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V erhandlungsniederschr ift - Vorarlberg

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Zahl: VIb-501.01/0011 Partenen, am 21.05.2012<br />

Betrifft: <strong>Vorarlberg</strong>er Illwerke AG, Bregenz;<br />

Errichtung und Betrieb des Obervermuntwerks II in Gaschurn;<br />

Verfahren nach dem Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz 2000<br />

V e r h a n d l u n g s n i e d e r s c h r i f t<br />

aufgenommen vom Amt der <strong>Vorarlberg</strong>er Landesregierung über die am Montag, dem<br />

21.05.2012, im Vallülasaal in Partenen begonnene mündliche Verhandlung betreffend<br />

den Antrag der <strong>Vorarlberg</strong>er Illwerke AG auf Erteilung der Genehmigung nach dem<br />

Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz 2000 für die Errichtung und den Betrieb des<br />

Obervermuntwerks II in Gaschurn.<br />

Die Verhandlungsleiterin Mag. Elfriede Gerster eröffnet die Verhandlung um 10.00<br />

Uhr im Vallülasaal in Gaschurn und begrüßt alle Erschienenen.<br />

Sodann stellt die Verhandlungsleiterin anhand der vom Vertreter der Gemeinde<br />

Gaschurn übergebenen Kundmachung fest, dass die Verhandlung in der Zeit vom<br />

13.04.2012 bis 21.05.2012 an der Amtstafel der Gemeinde Gaschurn ordnungsgemäß<br />

angeschlagen wurde. Weiters stellt die Verhandlungsleiterin fest, dass die<br />

Kundmachung am 13.04.2012 in den „<strong>Vorarlberg</strong>er Nachrichten“, in der „Neuen<br />

<strong>Vorarlberg</strong>er Tageszeitung“, im „Amtsblatt zur Wiener Zeitung“ sowie in der Zeit vom<br />

13.04.2012 bis 20.05.2012 auf der Internet-Homepage des Landes (www.vorarlberg.at)<br />

verlautbart wurde.<br />

Sodann stellt die Verhandlungsleiterin die Erschienenen fest:<br />

1. Amtsabordnung:<br />

- Mag. Elfriede Gerster vom Amt der <strong>Vorarlberg</strong>er Landesregierung als<br />

Verhandlungsleiterin in Begleitung von Mag. Eva Ostermeier<br />

- Ing. Klaus Steurer, Amt der <strong>Vorarlberg</strong>er Landesregierung als Vertreter der<br />

mitwirkenden Behörde<br />

- Mag. Klaus Heingärtner, als Vertreter der mitwirkenden Behörde<br />

Bezirkshauptmannschaft Bludenz<br />

- Verena Dietrich und Paloma Pikus vom Amt der <strong>Vorarlberg</strong>er Landesregierung als<br />

Schr<strong>ift</strong>führerinnen<br />

Amt der <strong>Vorarlberg</strong>er Landesregierung Landhaus A-6901 Bregenz www.vorarlberg.at DVR 0058751<br />

Tel: #43(0)5574/511-0 Fax: #43(0)5574/511-20095 E-Mail: land@vorarlberg.at


2. Sachverständige:<br />

Montag, 21.05.2012<br />

- 2 -<br />

- Dipl.-Ing. Hermann Wirth, Sachverständiger für das<br />

Umweltverträglichkeitsgutachten<br />

- Dipl.-Ing. Dr. techn. Oswald Neuner, Sachverständiger für Baustatik und<br />

Betonbau<br />

- Univ.-Prof. Dipl.-Ing. Dr. techn. Peter Tschernutter, Sachverständiger für<br />

Dammbau, Grundbau und Bodenmechanik<br />

- Univ.-Doz. Dipl.-Ing. Dr. Wolfgang Wachter, Amtssachverständiger für<br />

Maschinenbau, Druckstoßberechnungen, Lärmschutz und Erschütterungen<br />

(entfernt um 15.15 Uhr)<br />

- Ing. Klaus Steurer, Amtssachverständiger für Abfallwirtschaft und Deponiebau<br />

(10.00 – 12.00 Uhr, 15.30 – 17.10 Uhr)<br />

- Dr. Sven Jacobs, Sachverständiger für Baugeologie<br />

- Dr. Walter Bauer, Amtssachverständiger für Geologie<br />

- Dipl.-Ing. Dr. Rosa Frei, Amtssachverständige für Fluss- und Wasserbau,<br />

Hydrologie und Hochwasserschutz<br />

- Dipl.-Ing. Albert Zoderer, Amtssachverständiger für Gewässerschutz,<br />

Grundwasser und Wasserversorgung, Talsperrenaufsichtsorgan und<br />

Wasserwirtschaftliches Planungsorgan<br />

- Dipl.-Ing. Gerhard Hutter, Amtssachverständiger für Limnologie (entfernt um<br />

13.00 Uhr)<br />

- Alban Lunardon, Amtssachverständiger für Fischereibiologie (entfernt um<br />

12.00 Uhr)<br />

- Dipl.-Ing. Arthur Sottopietra, Amtssachverständiger für Lufthygiene und<br />

Klimaschutz<br />

- Ing. Ralph Pezzey, Sachverständiger Brandverhütung (entfernt um 13.00 Uhr)<br />

- Dipl.-Ing. Karl Studer, Amtssachverständiger für Forstwirtschaft (entfernt um<br />

12.00 Uhr)<br />

Dienstag, 22.05.2012<br />

- Dipl.-Ing. Hermann Wirth, Sachverständiger für das<br />

Umweltverträglichkeitsgutachten<br />

- Univ.-Doz. Dipl.-Ing. Dr. Wolfgang Wachter, Amtssachverständiger für<br />

Maschinenbau, Druckstoßberechnungen, Lärmschutz und Erschütterungen<br />

- Dr. Sven Jacobs, Sachverständiger für Baugeologie (entfernt um 14.15 Uhr)<br />

- Dr. Walter Bauer, Amtssachverständiger für Geologie (entfernt um 09.50 Uhr)<br />

- Dipl.-Ing. Dr. Rosa Frei, Amtssachverständige für Fluss- und Wasserbau,<br />

Hydrologie und Hochwasserschutz<br />

- Dipl.-Ing. Albert Zoderer, Amtssachverständiger für Gewässerschutz,<br />

Grundwasser und Wasserversorgung, Talsperrenaufsichtsorgan und<br />

Wasserwirtschaftliches Planungsorgan (entfernt um 18.05 Uhr)


- 3 -<br />

- Dipl.-Ing. Gerhard Hutter, Amtssachverständiger für Limnologie (entfernt um<br />

16.00 Uhr)<br />

- Alban Lunardon, Amtssachverständiger für Fischereibiologie (entfernt um<br />

13.40 Uhr)<br />

- Dipl.-Ing. Wolfgang Schilcher, Wildbach- und Lawinenverbauung (13.30 –<br />

18.00 Uhr)<br />

- Dipl.-Ing. Ulrich Grasmugg. Amtssachverständiger für Raumplanung,<br />

Baugestaltung, Kulturgut und Wanderwege (13.30 – 18.10 Uhr)<br />

- Ing. Christian Wolf, Amtssachverständiger für Verkehrstechnik und<br />

-abwicklung (12.45 – 20.15 Uhr)<br />

- Dipl.-Ing. Arthur Sottopietra, Amtssachverständiger für Lufthygiene und<br />

Klimaschutz<br />

- Ing. Walter Fleisch, Amtssachverständiger für Elektrotechnik, Fernwirktechnik,<br />

Leittechnik, Strahlenschutz, in Begleitung von Ing. Markus Läßer und Dipl.-<br />

Ing. (FH) Hans Graf (alle 11.30 – 23.00 Uhr)<br />

- Dr. Christian Bernhard, Amtssachverständiger für Umweltmedizin (12.30 –<br />

23.00 Uhr)<br />

Mittwoch, 23.05.2012<br />

- Dipl.-Ing. Hermann Wirth, Sachverständiger für das<br />

Umweltverträglichkeitsgutachten<br />

- Dipl.-Ing. Dr. Rosa Frei, Amtssachverständige für Fluss- und Wasserbau,<br />

Hydrologie und Hochwasserschutz (13.55 – 02.25 Uhr)<br />

- Dipl.-Ing. Wolfgang Schilcher, Wildbach- und Lawinenverbauung (13.20 –<br />

14.30 Uhr)<br />

- Ing. Walter Fleisch, Amtssachverständiger für Elektrotechnik, Fernwirktechnik,<br />

Leittechnik, Strahlenschutz, in Begleitung von Ing. Markus Läßer (13.30 –<br />

02.25 Uhr) und Dipl.-Ing. (FH) Hans Graf (19.30 – 01.50 Uhr)<br />

- Ing. Ralph Pezzey, Sachverständiger Brandverhütung (entfernt um 11.00 Uhr)<br />

- Ing. Thomas Mathis, Amtssachverständiger für Hochbautechnik (entfernt um<br />

11.00 Uhr)<br />

- Ing. Urs Hinteregger, Amtssachverständiger für Luftfahrt- und Seilbahntechnik<br />

(entfernt um 10.10 Uhr)<br />

- Dipl.-Ing. Karl Studer, Amtssachverständiger für Forstwirtschaft (entfernt um<br />

17.00 Uhr)<br />

- Dipl.- Natw. (ETH) Rochus Schertler, Amtssachverständiger für Natur- und<br />

Landschaftsschutz (entfernt um 15.50 Uhr)<br />

- Dipl.-Ing. Hubert Schatz, Amtssachverständiger für Wildökologie (13.45 Uhr<br />

bis 17.30 Uhr)<br />

- Dipl.-Ing. Christian Vögel, Amtssachverständiger für Energiewirtschaft (14.30<br />

– 20.00 Uhr)<br />

- Mag. Astrid Keckeis, Amtssachverständige für Tourismus (14.00 – 00.30 Uhr)<br />

- Dr. Christian Bernhard, Amtssachverständiger für Umweltmedizin (14.45 –<br />

02.25 Uhr)


Donnerstag, 24.05.2012<br />

- 4 -<br />

- Dipl.-Ing. Hermann Wirth, Sachverständiger für das<br />

Umweltverträglichkeitsgutachten<br />

3. Vertreter sonstiger Behörden, Amtsstellen, öffentlicher Institutionen etc.:<br />

- Bürgermeister Martin Netzer in Begleitung von Dr. Alexander Wittwer und<br />

Mag. Lukas Pfefferkorn (Kaufmann Turnher Rechtsanwälte GmbH) als<br />

Vertreter der Gemeinde Gaschurn<br />

- Bürgermeister Anton Mattle in Begleitung von Rechtsanwältin Dr. Eva-Maria<br />

Posch, als Vertreter der Gemeinde Galtür<br />

- Stellvertretende Umweltanwältin Dipl.-Ing. Anna Pichler<br />

- Ing. Gerhard Delazer, Arbeitsinspektorat<br />

- Günter Dönz, Abteilung VIIb - Straßenbau<br />

4. Für die <strong>Vorarlberg</strong>er Illwerke AG:<br />

- Direktor Dr. Ludwig Summer (21., 22., 23.05.2012), Vorsitzender des<br />

Vorstandes, Direktor Dr. Christof Germann, Vorstand, Dr. Ernst Pürer, Dipl.-<br />

Ing. Gerd Wegeler, Prok. Dipl.-Ing. Peter Matt, Prok. Dipl.-Ing. Markus Buder<br />

(21., 22., 23.05.2012), Prok., Mag. Jakob Netzer, Dr. Peter Mathis, Mag.<br />

Christian Winder, Dipl.-Ing. Jürgen Beckbissinger (21., 22.05..2012), Dipl.-Ing.<br />

Markus Burtscher, Walter Dich (23., 24.05.2012), Johannes Dielacher<br />

(21.05.2012), Dipl.-Ing. Harald Feldkircher (22.05.2012), Dr. Christian Flaig<br />

(22., 23.05.2012), Dipl.-Ing. Norbert Flür (21.05.2012), Ing. Andreas Gabl (21.,<br />

22., 23.05.2012), Dipl.-Ing. Reinhold Gerstner (21., 22.05.2012), Dipl.-Ing.<br />

Stefan Gleissner (viglconsult), Dipl.-Ing. Gottfried Gökler (21., 22.,<br />

23.05.2012), Ulrike Hagspiel, Bettina Kessler, Dipl.-Ing. Gernot Ladinig (21.,<br />

22., 23.05.2012), Dipl.-Ing. Thomas Lukasser, Dipl.-Ing. Andreas Mayer (21.,<br />

22.05.2012), Dipl.-Ing. Helmut Mennel (21,. 22.05.2012), Dr. Peter Meusburger<br />

(21., 23.05.2012), Dipl.-Ing. Elmar Netzer (21., 22., 23.05.2012), Egon Netzer<br />

(21.05.2012), Ing. Werner Netzer, Andreas Neuhauser 21., 22., 23.05.2012),<br />

Dipl.-Ing. Wolfgang Paulmair, Peter Perktold, Ing. Wolfgang Poiger, Michael<br />

Rettenberger (21.05.2012), Ing. Johannes Remm, Ing. Hansjörg Schwarz, Elmar<br />

Sutter (21.05.2012), Dipl.-Ing. Stefan Wachter (21., 22., 23.05.2012), Dipl.-Ing.<br />

Lucas Werle (21.05.2012), Dipl.-Ing. Hansjörg Wolf (21., 23.05.2012)<br />

5. Anwesende am 21.05.2012, 10.00 Uhr, die bei der Behörde bereits vorgängig<br />

schr<strong>ift</strong>lich Einwendungen, Bedenken etc. erhoben und bis zum heutigen Tag nicht<br />

zurückgezogen haben:


- 5 -<br />

- Bürgerinitiative Zukunft Montafon, Ingo Rudigier, Thomas Bergauer, und<br />

Klaus Sahler, vertreten durch Dr. Gerhard Mory (Rechtsanwaltsgemeinschaft<br />

Mory & Schellhorn OEG)<br />

- Günther Burger<br />

- Deutscher Alpenverein e. V., Sektion Wiesbaden, vertreten durch Dr. Andreas<br />

Fink (Fink & Kolb Rechtsanwälte)<br />

- Lorenz Heinrich, vertreten durch Mag. Stefan Weiskopf (Rechtsanwälte<br />

Weiskopf/Kappacher)<br />

6. Weitere Anwesende:<br />

- Die weiteren Anwesenden der einzelnen Verhandlungstage sind aus den am<br />

Beginn der Verhandlung jeweils in den Umlauf gegebenen Anwesenheitslisten<br />

ersichtlich. Die Anwesenheitslisten für die einzelnen Verhandlungstage werden<br />

dieser Verhandlungsschr<strong>ift</strong> als Anlagen angeschlossen.<br />

(Anlagen 1a, 1b, 1c und 1d)<br />

Die Verhandlungsleiterin legt den Gegenstand der Verhandlung dar und gibt einen<br />

Überblick über die bisherigen Ergebnisse des Ermittlungsverfahrens.<br />

Die <strong>Vorarlberg</strong>er Illwerke AG hat mit Eingabe vom 30.04.2011 bei der <strong>Vorarlberg</strong>er<br />

Landesregierung den Antrag auf Durchführung eines Vorverfahrens gemäß § 4 des<br />

Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetzes 2000 zur geplanten Errichtung und zum<br />

Betrieb des Obervermuntwerks II mit einer Leistung von 360 MW in Gaschurn<br />

eingebracht.<br />

Aufgrund dieses Antrages wurde ein umfangreiches Vorverfahren durchgeführt. Unter<br />

anderem wurde im Rahmen dieses Vorverfahrens das Anforderungsprofil für die<br />

Projektsunterlagen sowie eine vorläufige Sachverständigenliste mit insgesamt 25<br />

amtlichen und nichtamtlichen Sachverständigen erstellt. Mit Schreiben der<br />

<strong>Vorarlberg</strong>er Landesregierung vom 06.06.2011, Zl. VIb-501.01/0011, wurde das<br />

Vorverfahren formell abgeschlossen.<br />

Mit Eingabe vom 14.10.2011 hat die <strong>Vorarlberg</strong>er Illwerke AG unter Hinweis auf die<br />

Ergebnisse des Vorverfahrens bei der <strong>Vorarlberg</strong>er Landesregierung den Antrag auf<br />

Genehmigung des Obervermuntwerks II nach den Bestimmungen des<br />

Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetzes 2000 eingebracht. Diesem Antrag waren eine<br />

umfangreiche Projektsmappe sowie die Umweltverträglichkeitserklärung in<br />

mehrfacher Ausfertigung beigeschlossen.<br />

Die eingereichten Unterlagen wurden von allen zugezogenen Sachverständigen sowie<br />

den mitbeteiligten Stellen und Behörden auf Vollständigkeit und Plausibilität geprüft.<br />

Auf Grund dieses Prüfungsergebnisses wurde von der Antragstellerin eine


- 6 -<br />

Ergänzungsmappe ausgearbeitet, die wiederum bei der <strong>Vorarlberg</strong>er Landesregierung<br />

eingereicht wurde.<br />

Die vervollständigten Projektsunterlagen wurden in der Folge den Sachverständigen<br />

zur Begutachtung übermittelt. Gleichzeitig erfolgte die Kundmachung der beim Amt<br />

der <strong>Vorarlberg</strong>er Landesregierung sowie in der Gemeinde Gaschurn vorgenommenen<br />

öffentlichen Auflage des Genehmigungsantrages, der Projektsunterlagen, der<br />

Umweltverträglichkeitserklärung sowie der ergänzenden Unterlagen per Edikt in den<br />

„<strong>Vorarlberg</strong>er Nachrichten“, der „Neuen <strong>Vorarlberg</strong>er Tageszeitung“, im „Amtsblatt<br />

zur Wiener Zeitung“ (jeweils am 27.01.2012), durch Anschlag an der Amtstafel der<br />

Gemeinde Gaschurn in der Zeit vom 27.01.2012 bis 13.03.2012 sowie auf der Internet-<br />

Homepage des Landes in der Zeit vom 27.01.2012 bis 12.03.2012.<br />

Während der sechswöchigen Auflagefrist sind beim Amt der <strong>Vorarlberg</strong>er<br />

Landesregierung insgesamt 12 Schr<strong>ift</strong>sätze mit Anregungen, Bedenken und<br />

Befürchtungen sowie zum Teil mit Einwendungen eingelangt. Es handelt sich dabei<br />

um folgende Eingaben:<br />

− Gemeinde Gaschurn, vertreten durch Bürgermeister Martin Netzer<br />

− Gemeinde Galtür, vertreten durch Rechtsanwältin Dr. Eva-Maria Posch<br />

− Agnes Blaas<br />

− Gerhard Blaas<br />

− Bürgerinitiative Zukunft Montafon, vertreten durch Dr. Gerhard Mory<br />

(Rechtanwaltsgemeinschaft Mory & Schellhorn OEG)<br />

− Günther Burger<br />

− Deutscher Alpenverein e. V., Sektion Wiesbaden, vertreten durch Dr. Andreas Fink<br />

(Fink & Kolb Rechtsanwälte)<br />

− Waltraud Heinrichs<br />

− Lorenz Heinrich, vertreten durch Mag. Stefan Weiskopf (Rechtsanwälte<br />

Weiskopf/Kappacher)<br />

− Daniela und Mario Lentsch<br />

− Hildegard Mair<br />

− Günter Pfeifer<br />

Das Umweltverträglichkeitsgutachten, welches unter anderem auch auf die einzelnen<br />

Einwendungen und Fachgutachten Bezug nimmt, wurde vom hiezu benannten<br />

Sachverständigen Ende März 2012 fertig gestellt.<br />

In der Zeit vom 16.04.2012 bis zum 18.05.2012 wurden das<br />

Umweltverträglichkeitsgutachten sowie die einzelnen Fachgutachten beim Amt der<br />

<strong>Vorarlberg</strong>er Landesregierung sowie in der Gemeinde Gaschurn zur öffentlichen<br />

Einsichtnahme aufgelegt. Gleichzeitig mit der Kundmachung der öffentlichen Auflage<br />

in den „<strong>Vorarlberg</strong>er Nachrichten“, der „Neuen <strong>Vorarlberg</strong>er Tageszeitung“, im<br />

„Amtsblatt zur Wiener Zeitung“ (jeweils am 13.04.2012), an der Amtstafel der<br />

Gemeinde Gaschurn sowie auf der Internet-Homepage des Landes wurde die<br />

mündliche Verhandlung kundgemacht.


- 7 -<br />

Mit Schreiben vom 14.05.2012 hat die <strong>Vorarlberg</strong>er Illwerke AG zum Thema<br />

„Beeinflussung der bestehenden Freileitung Partenen – Bürs“ das Gutachten der<br />

Technischen Universität Graz mit dem Titel „Wissenschaftliches Gutachten über die<br />

Berechnung niederfrequenter magnetischer und elektrischer Felder (50 Hz) verursacht<br />

durch die 220-kV-Hochspannungsfreileitung Partenen – Bürs unter Berücksichtigung<br />

des geplanten Obervermuntwerks II mit einer Leistung von 450 MVA“ aufgrund des<br />

Schreibens des medizinischen Amtssachverständigen vom 08.04.2011, Zl. IVd-189.01,<br />

übermittelt. Dieses Gutachten wird zum Bestandteil der V<strong>erhandlungsniederschr</strong><strong>ift</strong><br />

erklärt und dieser als Anlage angeschlossen.<br />

(Anlage 2)<br />

Dipl.-Ing. Jörg Zimmermann, Verkehrsplaner des Amtes der <strong>Vorarlberg</strong>er<br />

Landesregierung, hat mit Schreiben vom 16.05.2012, Zl. VIa-411.04.00, eine<br />

Stellungnahme zum Fachbeitrag Verkehr abgegeben.<br />

Mit E-Mail vom 16.05.2012 hat die Gemeinde Gaschurn, vertreten durch Dr.<br />

Alexander Wittwer und Dr. Lukas Pfefferkorn (Kaufmann Thurnher Rechtsanwälte<br />

GmbH) eine Stellungnahme vom 16.05.2012 samt einem Prüfgutachten zum<br />

Fachbeitrag Verkehr vom 09.05.2012 und einem Umweltmedizinischen Gutachten,<br />

Teilbereich elektromagnetische Felder, vom 14.05.2012 vorgelegt.<br />

Die erwähnte Stellungnahme samt den Gutachten wurde am 16.05.2012 den von den<br />

Ausführungen betroffenen Sachverständigen per E-Mail übermittelt.<br />

Von den Personen, Institutionen, etc., die im Zuge der öffentlichen Auflage der<br />

Einreichunterlagen schr<strong>ift</strong>liche Eingaben erstattet haben, haben beim Amt der<br />

<strong>Vorarlberg</strong>er Landesregierung folgende ihre Schr<strong>ift</strong>sätze bzw. Einwendungen bis zum<br />

Beginn der mündlichen Verhandlung zurückgezogen:<br />

- Agnes Blaas, Gerhard Blaas und Hildegard Mair (Erklärung vom 16.05.2012)<br />

- Daniela und Mario Lentsch (Erklärung vom 16.05.2012)<br />

Sodann legt die Verhandlungsleiterin den Zweck der Verhandlung dar. Dieser besteht<br />

vor allem darin, den für die Entscheidung maßgeblichen Sachverhalt festzustellen und<br />

den Parteien Gelegenheit zur Geltendmachung ihrer Rechte und rechtlichen Interessen<br />

zu geben. Die Beweisaufnahme soll vor allem durch Erläuterung der von den bestellten<br />

Sachverständigen erstatteten und öffentlich aufgelegten Gutachten sowie durch<br />

allenfalls erforderliche Ergänzung derselben erfolgen.<br />

Die Verhandlungsleiterin gibt den Personen, die nicht durch berufsmäßige<br />

Parteienvertreter vertreten sind, im Sinne des § 13a AVG die notwendigen rechtlichen<br />

Anleitungen zur Vornahme ihrer Verfahrenshandlungen und weist in diesem<br />

Zusammenhang insbesondere darauf hin, dass Vorbringen im Rahmen der<br />

Verhandlung der Verhandlungsleiterin gegenüber zu Protokoll zu geben sind.


- 8 -<br />

Die Verhandlungsleiterin macht weiters auf ihre gesetzliche Aufgabe aufmerksam, für<br />

die Aufrechterhaltung der Ordnung und für die Wahrung des Anstandes zu sorgen und<br />

appelliert an alle Verhandlungsteilnehmer, sie bei Erfüllung dieser Aufgabe nach<br />

Kräften zu unterstützen.<br />

In rechtlicher Hinsicht ergeben sich in Ergänzung zu den obigen Darlegungen noch<br />

folgende Feststellungen:<br />

Gemäß § 16 UVP-G 2000 handelt es sich bei der heute beginnenden mündlichen<br />

Verhandlung um eine für alle anzuwendenden Rechtsvorschr<strong>ift</strong>en gemeinsame<br />

mündliche Verhandlung. Insbesondere sind hierbei folgende Materienvorschr<strong>ift</strong>en zu<br />

erwähnen: Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz 2000, Wasserrechtsgesetz 1959,<br />

Abfallwirtschaftsgesetz, Forstgesetz, Luftfahrtgesetz, Gesetz über Naturschutz und<br />

Landschaftsentwicklung, ArbeitnehmerInnenschutzgesetz, etc.<br />

Zu Fragen der Parteistellung und des Verlustes der Parteistellung wird seitens der<br />

Verhandlungsleiterin auf die Bestimmung des § 19 UVP-G 2000 sowie die<br />

diesbezüglich eingehenden Ausführungen in der ediktmäßig erfolgten Kundmachung<br />

vom 23.01.2012 verwiesen.<br />

In der Folge gibt die Verhandlungsleiterin anhand eines auf § 43 AVG gestützten<br />

„vorläufigen Zeitplanes“ einen Überblick über den vorgesehenen Ablauf der<br />

mündlichen Verhandlung. Dieser „vorläufige Zeitplan“ beinhaltet im Grundsatz den<br />

Verhandlungsverlauf und bestimmt im Wesentlichen die Reihenfolge, in der die<br />

Parteien und Beteiligten zu hören, die Beweise aufzunehmen und die Ergebnisse früher<br />

aufgenommener Beweise und Erhebungen vorzutragen und zu erörtern sind. Dieser<br />

vorläufige Zeitplan liegt im Verhandlungssaal auf, ist im Eingangsbereich zum<br />

Verhandlungssaal angeschlagen und wird dieser Niederschr<strong>ift</strong> als Anlage<br />

angeschlossen.<br />

(Anlage 3)<br />

Zum „vorläufigen Zeitplan“ wird ausdrücklich angemerkt, dass sich dieser<br />

verhandlungsbedingt, sachverständigenbedingt etc. kurzfristig ändern kann und<br />

jedenfalls auch keine Aussage über die Reihenfolge von Begutachtungen etc. innerhalb<br />

der einzelnen Blöcke enthält.<br />

Die Verhandlungsleiterin stellt weiters fest, dass nach jedem erstatteten Gutachten die<br />

Parteien und Beteiligten sowie die Vertreter von Institutionen zu Stellungnahmen und<br />

Fragestellungen zum jeweiligen Fachgutachten aufgefordert werden.<br />

Sodann erteilt die Verhandlungsleiterin den Vertretern der <strong>Vorarlberg</strong>er Illwerke AG<br />

das Wort zur


- 9 -<br />

P r o j e k t s e r l ä u t e r u n g:<br />

Anhand der von der <strong>Vorarlberg</strong>er Illwerke AG vorgelegten Projektsunterlagen (Plan-<br />

und Beschreibungsunterlagen) "<strong>Vorarlberg</strong>er Illwerke AG, Obervermuntwerk II,<br />

Projektsunterlagen und Umweltverträglichkeitserklärung (UVE), Teile 1 und 2“ vom<br />

Oktober 2011 und "<strong>Vorarlberg</strong>er Illwerke AG, Obervermuntwerk II,<br />

Projektsunterlagen und Umweltverträglichkeitserklärung (UVE), Ergänzende<br />

Unterlagen“ vom Jänner 2012 wird das Projekt im Wesentlichen erläutert.<br />

Aufgrund der vorgenommenen Projektsdarstellung durch die <strong>Vorarlberg</strong>er Illwerke<br />

AG mittels Powerpoint-Folien, die zum Bestandteil der Niederschr<strong>ift</strong> erklärt und dieser<br />

als Anlage (Sachverhaltsdarstellung) angeschlossen werden, und den von der<br />

<strong>Vorarlberg</strong>er Illwerke AG vorgelegten und im Zeitraum vom 30.01.2012 bis<br />

12.03.2012 öffentlich aufgelegten Plan- und Beschreibungsunterlagen ergibt sich<br />

zusammengefasst folgender:<br />

I. Kurzbeschreibung des Vorhabens<br />

Allgemeines:<br />

A) Sachverhalt:<br />

(Anlage 4)<br />

Die <strong>Vorarlberg</strong>er Illwerke AG beabsichtigt, zwischen dem Speichersee Silvretta und<br />

dem Speichersee Vermunt das Pumpspeicherkraftwerk Obervermuntwerk II in<br />

Gaschurn zu errichten. Das geplante Pumpspeicherkraftwerk nutzt die Gefällsstufe<br />

zwischen den Speichern Silvretta und Vermunt zur Wälzpumpspeicherung. Das<br />

Obervermuntwerk II wird als Parallelwerk zum bestehenden Obervermuntwerk<br />

errichtet.<br />

Alle wesentlichen Anlagenteile des Obervermuntwerks II (Wasserführung, Krafthaus<br />

und Unterwasserführung) liegen im Berginneren.<br />

Das Obervermuntwerk II besteht im Wesentlichen aus einem Einlaufbauwerk im<br />

Speicher Silvretta, einem Schützenschacht mit Belüftungseinrichtung, einem ca. drei<br />

Kilometer langen Druckstollen (Silvrettastollen), einem Zweikammer-Wasserschloss<br />

und einem Druckschacht mit anschließender Verteilrohrleitung zu den zwei<br />

Maschinensätzen in der Krafthauskaverne. Über die an den Druckschacht Silvretta<br />

anschließende Verteilrohrleitung wird das Triebwasser den zwei Maschinensätzen


- 10 -<br />

zugeführt. Die aufgelösten Maschinensätze bestehen jeweils aus einer Pumpe, einer<br />

Kupplung, einem Motorgenerator und einer teillaststabilisierten Turbine. Über einen<br />

gemeinsamen Unterwasserstollen und eine daran anschließende Pumpwasserführung<br />

wird Wasser aus dem Speicher Vermunt zu den Pumpen im Kavernenkrafthaus und<br />

von dort in den Speicher Silvretta gepumpt. Mit der Errichtung des Obervermuntwerks<br />

II soll auch eine neue Triebwasserführung für das bestehende Obervermuntwerk<br />

hergestellt werden.<br />

Der Energietransport des Obervermuntwerks II erfolgt über die 220-kV-<br />

Spannungsebene. Von der 220-kV-Schaltanlage in der Transformatorkaverne führt ein<br />

neu zu errichtendes 220-kV-Kabelsystem bis zur 220-kV-Schaltanlage des<br />

Kopswerkes I in Partenen. Dort erfolgt die Einbindung in die bestehende 220-kV-<br />

Schaltanlage des Kopswerkes I. Der Energietransport führt weiter über die bestehende<br />

220-kV-Freileitung Partenen-Bürs bis zur Umspannanlage Bürs.<br />

Das Obervermuntwerk II dient hauptsächlich zur Bereitstellung von Spitzen- und<br />

Regelenergie und ist für die Pumpspeicherung konzipiert. Die Nennleistung des<br />

Kraftwerks im Turbinen- wie im Pumpbetrieb beträgt bei Absenkziel 360 MW.<br />

Die wesentlichen Anlagenteile des Obervermuntwerks II sind:<br />

Oberwasserseitige Triebwasserführung und zugehörige Anlagenteile:<br />

- Einlaufbauwerk Speicher Silvretta mit Einlaufstollen (Vorleistung)<br />

- Schützenschacht mit Absperrorganen und Belüftungseinrichtung<br />

- Silvrettastollen und Druckschacht Silvretta<br />

- Druckstollen Obervermunt mit Schieberkammer inkl. Absperrorganen und<br />

Druckrohrleitung<br />

- Wasserschloss Krespa mit Vertikalschacht und Belüftung<br />

- Fuchslochstollen (Zugangsstollen Wasserschloss Krespa)<br />

- Verteilrohrleitung mit Absperrorganen<br />

- Zugangsstollen zum Silvrettastollen<br />

- Zugangsstollen zur Verteilrohrleitung<br />

Krafthauskaverne und zugehörige Anlagenteile:<br />

- Zugangsstollen zum Krafthaus<br />

- Maschinenkaverne mit Absperrorganen und zwei horizontalen Maschinensätzen<br />

- Trafokaverne mit Maschinentransformatoren und SF6-Schaltanlage<br />

- Schützenkammer mit Absperrorganen und Zugangsstollen<br />

- Kabel- und Fluchtstollen (Sondierstollen) mit Kühl- und Löschwasserbehälter<br />

- Schutterstollen 3<br />

Unterwasserseitige Triebwasserführung und zugehörige Anlagenteile:<br />

- Unterer Turbinenauslaufstollen, Turbinenauslaufschacht, Entlüftungskammer und<br />

Oberer Turbinenauslaufstollen


- 11 -<br />

- Unterer Pumpenzulaufstollen, Pumpenzulaufschacht und Oberer<br />

Pumpenzulaufstollen<br />

- Unterwasserstollen<br />

- Schutterstollen 1 und 2<br />

- Wasserschloss Seelikopf mit Belüftung und Anbindungsstollen<br />

- Auslaufbauwerk im Speicher Vermunt<br />

Deponien:<br />

Für die Deponierung des anfallenden Stollen- und Kavernenausbruchsmaterials werden<br />

im Projektsgebiet drei Deponiestandorte errichtet. Bei den projektierten<br />

Deponiestandorten handelt es sich um bereits anthropogen veränderte Flächen. Alle<br />

Deponiestandorte sind über die Silvretta-Hochalpenstraße oder die bestehenden<br />

Werksstraßen erreichbar.<br />

Die Größe der Deponien wurde so ausgelegt, dass das anfallende Material im<br />

Projektsgebiet verbleiben kann und keine Massentransporte ins Tal notwendig sind.<br />

Vor Beginn der Aufschüttungen wird der Oberboden bzw. Humus auf den<br />

Deponieflächen abgetragen und zwischengelagert.<br />

Das gesamte Deponievolumen von rund 870.000 m³ (eingebaut, teils verdichtet) teilt<br />

sich auf folgende Standorte auf:<br />

- Deponie Sperrenvorland Vermunt (D1) mit 400.000 m³<br />

- Deponie Sperrenvorland Silvretta (D2) mit 420.000 m³ (verdichtet eingebaut)<br />

- Deponie Parkplatz Silvretta (D3) mit 50.000 m³.<br />

(Das Deponievolumen der Deponie 3 wurde von der <strong>Vorarlberg</strong>er Illwerke AG in der<br />

mündlichen Verhandlung am 21.05.2012 von 100.000 m³ auf 50.000 m³ verringet.)<br />

Auf der Deponie Sperrenvorland Vermunt (D1) wird das Aushub- und<br />

Ausbruchsmaterial aus folgenden Bereichen aufbereitet, umgeschlagen bzw.<br />

eingebaut:<br />

- Zugangsstollen im Bereich Vermunt<br />

- Druckschacht Silvretta<br />

- Silvrettastollen<br />

- Wasserschloss Krespa (Verbindungsstollen, Vertikalschacht)<br />

- Verteilrohrleitung mit den Turbinenzulaufleitungen und den Pumpensteigleitungen<br />

- Krafthauskaverne (Maschinen- und Trafokaverne)<br />

- Kabel- und Fluchtstollen<br />

- Unterwasserstollen<br />

- Wasserschloss Seelikopf<br />

Aus folgenden Bereichen wird Ausbruchsmaterial auf die Deponie Sperrenvorland<br />

Silvretta (D2) und Deponie Parkplatz Silvretta (D3) gebracht:


- 12 -<br />

- Einlaufstollen Silvretta<br />

- Schützenschacht<br />

- Fuchslochstollen mit Wasserschloss Krespa<br />

- Schieberkammer Obervermunt<br />

- Druckstollen Obervermunt<br />

- Energietransporttrasse<br />

- Ausbau des bestehenden Seerundwegs<br />

- Auslaufbauwerk<br />

- Überschussmaterial Deponie D1<br />

Bauzeit/Baudurchführung:<br />

Es ist vorgesehen, mit den Bauarbeiten im Frühjahr 2013 zu beginnen. Maßgebend für<br />

die Gesamtbaudauer ist die Errichtung des Kavernenkrafthauses mit dem<br />

Unterwasserstollen einschließlich der elektrisch maschinellen Montagen. Die<br />

Inbetriebsetzung beider Maschinensätze ist ab der zweiten Jahreshälfte 2017 geplant.<br />

Mitte 2018 soll das Kraftwerk Obervermuntwerk II den vollen Netzbetrieb aufnehmen.<br />

Der Rückbau der Baustelleneinrichtungen, die Rekultivierung der temporär<br />

beanspruchten Flächen sowie der Anschluss an das bestehende Obervermuntwerk sind<br />

2018/2019 geplant. Der Rückbau der bestehenden oberirdischen Druckrohrleitung des<br />

Obervermuntwerks wird bis spätestens Ende 2019 abgeschlossen. Im Vorfeld der<br />

wesentlichen Baumaßnahmen ab dem Frühjahr 2013 werden im Herbst 2012<br />

Vorleistungen für die Baustelleninfrastruktur durchgeführt. Dies betrifft insbesondere<br />

die Installation der benötigten Baustromanschlüsse, die Wasserversorgung, die<br />

Vorbereitung der Stellfächen für Container und Rodungsarbeiten. Mit dem Beginn der<br />

eigentlichen Bauarbeiten 2013 werden die folgenden Baubereiche gleichzeitig in<br />

Anspruch genommen:<br />

- Baubereich A – Silvretta/Bielerhöhe: Im Vorland der Silvrettamauer wird das Bau-<br />

und Wohnlager eingerichtet sowie mit der Errichtung der Deponieflächen D2 und<br />

D3 begonnen. Mit den Arbeiten für den Schützenschacht Silvretta wird erst im<br />

Frühjahr 2014 begonnen.<br />

- Baubereich B – Wasserschloss Krespa: Nach Erstellung der Baueinrichtungsfläche<br />

im Portalbereich und Befestigung der Zufahrtsstraße wird mit dem Vortrieb des<br />

Fuchslochstollens begonnen.<br />

- Baubereich C – Anbindung bestehendes Obervermuntwerk: Die Baugrube<br />

(Voreinschnitt) im Bereich Schieberkammer wird erstellt und der Druckstollen<br />

Obervermunt wird vorgetrieben.<br />

- Baubereich D – Vermunt: Im Vorland der Vermuntmauer wird nach erfolgter<br />

Baustelleneinrichtung mit dem Vortrieb des Zugangsstollens sowie mit der<br />

Errichtung der Deponiefläche D1 begonnen.<br />

- Baubereich E – Trominier: Im Bereich der Talstation der Vermuntbahn bzw. des<br />

Vorplatzes des Vermuntwerkes erfolgt die Baustelleneinrichtung. Mit den<br />

eigentlichen Arbeiten an der Steilstrecke des Energietransportes wird erst im Jahre<br />

2015 begonnen.


