V erhandlungsniederschr ift - Vorarlberg
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Insbesondere die im Projekt bereits als Ausgleichmaßnahme ausgewiesene Entfernung<br />
der oberirdischen Druckrohrleitung von Obervermunt nach Vermunt wird auch das<br />
Landschaftsbild zukünftig in diesem hochalpinen Bereich wesentlich verbessern.<br />
Unter der Voraussetzung, dass die in der Umweltverträglichkeitserklärung enthaltenen<br />
sowie die in den einzelnen Fachgutachten und im UV-GA zusätzlich für zwingend<br />
erforderlich erachteten Maßnahmen (Vorschreibungen, Bedingungen, Auflagen, etc.)<br />
im Genehmigungsbescheid berücksichtigt werden, kann auf Grundlage der Gutachten<br />
sowie im Hinblick auf die eingelangten Einwendungen das geplante Vorhaben als<br />
umweltverträglich im Sinne des UVP-G 2000 eingestuft werden.<br />
Die Beurteilung der Umweltverträglichkeit beruht auf Auswirkungsbetrachtungen,<br />
denen die Emissionsdaten aller Maßnahmen im Zusammenhang mit der Errichtung und<br />
dem Betrieb sowie einer allfälligen Stilllegung sämtlicher Projektsbestandteile<br />
zugrunde gelegt sind.<br />
2. Technische Planungsgrundlagen und Alternativen<br />
Beim gegenständlichen Vorhaben - dem Neubau des Obervermuntwerkes II als<br />
Pumpspeicherkraftwerk - handelt es sich um eine wesentliche Erweiterung der<br />
wasserwirtschaftlich zusammenhängenden Kraftwerksgruppe der VIW AG. Das<br />
Obervermuntwerk II dient der optimalen Ausnutzung vorhandener Ressourcen zur<br />
Erzeugung von Spitzenenergie, Wälzpumpspeicherung und der<br />
Leistungsfrequenzregelung sowie Bereitstellung wichtiger Reserven für den<br />
heimischen und europäischen Stromverbund. Diese Leistungen erhöhen die<br />
Stromversorgungssicherheit ganz wesentlich. Es erfolgt dabei eine optimale<br />
Abstimmung auf die bestehenden Anlagen, insbesondere auf das bestehende<br />
Obervermuntwerk mit allen dazu gehörenden Anlagen wie Speicher „Silvrettasee“ als<br />
Oberwasser und dem “Vermuntspeicher“ als Unterwasserausgleich, wodurch eine<br />
kostengünstige Herstellung und ein sicherer und wettbewerbsfähiger Betrieb<br />
ermöglicht wird.<br />
Alternative Standortvarianten wurden geprüft. Die Alternative der Null-Variante, das<br />
Unterbleiben des Vorhabens, wurde ebenfalls dargelegt.<br />
Der Einsatz von alternativen Technologien in Bezug auf die vorhandenen Strukturen,<br />
Varianten betreffend die Erschließung der einzelnen Baufelder, die Entsorgung bzw.<br />
Deponierung von Stollenausbruchsmaterialien und Bauverfahren etc. und die daraus<br />
resultierenden Vor- und Nachteile wurden ebenfalls geprüft. Es wurde ersichtlich, dass<br />
echte Alternativen zu dem gegenständlichen Vorhaben in der vorliegenden Planung<br />
sowohl aus technischen als auch wirtschaftlichen Gründen nicht bestehen.<br />
Es ergeben sich daher aus den relevanten Teilgutachten und dem UV-GA aus<br />
fachlicher Sicht keine Abweichungen von den in den Unterlagen angeführten