausgewiesen, als von der <strong>SAM</strong> später<br />

festgesetzt wird, hat eine Gutschrift zu erfolgen.<br />

Bitte beachten: pro Entsorgungsnachweis ist ein separates<br />

Datenblatt auszufüllen.<br />

� Rechnung des Beauftragten<br />

mit Entsorgungskosten <strong>und</strong> vor-<br />

aussichtlicher <strong>SAM</strong>-Gebühr<br />

<strong>VI</strong>.2.a) Fallkonstellationen der <strong>Beauftragung</strong><br />

Nur in den nachfolgenden Fällen ist sichergestellt, dass<br />

der Abfallerzeuger eine Rechnung erhält.<br />

<strong>VI</strong>.2.a) aa) Beauftragter ist zugleich Betreiber<br />

der Entsorgungsanlage (siehe Abb. 1)<br />

� Der Entsorger stellt eine Rechnung inkl. voraussichtlicher<br />

<strong>SAM</strong>-Gebühr an den Erzeuger. In dieser<br />

Rechnung müssen die gebührenpflichtigen Kostenpositionen<br />

gesondert ausgewiesen werden (siehe hierzu<br />

Praxisleitfaden Sonderabfall<br />

auch Teil V „Abrechnungsverfahren zur Erhebung der<br />

<strong>SAM</strong>-Gebühr“).<br />

� Der Entsorger sendet eine Kopie dieser Rechung an<br />

die <strong>SAM</strong>.<br />

� Die <strong>SAM</strong> erhebt die <strong>SAM</strong>-Gebühr beim Beauftragten<br />

(Anlagenbetreiber).<br />

<strong>VI</strong>.2.a) bb) Beauftragter ist nicht Betreiber der<br />

Entsorgungsanlage (siehe Abb.2 u. ,<br />

Seite <strong>VI</strong>-4)<br />

� Der Entsorger stellt eine Rechnung an den Beauftragten.<br />

In dieser Rechnung müssen die gebührenpflichtigen<br />

Kostenpositionen gesondert ausgewiesen werden<br />

� Kostenfestsetzungsbescheid<br />

(siehe hierzu auch Teil V „Abrechnungsverfahren zur<br />

Erhebung der <strong>SAM</strong>-Gebühr“).<br />

� Der Entsorger sendet eine Kopie dieser Rechung an<br />

die <strong>SAM</strong>.<br />

� Die <strong>SAM</strong> erhebt die <strong>SAM</strong>-Gebühr beim Beauftrag-<br />

ten.<br />

Abfallentsorger<br />

<strong>und</strong> Beauftragter<br />

� Kopie der Entsorgungsrechnung/<br />

Ausweisung der<br />

Entsorgungskosten<br />

� Der Beauftragte fakturiert in einer Rechnung an den<br />

Erzeuger (Vorabfakturierung inkl. voraussichtlicher<br />

<strong>SAM</strong>-Gebühr möglich; siehe Fall 2/Abb.3).<br />

Es ist zu beachten, dass in diesen Fällen die Entsorgungskosten<br />

mit dem Beauftragten abzurechnen sind. Als die<br />

„für den Abfallbesitzer ausgestellte Kostenrechnung“<br />

gemäß § 8 Abs. 8 Satz 2 LAbfWG ist dann die Rechnung<br />

des Entsorgers an den Beauftragten anzusehen.<br />

<strong>VI</strong>.2.b) Anforderungen an die Rechnung des<br />

Beauftragten<br />

Abbildung 1<br />

Nur bei den folgenden drei Alternativen ist eine hinreichende<br />

Transparenz der Rechnung des Beauftragten<br />

an den Abfallerzeuger in Bezug auf die abzurechnende<br />

<strong>SAM</strong>-Gebühr gewährleistet.<br />

<strong>Verfahrensbevollmächtigung</strong> <strong>und</strong> <strong>Beauftragung</strong> <strong>VI</strong>


<strong>VI</strong>-4<br />

Praxisleitfaden Sonderabfall<br />

• Der Kostenfestsetzungsbescheid der <strong>SAM</strong> muss der<br />

Rechnung im Original oder in Kopie beigefügt sein.<br />

Die Rechnung muss außerdem folgende Position enthalten:<br />

oder<br />

<strong>SAM</strong>-Gebühr lt. Anlage xxx €<br />

<strong>SAM</strong>-Gebühr lt. Kostenfestsetzungsbescheid<br />

Nr. yyy<br />

• Der Kostenfestsetzungsbescheid muss der Rechnung<br />

nicht beigefügt sein. Die Rechnung hat jedoch folgende<br />

Positionen zu enthalten:<br />

– <strong>SAM</strong>-Gebührensatz <strong>und</strong> die<br />

– <strong>SAM</strong>-Gebühr in Euro.<br />

• Der Kostenfestsetzungsbescheid muss der Rechnung<br />

nicht beigefügt sein. Die Rechnung muss jedoch folgenden<br />

Zusatz enthalten: „In diesem Betrag ist die<br />

<strong>SAM</strong>-Gebühr enthalten. Auf Wunsch des Abfaller-<br />

Stand: April 2007<br />

Abfallerzeuger Abfallentsorger<br />

� Rechnung des Beauftragten mit<br />

Entsorgungskosten <strong>und</strong> <strong>SAM</strong>-<br />

Gebühr<br />

Beauftragter<br />

� Entsorgungsrechnung<br />

� Kostenfestsetzungsbescheid<br />

Fall 1:<br />

komplette Abrechnung über den Beauftragten mit zeitlich verzögerter Weiterberechnung<br />