- 13 -<br />

II. Plan- und Beschreibungsunterlagen sowie Umweltverträglichkeitserklärung:<br />

Weitere Einzelheiten ergeben sich aus den von der <strong>Vorarlberg</strong>er Illwerke AG<br />

vorgelegten Plan- und Beschreibungsunterlagen sowie der<br />

Umweltverträglichkeitserklärung vom Oktober 2011 und Jänner 2012, welche in<br />

Entsprechung mit dem Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz 2000 zur öffentlichen<br />

Einsicht aufgelegt wurden.<br />

Die eingereichten Unterlagen umfassen insgesamt vier Mappen:<br />

• <strong>Vorarlberg</strong>er Illwerke AG, Obervermuntwerk II, UVP–Verfahren,<br />

Projektunterlagen und Umweltverträglichkeitsprüfung (UVE), Teil 1, Oktober 2011<br />

• <strong>Vorarlberg</strong>er Illwerke AG, Obervermuntwerk II, UVP–Verfahren,<br />

Projektunterlagen und Umweltverträglichkeitsprüfung (UVE), Teil 2, Oktober 2011<br />

• <strong>Vorarlberg</strong>er Illwerke AG, Obervermuntwerk II, UVP–Verfahren,<br />

Projektunterlagen und Umweltverträglichkeitserklärung (UVE), Ergänzende<br />

Unterlagen, Jänner 2012<br />

• <strong>Vorarlberg</strong>er Illwerke AG, Obervermuntwerk II, UVP–Verfahren,<br />

Projektunterlagen und Umweltverträglichkeitserklärung (UVE), Ergänzende<br />

Unterlagen, Februar – April 2012<br />

Diese Mappen beinhalten im Einzelnen folgende Unterlagen:<br />

Mappe 1:<br />

1. Gesamtanlage<br />

1.1 Technischer Bericht<br />

1.2 Illwerke Kraftwerksanlagen, Anlagenübersicht, Übersichtslageplan<br />

1.3 Gesamtanlage Kraftwerk, Übersichtslageplan, M 1:5000<br />

1.4 Gesamtanlage, Längsschnitt, Regelquerschnitte, M 1:5000, 1:100<br />

1.5 Druckstollen Obervermunt, Längsschnitt, Regelquerschnitte, M 1:2000,<br />

1:100<br />

1.6 Gesamtanlage, Nomenklatur<br />

1.7 Gesamtanlage, Hydraulisches Schema<br />

2. WASSER- UND ENERGIEWIRTSCHAFT<br />

2.1 Wasser- und Energiewirtschaft Speicher Silvretta und Speicher Vermunt<br />

2.2 Speicher Silvretta, Bestand, Übersichtslageplan, M 1:2500<br />

2.3 Speicher Vermunt, Bestand, Übersichtslageplan, M 1:2500<br />

3. GEOLOGIE


- 14 -<br />

3.1 Geologischer Bericht<br />

3.2 Gesamtanlage, Geologische Karte, M 1:5000<br />

3.3 Gesamtanlage, Geologischer Längenschnitt, M 1:5000<br />

3.4 Druckstollen Obervermunt, Geologischer Längenschnitt, M 1:5000<br />

3.5 Wasserschloss Krespa, Fuchslochstollen, Untere WS-Kammer,<br />

Geologischer Längenschnitt, M 1:5000<br />

4. OBERWASSERFÜHRUNG<br />

4.1 Einlaufbauwerk Silvretta mit Schützenschacht Silvretta, Lageplan, M 1:500<br />

4.2 Einlaufbauwerk mit Schützenschacht, Schnitte, M 1:200<br />

4.3 Schützenschacht Silvretta, Lageplan, Grundrisse, Schnitt, Ansicht, M 1:100<br />

4.4 Fuchslochstollen, Längsschnitt, Regelquerschnitt, M 1:2000, 1:100<br />

4.5 Portal Fuchslochstollen, Lageplan, Grundrisse, Schnitt, Ansicht, M 1:100<br />

4.6 Wasserschloss Krespa, Lageplan, M 1:2000<br />

4.7 Wasserschloss Krespa, Längsschnitt, Regelquerschnitte, M 1:2000, 1:100<br />

4.8 Belüftungsbauwerk Krespa, Lageplan, Grundrisse, Schnitt, Ansicht,<br />

M 1:100<br />

4.9 Druckschacht Silvretta, Längsschnitt, Regelquerschnitte, M 1:500, 1:100<br />

4.10 Zugangsstollen Druckstollen, Längsschnitt, Regelquerschnitte, M 1:1000,<br />

1:100<br />

4.11 Druckrohrleitung Obervermunt, Lageplan, M 1:250<br />

4.12 Druckrohrleitung Obervermunt, Längsschnitt, M 1:250<br />

4.13 Schieberkammer Obervermunt, Lageplan, Grundrisse, Schnitt, Ansicht,<br />

M 1:100<br />

5. KRAFTHAUS<br />

5.1 Übersicht Krafthaus bis Schützenkammer, Grundriss, Querschnitt,<br />

Regelquerschnitte, M 1:500, 1:100<br />

5.2 Krafthaus, Grundrisse, M 1:250<br />

5.3 Krafthaus, Schnitte, M 1:250<br />

5.4 Leittechnik, Konzept<br />

5.5 Krafthaus, Schematisches Konzept für Ausbruch und Sicherung<br />

Konzeptplan, M 1:500, 1:250<br />

5.6 Zugangsstollen Krafthaus, Längsschnitt, Regelquerschnitte, M 1:1000,<br />

1:100<br />

5.7 Portal Zugangsstollen Krafthaus, Lageplan, Grundrisse, Schnitt, Ansichten,<br />

M 1:100<br />

5.8 Kabel- und Fluchtstollen, Längsschnitt, Regelquerschnitt, M 1:1000, 1:100<br />

5.9 Portal Kabel- und Fluchtstollen, Lageplan, Grundrisse, Schnitt, Ansichten,<br />

M 1:100<br />

5.10 Brandschutztechnisches Gutachten, Bericht<br />

6. UNTERWASSERFÜHRUNG


- 15 -<br />

6.1 Bereich Krafthaus und Unterwasserführung, Lageplan, M 1:2000<br />

6.2 Unterwasserführung, Längsschnitt, Regelquerschnitte, M 1:1000, 1:100<br />

6.3 Wasserschloss Seelikopf, Lageplan, Längsschnitt, Regelquerschnitte,<br />

M 1:500, 1:250, 1:100<br />

6.4 Belüftungsbauwerk Seelikopf, Lageplan, Grundrisse, Schnitt, Ansicht,<br />

M 1:100<br />

6.5 Auslaufbauwerk, Schnitte, M 1:200<br />

7. NEBENANLAGEN<br />

7.1 Zufahrt Krafthaus, Lageplan, Regelquerschnitt, M 1:250<br />

7.2 Zufahrt Belüftungsbauwerk Wasserschloss Seelikopf, Lageplan,<br />

Regelquerschnitt, M 1:1000, 1:100<br />

8. ENERGIETRANSPORT<br />

8.1 Energietransport, Übersichtslageplan, Regelquerschnitte, M 1:5000, 1:50<br />

8.2 Energietransport, Bereich Trominier-Partenen, Lageplan, Regelquerschnitte,<br />

M 1:2000, 1:100<br />

8.3 Energietransport, Übersichtsschema<br />

9. BAUABLAUF<br />

9.1 Baustelleneinrichtung, Deponien, Transportwege, Übersichtslageplan,<br />

M 1:10000<br />

9.2 Genereller Bauzeitplan<br />

9.3 Baustelleneinrichtung Bereich Schützenschacht Silvretta und<br />

Einlaufbauwerk Silvretta, B10 und B15, Lageplan, M 1:500<br />

9.4 Baustelleneinrichtung Baulager Silvretta, L1, Lageplan, M 1:1000<br />

9.5 Baustelleneinrichtung Fuchslochstollen, B5, Lageplan, M 1:500<br />

9.6 Baustelleneinrichtung Bereich Obervermuntwerk, Krafthaus, B4, B9, M1,<br />

Lageplan, M 1:500<br />

9.7 Baustelleneinrichtung Belüftung Wasserschloss, Seelikopf B8, Portal<br />

Kabel- und Fluchtstollen B7, Lageplan, M 1:1000<br />

9.8 Baustelleneinrichtung Bereich Vermuntwerk, B13, L2, Lageplan, M 1:500<br />

9.9 Baustelleneinrichtung Bereich Trominier, B12, Lageplan, M 1:500<br />

9.10 Baustelleneinrichtung Bereich Vermunt, B1, B2, B3, B6, B11, B14, B16,<br />

D1, Lageplan, M 1:1000<br />

9.11 Baustelleneinrichtung Bereich Talstation Materialseilbahn MS1, B17,<br />

Lageplan, M 1:500<br />

9.12 Deponie Sperrenvorland Staumauer Vermunt, D1, Lageplan, Schnitte,<br />

M 1:1000<br />

9.13 Deponie Sperrenvorland Staumauer Silvretta, D2, Lageplan, Schnitte,<br />

M 1:1000


- 16 -<br />

9.14 Deponie Parkplatz Silvretta, D3, Lageplan, Schnitte, M 1:1000<br />

9.15 Materialseilbahn Partenen-Vermunt (MS1), Lageplan, Längsschnitt,<br />

M 1:2500<br />

9.16 Materialseilbahn Trominier (MS2), Lageplan, Längsschnitt, M 1:2500<br />

9.17 Materialseilbahn Obervermunt (MS3), Lageplan, Längsschnitt, M 1:2500<br />

9.18 Einlaufbauwerk Silvretta, Lageplan, Längsschnitt, M 1:250<br />

9.19 Auslaufbauwerk, Konzept Baugrubenumschließung, Lageplan, M 1:500<br />

9.20 Auslaufbauwerk, Konzept Baugrubenumschließung, Längsschnitt, M 1:250<br />

9.21 Flucht- und Rettungsplan, Konzept-Bauphase, Bericht<br />

10. BERÜHRUNG ÖFFENTLICHER UND PRIVATER INTERESSEN<br />

10.1 Seerundweg Speicher Silvretta, Ausbau Westseite, Lageplan,<br />

Regelquerschnitte, M 1:2500, M 1:100<br />

10.2 Gesamtanlage, Flächenwidmungsplan, M 1:10000<br />

10.3 Schutzgebiete und Biotope, Übersichtslageplan, M 1:10000<br />

10.4 Fließgewässer und Seen, Übersichtslageplan, M 1:10000<br />

10.5 Gesamtanlage, Blatt 1 – Übersicht, Katasterplan, M 1:5000<br />

10.6 Gesamtanlage, Blatt 2 - Bereich Staumauer Vermunt, Katasterplan,<br />

M 1:2000<br />

10.7 Gesamtanlage, Blatt 3 - Bereich Verkehrsstollen Trominier, Katasterplan,<br />

M 1:2000<br />

10.8 Gesamtanlage, Blatt 4 - Bereich Trominier-Partenen, Katasterplan,<br />

M 1:2000<br />

10.9 Gesamtanlage, Blatt 5 - Bereich Mautstelle Partenen + MS1, Katasterplan,<br />

M 1:2000<br />

10.10 Bereich Partenen-Trominier, Rodungsplan, M 1:2500<br />

10.11 Bereich Materialseilbahn Partenen-Vermunt (MS1), Rodungsplan,<br />

M 1:2500<br />

10.12 Bereich Speicher Vermunt, Rodungsplan, M 1:2500<br />

10.13 Bereich Materialseilbahn Obervermunt (MS3), Rodungsplan, M 1:2500<br />

10.14 Grundeigentümer-/Rodungsverzeichnisse<br />

11. SONSTIGES<br />

11.1 Abtrag Druckrohrleitung Obervermuntwerk, Übersichtslageplan, M 1:5000<br />

11.2 Abtrag Druckrohrleitung Obervermuntwerk, Übersichtslängenschnitt,<br />

Querprofile, M 1:5000<br />

Mappe 2:<br />

12. UMWELTVERTRÄGLICHKEITSERKLÄRUNG<br />

12.1 Allgemeinverständliche Zusammenfassung der<br />

Umweltverträglichkeitserklärung, Bericht


- 17 -<br />

12.2 Fachbeitrag Energiewirtschaft, Bericht<br />

12.3 Fachbeitrag Verkehr, Bericht<br />

12.4 Fachbeitrag Emissionen/Immissionen<br />

12.4.1 Teilbereich Schall, Bericht<br />

12.4.2 Teilbereich Luft<br />

12.4.3 Teilbereich Licht, Erschütterungen u. Elektromagnetische Felder, Bericht<br />

12.5 Fachbeitrag Abfallwirtschaft, Bericht<br />

12.6 Abfallwirtschaftskonzept, Bericht<br />

12.7 Fachbeitrag Klima, Bericht<br />

12.8 Fachbeitrag Wasserwirtschaft und Hydrologie, Bericht<br />

12.9 Fachbeitrag Geologie und Hydrogeologie, Bericht<br />

12.10 Hydrologische Beweissicherung, Quellaufnahme und Messstellen,<br />

Übersichtslageplan mit Orthofoto, M 1:10000<br />

12.11 Fachbeitrag Gewässerökologie und Fischereiwirtschaft, Bericht<br />

12.12 Fachbeitrag Boden<br />

12.12.1 Fachbeitrag Boden, Bericht<br />

12.12.2 Fachbeitrag Boden, Anlagen 1-2<br />

12.13 Fachbeitrag Terrestrische Ökologie<br />

12.13.1 Fachbeitrag Terrestrische Ökologie, Bericht<br />

12.13.2 Fachbeitrag Terrestrische Ökologie, Anlagen 1-6<br />

12.14 Fachbeitrag Wald und Forstwirtschaft, Wildökologie und Jagdwirtschaft,<br />

Bericht<br />

12.15 Fachbeitrag Alp- und Landwirtschaft, Bericht<br />

12.16 Fachbeitrag Raumordnung<br />

12.16.1 Teilbereich örtliche und überörtliche Raumplanung, Sach- und Kulturgüter,<br />

Bericht<br />

12.16.2 Teilbereich Orts- und Landschaftsbild, Bericht<br />

12.17 Fachbeitrag Tourismus, Bericht<br />

12.18 Fachbeitrag Humanmedizin, Bericht<br />

12.19 Klima- und Energiekonzept, Bericht<br />

12.20 Fachbeitrag Alternative Lösungsmöglichkeiten, Bericht<br />

Mappe 3:<br />

E1 Ergänzende Unterlagen<br />

E2 Quellbeweissicherung<br />

Stammdaten<br />

E3 Quellbeweissicherung<br />

Stammdaten, Genutzte Quellen (Auszug)<br />

E4 Quellbeweissicherung<br />

Ganglinien der Quellschüttungen<br />

E5 Quellbeweissicherung Quellschüttungen<br />

Ganglinien der genutzten Quellen<br />

E6 Hydrologische Beweissicherung, Quellaufnahme und Messstellen<br />

Übersichtlageplan mit Orthofoto, M 1:10000


Mappe 4:<br />

- 18 -<br />

1. Ergänzende Unterlagen zum Fachbeitrag Wasserwirtschaft und Hydrologie, Beilage<br />

12.8 der UVE; Schreiben der <strong>Vorarlberg</strong>er Illwerke AG vom 13.02.2012<br />

2. Neugestaltung der Baustelleneinrichtungsfläche B 14; Schreiben der <strong>Vorarlberg</strong>er<br />

Illwerke AG vom 16.03.2012<br />

3. Ergänzende Auskünfte zur Stellungnahme der Sachverständigen für Stahlwasserbau,<br />

Beilage 1.1 Technischer Bericht; Schreiben der <strong>Vorarlberg</strong>er Illwerke AG vom<br />

02.04.2012<br />

III. Sachverhaltsergänzungen, -konkretisierungen bzw. –adaptierungen:<br />

Aufgrund der Ausführungen in den verschiedenen Gutachten, insbesondere auch im<br />

Umweltverträglichkeitsgutachten, von Vorbringen, Einwendungen etc. von Parteien<br />

und Beteiligten im Rahmen der öffentlichen Projektsauflage ergeben sich in Bezug auf<br />

die in den Plan- und Beschreibungskonvoluten enthaltenen Projektsdarlegungen<br />

folgende, in den Powerpoint-Folien teilweise bereits berücksichtigte Ergänzungen,<br />

Konkretisierungen bzw. Adaptierungen des Projektes:<br />

Gegenüber der Darstellung im UVE-Fachbeitrag Verkehr (Beilage 12.3 der UVE)<br />

verändert sich die mittlere Fahrfrequenz von rund 1 Fahrt auf 6 Fahrten pro Tag und<br />

die Spitzenfrequenz (Spitzenmonat) von 7 Fahrten auf 28 Fahrten pro Tag bei der<br />

Route 2 S (Partenen – Mautstelle Silvrettahochalpenstraße, Fahrten im Winter). Die<br />

UVE-Fachbeiträge Luft und Schall sind nach Auskunft der <strong>Vorarlberg</strong>er Illwerke AG<br />

davon nicht betroffen und bleiben unverändert (Schreiben vom 03.05.2012, AZ:<br />

66.04.00.002).<br />

Seitens der <strong>Vorarlberg</strong>er Illwerke AG wurden konkretisierende Unterlagen zu den im<br />

Bereich Fuchslochstollen und im Bereich Seespitz Vermunt vorgesehenen<br />

Richtfunkmasten vorgelegt (E-Mail der <strong>Vorarlberg</strong>er Illwerke AG vom 09.05.2012).<br />

Das vom Illwerke Tourismus genutzte Motorboot im Speicher Silvretta kann aufgrund<br />

eines Motorschadens nicht mehr genutzt werden. Wegen der Unmöglichkeit der<br />

Reparatur des Motorbootes, der künftigen geänderten Verhältnisse im Speicher<br />

Silvretta (Stauspiegelschwankungen) und wirtschaftlicher Überlegungen wird eine<br />

Neuanschaffung seitens der <strong>Vorarlberg</strong>er Illwerke AG geprüft (E-Mail der<br />

<strong>Vorarlberg</strong>er Illwerke vom 10.05.2012).<br />

Mit Schreiben vom 14.05.2012, AZ: 66.04.00.0022, der <strong>Vorarlberg</strong>er Illwerke AG<br />

wurden Unterlagen zur Trinkwasserversorgung „Vermut-Bielerhöhe“ für den


- 19 -<br />

Amtssachverständigen für Wasserversorgung, Grundwasserfragen und Gewässerschutz<br />

vorgelegt.<br />

Die Förderfähigkeitskurve von Grundablass und Umlaufstollen des Speichers Silvretta<br />

für die Amtssachverständige für Fluss- und Wasserbau, Hydrologie und<br />

Hochwasserschutz wurde mit Schreiben vom 15.05.2012, AZ: 66.04.00.002, vorgelegt.<br />

Die <strong>Vorarlberg</strong>er Illwerke AG gibt in der mündlichen Verhandlung am 22.05.2012<br />

Folgendes bekannt:<br />

Das Programm der Quellbeweissicherung wird wie folgt ergänzt: Bei den Quellen Nr.<br />

00.001, 00.002, 00.003, 00.427, 00.432, 00.434, 00.466, 00.467/7, 00.470 und 00.475<br />

des Beweissicherungsprogrammes werden für die Dauer der Bauphase vierteljährlich<br />

chemische Analysen des Quellwassers (anorganische Chemie) durchgeführt. Diese<br />

Analysen werden zunächst die Bestimmung nach einer umfangreichen Liste von<br />

Parametern umfassen. Nach den Ergebnissen der ersten Analysen wird in Abstimmung<br />

mit dem Amtssachverständigen für Geologie eine Auswahl an signifikanten<br />

Parametern getroffen werden, die im weiteren Teil der Bauphase in vierteljährlichem<br />

Rhythmus bestimmt werden. Diese Ergänzung des Quellbeweissicherungsprogrammes<br />

wird zum Bestandteil des Projektes erklärt.<br />

B) Sachverständigengutachten<br />

Gutachten des Sachverständigen für Stahlwasserbau, Univ.-Prof. em. Dipl.-Ing.<br />

Dr. techn. Richard Greiner:<br />

Der Sachverständige hat sein Gutachten am 17.12.2011 sowie eine Stellungnahme am<br />

13.02.2012 erstattet. Das Gutachten wurde in der Zeit vom 16.04.2012 bis zum<br />

18.05.2012 im Konvolut „Sammlung der in Auftrag gegebenen Gutachten“ zur<br />

öffentlichen Einsichtnahme aufgelegt (siehe Edikt/Kundmachung vom 10.04.2012).<br />

Der Sachverständige kann nicht an der Verhandlung teilnehmen. Sein Gutachten und<br />

seine Stellungnahme werden in der mündlichen Verhandlung am 21.05.2012 verlesen.<br />

Das Gutachten und die Stellungnahme werden zum Bestandteil der<br />

Verhandlungsschr<strong>ift</strong> erklärt und dieser als Anlage beigefügt.<br />

Stellungnahme der <strong>Vorarlberg</strong>er Illwerke AG:<br />

Das Gutachten sowie die Stellungnahme werden von der <strong>Vorarlberg</strong>er Illwerke AG<br />

zustimmend zur Kenntnis genommen.


- 20 -<br />

Weitere Stellungnahmen zum Gutachten des Sachverständigen für Stahlwasserbau<br />

wurden keine zu Protokoll zu geben gewünscht.<br />

(Anlagen 5 und 6)<br />

Gutachten des Sachverständigen für Baustatik und Betonbau, Dipl.-Ing. Dr.<br />

techn. Oswald Neuner:<br />

Der Sachverständige hat sein Gutachten im Dezember 2011 erstattet. Dieses Gutachten<br />

wurde in der Zeit vom 16.04.2012 bis zum 18.05.2012 im Konvolut „Sammlung der in<br />

Auftrag gegebenen Gutachten“ zur öffentlichen Einsichtnahme aufgelegt (siehe<br />

Edikt/Kundmachung vom 10.04.2012).<br />

Der Sachverständige trägt die Ergebnisse seiner erwähnten Begutachtung am<br />

21.05.2012 anhand einer Powerpoint-Präsentation vor. Das Gutachten und die<br />

Powerpoint-Präsentation werden zum Bestandteil der V<strong>erhandlungsniederschr</strong><strong>ift</strong><br />

erklärt und dieser als Anlagen beigefügt.<br />

Stellungnahme der <strong>Vorarlberg</strong>er Illwerke AG:<br />

Das Gutachten wird von der <strong>Vorarlberg</strong>er Illwerke AG zustimmend zur Kenntnis<br />

genommen.<br />

Weitere Stellungnahmen zum Gutachten des Sachverständigen für Baustatik und<br />

Betonbau wurden keine zu Protokoll zu geben gewünscht.<br />

(Anlagen 7 und 8)<br />

Gutachten des Sachverständigen für Dammbau, Grundbau und Bodenmechanik,<br />

Univ.-Prof. Dipl.-Ing. Dr. techn. Peter Tschernutter:<br />

Der Sachverständige hat sein Gutachten am 22.01.2012 erstattet. Dieses Gutachten<br />

wurde in der Zeit vom 16.04.2012 bis zum 18.05.2012 im Konvolut „Sammlung der in<br />

Auftrag gegebenen Gutachten“ zur öffentlichen Einsichtnahme aufgelegt (siehe<br />

Edikt/Kundmachung vom 10.04.2012).<br />

Der Sachverständige trägt die Ergebnisse seiner erwähnten Begutachtung vor und<br />

erörtert diese in der mündlichen Verhandlung am 21.05.2012. Dieses Gutachten wird<br />

zum Bestandteil der Verhandlungsschr<strong>ift</strong> erklärt und dieser als Anlage beigefügt.<br />

In Ergänzung zu seinem Gutachten führt der Sachverständige in der mündlichen<br />

Verhandlung Folgendes aus:


1. Allgemeines:<br />

- 21 -<br />

Im Zuge der heutigen Verhandlung wurde seitens des Konsenswerbers folgende<br />

Änderung zu den Deponien bekannt gegeben:<br />

• Die Deponie D1 bleibt sowohl in der Geometrie als auch in einzulagernden<br />

Volumen mit 400.000 m³ unverändert.<br />

• Die Deponie D2 mit einem gemäß Vorlageprojekt definierten Einbauvolumen<br />

von 420.000 m³ (405.000 m³ definiertes Einbauvolumen und 15.000 m³<br />

Reservevolumen) wird dahingehend geändert, dass das einzubauende<br />

Deponievolumen auf nunmehr 455.000 m³ erhöht wird. Die zusätzliche Menge<br />

(50.000 m³) stammt von der Deponie D2, welche verkleinert werden soll.<br />

Besonders festzuhalten ist, dass die Form bzw. das Ausmaß der Deponie D2<br />

unverändert bleibt und dass das zusätzliche Volumen durch eine zusätzliche<br />

Verdichtung eingebaut wird.<br />

• Die Deponie D3 wird von bisher 100.000 m³ auf 50.000 m³ reduziert und die<br />

verbleibenden 50.000 m³ in der Deponie D2 eingebaut.<br />

Weiters wurden in Abstimmung mit der Sachverständigen für Wasserbau für die<br />

Sicherung der Deponien D1 und D2 entlang der Ill eine abgestimmte Festlegung<br />

getroffen.<br />

2. Befund und Gutachten:<br />

A.) Deponierungsmengen Ausbruch und Abtrag (Bauphase):<br />

Grundsätzlich gelten die Ausführungen des ursprünglichen Gutachtens vom 22. Jänner<br />

2012. Gemäß den angeführten Mengenangaben waren 905.000 m³ Deponiematerial<br />

zum Einbau vorgesehen und 15.000 m³ waren Reserve. Auf die Reserve kann nunmehr<br />

verzichtet werden und es sind somit 35.000 m³ zusätzliches Volumen auf der Deponie<br />

D2 erforderlich.<br />

In der ursprünglichen Begründung zu den Auflockerungsfaktoren wurde bereits darauf<br />

verwiesen, dass der projektgemäße Auflockerungsfaktor von 1,6, entsprechend den<br />

einschlägigen Erfahrungen des Gutachters, sehr vorsichtig, d.h. mit Reserven,<br />

angesetzt wurde. Dieser wurde auf Basis eines Einbaues des Materials durch<br />

Verdichtung bei der Fahrzeugüberfahrt und einer Walzenverdichtung angesetzt.<br />

Durch einen zusätzlichen Walzübergang mit einem Verdichtungsgerät von etwa<br />

12 Tonnen und bei einem definierten lagenweisen Einbau des Materials von 1 m<br />

kann der Auflockerungsfaktor auf zumindest 1,48 erhöht werden. Dadurch kann<br />

das zusätzlich erforderliche Einbauvolumen, bei gleicher äußerer Form der<br />

Deponie, durch den höheren Verdichtungsaufwand erreicht werden. Es sind


- 22 -<br />

etwa 300.000 m³ zusätzliche Fläche durch einen weiteren Walzübergang zu<br />

verdichten, was durch etwa 60 Walzenbetriebsstunden erfolgen kann. Gemäß<br />

Projekt sind derzeit für D1, D2 und L1 bereits etwa 1288 Stunden vorgesehen.<br />

Auf die weiteren Ausführungen der fachspezifischen Gutachter wird verwiesen.<br />

Zusätzliche Auflage:<br />

Im Zuge der Ausführung der Deponie D2 sind durch mindestens 5 Versuche die<br />

Lagerungsdichten bzw. die Auflockerungsfaktoren nachzuweisen.<br />

B.) Sicherung der Ill entlang der Deponien D1 und D2:<br />

Die Höhe der Fußsicherungen wird in Bezug auf die maßgebenden<br />

Wasserspiegelhöhen vom SV für Wasserbau festgelegt (HQ100 ohne Sperren<br />

oder maßgebende Bauumleitungen oder Grundablässe).<br />

Folgende Auflage des ursprünglichen Gutachtens wird verändert:<br />

Für die Deponien D1 und D2 entlang der Ill ist im Zuge der<br />

Ausführungsplanung eine Ufersicherung zumindest bis zu den vom SV für<br />

Wasserbau definierten Anschlagslinien mit schweren Wasserbausteinen<br />

vorzusehen. Die mittleren und minimalen Steingrößen sind zu definieren.<br />

Die übrigen Auflagen des ursprünglichen Gutachtens verbleiben unverändert.<br />

Bei Einhaltung der vorangeführten Auflagenvorschläge besteht seitens des<br />

Sachverständigen für Dammbau, Grundbau und Bodenmechanik gegen die Errichtung<br />

und den Betrieb des Pumpspeicherwerkes Obervermunt II kein Einwand<br />

und die Anlage wird befürwortet sowie positiv beurteilt.<br />

Stellungnahme der <strong>Vorarlberg</strong>er Illwerke AG:<br />

Die <strong>Vorarlberg</strong>er Illwerke AG nimmt das Gutachten und das ergänzende Gutachten<br />

zustimmend zur Kenntnis.<br />

Weitere Stellungnahmen zum Gutachten des Sachverständigen für Dammbau,<br />

Grundbau und Bodenmechanik wurden keine zu Protokoll zu geben gewünscht.<br />

(Anlage 9)


- 23 -<br />

Gutachten des Sachverständigen für Sperrentechnik und –statik, Dr. Pius<br />

Obernhuber:<br />

Der Sachverständige hat sein Gutachten am 10.12.2011 erstattet. Dieses Gutachten<br />

wurde in der Zeit vom 16.04.2012 bis zum 18.05.2012 im Konvolut „Sammlung der in<br />

Auftrag gegebenen Gutachten“ zur öffentlichen Einsichtnahme aufgelegt (siehe<br />

Edikt/Kundmachung vom 10.04.2012).<br />

Der Sachverständige kann nicht an der Verhandlung teilnehmen. Sein Gutachten wird<br />

in der mündlichen Verhandlung am 21.05.2012 verlesen. Das Gutachten wird zum<br />

Bestandteil der Verhandlungsschr<strong>ift</strong> erklärt und dieser als Anlage beigefügt.<br />

Stellungnahme der <strong>Vorarlberg</strong>er Illwerke AG:<br />

Die <strong>Vorarlberg</strong>er Illwerke AG nimmt das Gutachten zustimmend zur Kenntnis. Im<br />

Zusammenhang mit den geforderten Nachweisen beim Einstoß von Lawinen in den<br />

Speicher möchten die <strong>Vorarlberg</strong>er Illwerke darauf hinweisen, dass auch jetzt schon im<br />

Winter bei hohen Speicherspiegellagen Stauspiegelbegrenzungen eingehalten werden.<br />

Weitere Stellungnahmen zum Gutachten des Sachverständigen für Sperrentechnik und<br />

–statik wurden keine zu Protokoll zu geben gewünscht.<br />

(Anlage 10)<br />

Gutachten des Sachverständigen für Felshohlraum- und Druckstollenbau, Prof.<br />

Dipl.-Ing. Dr. Peter Egger:<br />

Der Sachverständige hat sein Gutachten am 13.12.2011 erstattet. Dieses Gutachten<br />

wurde in der Zeit vom 16.04.2012 bis zum 18.05.2012 im Konvolut „Sammlung der in<br />

Auftrag gegebenen Gutachten“ zur öffentlichen Einsichtnahme aufgelegt (siehe<br />

Edikt/Kundmachung vom 10.04.2012).<br />

Der Sachverständige kann nicht an der Verhandlung teilnehmen. Sein Gutachten wird<br />

in der mündlichen Verhandlung am 21.05.2012 verlesen. Das Gutachten wird zum<br />

Bestandteil der Verhandlungsschr<strong>ift</strong> erklärt und dieser als Anlage beigefügt.<br />

Stellungnahme der <strong>Vorarlberg</strong>er Illwerke AG:<br />

Die <strong>Vorarlberg</strong>er Illwerke AG nimmt das Gutachten zustimmend zur Kenntnis.


- 24 -<br />

Weitere Stellungnahmen zum Gutachten des Sachverständigen für Felshohlraum- und<br />

Druckstollenbau wurden keine zu Protokoll zu geben gewünscht.<br />

(Anlage 11)<br />

Gutachten des Amtssachverständigen für Maschinenbau und<br />

Druckstoßberechnungen, Univ.-Doz. Dipl.-Ing. Dr. Wolfgang Wachter:<br />

Der Amtssachverständige hat sein Gutachten am 04.12.2011 erstattet. Dieses<br />

Gutachten wurde in der Zeit vom 16.04.2012 bis zum 18.05.2012 im Konvolut<br />

„Sammlung der in Auftrag gegebenen Gutachten“ zur öffentlichen Einsichtnahme<br />

aufgelegt (siehe Edikt/Kundmachung vom 10.04.2012).<br />

Der Amtssachverständige trägt die Ergebnisse seiner erwähnten Begutachtung am<br />

21.05.2012 anhand einer Powerpoint-Präsentation vor. Das Gutachten und die<br />

Powerpoint-Präsentation werden zum Bestandteil der Verhandlungsschr<strong>ift</strong> erklärt und<br />

dieser als Anlagen beigefügt.<br />

Stellungnahme der <strong>Vorarlberg</strong>er Illwerke AG:<br />

Die <strong>Vorarlberg</strong>er Illwerke AG nimmt die Ausführungen des Amtssachverständigen<br />

zustimmend zur Kenntnis.<br />

Weitere Stellungnahmen zum Gutachten des Amtssachverständigen für Maschinenbau<br />

und Druckstoßberechnungen wurden keine zu Protokoll zu geben gewünscht.<br />

(Anlagen 12 und 13)<br />

Stellungnahme der Abteilung VIe – Abfallwirtschaft als mitwirkende Behörde<br />

und des Amtssachverständigen für Abfallwirtschaft und Deponiebau, Ing. Klaus<br />

Steurer:<br />

Ing. Klaus Steurer als Vertreter der mitwirkenden Behörde und als<br />

Amtssachverständiger für Abfallwirtschaft und Deponiebau hat seine<br />

Stellungnahme/sein Gutachten am 04.11.2011 erstattet. Dieses Gutachten wurde in der<br />

Zeit vom 16.04.2012 bis zum 18.05.2012 im Konvolut „Sammlung der in Auftrag<br />

gegebenen Gutachten“ zur öffentlichen Einsichtnahme aufgelegt (siehe<br />

Edikt/Kundmachung vom 10.04.2012).<br />

Der Amtssachverständige trägt die Ergebnisse seiner erwähnten Begutachtung vor und<br />

erörtert diese in der mündlichen Verhandlung am 21.05.2012. Dieses Gutachten wird<br />

zum Bestandteil der Verhandlungsschr<strong>ift</strong> erklärt und dieser als Anlage beigefügt.


- 25 -<br />

In Ergänzung zu seinem Gutachten führt der Amtssachverständige in der<br />

mündlichen Verhandlung Folgendes aus:<br />

Durch die Projektsänderung ergibt sich nun, dass nur noch zwei Deponien (D1 und<br />

D2) eine Kapazität von über 100.000 m³ erreichen. Die Deponie D3 weist nur noch<br />

eine Gesamtkapazität von 50.000 m³ auf. Durch diese Projektsänderung würde sich aus<br />

abfalltechnischer Sicht dahingehend eine Änderung ergeben, dass für die Deponie D3<br />

Erleichterungen entsprechend § 48 Abs. 4 AWG 2002 angewendet werden könnten.<br />

Da diese Erleichterungen im Wesentlichen die Projektsunterlagen betreffen und diese<br />

ohnehin mit den Projektsunterlagen bereits vorgelegt wurden, wird in Absprache mit<br />

der Antragstellerin keine Änderung der abfalltechnischen Begutachtung angestrebt.<br />

Auch eine allfällige geringfügige Verringerung der Sicherheitsleistung wird von der<br />

Antragstellerin nicht angestrebt. Somit hat die gegenständliche Projektsänderung keine<br />

Auswirkung auf die vorliegende Beurteilung.<br />

Stellungnahme der <strong>Vorarlberg</strong>er Illwerke AG:<br />

Die <strong>Vorarlberg</strong>er Illwerke AG nimmt das Gutachten zustimmend zur Kenntnis.<br />

Weitere Stellungnahme zum Gutachten des Amtssachverständigen für Abfallwirtschaft<br />

und Deponiebau werden keine zu Protokoll zu geben gewünscht.<br />

Gutachten des Sachverständigen für Baugeologie, Dr. Sven Jacobs:<br />

(Anlage 14)<br />

Der Sachverständige hat sein Gutachten am 18.01.2012 erstattet. Dieses Gutachten<br />

wurde in der Zeit vom 16.04.2012 bis zum 18.05.2012 im Konvolut „Sammlung der in<br />

Auftrag gegebenen Gutachten“ zur öffentlichen Einsichtnahme aufgelegt (siehe<br />

Edikt/Kundmachung vom 10.04.2012).<br />

Der Sachverständige trägt die Ergebnisse seiner erwähnten Begutachtung am<br />

22.05.2012 anhand einer Powerpoint-Präsentation vor. Das Gutachten und die<br />

Powerpoint-Präsentation werden zum Bestandteil der Verhandlungsschr<strong>ift</strong> erklärt und<br />

dieser als Anlagen beigefügt.<br />

Auf Befragen der Gemeinde Galtür führt der Sachverständige in der mündlichen<br />

Verhandlung am 21.05.2012 Folgendes aus:<br />

Während des Vortriebs für den Druckstollen Silvretta sind Wasserzutritte und eine<br />

Beeinflussung des Bergwasserkörpers unvermeidlich. Mit der Herstellung der<br />

Auskleidung werden die Bergwasserzutritte weitestgehend gestoppt und der frühere<br />

Bergwasserspiegel wieder hergestellt.


- 26 -<br />

Stellungnahme der <strong>Vorarlberg</strong>er Illwerke AG:<br />

Die <strong>Vorarlberg</strong>er Illwerke AG nimmt das Gutachten zustimmend zur Kenntis.<br />

Bezüglich der im Gutachten des Sachverständigen für Baugeologie angesprochenen<br />

Verlagerung von Sedimenten im Speicher Vermunt wollen sich die Illwerke zur<br />

Freihaltung der Einläufe für die Triebwasserführung und der Grundablässe die Option<br />

der Verlagerung der Sedimente aus diesem Bereich in den Totraum der Speichers offen<br />

halten.<br />

Weitere Stellungnahmen zum Gutachten des Sachverständigen für Baugeologie<br />

wurden keine zu Protokoll zu geben gewünscht.<br />

Gutachten des Amtssachverständigen für Geologie, Dr. Walter Bauer:<br />

(Anlagen 15 und 16)<br />

Der Amtssachverständige hat sein Gutachten am 23.12.2011 erstattet. Dieses<br />

Gutachten wurde in der Zeit vom 16.04.2012 bis zum 18.05.2012 im Konvolut<br />

„Sammlung der in Auftrag gegebenen Gutachten“ zur öffentlichen Einsichtnahme<br />

aufgelegt (siehe Edikt/Kundmachung vom 10.04.2012).<br />

Der Amtssachverständige trägt die Ergebnisse seiner erwähnten Begutachtung vor und<br />

erörtert diese in der mündlichen Verhandlung am 22.05.2012. Dieses Gutachten wird<br />

zum Bestandteil der Verhandlungsschr<strong>ift</strong> erklärt und dieser als Anlage beigefügt.<br />

Stellungnahme der <strong>Vorarlberg</strong>er Illwerke AG:<br />

Die <strong>Vorarlberg</strong>er Illwerke AG nimmt die Stellungnahme zustimmend zur Kenntnis.<br />

Weitere Stellungnahmen zum Gutachten des Amtssachverständigen für Geologie<br />

wurden keine zu Protokoll zu geben gewünscht.<br />

(Anlage 17)<br />

Gutachten der Amtssachverständigen für Fluss- und Wasserbau, Hydrologie und<br />

Hochwasserschutz, Dipl.-Ing. Dr. Rosa Frei:<br />

Die Amtssachverständige hat ihr Gutachten am 15.02.2012 erstattet. Dieses Gutachten<br />

wurde in der Zeit vom 16.04.2012 bis zum 18.05.2012 im Konvolut „Sammlung der in<br />

Auftrag gegebenen Gutachten“ zur öffentlichen Einsichtnahme aufgelegt (siehe<br />

Edikt/Kundmachung vom 10.04.2012).


- 27 -<br />

Die Amtssachverständige trägt die Ergebnisse ihrer erwähnten Begutachtung am<br />

22.05.2012 anhand einer Powerpoint-Präsentation vor. Das Gutachten und die<br />

Powerpoint-Präsentation werden zum Bestandteil der Verhandlungsschr<strong>ift</strong> erklärt und<br />

dieser als Anlagen beigefügt.<br />

In Ergänzung zu ihrem Gutachten führt die Amtssachverständige in der<br />

mündlichen Verhandlung Folgendes aus:<br />

Die geplanten Standorte für die Deponien D1 und D2 befinden sich jeweils unmittelbar<br />

am Sperrenfuß der Sperren Silvretta und Vermunt entlang der Restill. Üblicherweise<br />

erfolgt die Sicherung von Deponien entlang von Fließgewässern bis zum 100jährlichen<br />

Hochwasser (in Ausnahmefällen auch 300-jährlich) mit einem<br />

ausreichenden Freibord.<br />

Die Ill unterhalb der Speicher ist im Normalfall trocken, dient aber zur Abfuhr des<br />

Wassers, das durch die Notentlastungsorgane (Grundablass, Umlaufstollen) der<br />

Staumauern abgeführt werden muss. Dieses Wasser muss jedenfalls sicher abgeführt<br />

werden, da ansonsten die Sicherheit der Sperre beeinträchtigt werden kann.<br />

Ohne Öffnung der Notentlastungsorgane kann Hochwasser nur indirekt über die<br />

Speicher und die Hochwasserüberläufe der Sperren in die Ill gelangen. Ohne Speicher<br />

wäre das Hochwasser aus dem natürlichen Gesamteinzugsgebiet zu berücksichtigen.<br />

In Absprache mit dem Sachverständigen für Dammbau und Bodenmechanik wird<br />

deshalb vorgeschlagen, die Auflagen 3 und 5 des Gutachtens vom 15.2.2012 wie folgt<br />

anzupassen:<br />

3. Für den Bereich der Deponie D1 ist in Absprache mit der wasserbautechnischen<br />

Sachverständigen eine abschnittsweise Spiegellinienberechnung für die Ill für die<br />

maximale Gesamtförderfähigkeit der tief liegenden Entlastungsorgane oder für das<br />

100-jährliche Hochwasser aus dem gesamten natürlichen Einzugsgebiet ohne<br />

Berücksichtigung der Speicher durchzuführen und die Sicherung des Deponiefußes<br />

darauf auszulegen. Es gilt der jeweils höhere Wert. Die seitliche Einmündung von<br />

Entlastungen ist bei der Sicherung jedenfalls gesondert zu berücksichtigen.<br />

5. Für den Bereich der Deponie D2 ist in Absprache mit der wasserbautechnischen<br />

Sachverständigen eine abschnittsweise Spiegellinienberechnung für die Ill für die<br />

maximale Gesamtförderfähigkeit der tief liegenden Entlastungsorgane oder für das<br />

100-jährliche Hochwasser aus dem gesamten natürlichen Einzugsgebiet ohne<br />

Berücksichtigung der Speicher durchzuführen und die Sicherung des Deponiefußes<br />

darauf auszulegen. Es gilt der jeweils höhere Wert. Die seitliche Einmündung von<br />

Entlastungen ist bei der Sicherung jedenfalls gesondert zu berücksichtigen.<br />

Die Errichtung und der Betrieb des Obervermuntwerks II führen zu keiner<br />

Verschlechterung der Hochwassersituation.


- 28 -<br />

Stellungnahme der <strong>Vorarlberg</strong>er Illwerke AG:<br />

Die <strong>Vorarlberg</strong>er Illwerke AG nimmt das Gutachten zustimmend zur Kenntnis.<br />

Aus Sicht der Projektwerberin wird darauf hingewiesen, dass eine Stauraumfreihaltung<br />

in Folge von möglichen Masseneinstößen (Lawinen) nicht mit zusätzlichen<br />

Freihaltungen für den Hochwasserschutz überlagert werden muss (nach den Vorgaben<br />

der Staubeckenkommission müssen zwei Extremereignisse nicht überlagert werden).<br />

Über Vorbringen von Herrn Günther Burger zur Hochwasserproblematik bei seinem<br />

Wohnobjekt, Schulstraße 6b in Gaschurn, führt die <strong>Vorarlberg</strong>er Illwerke AG aus:<br />

Die <strong>Vorarlberg</strong>er Illwerke AG wird im Hinblick auf das Vorbringen von Herrn<br />

Günther Burger in Zusammenarbeit mit der Behörde bzw. dem behördlichen<br />

Sachverständigen eine gemeinsame Lösung für die Mündung des Garnerabaches in die<br />

Ill suchen. Diese Sache steht jedoch nicht im Zusammenhang mit dem Projekt<br />

Obervermuntwerk II.<br />

Weitere Stellungnahmen zum Gutachten der Amtssachverständigen für Fluss- und<br />

Wasserbau, Hydrologie und Hochwasserschutz wurden keine zu Protokoll zu geben<br />

gewünscht.<br />

(Anlagen 18 und 19)<br />

Gutachten des Amtssachverständigen für Gewässerschutz, Grundwasser und<br />

Wasserversorgung, Dipl.-Ing. Albert Zoderer:<br />

Der Amtssachverständige hat sein Gutachten am 09.03.2012 erstattet. Dieses<br />

Gutachten wurde in der Zeit vom 16.04.2012 bis zum 18.05.2012 im Konvolut<br />

„Sammlung der in Auftrag gegebenen Gutachten“ zur öffentlichen Einsichtnahme<br />

aufgelegt (siehe Edikt/Kundmachung vom 10.04.2012).<br />

Der Amtssachverständige trägt die Ergebnisse seiner erwähnten Begutachtung vor und<br />

erörtert diese in der mündlichen Verhandlung am 22.05.2012. Dieses Gutachten wird<br />

zum Bestandteil der Verhandlungsschr<strong>ift</strong> erklärt und dieser als Anlage beigefügt.<br />

In Ergänzung zu seinem Gutachten führt der Amtssachverständige in der<br />

mündlichen Verhandlung Folgendes aus:<br />

Die <strong>Vorarlberg</strong>er Illwerke AG hat dem Unterzeichnenden zur Beurteilung der<br />

Trinkwasserversorgung im Projektsgebiet am 11.05.2012 die Projektsmappe mit dem<br />

Titel „Obervermuntwerk II – Zusätzliche Unterlagen zur Trinkwasserversorgung<br />

Vermunt-Bielerhöhe“ vom Mai 2012 übermittelt.


- 29 -<br />

Befund:<br />

In den Unterlagen wird für die 3 bestehenden Wasserversorgungsanlagen Silvrettadorf<br />

(Baubereich A), Vermunt-Seespitz (Baubereich C) und Vermunt-Wärterhaus<br />

(Baubereich D) eine Gegenüberstellung des Wasserdargebotes und des Wasserbedarfes<br />

gemacht. Ergebnis der Wasserbilanz ist, dass bei minimalem Wasserdargebot und<br />

mittlerem Wasserbedarf sowohl im Ist-Zustand als auch in der Bauphase und nach<br />

Inbetriebnahme des Obervermuntwerkes II eine ausreichende Bedarfsdeckung gegeben<br />

ist.<br />

Für den unwahrscheinlichen Fall einer Beeinträchtigung der genutzten Quellen ist die<br />

Ersatzwasserversorgung von den jeweils anderen genutzten Quellen vorgesehen. Hiezu<br />

soll im Zuge der Errichtung des Schmutzwasserableitungskanals von der Bielerhöhe<br />

nach Partenen eine Leerleitung mitverlegt werden.<br />

In den Anlagenschemaplänen sind die Quellfassungen, Behälter und Sonderbauwerke<br />

unter Angabe der Höhenverhältnisse erkennbar. Die hydraulische Leistungsfähigkeit<br />

der Anlagen mittels Rohrnetzhydraulik wurde nicht untersucht.<br />

Während bei den Anlagen Silvrettadorf und Vermunt-Seespitz die Abdeckung des<br />

Mehrbedarfes während der Bauphase über temporäre Anschlussleitungen erfolgt, ist<br />

bei der Wasserversorgungsanlage Vermunt–Wärterhaus eine Änderung und<br />

Erweiterung der Anlage vorgesehen. Bereits im Vorfeld der Errichtung der Deponie 1<br />

soll der bestehende Quellsammelschacht, unabhängig vom Obervermuntwerk II, durch<br />

den Einbau von Druckerhöhungspumpen adaptiert werden. Ebenso soll die bestehende<br />

Transportleitung in Richtung Pumpstation aufgelassen und durch eine neue<br />

Sphärogußleitung, DN 100 mm, ersetzt werden. Ausgehend von der bestehenden<br />

Pumpstation, welche aufgelassen wird, erfolgt die Neuverlegung der Anschlussleitung<br />

zum Portal des Zugangsstollens Krafthaus Obervermunt II. Der mittlere Bedarf der<br />

Wasserversorgungsanlage erhöht sich durch den Anschluss des Krafthauses von<br />

derzeit 0,1 m³/d auf 1,75 m³/d bzw 656 m³/a. Bei Berücksichtigung eines<br />

Spitzenfaktors von 2,0 ergibt sich für den verbrauchsreichsten Tag eine Bedarfsmenge<br />

von ca 3,5 m³/d.<br />

Für die bereits genutzte Wärterhausquelle (Nr 00.005) wurde bislang kein Schutzgebiet<br />

festgelegt. Im Übersichtslageplan (Projektsbeilage 7) ist das Einzugsgebiet der<br />

Wärterhausquelle mit einer Fläche von rund 210.000 m² planlich dargestellt.<br />

Beurteilung:<br />

Die in den Projektsunterlagen nachgewiesene Deckung des Wasserbedarfes im Bereich<br />

Vermunt-Bielerhöhe während der Bauausführung sowie nach Inbetriebnahme des<br />

Obervermuntwerkes II ist nachvollziehbar und plausibel. Ausreichende Druck- und<br />

Durchflussverhältnisse während der Bauphase sind allenfalls durch erforderliche<br />

Adaptierungen der bestehenden Anlagenverhältnisse zu erzielen.


