V erhandlungsniederschr ift - Vorarlberg
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Stellungnahme der <strong>Vorarlberg</strong>er Illwerke AG:<br />
Zur Klarstellung hält die <strong>Vorarlberg</strong>er Illwerke AG Folgendes fest:<br />
Die Beurteilung der veränderten Zugänglichkeit zur Wiesbadener Hütte, die in einem<br />
mittleren Jahr 10 % betragen wird, basiert auf der Einschätzung der erhöhten<br />
Lawinengefahr auf dem neuen Weg „Westtrasse“ und der Berücksichtigung der jetzt<br />
schon vorhandenen Lawinensituation vom hinteren Seeende bis zur Wiesbadener<br />
Hütte.<br />
Seitens der <strong>Vorarlberg</strong>er Illwerke AG wird richtiggestellt, dass im erwähnten<br />
Gutachten während der meisten Tage die Gefahr als erheblich (Stufe 3) oder mäßig<br />
(Stufe 2) eingeschätzt wurde.<br />
Um Unsicherheiten in Zusammenhang mit den für das Gutachten verwendeten<br />
Grundlagen zu vermeiden, wird auf den Punkt 2. Grundlagen des dem Einreichoperat<br />
beiliegenden Gutachtens verwiesen.<br />
Für den betrachteten Hangabschnitt liegt nur teilweise ein Lawinenkataster vor. Dies<br />
ist darin begründet, dass üblicherweise Lawinenkataster für den besiedelten Raum<br />
erstellt werden und nicht für den freien Schiraum. Eine exakte Berechnung anhand<br />
eines Lawinenkatasters war daher nicht möglich. Die vorgenommene Beurteilung<br />
anhand der bereits erwähnten Unterlagen stellt das übliche Verfahren dar, um eine<br />
solche Verfügbarkeit abzuschätzen.<br />
Dr. Kössler führt zu den verwendeten Unterlagen aus:<br />
Die Qualität der verwendeten Unterlagen wird nicht bezweifelt, jedoch ist die<br />
Schlussfolgerung, insbesondere die verminderte Zugangshäufigkeit von 10 % nicht<br />
nachzuvollziehen.<br />
Weitere Stellungnahmen zum Gutachten des Amtssachverständigen für Wildbach- und<br />
Lawinenverbauung wurden keine zu Protokoll zu geben gewünscht.<br />
(Anlagen 24 und 25)<br />
Gutachten des Amtssachverständigen für Raumplanung, Baugestaltung,<br />
Kulturgut und Wanderwege, Dipl.-Ing. Ulrich Grasmugg:<br />
Der Amtssachverständige hat sein Gutachten am 03.12.2011 erstattet. Dieses<br />
Gutachten wurde in der Zeit vom 16.04.2012 bis zum 18.05.2012 im Konvolut<br />
„Sammlung der in Auftrag gegebenen Gutachten“ zur öffentlichen Einsichtnahme<br />
aufgelegt (siehe Edikt/Kundmachung vom 10.04.2012).