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V erhandlungsniederschr ift - Vorarlberg

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Stellungnahme der <strong>Vorarlberg</strong>er Illwerke AG:<br />

Zur Klarstellung hält die <strong>Vorarlberg</strong>er Illwerke AG Folgendes fest:<br />

Die Beurteilung der veränderten Zugänglichkeit zur Wiesbadener Hütte, die in einem<br />

mittleren Jahr 10 % betragen wird, basiert auf der Einschätzung der erhöhten<br />

Lawinengefahr auf dem neuen Weg „Westtrasse“ und der Berücksichtigung der jetzt<br />

schon vorhandenen Lawinensituation vom hinteren Seeende bis zur Wiesbadener<br />

Hütte.<br />

Seitens der <strong>Vorarlberg</strong>er Illwerke AG wird richtiggestellt, dass im erwähnten<br />

Gutachten während der meisten Tage die Gefahr als erheblich (Stufe 3) oder mäßig<br />

(Stufe 2) eingeschätzt wurde.<br />

Um Unsicherheiten in Zusammenhang mit den für das Gutachten verwendeten<br />

Grundlagen zu vermeiden, wird auf den Punkt 2. Grundlagen des dem Einreichoperat<br />

beiliegenden Gutachtens verwiesen.<br />

Für den betrachteten Hangabschnitt liegt nur teilweise ein Lawinenkataster vor. Dies<br />

ist darin begründet, dass üblicherweise Lawinenkataster für den besiedelten Raum<br />

erstellt werden und nicht für den freien Schiraum. Eine exakte Berechnung anhand<br />

eines Lawinenkatasters war daher nicht möglich. Die vorgenommene Beurteilung<br />

anhand der bereits erwähnten Unterlagen stellt das übliche Verfahren dar, um eine<br />

solche Verfügbarkeit abzuschätzen.<br />

Dr. Kössler führt zu den verwendeten Unterlagen aus:<br />

Die Qualität der verwendeten Unterlagen wird nicht bezweifelt, jedoch ist die<br />

Schlussfolgerung, insbesondere die verminderte Zugangshäufigkeit von 10 % nicht<br />

nachzuvollziehen.<br />

Weitere Stellungnahmen zum Gutachten des Amtssachverständigen für Wildbach- und<br />

Lawinenverbauung wurden keine zu Protokoll zu geben gewünscht.<br />

(Anlagen 24 und 25)<br />

Gutachten des Amtssachverständigen für Raumplanung, Baugestaltung,<br />

Kulturgut und Wanderwege, Dipl.-Ing. Ulrich Grasmugg:<br />

Der Amtssachverständige hat sein Gutachten am 03.12.2011 erstattet. Dieses<br />

Gutachten wurde in der Zeit vom 16.04.2012 bis zum 18.05.2012 im Konvolut<br />

„Sammlung der in Auftrag gegebenen Gutachten“ zur öffentlichen Einsichtnahme<br />

aufgelegt (siehe Edikt/Kundmachung vom 10.04.2012).

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