- 30 -<br />

Für den sicheren und den hygienischen Anforderungen entsprechenden Betrieb der<br />

Wasserversorgungsanlage Vermunt-Wärterhaus wird die Einhaltung nachfolgender<br />

Auflagen beantragt:<br />

Leitungen:<br />

1. Die Dichtheit der neu verlegten Leitungen sind entsprechend der ÖNORM EN 805<br />

gemeinsam mit der ÖNORM B 2538 (Restnorm) nachzuweisen. Die<br />

diesbezüglichen Protokolle sind der Wasserrechtsbehörde gleichzeitig mit der<br />

Fertigstellungsmeldung vorzulegen. Die Druckprüfung ist durch die<br />

Oberbauleitung (Zivilingenieur/Bauamt) zu überwachen und das Ergebnis durch<br />

diese im Protokoll zu bestätigen.<br />

2. Die Druckstufen der Leitungen sind unter Beachtung der zulässigen Werte auf die<br />

örtlichen Verhältnisse abzustimmen. Die Rohrinnendurchmesser sind entsprechend<br />

der hydraulischen Berechnung zu wählen (Vorsicht bei Nennweitenangabe bei PE-<br />

Leitungen!).<br />

3. Nach Abschluss der Bauarbeiten sind alle neuen Rohrleitungsteile vor<br />

Inbetriebnahme zu reinigen und zu spülen.<br />

4. Die Inbetriebnahme der Leitungsabschnitte darf erst nach Vorliegen eines<br />

einwandfreien bakteriologischen Befundes, erstellt von einem befugten Institut,<br />

erfolgen.<br />

Pumpwerk:<br />

5. Für die zum Einsatz gelangenden Pumpen sind bis zur Fertigstellungsmeldung die<br />

technischen Datenblätter und die Pumpenkennlinien vorzulegen.<br />

Quellschutz:<br />

6. Für die Wärterhausquelle ist ein den heutigen Anforderungen entsprechendes<br />

Schutzgebiet festzulegen. Dazu ist das Einzugsgebiet auf Basis eines<br />

hydrogeologischen Gutachtens abzugrenzen. Die derzeitigen Nutzungen,<br />

Schwachstellen und Gefahrenherde sind aufzuzeigen. Im Weiteren ist ein<br />

Vorschlag zur Ausweisung der Schutzzonen I und II planlich darzustellen und in<br />

Form eines Projektes der Behörde bis 30.10.2014 vorzulegen.<br />

7. Bis zur Vorlage des Schutzgebietsprojektes ist eine provisorische Schutzzone I in<br />

der Natur abzugrenzen. Zustromig hat der Abstand von den Fassungssträngen<br />

mindestens 10 m zu betragen, abstromig und quer zur Strömungsrichtung ist ein<br />

Mindestabstand von 5 m einzuhalten. In der schneefreien Zeit ist die Schutzzone I<br />

in geeigneter Weise abzuzäunen und gegen den Zutritt unbefugter Personen zu


- 31 -<br />

sichern. Innerhalb der Schutzzone I ist die Beweidung, Düngung und Anwendung<br />

von Pflanzenschutzmitteln verboten. Es ist dauerhaft eine intakte Grasnarbe zu<br />

erhalten.<br />

Allgemeine Auflagen:<br />

8. Sämtliche Maßnahmen (neue Anlagenteile) sind einzumessen und in Ausführungsplänen<br />

zu dokumentieren. Diese sind gemeinsam mit einem schr<strong>ift</strong>lichen Bericht<br />

über die Ausführung (insbesondere über allfällige Abweichungen) bis zur Schlussüberprüfung<br />

vorzulegen.<br />

9. Die Gesamtanlage ist auf Grundlage der ÖNORM B 2539 regelmäßig zu<br />

überwachen (Eigen- und Fremdüberwachung gemäß § 134 WRG) und einwandfrei<br />

instand zu halten. Die Stammdatenblätter gemäß der ÖVGW-Richtlinie W 85<br />

(Anhang A-N) sind bis zur Fertigstellungsmeldung vorzulegen.<br />

10. Für die Betreuung der Anlage ist mindestens eine Person auszubilden und der<br />

Behörde bekannt zu geben. Diese hat nachweislich einen ÖVGW-Wassermeisterschulungskurs<br />

zu absolvieren. Während der Abwesenheit dieser Person ist eine<br />

gleichwertige Vertretung einzusetzen, diese ist ebenfalls namhaft zu machen.<br />

Es wird beantragt, die Bewilligungsdauer jener des Obervermuntwerkes II<br />

anzugleichen.<br />

Die Konsenswassermenge ist mit 1 l/s bzw 5 m³/d bzw 1.825 m³/a festzulegen und in<br />

geeigneter Weise durch eine Messeinrichtung zu erfassen.<br />

Für die Bauphase des Obervermuntwerkes II darf die Konsenswassermenge um 100 %<br />

überschritten werden.<br />

Stellungnahme der <strong>Vorarlberg</strong>er Illwerke AG:<br />

Die <strong>Vorarlberg</strong>er Illwerke AG nimmt das Gutachten zustimmend zur Kenntnis.<br />

Weitere Stellungnahmen zum Gutachten des Amtssachverständigen für<br />

Gewässerschutz, Grundwasser und Wasserversorgung wurden keine zu Protokoll zu<br />

geben gewünscht.<br />

(Anlage 20)<br />

Gutachten des Amtssachverständigen für Limnologie, Dipl.-Ing. Gerhard Hutter:<br />

Der Amtssachverständige hat sein Gutachten am 16.03.2012 erstattet. Dieses<br />

Gutachten wurde in der Zeit vom 16.04.2012 bis zum 18.05.2012 im Konvolut


- 32 -<br />

„Sammlung der in Auftrag gegebenen Gutachten“ zur öffentlichen Einsichtnahme<br />

aufgelegt (siehe Edikt/Kundmachung vom 10.04.2012).<br />

Der Amtssachverständige trägt die Ergebnisse seiner erwähnten Begutachtung am<br />

22.05.2012 anhand einer Powerpoint-Präsentation vor. Das Gutachten und die<br />

Powerpoint-Präsentation werden zum Bestandteil der Verhandlungsschr<strong>ift</strong> erklärt und<br />

dieser als Anlagen beigefügt.<br />

In Ergänzung zu seinem Gutachten führt der Amtssachverständige in der<br />

mündlichen Verhandlung Folgendes aus:<br />

Zum obigen Gutachten vom 16.03.2012 darf Folgendes ergänzt werden:<br />

Seite 3, Tabelle Oberflächenwasserkörper: In dieser Tabelle ist der<br />

Oberflächenwasserkörper Klostertalerbach (OWK 10002002) aufzunehmen. Der<br />

Zustand des Klostertalerbaches wird gemäß NGP 2009 mit sehr gut, sehr hohe<br />

Sicherheit ausgewiesen.<br />

In der Zusammenfassung ist betreffend Zustand der Oberflächenwasserkörper<br />

folgende Ergänzung aufzunehmen: Die Querung am Klostertalerbach, der sich gemäß<br />

NGP 2009 in sehr gutem Zustand befindet, kann als lokale Beeinträchtigung eingestuft<br />

werden. Die Maßnahme führt aus fachlicher Einschätzung zu keiner Verschlechterung<br />

des OWK.<br />

Ergänzung zu Auflage 2: Bei den zu messenden Parametern ist zusätzlich der<br />

Parameter DOC zu messen, bei Einsatz von Diesel-Slurry ist zusätzlich der KW-Index<br />

zu messen.<br />

Der Bürgermeister der Gemeinde Gaschurn ersucht, dass die im Rahmen der<br />

Ausgleichsmaßnahmen vorgesehenen Renaturierungsbereiche in der Gemeinde<br />

Gaschurn umgesetzt werden, beispielsweise sind dies Teilstrecken der Ill, im Bereich<br />

Klusertobel und im Bereich des Garnerabaches und beispielsweise nach Durchgang<br />

von Hochwässern Kleinstrukturen im Gewässerbett wieder hergestellt werden.<br />

Der Amtssachverständige führt zum Vorbringen der Gemeinde Gaschurn Folgendes<br />

aus:<br />

Die Anregung wird zur Kenntis genommen und es wird unter Einbindung der<br />

Gemeinde Gaschurn noch Rücksprache mit den Kollegen gehalten, die bei der<br />

Auswahl der vorgeschlagenen Renaturierungsstrecken eingebunden waren.<br />

Über Befragen von Dr. Mory führt der Amtssachverständige für Limnologie Folgendes<br />

aus:<br />

Die Situation im Bereich der Stauwurzel Vermunt würde im Vergleich zu der aktuellen<br />

Situation durch die Errichtung des vorgeschlagenen Abtrenndammes verbessert<br />

werden.


- 33 -<br />

Die limnologischenVeränderungen im Speicher Vermunt durch die Errichtung und<br />

durch den Betrieb des Obervermuntwerks II sind schwer abschätzbar. Die Besiedelung<br />

der Freiwasserzone ist hinkünftig ebenso wie die Übergangsbereiche der Uferzone<br />

stärkeren Schwankungen ausgesetzt. Hinsichtlich der Freiwasserzone ist betreffend die<br />

Besiedelung mit einem stärkeren Angleich zum Speicher Silvretta zu rechnen. Die<br />

Dotierung der Ill unterhalb der Staumauern Vermunt und Silvretta wäre prinzipiell<br />

durch technische Einrichtungen umsetzbar. Eine Dotierung würde zu Verbesserungen<br />

der standortgerechten Besiedelung mit aquatischen Tieren und Pflanzen führen.<br />

Stellungnahme der <strong>Vorarlberg</strong>er Illwerke AG:<br />

Die <strong>Vorarlberg</strong>er Illwerke AG hält fest, dass die limnologischen Veränderungen im<br />

Speicher Vermunt doch so weit abschätzbar sind, dass Ausgleichsmaßnahmen<br />

festzulegen möglich waren.<br />

Die <strong>Vorarlberg</strong>er Illwerke AG geht davon aus, dass etwaige Veränderungen von<br />

Ausgleichsmaßnahmen gegenüber jenen im Gutachten des Sachverständigen für<br />

Limnologie angeführten im Kostenbeitrag von 430.000,00 Euro jedenfalls enthalten<br />

sind.<br />

Ferner hält die <strong>Vorarlberg</strong>er Illwerke AG fest, dass im gültigen NGP 2009 eine<br />

Abgabe von Dotierwasser an Speicher wie jenen der Silvretta bzw. Vermunt nicht<br />

vorgesehen ist. Diesbezügliche Maßnahmen wird die <strong>Vorarlberg</strong>er Illwerke AG in<br />

Erfüllung der künftigen nationalen Gewässerbewirtschaftungspläne setzen.<br />

Schließlich legt die <strong>Vorarlberg</strong>er Illwerke AG auf die Feststellung Wert, dass aus<br />

limnologischer Sicht das gegenständliche Vorhaben als umweltverträglich bewertet<br />

wurde.<br />

Im Übrigen wird das Gutachten zustimmend zur Kenntis genommen.<br />

Weitere Stellungnahmen zum Gutachten des Amtssachverständigen für Limnologie<br />

wurden keine zu Protokoll zu geben gewünscht.<br />

(Anlagen 21 und 22)<br />

Gutachten des Amtssachverständigen für Fischereibiologie, Alban Lunardon:<br />

Der Amtssachverständige hat sein Gutachten am 14.12.2011 erstattet. Dieses<br />

Gutachten wurde in der Zeit vom 16.04.2012 bis zum 18.05.2012 im Konvolut<br />

„Sammlung der in Auftrag gegebenen Gutachten“ zur öffentlichen Einsichtnahme<br />

aufgelegt (siehe Edikt/Kundmachung vom 10.04.2012).


- 34 -<br />

Der Amtssachverständige trägt die Ergebnisse seiner erwähnten Begutachtung vor und<br />

erörtert diese in der mündlichen Verhandlung am 22.05.2012. Dieses Gutachten wird<br />

zum Bestandteil der Verhandlungsschr<strong>ift</strong> erklärt und dieser als Anlage beigefügt.<br />

Der Gutachter hat sein Gutachten vom 14.12.2011 ergänzt und die geänderten<br />

Textteile farblich hinterlegt. Das ergänzte Gutachten lautet somit wie folgt:<br />

Die <strong>Vorarlberg</strong>er Illwerke AG hat mit Eingabe vom 14.10.2011 beim Amt der<br />

<strong>Vorarlberg</strong>er Landesregierung den Antrag auf Genehmigung gemäß § 5 Abs. 1 des<br />

Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz 2000 (UVP-G 2000) für die Errichtung und den<br />

Betrieb des Obervermuntwerks II in Gaschurn eingebracht. Diesem Antrag sind<br />

umfangreiche Projektsunterlagen beigefügt. Der fischereibiologische Amtsachverständige<br />

hat hierzu einen Datenträger erhalten, auf dem diese Unterlagen<br />

digital abrufbar sind.<br />

Nach Erstellung des ersten Gutachtens vom 14.12.2011 erstattete die VIW AG eine<br />

Stellungnahme zu den Gutachten der Sachverständigen und der koordinierende<br />

Sachverständige übermittelte eine integrative Gesamtbewertung der eingelangten<br />

Gutachten zur UVP-Verträglichkeit. Der fischereibiologische Amtsachverständige<br />

nimmt nochmals Bezug auf diese eingelangten Schreiben und erstellt ein ergänzendes<br />

und abschließendes fischereibiologisches Gutachten. Die missverständlichen Aussagen<br />

des ersten Gutachtens wurden korrigiert bzw. soweit ergänzt, dass sie dem Sachverhalt<br />

vollinhaltlich entsprechen.<br />

Sachverhalt:<br />

Bezüglich des detaillierten Sachverhalts wird auf das Einreichprojekt verwiesen. Eingangs<br />

sollten zum besseren Verständnis jene Bereiche aufgezählt werden, die der fischereibiologische<br />

Amtsachverständige hinsichtlich der umweltrelevanten Auswirkungen<br />

zu prüfen und zu beurteilen hat. Im Zuge dieses Projektes sind dies die Materiengesetze<br />

Wasserrecht, Fischerei und Tierschutz (für Fische). Als Hinweis sei mitgeteilt,<br />

dass gemäß Qualitätszielverordnung „Ökologie Oberflächengewässer“ jene Qualitätskomponenten<br />

heranzuziehen sind, welche für die ökologische Beurteilung maßgeblich<br />

sind. Da sich im gesamten Projektsbereich kein natürlicher Fischlebensraum<br />

befindet, wird der limnologische Amtsachverständige die Auswirkungen auf die Gewässerbiozönose<br />

wahrnehmen. Aufgrund der vorliegenden Projektsunterlagen ist<br />

davon auszugehen, dass durch die energiewirtschaftliche Nutzung des<br />

Obervermuntwerkes II keine zusätzlichen Auswirkungen auf die darunter befindlichen<br />

natürlichen Fischlebensräume zu erwarten sind. Die Annahme, dass durch die massive<br />

Umwälzung des Wasserkörpers im Vermunt- wie Silvrettastausee mehr Schluff in die<br />

untere Ill gelangt, wird aufgrund der unterschiedlichen Einflüsse wie Zeitphase,<br />

Temperatur, Messgenauigkeit, etc. schwer nachweisbar sein. Während der Errichtung<br />

des Einlaufbauwerkes beim Silvrettastausee ist mit einem vergleichbaren Austrag von<br />

Feinsedimenten wie bei dessen Totalentleerung im Jahre 2011 zu rechnen. Die<br />

mobilisierten Trübstoffe werden weitestgehend im Speicher Vermunt verbleiben.


- 35 -<br />

Der UVE-Fachbeitrag Gewässerökologie und Fischereiwirtschaft (Beilage 12.11 von<br />

der ARGE Limnologie) beschreibt die gewässerökologischen Aspekte (unter anderem<br />

auch die Fische), welche durch dieses Bauvorhaben berührt werden. Weitere Fachbeiträge,<br />

die sich im engeren Sinn mit der Fischerei beschäftigen, ist der Bericht der Beilage<br />

12.17 - Tourismus.<br />

Befund:<br />

Vom gegenständlichen Vorhaben sind drei Oberflächenwasserkörper (Silvrettastausee<br />

mit 1500400, die daran anschließende Fließstrecke mit dem OWK 100020003 und der<br />

im Wesentlichen den Speicher Vermunt abdeckenden OWK 10020005) betroffen. Die<br />

beiden letzteren OWK’s weisen derzeit einen unbefriedigenden Zustand mit hoher Sicherheit<br />

auf. Alle drei OWK’s liegen in der Bioregion der vergletscherten Zentralalpen<br />

(Kristallin) und außerhalb des natürlichen Fischlebensraumes. Beide Seen (Silvretta-<br />

und Vermuntstausee) sind künstlich errichtete Gewässer, die fischereilich genutzt werden.<br />

Aufgrund ihrer Größe und der Anbindung an fließende Gewässer wurden beide<br />

Seen mit Bescheid vom 23. Nov. 2001 zu einem Fischereieigenrevier ernannt, welches<br />

sich im Besitze der <strong>Vorarlberg</strong>er Illwerke AG befindet. Für die beiden Seen besteht<br />

seit dem Jahre 1968 ein auf unbestimmte Zeit abgeschlossener unentgeltlicher Vertrag<br />

mit dem "Sportfischerverein der Illwerke".<br />

Beide Speicher weisen über das ganze Jahr eine mehr oder weniger starke Trübung<br />

durch den Glescherschliff auf. Die Sichttiefe ist in der Regel sehr gering (weniger als<br />

50 cm – darunter ist es dunkel), ausgenommen davon der Zulaufbereich des Vermuntstausees.<br />

Während der Silvrettastausee vollkommen zufriert und dessen Oberfläche<br />

als Langlaufloipe genutzt wird, blieb bisher der Vermuntstausee durch den häufigen<br />

Wasseraustausch meistens Eisfrei. Eine natürliche Reproduktion findet in beiden<br />

Stausseen nicht statt, hingegen kann eine Naturverlaichung in manchen Zuflüssen (z.B.<br />

in der restlichen Ill zwischen Silvretta und Vermuntstausee) erfolgen. Die Besatzmaßnahmen<br />

erfolgen auch dort mit fangfähigen Fischen. Die Wettereinflüsse können<br />

in diesen Höhenlagen den Fischbeständen ordentlich zusetzen, sodass der Fischbestand<br />

in der Regel durch wiederholte Besatzmaßnahmen gestützt werden muss. Nur ein<br />

schwindend geringer Anteil der gefangenen Fische stammt aus der natürlichen<br />

Reproduktion der Fließgewässer dieses potentiellen Fischlebensraumes. Die überwiegende<br />

Mehrzahl der gefangenen Fische wurde vorher eingesetzt. Diese Art der Fischerei<br />

wird als put and take Fischerei (Einsatz und Ausfang von fangfähigen Forellen)<br />

bezeichnet. Die Wiederfangquote beträgt in etwa 60-80 %.<br />

Die fischereiliche Bewirtschaftung im Vermuntstausee soll in Zukunft unterbleiben,<br />

weil sich die Zunahme der Umwälzung (bisher etwa 32-mal pro Jahr) mit einer fischereilichen<br />

Bewirtschaftung nicht vereinbaren lässt. Die geplante Auslegung bietet bei<br />

voller Pumpleistung (beider Maschinen) und gefülltem Vermuntsee etwa 11 Pumpenvolllaststunden<br />

bei einem Wasserdurchfluss des OVW II von 135 m³/s (ohne Berücksichtigung<br />

eines Zu- und Abflusses beim Vermuntstausee). Bei Volllast im Turbinenbetrieb<br />

inklusive dem Betrieb des bestehenden Obervermuntwerkes und leerem Ver-


- 36 -<br />

muntsee ergeben sich etwa 9 Turbinenvolllaststunden bei einem Wasserdurchfluss im<br />

OVW II und OVW von 164 m³/s (ohne Berücksichtigung eines Zu- und Abflusses<br />

beim Vermuntsee). Mit dieser Vorgangsweise sind rasch aufeinanderfolgende Spiegelschwankungen<br />

des Vermuntstausses, der einen Nutzinhalt von 5,3 Mio. m³ aufweist,<br />

verbunden. Gleichermaßen bringt das für Fische und Fischer größere Einschränkungen<br />

mit sich. Letztere können leicht von einem rasch ansteigenden Wasserstand auf den mit<br />

Feinsedimenten überzogenen Böschungen überrascht werden und einen Unfall<br />

erleiden. Fische, die in den Sog des Triebwassers geraten, werden durch den Druck in<br />

den Turbinen getötet. Wie bereits erwähnt, verhindern die massiven Umwälzungen im<br />

Vermuntstausee (welcher 7-mal kleiner ist als der Silvrettastausee) die Schaffung eines<br />

adäquaten Fischlebensraumes. Aufgrund dieser Situation soll in Zukunft die fischereiliche<br />

Nutzung des Fischereireviers 112, Vermuntstausees, nicht mehr möglich sein.<br />

Die fischereiliche Nutzung im Silvrettastausee wird weiterhin möglich sein. Dort ist<br />

auch ein Feinrechen von 30 mm Schlitzbreite vorgesehen, sodass die eingesetzten<br />

Fische nicht in den Triebwasserstollen gelangen können. Durch den regen<br />

Wasseraustausch (Pumpspeicherung und Gewinnung von Regelenergie) ist damit zu<br />

rechnen, dass sich im nördlichen Seeteil (Bereich Ein- und Auslaufbauwerk) keine<br />

geschlossene Eisdecke mehr bildet.<br />

Gutachten:<br />

Wie bereits im Sachverhalt und Befund dieser Stellungnahme angefügt, befindet sich<br />

das Projekt außerhalb des natürlichen Fischlebensraumes, weshalb nur jene<br />

Qualitätskomponenten der Qualitätszielverordnung Ökologie zu beachten sind, die<br />

durch den Fachbereich Limnologie wahrgenommen werden. Durch den zukünftigen<br />

Betrieb sind keine zusätzlichen Auswirkungen auf den natürlichen Fischlebensraum<br />

der Ill im Walgau und im Talboden des Montafons zu erwarten. Um die<br />

Umweltauswirkungen der Absenkung und Restentleerung des Silvrettaspeichers<br />

möglichst gering zu halten, sind hierzu die Vorgaben des limnologischen<br />

Amtsachverständigen zu beachten.<br />

Hinsichtlich der zukünftigen Nutzung des Speichers Vermunt wurde seitens des Projektbetreibers<br />

angekündigt, dass die Bewirtschaftung zu unterbleiben hat und vor der<br />

Inbetriebnahme des Kraftwerkes ein Antrag bei der zuständigen Behörde zur<br />

Auflösung des Fischereireviers Nr. 112, Vermuntstausee, eingebracht wird. Durch<br />

diese Vorgangsweise ist der Einbau eines Feinrechens im Zulaufbereich der Turbinen<br />

(Pumpen) nicht erforderlich. Im Silvrettastausee wird nach Errichtung des Ein- und<br />

Auslaufbauwerkes die fischereiliche Bewirtschaftung wieder aufgenommen, weshalb<br />

ein Rechen mit 30 mm Stababstand eingebaut wird. Fischereirechtliche und<br />

tierschutzrechtliche Auflagen, welche für die Fische maßgeblich wären, können mit<br />

Ausnahme einer Auflage entfallen:<br />

1. Der Fischbesatz ist mindestens zwei Monate vor der Entleerung oder<br />

Absenkung der Speicher unter Absenkziel einzustellen. Danach sind geeignete<br />

angelfischereiliche Maßnahmen zu ergreifen, die ein weitgehendes Ausfischen


- 37 -<br />

des Stausees ermöglichen. Dies kann beispielsweise die Aufhebung der<br />

Schonzeit oder durch das Aussetzen der Begrenzung einer bestimmten<br />

Fangzahl erreicht werden.<br />

Aus fischökologischer Sicht können keine Kompensationsmaßnahmen verlangt<br />

werden. Die vom limnologischen Amtsachverständigen geforderten Ausgleichsmaßnahmen<br />

für das GEK Ill im Bereich des Montafon werden begrüßt. Eine<br />

vergleichbare Alternative für den Verlust des Fischereireviers scheitert aufgrund der<br />

fehlenden Möglichkeiten. Durch die umfangreiche Umwälzung dürfte in Zukunft der<br />

Silvrettastausee wesentlich früher zu befischen sein als bisher üblich.<br />

Stellungnahme der <strong>Vorarlberg</strong>er Illwerke AG:<br />

Die <strong>Vorarlberg</strong>er Illwerke AG nimmt das Gutachten zustimmend zur Kenntnis.<br />

Weitere Stellungnahmen zum Gutachten des Amtssachverständigen für<br />

Fischereibiologie wurden keine zu Protokoll zu geben gewünscht.<br />

(Anlage 23)<br />

Gutachten des Amtssachverständigen für Wildbach- und Lawinenverbauung,<br />

Dipl.-Ing. Wolfgang Schilcher:<br />

Der Amtssachverständige hat sein Gutachten am 19.12.2011 erstattet. Dieses<br />

Gutachten wurde in der Zeit vom 16.04.2012 bis zum 18.05.2012 im Konvolut<br />

„Sammlung der in Auftrag gegebenen Gutachten“ zur öffentlichen Einsichtnahme<br />

aufgelegt (siehe Edikt/Kundmachung vom 10.04.2012).<br />

Der Amtssachverständige trägt die Ergebnisse seiner erwähnten Begutachtung anhand<br />

einer Powerpoint-Präsentation vor und erörtert diese in der mündlichen Verhandlung<br />

am 22.05.2012. Dieses Gutachten sowie die Powerpoint-Präsentation werden zum<br />

Bestandteil der Verhandlungsschr<strong>ift</strong> erklärt und dieser als Anlagen beigefügt.<br />

In Ergänzung zu seinem Gutachten führt der Amtssachverständige in der<br />

mündlichen Verhandlung Folgendes aus:<br />

Über Befragen von Dr. Fink, Vertreter des Deutschen Alpenvereines, führt der<br />

Sachverständige Folgendes aus:<br />

Es gibt die Möglichkeit durch die Errichtung eines Tunnels einen lawinensicheren<br />

Zugang entlang des gesamten Westufers des Sees Richtung Wiesbadener Hütte<br />

herzustellen. Aufgrund der bestehenden geologischen Verhältnisse wären die<br />

Möglichkeiten einer Stützverbauung zu prüfen.


- 38 -<br />

Über Befragen von Dr. Kössler, Vertreter von Herrn Lorenz Heinrich, führt der<br />

Sachverständige Folgendes aus:<br />

Aufgrund des Modells des Österreichischen Alpenvereines „stop or go“ für<br />

Tourengeher wird ab Gefahrenstufe 3 vom Queren von Hängen mit einer Neigung von<br />

mehr als 35 Grad abgeraten. Daraus folgt, dass der Zugang über die Westseite des Sees<br />

bei Gefahrenstufe 3 nur eingeschränkt möglich ist. Dies gilt jedoch auch für den<br />

Bereich vom Ende des Sees bis zur Wiesbadener Hütte. Dieses Beispiel wurde<br />

angeführt um aufzuzeigen, dass je nach Beurteilung und Kriterien die<br />

Lawinengefährdung nicht mit ja oder nein, sondern mit unterschiedlichen Kriterien<br />

beurteilt werden kann und daher auch verschiedene Ausmaße erreichen kann.<br />

Das Österreichische Kuratorium für alpine Sicherheit, vertreten durch Dr. Karl Gabl,<br />

weist darauf hin, dass unter Umständen bei strikter Anwendung von Methoden<br />

strafrechtliche Konsequenzen befürchtet werden müssen.<br />

Bürgermeister Anton Mattle, Gemeinde Galtür, stellt im Hinblick auf die<br />

Verhältnismäßigkeit der Sicherungsmaßnahmen fest, dass der Zugang von der Bieler<br />

Höhe aus nicht nur zur Wiesbadener Hütte, sondern für den Zugang in das gesamte<br />

Skitourengebiet Silvretta von Bedeutung ist.<br />

Auf Befragen von Dr. Fink wird vom Sachverständigen Folgendes ausgeführt:<br />

Das von der <strong>Vorarlberg</strong>er Illwerke AG vorgelegte Gutachten des Eidgenössischen<br />

Instituts für Schnee- und Lawinenforschung wird vom Sachverständigen als schlüssig<br />

und nachvollziehbar erachtet.<br />

Dr. Kössler vertritt die Ansicht, dass die verminderte Zugänglichkeit über den Zugang<br />

Seewestseite um minus 10 % nicht plausibel ist. Der Sachverständige führt dazu<br />

Folgendes aus:<br />

Die Annahme einer verminderten Zugänglichkeit um minus 10 % wird vom<br />

Sachverständigen als plausibel erachtet, wenn der Zugang zur Westseite projektsgemäß<br />

(mit Lawinensprengungen) ausgeführt wird. Von der <strong>Vorarlberg</strong>er Illwerke AG wird<br />

ausgeführt, dass nicht beabsichtigt ist, zur Sicherung des Zuganges über die<br />

Seewestseite Lawinensprengungen durchzuführen. Der Sachverständige führt aus, dass<br />

er nicht abschätzen kann, um wie viel Prozent sich die Zugänglichkeit zur<br />

Wiesbadener Hütte reduziert, wenn keine Sprengungen durchgeführt werden. In<br />

diesem Fall ist die reduzierte Zugänglichkeit um minus 10 % als zu optimistisch<br />

anzusehen. Es wäre deshalb sinnvoll sich weitere Maßnahmen zur Lawinensicherung<br />

zu überlegen, insbesondere für den Zugangsweg der für die Versorgung der<br />

Wiesbadener Hütte gedacht ist.<br />

Die Beurteilung durch den Sachverständigen für Wildbach- und<br />

Lawinverbauung wird am 23.05.2012 fortgesetzt:<br />

Zu der von Dr. Kössler aufgeworfenen Frage, ob Nassschneelawinen im Frühjahr<br />

verhindert werden können und wenn nicht, ob der Weg trotz der Gefahr von


- 39 -<br />

Nassschneelawinen gefahrlos begangen und mit Überschneefahrzeugen befahren<br />

werden kann, erläutert der Sachverständige:<br />

Es besteht die Möglichkeit, dass Nassschneelawinen bzw. der Anbruch von<br />

Nassschneelawinen durch Stützverbauungen weitgehend verhindert werden. Der Weg<br />

kann bei Gefahr durch Nassschneelawinen nicht gefahrlos begangen werden bzw. mit<br />

Überschneefahrzeugen befahren werden.<br />

Bei der Einschätzung der verminderten Erreichbarkeit der Wiesbadner Hütte über das<br />

Westufer wurden laut Auskunft des Gutachters gelegentliche Lawinensprengungen<br />

berücksichtigt.<br />

Aus der Sicht des lawinenbautechnischen Sachverständigen sind als Ausgleich für die<br />

Lawinensprengungen, die nicht durchgeführt werden sollen, Schutzmaßnahmen<br />

unmittelbar oberhalb des geplanten Weges erforderlich. Bei diesen Maßnahmen<br />

handelt es sich um Stützverbauungen im Bereich zwichen hm 1 und 3 und um<br />

Terrassen zwischen hm 5,5 und 7. Diese Maßnahmen sind erforderlich, damit die<br />

Annahme von – 10 % Erreichbarkeit aufrecht zu erhalten ist. Diese Annahme gilt<br />

sowohl für die Befahrung mit dem Überschneefahrzeug als auch für Schitourengeher.<br />

Diese Annahme wurde auf Plausibilität geprüft, seitens des Amtssachverständigen<br />

wurden dazu keine gesonderten Berechnungen angestellt und nach Auskunft des<br />

Amtssachverständigen wurden auch vom Institut für Schnee- und Lawinenforschung<br />

(UVE-Fachbeitrag Tourismus) keine diesbezüglichen Berechnungen erstellt. Anhand<br />

eines Lawinenkatasters wäre eine bessere Einschätzung möglich.<br />

Auf Befragen von Dr. Kössler teilt der Sachverständige mit, dass auf 330 m Weglänge<br />

Schutzmaßnahmen notwendig sind.<br />

Durch die vorgesehenen Maßnahmen können Spontanlawinen, die im Wirkungsbereich<br />

der Stützverbauung abgebrochen wären, verhindert werden.<br />

Nach Ansicht von Dr. Kössler kann aufgrund der vom Sachverständigen<br />

vorgeschlagenen Maßnahmen eine verminderte Zugangshäufigkeit von 10 %<br />

keineswegs erreicht werden, sondern beträgt die verminderte Zugangshäufigkeit nach<br />

wie vor wesentlich mehr als 10 %. Die aufgrund des Bauvorhabens sich ergebende<br />

erhöhte Lawinengefährdung betrifft nicht nur den Fahrer des Überschneefahrzeuges,<br />

sondern sämtliche Besucher der Wiesbadener Hütte sowie der sonstigen auf dieser<br />

Wegstrecke erreichbaren Ausflugsziele.<br />

Die Gemeinde Gaschurn und Bürgermeister Martin Netzer als Träger der örtlichen<br />

Sicherheitspolizei halten fest, dass hier diskutierte sporadische Lawinensprengungen<br />

als äußerst problematisch angesehen werden, zumal der Rechtsschein eines gesicherten<br />

Schiraums erzeugt wird, während es sich in Wahrheit um freien Schiraum handelt. Vor<br />

dem Hintergrund der zivil- und vor allem strafrechtlichen Haftung der Behörde und der<br />

Mitglieder der örtlichen Lawinenkommission kann dies nur in Abstimmung mit diesen<br />

Betroffenen erfolgen.


- 40 -<br />

Stellungnahme der <strong>Vorarlberg</strong>er Illwerke AG:<br />

Zur Klarstellung hält die <strong>Vorarlberg</strong>er Illwerke AG Folgendes fest:<br />

Die Beurteilung der veränderten Zugänglichkeit zur Wiesbadener Hütte, die in einem<br />

mittleren Jahr 10 % betragen wird, basiert auf der Einschätzung der erhöhten<br />

Lawinengefahr auf dem neuen Weg „Westtrasse“ und der Berücksichtigung der jetzt<br />

schon vorhandenen Lawinensituation vom hinteren Seeende bis zur Wiesbadener<br />

Hütte.<br />

Seitens der <strong>Vorarlberg</strong>er Illwerke AG wird richtiggestellt, dass im erwähnten<br />

Gutachten während der meisten Tage die Gefahr als erheblich (Stufe 3) oder mäßig<br />

(Stufe 2) eingeschätzt wurde.<br />

Um Unsicherheiten in Zusammenhang mit den für das Gutachten verwendeten<br />

Grundlagen zu vermeiden, wird auf den Punkt 2. Grundlagen des dem Einreichoperat<br />

beiliegenden Gutachtens verwiesen.<br />

Für den betrachteten Hangabschnitt liegt nur teilweise ein Lawinenkataster vor. Dies<br />

ist darin begründet, dass üblicherweise Lawinenkataster für den besiedelten Raum<br />

erstellt werden und nicht für den freien Schiraum. Eine exakte Berechnung anhand<br />

eines Lawinenkatasters war daher nicht möglich. Die vorgenommene Beurteilung<br />

anhand der bereits erwähnten Unterlagen stellt das übliche Verfahren dar, um eine<br />

solche Verfügbarkeit abzuschätzen.<br />

Dr. Kössler führt zu den verwendeten Unterlagen aus:<br />

Die Qualität der verwendeten Unterlagen wird nicht bezweifelt, jedoch ist die<br />

Schlussfolgerung, insbesondere die verminderte Zugangshäufigkeit von 10 % nicht<br />

nachzuvollziehen.<br />

Weitere Stellungnahmen zum Gutachten des Amtssachverständigen für Wildbach- und<br />

Lawinenverbauung wurden keine zu Protokoll zu geben gewünscht.<br />

(Anlagen 24 und 25)<br />

Gutachten des Amtssachverständigen für Raumplanung, Baugestaltung,<br />

Kulturgut und Wanderwege, Dipl.-Ing. Ulrich Grasmugg:<br />

Der Amtssachverständige hat sein Gutachten am 03.12.2011 erstattet. Dieses<br />

Gutachten wurde in der Zeit vom 16.04.2012 bis zum 18.05.2012 im Konvolut<br />

„Sammlung der in Auftrag gegebenen Gutachten“ zur öffentlichen Einsichtnahme<br />

aufgelegt (siehe Edikt/Kundmachung vom 10.04.2012).


- 41 -<br />

Der Amtssachverständige trägt die Ergebnisse seiner erwähnten Begutachtung vor und<br />

erörtert diese in der mündlichen Verhandlung am 22.05.2012. Dieses Gutachten wird<br />

zum Bestandteil der Verhandlungsschr<strong>ift</strong> erklärt und dieser als Anlage beigefügt.<br />

In Ergänzung zu seinem Gutachten führt der Amtssachverständige in der<br />

mündlichen Verhandlung Folgendes aus:<br />

Die Reduzierung in der Deponie D3 der Größenordnung von rund 50.000 m³ wird<br />

insofern begrüßt, weil sich dadurch auch die Schütthöhe der Deponie reduziert und in<br />

weiterer Folge auch die Veränderung in der Silhouette der Passhöhe und der<br />

dahinterliegenden Barbarakapelle (Kulturgut) nicht mehr in dem Maße verändert wird<br />

wie im Gutachten festgehalten. Die Verlagerung des Schüttgutes auf die Deponie D2<br />

wird dann keine Veränderung im Landschaftsbild hervorrufen, wenn dadurch die<br />

Kubatur der Schüttung unverändert bleibt. Es muss jedoch gewährleistet werden, dass<br />

durch einen höheren Verdichtungsgrad das Volumen der Schüttung auch tatsächlich<br />

unverändert bleibt. Andernfalls müssten überdies über die geänderte Schüttgeometrie<br />

dementsprechende Deckpläne zur Beurteilung vorgelegt werden.<br />

Zu den geplanten Richtfunkmasten wird Folgendes festgehalten:<br />

1. Der Mast mit einer Gesamthöhe von ca. 5 m und zwei daran montierten<br />

Richtfunkschüsseln mit einem Durchmesser von jeweils 60 cm dürfte nach meiner<br />

bisherigen langjährigen Erfahrung im Umgang mit Richtfunkmasten in der<br />

gegebenen Lage, die im Wesentlichen durch Felsformation und spärliche<br />

Vegetation gekennzeichnet ist, eher untergeordnet in Erscheinung treten.<br />

Gravierende landschaftsbildliche Störwirkungen lassen sich meines Erachtens<br />

daraus nicht ableiten.<br />

2. Hinsichtlich des zweiten Richtfunkmasten mit einer Höhe von ca. 10 bis 12 m<br />

Höhe und zwei Richtfunkschüsseln mit einem Durchmesser von jeweils 60 cm<br />

kann eine Beurteilung erst nach Durchführung eines Lokalaugenscheines erfolgen.<br />

Auf Frage von Mag. Pfefferkorn, Vertreter der Gemeinde Gaschurn, hinsichtlich<br />

allenfalls nötiger Flächenwidmungen hält der Amtssachverständige fest:<br />

Nach meinem nichtjuristischen Verständnis braucht es für das Kavernenkrafthaus, da<br />

sich dieses unterhalb der Erdoberfläche befindet, keine eigene Flächenwidmung. Bei<br />

den Lüftungsbauwerken bräuchte es nur dann eine Flächenwidmung, wenn diese<br />

erstens einer Bewilligungspflicht nach dem Baugesetz unterliegen und zweitens die<br />

bebaute Fläche über 25 m² liegt. Hinsichtlich der Deponien bedarf es meines Erachtens<br />

keiner eigenen Flächenwidmung.<br />

Stellungnahme der <strong>Vorarlberg</strong>er Illwerke AG:<br />

Die <strong>Vorarlberg</strong>er Illwerke AG stimmt dem Gutachten zu und geht davon aus, dass die<br />

in der Verhandlung erörterten Fragen weiterhin ergeben, dass das Projekt aus Sicht des<br />

Fachgebietes Raumplanung umweltverträglich ist.


- 42 -<br />

Weitere Stellungnahmen zum Gutachten des Amtssachverständigen für Raumplanung,<br />

Baugestaltung, Kulturgut und Wanderwege wurden keine zu Protokoll zu geben<br />

gewünscht.<br />

(Anlage 26)<br />

Gutachten des Amtssachverständigen für Verkehrstechnik und –abwicklung, Ing.<br />

Christian Wolf:<br />

Der Amtssachverständige hat sein Gutachten am 02.11.2011 erstattet. Dieses<br />

Gutachten wurde in der Zeit vom 16.04.2012 bis zum 18.05.2012 im Konvolut<br />

„Sammlung der in Auftrag gegebenen Gutachten“ zur öffentlichen Einsichtnahme<br />

aufgelegt (siehe Edikt/Kundmachung vom 10.04.2012).<br />

Der Amtssachverständige trägt die Ergebnisse seiner erwähnten Begutachtung anhand<br />

einer Powerpoint-Präsentation vor und erörtert diese in der mündlichen Verhandlung<br />

am 22.05.2012. Dieses Gutachten sowie die Powerpoint-Präsentation werden zum<br />

Bestandteil der Verhandlungsschr<strong>ift</strong> erklärt und dieser als Anlagen beigefügt.<br />

In Ergänzung zu seinem Gutachten führt der Amtssachverständige in der<br />

mündlichen Verhandlung Folgendes aus:<br />

Im Hinblick auf die von der <strong>Vorarlberg</strong>er Illwerke AG mit Schreiben vom 03.05.2012<br />

vorgelegte „Klarstellung“ zum Fachbeitrag Verkehr für die Fahrten im Winter bei der<br />

Route Nummer 2S Partenen, Talstation Vermuntbahn (B13) – Partenen, Mautstelle<br />

Silvrettahochalpenstraße (B17), wonach die Spitzenfrequenzen von 28 Fahrten pro Tag<br />

statt 7 Fahrten pro Tag anzunehmen sind, ändert an der verkehrstechnischen<br />

Beurteilung nichts und ist daher aus verkehrstechnischer Sicht irrelevant.<br />

Im Hinblick auf die Route S2 hält die Gemeinde Gaschurn, vertreten durch<br />

Privatgutachter Dipl.-Ing. Joachim Kleiner fest, dass der in der Klarstellung zum<br />

Fachbeitrag Verkehr angegebene Mehrverkehr auf einer Teilstrecke der Landesstraße<br />

L188 stattfindet, auf der ansonsten im Winter überhaupt kein Verkehr stattfindet. Die<br />

Mehrbelastung ist daher aus Sicht der Gemeinde Gaschurn sehr wohl wesentlich.<br />

Im Weiteren stellt der Privatgutachter Dipl.-Ing. Kleiner das im Auftrag der Gemeinde<br />

Gaschurn erstellte Prüfgutachten über das Amtsgutachten zum UVP Obervermuntwerk<br />

II vor. Zuerst verweist Dipl.-Ing. Kleiner darauf, dass sich das Amtsgutachten sehr eng<br />

an den Fachbeitrag der Konsenswerberin, der vom Fachbüro Besch erstellt wurde, hält.<br />

Da das Amtsgutachten ohne den Fachbeitrag nicht nachvollzogen werden konnte,<br />

wurde der Fachbeitrag angefordert und bezieht sich daher das Prüfgutachten auf den<br />

Fachbeitrag der Konsenswerberin zum Fachbeitrag.


- 43 -<br />

Folgende Punkte werden kritisch betrachtet und hinterfragt:<br />

Die in den Tabellen der Seiten 15 ff angegebenen transportierten Gesamttonnagen, die<br />

auf Basis des angegebenen Fahrzeugkollektivs nicht nachvollzogen werden können.<br />

Weiters wird kritisch hinterfragt, die Ermittlung der Anzahl der Tage, auf die der<br />

Verkehr als Mittelwert verteilt wird, insbesondere wird bezweifelt, dass monatlich 22<br />

Arbeitstage zur Abwicklung von Schwerverkehr zur Verfügung stehen, dass 63<br />

Monate als Bauzeit zur Abwicklung des Schwerverkehrs zur Verfügung stehen und<br />

dass 26 Arbeitstage pro Monat zu diesem Zweck verwendbar sind, insbesondere unter<br />

Berücksichtigung des Schwerverkehrfahrverbotes am Wochenende. Weiters wird<br />

hinterfragt, wie die im Abfallwirtschaftskonzept der Konsenswerberin genannten 400<br />

Arbeitskräfte täglich zur und von der Baustelle kommen, zu diesem Thema gibt es im<br />

Fachbeitrag überhaupt keine Aussage.<br />

Weiters wird hinterfragt, auf welcher Basis das Nutzfahrzeugkollektiv von Abbildung<br />

8 auf Seite 17 des Fachbeitrags ermittelt wurde, insbesondere im Hinblick darauf, dass<br />

der Gemeinde Gaschurn bekannt ist, dass auch örtliche Fuhrunternehmer mit sehr<br />

kleinen Transportfahrzeugen zum Einsatz kommen werden.<br />

In dem Fachbeitrag ermittelt die Erstellerin desselben die Leistungsfähigkeit der L188<br />

auf Basis der RVS 03.01.11 und geht davon aus, dass die gesamte Strecke als<br />

anbaufrei zu betrachten ist. Die Konsenwerberin möge angeben, für wie groß sie den<br />

anbaufreien Teil der Straße zwischen Bludenz und Partenen schätzt und ob sich aus<br />

dieser Einschätzung Änderungen in der Beurteilung der Leistungsfähigkeit der Straße<br />

ergeben.<br />

Die <strong>Vorarlberg</strong>er Illwerke AG, vertreten durch Dipl.-Ing. Gerhard Engstler, Büro<br />

Besch und Partner, Verfasser des UVE Fachbeitrages Verkehr, führt dazu aus:<br />

Die Einschätzung des Prüfgutachtens auf Seite 9 bezüglich der bebauten Strecke mit<br />

30 % wird im Wesentlichen geteilt, wobei ein nicht unerheblicher Teil nur einseitig<br />

bzw. nur schwach bebaut ist. Im bebauten Bereich wird die Leistungsfähigkeit<br />

niedriger sein wie im unbebauten Bereich. Für den werktäglichen durchschnittlichen,<br />

durch das Vorhaben zusätzlich zu erwartenden Verkehr ist genügend<br />

Leistungsfähigkeit vorhanden. Durch die Annahme von 30 % bebauten Anteil ergeben<br />

sich eine Leistungsfähigkeit von ca. 16.000 bis 17.000 Fahrzeugen pro Tag. Wir<br />

haben derzeit einen durchschnittlichen täglichen Verkehr von ca. 14.000 Fahrzeugen<br />

pro Tag und dieser Verkehr kann derzeit ohne Stauerscheinungen abgeführt werden.<br />

Mag. Pfefferkorn, Vertreter der Gemeinde Gaschurn, merkt dazu an, dass diese<br />

Angaben aus folgenden Gründen unschlüssig sind:<br />

Die Aussage, dass Leistungsreserven vorhanden sind, wird bestätigt, zu hinterfragen ist<br />

jedoch die Formulierung, dass diese auch genügend groß sind (wie oben angegeben).<br />

Hingewiesen wird auf die offensichtliche Notwendigkeit am Knoten Vandans eine<br />

Lichtsignalanlage zu errichten.