Abbildung 2<br />

� Kopie der Entsorgungsrechnung<br />

zeugers wird diesem von dem Beauftragten oder der<br />

<strong>SAM</strong> die Gebührenhöhe sowie der Gebührensatz mitgeteilt<br />

oder der Kostenfestsetzungsbescheid vorgelegt.“<br />

Mit den oben beschriebenen Verfahren ist auch die Abrechnung<br />

eines Komplettpreises zwischen Beauftragtem<br />

<strong>und</strong> Erzeuger möglich (z.B. Gesamtkosten 2000 €, darin<br />

enthalten sind 3 % <strong>SAM</strong>-Gebühr = 60 €).<br />

Hier sind nur die standardisierten Modalitäten wiedergegeben.<br />

Mögliche Abweichungen in Sonderfällen sind mit<br />

der <strong>SAM</strong> zu erörtern. Der aktuelle Gebührensatz ist auf<br />

der Website der <strong>SAM</strong> zu ersehen (www.sam-rlp.de/<br />

gebuehren.html).<br />

Abfallerzeuger Abfallentsorger<br />

� Rechnung des Beauftragten mit<br />

Entsorgungskosten <strong>und</strong> voraussichtlicher<br />

<strong>SAM</strong>-Gebühr<br />

Beauftragter<br />

� Entsorgungsrechnung<br />

� Kostenfestsetzungsbescheid<br />

Abbildung<br />

� Kopie der Entsorgungsrechnung<br />

Fall 2:<br />

komplette Abrechnung über den Beauftragten mit Vorabfakturierung der voraussichtlichen <strong>SAM</strong>-Gebühr


Praxisleitfaden Sonderabfall<br />

Das Datenblatt „Ergänzendes Formblatt <strong>Verfahrensbevollmächtigung</strong>“ kann von der Website der <strong>SAM</strong> heruntergeladen<br />

werden: www.sam-rlp.de/sam-publikationen.html (Formulare)<br />

Ergänzendes Formblatt <strong>Verfahrensbevollmächtigung</strong><br />

(Sammel)Entsorgungsnachweis Nr. (sofern bereits vergeben) Abfallschlüssel (immer auszufüllen)<br />

Ergänzendes Formblatt (soweit Andienungspflicht besteht, zugleich Antrag auf Zuweisung)<br />

1. Angaben zum Abfallerzeuger / -besitzer Erzeuger-Nummer<br />

Firma / Körperschaft<br />

1.1 |<br />

Straße Hausnummer<br />

1.2 |<br />

Postleitzahl Ort<br />

1.3 |<br />

Ansprechpartner für das elektronische Nachweisverfahren Telefon<br />

1.4 |<br />

Elektronischer Empfangszugang<br />

1.5 |<br />

Anfallstelle (falls von 1.2/1.3 abweichend) Hausnummer<br />

1.6 |<br />

Postleitzahl Ort<br />

1.7 |<br />

Sonstiges (z.B. Menge, Laufzeit)<br />

1.8 |<br />

Durch seine Unterschrift (gilt nur wenn Nr. 2. bzw. Nr. 3. vollständig ausgefüllt sind)<br />

• bevollmächtigt der Abfallerzeuger / -besitzer die unter Nr. 2 genannte Firma / Körperschaft zur Abgabe <strong>und</strong> Entgegennahme aller<br />

Erklärungen im Rahmen des Nachweis- <strong>und</strong>/oder Andienungsverfahrens (§ 14 VwVfG);<br />

• beauftragt der Abfallerzeuger / -besitzer die unter Nr. 3 genannte Firma / Körperschaft mit der Bezahlung der anfallenden Entgelte bzw.<br />

Gebühren <strong>und</strong> Auslagen (Kosten) <strong>und</strong> nimmt zur Kenntnis, dass er weiterhin – insbesondere für den Fall der Nichtzahlung durch den<br />

Beauftragten – als Gesamtschuldner für die Kosten haftet.<br />

Die Vollmacht unter Nr. 2. ist auf die Abgabe der Verantwortlichen Erklärung (§ 3 Abs.4 NachwV) beschränkt (siehe Formblatt DEN).<br />

Datum (Tag/Monat/Jahr) Rechtsverbindliche Unterschrift des Abfallerzeugers / -besitzer<br />