- 44 -<br />

Dazu hält der Vertreter der <strong>Vorarlberg</strong>er Illwerke AG fest:<br />

Es gibt bereits derzeit einzelne Tage (Wochenende) im Winter, die zu<br />

Stauerscheinungen im Montafon und auch im Knoten Vandans führen. Dabei werden<br />

bis zu 20.000 Kraftfahrzeuge pro Tag gezählt. Deshalb werden die Auswirkungen des<br />

zusätzlichen Verkehrs durch das Obervermuntwerk II, dessen Verkehr im Winter<br />

geringer ist als im Sommer, bezüglich Sicherheit, Leichtigkeit und Flüssigkeit des<br />

Verkehrs als gering beurteilt.<br />

Der Fachbeitrag bleibt laut Gemeinde Gaschurn die Auskunft schuldig, inwieweit sich<br />

auf den vom Mehrverkehr betroffenen Knoten die Verkehrsqualität durch ein<br />

Anwachsen der Wartezeiten verschlechtert und ist diesbezüglich zu ergänzen.<br />

Dazu führt die <strong>Vorarlberg</strong>er Illwerke AG Folgendes aus:<br />

Weil die Auswirkungen als gering beurteilt wurden, wurde in Abstimmung mit dem<br />

verkehrstechnischen Amtssachverständigen auf einen detaillierten Nachweis der<br />

Änderungen der Leistungsfähigkeit und Wartezeiten verzichtet.<br />

Die Gemeinde Gaschurn bemerkt dazu, dass die Ausführungen immer noch<br />

unvollständig sind im Hinblick darauf, wie die Arbeitskräfte zur Baustelle kommen<br />

und wie die Anzahl jener Tage ermittelt wird, auf die der Verkehr zur Ermittlung des<br />

Mittelwertes umgelegt wird.<br />

Absehbar ist, dass die Tourismuswirtschaft am Talschluss in einem deutlich größeren<br />

Ausmaß beeinträchtigt sein wird, als dies bei Beurteilung der Landesstraße in St.<br />

Gallenkirch zum Ausdruck kommt und erwartet die Gemeinde Gaschurn daher, dass<br />

diese Beeinträchtigungen gesondert ausgewiesen und quantifiziert werden. Sollten sich<br />

aus der Adaptierung der oben kritisierten Zahlen Änderungen an den<br />

Verkehrsfrequenzen ergeben, so sind auch die auf dem Fachbeitrag aufbauenden<br />

Gutachten für Medizin und Luftreinhaltung zu überprüfen.<br />

Abschließend verweist die Gemeinde Gaschurn darauf, dass zur Beurteilung des<br />

Verkehrsgeschehens auf der Landesstraße im Gemeindegebiet erweiterte Zählungen<br />

vorliegen und von der Gemeinde jederzeit zur Verfügung gestellt werden können,<br />

außerdem ist in der Adaptierung des Fachbeitrages auf die Anzahl der geplanten<br />

Nachtfahrten und ihre zuverlässige Beschränkung im Sinne der Anrainer einzugehen.<br />

Dipl.-Ing. Hermann Wirth führt aus: Als koordinierender Sachverständiger war ich bei<br />

den Besprechungen und den Erörterungen der Grundlagen, auch des<br />

verkehrstechnischen Gutachtens eingebunden, und habe die aufgeworfenen Fragen im<br />

Prüfgutachten zum Fachbereich Verkehr des Dipl.-Ing. Kleiner geprüft und mit den<br />

Angaben der <strong>Vorarlberg</strong>er Illwerke AG verglichen. Es kann bestätigt werden, dass die<br />

Zahlen der Antragstellerin grundsätzlich realistisch sind und es nur Verschiebungen im<br />

Prozentbereich im Rahmen der Schätzgenauigkeit und der angenommenen<br />

Sicherheiten geben wird.


- 45 -<br />

Dr. Mory hält für die Bürgerinitiative Zukunft Montafon fest, dass sich diese der<br />

Stellungnahme, den Bedenken und Kritikpunkten der Gemeinde Gaschurn zum<br />

Fachbeitrag Verkehr und zum verkehrstechnischen Gutachen des<br />

Amtssachverständigen vollinhaltlich anschließt und diese Ausführungen auch zum<br />

Inhalt der eigenen Stellungnahme erhebt, wobei folgender weiterer Kritikpunkt<br />

angeführt wird:<br />

Es wurde nach Ansicht der Bürgerinitiative bisher von der <strong>Vorarlberg</strong>er Illwerke AG<br />

nicht nachvollziehbar dargestellt, welche Anzahl von LKW-Fahrbewegungen durch<br />

einen Bau der Anlage Obervermuntwerk II in einem Bereich der Route 1 insgesamt<br />

erzeugt wird und wie sich dieser Gesamtverkehr auf einzelne Transportgüter aufteilt.<br />

Gleiches gilt auch für den Verkehr im Bereich der Silvrettastraße und zwar<br />

Kubaturmengen, die zu transportieren sind, noch aus dem Projekt entnehmbar sind,<br />

nicht jedoch mehr und sohin handelt es sich um reine Behauptungen über<br />

Verkehrsbedingungen, die sich auf ihre Richtigkeit und Schlüssigkeit absolut nicht<br />

überprüfen lassen. Die Angaben der Antragstellerin zum Thema Verkehr unterliegen<br />

hinsichtlich ihrer Richtigkeit und Plausibilität der Beweiswürdigung. Durch den<br />

Privatgutachter Dipl.-Ing. Kleiner wurden hinsichtlich jener Angaben, die die<br />

<strong>Vorarlberg</strong>er Illwerke AG gegenüber dem Ersteller des Fachbeitrags Verkehr gemacht<br />

haben, schwerwiegende innere Inkonsistenzen, wohl auch Fehler aufgezeigt, woraus<br />

folgt, dass die Angaben, die die <strong>Vorarlberg</strong>er Illwerke AG zur Grundlage für die<br />

verkehrstechnische Beurteilung macht, insgesamt zu hinterfragen sind.<br />

Stellungnahme der <strong>Vorarlberg</strong>er Illwerke AG:<br />

Die <strong>Vorarlberg</strong>er Illwerke AG hält fest, dass in dem gegenständlichen Teilabschnitt der<br />

Landesstraße im Winterhalbjahr über den Schneepflugverkehr hinaus<br />

Postautobusverkehr, Gäste- und Anrainerverkehr stattfindet.<br />

Die <strong>Vorarlberg</strong>er Illwerke AG beabsichtigt, die von Dipl.-Ing. Kleiner aufgeworfenen<br />

Fragen bis zum 23.05.2012 zu beantworten. Der Vollständigkeit halber wird jedoch<br />

darauf hingewiesen, dass die Beantwortung bereits in einem Rohentwurf vorliegt und<br />

aufgrund dieser Beurteilung davon ausgegangen wird, dass die im Rahmen des UVE<br />

Fachbeitrages Verkehr angegebenen Zahlen richtig sind und daher die Gutachten aus<br />

den Fachbereichen Schall, Verkehrstechnik, Lufthygiene und Klimaschutz und<br />

Umweltmedizin diesbezüglich nicht angepasst werden müssen.<br />

Weitere Stellungnahmen zum Gutachten des Amtssachverständigen für<br />

Verkehrstechnik und -abwicklung wurden keine zu Protokoll zu geben gewünscht.<br />

(Anlagen 27 und 28)


- 46 -<br />

Stellungnahme des Amtssachverständigen für Verkehrsplanung, Dipl.-Ing. Jörg<br />

Zimmermann:<br />

Der Amtssachverständige hat seine Stellungnahme mit Schreiben vom 16.05.2012, Zl.<br />

VIa-411.04.00, erstattet. Diese Stellungnahme wird verlesen, zum Bestandteil der<br />

V<strong>erhandlungsniederschr</strong><strong>ift</strong> erklärt und dieser als Anlage beigefügt.<br />

(Anlage 29)<br />

Gutachten des Amtssachverständigen für Lufthygiene und Klimaschutz, Dipl.-<br />

Ing. Arthur Sottopietra:<br />

Der Amtssachverständige hat sein Gutachten am 09.01.2012 erstattet. Dieses<br />

Gutachten wurde in der Zeit vom 16.04.2012 bis zum 18.05.2012 im Konvolut<br />

„Sammlung der in Auftrag gegebenen Gutachten“ zur öffentlichen Einsichtnahme<br />

aufgelegt (siehe Edikt/Kundmachung vom 10.04.2012).<br />

Der Amtssachverständige trägt die Ergebnisse seiner erwähnten Begutachtung anhand<br />

einer Powerpoint-Präsentation vor und erörtert diese in der mündlichen Verhandlung<br />

am 22.05.2012. Dieses Gutachten sowie die Powerpoint-Präsentation werden zum<br />

Bestandteil der Verhandlungsschr<strong>ift</strong> erklärt und dieser als Anlagen beigefügt.<br />

In Ergänzung zu seinem Gutachten führt der Amtssachverständige in der<br />

mündlichen Verhandlung Folgendes aus:<br />

Die Immissionsbelastung wurde als Worst-Case Annahme berechnet und auch bei<br />

einer hypothetischen Verdoppelung der durch die Errichtung des Obervermuntwerks II<br />

verursachten Verkehrszahlen bezüglich dem durchschnittlichen täglichen<br />

Schwerverkehr bleiben die grundsätzlichen substanziellen Schlussfolgerungen<br />

bezüglich der Umweltverträglichkeit und Einhaltung der lufthygienischen<br />

Umweltnormen aufrecht.<br />

Zu den Auswirkungen der Emissionszunahme auf die Gemeinde Gaschurn führt der<br />

Amtssachverständige aus, dass die Immissionsbewertung sowohl im Gutachten als<br />

auch in der Powerpoint-Präsentation insofern berücksichtigt wurde, als die konkreten<br />

meteorologischen Ausbreitungsparameter für Gaschurn und die Verkehrszahlen in St.<br />

Gallenkirch herangezogen wurden. Ein exakter auf die Gemeinde Gaschurn speziell<br />

bezogener Immissionsvergleich wurde nicht durchgeführt, weil davon ausgegangen<br />

werden kann, dass das Verkehrsaufkommen in der Gemeinde Gaschurn tendenziell<br />

geringer als das Verkehrsaufkommen in der Gemeinde St. Gallenkirch ist.<br />

Über Befragen von Dr. Mory führt der Amtssachverständige aus, dass die Zahlen im<br />

Fachbeitrag Lufthygiene nicht vollständig und in allen Details nachgerechnet wurden.


- 47 -<br />

Es erfolgte eine Plausibilitätsprüfung und eine Parallelberechnung, die gleichwertige<br />

Ergebnisse erbrachte.<br />

Auf Frage von Dr. Mory führt der Amtssachverständige aus, dass die lufthygienische<br />

Situation und auch die Immissionsbewertung in erheblichem Ausmaß von den in der<br />

UVE ausgewiesenen bzw. als Auflagen beantragten Maßnahmen zur<br />

Emissionsminderung beeinflusst werden. Ein einzelner kritischer lufthygienischer<br />

Parameter kann nicht identifiziert werden.<br />

Stellungnahme der <strong>Vorarlberg</strong>er Illwerke AG:<br />

Die <strong>Vorarlberg</strong>er Illwerke AG nimmt das Gutachten zustimmend zur Kenntnis.<br />

Weitere Stellungnahmen zum Gutachten des Amtssachverständigen für Lufthygiene<br />

und Klimaschutz wurden keine zu Protokoll zu geben gewünscht.<br />

(Anlagen 30 und 31)<br />

Gutachten des Amtssachverständigen für Lärmschutz und Erschütterungen,<br />

Univ.-Doz. Dipl.-Ing. Dr. Wolfgang Wachter:<br />

Der Amtssachverständige hat sein Gutachten am 04.12.2011 erstattet. Dieses<br />

Gutachten wurde in der Zeit vom 16.04.2012 bis zum 18.05.2012 im Konvolut<br />

„Sammlung der in Auftrag gegebenen Gutachten“ zur öffentlichen Einsichtnahme<br />

aufgelegt (siehe Edikt/Kundmachung vom 10.04.2012).<br />

Der Amtssachverständige trägt die Ergebnisse seiner erwähnten Begutachtung anhand<br />

einer Powerpoint-Präsentation vor und erörtert diese in der mündlichen Verhandlung<br />

am 22.05.2012. Dieses Gutachten sowie die Powerpoint-Präsentation werden zum<br />

Bestandteil der Verhandlungsschr<strong>ift</strong> erklärt und dieser als Anlagen beigefügt.<br />

Auf Befragen des Amtssachverständigen für das Umweltverträglichkeitsgutachten<br />

hat der Amtssachverständige eine ergänzende Stellungnahme zu<br />

seinem Gutachten abgegeben:<br />

Durch die zusätzlich vorgesehene Verdichtung auf der Deponie D2 kommt es zu einer<br />

vermehrten Betriebsdauer der eingesetzten Walze in der Größenordnung von 60<br />

Stunden, das sind rd. 5 % der bisher angenommenen Verdichtungszeit. Der<br />

Beurteilungspegel im Bereich der Deponie D2 wird sich dadurch während der<br />

Betriebsdauer der Walze um ca. 0,2 dB erhöhen, dies liegt unterhalb der<br />

Messgenauigkeit und wird nicht relevant sein.


- 48 -<br />

Stellungnahme der <strong>Vorarlberg</strong>er Illwerke AG:<br />

Die <strong>Vorarlberg</strong>er Illwerke AG nimmt das Gutachten zustimmend zur Kenntnis.<br />

Weitere Stellungnahmen zum Gutachten des Amtssachverständigen für Lärmschutz<br />

und Erschütterungen wurden keine zu Protokoll zu geben gewünscht.<br />

(Anlagen 12 und 32)<br />

Gutachten des Amtssachverständigen für Elektrotechnik, Fernwirktechnik,<br />

Leittechnik, Strahlenschutz, Ing. Walter Fleisch:<br />

Der Amtssachverständige hat seine Gutachten am 09.01.2012 bzw. am 19.01.2012<br />

(Ergänzung) erstattet. Diese Gutachten wurden in der Zeit vom 16.04.2012 bis zum<br />

18.05.2012 im Konvolut „Sammlung der in Auftrag gegebenen Gutachten“ zur<br />

öffentlichen Einsichtnahme aufgelegt (siehe Edikt/Kundmachung vom 10.04.2012).<br />

Der Amtssachverständige trägt die Ergebnisse seiner erwähnten Begutachtung anhand<br />

einer Powerpoint-Präsentation vor und erörtert diese in der mündlichen Verhandlung<br />

am 23.05.2012. Diese Gutachten sowie die Powerpoint-Präsentation werden zum<br />

Bestandteil der Verhandlungsschr<strong>ift</strong> erklärt und dieser als Anlagen beigefügt.<br />

Fragen, Diskussion etc.:<br />

Der Bürgermeister der Gemeide Gaschurn begrüßt grundsätzlich die Tatsache, dass<br />

durch eine Phasenoptimierung eine Senkung der magnetischen Flussdichte bei der 220kV-Freileitung<br />

herbeigeführt wurde.<br />

Die Gemeinde Gaschurn hat das Gutachten des Dr. Oberfeld an die Behörde zur<br />

Vorbereitung für die Amtssachverständigen und auch zur Vorbereitung für die<br />

<strong>Vorarlberg</strong>er Illwerke AG am 16.05.2012 übermittelt, sodass sowohl der Behörde als<br />

auch der Antragsstellerin immerhin eine Woche Zeit verblieben ist dazu Stellung zu<br />

nehmen. Es ist für die Gemeinde Gaschurn nicht zumutbar erst heute in der<br />

mündlichen Gutachtenserörterung, um 21.25 Uhr mit ergänzenden Stellungnahmen<br />

hierzu konfrontiert zu sein. Das Gebot der Fairness und des rechtlichen Gehörs würden<br />

es erfordern, dass solche Stellungnahmen, die schon Tage schr<strong>ift</strong>lich vorliegen, auch<br />

an die anderen Parteien übermittelt werden.<br />

Auf Befragen der Gemeinde Gaschurn teilt der elektrotechnische Amtssachverständige<br />

mit, dass er keine medizinische Ausbildung hat.<br />

Auf Befragen der Gemeinde Gaschurn teilt der elektrotechnische Amtssachverständige<br />

mit, dass er konkrete magnetische Berechnungen auf anderen Anwesen als jenen der<br />

Familie Burger und Bergauer im Gemeindegebiet Gaschurn nicht durchgeführt hat.


- 49 -<br />

Diese Berechnungen wurden durchgeführt um die Plausibilität des Gutachtens der TU<br />

Graz vom 10.05.2012 zu überprüfen.<br />

Auf Befragen der Gemeinde Gaschurn, wie mit dem Bewilligungsbescheid aus dem<br />

Jahr 1956 (220-kV-Leitung), eine Spannung von 240 kV gemäß Gutachten vom<br />

19.01.2012 bzw. Gutachten der TU Graz vom Mai 2012 in Einklang zu bringen ist,<br />

teilt der elektrotechnische Amtssachverständige mit:<br />

Eine Freileitung mit der Spannungsebene von 220 kV kann entsprechend der zur Zeit<br />

der Errichtung geltenden Vorschr<strong>ift</strong> ÖVE L 11 mit einer maximalen Spannung von 245<br />

kV betrieben werden. Auch in der zurzeit geltenden diesbezüglichen<br />

elektrotechnischen Sicherheitsvorschr<strong>ift</strong> ist bei dieser Spannungsebene ebenfalls die<br />

Maximalspannung mit 245 kV angegeben.<br />

Auf Befragen der Gemeinde Gaschurn, ob bei den Berechnungen der TU Graz die<br />

Scheinleistung oder der Ist-Durchfluss für die Berechnung herangezogen wurde, teilt<br />

der elektrotechnische Amtssachverständige mit, dass für die Berechnung die<br />

Scheinleistungen der in die Leitung einspeisenden Maschinen aus den bestehenden<br />

Kraftwerken Kops I und Kops II sowie die Scheinleistung der Maschinen des<br />

beantragten Obervermuntwerkes II als Worst-Case Betrachtung berücksichtigt worden<br />

sind.<br />

Auf Befragen der Gemeinde Gaschurn, ob die gesamte Scheinleistung der Kraftwerke<br />

Kops I und Kops II sowie Obervermunt II (in Summe 1.386 MVA) mit der<br />

Scheinleistung nach dem Bewilligungsbescheid von 1956 betreffend der 220-kV-<br />

Leitung gedeckt ist, teilt der elektrotechnische Amtssachverständige mit:<br />

Das habe ich nicht geprüft.<br />

Auf Befragen der Gemeinde Gaschurn teilt der elektrotechnische Amtssachverständige<br />

mit, dass der Durchmesser der Leiterseile der 220-kV-Leitung von ihm nicht überprüft<br />

wurde, sondern die Querschnitte im Gutachten vom 19.01.2012 überprüft und<br />

angeführt wurden.<br />

Auf Befragen der Gemeinde Gaschurn, ob die Werte im Gutachten auf Seite 3 vom<br />

19.01.2012 (17,5 und 27,13 µT) nunmehr unrichtig sind, teilt der elektrotechnische<br />

Amtssachverständige Folgendes mit:<br />

Die im Gutachten vom 19.01.2012 angegebenen Werte 17,5 bzw. 27,13 µT beruhen<br />

darauf, dass keine Phasenoptimierung berücksichtigt ist. Im Laufe der Darstellung<br />

während der Präsentation wurde der rechnerisch ermittelte Wert im selben Spannfeld<br />

aufgrund der durchgeführten Phasenoptimierung dargestellt.<br />

Auf Befragen der Gemeinde Gaschurn, welche Erhöhungen durch das Projekt<br />

Obervermuntwerk II für das magnetische Feld gegenüber dem Ist-Zustand zu erwarten<br />

ist, teilt der elektrotechnische Amtssachverständige mit:<br />

Aus dem Vergleich der Tabelle 3, Seite 87, des Gutachtens der TU Graz vom Jahre<br />

2004 mit der Tabelle 6.1 des wissenschaftlichen Gutachtens der TU Graz vom Jahre


- 50 -<br />

2012 ist ersichtlich, welche Erhöhungen bzw. Erniedrigungen der maximal<br />

auftretenden magnetischen Felder bei Berücksichtigung der zwischen diesen Gutachten<br />

durchgeführten Phasenoptimierung und der Energieübertragung aus dem Kraftwerk<br />

Obervermunt II sich ergeben haben.<br />

Auf Befragen der Gemeinde Gaschurn, ob ein 24-Stunden Mittelwert ermittelt wurde,<br />

teilt der elektrotechnische Amtssachverständige mit:<br />

24-Stunden Mittelwerte des magnetischen Feldes sind nicht ermittelt worden, da die<br />

Daten des derzeit noch nicht verwirklichten Projektes Obervermuntwerk II über einen<br />

24-Stunden-Betrieb nicht vorliegen. Die im Gutachten der TU Graz durchgeführten<br />

Betrachtungen sind Worst-Case Betrachtungen, dh alle Maschinensätze der Kraftwerke<br />

Kops I, Kops II und Obervermunt II sind im Turbinenbetrieb mit Maximalleistung<br />

berücksichtigt. Da dies die höchste Leistung ist, ist daraus der Schluss zu ziehen, dass<br />

ein 24-Stunden Mittelwert sicher niedriger ist.<br />

Dipl.-Ing. Hermann Wirth, koordinierender Amtssachverständiger, führt ergänzend<br />

dazu aus, dass die Anlagenverhältnisse, die Rahmenbedingungen und Auflagen der<br />

jeweiligen Kraftwerke einen 24-Stunden-Betrieb in Volllast niemals zulassen. Diese<br />

Rahmenbedingungen lassen erwarten, dass längerfristig mit Durchschnittswerten von<br />

ca. 1/3 der theoretischen Spitzenwerte zu rechnen ist.<br />

Dr. Mory, als Vertreter der Bürgerinitiative Zukunft Montafon:<br />

Nachstehende Fragen werden unbeschadet des Rechtsstandpunktes gestellt, dass die<br />

Kraftwerksanlage und der Stromtransport bis Bürs eine untrennbare Einheit bilden und<br />

einem einheitlichen UVP-Verfahren mit allen sich daraus ergebenden Implikationen<br />

unterworfen hätte werden müssen. Weiters wird angemerkt, dass die Erstattung einer<br />

Ergänzung des elektrotechnischen Amtssachverständigengutachtens mit einer<br />

wesentlichen Neuerung (Phasenoptimierung), es verfahrensrechtlich unmöglich macht,<br />

dass der Verfahrensvertreter der Bürgerinitiative das ihm gem. § 43 Abs. 4 AVG<br />

zukommende Fragerecht gehörig auszuüben, zumal darüber auch Auskünfte von<br />

fachkundigen Personen eingeholt werden müssen.<br />

1. Frage: Welche konkreten Unterlagen hat Ihnen die <strong>Vorarlberg</strong>er Illwerke AG<br />

als Grundlage für Ihr Gutachten vom 19.01.2012 übermittelt (siehe dazu den 4.<br />

Punkt der in ihrem Gutachten angeführten Unterlagen)?<br />

Antwort des elektrotechnischen Amtssachverständigen: Bekannt gegeben<br />

wurden die Scheinleistungen der Kraftwerke und die Beseilung der Leitung mit<br />

Angaben der Querschnitte der Beseilung und die Angabe des Stromes der Seile.<br />

Dr. Mory beantragt, dass der Sachverständige diese Unterlagen zum<br />

Verwaltungsakt legt. Der Amtssachverständige gibt bekannt, dass er die<br />

erwähnten Unterlagen nicht bei sich hat und sie der Behörde umgehend<br />

übermitteln wird.<br />

2. Frage: Können Sie ausschließen, dass Ihre heutige Überprüfung der<br />

Phasenoptimierung ein falsches Ergebnis gebracht hat?


- 51 -<br />

Der Amtssachverständige schließt dies aus.<br />

3. Frage: Lässt sich die Wirkung einer solchen Phasenoptimierung auf die<br />

Immission betreffend magnetischer Flussdichte durch Messungen überprüfen,<br />

und zwar im Bezug auf die bereits in Betrieb genommenen Anlagen?<br />

Antwort des elektrotechnischen Amtssachverständigen: Die Wirkung der<br />

Phasenoptimierung kann durch eine Messung unter Angabe des bei der<br />

Messung fließenden Stromes in den Leiterseilen überprüft werden.<br />

4. Frage: Können Sie diese soeben gemachten Angaben der <strong>Vorarlberg</strong>er Illwerke<br />

AG (zu Frage 3.) auf ihre Plausibilität und Schlüssigkeit überprüfen?<br />

Antwort des elektrotechnischen Amtssachverständigen: Ja.<br />

5. Frage: Kann man die Richtigkeit der Rechenergebnisse durch Messergebnisse<br />

überprüfen?<br />

Antwort des elektrotechnischen Amtssachverständigen: Ja.<br />

6. Frage: Wissen Sie, ob diese Phasenoptimierung vor oder nach Durchführung<br />

der Doppelbespannung vorgenommen worden ist?<br />

Antwort des elektrotechnischen Amtssachverständigen: Die <strong>Vorarlberg</strong>er<br />

Illwerke AG hat in ihren Ausführungen gesagt, wann genau die<br />

Phasenoptimierung durchgeführt worden ist. Da eine Phasenoptimierung bei<br />

einer einsystemigen Leitung nicht durchgeführt werden kann, ist daraus zu<br />

schließen, dass die Phasenoptimierung nach der Auflegung des 2. Systems<br />

durchgeführt worden ist.<br />

7. Frage: Werden Phasenoptimierungen nur zu dem Zweck, der Immissionsminderung<br />

durchgeführt oder dienen diese auch anderen Zwecken?<br />

Antwort des elektrotechnischen Amtssachverständigen: Nein, nur zum Zweck<br />

der Immissionsminderung. Nachteile einer solchen Phasenoptimierung sind mir<br />

nicht bekannt.<br />

8. Frage: Entspricht eine derartige Phasenoptimierung bei Leitungen, die durch<br />

Wohngebiete führen, dem Stand der Technik?<br />

Antwort des elektrotechnischen Amtssachverständigen: Ja.<br />

9. Frage: Dann wäre es Ihre ureigenste Aufgabe als Gutachter gewesen zum<br />

Schutze der Anrainer der 220-kV-Leitung zu untersuchen, ob diese<br />

offensichtlich sehr wirksame und einfache technische Maßnahme zur<br />

Immissionsminimierung durchgeführt worden ist.<br />

Antwort des elektrotechnischen Amtssachverständigen: Ich habe im Gutachten<br />

aufgezeigt, was eine Inbetriebnahme des Obervermuntwerks II für<br />

Auswirkungen im Hinblick auf die magnetische Flussdichte hat.


- 52 -<br />

10. Frage: Sind Ihnen irgendwelche Abweichungen vom Ist-Zustand der 220-kV-<br />

Hochspannungsleitung gegenüber dem genehmigten Bestand aufgefallen oder<br />

haben Sie diese Frage nicht geprüft?<br />

Antwort des elektrotechnischen Amtssachverständigen: Im Zuge der<br />

Gutachtenserstellung habe ich den Bescheid und die V<strong>erhandlungsniederschr</strong><strong>ift</strong><br />

durchgesehen und die für meine Berechnungen notwendigen Daten der<br />

Freileitung bei der Vorarlberer Illwerke AG eingeholt.<br />

Dr. Mory: Weil die Verhandlungsschr<strong>ift</strong> vom 27.10.1955 und der Bescheid der<br />

Bezirkshauptmannschaft Bludenz vom 26.03.1956 eine Grundlage des<br />

Gutachtens des Ing. Fleisch vom 19.01.2012 sind, wird beantragt den<br />

entsprechenden Verwaltungsakt der Bezirkshauptmannschaft Bludenz<br />

beizuschaffen und dem Vertreter der Bürgerinititive Akteneinsicht zu<br />

verschaffen.<br />

11. Frage: Entsprechen die auf Seite 2 Ihres Gutachtens vom 19.01.2012<br />

angeführten Werte für die Stromstärke in Amper betreffend Obervermunt II,<br />

Kops I und Kops II dem Maximalstrom, der über die Leitung transportiert<br />

werden kann?<br />

Antwort des elektrotechnischen Amtssachverständigen: Nein.<br />

12. Frage: Es gibt auf Seite 83 des Technischen Berichts der <strong>Vorarlberg</strong>er Illwerke<br />

AG eine Angabe, wonach ein Kabelsystem der Spannungsebene 275 kV für das<br />

Erdkabel gewählt wurde. Dies mit der Begründung, dass es zeitweise<br />

erforderlich sein kann, das Kabel mit einer Spannung größer als 245 kV zu<br />

betreiben.<br />

Antwort des elektrotechnischen Amtssachverständigen: Die Auswahl der<br />

Auslegung für das Hochspannungskabel vom Kraftwerk Obervermunt II bis zur<br />

Schaltanlage des Kopswerk I wurde deshalb mit einer Nennspannug von 275 kV<br />

gewählt, weil Erdkabelleitungen hinsichtlich Überspannungen empfindlich sind.<br />

13. Frage: Das deckt sich aber nicht mit der Begründung, die dafür im Technischen<br />

Bericht angegeben ist.<br />

Antwort des elektrotechnischen Amtssachverständigen: Dieser Angabe für die<br />

Auslegung mit der Spannung von 275 kV entsprechend der Antwort der Frage<br />

12. wiederspricht nicht, dass wie angeführt zeitweise 245 kV für die<br />

Übertragung der abgerufenen Leistung mit dem Kraftwerk gefahren wird, um<br />

beim Netzknoten Bürs die geforderten Spannungen einhalten zu können.<br />

14. Frage: Kann man daraus die Schlussfolgerung ziehen, dass dieses Erdkabel mit<br />

einer Nennspannung von 275 kV betrieben werden kann und dass auch die 220<br />

kV Hochspannungsleitung im Tal mit einer Nennspannung bis zu 275 kV<br />

betrieben werden kann.<br />

Antwort des elektrotechnischen Amtssachverständigen: Nein.


- 53 -<br />

15. Frage: Was ist dann die maximale Nennspannung, die die 220 kV Freileitung<br />

aufnehmen kann?<br />

Antwort des elektrotechnischen Amtssachverständigen: Entsprechend den<br />

geltenden Sicherheitsvorschr<strong>ift</strong>en ist die maximale Spannung 245 kV.<br />

16. Frage: Sie hätten ja laut Programmplan bereits gestern Ihr Gutachten ausführen<br />

sollen, warum haben Sie dann erst heute die Phasenoptimierung überprüft?<br />

Antwort des elektrotechnischen Amtssachverständigen: Im gestrigen Gutachen<br />

stand drinnen, dass die <strong>Vorarlberg</strong>er Illwerke AG uns am 14.05.2012 mitgeteilt<br />

hat, dass die Phasenoptimierung bereits durchgeführt worden ist.<br />

17. Frage: Waren Sie bei der Überprüfung der Durchführung der<br />

Phasenoptimierung teilweise darauf angewiesen, dass Ihnen gewisse<br />

Informationen technischer Art von der Antragstellerin gegeben wurden, die Sie<br />

nicht auf ihre Richtigkeit überprüfen konnten.<br />

Antwort des elektrotechnischen Amtssachverständigen: Nein.<br />

18. Frage: Können Sie uns konkret sagen, welche Prüfungsschritte Sie<br />

durchgeführt haben, um mit Sicherheit feststellen zu können, dass die<br />

Phasenoptimierung tatsächlich durchgeführt worden ist?<br />

Antwort des elektrotechnischen Amtssachverständigen:<br />

Schritt 1: Ich schaue nach, wie bei der Durchführung der Innenraumanlage<br />

nach außen, außen beim Durchführungsisolator, die einzelnen Phasen auf<br />

den Freileitungsmast aufgeführt worden sind. Da habe ich festgestellt, dass<br />

beim rechten System die drei Phasen folgendermaßen aufgeführt worden<br />

sind: L1 unten, L2 mitte, L3 oben.<br />

Und beim linken System umgekehrt: L1 oben, L2 mitte, L3 unten.<br />

Schritt 2: Anschließend wurde bei der Innenraumanlage nachgeprüft, ob die<br />

gleichen Phasen auch gleich verbunden worden sind.<br />

Diese korrekte Verbindung hat zugetroffen.<br />

Stellungnahme der <strong>Vorarlberg</strong>er Illwerke AG:<br />

Zu Frage 3. von Herrn Dr. Mory hält die <strong>Vorarlberg</strong>er Illwerke AG fest, dass solche<br />

Messungen durchaus aufwendig sind, da sie die Außerbetriebnahme der Kraftwerke<br />

und den Umbau der Schaltanlage erfordern würden.<br />

Zur Frage 6.: Die Phasenoptimierung wurde vom 17.09.2005 bis zum 25.09.2005<br />

durchgeführt.<br />

Die <strong>Vorarlberg</strong>er Illwerke AG nimmt das Gutachten zur Kenntnis.


- 54 -<br />

Weitere Stellungnahmen zum Gutachten des Amtssachverständigen für Elektrotechnik,<br />

Fernwirktechnik, Leittechnik, Strahlenschutz wurden keine zu Protokoll zu geben<br />

gewünscht.<br />

(Anlagen 33, 34 und 35)<br />

Gutachten des Sachverständigen für Brandverhütung, Ing. Ralph Pezzey:<br />

Der Sachverständige hat sein Gutachten am 21.12.2011 erstattet. Dieses Gutachten<br />

wurde in der Zeit vom 16.04.2012 bis zum 18.05.2012 im Konvolut „Sammlung der in<br />

Auftrag gegebenen Gutachten“ zur öffentlichen Einsichtnahme aufgelegt (siehe<br />

Edikt/Kundmachung vom 10.04.2012).<br />

Der Sachverständige trägt die Ergebnisse seiner erwähnten Begutachtung vor und<br />

erörtert diese in der mündlichen Verhandlung am 23.05.2012. Dieses Gutachten wird<br />

zum Bestandteil der Verhandlungsschr<strong>ift</strong> erklärt und dieser als Anlage beigefügt.<br />

In Ergänzung zu seinem Gutachten führt der Sachverständige in der mündlichen<br />

Verhandlung Folgendes aus:<br />

Zu den Punkten 3 und 4 des brandschutztechnischen Gutachtens vom 21.12.2011 wird<br />

festgehalten, dass für eine Vorlage der geforderten Detailpläne bzw. Detailprojekte ein<br />

Zeitraum von drei Monaten für die Vorlage bei der Behörde als ausreichend erscheint.<br />

Zum Auflagenpunkt 8. wird festgehalten, dass die vorgesehene Alarmierung der<br />

automatischen Brandmeldeanlage zum Illwerke Control Center mit anschließender<br />

Weiterleitung des Alarmes zur Rettungs- und Feuerwehrleitstelle, Feldkirch, aus<br />

brandschutztechnischer Sicht ausreichend erscheint. Diese Alarmierungsart entspricht<br />

der Technischen Richtlinie Vorbeugender Brandschutz TRVB 123, da das Illwerke<br />

Control Center während des gesamten Jahres rund um die Uhr besetzt ist und<br />

eingehende Alarme entgegen genommen werden.<br />

Stellungnahme der <strong>Vorarlberg</strong>er Illwerke AG:<br />

Die <strong>Vorarlberg</strong>er Illwerke AG nimmt das Gutachten zustimmend zur Kenntnis.<br />

Weitere Stellungnahmen zum Gutachten des Sachverständigen für Brandverhütung<br />

wurden keine zu Protokoll zu geben gewünscht.<br />

(Anlage 36)


- 55 -<br />

Gutachten des Amtssachverständigen für Hochbautechnik, Ing. Thomas Mathis:<br />

Der Amtssachverständige hat sein Gutachten am 28.11.2011 erstattet. Dieses<br />

Gutachten wurde in der Zeit vom 16.04.2012 bis zum 18.05.2012 im Konvolut<br />

„Sammlung der in Auftrag gegebenen Gutachten“ zur öffentlichen Einsichtnahme<br />

aufgelegt (siehe Edikt/Kundmachung vom 10.04.2012).<br />

Der Amtssachverständige trägt die Ergebnisse seiner erwähnten Begutachtung vor und<br />

erörtert diese in der mündlichen Verhandlung am 23.05.2012. Dieses Gutachten wird<br />

zum Bestandteil der Verhandlungsschr<strong>ift</strong> erklärt und dieser als Anlage beigefügt.<br />

In Ergänzung zu seinem Gutachten führt der Amtssachverständige in der<br />

mündlichen Verhandlung Folgendes aus:<br />

Die konkretisierenden Planunterlagen der in den technischen Beschreibungen bereits<br />

enthaltenen Richtfunkmasten wurden nachgereicht. Die bautechnischen Auflagen 1 bis<br />

6 und 15 gelten für diese sinngemäß.<br />

Stellungnahme der <strong>Vorarlberg</strong>er Illwerke AG:<br />

Bezüglich der Vorschreibung der Schnurgerüsteinmessung geht die <strong>Vorarlberg</strong>er<br />

Illwerke AG davon aus, dass sie aufgrund der Befugnis im eigenen Wirkungsbereich<br />

diese durch die illwerkeeigene Vermessungsabteilung durchführen dürfen. Ansonsten<br />

wird das Gutachten zustimmend zur Kenntnis genommen.<br />

Weitere Stellungnahmen zum Gutachten des Amtssachverständigen für<br />

Hochbautechnik wurden keine zu Protokoll zu geben gewünscht.<br />

(Anlage 37)<br />

Gutachten des Amtssachverständigen für Luftfahrt- und Seilbahntechnik, Ing.<br />

Urs Hinteregger:<br />

Der Amtssachverständige hat seine Gutachten am 13.12.2011 und 21.12.2011 erstattet.<br />

Diese Gutachten wurden in der Zeit vom 16.04.2012 bis zum 18.05.2012 im Konvolut<br />

„Sammlung der in Auftrag gegebenen Gutachten“ zur öffentlichen Einsichtnahme<br />

aufgelegt (siehe Edikt/Kundmachung vom 10.04.2012).<br />

Der Amtssachverständige trägt die Ergebnisse seiner erwähnten Begutachtung vor und<br />

erörtert diese in der mündlichen Verhandlung am 23.05.2012. Weiters wird die<br />

seilbahntechnische Stellungnahme vom 02.04.2012 verlesen. Die Gutachten sowie die<br />

eben verlesene Stellungnahme werden zum Bestandteil der Verhandlungsschr<strong>ift</strong> erklärt<br />

und dieser als Anlagen beigefügt.


- 56 -<br />

Stellungnahme der <strong>Vorarlberg</strong>er Illwerke AG:<br />

Bezüglich der geodätischen Vorschreibungen geht die <strong>Vorarlberg</strong>er Illwerke AG<br />

davon aus, dass sie aufgrund der Befugnis im eigenen Wirkungsbereich diese durch die<br />

illwerkeeigene Vermessungsabteilung durchführen dürfen. Ansonsten wird das<br />

Gutachten zustimmend zur Kenntnis genommen.<br />

Weitere Stellungnahmen zu den Gutachten des Amtssachverständigen für Luftfahrt-<br />

und Seilbahntechnik wurden keine zu Protokoll zu geben gewünscht.<br />

(Anlagen 38, 39, 40, 41 und 42)<br />

Gutachten des Amtssachverständigen für Forstwirtschaft, Dipl.-Ing. Karl Studer<br />

Der Amtssachverständige hat sein Gutachten am 16.12.2011 erstattet. Dieses<br />

Gutachten wurde in der Zeit vom 16.04.2012 bis zum 18.05.2012 im Konvolut<br />

„Sammlung der in Auftrag gegebenen Gutachten“ zur öffentlichen Einsichtnahme<br />

aufgelegt (siehe Edikt/Kundmachung vom 10.04.2012).<br />

Der Amtssachverständige trägt die Ergebnisse seiner erwähnten Begutachtung vor und<br />

erörtert diese in der mündlichen Verhandlung am 23.05.2012. Dieses Gutachten wird<br />

zum Bestandteil der Verhandlungsschr<strong>ift</strong> erklärt und dieser als Anlage beigefügt.<br />

In Ergänzung zu seinem Gutachten führt der Amtssachverständige in der<br />

mündlichen Verhandlung Folgendes aus:<br />

Der Punkt 1 der Auflagen ist wie folgt zu korrigieren:<br />

Die Rodungsbewilligung ist ausschließlich für Zwecke der Errichtung und des<br />

Betriebes des Obervermuntwerkes II samt projektsgegenständlichen Begleitmaßnahmen<br />

zu erteilen. Die Bewilligung erlischt nach Abschluss der Bauarbeiten,<br />

spätestens acht Jahre nach Baubeginn.<br />

Zu Punkt 5: Auf sämtlichen befristeten Rodungsflächen – mit Ausnahme der<br />

Kabeltrasse Obervermunt – ist die forstliche Vegetation soweit zu belassen, dass dies<br />

dem Rodungszweck nicht abträglich ist, jedenfalls ist das durchwurzelte Bodenprofil<br />

samt Stöcken bis zu einer Höhe von 50 bis 80 cm ungestört zu belassen. Nicht<br />

verwertbarer Schlagabraum ist vor Ort auf Haufen zu schlichten und der natürlichen<br />

Verrottung zu überlassen, jedenfalls nicht zu verbrennen.<br />

Die im Gutachten des wildökologischen Sachverständigen geforderten Schwendungen<br />

von Stauden und Gebüsch auf der westlichen Talflanke oberhalb des<br />

Vermuntspeichers zur Förderung der Habitatsqualität für das Birkwild und die


- 57 -<br />

regelmäßige Betreuung dieser Flächen tangiert Grünerlenbestände in der alpinen Stufe.<br />

Es handelt sich folglich um einen Bewuchs in der Kampfzone.<br />

Die Eingriffe sind auf mosaikartige Schaffung von Freiflächen in der Größenordnung<br />

von je 50 bis 100 m² beschränkt. Den betroffenen Grünerlenbeständen kommt<br />

eingeschränkte Bodenschutzfunktion zur Stabilisierung des Oberbodens und<br />

Dämpfung der Aufschlagenergie im Falle von Starkniederschlag und Hagel zu (die<br />

Versickerung wird erhöht, die Oberflächenerosion wird reduziert). Angesichts der<br />

Kleinflächigkeit der Eingriffe und der gegebenen sehr positiven Waldflächendynamik<br />

sind die Eingriffe aus forsttechnischer Sicht vertretbar. Das konkrete<br />

Schwendungsprojekt ist nach dessen Erarbeitung einer ergänzenden forsttechnischen<br />

Beurteilung zuzuführen und gegebenenfalls einem forstrechtlichen Verfahren zu<br />

unterwerfen.<br />

Über Befragen von Herrn Dipl.-Ing. Hermann Wirth hinsichtlich der Berücksichtigung<br />

der Alpenkonvention (Thema Bergwald) gibt der forsttechnische Amtssachverständige<br />

wie folgt an:<br />

Die Eingriffe in den Bergwald sind befristeter Natur, sofern von dauernder Natur,<br />

werden diese durch technische Kompensationsmaßnahmen in Form von Verbauungen<br />

wett gemacht. Folglich geht mit diesen befristeten Eingriffen keine langfristige<br />

Verschlechterung der dem Wald zukommenden Funktion einher und insbesondere ist<br />

durch diese sehr positive Waldflächendynamik in Summe die Funktion des Bergwaldes<br />

langfristig gewährleistet.<br />

Stellungnahme der <strong>Vorarlberg</strong>er Illwerke AG:<br />

Die <strong>Vorarlberg</strong>er Illwerke AG nimmt das Gutachten zustimmend zur Kenntnis.<br />

Weitere Stellungnahmen zum Gutachten des Amtssachverständigen für Forstwirtschaft<br />

wurden keine zu Protokoll zu geben gewünscht.<br />

(Anlage 43)<br />

Gutachten des Amtssachverständigen für Alpwirtschaft, Dipl.-Ing. Dr. Franz<br />

Peter:<br />

Der Amtssachverständige hat sein Gutachten am 21.11.2011 erstattet. Dieses<br />

Gutachten wurde in der Zeit vom 16.04.2012 bis zum 18.05.2012 im Konvolut<br />

„Sammlung der in Auftrag gegebenen Gutachten“ zur öffentlichen Einsichtnahme<br />

aufgelegt (siehe Edikt/Kundmachung vom 10.04.2012).<br />

Der Amtssachverständige kann nicht an der Verhandlung teilnehmen. Sein Gutachten<br />

wird in der mündlichen Verhandlung am 23.05.2012 verlesen. Das Gutachten wird<br />

zum Bestandteil der Verhandlungsschr<strong>ift</strong> erklärt und dieser als Anlage beigefügt.


- 58 -<br />

Stellungnahme der <strong>Vorarlberg</strong>er Illwerke AG:<br />

Das Gutachten des alpwirtschaftlichen Amtssachverständigen wird von der<br />

<strong>Vorarlberg</strong>er Illwerke AG zustimmend zur Kenntnis genommen.<br />

Weitere Stellungnahmen zum Gutachten des Amtssachverständigen für Alpwirtschaft<br />

wurden keine zu Protokoll zu geben gewünscht.<br />

(Anlage 44)<br />

Gutachten des Amtssachverständigen für Natur- und Landschaftsschutz, Dipl.-<br />

Natw. (ETH) Rochus Schertler:<br />

Der Amtssachverständige hat sein Gutachten am 21.03.2012 erstattet. Dieses<br />

Gutachten wurde in der Zeit vom 16.04.2012 bis zum 18.05.2012 im Konvolut<br />

„Sammlung der in Auftrag gegebenen Gutachten“ zur öffentlichen Einsichtnahme<br />

aufgelegt (siehe Edikt/Kundmachung vom 10.04.2012).<br />

Der Amtssachverständige trägt die Ergebnisse seiner erwähnten Begutachtung vor und<br />

erörtert diese in der mündlichen Verhandlung am 23.05.2012. Dieses Gutachten wird<br />

zum Bestandteil der Verhandlungsschr<strong>ift</strong> erklärt und dieser als Anlage beigefügt.<br />

In Ergänzung zu seinem Gutachten führt der Amtssachverständige in der<br />

mündlichen Verhandlung Folgendes aus:<br />

Zu allenfalls möglichen in der UVE nicht berücksichtigten Auswirkungen auf Arten<br />

der Anhänge von Vogelschutz- bzw FFH-Richtlinie:<br />

Im Untersuchungsgebiet finden sich drei Arten der entsprechenden Anhänge:<br />

- Beim Thymian-Ameisenbläuling (Phengarios arion) handelt es sich um einen<br />

Tagfalter. Für solche Schmetterlinge ist die nächtliche Lockwirkung von<br />

Beleuchtungskörpern irrelevant. Von Dr Huemer wurde im Fachbeitrag<br />

„Terrestrische Ökologie“ auf Seite 232 zu dieser speziellen Art festgehalten, dass<br />

die Art in <strong>Vorarlberg</strong> vor allem auf trockenen Wiesen und Weiderasen relativ weit<br />

verbreitet sei und bis über die Waldgrenze hoch steige. In Talbereichen lebende<br />

Populationen seien durch Intensivierungsmaßnahmen zunehmend bedroht oder<br />

bereits verschwunden. Die Art wurde in den eigentlichen Untersuchungsflächen<br />

nur sehr spärlich nachgewiesen.<br />

Zudem bemerkt er: „Die Raupenfutterpflanze wurde an den trockenen und<br />

flachgründigen Stellen am Standort U5a nur sehr vereinzelt registriert und der<br />

Falter dürfte sich primär in den trockenen Steilhängen im Südwesten und somit<br />

außerhalb des engeren Untersuchungsgebietes entwickeln. Am Standort U1 mit


- 59 -<br />

einer einzelnen Falterbeobachtung erscheint eine Bodenständigkeit mangels<br />

geeignetem Habitat überhaupt fraglich.<br />

- Beim Skabiosen-Scheckenfalter (Euphydryas aurina) handelt es sich um einen<br />

Tagfalter. Für solche Schmetterlinge ist die nächtliche Lockwirkung von<br />

Beleuchtungskörpern irrelevant. Generell wurde von Dr Huemer im Fachbeitrag<br />

„Terrestrische Ökologie“ auf Seite 232 zu dieser Art festgehalten, dass die in zwei<br />

Ökotypen vorkommende Art in Talgebieten in Feuchtwiesen oder auf Magerwiesen<br />

mit Beständen von Teufelsabbiss (Succisa pratensis), Tauben-Skabiosen (Scabiosa<br />

columbaria) oder Schwalbenwurz-Enzian (Getiana ascepiadea) vorkomme. Die<br />

Tiere der (hier wohl hier vorgefundenen) Gebirgspopulationen fliegen auf alpinen<br />

Rasengesellschaften und ernähren sich von kurzstängeligen Enzianarten.<br />

Diese sind nach der Erfahrung des Fertigenden im Gebiet überall häufig, so dass<br />

nicht davon aus zu gehen ist, dass die Art durch die Baumaßnahmen maßgeblich<br />

dauerhaft beeinträchtigt wird.<br />

- Birkhuhn (Tetrao tetrix): Die Sensibilität der Standorte „Fuchsloch“ und „Sperre<br />

Vermunt“ wurde aufgrund der im Fachbereich „Schall“ dokumentierten<br />

Schallausbreitungen insbesondere aufgrund der hier zum Einsatz kommenden<br />

Brecher im Fachbereich terrestrische Ökologie als hoch bewertet, da im Bereich<br />

des Standort „Fuchsloch“ das Birkhuhn nachgewiesen wurde und vom Standort<br />

„Sperre Vermunt“ ein Losungsfund vorliegt.<br />

Das Rotsternige Blaukehlchen (Lucinia svecica) brütete zuletzt 2005<br />

nachgewiesenermaßen auf <strong>Vorarlberg</strong>er Gebiet im Nahbereich der Ostsperre des<br />

Silvrettasees, am Eingang zum Bieltal. 2006 erfolgte die letzte Brut in diesem Bereich<br />

auf Tiroler Landesgebiet. 2008 erfolgte die letzte bekannte Nachkontrolle ohne<br />

Nachweise. Es wird davon aus gegangen, dass im näheren Umfeld des geplanten<br />

Kraftwerkes keine weiteren für eine Brut geeigneten Lebensraumtypen vorhanden<br />

sind, da diese Art laut dem <strong>Vorarlberg</strong>er Brutvogelatlas sehr spezifische Ansprüche<br />

stellt, die im unmittelbaren Baustellenbereich nicht erfüllt scheinen.<br />

Die Vogelart wurde auch im Zuge der umfangreichen ornithologischen Erhebungen für<br />

die Erstellung der UVE im Nahbereich der Baustelle im Jahr 2011 nicht nachgewiesen.<br />

Lärm und Tierwelt:<br />

Dieses Thema wurde lediglich im Speziellen für die Tierart Birkhuhn abgehandelt und<br />

die entsprechenden Anmerkungen finden sich im Punkt 4.2 „Wildökologie und Jagd“<br />

S. 49 f im UVE Fachbeitrag „Wald und Forstwirtschaft, Wildökologie und<br />

Jagdwirtschaft“. Diese lauten wie folgt: „Kritische Schallpegel für die Vogelwelt, die<br />

sich allerdings auf Verkehrslärm beziehen, liegen je nach Art zwischen 47dB(A) in der<br />

Nacht und 58dB(A) am Tag. Für Birkhuhn und Auerhuhn bedeutet ein Schallpegel von<br />

52 dB(A) (1,5m über dem Boden) am Tag eine Abnahme der Lebensraumeignung um<br />

50 % (Beeinträchtigung der Partnerfindung, Gefahrenwahrnehmung und<br />

Kontaktkommunikation).


- 60 -<br />

Materialseilbahn Partenen-Vermunt und Materialseilbahn Obervermunt (Abbau<br />

Druckrohrleitung) als Flughindernis für Birkhühner:<br />

Oberirdische Seile, Kabel und Letiungen können nachweislich bedeutende negative<br />

Effekte auf Birkhuhnpopulationen ausüben. Sie sind als sonstige zusätzliche<br />

Projekteinflüsse explizit zu berücksichtigen. Für die Vermeidung von Vogelkollisionen<br />

an Freileitungen und Seilen gibt es eine Reihe von Möglichkeiten. Dabei geht es in<br />

erster Linie darum, Seile und Leitungen sichtbar zu machen, zB. durch optisch<br />

auffällige Markierungskugeln oder Kunststoffspiralen in 4 – 5 m Abständen.<br />

Kollisionen werden dadurch aber nur reduziert, sie können nicht vollkommen<br />

verhindert werden. Besonders gefährliche Situationen entstehen für Birkhühner in<br />

folgenden Bereichen: a) bei Leitungen / Seilen dünner oder gleich 20 mm<br />

Durchmesser, b) in Randbereichen zwischen Wald und offenen Vegetationstypen, c)<br />

bei vielfältig strukturiertem Relief, d) auf Rücken- / Kuppenlagen (Konvexe<br />

Geländebereiche) und e) bei Leitungen Seilen die zwischen Schlüsselhabitaten<br />

verlaufen. Überall hier sollten Leitungen deutlich sichtbar gemacht werden.<br />

Grundsätzlich sind alle Möglichkeiten, Verluste zu verringern zu nützen. Werden keine<br />

entsprechenden vorbeugenden Maßnahmen zur Senkung des Mortalitätsrisikos gesetzt,<br />

so ist dies in Form einer schlechteren Habitatbewertung zu berücksichtigen, woraus<br />

sich ein erhöhter Bedarf an Kompensationsflächen ergibt.<br />

Wesentlich sind die Dicke der Seile und die Kompaktheit des Seilsystems.<br />

Waagrechten Hindernissen weichen fliegende Vögel in der Regel nach oben aus, so<br />

dass wichtig ist, dass oberhalb des optisch dichtesten Teils des Seilsystems keine<br />

dünneren Leitungen verlaufen.<br />

Landschaftsbildliche Wirkung des Funkmasten im Nahbereich des Fuchslochstollens:<br />

Dieses schlanke Bauwerk wird eine ungefähre Höhe von 12 m haben und ist damit in<br />

seiner landschaftsbildlichen Wirkung vergleichbar mit vom Fertigenden schon häufig<br />

begutachteten Lawinenwächtern, Strommasten, Seilbahnstützen oder Lawinenauslöse-<br />

Anlagen (Gas-Ex) sein. Der Funkmast soll im Nahbereich des Fuchslochstollen-Portals<br />

sowie der hierzu führenden Zufahrtsstraße liegen. Aufgrund des Reliefs der weiteren<br />

Umgebung ist nicht davon aus zu gehen, dass von der im Sommer recht stark<br />

frequentierten Silvrettastraße aus eine unmittelbare Einsehbarkeit gegeben ist. Es wird<br />

somit eine besondere Auffälligkeit des Bauwerkes gegen den Horizont nur vom<br />

unmittelbaren Nahbereich aus gegeben sein. Von den von Wanderern und Bergsteigern<br />

frequentierten Gegenhängen der weiteren Umgebung im Süden und Westen wird der<br />

Standort zwar weit entfernt direkt einsehbar sein, jedoch von allen Seiten vor dem<br />

dahinter liegenden Hangbereich optisch wenig auffällig wirken, da dieses schlanke<br />

Konstrukt im Bild der Umgebung gewissermaßen „verschwimmen“ wird. Dennoch ist<br />

von einer gewissen landschaftsbildlichen Beeinträchtigung aus zu gehen, auch wenn<br />

diese gegenüber den bereits bestehenden anthropogenen Eingriffen in der näheren<br />

(Fuchslochstollen-Portal, Zufahrtsstraße) und weiteren Umgebung<br />

(Lawinenschutzeinrichtungen, Silvrettastraße, Obervermuntwerk,<br />

Sperrenbauwerke,…) zu relativieren sein wird. Um die landschaftsbildliche<br />

Beeinträchtigung möglichst gering zu halten, wird angeregt, dieselbe Farbgestaltung zu<br />

verwenden, wie sie für das Portal des Fuchslochstollens vorgesehen ist. Sollte dies aus


- 61 -<br />

technischen Gründen heraus nicht möglich sein, so ist das üblicherweise für<br />

Hochspannungsmasten vorgesehene „Umweltschutzgrün“ vorzusehen.<br />

Landschaftsbildliche Wirkung der zusätzlich vorgesehenen Stützverbauungen im<br />

Bereich der hm 1 und hm 3 sowie der zusätzlich vorgesehenen bergseitigen Terrassen<br />

zwischen hm 5,5 und hm 7 des am Westufer geplanten Weges:<br />

Der westlich am Silvrettasee entlang führende Wanderweg weist derzeit in seiner<br />

unmittelbaren Umgebung Straußgraslawinare, Hochstaudenfluren, beweidete<br />

Borstgrasbestände, Lägerfluren, Zwergstrauchheiden und lokale Hangvernässungen<br />

auf. Besonders seltene oder gefährdete Pflanzen- und Tierarten sind demnach hier<br />

ebenso wenig vorhanden wie entsprechende Lebensräume. Die bisherige Bewertung<br />

der zu erwartenden Auswirkungen des Wegeausbaus im UVE-Fachbereich<br />

Terrestrische Ökologie ist somit nachvollziehbar und ausreichend detailliert.<br />

Laut den vorliegenden Projektsänderungen ist vorgesehen, diesen Ausbau durch lokale<br />

Lawinenschutzmaßnahmen in Form einer 4 m hohen und 100 m langen<br />

Stützverbauung im Bereich westlich oberhalb der Wegtrasse zwischen hm 1 und hm 3<br />

zu ergänzen. Zudem ist westlich oberhalb der Wegtrasse zwischen hm 5,5 und hm 7<br />

vorgesehen, eine 4 m breite Berme als Lawinenschutz auszuformen.<br />

Die nördlich liegende Stützverbauung wird als technisches Bauwerk in freier alpiner<br />

Landschaft oberhalb dieses stark frequentierten Wanderweges mit Sicherheit eine lokal<br />

deutlich wirksame landschaftsbildliche Beeinträchtigung darstellen, die jedoch durch<br />

eine entsprechende Sichtschutzbepflanzung aus Grünerlen und Legföhren in gewisser<br />

Weise abgemildert werden kann. Die landschaftsbildliche Fernwirkung erscheint<br />

aufgrund der relativ filigranen Strukturen der geplanten Stützverbauung zwar gegeben,<br />

von einer sehr auffälligen, weitum deutlich sichtbaren Schutzverbauung kann jedoch<br />

insbesondere beim Blick über den See hinweg kaum gesprochen werden, da auch hier<br />

durch eine Bepflanzung die Verbauung wirksam optisch abgeschirmt werden kann.<br />

Ähnliches gilt für die weiter südlich geplante Berme: Unter der Voraussetzung, dass<br />

dieses Planum und seine Böschungen mit Grünerlen bzw Latschen bepflanzt und nicht<br />

beweidet werden, so dass sich tatsächlich rasch Gebüsche entwickeln können,<br />

erscheint diese Lawinenschutzmaßnahme sowohl lokal wie auch auf weitere<br />

Entfernungen hin als im Hinblick auf das Landschaftsbild vertretbar.<br />

Im Hinblick auf das Landschaftsbild ist festzuhalten, dass der See selbst eine<br />

künstliche Struktur in dieser alpinen Landschaft darstellt, der im Gegensatz zu einem<br />

natürlich entstandenen Gebirgssee einen je nach Wasserstand unterschiedlich<br />

auffälligen vegetationslosen Uferstreifen und meist auch eine andere Wasserfarbe als<br />

natürliche Alpenseen aufweist. Zudem sind insbesondere im nördlichen<br />

Speicherbereich besonders auffällige technische Bauwerke (Sperren, Parkplatz,<br />

Straßen, Gastronomiebetriebe) vorhanden, gegenüber denen die zusätzlichen<br />

Lawinenschutzmaßnahmen in gewisser Weise zu relativieren sind.<br />

Es erscheint somit aus Sicht des Fertigenden möglich, die zusätzlich vorgesehenen<br />

Lawinenschutzmaßnahmen als noch vertretbare landschaftsbildliche und ökologische<br />

Beeinträchtigung zu bezeichnen, wenn die beiden folgenden Auflagen zusätzlich in<br />

den Bewilligungsbescheid aufgenommen werden:


- 62 -<br />

- Sämtliche veränderten Geländebereiche der zusätzlich geplanten<br />

Lawinenschutzbauten im Bereich des auszubauenden Seeuferwegs sind in<br />

Absprache mit dem Naturschutzbeauftragten der BH Bludenz vollflächig mit<br />

Grünerlen, Legföhren und anderen geeigneten Zwergsträuchern und Hochstauden<br />

zu bepflanzen.<br />

- Die Steher der Stützverbauung im Wegabschnitt von hm 1 bis hm 3 sind mit<br />

Stehern ohne Korrosionsschutz (rostbraun) auszuführen.<br />

Zu den Anmerkungen der Antragstellerin zu den vom Fertigenden geforderten<br />

Auflagen:<br />

Ad Auflage 1: Auflage 1 sollte nicht abgeändert werden, da sich bei anderen Vorhaben<br />

ein monatlicher Berichtszeitraum bewährt hat. Wenn es keinen hinsichtlich Natur- und<br />

Landschaftsschutz wesentlichen Baufortschritt im jeweiligen Intervall gibt, wird der<br />

entsprechende Bericht auch entsprechend kurz ausfallen.<br />

Ad Auflage 2: Für das „Gestaltungs-, Begrünungs- und Bepflanzungskonzept“<br />

erscheint der von der Projektwerberin vorgeschlagene Zeitraum von 3 Monaten zu<br />

dessen Vorlage vor Beginn der Renaturierungsarbeiten im jeweiligen Bereich sinnvoll<br />

und kann zur Kenntnis genommen werden.<br />

Ad Auflage 4: Für die Vorlage des Beleuchtungskonzeptes erscheint es ebenfalls<br />

ausreichend, den von der Projektwerberin vorgeschlagenen Zeitraum von 2 Monaten<br />

vor Beginn der Arbeiten einzuhalten.<br />

Ad Auflage 6: Einzelne Ausnahmen von dieser Auflagen sind sicherlich unter<br />

Absprache möglich.<br />

Zu den Anmerkungen der Vertreterin der Naturschutzanwaltschaft zu den vom<br />

Fertigenden geforderten Auflagen:<br />

Auflage 3 wird im Einvernehmen mit dem Amtssachverständigen für Natur und<br />

Landschaftsschutz wie folgt präzisiert: „Für sämtliche im Zuge der Umsetzung der<br />

Baumaßnahmen verloren gehenden Kleingewässer wie zB Amphibienlaichgewässer<br />

und kleinere Fließgewässer sind bereits im Vorfeld….“<br />

Die Gemeinde Gaschurn legt darauf Wert, dass die in der präzisierten Auflage 3<br />

erwähnten Ersatzmaßnahmen im Nahbereich der Baustelle in der Gemeinde Gaschurn<br />

durchgeführt werden.<br />

Dr. Mory stellt in der mündlichen Verhandlung die Frage, ob eigene gutachterliche<br />

Beurteilungen und Tätigkeiten durchgeführt worden sind und wenn ja, worin diese<br />

bestanden haben?


- 63 -<br />

Der Amtssachverständige führt dazu aus:<br />

Zu diesem vorliegenden Vorhaben wurden vier Geländebegehungen durchgeführt.<br />

Zudem bin ich seit 10 Jahren Amtssachverständiger bzw. Naturschutzbeauftragter der<br />

Bezirkshauptmannschaft in Bludenz und habe auch privat viel Zeit in diesem Gelände<br />

verbracht. Im Wesentlichen stelle ich aber fest, dass sich die gutachterliche Tätigkeit<br />

auf die Durchsicht und die Prüfung der Plausibilität und Vollständigkeit und die<br />

notwendige Detailtreue der vorgelegten Unterlagen beschränkt hat. Daneben habe ich<br />

im Gutachten umfangreiche Auflagen gefordert.<br />

Ergänzend führt der Amtssachverständige aus:<br />

Die <strong>Vorarlberg</strong>er Illwerke AG hat die Seilstärken bekannt gegeben, diese liegen<br />

wesentlich über 20 mm und somit erscheinen spezielle Schutzvorrichtungen an den<br />

Materialseilbahnen gegen Aufprall fliegender Birkhühner nicht notwendig.<br />

Der Ausbau des Weges an der Seeostseite des Silvrettasees wäre mit mindestens gleich<br />

großen Eingriffen verbunden wie der Ausbau des Weges an der Seewestseite.<br />

Stellungnahme der <strong>Vorarlberg</strong>er Illwerke AG:<br />

Das Gutachten wird von den <strong>Vorarlberg</strong>er Illwerke AG zustimmend zur Kenntis<br />

genommen.<br />

Weitere Stellungnahmen zum Gutachten des Amtssachverständigen für Natur- und<br />

Landschaftsschutz wurden keine zu Protokoll zu geben gewünscht.<br />

(Anlage 45)<br />

Gutachten des Amtssachverständigen für Bodenschutz, Dipl.-Ing. Dr. Josef<br />

Scherer:<br />

Der Amtssachverständige hat sein Gutachten am 13.03.2012 erstattet. Dieses<br />

Gutachten wurde in der Zeit vom 16.04.2012 bis zum 18.05.2012 im Konvolut<br />

„Sammlung der in Auftrag gegebenen Gutachten“ zur öffentlichen Einsichtnahme<br />

aufgelegt (siehe Edikt/Kundmachung vom 10.04.2012).<br />

Der Amtssachverständige kann nicht an der Verhandlung teilnehmen. Sein Gutachten<br />

wird in der mündlichen Verhandlung am 23.05.2012 verlesen. Das Gutachten wird<br />

zum Bestandteil der Verhandlungsschr<strong>ift</strong> erklärt und dieser als Anlage beigefügt.<br />

Stellungnahme der <strong>Vorarlberg</strong>er Illwerke AG:<br />

Das Gutachten wird von der <strong>Vorarlberg</strong>er Illwerke AG zustimmend zur Kenntis<br />

genommen.


- 64 -<br />

Weitere Stellungnahmen zum Gutachten des Amtssachverständigen für Bodenschutz<br />

wurden keine zu Protokoll zu geben gewünscht.<br />

(Anlage 46)<br />

Gutachten des Amtssachverständigen für Wildökologie, Dipl.-Ing. Hubert Schatz:<br />

Der Amtssachverständige hat sein Gutachten am 22.12.2011 erstattet. Dieses<br />

Gutachten wurde in der Zeit vom 16.04.2012 bis zum 18.05.2012 im Konvolut<br />

„Sammlung der in Auftrag gegebenen Gutachten“ zur öffentlichen Einsichtnahme<br />

aufgelegt (siehe Edikt/Kundmachung vom 10.04.2012).<br />

Der Amtssachverständige trägt die Ergebnisse seiner erwähnten Begutachtung vor und<br />

erörtert diese in der mündlichen Verhandlung am 23.05.2012. Dieses Gutachten wird<br />

zum Bestandteil der Verhandlungsschr<strong>ift</strong> erklärt und dieser als Anlage beigefügt.<br />

In Ergänzung zu seinem Gutachten führt der Amtssachverständige in der<br />

mündlichen Verhandlung Folgendes aus:<br />

Zu Punkt 7.1 Auflagen:<br />

Die erwähnte Auflage „Zufahrtsstraße zur Saarbrückner Hütte“ wird wie folgt<br />

abgeändert:<br />

„Der Wanderweg wird auf die Zufahrtsstraße zur Saarbrückner Hütte ausgehend …“<br />

Die Gemeinde Gaschurn spricht sich sowohl gegen die ursprüngliche als auch die<br />

geänderte Vorschreibung des Amtssachverständigen aus und zwar, weil sie den<br />

natürlichen Gegebenheiten vor Ort widerspricht, dem Wanderer einen Umweg<br />

abverlangen würde, der vom Wanderer ohnehin nicht eingehalten würde.<br />

Der Auflagenteil „Schaffung von mosaikartig verteilten Freiflächen in der Größe von<br />

0,5 bis 1,5 ha pro Freiflächeneinheit durch Schwenden von Stauden und Gebüsch auf<br />

der westlichen Talflanke oberhalb des Vermuntspeichers zur Förderung der<br />

Habitatqualität für das Birkwild und regelmäßige Betreuung dieser Flächen“ entfällt.<br />

Der verbleibende Auflagenteil wird wie folgt abgeändert: „Im Einvernehmen mit dem<br />

wildökologischen Amtssachverständigen und dem Amtssachverständigen für<br />

Forstwirtschaft sind insbesondere für den Bereich der westlichen Talflanke oberhalb<br />

des Vermuntspeichers ein Projekt und ein Pflegeplan zur Förderung der Habitatqualität<br />

für das Birkwild zu erstellen.“<br />

Bei der Auflage „Beleuchtung der Baustelleneinrichtung B8“ wird die Wortfolge<br />

„April – Mitte Juni“ durch die Worte „April – Ende Mai“ ersetzt.


- 65 -<br />

Die Auflage „Sperre der Europatreppe“ entfällt.<br />

Die Auflage „Wanderweg zur Saabrückner Hütte“ wird wie folgt abgeändert:<br />

„Der Wanderweg muss östlich der Deponiekuppe mit ausreichendem Sichtschutz<br />

gegenüber dem Gelände der Westflanke vom Vermuntsee verlaufen.“<br />

Der Richtfunkmast unterhalb des Fuchslochstollens wird aus wildökologischer Sicht<br />

als unproblematisch erachtet.<br />

Die lawinentechnischen Schutzmaßnahmen entlang des Winterzugangs zur<br />

Wiesbadener Hütte am westlichen Ufer des Silvrettasees in Form einer Stützverbauung<br />

bei hm 1,0 – 2,0 sowie von einer Berme bei hm 5,5 – 7,0 sind aus wildökologischer<br />

Sicht als unproblematisch zu beurteilen.<br />

Dr. Mory stellt an den Amtssachverständigen folgende Frage:<br />

Ist unter der Prämisse, dass sämtliche Auflagenpunkte umgesetzt werden, eine<br />

Konkretisierung im Hinblick auf den verbleibenden Restschaden für die Wildökologie<br />

möglich?<br />

Antwort des Amtssachverständigen:<br />

Es kann sein, dass das Raumnutzungsverhalten der Wildtiere durch das Projekt<br />

geändert wird. Es kann ausgeschlossen werden, dass eine Art auf längere Zeit<br />

verschwindet.<br />

Stellungnahme der <strong>Vorarlberg</strong>er Illwerke AG:<br />

Zur Auflage bezüglich des Wanderweges zur Saabrückner Hütte bei der Deponie 1<br />

werden die Illwerke eine entsprechende Planskizze am 24.05.2012 im Rahmen der<br />

mündlichen Verhandlung vorlegen.<br />

Die <strong>Vorarlberg</strong>er Illwerke AG übergibt der Verhandlungsleiterin am 24.05.2012 eine<br />

Planunterlage mit dem Titel „Deponie Sperrenvorland, Staumauer Vermunt, D1,<br />

Lageplan“ vom 21.02.2011 (Nummer: 19-0 ESB 110239, Index d, vom 23.05.2012).<br />

Die Planunterlage wird zum Bestandteil der V<strong>erhandlungsniederschr</strong><strong>ift</strong> erklärt und<br />

dieser als Anlage beigeschlossen.<br />

Die Wegführung wurde nach Auskunft der <strong>Vorarlberg</strong>er Illwerke AG im<br />

Einvernehmen mit dem wildökologischen Amtssachverständigen festgelegt.<br />

Die Wegführung wurde nach Auskunft der Gemeinde Gaschurn mit der Gemeinde<br />

abgestimmt. Dipl.-Ing. Hermann Wirth nimmt die Änderung der Wegführung<br />

zustimmend zur Kenntnis.<br />

Im Übrigen nimmt die <strong>Vorarlberg</strong>er Illwerke AG das Gutachten des<br />

Amtssachverständigen zustimmend zur Kenntnis.


- 66 -<br />

Weitere Stellungnahmen zum Gutachten des Amtssachverständigen für Wildökologie<br />

wurden keine zu Protokoll zu geben gewünscht.<br />

(Anlage 47 und 48)<br />

Gutachten des Amtssachverständigen für Energiewirtschaft, Dipl.-Ing. Christian<br />

Vögel:<br />

Der Amtssachverständige hat sein Gutachten am 24.01.2012 erstattet. Dieses<br />

Gutachten wurde in der Zeit vom 16.04.2012 bis zum 18.05.2012 im Konvolut<br />

„Sammlung der in Auftrag gegebenen Gutachten“ zur öffentlichen Einsichtnahme<br />

aufgelegt (siehe Edikt/Kundmachung vom 10.04.2012).<br />

Der Amtssachverständige trägt die Ergebnisse seiner erwähnten Begutachtung vor und<br />

erörtert diese in der mündlichen Verhandlung am 23.05.2012. Dieses Gutachten wird<br />

zum Bestandteil der Verhandlungsschr<strong>ift</strong> erklärt und dieser als Anlage beigefügt.<br />

Stellungnahme der <strong>Vorarlberg</strong>er Illwerke AG:<br />

Die <strong>Vorarlberg</strong>er Illwerke AG nimmt das Gutachten zustimmend zur Kenntnis.<br />

Weitere Stellungnahmen zum Gutachten des Amtssachverständigen für<br />

Energiewirtschaft wurden keine zu Protokoll zu geben gewünscht.<br />

Gutachten der Amtssachverständigen für Tourismus, Mag. Astrid Keckeis:<br />

(Anlage 49)<br />

Die Amtssachverständige hat ihr Gutachten am 27.01.2012 erstattet. Dieses Gutachten<br />

wurde in der Zeit vom 16.04.2012 bis zum 18.05.2012 im Konvolut „Sammlung der in<br />

Auftrag gegebenen Gutachten“ zur öffentlichen Einsichtnahme aufgelegt (siehe<br />

Edikt/Kundmachung vom 10.04.2012).<br />

Die Amtssachverständige trägt die Ergebnisse ihrer erwähnten Begutachtung vor und<br />

erörtert diese in der mündlichen Verhandlung am 23.05.2012. Dieses Gutachten wird<br />

zum Bestandteil der Verhandlungsschr<strong>ift</strong> erklärt und dieser als Anlage beigefügt.<br />

In Ergänzung zu ihrem Gutachten führt die Amtssachverständige in der<br />

mündlichen Verhandlung Folgendes aus:


- 67 -<br />

Das Gutachten für Tourismus ändert sich aufgrund der geänderten Situation im Bezug<br />

auf die derzeit diskutierte Neuanschaffung und Inbetriebnahme eines Motorbootes<br />

insgesamt nicht.<br />

Die Gemeinde Gaschurn beantragt, die in ihrem Schr<strong>ift</strong>satz vom 16.05.2012, Seiten 21<br />

ff, vorgeschlagenen Maßnahmen als Auflagen in einen allfälligen<br />

Bewilligungsbescheid aufzunehmen.<br />

Auf Anfrage der Gemeinde Gaschurn teilt die Amtssachverständige mit, dass sie den<br />

wirtschaftlichen Schaden, der durch die Baumaßnahmen zu entstehen droht, für die<br />

Gemeinde Gaschurn und ihre Betriebe nicht monetär eingeschätzt hat.<br />

Die Gemeinde Gaschurn hält auch fest, dass eine 7-jährige Bautätigkeit in der<br />

Tourismuswirtschaft nicht „als bloß vorübergehende Beeinträchtigung“ angesehen<br />

wird, sondern vielmehr die nachhaltige Tourismusarbeit und Entwicklung in der<br />

Gemeinde massiv beeinträchtigt wird.<br />

Über Einwurf von Bürgermeister Anton Mattle hält die <strong>Vorarlberg</strong>er Illwerke AG fest,<br />

dass selbstverständlich auch eine Abstimmung mit dem Tourismus Paznaun<br />

hinsichtlich des Kommunikationskonzepts erfolgen wird.<br />

Dr. Fink jun., Vertreter des Deutschen Alpenvereins, diktiert für die Protokollierung<br />

für die Verhandlungsleiterin die Stellungnahme der Amtssachverständigen für<br />

Tourismus in der mündlichen Verhandlung laut und für jedermann lesbar:<br />

„Im Hinblick auf die Wiesbadener Hütte sind keine konkreten wirtschaftlichen<br />

Berechnungen und Untersuchungen angestellt worden. Welcher Nächtigungsrückgang<br />

bzw. insgesamt welcher Umsatzrückgang mit einer eingeschränkten Nutzbarkeit im<br />

Umfang von 10 % könne sie nicht konkret sagen. Nach ihrem Empfinden sei der damit<br />

verbundene Rückgang „zumutbar“. Sie wolle nicht beantworten, ob bei einem<br />

Nutzbarkeitsrückgang von 20 % eine wirtschaftlich rentable Führung der Hütte<br />

möglich ist. Wenn sie gefragt wird, von welchen Ausweichrouten für Wintersportler sie<br />

in ihrem Gutachten gesprochen habe, gibt sie an, dass im Hinblick auf die<br />

Wiesbadener Hütte eine Gleichwertigkeit zweifelhaft ist.“<br />

Die Amtssachverständige für Tourismus hält fest, dass ihre Stellungnahme von Dr.<br />

Fink jun. so nicht richtig wiedergegeben wurde. Die Bewertung einer möglichen<br />

wirtschaftlich rentablen Führung der Wiesbadener Hütte bei einem<br />

Nutzbarkeitsrückgang des Zugangs zur Wiesbadener Hütte von 20 % war nicht<br />

Gegenstand der Beurteilung des Projektes aus touristischer Sicht. Von einem „Nicht-<br />

Beantwortenwollen“ kann nicht die Rede sein. In Bezug auf Ausweichrouten für<br />

Skitourengeher und Winterwanderer wurde zB die mögliche Begehung des Kromertals<br />

genannt. Dabei handelt es sich ebenfalls um ein attraktives Skitourengebiet. Insgesamt<br />

wird natürlich an jenen Tagen, an denen das Klostertal und das Ochsental aufgrund<br />

einer erhöhten Lawinengefahr nicht begehbar sind, die Attraktivität des<br />

Skitourengebietes als Ganzes gemindert.


- 68 -<br />

Der Deutsche Alpenverein, vertreten durch Dr. Fink jun., rügt im Hinblick auf das<br />

Fachgutachten aus dem Bereich Tourismus die Unvollständigkeit und Unschlüssigkeit<br />

des Befundes wie auch der gutachterlichen Ausführung. Erforderlich wären konkrete<br />

Ausführungen zu den Auswirkungen des Projektes auf den Tourismusbetrieb<br />

Wiesbadener Hütte, wie die durch die Nutzbarkeitseinschränkung resultierenden<br />

Entgänge an Umsatz und Nächtigungen. Hierzu wird ausgeführt, dass bei einer<br />

Einschränkung der Nutzbarkeit von 10 % bis 20 % in Anbetracht der Fixkosten für<br />

Personal, Instandhaltungskosten, etc. und einer maximalen Nutzbarkeit von im Mittel<br />

48 Tagen pro Saison ein wirtschaftlich rentabler Betrieb der Wiesbadener Hütte nicht<br />

möglich ist. Der Deutsche Alpenverein rügt ausdrücklich die Mangelhaftigkeit des<br />

Gutachtens.<br />

Dr. Kössler schließt sich den Ausführungen von Dr. Fink jun. an und führt zudem aus,<br />

dass auch aus seiner Sicht das Gutachten der Amtssachverständigen für Tourismus<br />

unvollständig ist und einer Ergänzung bedarf.<br />

Stellungnahme der <strong>Vorarlberg</strong>er Illwerke AG:<br />

Zu einer monetären Bewertung erklärt die Vertreterin der <strong>Vorarlberg</strong>er Illwerke AG,<br />

Frau Prof. Aurelia Kogler, dass mögliche künftige positive oder negative<br />

Auswirkungen des Vorhabens nicht auf seriöser Basis prognostizierbar sind.<br />

Mag. Jakob Netzer, als Vertreter der <strong>Vorarlberg</strong>er Illwerke AG hält fest, dass in einer<br />

„Arbeitsgruppe Tourismus“ unter Federführung des Bürgermeisters von Gaschurn,<br />

Gemeindevertretern, Tourismusbetreibern und Tourismusverantwortlichen und den<br />

Illwerken gemeinsam ein Kommunikationskonzept erarbeitet wurde. Dieses<br />

Tourismuskommunikationskonzept wurde einstimmig „gutgeheißen“.<br />

Ein gutes Kommunikationskonzept habe sich bereits bei der Errichtung des Kopswerks<br />

II sehr bewährt, auf diesem aufbauend wurden noch Verbesserungsmaßnahmen<br />

getroffen.<br />

Die Maßnahmen für den Tourismus lt. Schr<strong>ift</strong>satz der Gemeinde Gaschurn vom<br />

16.05.2012 bedürfen einer privatrechtlichen Übereinkuft zwischen der Gemeinde<br />

Gaschurn und der Antragsstellerin. Eine solche Vereinbarung liegt derzeit noch nicht<br />

vor.<br />

Im Übrigen wird das Gutachten der Amtssachverständigen zur Kenntnis genommen.<br />

Weitere Stellungnahmen zum Gutachten der Amtssachverständigen für Tourismus<br />

wurden keine zu Protokoll zu geben gewünscht.<br />

(Anlage 50)


- 69 -<br />

Gutachten des Amtssachverständigen für Umweltmedizin, Dr. Christian<br />

Bernhard:<br />

Der Amtssachverständige hat sein Gutachten am 13.02.2012 erstattet. Dieses<br />

Gutachten wurde in der Zeit vom 16.04.2012 bis zum 18.05.2012 im Konvolut<br />

„Sammlung der in Auftrag gegebenen Gutachten“ zur öffentlichen Einsichtnahme<br />

aufgelegt (siehe Edikt/Kundmachung vom 10.04.2012).<br />

Der Amtssachverständige trägt die Ergebnisse seiner erwähnten Begutachtung anhand<br />

einer Powerpoint-Präsentation vor und erörtert diese in der mündlichen Verhandlung<br />

am 24.05.2012. Dieses Gutachten sowie die Powerpoint-Präsentation werden zum<br />

Bestandteil der Verhandlungsschr<strong>ift</strong> erklärt und dieser als Anlagen beigefügt.<br />

Dr. Gerd Oberfeld referiert sein Gutachten vom 14.05.2012, welches von der<br />

Gemeinde Gaschurn mit Schr<strong>ift</strong>satz vom 16.05.2012 vorgelegt wurde, in der<br />

mündlichen Verhandlung am 24.05.2012. Dieses Gutachten wird zum Bestandteil der<br />

V<strong>erhandlungsniederschr</strong><strong>ift</strong> erklärt und dieser als Anlage beigeschlossen.<br />

Auf Befragen der Gemeinde Gaschurn, warum im Hinblick auf die im Privatgutachten<br />

Dr. Oberfeld und auch in der heutigen Powerpoint-Präsentation des<br />

Amtssachverständigen dargelegten Ergebnisse aus Studien, wonach bereits bei Werten<br />

von 0,3 µT eine Risikoerhöhung von Leukämie bei Kindern konsistent beobachtet<br />

wurde, und daher aus Sicht der öffentlichen Gesundheit und des Vorsorgeprinzips<br />

nicht geringere Referenzwerte (nämlich 0,1 µT für einen 24-Stunden Mittelwert und<br />

einen Maximalwert von 1,0 µT) als Auflagen vorgeschrieben werden, teilt der<br />

medizinische Amtssachverständige mit:<br />

Weil die WHO die bestehenden ICNIRP Empfehlungen als ausreichend erachtet und<br />

es aus Sicht des Gefertigten keine belastbaren Daten für neue, beliebig darunter<br />

angesetzte Grenzwerte gibt.<br />

Auf Befragen der Gemeinde Gaschurn, ob es das Vorsorgeprinzip und der Schutz der<br />

menschlichen Gesundheit bei unterschiedlichen wissenschaftlichen Standpunkten zu<br />

„Referenzwerten“ nicht gebieten würde, den niedrigeren „Referenzwert“ anzusetzen<br />

(gleichgültig ob bestehende Anlage oder neu zu errichtende Anlage), teilt der<br />

medizinische Amtssachverständige mit:<br />

Ich vertrete die Ansicht, dass Prävention zielgerichtet und bezogen auf die konkrete<br />

Möglichkeit eines Schadens statt zu finden hat.<br />

Auf Befragen der Gemeinde Gaschurn, wie sich der Amtssachverständige erklären<br />

kann, dass in anderen UVP-Verfahren in Österreich (zB Salzburg, Oberösterreich)<br />

Projekte betreffend 380-kV-Leitungen mit einer maximalen Belastung für Anrainer im<br />

Ausmaß von 1,0 µT eingereicht, gutachterlich beurteilt und auf Basis dieses


- 70 -<br />

Grenzwertes dann gegebenenfalls bewilligt werden, teilt der medizinische<br />

Amtssachverständige mit:<br />

Das erkläre ich mir mit der rechtlichen Beurteilung der Situation durch die erkennende<br />

Behörde.<br />

Dr. Mory (Fragen 1 – 4):<br />

1. Frage: Warum haben Sie es nicht der Mühe wert gefunden die Auswertungen des<br />

<strong>Vorarlberg</strong>er Krebsregisters in Ihr Gutachten miteinzubeziehen?<br />

Antwort Dr. Bernhard: Die Auswertung der Arbeit über Krebsinzidenz in Gaschurn<br />

hat gemäß den Autoren Concin und Oberaigner in Bezug auf eine allfällige<br />

Erhöhung unauffällige Ergebnisse erbracht. Diese Arbeit ist auf der Homepage des<br />

Landes <strong>Vorarlberg</strong> downloadbar. Ich habe keine Veranlassung gesehen, diese<br />

unauffälligen Ergebnisse zu zitieren.<br />

2. Frage: Hat Herr Dr. Oberfeld bei dem Kurzvortrag über sein Gutachten die<br />

Ergebnisse der statistischen Auswertungen der Krebserkrankungen im Nahbereich<br />

der Hochspannungsleitungen in der Gemeinde Gaschurn richtig referiert?<br />

Antwort Dr. Bernhard: Das weiß ich nicht. Diese Frage wird vom Land <strong>Vorarlberg</strong><br />

in einer Anfrage an die Autoren dieser Studie jedenfalls geklärt werden. Meine<br />

Vorerhebungen diesbezüglich haben ergeben, dass offenbar epidemiologischstatistisch<br />

aufgrund der sehr geringen Fallzahlen unterschiedliche Interpretationen<br />

möglich sein sollen. Ich selber bin kein Statistiker und kein Mathematiker und kann<br />

deshalb zur Lösung dieses Problems aktuell nichts beitragen.<br />

3. Frage: Warum haben Sie den aktuellen Stand der Forschungen und die<br />

Entwicklung, wie sie Herr Dr. Oberfeld sogar heute noch in groben Zügen<br />

vortragen konnte, in Ihrem Gutachten nicht behandelt und damit auch der Behörde<br />

keine Möglichkeit geben, dass sie sich entscheiden kann, ob sie nun Ihrer<br />

konservativen Auffassung, wonach ein Kausalzusammenhang zwischen Strahlung<br />

und Erkrankung durch Studien zu belegen sei, bevor ein Amtsarzt tätig wird, oder<br />

der Auffassung der progressiven Schule, dass dem Vorsorgegedanken der Vorzug<br />

zu geben ist (nachdem durch vielfache plausible konsistent anerkannte<br />

epidemologische Studien die Möglichkeit eines Zusammenhangs aufgezeigt wurde)<br />

folgen möchte?<br />

Antwort Dr. Bernhard: Für mich waren die Aussagen der ICNIRP in ihren<br />

Guidelines vom November 2010 Anlass genug, meine konservative Auffassung<br />

weiterhin zu vertreten. Medizin ist eine Wissenschaft und ich orientiere mich an<br />

wissenschaftlichen Erkenntnissen.