1.9 |<br />

2. Angaben zum Bevollmächtigten (nur auszufüllen bei Bevollmächtigung)<br />

Firma / Körperschaft<br />

2.1 |<br />

Straße Hausnummer<br />

2.2 |<br />

Postleitzahl Ort<br />

2.3 |<br />

2.4<br />

Ansprechpartner für das elektronische Nachweisverfahren Telefon<br />

2.4 |<br />

Elektronischer Empfangszugang<br />

2.5 |<br />

Hiermit erklären wir, dass wir mit der Bevollmächtigung durch den Abfallerzeuger / -besitzer einverstanden sind.<br />

Datum (Tag/Monat/Jahr) Rechtsverbindliche Unterschrift des Bevollmächtigten<br />

2.6 |<br />

3. Angaben zum Beauftragten (nur auszufüllen bei <strong>Beauftragung</strong> zum Rechnungsempfang)<br />

Firma / Körperschaft<br />

3.1 |<br />

Straße Hausnummer<br />

3.2 |<br />

Postleitzahl Ort<br />

3.3 |<br />

Ansprechpartner für die elektronischen Rechnungen Telefon<br />

3.4 |<br />

Elektronischer Empfangszugang<br />

3.5 |<br />

Hiermit übernehmen wir als Beauftragte die von der zuständigen Behörde / Zentralen Stelle zu erhebenden Kosten. Wir verpflichten uns, die<br />

uns berechneten Kosten ohne Aufschlag an den Abfallerzeuger / -besitzer weiter zu berechnen.<br />

Datum (Tag/Monat/Jahr) Rechtsverbindliche Unterschrift des Beauftragten<br />

3.6 |<br />

<strong>Verfahrensbevollmächtigung</strong> <strong>und</strong> <strong>Beauftragung</strong> <strong>VI</strong>-


<strong>VI</strong>-6<br />

Praxisleitfaden Sonderabfall<br />

Geschäftsführung<br />

Stand: April 2007<br />

Ansprechpartner<br />

Dr. Rainer Meffert rainer.meffert@sam-rlp.de 0 61 31/9 82 98 – 10<br />

Doris Koppenhöfer (Sekretariat) doris.koppenhoefer@sam-rlp.de 0 61 31/9 82 98 – 12<br />

Hans-Joachim Schulz-Ellermann schulz-ellermann@sam-rlp.de 0 61 31/9 82 98 – 30<br />

Nicole Sperber (Sekretariat) nicole.sperber@sam-rlp.de 0 61 31/9 82 98 – 32<br />

Prokurist/Justitiariat<br />

Dr. Olaf Kropp olaf.kropp@sam-rlp.de 0 61 31/9 82 98 – 46<br />

Zentralsekretariat<br />

Jutta Mehler jutta.mehler@sam-rlp.de 0 61 31/9 82 98 – 0<br />

Vorabkontrolle/Entsorgungsanfragen<br />

Frank Koser frank.koser@sam-rlp.de 0 61 31/9 82 98 – 58<br />

Dr. Ralph Dörrenbächer ralph.doerrenbaecher@sam-rlp.de 0 61 31/9 82 98 – 59<br />

Notifizierung/Grenzüberschreitende Abfallverbringung<br />

Elke Dinges elke.dinges@sam-rlp.de 0 61 31/9 82 98 – 60<br />

Verbleibskontrolle/Qualitatives Controlling<br />

Dr. Dirk Maak dirk.maak@sam-rlp.de 0 61 31/9 82 98 – 20<br />

Wolfgang Märker wolfgang.maerker@sam-rlp.de 0 61 31/9 82 98 – 28<br />

Vergabe von Betriebsnummern/Transportbegleitscheine<br />

Ulrike Sengheiser-Riechardt ulrike.sengheiser-riechardt@sam-rlp.de 0 61 31/9 82 98 – 82<br />

Abrechnung/Gebührenerhebung<br />

Bernhard Gerhard bernhard.gerhard@sam-rlp.de 0 61 31/9 82 98 – 40<br />

Horst Schenk horst.schenk@sam-rlp.de 0 61 31/9 82 98 – 76<br />

Vermeidung, Verminderung, Verwertung/PIUS<br />

Robert Weicht robert.weicht@sam-rlp.de 0 61 31/9 82 98 – 16<br />

Öffentlichkeitsarbeit/Seminare<br />

Nadja Anthes-Ploch nadja.anthes-ploch@sam-rlp.de 0 61 31/9 82 98 – 14<br />

Organisation/DV<br />

Alfons Tewes alfons.tewes@sam-rlp.de 0 61 31/9 82 98 – 72<br />

Arno Schlepper arno.schlepper@sam-rlp.de 0 61 31/9 82 98 – 70<br />

Eric Apfel (Landes-ASYS-Betreuer LAB) eric.apfel@sam-rlp.de 0 61 31/9 82 98 – 71<br />

Qualitäts-/Umweltmanagement<br />

Dr. Dirk Maak dirk.maak@sam-rlp.de 0 61 31/9 82 98 – 20<br />

Horst Schenk horst.schenk@sam-rlp.de 0 61 31/9 82 98 – 76

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!