- 71 -<br />

4. Frage: Sind Sie Umweltmediziner, sind Sie Hygieniker, ist das Ihr Spezialgebiet?<br />

Antwort Dr. Bernhard: Ich bin Amtsarzt des Landes <strong>Vorarlberg</strong> und habe den für<br />

die Tätigkeit im öffentlichen Sanitätsdienst notwendigen Physikatskurs absolviert.<br />

Franz Bergauer gibt im Rahmen der mündlichen Verhandlung bekannt, dass er auch<br />

sein Wohnobjekt, Gaschurn 105b, für die Durchführung des von Dr. Oberfeld<br />

vorgeschlagenen Langzeitmonitoring zur Verfügung stellen würde.<br />

Stellungnahme der <strong>Vorarlberg</strong>er Illwerke AG:<br />

Die <strong>Vorarlberg</strong>er Illwerke AG nimmt das Gutachten des Amtssachverständigen<br />

zustimmend zur Kenntnis. Zu allen anderen Gutachen können wir heute nicht Stellung<br />

nehmen.<br />

Weitere Stellungnahmen zum Gutachten des Amtssachverständigen für<br />

Umweltmedizin wurden keine zu Protokoll zu geben gewünscht.<br />

(Anlagen 51, 52 und 53)<br />

Gutachten des Sachverständigen für das UV-GA, Dipl.-Ing. Hermann Wirth:<br />

Der Sachverständige hat sein Gutachten am 31.03.2012 erstattet. Dieses Gutachten<br />

wurde in der Zeit vom 16.04.2012 bis zum 18.05.2012 zur öffentlichen Einsichtnahme<br />

aufgelegt (siehe Edikt/Kundmachung vom 10.04.2012).<br />

Der Sachverständige trägt sein Gutachten vor und erörtert dieses in der mündlichen<br />

Verhandlung am 24.05.2012. Dieses Gutachten wird zum Bestandteil der<br />

Verhandlungsschr<strong>ift</strong> erklärt und dieser als Anlage beigefügt.<br />

Ergänzend dazu führt der Sachverständige in der mündlichen Verhandlung aus:<br />

1. Zusammenfassende Begutachtung des Vorhabens - Gesamtschlussfolgerung<br />

Diese zusammenfassende Begutachtung wurde auf Basis der vorliegenden<br />

Fachgutachten der Sachverständigen und der Einreichunterlagen der Projektwerberin<br />

erstellt.<br />

Alle Projektbestandteile des Einreichprojektes samt der UVE und den ergänzend<br />

vorgelegten Unterlagen sind Gegenstand des Antrages und wurden hinsichtlich dem<br />

UVP-G 2000 und den Materiengesetzen geprüft. Berücksichtigt wurden auch die bis<br />

zum 31.03.2012 vorgebrachten Einwendungen. Das erstattete


- 72 -<br />

Umweltverträglichkeitsgutachten vom 31.03.2012 lag vom 16.04.2012 bis zum<br />

18.05.2012 zur öffentlichen Einsichtnahme auf.<br />

Vom 31.03.2012 bis zur mündlichen Verhandlung wurden von der Antragstellerin<br />

noch folgende Unterlagen nachgereicht:<br />

• Klarstellung zum Fachbereich Verkehr (Beilage 12.3 der UVE) vom 03. Mai 2012<br />

• Korrigierte Fassung zur Stellungnahme des Sachverständiger für Stahlwasserbau,<br />

Ergänzende Auskünfte zu den Projektsunterlagen, 02.04.2012<br />

• Zusätzliche Unterlagen zur Trinkwasserversorgung Vermunt – Bielerhöhe vom<br />

14.05.2012<br />

• Wissenschaftliches Gutachten über die Berechnung niederfrequenter magnetischer<br />

und elektrischer Felder (50 Hz) verursacht durch die 220-kV-<br />

Hochspannungsfreileitung Partenen – Bürs unter Berücksichtigung des geplanten<br />

Obervermuntwerks II mit einer Leistung von 450 MVA<br />

• Förderfähigkeitskurven vom Grundablass und Umlaufstollen des Speichers<br />

Silvretta vom 15. Mai 2012<br />

• Systemskizze des Richtfunkmasten Fuchslochstollen und bei MP 15 oberhalb<br />

Seespitze Vermunt vom 07.05.2012<br />

Weiters wurde von der Gemeinde Gaschurn, vertreten durch Kaufmann Thurnher,<br />

Rechtsanwälte GmbH, mit Schreiben vom 16.05.2012 „Präzisierung der erhobenen<br />

Einwendungen“ Folgendes der UVP-Behörde vorgelegt:<br />

• Umweltmedizinischen Gutachten zum Teilbereich elektromagnetischer Felder von<br />

Dr. med.-univ. Gerd Oberfeld<br />

• Prüfgutachten zum Fachbeitrag Verkehr von DI Joachim Kleiner<br />

In der mündlichen Verhandlung wurden folgende Projektsänderungen und<br />

Ergänzungen seitens der VIW bekannt gegeben bzw. ergaben sich durch Anträge von<br />

Parteien und Auflagen der Sachverständigen:<br />

• Reduzierung des Einbauvolumens auf der Deponie D3 von 100.000 m³ auf 50.000<br />

m³ und zusätzlich verdichteter Einbau von 50.000 m³ Ausbruchs- und<br />

Erdbaumaterials auf der Deponie D2<br />

• Ergänzung des Quellmonitoringprogramms um zusätzliche chemische Parameter<br />

im Einvernehmen mit der Gemeinde Galtür<br />

• Zusätzliche kleinräumige Lawinenschutz- und Gleitschneeschutzmaßnahmen auf<br />

Teilbereichen bergseits des neu auszubauenden Rundweges westseitig des<br />

Silvrettasees<br />

• Zusätzlicher Wanderweg im Bereich der Deponie D1 der im Zuge der<br />

Fertigstellung mit einer Gesamtlänge von ca. 300 m errichtet wird<br />

• Errichtung eines temporären Lawinenleitdammes zum Schutz der Baustelle B17<br />

und der Talstation der Materialseilbahn MS1


- 73 -<br />

Sämtliche obigen Ergänzungen und Stellungnahmen sowie Gutachten wurden bei der<br />

Begutachtung durch die beigezogenen Sachverständigen berücksichtigt und sind in die<br />

Schlussfolgerung sowie in das Resümee eingeflossen.<br />

Sämtliche Projektgrundlagen, insbesondere auch die Grundlagen - wie z.B.<br />

Massenermittlungen - die die Basis für zahlreiche Auswirkungsbetrachtungen sind,<br />

wurden auf deren Plausibilität und Sensitivität geprüft. Dabei wurde festgestellt, dass<br />

diese realistisch angenommen, aber vorsichtshalber auf der sichern Seite liegen. Somit<br />

werden die berechneten und geschätzten Umweltauswirkungen, z.B. durch den<br />

Baustellenverkehr, Deponien, Emissionen (Lärm, Luftschadstoffe, Erschütterungen,<br />

elektromagnetische Felder, etc.) bei der Projektumsetzung nicht über den<br />

begutachteten Erwartungen liegen.<br />

Im Zuge des UVP-Verfahrens wurden von der Antragstellerin durch die vorgenommen<br />

Ergänzungen (Beilage E1) und Änderungen (B14 neu – Projektanpassung) im<br />

Wesentlichen allen Forderungen der Amtssachverständigen und Sachverständigen<br />

sowie des UVP-Gutachters soweit wie möglich entsprochen.<br />

Durch Projektoptimierungen und auch durch zusätzliche Ausgleichs- und<br />

Ergänzungsmaßnahmen werden die für die Umwelt relevanten Auswirkungen<br />

wesentlich reduziert und die Sicherheit erhöht. Insbesondere die mit der VIW AG<br />

zusätzlich „ausverhandelten“ und vom Amtssachverständigen für Limnologie als<br />

Auflage beantragten ökologischen Ausgleichsmaßnahmen im Kompensationsraum der<br />

Ill innerhalb von längstens 5 Jahren nach Inbetriebnahme des Kraftwerks Obervermunt<br />

II bewirken wesentliche, gewässerökologische Verbesserungen. Mit einem finanziellen<br />

Beitrag der VIW AG in Höhe von € 430.000,- sollen Renaturierungsmaßnahmen im<br />

Rahmen des Gewässerentwicklungskonzeptes Ill in Absprache mit der Behörde und<br />

den Amtsachverständigen für Limnologie, Fischerei, Naturschutz und Flussbau<br />

insbesondere zur Beseitigung von Kontinuumsunterbrechungen bei fkm 53,83, fkm<br />

57,41 und fkm 57,45 sowie für mehrere Maßnahmen vorwiegend im Gemeindegebiet<br />

von Gaschurn und allenfalls auch für Aufweitungen/Renaturierungen im Bereich fkm<br />

40,5 bis fkm 42,1 umgesetzt werden.<br />

Weiters werden zukünftig bei extremen Hochwässern im Einzuggebiet der Ill alle<br />

Unterlieger durch die ebenfalls im Zuge des UVP-Verfahrens zusätzlich<br />

„ausverhandelte“ zukünftig ständige Bereitstellung eines freien<br />

Hochwasserrückhaltevolumens in den Speichern Silvretta und Vermunt von insgesamt<br />

ca. 3,0 Mio. m³ durch eine optimierte Speicherbewirtschaftung einen erhöhten<br />

Hochwasserschutz erfahren. Im Falle einer Hochwasserprognose der Ill in Partenen<br />

über einem 20-jährlichen Hochwasser (HQ 20) soll dieser Freiraum im Silvretta- und<br />

Vermuntspeicher zukünftig durch vorzeitige Speicherabsenkung auf insgesamt 5,3<br />

Mio. m³ vergrößert werden.


- 74 -<br />

Insbesondere die im Projekt bereits als Ausgleichmaßnahme ausgewiesene Entfernung<br />

der oberirdischen Druckrohrleitung von Obervermunt nach Vermunt wird auch das<br />

Landschaftsbild zukünftig in diesem hochalpinen Bereich wesentlich verbessern.<br />

Unter der Voraussetzung, dass die in der Umweltverträglichkeitserklärung enthaltenen<br />

sowie die in den einzelnen Fachgutachten und im UV-GA zusätzlich für zwingend<br />

erforderlich erachteten Maßnahmen (Vorschreibungen, Bedingungen, Auflagen, etc.)<br />

im Genehmigungsbescheid berücksichtigt werden, kann auf Grundlage der Gutachten<br />

sowie im Hinblick auf die eingelangten Einwendungen das geplante Vorhaben als<br />

umweltverträglich im Sinne des UVP-G 2000 eingestuft werden.<br />

Die Beurteilung der Umweltverträglichkeit beruht auf Auswirkungsbetrachtungen,<br />

denen die Emissionsdaten aller Maßnahmen im Zusammenhang mit der Errichtung und<br />

dem Betrieb sowie einer allfälligen Stilllegung sämtlicher Projektsbestandteile<br />

zugrunde gelegt sind.<br />

2. Technische Planungsgrundlagen und Alternativen<br />

Beim gegenständlichen Vorhaben - dem Neubau des Obervermuntwerkes II als<br />

Pumpspeicherkraftwerk - handelt es sich um eine wesentliche Erweiterung der<br />

wasserwirtschaftlich zusammenhängenden Kraftwerksgruppe der VIW AG. Das<br />

Obervermuntwerk II dient der optimalen Ausnutzung vorhandener Ressourcen zur<br />

Erzeugung von Spitzenenergie, Wälzpumpspeicherung und der<br />

Leistungsfrequenzregelung sowie Bereitstellung wichtiger Reserven für den<br />

heimischen und europäischen Stromverbund. Diese Leistungen erhöhen die<br />

Stromversorgungssicherheit ganz wesentlich. Es erfolgt dabei eine optimale<br />

Abstimmung auf die bestehenden Anlagen, insbesondere auf das bestehende<br />

Obervermuntwerk mit allen dazu gehörenden Anlagen wie Speicher „Silvrettasee“ als<br />

Oberwasser und dem “Vermuntspeicher“ als Unterwasserausgleich, wodurch eine<br />

kostengünstige Herstellung und ein sicherer und wettbewerbsfähiger Betrieb<br />

ermöglicht wird.<br />

Alternative Standortvarianten wurden geprüft. Die Alternative der Null-Variante, das<br />

Unterbleiben des Vorhabens, wurde ebenfalls dargelegt.<br />

Der Einsatz von alternativen Technologien in Bezug auf die vorhandenen Strukturen,<br />

Varianten betreffend die Erschließung der einzelnen Baufelder, die Entsorgung bzw.<br />

Deponierung von Stollenausbruchsmaterialien und Bauverfahren etc. und die daraus<br />

resultierenden Vor- und Nachteile wurden ebenfalls geprüft. Es wurde ersichtlich, dass<br />

echte Alternativen zu dem gegenständlichen Vorhaben in der vorliegenden Planung<br />

sowohl aus technischen als auch wirtschaftlichen Gründen nicht bestehen.<br />

Es ergeben sich daher aus den relevanten Teilgutachten und dem UV-GA aus<br />

fachlicher Sicht keine Abweichungen von den in den Unterlagen angeführten


- 75 -<br />

Darstellungen und Schlussfolgerungen zum Themenbereich Alternativen und<br />

Nullvarianten.<br />

3. Auswirkungen, Maßnahmen, Kontrollen<br />

Aus den einzelnen Fach-/Teilgutachten geht hervor, dass hinsichtlich möglicher<br />

Auswirkungen in den Wirkungsbereichen Emissionen (Luft / Lärm / Staub /<br />

Erschütterungen, elektromagnetische Emissionen, Abwasser), Beeinträchtigung von<br />

Schutz- und Nutzinteressen der Bevölkerung, Grundwässer, Oberflächenwässer,<br />

Klima, Tiere, Pflanzen und Ökosysteme etc.<br />

• die vorgelegten Ausarbeitungen und Schlussfolgerungen der eingereichten<br />

Unterlagen aus fachlicher Sicht ausreichend, richtig, plausibel und nachvollziehbar<br />

sind;<br />

• es zu keinen erheblichen Abweichungen von den in den eingereichten Unterlagen<br />

angeführten Darstellungen und Schlussfolgerungen bei fachlicher Prüfung kommt;<br />

• die angewendeten Methoden zur Darstellung des derzeitigen und künftigen<br />

Zustandes zweckmäßig, ingenieurmäßig plausibel und dem Stand der Technik bzw.<br />

sonst in Betracht kommenden Wissenschaften entsprechen;<br />

• die Auswirkungen und Maßnahmen zum Vorhaben umfassend dargelegt und<br />

beurteilt sind<br />

• sowie die vorgesehenen und beantragten Kontrollen zum Schutz der Umwelt und<br />

Gewährung erforderlicher Sicherheiten ausreichend sind.<br />

Die aus der Sicht der Sachverständigen zusätzlich zum eingereichten Projekt zwingend<br />

erforderlich erachteten Maßnahmen bzw. Vorschreibungen, Auflagen, Bedingungen,<br />

etc., die sich dabei im Rahmen des umfassenden und zusammenfassenden<br />

Prüfungsverfahren sowie der mündlichen Verhandlung ergaben, wurden im Verfahren<br />

vorgebracht und protokolliert. Die vom Sachverständigen für das UV-GA zusätzlich<br />

als erforderlich erachteten Auflagen sind nachstehend zusammenfassend dargelegt.<br />

4. Schlussfolgerungen: Auswirkungen auf die Entwicklung des Raumes<br />

Betreffend die Auswirkungen des Vorhabens auf die Entwicklung des Raumes kann<br />

zusammenfassend festgestellt werden, dass durch das adaptierte Projekt keine<br />

Auswirkungen auf die Entwicklung des Raumes entstehen werden, die örtlichen oder<br />

überörtlichen Zielsetzungen der Raumplanung widersprechen.<br />

Das Vorhaben entspricht im Wesentlichen den raumordnerischen Zielsetzungen.


- 76 -<br />

5. Resümee zu den eingelangten Stellungnahmen zum Projekt und der UVE<br />

Die gemäß § 5 Abs. 3 und 4 sowie gemäß § 9 Abs. 5 eingelangten<br />

Einwendungen/Stellungnahmen wurden von den einzelnen Sachverständigen geprüft.<br />

Inhaltlich sind diese Stellungnahmen in der resümierenden Beurteilung der einzelnen<br />

Fach-/Teilgutachten und ins UV-GA eingeflossen. Die Vorbringen wurden soweit wie<br />

möglich im Katalog von Vorschreibungen, Auflagen, Bedingungen, etc.<br />

berücksichtigt. Es ergeben sich dabei aber keine wesentlichen, neuen Erkenntnisse.<br />

6. Katalog von Vorschreibungen, Auflagen, Bedingungen etc. des SV für das UV-GA<br />

In zusammenfassender und umfassender Begutachtung werden vom Sachverständigen<br />

für das UV-GA zur Sicherstellung der Umweltverträglichkeit, der Nachhaltigkeit und<br />

Erhöhung der Sicherheit ergänzend zu den zahlreichen Vorschreibungen, Auflagen,<br />

Bedingungen, etc. der Fachgutachter nachstehende zusätzliche Auflagen beantragt:<br />

Zum Schutz des Bodens und von Gewässern:<br />

• Zum Schutz des Bodens sind auf allen durch die Baumaßnahmen beanspruchten<br />

Flächen bis zum Erreichen eines stabilen Bodenzustandes und einer stabilen<br />

Vegetation bei Bedarf Nachbesserungen, Schutzmaßnahmen und Einzäunungen im<br />

Einvernehmen mit dem Amtssachverständigen für Natur- und Landschaftsschutz<br />

und im Bereich Wald mit dem forsttechnischen Amtssachverständigen<br />

durchzuführen.<br />

• Auf besonders gefährdeten Teilbereichen der Baustelleneinrichtung<br />

(Betankungsflächen, Aufstellflächen von Containern, besondere Lagerflächen) hat<br />

eine temporäre Befestigung während der Bauzeit mit abschließender<br />

Rekultivierung zu erfolgen.<br />

• Geländemanipulationen sind etappenweise fertig zu stellen, zu rekultivieren und<br />

wieder der ursprünglichen Kulturgattung zuzuführen oder entsprechend den<br />

Sachverständigenauflagen zu bestocken bzw. der natürlichen Sukzession zu<br />

überlassen.<br />

• Zum Schutz vor Bodenkontaminationen sind die im Interesse des Gewässerschutzes<br />

beantragten Auflagen, wie die Anordnung von Ölabscheidern und das sachgerechte<br />

Lagern und Hantieren mit wasser- und bodengefährdenden Stoffen zu beachten.<br />

• Kontaminierte Böden und Abfälle sind einer ordnungsgemäßen Entsorgung<br />

zuzuführen.<br />

Zum Schutz der Natur und der Landschaft:<br />

• Vor der Ausführung des letzten Wegabschnittes des beantragten Teil Ausbaus bzw.<br />

Neubaus des westseitigen Uferweges beim Silvrettaspeicher (zwischen<br />

Klostertalerbach und Ill) ist, im Einvernehmen mit der Behörde, durch ein<br />

mehrjähriges Monitoring-Programm zu prüfen, ob die Gegebenheiten zu einer<br />

alternativen Wegführung bzw. Begehung und Befahrung auf diesem<br />

Auflandungsbereich vorhanden sind (Bildung einer kleinräumigen, tragfähigen


- 77 -<br />

Eisdecke oder Wasserspiegel zwischen Mitte Februar und Ende April unterhalb der<br />

Auflandungszone). Sofern dies der Fall ist, ist der Weg nur soweit wie unbedingt<br />

notwendig herzustellen. Je nach Ergebnis dieser Prüfung liegt das Ausbauende dem<br />

zu Folge zwischen hm 14,2 und hm 19,2. Ebenso ist bei diesem Monitoring bis zum<br />

beabsichtigten Baubeginn die Zweckmäßigkeit und Wirksamkeit der kleinräumigen<br />

Lawinen- und Gleitschneeverbauungen zum Schutz dieses Weges insbesondere<br />

zwischen hm 1,0 und 3,0 sowie im Bereich zwischen 5,0 und 7,0 zu prüfen und zu<br />

optimieren.<br />

• Die Zufahrtswege zum Seelikopf und Fuchslochstollen sind nach Fertigstellung der<br />

dortigen Baumaßnahmen innerhalb eines Jahres auf 3 m Fahrbahnbreite als<br />

Schotterstraße mit Mittelstreifen- und Bankettbegrünung zurückzubauen.<br />

Zum Schutz privater und öffentlicher Interessen / Tourismus:<br />

• Durch die projektsgemäße Errichtung und den Betrieb der beantragten temporären<br />

Materialseilbahnen sind die Vermuntbahn sowie der Trominierstollen und vor<br />

allem auch die Silvretta-Hochalpenstraße in der Bauphase maximal zu entlasten.<br />

• Der Einbau der Energietransportleitung im Trominierstollen ist außerhalb der<br />

Wintersaison möglichst zeitgleich mit den Arbeiten im Bereich der Europatreppe<br />

schnellstmöglichst durchzuführen, um die Benutzbarkeit dieser für den Tourismus<br />

wichtigen Infrastrukturen möglichst wenig einschränken zu müssen.<br />

• Sofern durch Baumaßnahmen Wanderwege nur eingeschränkt benutzt werden<br />

können (z.B. im Bereich der Deponie D1) sind Ersatzwege im Einvernehmen mit<br />

dem Amtssachverständigen für Natur- und Landschaftsschutz zu schaffen oder<br />

entsprechende Umleitungen zu beschildern.<br />

• Die periodisch im Projektsbereich durchgeführten Veranstaltungen (Silvretta<br />

Classic Rallye und Mountainbike-Marathon M3) sind terminlich frühzeitig mit der<br />

Baustellenlogistik abzustimmen, sodass diese auch während der Bauphase<br />

durchgeführt werden können.<br />

• In Abstimmung mit der Amtssachverständigen für Tourismus und den Gemeinden<br />

Gaschurn und Galtür sind Maßnahmen zur Schaffung eines entsprechenden<br />

Baustellerlebnisses umzusetzen und zu bewerben, damit ein Ausgleich für den<br />

allenfalls ausfallenden „Naturerlebnistouristen“ ermöglicht wird. Die Baustelle soll<br />

dabei durch geeignete Maßnahmen zumindest aus sicherer Entfernung erlebbar<br />

gemacht werden. Nach Abschluss der Bauphase ist die geplante Aussichtsplattform<br />

auf dem Schützenschacht auf der Bielerhöhe in attraktiver Form auszuführen.<br />

• Alle Sperren und Beeinträchtigungen, aber auch Publikumsveranstaltungen im<br />

Zusammenhang mit dem Vorhaben – sind frühzeitig in der Gemeinde Gaschurn<br />

und Galtür - sowie darüber hinaus in geeigneter Weise zu kommunizieren.<br />

Zwecks sicherer Projektserstellung und Schutz vor Unfällen und Gebrechen:<br />

• Rechtzeitig vor Baubeginn der einzelnen Anlageteile sind sämtliche wesentlichen<br />

Sicherheitsnachweise unter Berücksichtigung von vorsichtig angenommenen<br />

Kennwerten oder Messwerten im Einvernehmen mit den betroffenen<br />

Sachverständigen zu erbringen. Sollten sich aus derzeit nicht vorhersehbaren<br />

Gründen wider Erwarten in der Detailplanungs- und Bauphase wesentliche


- 78 -<br />

Änderungen ergeben, sind adaptierte Beschreibungen und Deckpläne in zumindest<br />

7-facher Ausführung der Behörde vorzulegen und deren Freigabe zu beantragen.<br />

Dabei ist vorher das Einvernehmen mit den betroffenen Sachverständigen,<br />

Grundeigentümern und direkt betroffenen Parteien herzustellen.<br />

Weiters ist Folgendes zu prüfen:<br />

Besteht die Möglichkeit, die Erdkabel für den Energietransport auf der Steilstrecke<br />

Trominier – Partenen in Bereichen der Betonfestpunkte der ehemaligen oberirdischen<br />

Druckrohrleitung in die dortigen Druckrohre zu verlegen, damit die Kabeltrasse auf<br />

dem gesamten Abschnitt eine größere Entfernung zur Europatreppe aufweist und damit<br />

eine Reduzierung der elektromagnetischen Immissionen für Benutzer der Europatreppe<br />

erzielt werden kann. Weiters ist zu prüfen, ob in diesem Streckenabschnitt, gleich wie<br />

in der Freistrecke und im Bereich Trominierstollen, für die Eigenversorgung des<br />

Obervermuntwerk II und des bestehenden Obervermuntwerkes mitverlegt werden<br />

können. Bei technischer Machbarkeit ist dies umzusetzen und sind die damit nicht<br />

mehr benötigten Freileitungen als weitere Ersatz- bzw. Ausgleichsmaßnahme im<br />

Einvernehmen mit dem Amtssachverständigen für Forstwirtschaft abzutragen.<br />

Im Fall der Erneuerung und Erweiterung der Triebwasserableitung Rifabecken –<br />

Latschau ist die Mitverlegung von Stromkabeln als Ersatz für die derzeitigen<br />

Freileitungen mit zu planen und bei technischer Realisierbarkeit umzusetzen.<br />

Die stellvertretende Umweltanwältin, Dipl.-Ing. Anna Pichler, führt zur Auflage des<br />

koordinierenden Sachverständigen hinsichtlich des Monitorings für den Seerundweg<br />

aus:<br />

Da sich aufgrund der mündlichen Verhandlung divergierende Aussagen im Vergleich<br />

zu den Projektsunterlagen hinsichtlich des zukünftigen Ausbildens einer<br />

kleinräumigen, tragfähigen Eisdecke im hinteren Bereich des Sees ergeben haben,<br />

fordere ich zugunsten der Natur (Eingriffsminderung) den geplanten Wegausbau<br />

vorläufig nur bis zu hm 8 durchzuführen. Laut Auskunft der <strong>Vorarlberg</strong>er Illwerke AG<br />

ist der Aufwand für das vom koordinierenden Sachverständigen vorgeschlagene<br />

Monitoring nicht so groß und ist daher aus meiner Sicht durchzuführen.<br />

Da der jetzige Zugang über den See aufgrund der derzeitigen Bewirtschaftung bis zur<br />

Inbetriebnahme bzw. Änderung der Bewirtschaftung durch das Pumpspeicherwerk<br />

Obervermunt II jedenfalls gegeben sein wird, kann meiner Ansicht nach bis zum Jahr<br />

2015 nur ein Baufortschritt bis hm 8 erfolgen.<br />

Auf Befragen von Dr. Fink, was die Zielsetzung im Hinblick auf die Ausführung des<br />

letzten Wegabschnittes des Seerundweges ist, führt der Sachverständige aus: Das Ziel<br />

dieses Monitorings ist im Winter eine Einschränkung der derzeitigen Verfügbarkeit des<br />

Seerundweg von maximal 10 % sicherzustellen.


- 79 -<br />

Dr. Mory (Fragen):<br />

Frage: Ist in ihrer integrativen Gesamtbewertung irgendwo ein Bilanzierung<br />

sämtlicher, sei es vorübergehender, sei es bleibender Eingriffe im Naturhaushalt<br />

natürliche Lebensräume, vor allem auch Lebensräume frei lebender Tiere, der<br />

Auswirkungen auf Menschen unter gesundheitsbezogenen und<br />

belästigungsmäßigen Aspekten enthalten und zwar unter Bedachtnahme auf die<br />

Summe der Eingriffe, die durch die Bautätigkeit zu Einem und durch bleibende<br />

Veränderungen zum Anderen auf die UVP-relevanten Schutzgüter ergeben?<br />

Antwort Dipl.-Ing. Wirth:<br />

Nein. Es erschien nicht zweckmäßig hier ein neues umfassendes Tabellenwerk, das<br />

im Wesentlichen keine Abweichungen gegenüber jenem der Antragstellerin in der<br />

umfassenden UVE ergeben hätte, zu erstellen. Das Tabellenwerk der UVE der<br />

Antragstellerin wurde allerdings gewissenhaft und umfassend auf Plausibilität und<br />

Sensitivität geprüft und dabei wurden keine nennenswerten Abweichungen<br />

festgestellt. Im Gesamtgutachten, UVG-A, wurde daher in der Kurzdarstellung die<br />

tabellarische Darstellung aus der UVE der Antragstellerin übernommen.<br />

Frage: Ihr Gutachten ist als integrative Gesamtbewertung bezeichnet, inwiefern<br />

haben Sie eine Bewertung vorgenommen?<br />

Antwort Dipl.-Ing. Wirth:<br />

In meiner Bewertung sind die überprüften Angaben der UVE sowie jene der<br />

einzelnen Sachverständigen eingeflossen, wobei ich im Einzelnen selber durch<br />

zahlreiche Geländebegehungen, Erhebungen und Nachberechnungen meine<br />

Schlüsse gezogen habe.<br />

Feststellungen/Frage: In dem für Landschafts-, Natur- und Tierlebensräume sehr<br />

wesentlichen Fachbereich Natur- und Landschaftsschutz liegt ein Gutachten eines<br />

Amtssachverständigen vor, das sich im Wesentlichen auf eine reine<br />

Plausibilitätsüberprüfung beschränkt. Der Amtssachverständige hat bei seiner<br />

gestrigen Befragung auch keinen Hehl daraus gemacht, dass er mehr oder weniger<br />

den Befundaufnahmen und Bewertungen des Fachbeitrags terrestrischer Ökologie<br />

gefolgt ist. Nun erkennt man jedoch bei näherem Studium dieses Fachbeitrags, dass<br />

dieser eine Bruchlinie enthält was einerseits die Bestandsaufnahme des Istzustandes<br />

der betroffenen Räume anlangt und auch noch der Auswirkungsanalyse, soweit es<br />

dann darum geht die Schlussfolgerung zu ziehen. Hier wurden meines Erachtens<br />

nach nicht mehr nachvollziehbare Bewertungsmaßstäbe angewendet unter<br />

Heranziehung einer oder mehrerer Bewertungsmatrizen, die sich einer<br />

Nachvollziehbarkeit auf Plausibilität bereits entziehen, sodass meines Erachtens<br />

nach der Bewertungsvorgang nicht mehr auf Plausibilität überprüft werden kann,<br />

sondern hier eine Bewertung durch den Amtssachverständigen vorzunehmen<br />

gewesen wäre. Wie ist Ihre Meinung dazu?<br />

Antwort Dipl.-Ing. Wirth:<br />

Nachdem eine äußerst ausführliche Darstellung der Auswirkungen im Hinblick auf<br />

den Naturhaushalt im über 300 Seiten umfassenden Fachbericht terrestrische


- 80 -<br />

Ökologie der UVE enthalten ist, dort seitenweise derartige Matrizen dargestellt<br />

sind und der Amtssachverständige aufgrund seiner eigenen Geländebegehungen<br />

und seinen örtlichen und fachlichen Kenntnissen keine Abweichungen von diesen<br />

Darstellungen im Wesentlichen festgestellt hat, hat er offensichtlich auf eine eigene<br />

ausführliche Darstellung verzichtet.<br />

Anmerkung Dr. Mory: Zur Vollständigkeit der Niederschr<strong>ift</strong> wird darauf<br />

hingewiesen, dass der Sachverständige zunächst zur Antwort gegeben hat, ob denn<br />

der Aufmerksamkeit des Herrn Dr. Mory entgangen sei, dass der<br />

Amtssachverständige gestern auch gesagt habe, Erfahrungen aus 10-jähriger<br />

Tätigkeit als Naturschutzbeauftragter zu haben; im Übrigen ist die obige Antwort<br />

des Gesamtgutachters keine Antwort auf die gestellte Frage.<br />

Antwort Dipl.-Ing. Wirth:<br />

Einleitend zur Beantwortung dieser Frage habe ich wörtlich außer Protokoll<br />

diesbezüglich Folgendes bekannt gegeben: Es dürfte Ihnen nicht entgangen sein,<br />

dass der Amtssachverständige bei seinen Ausführungen gestern auf eine ähnliche<br />

Frage geantwortet hat, dass er eigene Begehungen durchgeführt hat, dass er<br />

ausgezeichnete örtliche Kenntnisse hat, u.a. aus seiner 10-jährigen Tätigkeit als<br />

Naturschutzbeauftragter bei der Bezirkshauptmannschaft Bludenz und er darüber<br />

hinaus ein anerkannter Experte ist.<br />

Frage: Wie kann es sein, dass beim Vergleich der Begutachtungsmethode des<br />

Amtssachverständigen für Natur- und Landschaftsschutz und jenes des<br />

Amtssachverständigen für Wildökologie derartige Unterschiede in der<br />

Begutachtungsmethode vorkommen, der Gutachter für Wildökologie hat nämlich<br />

durchaus eigenständig einen Befund aufgenommen, die Eingriffe in die sensiblen<br />

Bereiche der Lebensräume der Tiere beschrieben und sich nicht auf eine reine<br />

Plausibilitätsprüfung beschränkt. Warum das?<br />

Antwort Dipl.-Ing. Wirth:<br />

Kein Kommentar.<br />

Fortsetzung der obigen Frage: Und bei diesem Gutachter können Sie nicht sagen,<br />

dass dieser nur eine reine Plausibilitätsprüfung durchgeführt hat, vielmehr hat<br />

dieser die Eingriffe beschrieben und teilweise als gewichtig bewertet. Hat das<br />

Eingang in Ihre Gesamtbeurteilung gefunden?<br />

Antwort Dipl.-Ing. Wirth:<br />

Ja.<br />

Frage: Wer hat denn dann in diesem Bereich entschieden, Fachbereich<br />

Wildökologie, ob die vom Amtssachverständigen selbst eingeräumten nicht<br />

auszuschließenden, aber auch nicht genau quantifizierbaren, bleibenden Schäden<br />

und die zweifelsohne ganz erheblichen und massiven Eingriffe unmittelbar und<br />

mittelbarer Art während der langen Bauzeit in die Lebensräume einer Reihe von<br />

schutzwürdigen wild lebenden Tieren im alpinen Raum nicht mehr


- 81 -<br />

umweltverträglich sind oder doch noch durch Auflagen soweit minimiert werden<br />

können, dass eine Umweltverträglichkeit gegeben ist?<br />

Antwort Dipl.-Ing. Wirth:<br />

Der Amtssachverständige für Wildökologie hat in seinem Gutachten vom<br />

21.12.2011 auf Seite 22 abschließend festgestellt: „Aus diesem Grund ist das<br />

Projektsvorhaben Obervermuntwerk II unter Berücksichtigung der genannten<br />

Auflagen und Empfehlungen insgesamt als verträglich zu beurteilen“. Für mich war<br />

das nachvollziehbar, zumal auch Erfahrungen mit Auswirkungen auf die<br />

Wildökologie durch das vor wenigen Jahren durchgeführte Bauvorhaben Kops II<br />

vorliegen.<br />

Frage: Was gibt denn eigentlich die Gewissheit im Sinne der Worst-Case-<br />

Betrachtung, dass die <strong>Vorarlberg</strong>er Illwerke AG die angegebene Bauzeit tatsächlich<br />

einhalten können, d.h. was ist der Worst-Case dahingehend, dass da oben in diesem<br />

an und für sich zumindest teilweise doch noch der Natur belassenen Bereiche<br />

wieder Ruhe einkehren wird?<br />

Antwort Dipl.-Ing. Wirth:<br />

Die Bauzeit wurde durchaus realistisch angenommen und weist Reserven auf. Bei<br />

den Umweltauswirkungsbetrachtungen wurde meinerseits auch berücksichtigt, dass<br />

allenfalls bis zur Baufertigstellungsfrist mit acht Jahren nach Rechtskraft des<br />

Bescheides noch Bauarbeiten stattfinden.<br />

Anmerkung <strong>Vorarlberg</strong>er Illwerke AG:<br />

Das Projekt Obervermuntwerk II ist von seinen geologischen und morphologischen<br />

Rahmenbedingungen sehr gut vergleichbar mit dem 2008 fertig gestellten<br />

Kopswerk II, für welches seinerzeit 4 Baujahre in Anspruch genommen wurden.<br />

Bei der Erstellung der Bauzeitpläne für das Obervermuntwerk II wurde auf die<br />

Erfahrungen bei der Projektsabwicklung des Kopswerks II zurück gegriffen. Es<br />

wurde aber auch berücksichtigt, dass die Zugänglichkeit zu den<br />

Hauptangriffspunkten des Projektes Obervermuntwerk II mit größeren Risken<br />

behaftet ist als dies beim seinerzeitigen Bau des Kopswerks II war. Aus dem Grund<br />

wurden im Bauzeitplan entsprechende „Puffer“ eingearbeitet, wodurch sich für das<br />

Obervermuntwerk II eine um ein Jahr längere Bauzeit ergibt, wie wohl das<br />

Gesamtbauvolumen nur etwa zwei Drittel des Kopswerks II beträgt.<br />

Frage: Ergibt sich nicht aus der Anlage 5 zur Beilage 12.13.2 „Revierkarte<br />

Brutvögel, Ausschnitt A, Bereich Sperrenvorland Vermuntsee“, dass dieser<br />

Landschaftsraum eine reichhaltige Vogelwelt aufweist und ergibt sich nicht<br />

andererseits aus dem Fachbeitrag Schall und dort aus den Lärmemissionstabellen<br />

im Bereich der Deponie 1 (Seite 41), dass in diesem Bereich massive<br />

Lärmbelastungen stattfinden werden und wurde darauf im Gutachten für Natur-<br />

und Landschaftsschutz ausreichend Bedacht genommen?


- 82 -<br />

Anmerkung <strong>Vorarlberg</strong>er Illwerke AG:<br />

Zur Stellungnahme des Umweltbundesamtes zur Umweltverträglichkeitserklärung<br />

wurde von der <strong>Vorarlberg</strong>er Illwerke AG eine ergänzende Stellungnahme<br />

abgegeben. Diese Stellungnahme wurde im Zuge des Gutachtens des<br />

Amtssachverständigen für Natur- und Landschaftsschutz vom 21.03.2012<br />

berücksichtigt. Darüber hinaus halten wir fest, dass umfassende Angaben zum<br />

verursachten Lärm inklusive Karten zur Lärmausbreitung im UVE-Fachbeitrag<br />

Emission/Immission Teilbereich Schall (Beilage 12.4.1) enthalten sind. Die hier<br />

angeführten Immissionswerte wurden bei der Beurteilung im Fachbeitrag<br />

terrestrische Ökologie zugrunde gelegt.<br />

Anmerkung Dr. Mory: Der Empfehlung des Bundesministeriums für Land- und<br />

Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft, vertreten durch die<br />

Umweltbundesamt GmbH, vom 16.11.2011 bezüglich einer Ergänzung des FB<br />

terrestrische Ökologie über die nachteiligen Auswirkungen von Baulärm auf das<br />

davon betroffene Vogelvorkommen, wurde nicht ausreichend Rechnung getragen.<br />

In diesem Zusammenhang verweisen die <strong>Vorarlberg</strong>er Illwerke AG zum Einen auf<br />

die bereits oben erwähnte Stellungnahme der <strong>Vorarlberg</strong>er Illwerke AG zur<br />

Stellungnahme des Umweltbundesamtes und zum Anderen auf die behandelte<br />

Problematik u.a. in Beilage 12.13 auf Seite 85 der UVE.<br />

Frage: Habe ich die UVE richtig gelesen, wenn ich dort keinen Fachbeitrag und<br />

keine Ausführungen zur Frage der Auswirkungen des Vorhabens auf EMF-<br />

Immissionen entlang der 220 kV Starkstromleitung Partenen - Bürs gefunden habe?<br />

Antwort Dipl.-Ing. Wirth:<br />

Sie haben richtig gelesen.<br />

Seitens der Verhandlungsleiterin wird bemerkt, dass in der Stellungnahme des<br />

Umweltbundesamtes vom 16.11.2011 zur vorgelegten Umweltverträglichkeitserklärung<br />

betreffend das UVP-Vorhaben Obervermuntwerk II nicht kritisiert<br />

wurde, dass die elektromagnetischen Immissionen der 220-kV-<br />

Starkstromfreileitung Partenen – Bürs nicht dargestellt wurden, obwohl in den<br />

vorgelegten Projektsunterlagen mehrfach angeführt wird, dass die Energieableitung<br />

des Obervermuntwerkes II über die bestehende 220-kV-Starkstromfreileitung<br />

Partenen – Bürs erfolgt.<br />

Die <strong>Vorarlberg</strong>er Illwerke AG führt dazu aus, dass die 220 kV-Freileitung Partenen<br />

– Bürs nicht Projektsbestandteil ist.<br />

Frage: Waren Sie da jetzt auch eingebunden in die letzten Vorgänge betreffend die<br />

Begutachtung der Auswirkungen von Obervermuntwerk II auf die EMF-<br />

Immissionen für exponierte Anrainer und Punkte entlang der 220-kV-Freileitung<br />

Partenen – Bürs?


- 83 -<br />

Antwort Dipl.-Ing. Wirth:<br />

Ja. In die letzte Besichtigung, die Herr Ing. Walter Fleisch im Hinblick auf die<br />

durchgeführte Phasenoptimierung vorgenommen hat, war ich nicht eingebunden.<br />

Ansonsten hatte ich im Vorfeld diese Energietransportleitung in meine Beurteilung<br />

mit aufgenommen. Aufgrund von Messergebnissen der damals bereits<br />

vorgelegenen Studie aus dem Jahre 2004 der TU Graz und auch bereits getätigter<br />

Vorerhebungen, vorliegenden Messergebnissen und Berechnungen, die sich im<br />

Weiteren im wissenschaftlichen Gutachten des Institutes für elektrische Anlagen<br />

der TU Graz vom 10. Mai 2012 wieder finden, erfolgte dann auch die<br />

abschließende Beurteilung.<br />

Stellungnahme der <strong>Vorarlberg</strong>er Illwerke AG:<br />

Die <strong>Vorarlberg</strong>er Illwerke AG nimmt das Gutachten des Sachverständigen mit<br />

nachstehenden Bemerkungen zur Kenntnis:<br />

Bezüglich der Empfehlungen bei einem künftigen Bau eines zweiten Hangkanales von<br />

Partenen nach Latschau die Mitverlegung der 220-kV-Leitung zu prüfen, können wir<br />

zusagen, Alternativen zur 220-kV-Leitung entsprechend dem dann gültigen Stand der<br />

Technik zu evaluieren.<br />

Die Vorschreibung einer Restwasserdotation als Ersatz für den Verlust des<br />

Fischereirevieres 112 können wir nicht akzeptieren und machen, auch mit Verweis auf<br />

das Gutachten des Amtssachverständigen für Fischereibiologie und Fischereiwirtschaft<br />

darauf aufmerksam, dass durch die Verlängerung der Fischereisaison im Speicher<br />

Silvretta der gewünschte Ausgleich erreicht wird.<br />

Betreffend die Verlegung des 220-kV-Kabels Trominier – Partenen in den Rohren der<br />

verbleibenden Festpunkte dürfen wir festhalten, dass diese Variante bereits sorgfältig<br />

geprüft, aber aus elektrotechnischer, verlegungstechnischer, insbesondere aus<br />

Instandhaltungsgründen verworfen wurde.<br />

Die Mitverlegung anderer Leitungen zusätzlich zur 220-kV-Leitung in den Betontrog<br />

wurde wegen der vorhandenen bestehenden Kapazitäten bis jetzt nicht in Erwägung<br />

gezogen, wird aber noch geprüft werden.<br />

Die Verhandlungsleiterin stellt nach Umfrage fest, dass keine weiteren Fragen zum<br />

Sachverständigen bestehen und keine weiteren Protokollierungen mehr gewünscht<br />

werden.<br />

(Anlage 54)


- 84 -<br />

Erklärungen der Vertreter öffentlicher und privater Interessen<br />

Wasserwirtschaftliches Planungsorgan, Dipl.-Ing. Albert Zoderer:<br />

Dipl.-Ing. Zoderer hat seine Stellungnahme am 10.02.2012 erstattet. Diese<br />

Stellungnahme wurde in der Zeit vom 16.04.2012 bis zum 18.05.2012 im Konvolut<br />

„Sammlung der in Auftrag gegebenen Gutachten“ zur öffentlichen Einsichtnahme<br />

aufgelegt (siehe Edikt/Kundmachung vom 10.04.2012).<br />

Das wasserwirtschaftliche Planungsorgan trägt seine Stellungnahme vor und erörtert<br />

diese in der mündlichen Verhandlung am 22.05.2012. Diese Stellungnahme wird zum<br />

Bestandteil der Verhandlungsschr<strong>ift</strong> erklärt und dieser als Anlage beigefügt.<br />

In Ergänzung zu seiner Stellungnahme führt das wasserwirtschaftliche<br />

Planungsorgan in der mündlichen Verhandlung Folgendes aus:<br />

Im NGP 2009 ist unter Beachtung der Ergebnisse der Bestandsaufnahme nach § 55d<br />

WRG für den Vermuntspeicher (Oberflächenwasserkörper 100020005) und für den<br />

Illabschnitt zwischen Sperre Silvretta und Vermuntspeicher (Oberflächenwasserkörper<br />

100020003) die Herstellung des guten ökologischen Potenziales bis spätestens 2027<br />

vorgesehen.<br />

Gegen die Festsetzung der Bauvollendungsfrist acht Jahre ab Rechtskraft des UVP-<br />

Bescheides besteht aus Sicht des wasserwirtschaftlichen Planungsorgans kein<br />

Einwand. Für die Erstellung des letzten Abschnittes des Seerundweges gilt abweichend<br />

davon eine späteste Bauvollendungsfrist zehn Jahre ab Rechtskraft des UVP-<br />

Bescheides.<br />

Über Vorbringen von Dr. Mory hinsichtlich der Anzahl von potenziellen<br />

Gefahrenquellen und der Abschätzbarkeit, dass Gewässerverunreinigungen<br />

ausgeschlossen werden können, führt der Amtssachverständige aus:<br />

Insbesondere durch den Baubetrieb (Einsatz von Maschinen und Geräten) ist Vorsorge<br />

gegenüber Gewässerverunreinigungen zu treffen. Bei den<br />

Baustelleneinrichtungsflächen talseitig der Sperre Silvretta und Vermunt sind<br />

Mineralölabscheideranlagen vorgesehen. Ebenso sind entsprechende<br />

Vorreinigungsanlagen bei den abgeleiteten Stollenwässern vor Einleitung in die<br />

Speicher Vermunt bzw. Silvretta geplant. Die Dimensionierung der Anlagen erfolgt im<br />

Zuge der Detailprojektierung auf Basis der in meinem Gutachten vorgegebenen<br />

Einleitungsbedingungen bzw. Grenzwerte. Die Überprüfung der Einhaltung der<br />

Grenzwerte bzw. definierten Ablaufwerte erfolgt in regelmäßigen Abständen.


- 85 -<br />

Auf die Frage von Dr. Mory, ob Störfälle wie Turbinenschäden, bei denen es zum<br />

Austritt von Hydrauliköl kommt, im Rahmen der Begutachtung Bedacht genommen<br />

wurde und ob für derartige Störfälle eine entsprechende Vorsorge getroffen worden ist,<br />

führt der Amtssachverständige aus wie folgt:<br />

Im Rahmen der Begutachtung wurde auf Störfälle insofern Bedacht genommen, als<br />

anzunehmen ist, dass sich allenfalls austretendes Hydrauliköl im Lenzpumpenschacht<br />

sammeln wird. Dieser Lenzpumpenschacht wird so ausgestattet werden, dass Öle<br />

zurück gehalten werden können.<br />

Stellungnahme der <strong>Vorarlberg</strong>er Illwerke AG:<br />

Zur Größe des Lenzpumpenschachtes halten die <strong>Vorarlberg</strong>er Illwerke AG fest, dass<br />

dieser vorerst in den generellen Plänen vorgesehen ist und nach Bekanntwerden der<br />

größten Ölbehältnisse seine endgültige Dimensionierung erfahren wird.<br />

Im Hinblick auf die Frage nach Gefahren- und Störfallabschätzung verweist die<br />

<strong>Vorarlberg</strong>er Illwerke AG darauf, dass vom Gutachter Herrn Univ.-Doz. Dipl.-Ing. Dr.<br />

Wachter ein Gefahrenverkettungsschema gefordert wird und in diesem Zusammenhang<br />

auch eine Risikoanalyse durchzuführen ist.<br />

Im Übrigen wird von der <strong>Vorarlberg</strong>er Illwerke AG die Stellungnahme zustimmend<br />

zur Kenntnis genommen.<br />

Weitere Stellungnahmen zur Beurteilung des wasserwirtschaftlichen Planungsorgans<br />

wurden keine zu Protokoll zu geben gewünscht.<br />

Talsperrenaufsichtsorgan, Dipl.-Ing. Albert Zoderer:<br />

(Anlage 55)<br />

Dipl.-Ing. Zoderer hat seine Stellungnahme am 10.02.2012 erstattet. Diese<br />

Stellungnahme wurde in der Zeit vom 16.04.2012 bis zum 18.05.2012 im Konvolut<br />

„Sammlung der in Auftrag gegebenen Gutachten“ zur öffentlichen Einsichtnahme<br />

aufgelegt (siehe Edikt/Kundmachung vom 10.04.2012).<br />

Das Talsperrenaufsichtsorgan trägt seine Stellungnahme vor und erörtert diese in der<br />

mündlichen Verhandlung am 22.05.2012. Diese Stellungnahme wird zum Bestandteil<br />

der Verhandlungsschr<strong>ift</strong> erklärt und dieser als Anlage beigefügt.<br />

Stellungnahme der <strong>Vorarlberg</strong>er Illwerke AG:<br />

Die <strong>Vorarlberg</strong>er Illwerke AG nimmt die Stellungnahme zustimmend zur Kenntnis.


- 86 -<br />

Weitere Stellungnahmen zur Beurteilung des Talsperrenaufsichtsorgans wurden keine<br />

zu Protokoll zu geben gewünscht.<br />

Arbeitsinspektorat Bregenz, Ing. Gerhard Delazer:<br />

(Anlage 56)<br />

Ing. Delazer hat seine Stellungnahme am 05.12.2011 erstattet. Diese Stellungnahme<br />

wurde in der Zeit vom 16.04.2012 bis zum 18.05.2012 im Konvolut „Sammlung der in<br />

Auftrag gegebenen Gutachten“ zur öffentlichen Einsichtnahme aufgelegt (siehe<br />

Edikt/Kundmachung vom 10.04.2012).<br />

Der Arbeitsinspektor trägt seine Stellungnahme anhand einer Powerpoint-Präsentation<br />

vor und erörtert diese in der mündlichen Verhandlung am 23.05.2012. Diese<br />

Stellungnahme und die Powerpoint-Präsentation werden zum Bestandteil der<br />

Verhandlungsschr<strong>ift</strong> erklärt und dieser als Anlagen beigefügt.<br />

In Ergänzung zu seiner Stellungnahme führt der Arbeitsinspektor in der<br />

mündlichen Verhandlung Folgendes aus:<br />

In der Stellungnahme vom 05.12.2011 wird im Punkt A) 8. der erste Satz wie folgt<br />

ergänzt:<br />

„Sollte dies aus technischen Zwängen nicht möglich sein, sind organisatorische<br />

Maßnahmen festzulegen.“<br />

Auflage B) 8. lautet:<br />

Die Plan- und Beschreibungsunterlagen für die Baustelleneinrichtungen wie<br />

Werkstätten, Tankanlagen, Betonaufbereitungsanlagen, Wohngebäude, Sanitätsräume,<br />

Sprengmittellager, SF6-Anlage, Lüftungsanlagen sind im Einvernehmen mit dem<br />

Arbeitsinspektorat mindestens drei Monate vor Baubeginn bzw. Errichtungsbeginn der<br />

Genehmigungsbehörde vorzulegen.<br />

Stellungnahme der <strong>Vorarlberg</strong>er Illwerke AG:<br />

Bezüglich des Vorbringens des Bürgermeisters der Gemeinde Gaschurn betreffend die<br />

Erreichbarkeit der Feuerwehr- und Bergrettungskräfte, die im Baubereich bzw.<br />

Betriebsbereich beschäftigt sind, werden die <strong>Vorarlberg</strong>er Illwerke AG<br />

organisatorische Festlegungen treffen, um eine Erreichbarkeit bestmöglich zu<br />

gewährleisten.<br />

Im Übrigen wird die Stellungnahme des Arbeitsinspektors von der <strong>Vorarlberg</strong>er<br />

Illwerke AG zustimmend zur Kenntnis genommen.


- 87 -<br />

Weitere Stellungnahmen zur Beurteilung des Arbeitsinspektorats wurden keine zu<br />

Protokoll zu geben gewünscht.<br />

Stellvertretende Umweltanwältin Dipl.-Ing. Anna Pichler:<br />

(Anlagen 57 und 58)<br />

Umweltanwältin Dipl.-Ing. Katharina Lins hat bereits am 14.01.2012 eine<br />

Stellungnahme an das Amt der Landesregierung erstattet. Diese wird von Dipl.-Ing<br />

Anna Pichler, stellvertretende Umweltanwältin, anlässlich der mündlich Verhandlung<br />

am 24.05.2012 erörtert.<br />

In Ergänzung hiezu führt die stellvertretende Umweltanwältin Folgendes aus:<br />

Im Folgenden wird mit Bezugnahme auf die relevanten eingereichten UVE<br />

Fachbeiträge sowie die erstatteten Amtsgutachten zu den Schutzgütern Boden,<br />

Pflanzen und Tiere, Landschaftsbild und Lebensraum Stellung genommen:<br />

Die oberirdischen Landschaftseingriffe, insbesondere die Materialdeponien, wurden<br />

vorab mehrmals mit den Sachverständigen und Vertretern der Umweltanwaltschaft<br />

besichtigt. Es wurde versucht, möglichst verträgliche Standorte zu finden und eine<br />

geeignete Rekultivierung bzw. Neugestaltung vorzusehen.<br />

Das Potential zur möglichst landschaftsangepassten Planung wurde dabei gut<br />

berücksichtigt bzw. kann bei guter Detailgestaltung weiter optimiert werden. Dazu sind<br />

auch die Anregungen des Fachbeitrags zum Landschaftsbild (Gestaltungsmaßnahmen<br />

im Rahmen der Rekultivierung) sehr hilfreich.<br />

Weiters wurde nach der vorläufigen Begutachtung das ursprünglich als<br />

Zwischenlagerfläche B14 vorgesehene Niedermoor, welches sowohl im UVE<br />

Fachbeitrag „Terrestrische Ökologie“ als auch vom Amtssachversständigen für<br />

Naturschutz als hochwertig und sensibel eingestuft worden ist, durch eine deutlich<br />

anthropogen überprägte und in ihrer ökologischen Wertigkeit und Sensibilität deutlich<br />

geringeren Fläche in der Projektierung ersetzt.<br />

Hinsichtlich der Schutzgüter Boden, Pflanzen, Tiere und Lebensraum (terrestrischer<br />

und aquatischer) wird meiner Ansicht nach durch die vorgeschlagenen Minimierungs-<br />

und Ausgleichsmaßnahmen in den betreffenden UVE Fachbeiträgen sowie die von den<br />

zuständigen Amtssachverständigen geforderten Auflagen und Ersatzmaßnahmen eine<br />

ausreichende Kompensation für die Beeinträchtigungen erreicht werden.<br />

In Bezug auf das Schutzgut Landschaftsbild ergeben sich aber auch langfristig<br />

wirksame Beeinträchtigungen, welche zwar mit Auflagen, entsprechenden<br />

Rekultivierungsmaßnahmen durch eine ökologische Bauaufsicht vermindert, nicht aber<br />

zur Gänze ausgeglichen werden können. Hierbei beziehe ich mich u.a. auf die Zufahrt<br />

zur Baustelleneinrichtungsfläche B8 in einer derzeit sehr sensiblen und naturnahen


- 88 -<br />

alpinen Landschaft. Hierzu wurde auch im UVE-Fachbeitrag „Terrestrische Ökologie“<br />

eine hohe Eingriffserheblichkeit (Bau- und Betriebsphase) abgeleitet, welche auch<br />

nach Berücksichtigung von Minderungsmaßnahmen weiterhin als mäßig eingestuft<br />

wurde. Aus Sicht der Umweltanwaltschaft wurden für den gegenständlichen Bereich<br />

für die betroffenen Wildarten sowie die Vegetation ausreichende<br />

Ausgleichsmaßnahmen (Habitatverbesserung Birkwild, fachgerechte Rekultivierung<br />

der Zufahrt) vorgesehen, doch verbleibt hier dennoch eine nachhaltig wirksame<br />

Beeinträchtigung des Schutzgutes Landschaftsbild und der naturnahen Landschaft wie<br />

auch vom Amtssachverständigen für Raumplanung und Baugestaltung aufgezeigt<br />

wurde.<br />

Daher wird von unserer Seite ein entsprechender Ausgleich gefordert. Geeignet wäre<br />

hier z.B. das im naturschutzfachlichen Gutachten vom 16.12.2011 unter Auflage 10<br />

geforderte Beweidungskonzept für die zur Zeit durch die Alpwirtschaft beeinträchtigen<br />

Moore im Bereich des Biotops Nr. 11021 Biotopinventar Gaschurn „Moorkomplexe<br />

der Vermunt Alpe“, welches eine Verbesserung für einen im Nahbereich gelegenen<br />

wertvollen Biotoptyp bewirken würde.<br />

Auch die ständige Schwankung des Wasserspiegels in den beiden Staubecken Vermunt<br />

und Silvretta wird eine langfristige unvermeidliche und durch Auflagen nicht<br />

minimierbare Beeinträchtigung der Landschaft bedeuten. Ebenso werden die<br />

Bauwerke langfristig sichtbar bleiben.<br />

Die Neutrassierung des Weges am Westufer des Silvrettasees würde – obwohl für<br />

Errichtung und Betrieb des Kraftwerkes nicht notwendig – einen zusätzlichen,<br />

erheblichen Eingriff in die Landschaft und das Landschaftsbild bedeuten. Es ist auf<br />

jeden Fall notwendig, den Weg so schmal wie möglich auszuführen, um die<br />

Beeinträchtigungen der Landschaft (Felsanschnitte, Grobsteinschlichtungen) zu<br />

minimieren. So dürfte die Wegbreite nur dort auf die geplanten 4 - 5 m angehoben<br />

werden, wo dies aufgrund der Einschätzung der SLF Davos im UVE-Fachbeitrag<br />

Tourismus ausdrücklich aus Sicherheitsaspekten unbedingt erforderlich ist (siehe S.<br />

22; 100m bei Lawinenzug Nr.24).<br />

Hierzu wird beantragt folgende Auflage aufzunehmen:<br />

- Die Wegbreite des bestehenden westseitigen Seerundweges sowie des neu zu<br />

errichten geplanten Abschnittes für die Erreichbarkeit der Wiesbadener Hütte mit<br />

einem Überschneefahrzeug zur Hüttenversorgung ist in Abstimmung mit den<br />

Amtssachverständigen für Naturschutz, Raumplanung, Lawinenverbauung sowie<br />

der Naturschutzanwaltschaft im Gelände zu besichtigen und festzulegen.<br />

Für die Errichtung des westseitigen Seerundweges wurden nunmehr vom<br />

Amtssachverständigen für Lawinenverbauung zwischen hm 1,0 und 3,0<br />

Stützverbauungen im Ausmaß von 330 lfm vorgeschrieben. Die Neuerrichtung des<br />

Wegs ab hm 6,0 am Seeufer erfolgt praktisch nur für den Zweck als Winterweg<br />

parallel zum bestehenden darüber verlaufenden Sommerwanderweg. Folglich würden


- 89 -<br />

in Zukunft in diesem Bereich zwei Wege verlaufen. Im Projekt wurde die<br />

Notwendigkeit zur Errichtung dieses Wegabschnittes v.a. auf die Unsicherheit<br />

hinsichtlich des Ausbildens einer tragfähigen Eisdecke in diesem Bereich des<br />

Silvrettaspeichers zurückgeführt. Allerdings wurden im Laufe der mündlichen<br />

Verhandlung Unterlagen vorgezeigt und Äußerungen von Seiten der <strong>Vorarlberg</strong>er<br />

Illwerke AG getätigt, dass dieser hintere Seebereich mit hoher Wahrscheinlichkeit<br />

doch in Zukunft wieder zufrieren wird und somit eine bauliche Ausführung vorerst nur<br />

bis hm 8,0 erforderlich wäre. Aufgrund dieser offensichtlich divergierenden Aussagen,<br />

erscheint mir hier auf jedem Fall nur der minimal erforderliche Eingriff zu Gunsten der<br />

Natur verträglich sowie ein entsprechendes Monitoring zumutbar.<br />

Hinsichtlich der in der Stellungnahme der Gemeinde Gaschurn beantragten Auflage<br />

hinsichtlich des Ausbaus, der Verlängerungen und Verbesserungen bei Wanderwegen<br />

in teilweise projektgebietsfremden Gebieten (z.B. Wiegensee-Verbella;<br />

Wegverlängerung) ist unserer Ansicht nach nicht zulässig. Sie würde weitere Eingriffe<br />

in die Natur und sensible Gebiete notwendig machen, um bereits geschehene Eingriffe<br />

in die alpine Landschaft in den Gebieten Vermunt und Silvretta zu kompensieren. Aus<br />

Sicht der Umweltanwaltschaft erfolgt gemäß Projekt und von den<br />

Amtssachverständigen beantragten Auflagen für die betroffenen Wanderwege bereits<br />

eine Kompensation (Umlegung, Alternative westlicher Seerundweg).<br />

Zusammenfassend kann daher davon ausgegangen werden, dass der größte Teil der<br />

Beeinträchtigungen für die Schutzgüter Boden, Pflanzen und Tiere, sowie Lebensraum<br />

vorübergehend sein wird, und ein weiterer Teil durch die geplanten bzw.<br />

vorgeschriebenen Ausgleichsmaßnahmen kompensiert werden kann.<br />

Hinsichtlich der Schutzgüter Landschaftsbild wurden langfristig wirksame<br />

verbleibende Beeinträchtigungen aufgezeigt, für welche ein entsprechender Ausgleich<br />

gefordert wird bzw. entsprechende Auflagen/Ergänzungen formuliert und beantragt<br />

wurden.<br />

Bei Berücksichtigung der beantragten Auflagen kann das geplante Vorhaben von der<br />

Umweltanwaltschaft zur Kenntnis genommen werden.<br />

Hinsichtlich des Schutzgutes Mensch und der befürchteten negativen gesundheitlichen<br />

Langzeitauswirkungen aufgrund des Energietransportes für die Anrainer der 220-kV-<br />

Leitung (magnetische Felder, erhöhtes Krebserkrankungsrisiko) wird erst nach<br />

Übermittlung der V<strong>erhandlungsniederschr</strong><strong>ift</strong> sowie des entsprechenden Gutachtens von<br />

Dr. Oberfeld sowie das nachgereichte Gutachten der TU Graz vom Mai 2012 Stellung<br />

genommen.<br />

Der Bürgermeister der Gemeinde Gaschurn führt zu den in der Stellungnahme der<br />

stellvertretenden Umweltanwältin angeführten Verbesserungen bei Wanderwegen aus,<br />

dass es sich dabei um bestehende Weganlagen und nicht um die Neuerrichtung und den<br />

Ausbau von Weganlagen handelt.


- 90 -<br />

Die stellvertretende Umweltanwältin beantragt die Übermittlung der<br />

V<strong>erhandlungsniederschr</strong><strong>ift</strong>.<br />

Stellungnahme der <strong>Vorarlberg</strong>er Illwerke AG zum Vorbringen der stellvertretenden<br />

Umweltanwältin:<br />

Die <strong>Vorarlberg</strong>er Illwerke AG nehmen die Stellungnahme der stellvertretenden<br />

Umweltanwältin zustimmend zur Kenntnis und gehen davon aus, dass bei der<br />

Begehung bezüglich des Ausbaus des westlichen Seerundweges nicht alle<br />

Angesprochenen unbedingt teilnehmen müssen, weil diese den Bereich bereits<br />

begangen haben, dass aber mindestens der Sachverständige für Wildbach- und<br />

Lawinenverbauung bei dieser Begehung teilnimmt.<br />

Günter Dönz, Abt. VIIb-Straßenbau:<br />

Günter Dönz, Vertreter der Abteilung VIIb, übermittelt der Verhandlungsleiterin am<br />

22.05.2012 eine Stellungnahme, datiert mit 21.05.2012. Diese Stellungnahme wird<br />

verlesen und zum Bestandteil der V<strong>erhandlungsniederschr</strong><strong>ift</strong> erklärt und dieser als<br />

Anlage beigeschlossen.<br />

Die Gemeinde Gaschurn weist darauf hin, dass in der erwähnten Stellungnahme die<br />

Ergebnisse der mündlichen Verhandlung nicht berücksichtigt sind.<br />

Stellungnahme der <strong>Vorarlberg</strong>er Illwerke AG zur Stellungnahme der Abteilung VIIb:<br />

Die <strong>Vorarlberg</strong>er Illwerke AG nimmt die Stellungnahme der Abteilung VIIb<br />

zustimmend zur Kenntnis.<br />

Bürgerinitiative Zukunft Montafon, vertreten durch Dr. Gerhard Mory:<br />

Stellungnahme der Bürgerinitiative Zukunft Montafon,<br />

teilweise auch für die Nachbarn:<br />

• Ingrid Christoforou, 6793 Gaschurn, Hüsliweg 105c<br />

• Ingo Rudigier, 693 Gaschurn, Plüngasweg 99<br />

• Klaus Sahler, 6793 Gaschun, Montafoner Straße 33<br />

• Thomas Bergauer, 6793 Gaschurn, Schulstraße 200 B<br />

vertreten durch RA Dr. Mory:<br />

(Anlage 59)


- 91 -<br />

A) Gemeinsame Einwendungen und Anträge der Bürgerinitiative „Zukunft Montafon“<br />

und der Nachbarn – wie oben angeführt:<br />

Die nachstehend erhobenen Einwendungen betreffend Gesundheitsgefährdung,<br />

Eigentumsgefährdung, Unvollständigkeit der UVE und Notwendigkeit einer UVP für<br />

Stromtransporte auf der 220-kV-Freileitung Partenen – Bürs sowie der Durchführung<br />

einer eigenen UVP für diese Leitungen zufolge wesentlicher, durch die alte<br />

Bewilligung nicht mehr gedeckter Änderungen werden nicht nur für die<br />

Bürgerinitiative, sondern auch für die oben angeführten Nachbarn der 220-kV-<br />

Hochspannungsleitung erstattet, welche Rechtsanwalt Dr. Mory dafür und für das<br />

gesamte Verfahren auch als Nachbarn gemäß § 19 Abs 1 Zif 1 UVP-G P Vollmacht<br />

erteilt haben, auf welche sich der Anwalt gemäß § 10 AVG beruft. Diese Nachbarn<br />

leiten ihre Parteistellung in diesem Verfahren aus § 19 Ab 1 Zif 1 UVP-G ab, sowie<br />

daraus, dass die Stromtransporte aufgrund einer Inbetriebnahme von OVW II im Edikt<br />

nicht angeführt wurden, sodass auch keine Präklusionswirkungen eingetreten sein<br />

konnten.<br />

1. Antrag auf Abweisung des Antrags (zukünftig „Antrag“) der <strong>Vorarlberg</strong>er Illwerke<br />

AG (VIW) auf UVP Genehmigung des Vorhabens Obervermuntwerk II<br />

(OV II) wegen Gesundheitsgefährdung durch EMF Immissionen aus Stromtransporten.<br />

Als Folge einer Inbetriebnahme der geplanten Anlage sind erhebliche zusätzliche<br />

Immissionen durch Elektromagnetfelder (EMF) entlang der 220-kV Freileitung<br />

Partenen – Bürs (nachstehend „Freileitung“) zu erwarten. Daraus würde eine<br />

Gesundheitsgefährdung von Menschen entstehen, die in exponierter Lage zu<br />

dieser Freileitung dauerhaft wohnhaft sind. Die Zunahme des Erkrankungsrisikos<br />

für solche Anrainer wäre so hoch, dass die Anlage deshalb wegen<br />

Gesundheitsgefährdung nicht genehmigungsfähig ist. Das Erkrankungsrisiko<br />

steht aufgrund des aktuellen Wissenstandes der medizinischen Forschungen zum<br />

Zusammenhang zwischen EMF Exposition und Erkrankungen fest. Insbesondere<br />

konnte durch belastbare und zuverlässige, in der seriösen Wissenschaft nicht<br />

angezweifelte umfangreiche epidemologische Studien nachgewiesen werden,<br />

dass im exponierten Nahbereich von Starkstromfreileitungen das Risiko, dass<br />

Kinder an Leukämie erkranken um 50 % erhöht ist. Untersuchungen in der<br />

Gemeinde Gaschurn betreffend der Häufigkeit von Krebserkrankungen von<br />

Menschen die im kritischen EMF Strahlungsbereich der Freileitung dauerhaft<br />

wohnhaft sind, im Vergleich zur Häufigkeit von Krebserkrankungen anderer<br />

Menschen in der Gemeinde Gaschurn, die einer derartigen Strahlung nicht<br />

ausgesetzt sind, haben deutliche Hinweise auf einen derartigen Zusammenhang<br />

zwischen der EMF-Strahlung der Freileitung und des Auftretens von<br />

Krebserkrankungen gezeigt, die jedenfalls im Sinne des medizinischen<br />

Vorsorgeprinzips ernstgenommen werden müssen. Eine Gesundheitsgefährdung<br />

ist bereits dann anzunehmen, wenn durch entsprechende Untersuchungen eine


- 92 -<br />

Erhöhung des Erkrankungsrisikos als Folge einer EMF-Strahlung allgemein<br />

aufgrund von breitgestreuten epidemologischen Studien statistisch nachgewiesen<br />

ist. Diese Voraussetzung ist hier aufgrund des aktuellen Standes der<br />

medizinischen Forschungen erfüllt. Es darf von den auswirkungsbetroffenen<br />

Menschen, Anwohnern und Nachbarn der Freileitung nicht erwartet werden, dass<br />

ein ursächlicher Zusammenhang zwischen EMF-Strahlung und dem Auftreten<br />

bestimmter Erkrankungen nachgewiesen werden kann und sie bis zu jenem<br />

Zeitpunkt, in welchem ein derartiger Nachweis geführt werden kann schutzlos<br />

den potenziell gesundheitsgefährdeten, das Erkrankungsrisiko jedenfalls<br />

erhöhenden EMF-Immissionen ausgesetzt bleiben. Der medizinische Beurteilungsansatz<br />

des ASV für Medizin ist daher zu verwerfen. Da auch bei Zu<br />

grundlegung der vom ASV Ing. Fleisch berechneten Immissionswerte und jener<br />

gem. wissenschaftlichem Gutachten der TU Graz für den Bereich bestimmter<br />

Liegenschaften eine Gesundheitsgefährdung jedenfalls gegeben ist, wird<br />

beantragt, die Anlagengenehmigung aus diesem Grund zu versagen. Es befinden<br />

sich auch Freizeitanlagen der Gemeinde Gaschurn (Mountain Beach, Sportplatz,<br />

Freibad) direkt unter und an der Freileitung in einem Bereich mit besonders hoher<br />

Strahlenbelastung.<br />

Entgegen der Auffassung der VIW sind wenigstens die Auswirkungen einer<br />

Inbetriebnahme von OV II auf die Gesundheit von Menschen infolge des<br />

Stromabtransportes oder Stromzutransportes (Pumpenbetrieb) auf der Freileitung<br />

jedenfalls dem geplanten und eingereichten Vorhaben zuzuordnen und bilden<br />

diese Auswirkungen des Vorhabens bei der hier gegeben konkreten<br />

Anlagenkonstellation jedenfalls einen Bestandteil der UVP.<br />

Im Übrigen beziehen sich die Einwender auch ausdrücklich auf das<br />

Privatgutachten des Dr. Gerd Oberfeld, vom 14.05.2012, welches sich auf einem<br />

höheren wissenschaftlichen Niveau befindet als jenes des medizinischen ASV.<br />

2. Antrag auf Abweisung oder Zurückweisung des Antrages der VIW wegen unterbliebener<br />

Einbeziehung der Auswirkungen einer Inbetriebnahme von OV II auf<br />

die Stromtransporte auf der 220-kV-Freileitung und auf die sich daraus ergebenden<br />

elektromagnetische Strahlungsimmissionen – Fehlverständnis des Anlagenbegriffs<br />

gem. § 2 Abs. 2 UVP-G.<br />

Die Auswirkungen einer Inbetriebnahme von OV II auf die Stromtransporte auf<br />

der 220-kV-Feileitung und die sich daraus ergebende Erhöhung der in einem<br />

proportionalen Verhältnis zur Menge und Stärke des transportierten Stroms<br />

stehenden Strahlungsimmissionen aufgrund von EMF-Strahlung wäre bereits in<br />

der UVE darzustellen gewesen und hätte sich der Antrag auch auf diese<br />

Auswirkungen der Anlage beziehen müssen. Aus dem Antrag und der<br />

Beschreibung des Vorhabens im Antrag und in der Kundmachung gem. § 9 Abs.<br />

3 UVP-G kann nicht ersehen werden, dass im Rahmen dieses Verfahrens auch<br />

die Auswirkungen des Vorhabens auf die Stromtransporte auf der 220-kV-


- 93 -<br />

Freileitung mitgeprüft werden. Die eingereichte UVE und der Antrag erweisen<br />

sich daher in einem wesentlichen Punkt als unvollständig. Der Antrag steckt den<br />

äußersten Rahmen des Prüfungs- und Verfahrensgegenstandes ab, der im Projekt<br />

dargestellte Stromtransport endet bei der Einmündung des Stromkabels in die<br />

Anlage Kops I. Der Antrag hätte daher wegen Unvollständigkeit der UVE<br />

zurückgestellt werden müssen. Es wird somit aus diesem Grund die<br />

Zurückweisung oder Abweisung des Antrags begehrt und darauf hingewiesen,<br />

dass auch alle in ihrer Gesundheit möglicherweise betroffenen Anrainer der<br />

Freileitung die Möglichkeit haben müssen, sich an diesem Verfahren als<br />

Nachbarn gem. § 19 Abs. 1 Z 1 UVP-G zu beteiligen.<br />

3. Antrag auf Abweisung bzw. Zurückweisung des Antrags weil vor einer Genehmigung<br />

von OV II die gesamte 220-kV-Freileitung Partenen – Bürs nach dem UVP-<br />

G verhandelt werden muss.<br />

3.1 Jene 220-kV-Freileitung wie sie heute besteht ist mit der 1956 von der BH Bludenz<br />

genehmigten keinesfalls mehr identisch. Die seither durchgeführten Änderungen<br />

an der Leitung sind so umfassend, dass von einer anderen Anlage, also einem<br />

„Aliud“ gesprochen werden muss.<br />

3.2 Dazu im Einzelnen: Es ist zu einem Totalaustausch der Leiterseile gekommen,<br />

die für den maximalen Stromdurchfluss ausschlaggebend sind. Dadurch wurde<br />

eine Kapazitätserhöhung hinsichtlich des Stromtransports und des<br />

Stromdurchflusses um weit über 50 % ermöglicht.<br />

Es wurde auf der gesamten Leitungsanlage 2005 oder in den Jahren danach ein<br />

komplettes 2. Leitungssystem installiert und in Betrieb genommen, und zwar an<br />

der Nordseite der Freileitung. Vorher war die nördliche Seite der Freileitung<br />

unbespannt. Talauswärts ca. ab Stütze 70 oder danach wurde gleichfalls ein<br />

Austausch der Seile vorgenommen.<br />

3.3 Die Anbringung eines 2. Leitungssystems ist als Analgenänderung gem § 3a Abs.<br />

2 Z 1 UVP-G in Verbindung mit Anhang I Spalte 16 einzustufen, weil diese Anbringung<br />

eines 2. Leitungssystems auf der gesamten Strecke Partenen – Bürs über<br />

eine Länge von weit mehr als 15 km vorgenommen wurde.<br />

3.4 Seit der Genehmigung der Leitungsanlage im Jahr 1956 hat der Stromtransport<br />

auf der Leitung im Bereich der Gemeinde Gaschurn eine enorme Steigerung<br />

erfahren. Diese Steigerung beträgt unter der Annahme das OV II bewilligt wird<br />

und in Betrieb geht, mehr als den Faktor 11 und bedeutet eine mehr als 1.000 %<br />

Zunahme.<br />

3.5 Eine weitere wesentliche Änderung besteht darin, dass bis zur Inbetriebnahme<br />

von Kops II ein Stromtransport nur talauswärts erfolgte und seither Strom auch<br />

taleinwärts (Pumpbetrieb) transportiert wird.


- 94 -<br />

3.6 Diese wesentlichen Änderungen sind alle nach Inkrafttreten des UVP-G 1994<br />

durchgeführt worden.<br />

3.7 Weiters wird im Projekt ausgeführt, dass Stromtransporte bis zu 275 kV über die<br />

Erdkabelleitung von OVW II in die Anlage Kops I eingespeist und somit von dort<br />

auch über die Freileitung 220-kV weiter befördert werden müssen.<br />

Aus all diesen Gründen darf OVW II nicht genehmigt werden, ohne dass nicht<br />

gleichzeitig oder zuvor ein eigenes UVP-Genehmigungsverfahren betreffend der<br />

220-kV-Freileitung durchgeführt wird, was zur Abweisung oder Zurückweisung<br />

des Antrags führen muss.<br />

4. Einwand der Eigentumsgefährdung<br />

Die vier eingangs angeführten Nachbarn sind jeweils Eigentümer von<br />

Liegenschaften (Adressen siehe oben), die im unmittelbaren EMF-<br />

Strahlungsbereich der 220-kV-Freileitung liegen. Aus den Strahlungen und den<br />

damit einhergehenden tatsächlichen oder befürchteten Gesundheitsrisiken<br />

resultiert auch eine Eigentumsgefährdung: So betreibt Thomas Bergauer im<br />

Nahbereich der Freileitung das Hotel „Monika“, das in seinem Fortkommen und<br />

seiner Entwicklung durch die Nähe der Freileitung stark beeinträchtigt wird.<br />

Das Wohnhaus von Ingrid Christoforou befindet sich gleichfalls in exponierter<br />

Lage zur Freileitung. Jeder Durchschnittsmensch verbindet mit einer derartigen<br />

Leitung die Angst und Befürchtung, dass von ihr gesundheitsgefährdende<br />

Strahlungsimmissionen ausgehen. Dies führt defacto zur Unverkäuflichkeit der<br />

Liegenschaften, was in besonderer Weise auch auf das Haus und Grundstück von<br />

Ingrid Christoforou zutrifft. Dies läuft auf eine kalte Enteignung hinaus und sind<br />

die Beeinträchtigungen und Eigentumsrechte als Folge der tatsächlich oder<br />

befürchteten Auswirkungen aus den EMF-Immissionen so groß, dass die<br />

Eigentümerin ihre Liegenschaft gleichsam verschleudern müsste (Verkauf um<br />

einen Preis weit unter der Hälfte des Wertes von Liegenschaften gleicher Qualität<br />

und Lage, jedoch ohne Beeinträchtigung durch eine Starkstromfreileitung). Dies<br />

ist als Eingriff in die Substanz des Eigentums und nicht mehr als bloße<br />

Wertminderung einzustufen.<br />

Die vorstehend erhobenen Einwendungen sind jene, die sowohl von der<br />

Bürgerinitiative als auch von den eingangs angeführten Nachbarn erhoben<br />

werden.<br />

B) Die nachstehenden Einwendungen und Stellungnahmen und Ausführungen werden<br />

nur von der Bürgerinitiative erstattet:<br />

5. Antrag auf Abweisung des Genehmigungsantrags der Illwerke wegen fehlender<br />

Genehmigungsfähigkeit aufgrund von dem Umweltschutz dienenden<br />

Vorschr<strong>ift</strong>en


- 95 -<br />

Die Bürgerinitiative ist der Auffassung, dass das Vorhaben Obervermuntwerk II<br />

aufgrund der damit verbundenen schwerwiegenden Eingriffe in die<br />

Landschaftsräume von Partenen bis hinauf zum Speicher Silvretta (siehe<br />

Projektsunteralgen), der in diesen Landschaftsräumen lebenden Wildtiere,<br />

Kleinlebewesen, Vögel, Insekten (Schmetterlinge) sowie auf das Landschaftsbild<br />

etc. in Widerspruch zu zentralen Bestimmungen des <strong>Vorarlberg</strong>er<br />

Naturschutzgesetzes, der <strong>Vorarlberg</strong>er Naturschutzverordnung LGB.Nr. 8/1998,<br />

der Alpenkonvention, bestehend aus mehreren Abkommen sowie sonstigen, dem<br />

Umweltschutz dienenden Rechtsvorschr<strong>ift</strong>en steht und damit allein schon<br />

aufgrund der anzuwendenden Materiengesetze, aber auch im Hinblick auf § 17<br />

Abs 2 Zif 2 lit b) UVP-G sowie auch § 17 Abs 5 UVP-G nicht genehmigt werden<br />

darf. Verwiesen wird auf das Verhandlungsergebnis der mündlichen<br />

Verhandlung, das umfangreiche Verhandlungsprotokoll, die diversen<br />

Stellungnahmen, die Fachbeiträge der UVE etc.<br />

5.1 Dauerhafte Eingriffe und Beeinträchtigungen, welche auch durch Auflagen nicht<br />

verhindert werden können.<br />

Im integrativen Gesamtgutachten wurde leider auf eine Aufzählung und<br />

Gesamtbilanzierung der dauerhaften und vorübergehenden Eingriffe verzichtet.<br />

Die nachstehende Aufzählung erhebt somit keinen Anspruch auf Vollständigkeit:<br />

• Spiegelschwankungen in den beiden Speichern und damit verbundene<br />

bleibende Beeinträchtigungen des Landschaftsbildes („entleerte<br />

Badewanne“, Vermuntspeicher);<br />

• Verlust der geschlossenen Eisfläche im Bereich Speicher Silvretta und<br />

damit einhergehende, gravierende Verschlechterung des Angebots der<br />

Region (die Möglichkeit, mit den Aufstiegshilfen im Winter bis zum<br />

Silvrettasee hochzufahren und dort auf dem zugefrorenen See als<br />

Langläufer oder Wanderer völlig gefahrlos und bequem eine einzigartige<br />

hochalpine Landschaft erleben zu können, ist für die gesamte betroffene<br />

Tourismusregion von hoher Wertigkeit);<br />

• Dauerhafte Unmöglichkeit eines sicheren Zugangs zur Wiesbadner Hütte<br />

und zum Ochsental und Klostertal, weil der Bereich westlich und östlich des<br />

Sees in der Landschaftsform steiler Hangflanken stark lawinenexponiert ist,<br />

dies während vieler Tage der Wintersaison, wobei mangels entsprechender<br />

Lawinenaufzeichnung eine gesicherte Prognose derzeit nicht möglich ist (ob<br />

ein Weg an der Westseite je geschaffen wird werden können, ist ungewiss;<br />

selbst wenn dies der Fall sein sollte, schafft dieser Weg keinen<br />

gleichwertigen Ersatz für den vollkommen lawinensicheren Weg über den<br />

See (dieser Bereich ist bezüglich Landschaftsbild und Naturschutz sowie<br />

Tierschutz als sehr sensibel einzustufen);<br />

• Bleibende Schäden für das Landschaftsbild durch die Deponien D1 und D3,<br />

weil Jahre vergehen werden, bis diese soweit bewachsen sind, dass sich das


- 96 -<br />

Vegetationskleid der Deponieflächen jenem ihrer natürlichen Umgebung<br />

angleicht;<br />

• Lange über die Bautätigkeit hinausgehende Beeinträchtigung des<br />

Landschaftsbildes durch die Straße B8;<br />

• Bleibende Schädigung für die Lebensräume wild lebender geschützter oder<br />

schutzwürdiger Tiere oder zumindest Gefährdung des Lebensraums, auch<br />

von besonders geschützten Tieren (siehe Befundaufnahme im Fachbeitrag<br />

der terrestrische Ökologie; insbesonders gravierend sind die Auswirkungen<br />

auf Schmetterlinge und Vögel im Bereich der Deponie D1; siehe auch das<br />

wildökologische Gutachten mit den dort beschriebenen erheblichen<br />

Auswirkungen auf wild lebende Tiere wie Birkhühner, Murmeltiere,<br />

Gamswild, Steinböcke etc.). All diese Eingriffe sind durch Auflagen nicht<br />

vermeidbar, sondern bleiben dauerhafter Natur, wobei von einer so langen<br />

und lärmintensiven Bauphase auszugehen ist, dass nicht mehr von bloß<br />

vorübergehenden Eingriffen gesprochen werden kann. Im Fachbeitrag<br />

Schall sind detaillierte Lärmimmissionstabellen enthalten, dies auch für den<br />

sensiblen Bereich D1 und ergibt sich daraus in Verbindung mit den im<br />

Anhang zum Fachbeitrag terrestrische Ökologie angeführten Revierkarten<br />

für Brutvögel eine dauerhafte und schwerwiegende Störung des<br />

Lebensraums für Vögel. Weiters ergibt sich aus der Befundaufnahme und<br />

Auswirkungsanalyse im Fachbeitrag terrestrische Ökologie ganz eindeutig,<br />

dass Schmetterlinge von den Bautätigkeiten in besonderer Weise betroffen<br />

wären, viele der zahlreichen Baustelleneinrichtungsflächen in Bereichen mit<br />

reichhaltigem Schmetterlingsbestand liegen und durch die<br />

Lichtimmissionen und sonstige Wirkungen der Bautätigkeit mit Sicherheit<br />

von einer Dezimierung eines Schmetterlingsbestandes auszugehen ist. Eine<br />

Prognose, dass sich der alte Bestand nach Beendigung der Bautätigkeiten<br />

wieder einstellen würde, ist wohl aus Sachverständigensicht nicht möglich.<br />

Das Gutachten des ASV für Wildökologie lässt keinen Zweifel daran, dass<br />

auch die vorübergehenden Eingriffe in die Lebensräume von wild lebenden<br />

Tieren, wie sie in Gutachten behandelt werden, während der Bauzeit<br />

erheblich sind, dies nicht nur wegen der unmittelbaren Auswirkungen<br />

(Deponieflächen, Zerstörung von Murmeltierbauten, Zerschneidung von<br />

derzeit anthropogen nur wenig beeinträchtigten zusammenhängenden<br />

Lebensräumen für Wildtiere), sondern auch wegen der gravierenden<br />

„mittelbaren“ Auswirkungen durch Baulärm etc. und deshalb die<br />

Auswirkungen des Vorhabens auf die Wildtiere und deren Lebensräume<br />

erheblich sind und durch Vorschreibungen keinesfalls ausgeglichen werden<br />

können.<br />

• Verlust eines wertvollen Lebensraums für Kleinlebewesen im Bereich der<br />

Stauwurzel des Speichers Vermunt (siehe Gutachten des ASV für<br />

Limnologie)<br />

Es stellt einen gravierenden Mangel des Umweltverträglichkeitsgutachtens dar,<br />

dass diese Umweltauswirkungen des Vorhabens nicht zusammenfassend


- 97 -<br />

dargestellt, beschrieben und bewertet werden und auch nicht geprüft wurde,<br />

inwieweit diese Eingriffe und deren Folgen auf Natur, Landschaft und<br />

Lebensräume durch Auflagen verhindert werden können und inwieweit dies nicht<br />

der Fall ist.<br />

5.2 Eingriffe und Beeinträchtigungen sowie Auswirkungen des Vorhabens auf Natur,<br />

Landschaft, Umwelt und Lebensräume durch die Bautätigkeiten:<br />

Die Bautätigkeiten müssen an vielen verschiedenen Stellen durchgeführt werden.<br />

Daraus ergeben sich zahlreiche Baueinrichtungsflächen, neue Wege, Deponien,<br />

vor allem auch sehr empfindliche Störungen der Ruhe in einer trotz teilweise<br />

menschlicher Nutzung doch weitgehend noch als natürlich einzustufenden<br />

Landschaft, die vielen Tieren als Lebensraum dient. Weiters wird der durch die<br />

Bautätigkeiten verursachte Verkehr im Bereich der Silvretta Hochalpenstraße zu<br />

nicht bloß unerheblichen Beeinträchtigungen in Form von Lärm, Abgasen,<br />

Staubbildungen etc. führen. Daraus resultieren wiederum Störungen der<br />

touristischen Nutzungsmöglichkeiten. Die einzelnen Baustellenrichtungsflächen<br />

und Deponien liegen zumindest teilweise auch in derzeit noch weitgehend<br />

unberührten Teilräumen. Dies gilt zum Beispiel für den Bereich Fuchsloch,<br />

Krespastollen und das Sperrenvorland zum Speicher Vermunt. Auch hier fehlt es<br />

an einer gesamthaften zusammenschauenden integrativen Beurteilung der<br />

Auswirkungen des Bauvorhabens während der Bauphase in Bezug auf alle davon<br />

berührten Schutzgüter sowie an einer entsprechenden Bewertung.<br />

Eine genaue Auflistung, Darstellung und Bewertung dieser vorübergehenden<br />

nachteiligen Auswirkungen des Vorhabens während der Bauphase auf die<br />

tangierten Schutzgüter Natur, Umwelt etc. würde den Rahmen dieser<br />

Stellungnahme sprengen. Zu befürchten sind aber auch Verunreinigungen<br />

aufgrund von Abwässern, die von den Baustelleneinrichtungsflächen in einen<br />

Vorfluter oder in den Speicher Vermunt gelangen können.<br />

5.3 Generell gilt, dass in den Fachbeiträgen der UVE zwar teilweise umfangreiche<br />

Bestandsaufnahmen bezüglich des Ist-Zustandes und Auswirkungsanalysen<br />

enthalten sind, die nachteiligen Auswirkungen des Vorhabens auf Natur,<br />

Landschaft, Lebensräume, Tiere und Pflanzen verharmlost, in ihrem tatsächlichen<br />

Gewicht nicht richtig dargestellt oder bewertet werden und bei der Gewichtung<br />

der Eingriffe und ihrer Auswirkungen kein objektiver Maßstab angelegt worden<br />

ist, sodass ganz allgemein der Eindruck entsteht, dass in den UVE, auf denen ja<br />

die Gutachten zur Gänze aufbauen, Zustandsanalyse, Wirkungsanalyse und<br />

Beurteilung der Umweltverträglichkeit bzw. Bewertung der Auswirkungen nicht<br />

miteinander korrelieren. Weder die UVE-Fachbeiträge noch die darauf<br />

aufbauenden, sich größtenteils in Plausibilitätsprüfungen erschöpfenden<br />

Sachverständigengutachten sind hinsichtlich dieser zentralen Bewertungsfragen<br />

nachvollziehbar. Es entsteht daher der Eindruck, dass die von der Illwerke<br />

beauftragten Privatgutachter, welche die einzelnen Fachbeiträge erstellt haben, es<br />

unterlassen haben, aus den oft penibel erstellten Befunden und Wirkungsanalysen


- 98 -<br />

unabhängige Schlussfolgerungen zu ziehen. Auf keinen Fall ist nachvollziehbar,<br />

warum diese Fachbeiträge dann zum Ergebnis einer Umweltverträglichkeit des<br />

Vorhabens gelangen. Dies gilt in besonderer Weise für die Fachbereiche<br />

terrestrische Ökologie, Wildökologie, Tourismus und Verkehr.<br />

5.4 Des weiteren wird bereits jetzt beanstandet, dass die von den Gutachtern<br />

vorgeschlagenen Auflagen so umfangreich, zahlreich und komplex sind, dass es<br />

ihnen einerseits an der gebotenen Bestimmtheit mangelt und deshalb auch<br />

andererseits nicht davon ausgegangen werden darf – wie dies die<br />

Sachverständigen getan haben – dass eine auch nur annähernd vollständige und<br />

„100-%ige Umsetzung und Erfüllung“ dieser Auflagen möglich sein wird.<br />

5.4 Weiters bezieht sich die Bürgerinitiative mit ihren Einwendungen auch auf die<br />

Stellungnahme der stellvertretenden Umweltanwältin und werden die dort<br />

aufgezeigten Bedenken gegen das geplante Vorhaben auch zum Inhalt der<br />

eigenen Stellungnahme der Bürgerinitiative erhoben.<br />

5.5 Bleibende Schäden und Beeinträchtigungen ergeben sich auch für den Tourismus<br />

wegen der Folgen der von den Bauimmissionen betroffenen Gebirgsregion<br />

zwischen Talschluss Partenen und dem Speicher Silvretta für die touristische<br />

Nutzung. Eine touristische Nutzung des attraktiven Gebiets für Schitourengeher<br />

und Wanderer während der mehrjährigen Bautätigkeit wird nur mehr stark<br />

eingeschränkt möglich sein. Die bleibenden Beeinträchtigungen im Bereich des<br />

Speichers Silvretta und Vermunt wurden bereits weiter oben aufgezeigt. Im<br />

Talbereich wird der durch die Baustelle verursachte Schwerverkehr auch für den<br />

Tourismus zu einer deutlichen Störung führen. Das Verkehrsgutachten des DI<br />

Kleiner zeigt auf, dass die von der Illwerke vorgelegten Zahlen betreffend des<br />

Bauverkehrs und der damit einhergehenden LKW-Fahrbewegungen im Bereich<br />

der Gemeinde Gaschurn im mehreren Punkten fehlerhaft sind. Eine Störung der<br />

Flüssigkeit des Verkehrs durch zusätzliche von Bauverkehr verursachte<br />

Staubildungen ist vorhersehbar. Im Tourismus besteht eine starke Dynamik,<br />

sodass Stillstand gleich Rückschritt bedeutet. Die Gemeinde Gaschurn wird daher<br />

mit Sicherheit durch das Vorhaben in ihren touristischen<br />

Entwicklungsmöglichkeiten in den nächsten acht bis zehn Jahren nachhaltig<br />

gebremst und stellt dies eine Gefährdung des öffentlichen wirtschaftlichen<br />

Interesses an einer gedeihlichen Entwicklung des Tourismus in der Gemeinde<br />

Gaschurn dar.<br />

Es ist zu befürchten, dass das Image der Gemeinde Gaschurn als Tourismus-<br />

Destination nicht nur während der Bauphase, sondern darüber hinaus zu leiden<br />

haben wird und sich dies auch in entsprechenden Nächtigungsrückgängen<br />

auswirken wird. In diesem Punkt schließt sich die Bürgerinitiative im Übrigen der<br />

Stellungnahme und den Einwendungen der Gemeinde Gaschurn vollinhaltlich an.


- 99 -<br />

5.6 Verkehr im Talbereich<br />

Unter Hinweis auf die Ausführungen in der Gemeinde in deren Schr<strong>ift</strong>satz vom<br />

16.05.2012 macht die Bürgerinitiative geltend, dass sich die tatsächliche Verkehrsbelastung<br />

in der Gemeinde Gaschurn L188 als Folge des durch die Verwirklichung<br />

des Bauvorhabens verursachten Straßenverkehrs, insbesonders LKW-<br />

Fahrbewegungen, derzeit nicht verlässlich abschätzten läßt, aber auf jeden Fall<br />

mit einer erheblichen Störung durch zusätzlichen baustellenbedingten Schwerverkehr<br />

mit allen sich daraus ergebenden nachteiligen Auswirkungen wie Lärm, Verkehrsstaus<br />

etc. zu rechnen ist.<br />

6. Wasserrechtliche Einwendungen für den Fall, dass die Bewilligung erteilt werden<br />

sollte<br />

Unter Hinweis auf die Stellungnahme der Gemeinde Galtür wird geltend<br />

gemacht, dass sich die Illwerke nicht auf das Recht berufen dürfen, die ihnen aus<br />

Anlass der wasserrechtlichen Bewilligung der Speicherseen Vermunt und<br />

Silvretta sowie des Vermuntwerks I erteilten Rechte zur Wassernutzung und zur<br />

Überleitung von natürlichen Wässern in die Speicherseen ohne Verpflichtung für<br />

eine entsprechende Dotierung der Ill im Bereich unterhalb der beiden Speicher<br />

sorgen zu müssen, weiterhin in Anspruch nehmen zu dürfen. Diese<br />

Bewilligungen wurden für reine Speicherkraftwerke erteilt. Durch die nunmehr<br />

beantragte Genehmigung ergibt sich aus wasserrechtlicher Sicht eine vollkommen<br />

andere Beurteilungssituation. Aus dem Ermittlungsverfahren ergibt sich<br />

klar, dass der derzeitige Gewässerzustand der Ill unterhalb der beiden Speicher<br />

aus gewässerökologischer Sicht völlig ungenügend ist.<br />

Weiters wird darauf hingewiesen, dass die Speicher Silvretta und Vermunt über<br />

die Druckrohrleitung Speicher Vermunt – Kraftwerk Vermunt miteinander<br />

verbunden sind und sohin ein funktional miteinander verbundenes<br />

Wasserbenutzungssystem besteht. Die Illwerke geben derzeit nach Belieben bzw.<br />

im Sinne ihrer betrieblicher Bedürfnisse Wasser aus dem Rifabecken an die Ill<br />

ab, woraus immer wieder hochwasserähnliche Hochwasserschwälle bzw. große<br />

Wassermengen in der Ill entstehen, sodass sich in diesem Gewässer nie ein<br />

ökologisch befriedigender Zustand einstellen wird können. Beantragt wird, der<br />

Illwerke durch entsprechende Vorschreibungen und Bedingungen aufzutragen,<br />

bestimmte Mindestwassermengen aus den Speichern Vermunt und Silvretta an<br />

die Ill abzugeben und eine kontrollierte Abgabe von „energiewirtschaftlich nicht<br />

benötigten Restwässern“ aus den Speichern, insbesonders aus dem Speicher<br />

Rifabecken an die Ill vorzuschreiben.<br />

Antrag<br />

Es wird beantragt, dem Rechtsvertreter der Bürgerinitiative die Möglichkeit<br />

einzuräumen binnen einer angemessenen Frist von mindestens acht Wochen das<br />

Parteiengehör zum Ergebnis des Ermittlungsverfahrens, insbesondere zum Ergebnis


- 100 -<br />

der mündlichen Verhandlung durch Erstattung eines Schr<strong>ift</strong>satzes wahrnehmen zu<br />

dürfen.<br />

Stellungnahme der <strong>Vorarlberg</strong>er Illwerke AG zur Stellungnahme zum Vorbringen des<br />

Rechtsvertreters der Bürgerinitiative Zukunft Montafon:<br />

Aufgrund der Kürze der Zeit sehen sich die <strong>Vorarlberg</strong>er Illwerke AG nicht in der<br />

Lage eine Stellungnahme abzugeben.<br />

Günther Burger:<br />

Sollte das Langzeitmonitoring, das Dr. Oberfeld vorgeschlagen hat, durchgeführt<br />

werden, würde ich das Objekt der Familie Burger, Schulstraße 6b, in Gaschurn, dafür<br />

gerne zur Verfügung stellen.<br />

Zu meinem Vorbringen Restwasser in der Ill und den Seitenbächen:<br />

Aufgrund der Ausführungen des Sachverständigen für Limnologie, Dipl.-Ing. Gerhard<br />

Hutter, verwundert mich die Vorschreibung von Ersatzmaßnahmen für<br />

Renaturierungen in der Höhe von 430.000,-- Euro. Könnte doch durch die sehr<br />

wünschenswerte Abgabe von etwas mehr Dotierwasser der limnologische Zustand von<br />

Gewässern wesentlich verbessert werden. Besonders in der namensgebenden Ill wäre<br />

dies sehr wünschenswert. Die Entnahme des kompletten Wassers in einigen<br />

Seitenbächen das ganze Jahr über (z.B. Bielbach) oder über viele Monate (z.B.<br />

Garnerabach) ist aus meiner Sicht zu korrigieren.<br />

Vorbringen Hochspannungsleitungen im Montafon:<br />

Durch ein laufendes Monitoring ist diese emotionale Thematik laufend zu hinterfragen,<br />

beim Vorliegen von technischen und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen, die eine<br />

Verkabelung rechtfertigen würden, ist dieses Projekt auch zu realisieren. In diesem<br />

Zusammenhang bitte ich bei der nicht mehr so fernen Neuerstellung der<br />

Stollverbindung Partenen nach Latschau ernsthaft und seriös zu überprüfen, ob der alte<br />

Freispiegelstollen nicht als Kollektor für die 220-kV-Leitung dienen könnte.<br />

Vorbringen Abwärmenutzung der Kraftwerksanlagen in Gaschurn – Partenen:<br />

Als Mitglied des e5-Teams Gaschurn – Partenen liegt mir diese Angelegenheit<br />

natürlich sehr am Herzen. Für mich würde so ein Projekt idealerweise und nachhaltig<br />

für unsere Gemeinde den einen oder anderen Standortnachteil durch die vorhandenen<br />

Kraftwerksanlagen kompensieren.<br />

Die VIW AG ist für das Montafon in vielerlei Hinsicht ein sehr wichtiger Partner und<br />

für die positive Entwicklung unserer Talschaft in hohem Maße mitverantwortlich. Ich<br />

würde mir in Zukunft aber doch eine Partnerschaft auf Augenhöhe wünschen, in der<br />

die Ideen, Sorgen und auch Ängste der im Montafon lebenden Menschen ernst<br />

genommen werden. Vergessen wir nicht, dass wesentliche Ressourcen der


- 101 -<br />

<strong>Vorarlberg</strong>er Illwerke AG aus dem Montafon stammen und die Politik auch angehalten<br />

wäre, den einen oder anderen regionalen Nachteil aus der exponierten Lage durch<br />

Investitionen in die Infrastruktur auszugleichen.<br />

Aufgrund der gestern erstmalig angesprochenen Phasenoptimierung möchte ich die<br />

<strong>Vorarlberg</strong>er Illwerke AG künftig bitten, solche Maßnahmen, die für die betroffenen<br />

Anrainer natürlich von großem Interesse sind, offensiver zu kommunizieren,<br />

partnerschaftlicher Umgang schafft Vertrauen.<br />

Abschließend möchte ich mich bei allen, die sich durch ihre Vorbringen und ihr<br />

Engagement in dieses Projekt eingebracht haben, bedanken.<br />

Nach vier Tagen intensiver Diskussionen hoffe ich, dass wir bei der Eröffnungsfeier<br />

des Obervermuntwerkes II uns nicht nur über ein modernes, leistungsfähiges<br />

Pumpspeicherwerk freuen dürfen, sondern auch auf das ökologischste<br />

Pumpspeicherkraftwerk stolz sein dürfen.<br />

In diesem Sinne wünsche ich der <strong>Vorarlberg</strong>er Illwerke AG gutes Gelingen und<br />

schließe mit dem Mineursgruß: Glück auf!<br />

Ergänzend dazu beantragt Herr Günther Burger die Übermittlung der<br />

V<strong>erhandlungsniederschr</strong><strong>ift</strong>.<br />

Stellungnahme der <strong>Vorarlberg</strong>er Illwerke AG zur Erklärung von Günther Burger:<br />

Die <strong>Vorarlberg</strong>er Illwerke AG bedankt sich bei Herrn Burger für seine freundlichen<br />

Worte, verweist im Übrigen aber auf die Stellungnahme zur Erklärung der Gemeinde<br />

Gaschurn.<br />

Deutscher Alpenverein e. V., Sektion Wiesbaden, vertreten durch Dr. Andreas<br />

Fink (Fink & Kolb Rechtsanwälte) und Lorenz Heinrich, vertreten durch Mag.<br />

Stefan Weiskof (Rechtsanwälte Weiskopf/Kappacher):<br />

Gemeinsame Stellungnahme der Sektion Wiesbaden des DAV, vertreten durch Dr. Andreas<br />

Fink, und Herrn Lorenz Heinrich, vertreten durch Herrn Mag. Stefan Weiskopf:<br />

Es wird ausdrücklich auf die erstatteten Stellungnahmen vom 08.03.2012 und<br />

12.03.2012 - die vollumfänglich aufrecht erhalten werden - sowie das Erkenntnis der<br />

Bezirkshauptmannschaft vom 5. Oktober 1925, Seite 3, Punkt 3., sowie auf den<br />

Bescheid des Ministeriums für Landwirtschaft vom 08.08.1939, Zahl: 15136 – I. (Seite<br />

5, Punkt 6.) verwiesen. Dort ist jeweils als öffentlich-rechtliche Auflage festgehalten,<br />

dass eine Verschlechterung der bestehenden Wegverhältnisse und Wegverbindungen<br />

zur Wiesbadener Hütte nicht erfolgen darf.


- 102 -<br />

Durch das gegenständliche Projekt wird die wintersichere Erschließung der<br />

Wiesbadener Hütte über den zugefrorenen Stausee unmöglich gemacht. Die alternative<br />

Wegverbindung über die Westseite des bestehenden Stausees ist ein massiv<br />

lawinengefährdetes Gebiet und ergibt sich dies auch eindeutig aus den eingeholten<br />

Sachverständigengutachten und deren Ergänzung im Rahmen dieses Verfahrens. Die<br />

Einschätzungen der Sachverständigen, dass es zu einer Wintersperre und<br />

Unbenützbarkeit der Wegverbindung (Vergleich Null-Fall zu Planfall gemäß § 17<br />

UVP-G) im Ausmaß von 10 % kommen wird, ist unrealistisch. Der Sachverständige<br />

konzediert selbst, dass diese Einschätzung nicht auf Lawinengefahrenplänen basiert<br />

und dass dieser Wert, nach seiner Einschätzung, nur dann zu erreichen sein wird, wenn<br />

Zusatzmaßnahmen (Lawinenverbauungen, Sprengungen etc.) im Bereich der Westseite<br />

des bestehenden Stausees durchgeführt werden. Hinzu kommt, dass – unabhängig von<br />

einer allfälligen, lawinenbedingten Sperre des Weges – eine Vielzahl von potentiellen<br />

Besuchern der Wiesbadener Hütte aus eigenem Antrieb wegen der bestehenden<br />

Lawinengefahr - auch bei niederen Gefahrenstufen – von einem Besuch der<br />

Wiesbadener Hütte Abstand nehmen werden. Da die Konsenswerberin<br />

Sprengungsmaßnahmen dezidiert im Rahmen ihrer Stellungnahme ausgeschlossen hat,<br />

ist daher der Wert von 10 % Nichtnutzbarkeit nicht zu erreichen, sondern wird die<br />

Nichterreichbarkeit der Wiesbadener Hütte in einem wesentlichen höheren Ausmaß<br />

erfolgen.<br />

In diesem Zusammenhang ist auch das Gutachten der Amtssachverständigen für<br />

Tourismus, Frau Mag. Astrid Keckeis, vom 23.05.2012 zu beachten, da diese in ihrer<br />

Ergänzung ausführt, dass bei einer Einschränkung der Nutzbarkeit der Wiesbadener<br />

Hütte von 10 % bis 20 % - in Anbetracht der Fixkosten für Personal, Instandhaltung<br />

etc. – und einer maximalen Nutzbarkeit von im Mittel 48 Tagen pro Saison ein<br />

wirtschaftlich rentabler Betrieb der Wiesbadener Hütte nicht mehr möglich ist.<br />

Die Argumentation, dass auch im Bereich des Ochsentales ein lawinengefährdeter<br />

Abschnitt gegeben und dadurch die Erreichbarkeit der Wiesbadener Hütte<br />

eingeschränkt ist, ist nicht stichhaltig. Dieser Bereich beträgt einerseits nur eine<br />

vergleichsweise geringe Wegstrecke und kann vom Hüttenwirt eingesehen und damit<br />

selbst beurteilt werden. Zudem ist dieser Bereich des Ochsentales vom<br />

gegenständlichen Projekt nicht umfasst, weshalb auch der Einbezug dieses Bereiches<br />

in die Beurteilung verfehlt ist.<br />

Weil die vorliegende Projektänderung gegen den Konsens laut der zitierten Bescheide<br />

des Ministeriums für Landwirtschaft vom 08.08.1939 bzw. des Kenntnis der<br />

Bezirkshauptmannschaft Bludenz vom 31.12.1928 verstößt, ist das Projekt in der<br />

vorliegenden Form nicht genehmigungsfähig, da schutzwürdige Interessen der Sektion<br />

Wiesbaden des DAV sowie von Lorenz Heinrich massiv verletzt werden, in dem die<br />

wirtschaftliche Nutzung und damit die Ertragskraft der Wiesbadener Hütte deutlich<br />

geschmälert wird (§ 17 Abs. 2 lit. a UVP-G). Vor Errichtung des Silvretta Stausees<br />

verfügte die Wiesbadener Hütte über den „Ochsenboden“ über einen weitgehend<br />

wintersicheren Zugang, welcher im Rahmen der angesprochenen Bescheide auch für


- 103 -<br />

die Zukunft gewährleistet worden ist. Eben dieser, bescheidmäßig gewährleistete,<br />

lawinensichere Zugang wird im Falle der Verwirklichung des gegenständlichen<br />

Projektes unmöglich gemacht.<br />

Unter diesem Hintergrund stellen die Sektion Wiesbaden des DAV sowie Herr Lorenz<br />

Heinrich den<br />

Antrag<br />

1. auf Ergänzung des Ermittlungsverfahrens dahingehend, dass erhoben werden<br />

wolle, welche zusätzlichen Lawinenschutzmaßnahmen aus technischer Sicht<br />

möglich sind, um auch in Zukunft im Bereich des Silvretta Stausees einen –<br />

weitgehend – lawinensicheren Zugang, so wie bisher, in das Ochsental und damit<br />

in weiterer Folge zur Wiesbadener Hütte zu gewährleisten. Diesbezüglich sei<br />

auch auf die Ausführungen des Amtssachverständigen Dipl.-Ing. Schilcher in<br />

seiner Gutachtensergänzung vom 22.05.2012 verwiesen.<br />

2. Eben diese zusätzlichen Lawinenschutzmaßnahmen bzw. die Errichtung der in<br />

diesem Zusammenhang allenfalls vorgeschlagenen Verbauungsmaßnahmen und<br />

sonstigen baulichen Einrichtungen wie Tunnels, Galerien etc. wollen der<br />

Projektwerberin als weitere Auflagen bescheidmäßig aufgetragen werden.<br />

3. Alternativ besteht für die Projektwerberin aus Sicht der Sektion Wiesbaden des<br />

DAV und des Herrn Lorenz Heinrich die Möglichkeit der ostseitigen<br />

Erschließung der Wiesbadener Hütte über den bestehenden „Sommerweg“, der<br />

bereits als Wegtrasse ausgebaut ist. Um die wintersichere Erschließung auf der<br />

Ostseite herzustellen, wäre für diese Wegtrasse eine Galerie vorzusehen.<br />

4. In jedem Falle ist jedoch der Projektwerberin bescheidmäßig aufzutragen, dass<br />

sowohl der Sektion Wiesbaden des DAV als auch Herrn Lorenz Heinrich<br />

sämtliche vermögensrechtlichen Nachteile, welche aus der Realisierung des<br />

gegenständlichen Projektes entstehen, für alle Zukunft auszugleichen.<br />

5. Für den Fall, dass das vom koordinierenden Amtssachverständigen angeregte<br />

Monitoring laut den Ausführungen in der Verhandlung vom 24.05.2012 zum<br />

Ergebnis führen sollte, dass einer Einschränkung der derzeitigen Verfügbarkeit<br />

des Winterweges von mehr als 10 % durch das gegenständliche Projekt<br />

hervorgerufen wird, wolle die Behörde der Projektwerberin geeignete Auflagen<br />

in Form von weiteren Lawinenschutzbaumaßnahmen erteilen, damit das Ziel der<br />

Einschränkung der Wegverfügbarkeit im Winter von maximal 10 % erreicht<br />

wird.<br />

Dr. Fink und Mag. Weiskopf beantragen die Übermittlung der<br />

V<strong>erhandlungsniederschr</strong><strong>ift</strong> und werden allenfalls nach Erhalt der<br />

V<strong>erhandlungsniederschr</strong><strong>ift</strong> eine weitere Stellungnahme erstatten.


- 104 -<br />

Stellungnahme der <strong>Vorarlberg</strong>er Illwerke AG zur Stellungnahme des Rechtsvertreters<br />

von Herrn Lorenz Heinrich und des Rechtsvertreters des Deutschen Alpenvereins e.V.<br />

(Sektion Wiesbaden):<br />

Die <strong>Vorarlberg</strong>er Illwerke AG sieht sich aufgrund der Kürze der Zeit nicht im Stande<br />

eine Stellungnahme abzugeben.<br />

Gemeinde Galtür, vertreten durch Bürgermeister Anton Mattle:<br />

Der Bürgermeister der Gemeinde Galtür übergibt der Verhandlungsleiterin eine<br />

Stellungnahme, datiert mit 23.05.2012. Diese Stellungnahme wird vom Bürgermeister<br />

Anton Mattle in der mündlichen Verhandlung am 24.05.2012 erläutert und zum<br />

Bestandteil der V<strong>erhandlungsniederschr</strong><strong>ift</strong> erklärt und dieser als Anlage beigefügt.<br />

Ergänzend dazu beantragt die Gemeinde Galtür die Übermittlung der<br />

V<strong>erhandlungsniederschr</strong><strong>ift</strong>.<br />

Stellungnahme der <strong>Vorarlberg</strong>er Illwerke AG zur Erklärung der Gemeinde Galtür:<br />

Die <strong>Vorarlberg</strong>er Illwerke AG sieht sich in der Kürze der Zeit nicht im Stande eine<br />

Stellungnahme abzugeben.<br />

Gemeinde Gaschurn, vertreten durch Bürgermeister Martin Netzer:<br />

(Anlage 60)<br />

Stellungnahme der Gemeinde Gaschurn am 24.05.2012:<br />

Die e5-Gemeinde Gaschurn bekennt sich grundsätzlich zur Energieautonomie des<br />

Landes <strong>Vorarlberg</strong> und begrüßt daher den weiteren Ausbau der Wasserkraft und somit<br />

das Obervermuntwerk II. Dabei ist jedoch Rücksicht darauf zu nehmen, dass gewisse<br />

Rahmenbedingungen eingehalten werden und etwaige negative Auswirkungen so<br />

gering wie möglich gehalten bzw. kompensiert werden. Ich gehe davon aus, dass dies<br />

zusammen mit der <strong>Vorarlberg</strong>er Illwerke AG machbar sein sollte. Die<br />

Entwicklungsmöglichkeiten einer Region hängen im Wesentlichen von der<br />

Kooperationsfähigkeit aller ab. In diesem Sinne hoffe ich auf eine gemeinsame Lösung<br />

der angesprochenen Bereiche.<br />

Die Gemeinde Gaschurn beantragt, dass die im Gutachten Dr. Oberfeld<br />

vorgeschlagenen Maßnahmen der Antragstellerin als Bescheidauflagen vorgeschrieben<br />

werden. Die Gemeinde Gaschurn weist darauf hin, dass ihr bisheriges Vorbringen und<br />

ihre bisher gestellten Anträge im Rahmen der mündlichen Verhandlung zum großen<br />

Teil unerledigt geblieben sind. Insbesondere vor dem Hintergrund der Tatsache, dass


- 105 -<br />

im Zuge der mündlichen Verhandlung neue Gutachten bzw. Gutachtensänderungen<br />

und Ergänzungen sowie sonstige neue Unterlagen und Informationen hervorgekommen<br />

sind, behält sich die Gemeinde Gaschurn ausdrücklich vor nach Zustellung der<br />

V<strong>erhandlungsniederschr</strong><strong>ift</strong> weiteres Vorbringen und weitere Beweisanträge zu stellen.<br />

Die Zustellung der V<strong>erhandlungsniederschr</strong><strong>ift</strong> wird beantragt. Das bisherige<br />

Vorbringen und die bisher gestellten Anträge bleiben vollinhaltlich aufrecht.<br />

Stellungnahme der <strong>Vorarlberg</strong>er Illwerke AG:<br />

Stellungnahme der <strong>Vorarlberg</strong>er Illwerke AG zum Vorbringen der Gemeinde<br />

Gaschurn im Schr<strong>ift</strong>satz vom 16.05.2012 in der mündlichen Verhandlung am<br />

23.05.2012:<br />

Zu dem von der Gemeinde Gaschurn vorgelegten Prüfgutachten zum Fachbeitrag<br />

Verkehr des DI Joachim Kleiner vom 09.05.2012 erlauben wir uns, ergänzend zu den<br />

bereits in der mündlichen Verhandlung am 22.05.2012 vorgebrachten Ausführungen,<br />

wie folgt Stellung zu nehmen:<br />

Zur Frageliste (Seite 15 und Seite 16 des Gutachtens DI Kleiner vom 09.05.2012):<br />

Frage 1:<br />

Wie soll der Baustellenverkehr auf den Winterrouten mit dem Illwerke-Tourismus in<br />

Einklang gebracht werden?<br />

Antwort 1:<br />

Die durch das Vorhaben hervorgerufenen zu erwartenden Auswirkungen auf den<br />

Tourismus werden im UVE-Fachbeitrag Tourismus (Beilage 12.17) dargelegt und<br />

bewertet. Hier werden auch die auf den Tourismus bezogenen Maßnahmen zur<br />

Vermeidung und Verminderung von negativen Auswirkungen dargelegt (s. Punkt 5.1.<br />

auf der Seite 50). Zur Vermeidung von Wiederholungen wird daher an dieser Stelle auf<br />

den UVE-Fachbeitrag verwiesen.<br />

Frage 2:<br />

Auf der Seite 14 des Fachbeitrages wird angegeben, dass 305.000 m³<br />

Überschussmassen in 27.100 zusätzlichen Bergfahrten transportiert werden.<br />

Umgerechnet ergibt sich daraus, dass 11,25 m³ oder 28 t je Bergfahrt transportiert<br />

werden.<br />

Die Konsenswerberin möge bitte beantworten, mit welchem Transportmittel aus<br />

Abbildung 8 Seite 17 diese Massen transportiert werden können.<br />

Antwort 2:<br />

Die Umrechnung, dass 11,25 m³ 28 t je Bergfahrt bedeuten, ist nicht zutreffend. In der<br />

UVE-Beilage 1.1 (Technischer Bericht) zeigt die Abbildung 8 den Materialfluss.<br />

Daraus ist ersichtlich, dass es sich bei den angegebenen 305.000 m³


- 106 -<br />

Überschussmaterial um eine Schüttkubatur handelt, die vom festen Zustand ausgehend<br />

bereits mit dem Faktor 1,6 multipliziert wurde.<br />

Somit ergibt sich für die Berechnung der Fahrten:<br />

305.000 [m³ lose] / 1,6 [Faktor] * 2,7 [t/m³ fest] / 19 [t/Fahrt] = 27.089 [Fahrten]<br />

Wie im Tunnelbau üblich waren für den Transport von Stollenausbruchsmaterial<br />

ursprünglich Großmulden vorgesehen. Aufgrund von Einschränkungen bei der<br />

Straßenzulassung von Mulden sollen, wie im UVE-Fachbeitrag Verkehr auf Seite 14<br />

beschrieben, die Überschussmassen tatsächlich mit Sattel-LKW von der Deponie D1<br />

auf die Deponie D2/D3 transportiert werden.<br />

Die Bezeichnung Großmulde (G) wurde in den genannten Tabellen aber zur besseren<br />

Unterscheidung der Materialströme (hier Ausbruchsmaterial) beibehalten.<br />

Bei der Darstellung der Transportfahrten von Stollenausbruchmaterial wurde daher als<br />

Transportmittel entsprechend Abbildung 8 die Großmulde (G) unterstellt. Die<br />

angeführte Nutzlast von 19 t entspricht aber in Wirklichkeit einem Sattel LKW für<br />

Schüttgut.<br />

Frage 3:<br />

In der Tabelle zu Route 1 wird angegeben, dass diese 63 Monate in Betrieb sein wird.<br />

Die Konsenswerberin wird gebeten, die Berechnung der 63 Monate offen zulegen.<br />

Antwort 3:<br />

Grundlage zur Berechnung der Fahrfrequenzen war der generelle Bauzeitplan UVE-<br />

Beilage 9.2. Die ausgewiesene Betriebsdauer der Route 1 mit 63 Monaten war die<br />

Grundlage zur Berechnung des Monatsmittelwertes von 135 [Fahrten].<br />

Die 63 Monate setzen sich zusammen aus:<br />

a. 2012 4 Monate<br />

b. 05.2013 bis 11.2017 55 Monate<br />

c. 2018 4 Monate<br />

In Summe 63 Monate<br />

Im Winter 2012/2013 wird die Baustelle nicht mit LKW angefahren, wie auch im<br />

Winter 2017/2018 (hier nur in Ausnahmefällen). Der Rückbau der Druckrohrleitung,<br />

die Rekultivierung, sowie der Lückenschluss Schieberkammer Obervermuntwerk in<br />

den Jahren 2018 und 2019 wurde für die Berechnung der Frequenz nur mit 4 Monaten<br />

berücksichtigt, da es sich hierbei um untergeordnete Arbeiten im Vergleich zu den<br />

Jahren davor handelt und eine volle Berücksichtigung der Zeit das Ergebnis<br />

verfälschen (Reduzierung der Monatsmittelwerte) würde.<br />

Frage 4:<br />

In der Tabelle zu Route 1 wird das transportierte Gesamtgewicht mit 117.002 t<br />

angegeben, bei Nachrechnung der Tabelle mit den in Abbildung acht angegebenen<br />

Nutzlasten ergeben sich hingegen 135.480 t transportierbares Gesamtgewicht,<br />

Ähnliches ergibt sich bei Kontrolle der Tabelle für Route 2S.


- 107 -<br />

Die Konsenswerberin wird aufgefordert, den Unterschied zu erläutern.<br />

Antwort 4:<br />

Die oben angeführte Differenz resultiert daraus, dass aufgrund der Geometrie der zu<br />

transportierenden Güter nicht bei allen Fahrzeugen die maximale Nutzlast pro Fahrt in<br />

der Berechnung berücksichtigt wurde (Beispiel Wohncontainer).<br />

Bezüglich der im Gutachten erwähnten fehlenden Nachvollziehbarkeit der Berechnung<br />

der Fahrtenaufteilung auf Sommer- und Winterhalbjahr wird angemerkt, dass sich die<br />

Aufteilung der Fahrten aus dem projektierten und den Berechnungen zugrunde<br />

gelegten Bauablauf (vgl. technischen Bericht) ergibt. Seitens der<br />

Amtssachverständigen wurden die vorgelegten Daten als plausibel und nachvollziehbar<br />

beurteilt (s.a. Aktenvermerk von DI Jörg Zimmermann vom 16.05.2012; Zahl: VIa-<br />

411.04.00)<br />

Frage 5:<br />

In der Tabelle zu Route 1 wird angegeben, dass pro Monat 26 Arbeitstage zur<br />

Verfügung stehen, auf die die LKW – Fahrten verteilt werden können.<br />

Die Konsenswerberin wird aufgefordert, den Einfluss des LKW –<br />

Wochenendfahrverbotes auf die Berechnung dieser Anzahl zu erläutern.<br />

Antwort 5:<br />

Die Berechnung wurde wie folgt durchgeführt:<br />

Eine Woche = 168 Stunden (7 Tage * 24 Std.).<br />

Das Wochenendfahrverbot gilt von Samstag 15 Uhr bis Sonntag 22 Uhr. Das sind 31<br />

Stunden.<br />

Das bedeutet, es darf an (168-31)/24=5,70833 Tagen pro Woche gefahren werden.<br />

Dieser Wert wurde auf 6 Tage pro Woche gerundet.<br />

52 [Wochen/Jahr] / 12 [Monate/Jahr] * 6 [Tage/Woche] = 26 [Tage/Monat].<br />

Frage 6:<br />

In Abbildung 8 auf Seite 17 werden die Nutzlasten der verschiedenen Regel –<br />

Lastkraftwagen angegeben.<br />

Die Konsenswerberin wird aufgefordert, die angegebenen Nutzlasten auf einer<br />

statistisch zuverlässigen Basis darzulegen und zu begründen.<br />

Antwort 6:<br />

Auch wenn in der UVE keine statistischen Erhebungen bzgl. der Nutzlasten am Markt<br />

befindlicher Fahrzeuge dargelegt wurden, ist die Projektwerberin der Auffassung, dass<br />

die in der UVE angegebenen Nutzlasten mit handelsüblichen Fahrzeugen durchwegs<br />

zu erreichen sind bzw. sogar überschritten werden können. Auch aus den Maßnahmen<br />

zur Emissionsverminderung (s. Beilage 12.4.2 Maßnahme M10) kann geschlossen<br />

werden, dass zum überwiegenden Teil moderne Fahrzeuge zum Einsatz kommen.


- 108 -<br />

Frage 7:<br />

Im Abfallwirtschaftskonzept gibt die Konsenswerberin an, dass während der Bauphase<br />

auf den Baustellen in Spitzenzeiten 400 Personen im Einsatz sein werden, auf diesen<br />

Umstand geht der Fachbeitrag Verkehr an keiner Stelle ein.<br />

Die Konsenswerberin hat zu erläutern, wie der Transport der bis zu 400 Personen zur<br />

und von der Baustelle erfolgen soll.<br />

Antwort 7:<br />

Das zu erwartende Verkehrsaufkommen aufgrund von Personentransporten wird im<br />

Fachbeitrag Verkehr (Beilage 13.3) auf Seite 17 angeführt. Hier wird erläutert, dass<br />

zusätzlich zu den LKW-Transporten mit Personen- und Kleintransporten im Umfang<br />

von 44 (Mittel) bzw. 56 (Spitzentagen) Berg- und Talfahrten zu rechnen ist.<br />

Erläuternd wird hierzu ausgeführt, dass wie in der UVE – Beilage 1.1 – Technischer<br />

Bericht auf Seite 117 erwähnt, für die Durchführung aller wesentlichen Arbeiten ab<br />

Baubeginn ein Drei-Schicht Durchlaufbetrieb (7 Arbeitstage / Woche) vorgesehen ist.<br />

Es ist davon auszugehen, dass die meisten Arbeiter auf der Baustelle diese nicht täglich<br />

anfahren werden (Errichtung Wohn/Baulager Silvretta L1). Durch den Drei-Schicht<br />

Durchlaufbetrieb werden auch nicht alle Schichten gleichzeitig Zugang bzw. Abgang<br />

haben.<br />

Dazu folgendes erläuterndes Beispiel:<br />

Wenn eine Schicht wechselt (Frühschicht, Spätschicht oder Nachtschicht), so betrifft<br />

das rechnerisch 400/3 Arbeiter zu Spitzenzeiten.<br />

400/3 Arbeiter / 3 [Arbeiter pro PKW] = 45 PKW.<br />

Frage 8:<br />

Die Konsenswerberin möge angeben, für wie groß sie den anbaufreien Teil der L188<br />

zwischen Bludenz und Partenen schätzt und ob sie der Ansicht ist, dass die zu<br />

beurteilende Landesstraße in diesem Abschnitt auch nicht anbaufreie Abschnitte<br />

aufweist.<br />

Antwort 8:<br />

Die Einschätzung des Prüfgutachtens auf Seite 9 bezüglich der bebauten Strecke wird<br />

im Wesentlichen geteilt, wobei ein nicht unerheblicher Teil nur einseitig bzw. schwach<br />

bebaut ist.<br />

Frage 9:<br />

Die Konsenswerberin wird aufgefordert, die während der Bauzeit zu erwartenden<br />

verkehrlichen Auswirkungen und Qualitätsverluste beim Einfahren in die L188 von<br />

Vandans, Tschagguns und St. Gallenkirch aus und beim Verlassen der L188 in<br />

Richtung Schruns und Gaschurn unter Berücksichtigung der in [8]. angegebenen<br />

Verkehrsmengenschwankungen bekannt zu geben. Die Bürger der Anrainergemeinde<br />

haben Anspruch auf klare Angaben zu möglichen Wartezeitverlusten an den Zu- und<br />

Abfahrten der L188.


- 109 -<br />

Antwort 9:<br />

Es ist vorauszusehen, dass die im Prüfgutachten geforderten Leistungs- und<br />

Wartezeitberechnungen auf Grund der geringen zusätzlichen Verkehrsbelastung (max.<br />

44 LKW/Tag, dies ergibt ca. 6 bis 7 LKW/Stunde bzw. 3 bis 4 LKW/Stunde und<br />

Zulaufrichtung) bei gleichzeitig hoher vorhandener Verkehrsbelastung im äußeren<br />

Montafon (JDTVw = ca. 14.000 KFZ/Tag) zu minimalen Veränderungen führen.<br />

Deshalb wurde in Abstimmung mit dem verkehrstechnischen Amtssachverständigen<br />

auf diese Berechnungen verzichtet.<br />

Wie auf Seite 14 des Prüfgutachtens angeführt, sind von verkehrstechnischer Seite die<br />

am stärksten belasteten Bereiche von Bedeutung. Deshalb wurde im UVE –<br />

Fachbeitrag Verkehr, Hauptaugenmerk auf den Bereich zwischen Bludenz und St.<br />

Gallenkirch gelegt.<br />

Die Zählstelle 9913, St. Anton, weist einen JDTVw = ca. 14.000 KFZ/Tag auf. An den<br />

normalen Werktagen ist im Montafon aber kein Stau feststellbar. Die Zählstelle<br />

befindet sich zwar in einem anbaufreien Querschnitt, davor und dahinter sind aber die<br />

Ortsdurchfahrten Lorüns und St. Anton, die diesen Verkehr ebenfalls bewältigen. Die<br />

im Prüfgutachten auf Seite 10 angeführte Leistungsfähigkeit von 11.000 KFZ/Tag ist<br />

daher bereits aus diesen Erfahrungswerten als deutlich zu gering anzusehen.<br />

Andererseits gibt es an dieser Zählstelle bereits erfasste Werte mit über 20.000<br />

KFZ/Tag, allerdings verbunden mit entsprechenden Stauerscheinungen. Die<br />

tatsächliche Leistungsfähigkeit in diesem Bereich ist zwischen 16.000 und 17.000<br />

KFZ/Tag zu erwarten.<br />

Frage 10:<br />

Die Konsenswerberin wird aufgefordert, die absehbare Beeinträchtigung der<br />

Tourismuswirtschaft am Talschluss (Partenen, Gaschurn) gesondert auszuweisen und<br />

zu quantifizieren und diesbezüglich wirkungsvolle Maßnahmen zur<br />

Schadensminimierung und –wiedergutmachung vorzuschlagen.<br />

Antwort 10:<br />

Es wird auf die Ausführungen zur Frage 1 verwiesen und angemerkt, dass von Seiten<br />

der Amtssachverständigen für Tourismus kein Ergänzungsbedarf bzgl. der<br />

eingereichten UVE-Unterlagen gesehen wurde.<br />

Frage 11:<br />

Schließlich, nach Überarbeitung des Fachbeitrages und Bekanntgabe der tatsächlich<br />

zu erwartenden Verkehrsmengen, sind die beiden Gutachter (Medizin und<br />

Luftreinhaltung) aufzufordern, ihre Gutachten den allenfalls adaptierten Aussagen im<br />

Basisgutachten anzupassen und ebenso die Wirkungen des Schwerverkehrs im Bereich<br />

Talschluss – Partenen und Gaschurn einer gesonderten Beurteilung zu unterziehen.<br />

Antwort 11:<br />

Von der Projektwerberin kann kein Überarbeitungsbedarf am eingereichten UVE-<br />

Fachbeitrag erkannt werden. Wie in den oben angeführten Erläuterungen dargelegt


- 110 -<br />

sind die Ausführungen des UVE-Fachbeitrages Verkehrs schlüssig und<br />

nachvollziehbar. Dies wurde seitens der Behörde sowohl durch das Gutachten des<br />

ASV Ing. Christian Wolf als auch im Aktenvermerk von DI Jörg Zimmermann vom<br />

16.05.2012 (Zahl: VIa-411.04.00) bestätigt.<br />

Weiters führen die <strong>Vorarlberg</strong>er Illwerke an, dass mit dieser Beantwortung der Fragen<br />

von Herrn Dipl.-Ing. Kleiner auch die am gestrigen Tag aufgeworfenen Fragen des<br />

Vertreters der Bürgerinitiative Montafon, Dr. Mory, als im Wesentlichen beantwortet<br />

sind.<br />

Herr Bürgermeister Martin Netzer, Gemeinde Gaschurn, nimmt die Beantwortung der<br />

<strong>Vorarlberg</strong>er Illwerke AG vorab zur Kenntnis und wird das Vorbringen in weiterer<br />

Folge einer weiteren Prüfung unterziehen und sich bei Bedarf entsprechend dazu<br />

äußern.<br />

Die <strong>Vorarlberg</strong>er Illwerke AG sieht sich aufgrund der Kürze der Zeit nicht im Stande<br />

zum Vorbringen der Gemeinde Gaschurn in der mündlichen Verhandlung am<br />

24.05.2012 eine Stellungnahme abzugeben.<br />

G) Erklärungen der Verhandlungsleiterin<br />

Die Gemeinde Gaschurn hat in der mündlichen Verhandlung am 21.05.2012 folgenden<br />

Antrag gestellt:<br />

Die Beischaffung und Einbeziehung des Aktes der Bezirkshauptmannschaft Bludenz,<br />

Zl. BHBL-II-559-1956, betreffend die 220-kV-Leitung von Partenen nach Bürs. Zum<br />

Beweis des bisherigen Vorbringens der Gemeinde Gaschurn und zum Zweck einer<br />

gesamthaften Betrachtung der Auswirkungen des gegenständlichen Vorhabens.<br />

Die Bürgerinitiative Zukunft Montafon, vertreten durch Dr. Mory, stellt am<br />

22.05.2012, um 22.15 Uhr, den Antrag die Verhandlung zu unterbrechen. Die<br />

Verhandlung wird mit Zustimmung der Gemeinde Gaschurn, um 22.54 Uhr,<br />

unterbrochen und am 23.05.2012, um 09.00 Uhr, fortgesetzt. Seitens der<br />

Verhandlungsleiterin wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass durch die Vertagung<br />

nicht garantiert werden kann, dass eine ähnlich lange oder längere Verhandlungsdauer<br />

wie am 22.05.2012 ausgeschlossen werden kann und, dass der Ablauf des Zeitplanes<br />

der mündlichen Verhandlung am 23.05.2012 mit Ausnahme der Begutachtung des<br />

Fachbereichs Elektrotechnik, Fernwirktechnik, Leittechnik und Strahlenschutz vor<br />

dem Fachbereich Umweltmedizin unverändert bleibt.


- 111 -<br />

Die Verhandlungsleiterin informiert am 23.05.2012, um ca. 10.30 Uhr, einen der<br />

Unterstützer der Bürgerinitiative Zukunft Montafon, Herrn Werner Bergauer, dass die<br />

Beantwortung der im Schr<strong>ift</strong>satz der Gemeinde Gaschurn vom 16.05.2012 und von Dr.<br />

Mory in der Verhandlung am 22.05.2012 aufgeworfenen Fragen zum Fachbeitrag<br />

Verkehr von der <strong>Vorarlberg</strong>er Illwerke AG am 23.05.2012, um 11.00 Uhr, erläutert<br />

wird und ersucht diesbezüglich um Information von Dr. Mory. Dr. Mory wurde nach<br />

Auskunft von Herrn Bergauer darüber informiert.<br />

Die im Schr<strong>ift</strong>satz der Gemeinde Gaschurn vom 16.05.2012, im Rahmen des<br />

Verfahrens und in der mündlichen Verhandlung gestellten Anträge von den Vertretern<br />

öffentlicher und privater Interessen werden seitens der Behörde geprüft.<br />

Die Verhandlungsleiterin protokolliert folgenden Verfahrensablauf:<br />

Verhandlungsbeginn: 21.05.2012, 10.00 Uhr<br />

Verhandlungsunterbrechungen: 21.05.2012, 11.53 Uhr bis 21.05.2012, 14.00 Uhr<br />

Verhandlungsunterbrechungen: 21.05.2012, 15.15 Uhr bis 21.05.2012, 15.57 Uhr<br />

Verhandlungsunterbrechungen: 21.05.2012, 17.10 Uhr bis 22.05.2012, 09.00 Uhr<br />

Verhandlungsunterbrechungen: 22.05.2012, 13.25 Uhr bis 22.05.2012, 14.15 Uhr<br />

Verhandlungsunterbrechungen: 22.05.2012, 15.48 Uhr bis 22.05.2012, 16.07 Uhr<br />

Verhandlungsunterbrechungen: 22.05.2012, 16.46 Uhr bis 22.05.2012, 16.57 Uhr<br />

Verhandlungsunterbrechungen: 22.05.2012, 18.11 Uhr bis 22.05.2012, 18.31 Uhr<br />

Verhandlungsunterbrechungen: 22.05.2012, 19.18 Uhr bis 22.05.2012, 19.51 Uhr<br />

Verhandlungsunterbrechungen: 22.05.2012, 22.20 Uhr bis 22.05.2012, 22.51 Uhr<br />

Verhandlungsunterbrechungen: 22.05.2012, 23.00 Uhr bis 23.05.2012, 09.15 Uhr<br />

Verhandlungsunterbrechungen: 23.05.2012, 11.37 Uhr bis 23.05.2012, 13.39 Uhr<br />

Verhandlungsunterbrechungen: 23.05.2012, 17.17 Uhr bis 23.05.2012, 17.30 Uhr<br />

Verhandlungsunterbrechungen: 23.05.2012, 19.32 Uhr bis 23.05.2012, 20.08 Uhr<br />

Verhandlungsunterbrechungen: 24.05.2012, 02.22 Uhr bis 24.05.2012, 10.21 Uhr<br />

Verhandlungsunterbrechungen: 24.05.2012, 13.28 Uhr bis 24.05.2012, 14.15 Uhr<br />

Verhandlungsunterbrechungen: 24.05.2012, 15.24 Uhr bis 24.05.2012, 16.40 Uhr<br />

Die Verhandlungsleiterin stellt abschließend fest, dass keine weiteren Vorbringen mehr<br />

zu Protokoll zu geben gewünscht werden und im Hinblick auf die mittels Notebook<br />

aufgenommene und mittels Beamer auf der Großleinwand laufend wiedergegebene<br />

Niederschr<strong>ift</strong>sabfassung auf die Vorlage derselben zur neuerlichen Durchsicht vor Ort<br />

bzw. Verlesung derselben verzichtet wird.<br />

Soweit Verhandlungsteilnehmer in den Anwesenheitslisten angeführt sind und nicht<br />

unterfertigt haben, haben sich diese vom Verhandlungsort entfernt.<br />

Ende: Donnerstag, 24. Mai 2012, 17.04 Uhr


Fertigung: gez. Christof Germann<br />

gez. Ernst Pürer<br />

gez. Peter Matt<br />

gez. Bettina Kessler<br />

gez. Ulrike Hagspiel<br />

gez. Christian Winder<br />

gez. Johannes Remm<br />

gez. Martin Netzer<br />

gez. Gerd Wegeler<br />

gez. Klaus Sahler<br />

gez. Jakob Netzer<br />

gez. Thomas Lukasser<br />

gez. Gerhard Delazer<br />

gez. Hansjörg Schwarz<br />

…………<br />

- 112 -

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